{"id":"bgbl1-1973-47-1","kind":"bgbl1","year":1973,"number":47,"date":"1973-06-15T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1973/47#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1973-47-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1973/bgbl1_1973_47.pdf#page=1","order":1,"title":"Siebenundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung","law_date":"1973-06-14T00:00:00Z","page":565,"pdf_page":1,"num_pages":8,"content":["565\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                         Z 1997 A\n1973                       Ausgegeben zu Bonn am 15. Juni 1973                                                                                              1 Nr.47\nTag                                                        Inhalt                                                                                         Seite\n14. G. 73    Siebenundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung                                                                       565\n7400-1-1\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundesgesetzblatt Teil II Nr. 26 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     567\nRechtsvorschriflen der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            568\nSiebenundzwanzigste Verordnung\nzur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung\nVom 14. Juni 1973\nAuf Grund des § 27 in Verbindung mit den §§ 2, 23                                    b) Wechsel, die ein Gebietsansässiger ausge-\nAbs. 1 Nr. 4 bis 6, Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3 sowie                                             stellt und ein gebietsansässiges Kredit-\n§ 33 Abs. 2 des Außenwirtschaftsgesetzes vom                                                  institut angenommen hat,\n28. April 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 481), zuletzt ge-                                 durch Gebietsfremde von Gebietsansässigen\nändert durch das Zweite Gesetz zur Änderung des                                         zur Geldanlage,\nAußenwirtschaftsgesetzes vom 23. Februar 1973\n(Bundesgesetzbl. I S. 109), verordnet die Bundes-                                 3. den entgeltlichen Erwerb inländischer Wert-\nregienmg:                                                                              papiere durch Gebietsfremde von Gebiets-\nansässigen,\n§ 1\n4. die unmittelbare oder mittelbare Aufnahme\nDie Außenwirtschaftsverordnung in der Fassung                                        von Darlehen und sonstigen Krediten durch\nder Bekanntmachung vom 20. Dezember 1966 (Bun-                                          Gebietsansässige bei Gebietsfremden\ndesgesetzbl. 1967 I S. 1), zuletzt geändert durch die                                   oder\nSechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung der\nAußenwirtschaftsverordnung vom 23. Mai 1973                                       5. den entgeltlichen Erwerb von Forderungen\n(Bundesgesetzbl. I S. 469), wird wie folgt geändert:                                    gegenüber Gebietsansässigen durch Gebiets-\nfremde von Gebietsansässigen\n1. § 52 erhält folgende Fassung:                                                  zum Gegenstand haben, bedürfen der Genehmi-\ngung.\n,,§ 52\n(2) Absatz 1 Nr. 4 findet keine Anwendung,\nBeschränkung nach § 23 Abs. 1 Nr. 4 bis 6 und                                  wenn\nAbs. 2 Nr. 2 AWG                                           1. die nach dem 4. Februar 1973 entstandenen\n(1) Rechtsgeschäfte, die                                                          Verbindlichkeiten aus Darlehen und sonstigen\n1. den     entgeltlichen Erwerb inländischer,                auf                     Krediten zu keinem Zeitpunkt den Betrag von\nDeutsche Mark lautender                                                          insgesamt fünfzigtausend Deutsche Mark über-\nschreiten,\na) Schatzwechsel,\nb) unverzinslicher Schatzanweisungen,                                       2. die Darlehen und sonstigen Kredite durch ein\nKreditinstitut aufgenommen werden und die\nc) Vorratsstellenwechsel                                                         daraus entstehenden Verbindlichkeiten von\ndurch Gebietsfremde von Gebietsansässigen,                                       der Depotpflicht gemäß § 69 b Abs. 1 Nr. 7\n2. den entgeltlichen Erwerb inländischer, auf                                        bis 10 oder gemäß § 6 a Abs. 2 des Außenwirt-\nDeutsche Mark lautender                                                          schaftsgesetzes ausgenommen sind,\na) bankgirierter Wechsel, die auf einen Ge-                                 3. es sich bei den sonstigen Krediten um handels-\nbietsansässigen gezogen und im