{"id":"bgbl1-1973-90-1","kind":"bgbl1","year":1973,"number":90,"date":"1973-11-13T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1973/90#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1973-90-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1973/bgbl1_1973_90.pdf#page=1","order":1,"title":"Viertes Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes","law_date":"1973-11-08T00:00:00Z","page":1593,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["1593\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                      Z 1997 A\n1973                   Ausgegeben zu Bonn am 13. November 1973                                                                                          Nr.90\nTag                                                    Inhalt                                                                                        Seite\n8. 11. 73  Viert.es Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes                                                                                    1593\n85-l, 85-1-1\n7. 11. 73  Zweite Verordmrnq zur Anderung der Gc1söl-Betriebsbeihilfe-VO-Werkfernverkehr . . . .                                                        1594\n612-14<1\n9. 11. 73  Elite Verordnung zur Anderung der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-\nfmtschädigungsgl~setzes und Zwölfte Verordnung zur Änderung der Zweiten und Dritten\nVerordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                     1595\n251-1-1, 251-1-2, 251-1-3\n26. 10. 73  Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 175 Abs. 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuches\nin der Fassung vom 25.6.1969) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    1607\n450-2, 450-1'.l-1\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nV<'rkündun~Jvn i1n Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        1608\nViertes Gesetz\nzur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes\nVom 8. November 1973\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz be-                             Verkündung dieses Gesetzes folgenden Kalender-\nschlossen:                                                              monate gestellt worden ist.\nArtikel\nArtikel 3\nDas Bundeskindergeldgesetz vom 14 .. April 1964\nDie Erste Verordnung zur Durchführung des Bun-\n(Bundesgesetzbl. I S. 265), zuletzt geändert durch\ndeskindergeldgesetzes (Verordnung zu § 1 Abs. 2\ndas Dritte Gesetz zur Änderung des Bundeskinder-\nund § 2 Abs. 3 Satz 2 und 3 BKGG) vom 22. Oktober\ngeldgesetzes vom 13. Dezember 1971 (Bundesge-\nsetzbl. I S. 1969), wird wie folgt geändert:                            1965 (Bundesgesetzbl. I S. 1727) wird aufgehoben.\nIn § 4 Abs. 1 Satz l wird die Zahl „ 15 000\" durch                                                                  Artikel 4\ndie Zahl „ 16 800\" ersetzt.                                                 Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1\ndes Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952\nArtikel 2                                   (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.\nSoweit auf Grund des Artikels 1 die Leistung von\nZweitkindergeld für die Zeit zwischen dem 1. Januar                                                                 Artikel 5\n1973 und der Verkündung dieses Gesetzes beantragt                           Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar\nwird, gilt § 9 Abs. 2 des Bundeskindergeldgesetzes                      1973 in Kraft, jedoch tritt Artikel 3 mit Wirkung\nnicht, wenn der Antrag innerhalb der sechs auf die                      vom 1. Oktober 1972 in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 8. November 1973\nDer Bundespräsident\nHeinemann\nDer Bundeskanzler\nBrandt\nDer Bundesminister\nfür Jugend, Familie und Gesundheit\nKatharina Focke"]}