{"id":"bgbl1-1973-51-5","kind":"bgbl1","year":1973,"number":51,"date":"1973-06-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1973/51#page=27","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1973-51-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1973/bgbl1_1973_51.pdf#page=27","order":5,"title":"Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu dem Vorschaltgesetz für ein Niedersächsisches Gesamthochschulgesetz vom 26. Oktober 1971)","law_date":"1973-06-14T00:00:00Z","page":695,"pdf_page":27,"num_pages":6,"content":["Nr. 51   Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Juni 1973                        695\nEntscheidung des Bundesverfassungsgerichts\nAus dt'.Hl lJ r!Pi I des Bundesverfassungsgerichts         a) bei Abstimmungen, die unmittelbar Fragen\nvom 29. Mai 197]        1 BvR 424/71, 1 BvR 325/72 - ,          der Lehre betreffen, für den Fall der Stim-\nergangen auf VerJassungslwschwerden, wird nach-                 mengleichheit zwischen der Gruppe der\nfolgender Enlscheidungssatz veröffentlicht:                     Hochschullehrer einerseits und den Gruppen\nDas Vorschaltgesetz für ein Niedersächsisches                 der wissenschaftlichen Mitarbeiter und der\nGesamthochschulgesetz vom 26. Oktober 1971                    Studenten andererseits eine Regelung fehlt,\n(Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungs-                   die eine Entscheidung ermöglicht,\nblatt S. 317) ist mit Artikel 5 Absatz 3 Satz 1 in         b) bei Entscheidungen, die unmittelbar Fragen\nVerbindung mit Artikel 3 Absatz 1 des Grund-                  der Forschung oder die Berufung der Hoch-\ngesetzes unvereinbar, soweit                                  schullehrer betreffen, den Vertretern der\n1. für die Wahlen zum Senat, Fakultäts- und                   Hochschullehrer nur die Hälfte der Stim-\nFachbereichsrat sowie zu den gemäß § 1 Ab-                 men eingeräumt wird,\nsatz 2 Nummern 4 und 5 gleichgestellten Or-\n3. in den Berufungskommissionen die Vertreter\nganen der Gruppe der Hochschullehrer die in\nder Hochschullehrer nur über die Hälfte der\n§ 2 Absatz 2 Nummern 6 bis 11 aufgezählten\nHochschulangehörigen unterschiedslos zuge-              Stimmen verfügen.\nordnet werden,                                       De,r vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß\n2. im Fakultäts- und im Fachbereichsrat (sowie        § 31 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfas-\nin den gleichgestellten Organen)                   sungsgericht Gesetzeskraft.\nBonn, den 14. Juni 1973\nDer Bundesminister der Justiz\nGerhard Jahn","696                                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil I\nBu 11desgesetzblatt\nTeil II\nNr. 28, ausgegeben am 23. Juni 1973\n·L1g                                                                           Inhalt                                                                                      Seite\n9. 5. 73  Bckan11tmadn1119 des              Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\n1,md und der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland\nüber die 1Jrrichlun9 der Deutsch-Britischen Stiftung für das Studium der Industriegesell-\nschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  553\n25. 5. 73   Bckannlmuchun~J über den Geltungsbereich der Vereinbarun9 über Flüchtlingsseeleute                                                                                 557\n28. 5. 73   Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zusatzübereinkommens über die Ab-\nschaffung der Sklaverei, des Sklavenhandels und sklavereiähnlicher Einrichtungen und\nPraktiken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       557\n29. 5. 73   Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über die Sklaverei . .                                                                                  558\n5. 6. 73  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Einfuhr von Gegen_-\nständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters . . . . . . . . . . . . . . . .                                                             558\n5. G. 73  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens zur Erleichterung des\nInlernationalen Seeverkehrs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        559\n22. G. 73   Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrages vom 21. Dezember 1972 zwischen\nder Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die\nGrundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deut-\nschen Dernokralischen Republik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             .559\nNr. 29, ausgegeben am 27. Juni 1973\n19. 6. 