Wirt-                                        übliche Zahlungsziele für Warenlieferungen\nschaftsgebiet zahlbar sind, sowie bank-                                     oder Dienstleistungen handelt, die von Ge-\ngirierter eigener Wechsel, die ein Gebiets-                                 bietsfremden an einen Gebietsansässigen er-\nansässiger ausgestellt hat,                                                  bracht worden sind,","566                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil I\n4. die Kredite an bestimmte Warenlieferungen         2. In § 69 a Abs. 2 werden die Worte „Bundes-\noder Dienstleistlmgen der in Nummer 3 ge-             minister für Wirtschaft und Finanzen\" durch die\nnannten J\\ rt gebunden sind und ihre Laufzeit         Worte „ zuständigen Bundesminister\" ersetzt.\ndem handelsüblichen Zahlungsziel für die\nWarenlieferung     oder Dienstleistung ent-      3. In§ 69 b Abs. 1 Nr. 2 wird vor dem Wort „Waren-\nspricht; dies gilt auch, wenn die Kredite be-        lieferungen\" das Wort „bestimmte\" eingefügt.\nreits vor Erbringung der Warenlieferungen\nund der hierfür erforderlichen Dienstleistun-    4. § 69 d wird aufgehoben.\ngen auf~Jenommen werden, soweit sie in han-\n5. § 71 Abs. 1 Nr. 8 a erhält folgende Fassung:\ndelsüblicher Weise·· für die an den Gebiets-\nfremden während der Herstellung der Waren            ,,8 a. ohne die nach § 52 erforderliche Genehmi-\nzu erbringenden Zahlungen verwendet werden                  gung ein Rechtsgeschäft über den Erwerb\nund ihre Laufzeit spätestens mit dem handels-               von Wertpapieren, Wechseln oder Forde-\nüblichen Zahlungsziel endet                                 rungen oder über die unmittelbare oder\noder                                                       mittelbare Aufnahme von Darlehen und\nsonstigen Krediten vornimmt oder Unter-\n5. es sich bei den sonstigen Krediten um handels-               nehmen, Zweigniederlassungen oder Be-\nübliche    Vorauszahlungen     für   bestimmte              triebsstätten mit Vermögenswerten ausstat-\nWarenlieferungen oder Dienstleistungen han-                tet,\".\ndelt, die von einem Gebietsansässigen an\nGebietsfremde zu erbringen sind.                 6. In § 71 Abs. 2 Nr. 10 wird hinter der Zahl „69\"\ndas Komma durch das Wort „oder\" ersetzt und\n(3) Absatz l Nr. 5 findet keine Anwendung,            die Angabe „ oder 69 d\" gestrichen.\nwenn die von dem Gebietsansässigen in einem\nKalenderjahr entgeltlich veräußerten Forderun-      7. Anlage D 2 zur Außenwirtschaftsverordnung (For-\ngen den Betrag von insgesamt fünfzigtausend              derungsabtretung an Gebietsfremde) wird aufge-\nDeutsche Mark nicht überschreiten.                      hoben.\n(4) Die Ausstattung von Unternehmen, Zweig-                                  § 2\nniederlassungen und Betriebsstätten im Wirt-            Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\nschaftsgebiet mit Vermögenswerten (Betriebs-         leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nmittel und Anlagewerte) durch Gebietsfremde          blatt I S. 1) in Verbindung mit § 51 Abs. 4 des\nbedarf der Genehmigung. Das gilt nicht, wenn die     Außenwirtschaftsgesetzes auch im Land Berlin.\nnach dem 4. Februar 1973 vorgenommenen Aus-\nstattungen bei dem Unternehmen, der Zweig-\n§ 3\nniederlassung oder der Betriebsstätte zu keinem\nZeitpunkt insgesamt den Betrag von fünfhundert-         Diese Verordnung tritt am Tage ihrer Verkün-\ntausend Deutsche Mark überschreiten.\"                dung in Kraft.\nBonn, den 14. Juni 1973\nDer Bundeskanzler\nBrandt\nDer Bundesminister der Finanzen\nSchmidt\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nFriderichs","Nr. 47 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. Juni 1973                                                                                       567\nBund es gesetzhla tt\nTeil II\nNr. 26, ausgegeben am 14. Juni 1973\nTag                                                                  Inhalt                                                                                      Seite\n7. 6. 73 Verordnung über die Zusammenlegung der deutschen und der niederländischen Grenz-\ndbferligung i.lfl den Strnßen Herzogenrath-Kerkrade . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                 534\n15. 5. 73 BekanntrnachunrJ über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über den internatio-\nnalen Austausch von Veröffentlichungen ........................................... , ,                                                                   537\n15. 5. 73 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über den zwischenstaat-\nlichen Austausch von amtlichen Veröffentlichungen und Regierungsdokumenten . . . . . . . . .                                                              