{"id":"bgbl1-1973-63-1","kind":"bgbl1","year":1973,"number":63,"date":"1973-08-02T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1973/63#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1973-63-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1973/bgbl1_1973_63.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz über das Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Reform des Strafrechts","law_date":"1973-07-30T00:00:00Z","page":909,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["909\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                        Z 1997 A\n1973                       Ausgegeben zu Bonn am 2. August 1973                                                                                                          1 Nr.  63\nTag                                                                      Inhalt                                                                                         Seite\n30. 7. 73   Gesetz über das Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Reform des Strafrechts                                                                                   909\n450-13-2, 450-2\n30. 7. 73   Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und der Verordnung über das\nErbbaurecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     910\n403-1, 403-6\n25. 7. 73   Bekdnntrnaclrnng zu § 4 des Warenzeichengesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                        912\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundes9eselzblatl Teil II Nr. 37 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    913\nVerkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            913\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                          914\nGesetz\nüber das Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Reform des Strafrechts\nVom 30. Juli 1973\nDer Bundestag hat             das   folgende              Gesetz be-                        (2) Die Vorschriften des Artikels 1 über die Unter-\nschlossen:                                                                                bringung in einer sozialtherapeutischen Anstalt und\ndie Uberweisung in den Vollzug dieser Maßregel\n§ 1                                                       sowie Artikel 3 treten erst am 1. Januar 1978 in\nÄnderung des Zweiten Gesetzes                                               Kraft.\"\nzur Reform des Strafrechts                                                                                                    § 2\nArtikel 7 des Zweitc~n Gesetzes zur Reform des                                                                                 Berlin-Klausel\nStrafrechts vom 4. Juli 1969 (Bundesgesetzbl. I                                                Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1\nS. 717), zuletzt geändert durch das Dritte Gesetz zur                                     des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar\nReform des Strafrechts vom 20. Mai 1970 (Bundes-                                          1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.\ngesetzbl. I S. 505), erhält folgende Fassung:\n„Artikel 7                                                                                                         § 3\nInkrafttreten                                                                                             Inkrafttreten\n(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1975 in Kraft,                                         Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-\nsoweit in Absatz 2 nichts anderes bestimmt ist.                                           dung in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 30. Juli 1973\nDer Bundespräsident\nHeinemann\nFür den Bundeskanzler\nDer Bundesminister der Verteidigung\nGeorg Leber\nDer Bundesminister der Justiz\nGerhard Jahn"]}