73   Zweite Verordnung über die Inkraftsetzung von Änderungen der Anlage I (RID} de!>\nInlernalionalen Ubereinkommens über den Eisenbahnfrachtverkehr -- 2. RID-Ände-\nrungsV -- . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      561\n19. 6. 73  Dritte Verordnung zur Änderung der Anlagen A und B zum Europäischen Ubereinkom-\nmen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) -\n'.t ADR-ÄnderungsV - . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   591\nNr. 30, ausgegeben am 28. Juni 1973\n25. 6. 73   Geselz zu dem Vertrag vom 15. Dezember 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland\nund der Republik Österreich über die Führung von geschlossenen Zügen (Zügen unter\nßahnverschluß) der österreichischen Bundesbahnen über Strecken der Deutschen Bundes-\nbahn in der Bundesrepublik Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                   609\n'.W. 6. 7:3 Gesetz zu dem Abkommen vom 25. Mai 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland\nund Mauritius über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen . . . .                                                                           615\n19.  6. 73   Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 2/73 - Zollkontingente 1973\nfür Holzschliff und Sulfat- oder Natronzellstoff) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                      625\n19. 6. 73    Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 5/73 --- Waren der EGKS ---\nl. I--Ialbjahr 1973) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         626\n19. 6.  7]  Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 7/73 -                                                             Erhöhung des Zoll-\nkontin9enls 1!)72 für Holzschliff) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       627","Nr. 51  Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Juni 1973                              69'1\nHinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,\ndie mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften\nunmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nDatum und Bezei<hnung der Rechtsvorschrift\n- Ausgabe in deutscher Sprache --\nvom           Nr./Seite\n--------------- -----------------------------------\nVorschriften für die Agrarwirtschaft\nl G. 5. Tl    Verordnung (EWG) Nr. 1460/73 der Kommission über die\nAnträge auf Rückvergütung der den anerkannten Hopfen\nerzeuge r gemeinschaften von den Mitgliedstaaten gewähr-\nten Beihilfen                                                                2. 6. 73          L 145/1\n1G. 5. 7'.l   Verordnung (EWG) Nr. 1462/73 der Kommission über Anträge\nauf Zuschüsse aus dem EAGFL, Abteilung Ausrichtung, für\ndie Umstellung des Sektors Kabeljaufischerei                                 2. 6. 73          L 145/11\n:m. 5. 7'J    Verordnung (EWG) Nr. 1464/73 der Kommission zur Ände-\nrung der Differenzbeträge für Raps - und Rübsens amen                        4. 6. 73          L 146/8\n:w. 5. 73     Verordnung (EWG) Nr. 1465/73 der Kommission zur Fest-\nsetzung der Differenzbeträge für Raps - und Rübsens amen                     4. 6. 73          L 146/11\n:m. 5. 7'.i   Verordnung (EWG) Nr. 1467/73 der Kommission zur Ände-\nrung der Verordnung (EWG) Nr. 1519/72 über den Verkauf\nvon B u t 1. er zu herabgesetzten Preisen im Ausschreibungs-\nverfuhren für die Ausfuhr bestimmter Fettmischungen                          4. 6. 73          L 146/15\n4. (i. 73   Verordnung (EWC) Nr. 1470/73 der Kommission zur Fest-\nsetzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und\nFeingrieß von Weizen oder Rogge1n anwendbaren Ab-\nschöpfungen                                                                  5.6. 73           L 148/1\n4. b. 73    Verordnung (EWC) Nr. 1471/73 der Kommission über die\nFestsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Ge-\n1. r e i de, Mehl und Malz hinzugefügt werden                                5.6. 73           L 148/3\n4. b. 73    Verordn11ng {:EWC;) Nr. 1472/73 der Kommission zur Ande-\nrunrJ der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden\nBerichl.i9ung                                                                5. 6. 73          L 148/5\n4. 6. 7:l   Verordnung (EWC) Nr. 1473/73 der Kommission über die\nFestsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weiß -\nzuck er und Rohzucker                                                        5. 6. 73          L 148/7\n:m :i.   7:l   Verordnung (EWG) Nr. 1474/73 der Kommission zur Fest-\nselY.ung der ab 1. Juni 1973 geltenden Erstattungssätze bei\nder Ausfuhr von bestimmten Milcherzeugnissen in\nForm von nicht unter Anhang II des Vertrages fallenden\nWaren                                                                       5. 