{"id":"bgbl1-1973-40-1","kind":"bgbl1","year":1973,"number":40,"date":"1973-05-30T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1973/40#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1973-40-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1973/bgbl1_1973_40.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung über gesundheitliche Anforderungen an Rohmilch und daraus hergestellte Erzeugnisse, die von Milcherzeugern unmittelbar an Verbraucher abgegeben werden (Hygieneverordnung für Milch-ab-Hof-Abgabe)","law_date":"1973-05-24T00:00:00Z","page":477,"pdf_page":1,"num_pages":16,"content":["477\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                            Z 1997 A\n1973                    Ausgegeben zu Bonn am :30.Mai 1973                                        1 Nr.40\nTa~r                                        Inhalt                                              Seite\n24. 5. 73 Verordnung über gesundheitliche Anforderungen an Rohmilch und daraus hergestellte\nErzeugnisse, die von Milcherzeugern unmittelbar an Verbraucher abgegeben werden\n(Hygicneverordnun~r für Milch-ab-Hof-Abgabe).,.......................................     477\n7842-2-l\nVerordnung\nüber gesundheitliche Anforderungen an Rohmilch und daraus hergestellte Erzeugnisse,\ndie von Milcherzeugern unmittelbar an Verbraucher abgegeben werden\n(Hygieneverordnung für Milch-ab-Hof-Abgabe)\nVom 24. Mai 1973\nMit Zustimmung des Bundesrates verordnen auf          nur abgeben, wenn sie die Erzeugnisse in der Be-\nGrund der §§ 37 und 52 Abs. 1 Satz 1 des Milchge-        triebsstätte hergestellt haben, in der die dazu ver-\nsetzes vom 31. Juli 1930 (Reichsgesetzbl. I S. 421),     wendete Milch gewonnen worden ist, die Voraus-\nzuletzt geändert durch das Einführungsgesetz zum         setzungen des § 2 Abs. 1 erfüllt sind und die zur\nGesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai             Herstellung der Erzeugnisse verwendete Milch den\n1968 (Bundesgesetzbl. I S. 503), in Verbindung mit       Anforderungen der Anlage entspricht. § 2 Abs. 1 der\nArtikel 129 Abs. 1 des Grundgesetzes der Bundes-         Verordnung über Milcherzeugnisse vom 15. Juli\nminister für Jugend, Familie und Gesundheit im Ein-      1970 (Bundesgesetzbl. I S. 1150), geändert durch die\nvernehmen mit dem Bundesminister für Ernährung,          Verordnung zur Änderung der Verordnung über\nLandwirtschaft und Forsten, hinsichtlich der §§ 1, 2     Milcherzeugnisse vom 14. Juli 1971 (Bundesgesetz-\nund 3 auch auf Grund des § 5 Nr. 1 des Lebensmit-        blatt I S. 1010). sowie § 3 Abs. 6 und hinsichtlich der\ntelgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung            vorgeschriebenen,Pasteurisierung Anlage 1, Gruppe\nvom 17. Januar 1936 (Reichsgesetzbl. I S. 17), zuletzt   Frischkäse der Käseverordnung vom 24. Juni 1965\ngeändert durch das Gesetz zur Änderung des               (Bundesanzeiger Nr. 118 vom 30. Juni 1965), zuletzt\nLebensmittelgesetzes vom 8. September 1969 (Bun-         geändert durch die Zweite Verordnung zur Ände-\ndesgesetzbl. I S. 1590), in Verbindung mit Arti-         rung der Käseverordnung vom 22. Dezember 1969\nkel 129 Abs. 1 des Grundgesetzes der Bundesmini-         (Bundesanzeiger Nr. 241 vom 31. Dezember 1969),\nster für Jugend, Familie und Gesundheit gemeinsam        finden auf Erzeugnisse nach Satz 1 keine Anwen-\nmit dem Bundesminister für Ernährung, Landwirt-          dung, sofern diese in der Betriebsstätte abgegeben\nschaft und Forsten:                                      werden.