537\n15. 5. 73 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens gegen Diskriminierung\nim Unterrichtswesen und des Protokolls über die Errichtung einer Schlichtungs- und Ver-\n1ni t.Llungskorrunission . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  537\n15. 5. 73 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über den Beförderungs-\nvertrn9 im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                     538\n17. 5. 73 Bekanntmc1ch11ng über den Geltungsbereich des Internationalen Ubereinkommens zur\nVcrhütunq der VE!rschmutzung der See durch 01, 1954 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                     539\n17. 5. 73 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens zur Eingliederung der\nJn terna li on dl en Pdppelkommission in die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation\nder Vereinten Ndlionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          540\n17. 5. 73 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Erklärung über den Bau internationaler\nIIauplverkehrsst.raßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      540\n19. 5. 73 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Ubereinkommens von\n1960 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                   541\n23. 5. 73 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Kaffee-Ubereinkommens\nvon 1968 ............................................ , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                       542\n25. 5. 73 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 11 der Internatio-\nnalen Arbeitsorganisation über das Vereins- und Koalitionsrecht der landwirtschaftlichen\nArbeiter ........................................................................ , . .                                                                   542\n25. 5. 73 Bekanntmachung über den Geltuhgsbereich des Ubereinkommens Nr. 81 der Internatio-\nnalen Arbeitsorganisation über die Arbeitsaufsicht in Gewerbe und Handel . . . . . . . . . . . .                                                          543\n25. 5. 73 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 88 der Internatio-\nnalen Arbeitsorganisation über die Organisation der Arbeitsmarktverwaltung . . . . . . . . . .                                                            543\n25. 5. 73 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 96 der Internatio-\nnalen Arbeitsorganisation über Büros für entgeltliche Arbeitsvermittlung . . . . . . . . . . . . . .                                                      544","568                                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil I\nHinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,\ndie mit i.hrcr Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften\nunmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben\n------·--------···----------------------------------------\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nDa turn und Bc!z<'ichnung der Rechtsvorschrift                       -- Ausgabe in deutscher Sprache -\nvom          Nr./Seite\nVorschriften für die Agrarwirtschaft\n14. S. 73      Verordnunq (EWG) Nr. 1279/73 der Kommission zur Festsel-\nztrng der im Sektor Milch und Milcherzeugnisse im\nMilc:hwirtschal tsjahr 1973/1974 anwendbaren Beitrittsaus-\nqleichshel.ri.ige                                                         14.5. 73         L 127/7\n14. 5. 73       Verordnung (EWG) Nr. 1280/73 der Kommission über die Be-\nrichti9ung beslimmler im voraus festgesetzter Erstattungen für\nMilch und Milcherzeugnisse                                                14.5. 73         L 127/19\n17. 5. 7J      Verordnung (EWG) Nr. 1281/73 der Kommission zur Festset-\nzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und Fein-\nq r i €! ß von Weizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen                18.5. 73         L 131/1\n17. 5. 7]       Verordnung (EWG) Nr. 1282/73 der Kommission über die Fest-\nsetzunq der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide,\nM eh I uncl Malz hinzugefügt werden                                        18.5. 73         L 131/3\n17. 5. 73       Verordnung (EWG) Nr. 1283/73 der Kommission zur Festset-\nzung der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden\nBerichligung                                                              18. 5. 73        L 131/5\n17. 5. 7J       Verordnung (EWG) Nr. 1284/73 der Kommission zur Festset-\nzung der für Getreide, Mehle, Grobgrieß und Fein-\ngrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Erstattungen                      18.5. 73         L 131/7\n17. 5.   