6. 73          L 148/8\n4. fi. 73    Verordnung (EWC) Nr. 1475/73 der Kommission zur Fest-\nsetzung der hej Reis und Bruchreis anzuwendenden Ab-\nschöpfungen                                                                  5. 6. 73          L 148/11\n4. b. 73    Verordnung (EWG) Nr. 1476/73 der Kommission zur Fest-\nsetzung der Prämien als Zuschlag zu den Abschöpfungen für\nR e i s und B r u c h r e i s                                                5. 6. 73          L 148/13\n4. 6. 73     Verordnung (EWG) Nr. 1477/73 der Kommission betreffend\ndie Rücknahme von Zucker 1o s e n, die Gegenstand der in\nder Verordnunn (EWG) Nr. 1101/73 genannten Ausschreibung\nsind                                                                         5.6. 73           L 148/15\n4. G. 7]     Verordnung (EWG) Nr. 1478/73 der Kommission zur Ände-\nrung der Verordnung (EWG) Nr. 1243/73 in bezug auf den\nletzten Zeitpunkt zur Bereitstellung von Weißzucker, der\nan das UNRWA zu liefern ist                                                   5. 6. 73         L 148/16\n4. fi. 7:l   Verordnung (EWG) Nr. 1479/73 der Kommission zur Fest--\nsetzung des Grundbetrags der Abschöpfung bei der Einfuhr\nvon Sirup und bestimmten anderen Erzeugnissen des Zu k -\nkersektors                                                                   5.6. 73          L 148/17\n4. 6. 73     Verordnung (EWG) Nr. 1480/73 der Kommission zur Ände-\nrung der als Ausgleichsbeträge für die Erzeugnisse des Ge -\n1. r e i d c - und Reis sek t o r s anzuwendenden Beträge                    5. 6. 73         L 148/19\n5. fi. 7:l   Verordnung (EWG) Nr. 1481/73 der Kommission zur Fest-\nsetzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und\nFeingrieß von Weizen oder Rogge,n anwendbaren Ab-\nschöpfungen                                                                  6. 6. 73         L 149/1","698                                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang .1973, Teil I\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nDc1lum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift\n- Ausgabe in deutscher Sprache -\nvom           Nr./Seite\n5. 6. 73 Verordnun~J (EWG) Nr. 1482/73 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide,\nM e h l und M u l z hinzugefügt werden                                        6. 6. 73          L 149/3\n5. 6. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1483/73 der Kommission zur Änderung\nder bei der Erslr1ltung für Getreide anzuwendenden Be-\nrichtigung                                                                    6. 6. 73          L 149/5\n5. 6. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1484/73 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker\nund Rohzucker                                                                 6. 6. 73          L 149/7\n5. 6. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1485/73 der Kommission zur Fest-\nsetzung der durchschnittlichen Erzeugerpreise für Wein                        6. 6. 73          L 149/8\n4. 6. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1486/73 der Kommission zur Fest-\nsetzung der ab 1. Juni 1973 geltenden Erstattungssätze bei der\nAusfuhr von Zucker und M e 1a s s e in Form von nicht unter\nAnhang II des Vertrages fallenden Waren                                       6. 6. 73          L 149/10\n4. 6. 73 Verordnung (EWG)             Nr. 1488/73 der Kommission über die\nDurchführung einer          Ausschreibung zur Bereitstellung von\nWeichweizen als              Hilfeleistung für das Königreich Af-\nghanistan                                                                     6. 6. 73          L 149/16\n5. 6. 73 Verordnung (EWG)            Nr. 1489/73 der Kommission zur Fest-\nsetzung des Betrages        der Beihilfe für O 1s a a t e n                   6.6. 73           L 149/19\n5. 6. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1490/73 der Kommission zur Änderung\nder als Ausgleichsbeträge für die Erzeugnisse des Getreide -\nund Reis sek t o r s anzuwendenden Beträge                                    6. 6. 73          L 149/21\n5. 6. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1491/73 des Rates zur Änderung der\nVerordnung (EWG) Nr. 1059/69 zur Festlegung der Handels-\nregelung für bestimmte, aus landwirtschaftlichen Er-\nzeugnissen hergestellte Waren                                                 7. 6. 73          L 151/1\n6. 6. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1492/73 der Kommission zur Fest-\nsetzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und\nFeingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Ab-\nschöpfungen                                                                  7. 