\n(3) Die Absätze 1 und 2 Satz 1 gelten nicht für die\n§ 1                           Abgabe an\n(1) Milcherzeuger dürfen Rohmilch unmittelbar         1. Familienangehörige des Milcherzeugers, Alten-\nan Verbraucher nur abgeben, wenn die Milch in der            teiler oder Verpächter des Betriebes,\neigenen Betriebsstätte des Milcherzeugers gewon-\nnen worden ist, die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1       2. Personen, die im Betrieb des Milcherzeugers be-\nerfüllt sind und die Milch den Anforderungen der            schäftigt sind und deren Familienangehörige,\nAnlage entspricht. Die Rohmilch darf nur in der Be-      3. einzelne Verbraucher im Sinne des § 2 Abs. 1 des\ntriebsstätte abgegeben werden, in der sie gewonnen           Milchgesetzes, wenn ,nur geringe Mengen abge-\nworden ist.                                                  geben werden,\n(2) Milcherzeuger dürfen ausschließlich oder          4. Wanderer und Berghütten durch Almen und\nüberwiegend aus Rohmilch hergestellte Erzeugnisse            Alpen.","478                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil I\n§ 2                                                     § 3\n(1) Die Abgabe von Rohmilch und daraus herge-          Die Abgabe von Rohmilch und daraus hergestell-\nstellten Erzeugnissen nach § l Abs. l und 2 setzt       ten Erzeugnissen nach § 1 Abs. 1 und 2 ist vom\nvoraus:                                                 Milcherzeuger unverzüglich einzustellen, wenn der\nbegründete Verdacht besteht, daß die Voraussetzun-\nl. Der Rinderbeslimd der Betriebsstätte muß\ngen nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a oder Nr. 3\na) frei sein von Erscheinungen, die auf das Vor-    nicht mehr gegeben sind. Die Abgabe von Rohmilch\nhandensein von auf den Menschen übertrag-       und daraus hergestellten Erzeugnissen darf erst\nbaren Krankheiten schließen oder den Aus-       dann wieder aufgenommen werden, wenn durch\nbruch einer solchen Krankheit. befürchten       amtstierärztliche oder amtsärztliche Uberprüfung\nlassen;                                         erneut festgestellt worden ist, daß die Vorausset-\nb) frei sein von klinisch oder haematologisch       zungen für die Abgabe erfüllt sind.\nfeststellbarer Leukose;\nc) amtlich clls tuberkulose- und brucellosefrei                                § 4\nanerkannt sein.\nDie nach Landesrecht zuständige Behörde kann\n2. Der Kuhbestand der Betriebsstätte muß einer von      die unmittelbare Abgabe von Rohmilch vom Milch-\nder zuständigen Behörde als ausreichend erachte-    erzeuger an den Milcheinzelhandel zulassen, wenn\nten tierärztlichen Eutergesundheitsüberwachung      die Voraussetzungen dieser Verordnung für eine\nunterliegen.                                        unmittelbare Abgabe der Milch an Verbraucher er-\n3. Mit der Gewinnung, Behandlung, Aufbewahrung          füllt sind und die Versorgung der Bevölkerung in\noder Abgabe der Milch oder der Herstellung,         Gemeinden oder Teilen von Gemeinden mit pasteu-\nAufbewahrung oder Abgabe von daraus herge-          risierter Vollmilch nicht sichergestellt werden kann.\nstellten Erzeugnissen dürfen keine Personen be-     Sie kann die Zulassung von der Erfüllung weiterer\nfaßt sein, die nach § 13 des Milchgesetzes bei der  Bedingungen abhängig machen, soweit dies zum\nGewinnung von Milch und im Verkehr mit Milch        Schutze der Gesundheit erforderlich ist.\nnicht tätig werden dürfen.