{"id":"bgbl1-1973-70-7","kind":"bgbl1","year":1973,"number":70,"date":"1973-08-30T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1973/70#page=10","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1973-70-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1973/bgbl1_1973_70.pdf#page=10","order":7,"title":"Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zum Gesetz zu dem Vertrag vom 21. Dezember 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. Juni 1973)","law_date":"1973-08-14T00:00:00Z","page":1058,"pdf_page":10,"num_pages":3,"content":["1058                                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil I\nEntscheidung des Bundesverfassungsgerichts\nAus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts\nvom 31. Juli 1973 -- 2 BvF 1/73 - , ergangen auf\nAntrag der Bayerischen Staatsregierung, wird nach-\nfolgender Entscheidungssatz veröffentlicht:\nDas Gesetz zu dem Vertrag vom 21. Dezember\n1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland\nund der Deutschen Demokratischen Republik über\ndie Grundlagen der Beziehungen zwischen der\nBundesrepublik Deutschland und der Deutschen\nDemokratischen Republik vom 6. Juni 1973 (Bun-\ndesgesetzbl. Teil II S. 421) ist in der sich aus den\nGründen ergebenden Auslegung mit dem Grund-\ngesetz vereinbar.\nDer vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß\n§ 31 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfas-\nsungsgericht Gesetzeskraft.\nBonn, den 14. August 1973\nDer Bundesminister der Justiz\nIn Vertretung\nDr. E rk e 1\nB un desgesetzh la tt\nTeil II\nNr. 43, ausgegeben am 22. August 1973\nTüg                                                                        Inhalt                                                                                      Seite\n3. 8. 73 Bek,rnntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nlünd und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Ent-\nwicklung der wirtschaftlichen, industriellen und technischen Zusammenmbeit . . . . . . . . . . .                                                                1041\n6. 8. 73 BE~künnl.machung über das Inkrafttreten der Zweiten Verordnung über die Inkraftsetzung\neiner Ergänzung des Abschnittes II der Anlage I zum Vertrag vom 31. Mai 1967 zwischen\nder Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich über zoH- und paßrechtliche\nFragen, die sich an der deutsch-österreichischen Grenze bei Staustufen und Grenzbrücken\nergeben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1044\n6. 8. 73 Bekünntmachung über das Inkrafttreten der Verordnung und der Vereinbarung über\ndie Zw,ümmenlE!~Jung der Crenzabfertigung an der deutsch-luxemburgischen Grenze in\nEchlernücherbrück . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           1045\n16. 8. 73  13ekünntmachung des Protokolls vom 7. November 1972 über den Beitritt Bangladeschs\nzum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                           1046\nNr. 44, ausgegeben am 24. August 1973\n17. 8. 73  Gesetz zu den am 24. Juli 1971 in Paris unterzeichneten Ubereinkünften auf dem Gebiet\ndes Urheberrechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           1069\n440-1\n3. 8. 73 Bekümltmüchung zu den Artikeln 25 und 46 der Konvention zum Schutze der Menschen-\nrechte und Grundfreiheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  1136\n7. 8. 73 fü)k,mnlmachung über den Geltungsbereich des Madrider Abkommens über die Unter-\ndrückung falscher oder irreführender Herkunftsangaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                             1136","Nr. 70      Tc1g der Ausgabe: Bonn, den 30. August 1973                          1059\nHinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,\ndie mit ill rer Vc\\röflentl ichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften\nrmm ill<\\l lic1rc RPch1 swi rk sc.imkeit in der BundesrepubUk Deutschland erlangt haben\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gerneinsclwften\nDcJtnm     1111d BPZ<'.id111un9 der Rechtsvorschrift\n-  Ausgabe in deutscher Spradw\nvom            Nr./Seite\nVorschriften für die Agrarwirtschaft\n17. 