6. 73          L 151/2\n6. 6. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1493/73 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide ,\nM eh 1 und M a 1z hinzugefügt werden                                          7.6. 73           L 151/4\n6. 6. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1494/73 der Kommission zur Änderung\nder bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Be-\nrichtigung                                                                   7. 6. 73          L 151/6\n6. 6. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1495/73 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker\nund Rohzucker                                                                 7. 6. 73         L 151/8\n6. 6. 73  Verordnung (EWG) Nr. 1496/73 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Abschöpfung bei der Einfuhr von M e 1 a s s e                     7. 6. 73         L 151/9\n6. 6. 73  Verordnung (EWG) Nr. 1497/73 der Kommission zur Fest-\nsetzung der Erstattung bei der Ausfuhr in unverändertem\nZustand für Weißzucker und Rohzucker                                          7.6. 73          L 151/10\n30. 5. 73  Verordnung (EWG) Nr. 1498/73 der Kommission zur Fest-\nsetzung der als Ausgleichsbeträge anwendbaren Beträge im\nEiersektor                                                                    7. 6. 73         L 151/12\n30. 5. 73  Verordnung (EWG) Nr. 1499/73 der Kommission zur Fest-\nsetzung der als Ausgleichsbeträge anwendbaren Beträge im\nSektor G e f 1 ü g e 1 f l e i s c h                                          7. 6. 73          L 151/14\n30. 5. 73  Verordnung (EWG) Nr. 1500/73 der Kommission zur Fest-\nsetzung der als Ausgleichsbeträge auf dem Schweine -\nf leis c h sek t o r für den Monat Juni 1973 anwendbaren\nBeträge                                                                       7. 6. 73         L 151/18\n5. 6. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1501/73 der Kommission über die Liefe-\nrunfJ von Mager m i 1c h p u 1ver nach Bangla Desh im Rah-\nmen der Gemeinschaftshilfe                                                    7. 6. 73         L 151/22\n6. 6. 73  Verordnung (EWG) Nr. 1503/73 der Kommission zur Fest-\nsetzung des Grundbetrags der Abschöpfung bei der Einfuhr\nvon Sirup und bestimmten anderen Erzeugnissen des\nZuckersektors                                                                 7. 6. 73         L 151/26\n6. 6. 73  Verordnung (EWG) Nr. 1504/73 der Kommission zur Änderung\nder als Ausgleichsbeträge für die Erzeugnisse des Getreide -\nund Reis sek t o r s anzuwendenden Beträge                                    7. 6. 73         L 151/28","Nr. 51 --Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Juni 1973                               699\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nDatum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift\n-  Ausgabe in deutscher Sprache -\nvom           Nr./Seite\n5. 6. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1505/73 der Kommission zur Änderung\nder Erstattungen bei der Ausfuhr von Getreide - und Reis -\nvera rb ei tun g s e rzeu gnis s e n                                 6. 6. 73          L 150. 1\n5. 6. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1506/73 der Kommission zur Änderung\nder Erstattungen für die Ausfuhr von Getreide misch -\nfuttermitteln                                                        6. 6. 73          L 150 5\nAndere Vorschriften\n22. 5. 73  Verordnung (EWG) Nr. 1342/73 der Kommission zur Änderung\nder Beträge, um die die Währungsausgleichsbeträge zu be-\nrichtigen sind                                                      26. 5. 73          L 140./1\n25. 5. 73  Verordnung (EWG) Nr. 1416/73 der Kommission zur Änderung\n1\nder Währungsausgleichsbeträge                                       30. 5. 73          L 143 1\n29. 5. 73  Verordnung (EWG) Nr. 1441/73 der Kommission über die Fest-\nsetzung von Mittelwerten für die Bewertung von eingeführten\nZitrusfrüchten                                                      31. 5. 73          L 144 39\n30. 5. 73  Verordnung (EWG) Nr. 1454/73 der Kommission zur Wieder-\neinführung des Zollsatzes des Gemeinsamen Zolltarifs für\nBleche, Platten, Tafeln und Bänder, aus Aluminium, mit einer\nDicke von mehr als 0,20 mm, der Tarifnummer 76.03, mit Ur-\nsprung in Jugoslawien, dem die in der Verordnung (EWG)\nNr. 2762/72 des Rates vom 19. Dezember 1972 vorgesehenen\nZollpräferenzen gewährt werden                                      31. 5. 73          L 144 72\n16. 5. 73  Verordnung (EWG) Nr. 1461/73 der Kommission über die Ver-\nwendung von Ladelisten als beschreibenden Teil der An-\nmeldungen zum gemeinschaftlichen Versandverfahren                    2.6. 