{"id":"bgbl1-1973-59-1","kind":"bgbl1","year":1973,"number":59,"date":"1973-07-21T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1973/59#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1973-59-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1973/bgbl1_1973_59.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung über die Förderungssätze für den Mehrkostenzuschuß der Produktiven Winterbauförderung (Förderungssätze-Verordnung)","law_date":"1973-07-16T00:00:00Z","page":841,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["841\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                      Z 1997 A\n1973                         Ausgegeben zu Bonn am 21.Juli 197:3                                                                                    1 Nr.  59\nTag                                                  In}Jalt                                                                                       Seite\nHi. 7. 73  VE!rordnun~J über die förderungssätze für den Mehrkostenzuschuß der Produktiven\nWinl.<c!rb,rnlördf!nJTHJ (Förderungssätze-Verordnung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                841\nBJO 1-1 J\nlH. 7. 73  VcrordnuniJ zur Andcrung der Körperschaftsteuer-Durchführungsverordnung . . . . . . . . . . . .                                            842\n611-4-1\n18. 7. 73  V(!rordnung zur Andcrung der Ferligpackungsverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            843\n7141-6-1-4\n9. 7. 73  Bekannl.rnüchung       über die Außerkurssetzung der Bundesmünzen im Nennwert von\n2 Deutschen Mark (Max Planck) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       851\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nVNki_inclungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     852\nVerordnung\nüber die Förderungssätze für den Mehrkostenzuschuß\nder Produktiven Winterbauförderung\n(Förderungssätze-Verordnung)\nVom 16. Juli 1973\nAuf Grund des § 79 Abs. 3 des           Arbeitsförderungs-             b) für Brückenbauten und sonstige Ingenieurbau-\ngesetzes vom 25. Juni 1969                (Bundesgesetzbl. I                     ten 3,20 Deutsche Mark,\nS. 582), zuletzt geändert durch           das Rentenreform-                c) für den Tunnel- und Untergrundbahn-Bau\ngesetz vom 16. Oktober 1972                (Bundesgesetzbl. I                     (offene Bauweise) 2,- Deutsche Mark,\nS. 1965), wird verordnet:                                                  d) für den Ausbau 1,- Deutsche Mark;\n3. für sonstige Arbeiten 2,- Deutsche Mark.\n§\nFörderungssätze                                                                                   § 2\nBerlin-Klausel\nDie Förderungssätze für den Mehrkostenzuschuß\nbetragen je Arbeitsstunde                                                 Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten\nUberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundes-\nl. im Hochbau                                                        gesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 250 Satz 2 des\na) für den Rohbau 2,50 Deutsche Mark,                            Arbeitsförderungsgesetzes auch im Land Berlin.\nb) für den Ausbau 1,- Deutsche Mark;\n§ 3\n2. im Tiefbau\nInkrafttreten\na) für die Herstellung von Versorgungsleitungen\nim Rahmen von Erschließungsarbeiten im                           Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-\nStraßenbau 3,60 Deutsche Mark,                              kündung in Kraft.\nBonn, den 16. Juli 1973\nDer Bundesminister\nfür Arbeit und Sozialordnung\nWalter Arendt"]}