7. 7]  Verordnung (CWC) Nr. 1962.173 des Rötes zur Festsetzung der\nSchwellenpreise für 9eschälten Reis und Bruchreis und\nd(!s in den Schwellenpreis für vollständig geschliffenen Reis\neinzu}H,zi<'lwndcn Schut.zlwtraqs für das Wirtschaftsjahr 1973/\n1974                                                                       21. 7. 73          L 201/1\n17. 7. 73  Verordnunq (EWC) Nr. rnn3i73 des Rates zur Festsetzung der\nmonatlichen Zuschlüqe zu den Preisen für Rohreis und ge-\ns c h ii 11. e n Reis für das ·wirtschaftsjahr 1973/ 1974                   21. 7. 73         L 201 /2\n17. 7. 73  Veronlnunq (EW(;) Nr. l9G4i73 des Rates zur Festsetzung der\nSchwell!:llpr<'isc: liir Cetreide Hir das Wirtschaftsjahr 1973/\n1974                                                                        21. 7. 73         L 201/3\n17. 7. 73 Verordnunq (EvVC) Nr. 1%5/73 des Rates zur Festsetzung\nder B<'ihilfe li'1r die Erzeugung von liartweizen für das\nWirt.sdrn!Lsj<1hr Jq73/1D74                                                 21. 7. 73         L 201/4\n17. 7. 73  Verordnunq (!JvVC) Nr. 19fiG/73 des Rates zur Festsetzung der\nmorwllidwn ZuschLiqe zu den Preisen für Getreide und\nM c\\ h 1, Cr ü 1. z c und Cr i e ß von Weizen oder Roggen für\ndas Wirlschaltsjt1hr l973iJ974                                              21. 7. 73          L 201/5\n17. 7. 73  Verordnung (EWC) Nr. 1967/73 des Rates zur Anderung der\nVcrordnun~5 (EvVC) Nr. 229/73 hinsichtlich der Beitrittsaus-\nqleicl1slwlriiqe und deren Koeffizienten für Getreide                       21. 7. 73          L 201/8\n19. 7. 73 Verordrwn~r (EWC) Nr. 1968/73 des Rates zur Festlegung der\nim Falle von Störungen auf dem Getreidesektor anzu-\nwendenden Crundregeln                                                        21. 7. 73         L 201 /10\n19. 7. 73  Vcrordnun9 (EVVG) Nr. Hl/59/73 des Rates zur Festlegung der\nfü1stimmungen für die Aufhebung der Regelung für die Aus-\nsetzun~J der Abgaben bei der Einfuhr und der Ausgleichsbe-\nlrüge für Rindfleisch                                                       21. 7. 73         L 201/12\n20. 7. 73  Verordnung (EW.G) Nr. 1970/73 der Kommission zur Festset-\nzung der auf Getreide„ Mehle, Grobgrieß und Fein-\ng r i c ß von \\,Veizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen                 21. 7. 73         L 201/13\n20. 7. 73  Verordnung (EWG) Nr. 1971/73 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Prämien, die den Abschöpfung,en für Getreide,\nMehl und Malz hinzugefügt werden                                            21. 7. 73         L 201115\n20. 7. 73 Verordnung (EWC) Nr. 1972/73 der Kommission zur Anderung\nder bei der fasta ttung für Getreide anzuwendenden Berichti-\ngung                                                                         21. 7. 73         L 201/17\n20. 7. 73  Verordnung (EWC) Nr. 1973/73 der Kommission über die Fest-\nsetzung der /\\bscböpfungen bei der Einfuhr von Weiß -\nzucke r und Rohzucker                                                        21. 7. 73         L 201/19\n20. 7. 73 Verordnung (EWC) Nr. 1974/73 der Kommission zur Festset-\nzun~J der Abschöpfungen bei der Ausfuhr von stärke h a 1 t i -\n~1en Erzeugnissen                                                           21. 7. 73         L 201/20\n20. 7. 73  Verordnunq (EWG) Nr. 1975/73 der Kommission zur Festset-\nzung der Diflerenzlwlräge für Raps- und Rübsensamen                         21. 7. 73         L 201/22\n20. 7. 73  Verordnung (EWC) Nr. 1976/73 der Eommission über die\nDurchführun9 C'iner Ausschreibung zur Bereitstellung von\nW c ich w c i z (' n als Hilfeleistung für die Republik Peru                21. 