{"id":"bgbl1-1973-75-1","kind":"bgbl1","year":1973,"number":75,"date":"1973-09-08T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1973/75#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1973-75-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1973/bgbl1_1973_75.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz zur Änderung des Gesetzes über forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse","law_date":"1973-09-06T00:00:00Z","page":1305,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["1305\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                        Z 1997 A\n1973                  Ausgegeben zu Bonn am 8. September 1973                                                                                                               1 Nr.  75\nTag                                                                         Inhalt                                                                                         Seite\n6. 9. 73  Gesetz zur Änderung des Gesetzes über forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse                                                                                        1305\n790-16\n6. 9. 73  Gesetz zur Änderung der Kostenermächtigungsvorschriiten des Seemannsgesetzes . . . . . .                                                                           1306\n9513-1\n28. 8. 73  Berichli9ung der Verordnung zur Anderung der Körperschaftsteuer-Durchführungsver-\nordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    1307\n611-4-1\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBun<lcs9esct1.bl,1ll Teil II Nr. 48 und Nr. 49 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               1308\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                             1309\nDieser Ausgobe ist iiir die Abonnenten ein Nochtrng zum Fundstellennochweis A, Bundesrecht ohne völkerrechtliche\nVereinlrnrungen und Verträge mit der DDR, abgeschlossen am 25. August 1973, beigeiiigt.\nGesetz\nzur Änderung des Gesetzes über forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse\nVom 6. September 1973\nDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes-                                                                                           Artikel 2\nrates das foJrJende Gesetz beschlossen:                                                           Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1\ndes Dritten Dberleitungsgesetzes vom 4. Januar\nArtikel t                                                           1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.\nDas Gesetz über forstwirtschaftliche Zusammen-\nschlüsse vom 1. September 1969 (Bundesgesetzbl. I\nS. 1543) wird wie folgt geändert:                                                                                                          Artikel 3\nIn § 27 Abs. 2 Satz 1 wird das Wort „drei\" durch                                                  Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar\ndas Wort „acht\" ersetzt.                                                                      1973 in Kraft.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 6. September 1973\nDer Bundespräsident\nHeinemann\nDer Bundeskanzler\nBrandt\nDer Bundesminister\nfür Ernährung, Landwirtschaft und Forsten\nJ. Ertl\nDer Bundesminister der Finanzen\nSchmidt"]}