{"id":"bgbl1-1973-77-1","kind":"bgbl1","year":1973,"number":77,"date":"1973-09-20T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1973/77#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1973-77-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1973/bgbl1_1973_77.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Arbeitssicherstellungsgesetz auf Dienststellen im Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung","law_date":"1973-08-18T00:00:00Z","page":1321,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["1321\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                        Z 1997 A\n197:1                 A us/\\'egchen zu Bonn am 20. September 1973                                                                                            1 Nr. 77\nTag                                                          Inhalt                                                                                         Seite\n18. 8. 73    Vc~rurdnu119 1/.t1r Ulwrtrdgung von Zuständigkeiten nach dem Arbeitssicherslellungsgesetz\nc1til Dic11slsic'ii()11 im CeschiiJtshereich des Bundesministers der Verteidigung . . . . . . . . . . . .                                          1321\nn. q_  7:3  Vc~rord11un1J 1/.ur Ulierlrü!Jung von Befugnissen zur Erteilung von Genehmigungen nach\n!\\rlil«'I 1B fk.c; Vcrkt'hrc;vc\\rtragcs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    1322\nn. q_  7]   A11ord1rnng über die Uberl.ragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der beamten-\nrcchl liclicn   V<'rsor9un9      .. ..........................................................                                                     1323\nHinweis aui andere Verkündungsblätter\nBunde.'irJcscl1/.bl,li.t Teil II Nr. 52 und Nr. 53 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         1327\nVcrkii11clungcn im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            1328\nRechlsvorschriltcn der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             1329\nVerordnung\nzur Ubertragung von Zuständigkeiten nach dem Arbeitssicherstellungsgesetz\nauf Dienststellen im Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung\nVom 18. August 1973\nAuf Grund des § 38 des Arbeitssicherstellungs-                             tende Dienststelle tritt, die für die Beendigung des\ngesetzes vom 9. J u Ii 1968 (Bundesgesetzbl. I S. 787),                      Arbeitsverhältnisses zuständig ist.\ngeändert durch dc1s Gesetz über die Fortzahlung des\nArbeitsentgelts im Krankheitsfalle und über Ände-                                                                               § 2\nrungen des Rechts der gesetzlichen Krankenversiche-                               § 32 Abs. 4 des Arbeitssicherstellungsgesetzes ist\nrung vom 27. Ju Ii 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 946).                          für Arbeitnehmer der Bundeswehr mit der Maßgabe\nwird verordnet:\nanzuwenden, daß an die Stelle des Arbeitsamtes die\n§                                           Standortverwaltung tritt.\nFür Arbeitnehmer bei der Bundeswehr gelten § 7\nAbs. 1, § 9 Abs. 1 und 2 und § 32 Abs. l Nr. 1 des                                                                              § 3\nArbeitssicherstellnngsgesetzes mit der Maßgabe, daß                               Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-\nan die Stelle des Arbeitsc1rntes die personalbearbei-                        kündung in Kraft.\nBonn, den 18. August 1973\nDer Bundesminister der Verteidigung\nIn Vertretung\nFingerhut"]}