n     Verordnung (EWG) Nr. 1285/73 der Kommission zur Festset-\nzung der bei Re i s und Bruchreis anzuwendenden Ab-\nschöpfungen                                                                18.5, 73         L 131/10\n17. 5. 73      Verordnung (EWG) Nr. 1286/73 der Kommission zur Festset-\nzung der Prämien als Zuschlag zu den Abschöpfungen für\nReis und Bruchreis                                                         18.5. 73         L 131/12\n17. 5. 73      Verordnung (EWG) Nr. 1287/73 der Kommission zur Festset-\nzung der Erslattungen bei der Ausfuhr für Reis und Bruch-\nreis                                                                       18.5. 73         L 131/14\n17. 5. 73      Verordnung (EWG) Nr. 1288/73 der Kommission zur Festset-\nzung der bei der Erstattung für Reis und Bruchreis anzu-\nwendenden Berichtigung                                                     18.5. 73         L 131/16\n17. 5. 73      Verordnung (EWG) Nr. 1289/73 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker\nund Rohzucker                                                              18. 5. 73        L 131/18\nt 7. 5. 73    Verordnung (EWG) Nr. 1290/73 der Kommission zur Festset-\nzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Kälbern und\nausgewachsenen Rindern sowie von Rindfleisch, aus-\ngenommen gefrorenes Rindfleisch                                            18.5. 73          L 131/19\n17. 5. 73     Verordnung (EWG) Nr. 1291/73 der Kommission zur Einfüh-\nnmg einN Ausgleichsabgabe auf die Einfuhr von Tomaten\naus BulgMien und Rumänien                                                  18.5. 73          L 131/22\n15. 5. 73      Verordnung (EWG) Nr. 1292/73 der Kommission über die\nDurchführung einer Ausschreibung zur Bereitstellung von ge-\nschliffenem Reis als Hilfeleistung für das Hilfswerk der\nVereinten Nülionen für die palästinensischen Flüchtlinge im\nNahen Osten, nachstehend UNRWA genannt                                      18. 5. 73        L 131/23\n15. 5. 73      Verordnung (EWG) Nr. 1293/73 der Kommission über die\nDurchführung einer Ausschreibung zur Bereitstellung von\nW e i c h w e i z e n m eh 1 als Hilfeleistung für das Hilfswerk der\nVewinten Nationen für die palästinensischen Flüchtlinge im\nNühen Osten, nach~tehend UNRWA genannt                                     18. 5. 73         L 131/26\n17. S. 7'.l    Verordnung (EWC;) Nr. 1299/73 der Kommission zur Änderung\nder als Ausgleichsbetriige für die Erzeugnisse des Getreide-\nund Re i s sek t o r s unzuwendenden Beträge                              18. 5. 73         L 131/34\n17. S. 7J     Verordnun9 (EWG) Nr. 1300/73 der Kommission zur Änderung\nder bei der Einfuhr von Getreide- und Reisverarbei-\n1: u n g s erze u g n iss e n zu erhebenden Abschöpfungen                  18. 5. 73         L 131/38\n1.5 . .5. 7'.l Verordnung (EWG) Nr. 1302/73 des Rates zur Festlegung der\nilllqemeincn Reqeln für die Intervention bei Rindfleisch                   19.5. 73          L 132/3","Nr. 47 -    Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. Juni 1973                              569\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nDatum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift\n- Ausgabe in deutscher Sprache -\nvom           Nr./Seite\n18. 5. 73   Verordnung (EWG) Nr. 1303/73 der Kommission zur Festset-\nzung der auf Getreide, M eh 1 e, Grobgrieß und Fein -\ng r i e ß von Weizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen                19. 5. 73         L 132 5\n18. 5. 73   Verordnung (EWG) Nr. 1304/73 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide ,\nM eh 1 und M a I z hinzugefügt werden                                     19.5. 73          L 132 7\n18. 5. 73   Verordnung (EWG) Nr. 1305/73 der Kommission zur Änderung\nder bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berich-\ntigung                                                                    19. 5. 73         L 132.'9\n18. 5. 73   Verordnung (EWG) Nr. 1306/73 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker\nund Rohzucker                                                             19.5. 73          L 132 11\n18. 5. 73   Verordnung (EWG) Nr. 1307/73 der Kommission zur Festset-\nzung der Abschöpfungen bei der Ausfuhr von stärke h a I t i -\ngen Erzeugnissen                                                          19.5. 73          L 132 12\n18. 5. 73   Verordnung (EWG) Nr. 1308/73 der Kommission zur Festset-\nzung der Abschöpfungen bei der Ausfuhr für Olivenöl                       19.5. 73          L 132 14\n18. 5. 73  Verordnung (EWG) Nr. 1309/73 der Kommission zur Festset-\nzung des Betrages der Beihilfe für Olsa a t e n                           19.5. 73          L 132 15\n15. 5. 