7. 73         L 201/24\n20. 7. 73  Verordnung (EWC;) Nr. 1977 /73 der Kommission über eine\nDauerausschreibunq zum Verkauf von Weißzucker, der zur\nAusfuhr lwslimml ist und sich im Besitz der deutschen Inter-\nvcnl.ionsslcllc, befindet                                                   21. 7. 73         L 201/26\n20. 7. 73   Verordnung (EWC~) Nr. 1978/73 der Kommission zur Festset-\nzunq des Betrages der Beihilfe für Olsaaten                                 21. 7. 73         L 201/29","1060                                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil I\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nD<1!11111  und 13(~1.cichnung de1 Rechtsvorschrift\n-   Ausgabe in deutscher Sprache -\nvom            Nr./Seite\n------·-------·--····-------------------------------'-----------------------\n:w. 7. 73    Vcrordnun~J (EW(;) Nr. 1979/73 der Kommission zur Festset-\n1/UIHJ der Abschüpfungen bei der Ausfuhr von Olivenöl                                      21. 7. 73          L 201/31\n'.W. 7. 7]   V<'rordnung (EWG) Nr. 1980/73 der Kommission zur Festset-\n1.ung der besonderen Abschöpfungen bei der Einfuhr für\n01 i v <'nöl                                                                               21. 7. 73          L  201/33\n20. 7. 7]    Verordnung (EWG) Nr. 1981/73 der Kommission zur Änderung\nder ills Ausgleichsbeträge für die Erzeugnisse des Getreide-\nund Reis sek 1. o r s anzuwendenden Beträge                                                21. 7. 73          L 201/35\n20. 7. 7:l   Vt!rordntrng        (EWG)      Nr. 1982/73 der Kommission zur Fest-\nsdzung des Grundbetrags der Abschöpfung bei der Ein-\nfuhr von Sirup und bestimmten anderen Erzeugnissen des\nZuckersektors                                                                              21. 7. 73          L  201/39\n:w. 7.  73    Verordnung (EWG) Nr. 1983/73 der Kommission zur Ande-\nrung der bei der Einfuhr von Getreide- und Reisver-\na r b e i I u n g s c r z c u g n iss e n zu erhebenden Abschöpfun-\n~wn                                                                                        21. 7. 73          L 201/ 41\n1q, 7. 7:l   V<'rordnung (EWG) Nr. 1984/73 des Rates zur Festlegung\nder Sonderbedingungen für die Abgabe von Weichweizen,\ndr·r sich im Besitz der italienischen Interventionsstelle be-\nfindet                                                                                     21. 7. 73          L 201 / 43\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz\nVerlug: Bundesi.lnzeiger Verlugsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn\nIm Bundesiieselzblatl Teil I wr!1clc11 Ccsclze, Vcrorclnunqen, Anordnungen uncl damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen veröffentlicht.\nIm Bundesgesetzblatt Teil II weiden v<ilke11echlliche Vereinbarungen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvorschriften und\nBekanntmachungen sowie Zolll.arilvero1dnuw1<'n veröffentlicht.\nBezugs b e d in g u n g c n: Laulende1 BeZUCJ nur im Postabonnement. Abbes1ellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres\nbcnn VcrlaCJ vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt,\n5:l Bonn 1, PostfMh 624, Tel. (0 22 21) 22 40 86 bis 88.\nBezugspreis: Für Teil I und Teil H halbjährlich je 31,- DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 0,85 DM zuzüglich Versandkosten.\nD1ese1 P1eis gilt auch fti1 Bundes\\Jcselzblal.l:er, die vor dem 1. Juli 1972 ausgegeben wo1den sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages\nauf das Postscheckkonto Bundes<Jesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Aus ~Ja b e : 1,05 DM (0,85 DM zuztiglich -,20 DM Versandkosten); bei Lieferung gegen Vorausrechnung 1,35 DM. Im Bezugs-\npreis ist die Mehrwertsteuer cnthilltcn; der ,rn9cw,111dlc Slcuersalz beträgt 5,5 0/o,"]}