73           L 145/7\n30. 5. 73  Verordnung (EWG) Nr. 1463/73 der Kommission über Durch-\nführungsbestimmungen für die Währungsausgleichsbeträge               4. 6. 73          L 146. 1\n30. 5. 73  Verordnung (EWG) Nr. 1466/73 der Kommission zur Änderung\nder Verordnung (EWG) Nr. 269./73 über Durchführungsbestim-\nmungen der Regelung für die Ausgleichsbeträge im Rahmen\ndes Beitritts                                                        4. 6. 73          L 146. 13\n30. 5. 73   Verordnung (EWG) Nr. 1468/73 der Kommission zur Änderung\nder Beträge, um die die Währungsausgleichsbeträge zu be-\nrichtigen sind                                                      4.6. 73           L 147/1\n30. 5. 73  Verordnung (EWG) Nr. 1469/73 der Kommission zur Fest-\nsetzung der Währungsausgleichsbeträge sowie einiger zu ihrer\nAnwendung notwendiger Kurse                                          4. 6. 73          L 147/17\n30. 5. 73  Verordnung (EWG) Nr. 1487/73 der Kommission über die Ein-\nreihung von Waren in die Tarifnummer 87.06 des Gemein-\nsamen Zolltarifs                                                     6.6. 73           L 149/15\n6. 6. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1502/73 der Kommission zur Wieder-\neinführung des Zollsatzes des Gemeinsamen Zolltarifs für\nStäbe, Profile und Draht, aus Aluminium, massiv, der Tarif-\nnummer 76.02, mit Ursprung in Jugoslawien, dem die in der\nVerordnung (EWG) Nr. 2762/72 des Rates vom 19. Dezember\n1972 vorgesehenen Zollpräferenzen gewährt werden                     7.6. 73          L 151/25\nBerichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 942/73 der Kommis-\nsion vom 6. April 1973 zur Verschiebung des Zeitpunkts der\nAnwendung der Verordnung (EWG) Nr. 1770/72 und zur vor-\nübergehenden Abweichung von der Verordnung (EWG)\nNr. 1769/72 (ABI. Nr. L 91 vom 7. 4. 1973)                           6.6. 73           L 149/36\nBerichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 1294/73 der Kommis-\nsion vom 15. Mai 1973 über die Wiedereinführung des Zoll-\nsatzes des Gemeinsamen Zolltarifs für Oberkleidung für\nFrauen, Mädchen und Kleinkinder, aus anderen Geweben als\naus Baumwolle, der Tarifnummer ex 61.02, mit Ursprung in\nEntwicklungsländern, denen die in der Verordnung (EWG)\nNr. 2764/72 des Rates vom 19. Dezember 1972 vorgesehenen\nZollpräferenzen gewährt werden (ABI. Nr. L 131 vom 18. 5.\n1973)                                                                6.6. 73           L 149./36","700                                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil I\nObersicht\nüber den Stand der Bundesgesetzgebung\nDie 268. Übersicht über den Stand der Bundesgesetzgebung, abgeschlossen am\n31. Mai 1973, ist im Bundesanzeiger Nr. 116 vom 27. Juni 1973 erschienen.\nDiese Übersicht enthält bei den aufgeführten Gesetzesvorlagen\nalle wichtigen Daten des Gesetzgebungsablaufs\nsowie Hinweise auf die\nBundestags- und Bundesrats-Drucksachen\nund\nauf die sachlich zuständigen Ausschüsse des Bundestages.\nVerkündete Gesetze sind nur noch in der der Verkündung folgenden Übersicht\nenthalten.\nDer Bundesanzeiger Nr. 116 vom 27. Juni 1973 kann zum Preis von 0,55 DM (einschl. Versand-\ngebühr) gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto „ Bundesanzeiger\" Köln\n834 00-502 bezogen werden.\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz\nVerlag: Bundesanzeiger Verlagsges.m. b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn\nIm Bundesqesetzblatt Teil I werden Gesetze. Verord[lungen. Anordnungen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen veröffentlicht.\nIm Bundesgesetzblatt Teil II werden völkerrechtliche Vereinbarungen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvorschriften und\nBekanntmachungen sowie Zollti11itvero1dnunqen veröllentlicbt.\nBezugs b e d in g u n gen : Lautende, Bezug [lUJ im Postabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres\nbeim Verlag vorliegen Posta nsch ritt für Abonnementsbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt,\n53 Bonn 1. Posttach 624 Tel. {0 22 21) 22 40 86 bis 88.\nBezugspreis: rür Teil I und Teil II halbJährlich je 31,- DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 0,85 DM. Dieser Preis gilt auch für\nBundesgesetzblätter. die vor dem 1. Juli 1972 ausgegeben worden sind Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto\nBundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder geqen Vorausrechnung bzw. Nachnahme.\nPreis dieser Aus g a h e : 1, 70 DM zuzüqlich Versandgebühr 0,25 DM; bei Lieferung gegen Vorausrechnung zuzüglich Portokosten für die\nVorausrechnung. Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 0/o,"]}