73   Verordnung (EWG) Nr. 1310/73 der Kommission über die Lie-\nferung von Mager m i 1c h p u 1ver an Bangla Desh im Rah-\nmen der Gemeinschaftshilfe                                                19. 5. 73          L 132 17\n16. 5. 73   Verordnung (EWG) Nr. 1311/73 der Kommission zur Aufstel-\nlung des vorläufigen Verzeichnisses der Qualitätsweine\nb. A. sowie zur Identifizierung dieser Weine im Begleit-\ndokument                                                                  19.5. 73          L 132 20\n17. 5. 73   Verordnung (EWG) Nr. 1312/73 der Kommission über die Lie-\nferung von butt er o i 1 an bestimmte Drittländer als Gemein-\nsd1aftshilfe zugunsten des Welternährungsprogramms                        19. 5. 73         L 132 21\n18. 5. 73   Verordnung (EWG) Nr. 1313/73 der Kommission zur zehnten\nAnderung des Anhangs der Verordnung (EWG) Nr. 1576/72\nüber die Differenzbeträge für Raps - und Rübsens amen                     19.5. 73           L 132 17\n18. 5. 73   Verordnung (EWG) Nr. 1314/73 der Kommission zur Änderung\nder Erstattung bei der Ausfuhr von Olsa a t e n                           19.5. 73           L 132/20\n18. 5. 73  Verordnung (EWG) Nr. 1315/73 der Kommission zur Änderung\nder als Ausgleichsbeträge für die Erzeugnisse des Getreide -\nund Reis sek t o r s anzuwendenden Beträge                               19. 5. 73          L 132 21\n21. 5. 73   Verordnung (EWG) Nr. 1318/73 der Kommission zur Festset-\nzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und Fein-\ngrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Absdlöpfungen                    22. 5. 73          L 135 21\n21. 5. 73   Verordnung (EWG) Nr. 1319/73 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide,\nM eh 1 und M a 1 z hinzugefügt werden                                     22.5. 73           L 135 23\n21. 5. 73  Verordnung (EWG) Nr. 1320/73 der Kommission zur Änderung\nder bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Beridl-\ntigung                                                                   22.5. 73           L 135'25\n21. 5. 73   Verordnung (EWG) Nr. 1321/73 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker\nund Rohzucker                                                            22.5. 73           L 135 127\n21. 5. 73  Verordnung (EWG) Nr. 1322/73 der Kommission zur Einfüh-\nrung einer Ausgleichsabgabe auf die Einfuhr von Gurken\naus Bulgarien                                                            22.5. 73           L 135 28\n18. 5. 73  Verordnung (EWG) Nr. 1323/73 der Kommission über die\nDurchführung einer Ausschreibung zur Bereitstellung von\n120 000 Tonnen Weichweizen als Hilfeleistung für die\nVolksrepublik Bangla Desh                                                 22.5. 73           L 135 29\n21. 5. 73   Verordnung (EWG) Nr. 1324/73 der Kommission zur Änderung\nder Erstattungssätze für die Ausfuhr von Zucker und von\nSi r u p e n aus Zuckerrüben oder Zuckerrohr in Form von nicht\nunter Anhang II des Vertrages fallenden Waren                             22.5. 73          L 135 44\n21. 5. 73   Verordnung (EWG) Nr. 1325/73 der Kommission zur Festset-\nzung des Grundbetrags der Abschöpfung bei der Einfuhr von\nSirup und bestimmten anderen Erzeugnissen des Zucker-\nsektors                                                                   22.5. 73          L 135./46\n21. 5. 73   Verordnung (EWG) Nr. 1326/73 der Kommission zur Änderung\nder Erstattung bei der Ausfuhr in unverändertem Zustand für\nW e i ß z u c k e r und R o h z u c k e r                                 22. 5. 73         L 135 48","510                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil I\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nDatum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift\n- Ausgabe in deutscher Sprache -\nvom          Nr./Seite\n21. 5. 73  Vurordnung (EWG) Nr. 1327/73 der Kommission zur Änderung\nder Erstattungen bei der Ausfuhr in unverändertem Zustand\nfür M e 1 a s s c, Sirupe und bestimmte andere Erzeugnisse\n,lllf dem Zuckersektor                                                        22. 5. 73         L 135/50\n21. 5. Tl  Verordnun9 (EWG) Nr. 1328/73 der Kommission zur Änderung\nder als Ausgleichsbeträge für die Erzeugnisse des Getreide -\nund Reis sek 1. o r s anzuwendenden Beträge                                   22. 5. 73         L 135/52\n15. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1330/73 des Rates zur Änderung der\nVerordnung (EWG) Nr. 185/73 über die Grundregeln für die\nAnwendung von Ausgleichsbeträgen für zugesetzte Zu k\nk er arten bei Vernrbeitungserzeugnissen aus Obst und Ge-\nmi'tse als Folge des Beitritts der neuen Mitgliedstaaten zur\nGemeinschaft                                                                  23.5. 73          L 136/3\n15. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1331/73 des Rates zur erneuten Ver-\nlLinfJerun9 der Geltungsdauer der Regelung für die Aussetzung\nder Dinfuhrbelastungen und der Ausgleichsbeträge für Rind -\nf leis eh                                                                     23.5. 73          L 136/4\n22. 5. 73  Verordnung (EWG) Nr. 1332/73 der Kommission zur Festset-\nzun9 der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und Fein-\n9 r i e ß von Weizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen                    23.5. 73          L 136/5\n22. 5. 73  Verorclnun~J (EWG) Nr. 1333/73 der Kommission über die Fest\"\nsetzung der Prümien, die den Abschöpfungen für Getreide,\nM eh I und M a I z hinzugefügt werden                                         23.5. 73          L 136/7\n22. 5. 73  Verordnung (EWG) Nr. 1334/73 der Kommission zur Änderung\nder bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berich-\nti9ung                                                                        23.5. 73          L 136/9\n22. 5. 73  Verordnun9 (EWG) Nr. 1335/73 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weiß zu c k e r\nund R O b Z U C k e r                                                         23.5. 73          L 136/11\n22. 5. 73  Verordnun9 (EWG) Nr. 1336/73 der Kommission zur Festset-\nzun9 der durchschnittlichen Erzeugerpreise für Wein                           23.5. 73          L 136/12\n22. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1337/73 der Kommission zur Änderung\nder Ersttlltungssätze bei der Ausfuhr von bestimmten Mi 1 c h -\nerz e u g n iss e n in Form von nicht unter Anhang II des Ver-\ntrages fallenden Waren                                                        23.5. 73          L 136/14\n22. 5. 73  Verordnung (EWG) Nr. 1338/73 der Kommission zur Änderung\nder als Ausgleichsbeträge für die Erzeugnisse des Getreide -\nund Reis sek t o r s anzuwendenden Beträge                                    23.5. 73          L 136/16\n22 5. 73   Verordnung (EWG) Nr. 1339/73 der Kommission zur Änderung\nder für G e t r e i d e , M eh 1 e , G r ob g r i e ß und Fein g r i e ß\nvon Weizen oder Roggen anwendbaren Erstattungen                               23.5. 73          L 136/20\n22. 5. 73  Verordnun9 (EWG) Nr. 1340/73 der Kommission zur Änderung\nder Erstattung bei der Ausfuhr von O 1s a a t e n                             23.5. 73          L 136/23\n22. 5. 73  Verordnung (EWG) Nr. 1341/73 der Kommission zur Änderung\ndes Betrages der Beihilfe für Raps - und Rübsens amen                         23.5. 73          L 136/24\n15. 5. 73  Verordnung (EWG) Nr. 1343/73 des Rates zur Festsetzung der\nGrundpreise und der Ankaufspreise für Obst und Gemüse\nfür das Wirtschaftsjahr 1973/1974                                             28. 5. 73          L 141/1\n15. 5. 73  Verordnung (EWG) Nr. 1344/73 des Rates zur Festsetzung der\nHöhe der Beihilfe für Seidenraupen für das Zuchtjahr\n1973/1974                                                                     28.5. 73           L 141/5\n15. 5. 73  Verordnung (EWG) Nr. 1345/73 des Rates zur Festsetzung\nder Zuckerpreise, der Standardqualität für Zuckerrüben\nsowie des Berechnungskoeffizienten für die Höchstquote für\ndas Zuckerwirtschaftsjahr 1973/1974                                           28.5. 73           L 141/6\n15. 5. 73  Verordnung (EWG) Nr. 1346/73 des Rates zur Änderung der\nVerordnung Nr. 120/67/EWG hinsichtlich der Regelung über\ndie Festsetzung der Getreidepreise                                            28.5. 73           L 141/8\n15. 5. 73  Verordnung (EWG) Nr. 1347/73 des Rates zur Festsetzung der\nGetreidepreise für das Wirtschaftsjahr 1973/ 1974                             28.5. 73           L 141/9\n15. 5. 73  Verordnung (EWG) Nr. 1348/73 des Rates zur Festsetzung des\nRichtpreises für geschälten Reis für das Wirtschaftsjahr\n1973/1974                                                                     28.5. 73           L 141/11\n15. 5. 73  Verordnun9 (EWG) Nr. 1349/73 des Rates zur Festsetzung der\nInterventionspreise für Rohreis für das Wirtschaftsjahr\n1973/1974                                                                     28. 5. 73          L 141/12","Nr. 47 -~ Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. Juni 1973                             571\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nDt1Lurn und Bezeichnung der Rechtsvorschrift                       - Ausgabe in deutscher Sprache -\nvom           Nr./Seite\n15. 5. 73  Verordnun~J (EWG) Nr. 1350/73 des Rates zur Festsetzung der\nBeihilfe für Saatgut für das Wirtschaftsjahr 1973/1974                  28. 5. 73          L 141/13\n15. 5. 73  Verordnung (EWG) Nr. 1351/73 des Rates zur Festsetzung des\nGrundpreises und der Standardqualität für g es c h 1achtete\nSchweine für die Zeit vom 1. November 1973 bis zum\n31. Oktober 1974                                                        28. 5. 73          L 141/15\n15.5. 73   Verordnung (EWG) Nr. 1352/73 des Rates zur Festsetzung der\nOrientierungspreise für Wein für die Zeit vom 16. Dezember\n1973 bis zum 15. Dezember 1974                                         28.5. 73           L 141/17\n15.5. 73    Verordnung (EWG) Nr. 1353/73 des Rates zur Einführung einer\nPrämienregelung für die Umstellung von Milchkuhbeständen\niluf Bestände zur F 1e i scherze u g u n g und Prämien zur\nFörderung der speziell auf die Fleischerzeugung ausgerich-\nteten Rinder auf zu c h 1                                              28.5. 73           L 141/18\n15.5. 73   Verordnung (EWG) Nr. 1354/73 des Rates zur Änderung des\nAnhangs II der Verordnung (EWG) Nr. 823/68 hinsichtlich der\nZulassungsbedingungen für bestimmte Käsesorten                         28.5. 73           L 141/23\n15. 5. 73  Verordnung (EWG) Nr. 1355/73 des Rates zur Festsetzung des\nErzeugerrichtpreises für O 1 i v e n ö 1 für das Wirtschaftsjahr\n1973/1974                                                               28.5. 73           L 141/27\n15. 5. 73   Verordnung (EWG) Nr. 1356/73 des Rates zur Änderung der\nVerordnung (EWG) Nr. 1569/72 zur Einführung von Sonder-\nmaßnahmen Jür Raps - und Rübsens amen                                  28.5. 73           L 141/28\n15. 5. 73  Verordnung (EWG) Nr. 1357/73 des Rates zur Änderung der\nVerordnung Nr. 876/67/EWG zur Einführung einer zusätzlichen\nBeihilfe für in Italien verarbeitete Raps - und Rübsen -\nsamen                                                                   28.5. 73           L 141/30\n15. 5. 73  Verordnung (EWG) Nr. 1358/73 des Rates zur Festsetzung des\nBeihilfobetrags für Baum wo 11 s a a t für das Wirtschaftsjahr\n1973/1974                                                               28.5. 73           L 141/31\n15. 5. 73  Verordnung (EWG) Nr. 1359/73 des Rates über die Verringe-\nrung der Abschöpfung bei bestimmten Einfuhren von Futter -\nq Q t r e i de in die Italienische Republik vom Wirtschaftsjahr\n1973/1974 an                                                            28.5. 73           L 141/32\n15. 5. 73  Verordnung (EWG) Nr. 1360/73 des Rates zur Festsetzung der\nRichtpreise und der Interventionsgrundpreise für O 1s a a t e n\nfür das Wirtschaftsjahr 1973/1974                                       28.5. 73           L 141/33\n15. 5. 73  Verordnung (EWG) Nr. 1361/73 des Rates zur Festsetzung des\nBeihilfebetrags für F I ach s und Hanf für das Wirtschafts-\njahr 1973/1974                                                          28.5. 73           L 141/35\n15. 5. 73   Verordnung (EWG) Nr. 1362/73 des Rates zur Festsetzung der\nZielpreise und der Interventionspreise sowie der Bezugsquali-\nUilen für T il b a k b 1 ä t t er der Ernte 1973                       28.5. 73           L 141/36\n15. 5. 73   Verordnung (EWG) Nr. 1363/73 des Rates zur Festsetzung der\nubgeleiteten Interventionspreise und der Bezugsqualitäten für\nTabukballen der Ernte 1973                                             28. 5. 73          L 141/43\n15. 5. 73  Verordnung (EWG) Nr. 1364/73 des Rates zur Festsetzung der\nPrämien für Käufer von Tabak b 1 ä t t er n der Ernte 1973              28.5. 73           L 141/49\n21. 5. 73  Verordnung (EWG) Nr. 1365/73 des Rates zur Ergänzung der\nVerordnung (EWG) Nr. 228/73 über die Festlegung allge-\nmeiner Vorschriften für die Regelung der Ausgleichsbeträge\nim Sektor Obst und Gemüse in bezug auf Blumenkohl\nund Tomaten                                                             24.5. 73           L 137/1\n23.5. 73   Verordnung (EWG) Nr. 1366/73 der Kommission zur Fest-\nsetzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und\nFeingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Ab-\nschöpfungen                                                             24. 5. 73          L 137/4\n23. 5. 73  Verordnung (EWG) Nr. 1367/73 der Kommission über die\nFeslsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Ge-\ntreide, Mehl und Malz hinzugefügt werden                                24.5. 73           L 137/6\n23.5. 73   Verordnung (EWG) Nr. 1368/73 der Kommission zur Ände-\nrung der bei der Erstattung fü_r Getreide anzuwendenden\nBerichtigung                                                           24.5. 73           L 137/8\n23. 5. 73   Verordnung (EWG) Nr. 1369/73 der Kommission über die\nFestsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weiß -\nzucker und Rohzucker                                                   24.5. 73           L 137/10","572                                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil I\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nDalurn und Bczeidinun~J der Rechtsvorschrift\n-Ausgabe in deutscher Sprache -\nvom          Nr./Seite\n23, 5, 73       Verordnunq (EWC) Nr. 1370/73 der Kommission über die\nrcstsc:l.zunq der Abschöpfunqen bei der Einfuhr von M e 1 a s s e                     24. 5. 73           L 137/11\nVerordnung (EWG) Nr. 1371/73 der Kommission zur Fest-\nsclzunq der Ersli1lt11ng bei der Ausfuhr in unverändertem Zu-\nstand für Weißzucker und Rohzucker                                                    24.5. 73           L 137/12\nVerordnunq (EWC) Nr. 1372/73 der Kommission zur Ande-\nrunq der Verordnunq (EWG) Nr. 572/73 bezüglich der Erzeug-\nnisse dtll dem Ceflügelfleischsektor, die für eine\nVor,rnsfestsetzunq der Ausfuhrerstattung in Frage kommen                              24.5. 73            L 137/14\nVerordnunq (EWC) Nr. 1373/73 der Kommission zur Anderung\nder für Cclrcide, Mehle, Grobgrieß und Feingrieß\nvon Weizen oder Roggen anzuwendenden Erstattungen                                     24.5. 73            L 137/15\n23. 5. 73       Verordnunq (EWC) Nr. 1374/73 der Kommission zur Ande-\nrunq der als Aus~1leichsbeträge für die Erzeugnisse des Ge -\nt r e i de - und Reis sek t o r s anzuwendenden Beträge                               24. 5. 73           L 137/18\n23. 5, 73       Verordnung (EWG) Nr. 1375/73 der Kommission zur Ande-\nrunq der bei der Einfuhr von Getreide- und Reisver-\nd r bei tun g s erz c u g n iss e n zu erhebenden Abschöpfungen                        24.5. 73           L 137/22\n24, 5. 73       Ve:ordnung (EWC) Nr. 1376/73 der Kommission zur Fest-\nsetzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und\nFein q r i e ß von Weizen oder Roggen anwendbaren Ab-\nschöpfunqen                                                                            25. 5. 73          L 138/1\n24, 5, 73        Verordnunq (EWC) Nr. 1377/73 der Kommission über die\nFestsetzunq der Prümien, die den Abschöpfungen für Ge-\nt r e i cl c, M eh J und M a 1 z hinzugefügt werden                                    25.5. 73           L 138/3\n24, 5. 73        Verordnung (EWG) Nr. 1378/73 der Kommission zur Fest-\nsetzunq der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden\nBc·richtiqunq                                                                          25.5. 73           L 138/5\n24. 5. 73       Verordnung (EWG) Nr. 1379/73 der Kommission zur Fest-\nsetzun~J der für Getreide, Mehle, Grobgrieß und\nFein q r i e ß von Weizen oder Roggen anwendbaren Erstat-\ntunqen                                                                                25.5. 73           L 138/7\n24. 5. 73       Verordnunq (EW(;J Nr. 1380/73 der Kommission zur Fest-\nsetzunq der bei Reis und Bruchreis anzuwendenden Ab-\nschöpfunqen                                                                           25. 5. 73          L 138/10\n24. 5. 73        Verordnung (EWG) Nr. 1381/73 der Kommission zur Fest-\nsetzung der Prämien als Zuschlag zu den Abschöpfungen für\nRe i s und B r u c h r e i s                                                           25.5. 73           L 138/12\n24. 5. 73        Verordnung (EWG) Nr. 1382/73 der Kommission zur Fest-\nsetzung der Erstattungen bei der Ausfuhr für Reis und\nBruchreis                                                                             25. 5. 73          L 138/14\n24, 5. 73       Verordnunq (EWG) Nr. 1383/73 der Kommission zur Fest-\nsetzung der bei der Erstattung für Reis und Bruchreis\nanzuwendenden Berichtigung                                                            25.5. 73            L 138/16\n24. 5. 73        Verordnung (EWG) Nr. 1384/73 der Kommission über die\nFestsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weiß -\nzu c k e r und R oh z u c k e r                                                       25.5. 73           L 138/18\n24. 5. 73        Verordnung (EWG) Nr. 1385/73 der Kommission zur Fest-\nsetzunq der Abschöpfungen bei der Einfuhr von K ä 1b er n\nund ausgewachsenen Rindern sowie von Rindfleisch,\nausqenommen gefrorenes Rindfleisch                                                    25. 5. 73           L 138/19\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz\nVerlc1g: Bundcs,rnzeiger Verlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn\nIm Bund<!S(Jeselzblatt Teil I werden Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen veröffentlicht.\nIm Bundesqesetzblatt Teil II werden völkerrechtliche Vereinbarungen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvorschriften und\nBckanntmachunqen sowie Zolltarilve101<l11unqen veröffentlicht.\nBez u q s b e d in 9 u n gen : Lilulc~nder Bezug nur im Postabonnement. 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