\n4. Für die Aufbewahrung und Kühlung der Milch                                      § 5\nund für die Herstellung und Aufbewahrung der           (1) Die Vorschriften der Ersten Verordnung zur\ndaraus hergestellten Erzeugnisse muß ein besonde-    Ausführung des Milchgesetzes vom 15. Mai 1931\nrer, ausschließlich diesen Zwecken dienender,       (Reichsgesetzbl. I S. 150), zuletzt geändert durch die\ngenügend großer Raum vorhanden sein. Der            Milch-Sachkunde-Verordnung vom 22. Dezember 1972\nRaum muß sich in gutem baulichem Zustande be-       (Bundesgesetzbl. I S. 2555), bleiben unberührt, soweit\nfinden und mit fest.schließenden Fenstern und       in dieser Verordnung keine besondere Regelung ge-\nTüren versehen sein. Fußboden und Wände müs-        troffen ist.\nsen wasserundurchlässig, leicht zu reinigen und\nzu desinfizieren sein. Der Raum und die Gegen-         (2) Auf Rohmilch, die als Vorzugsmilch in den\nstände, die mit der Milch oder daraus hergestell-   Verkehr gebracht wird, finden die Vorschriften die-\nten Erzeugnissen unmittelbar oder mittelbar in      ser Verordnung keine Anwendung.\nBerührung kommen, müssen stets hygienisch ein-\nwandfrei gehalten werden. Zur Reinigung und\n§ 6\nDesinfektion des Raumes und der Geräte muß\nWasser mit Trinkwassereigenschaft verwendet            Wer vorsätzlich oder fahrlässig\nwerden; dies gilt auch für das Reinigen und Des-    l. entgegen § 1 Abs. 1 Satz 1 Rohmilch abgibt, die\ninfizieren des Euters und dessen Umgebung.\na) nicht in der eigenen Betriebsstätte gewonnen\n5. An der Abgabestelle muß gut sichtbar und lesbar               worden ist oder\nder Hinweis angebracht sein, daß Rohmilch oder          b) nicht den Anforderungen der Anlage ent-\naus Rohmilch hergestellte Erzeugnisse abgegeben              spricht,\nwerden, und daß die Milch vor dem Verzehr ab-\ngekocht werden soll.                                2. entgegen § 1 Abs. 1 Satz 2 Rohmilch außerhalb\nder Betriebsstätte, in der sie gewonnen worden\n(2) Die Erfüllung der Voraussetzungen nach Ab-           ist, abgibt,\nsatz 1 ist vom Milcherzeuger der zuständigen Be-        3. entgegen § 1 Abs. 2 Satz 1 Erzeugnisse abgibt, die\nhörde nachzuweisen durch\na) nicht in der Betriebsstätte, in der die Roh-\n1. amtstierärztliche Bescheinigung hinsichtlich der              milch gewonnen worden ist, oder\nin Absatz 1 Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 4 Satz 1 bis 3 ge-\nb) nicht aus Rohmilch, die den Anforderungen\nnannten Voraussetzungen und\nder Anlage entspricht,\n2. Zeugnis des Gesundheitsamtes hinsichtlich der in         hergestellt worden sind,\nAbsatz 1 Nr. 3 genannten Voraussetzungen; § 18\nAbs. 1 Satz 2 und 3 des Bundesseuchengesetzes       4. als Milcherzeuger Rohmilch unmittelbar an Ver-\ngilt entsprechend.                                      braucher abgibt oder aus Rohmilch hergestellte\nErzeugnisse abgibt, obwohl die Bescheinigungen\nDie Bescheinigungen dürfen nicht älter als ein Jahr         oder Zeugnisse nach § 2 Abs. 2 ihm nicht erteilt\nsein.                                                       worden sind oder nicht mehr gelten, oder","Nr. 40 --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Mai 1973                          479\n5. enlgc~Jen § :3 Satz 1 die Abgabe von Rohmilch                                   § 8\noder daraus her~Jestcllten Erzeugnissen nicht             Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Dber-\noder nicht rechtzeitig einstellt,                     leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nwird nach § 11 Abs. l Satz 2, Abs. 2 bis 4 des Le-        blatt I S. 1) in Verbindung mit Artikel 8 des Geset-\nbensmillelgeselzes beslrafl.                              zes zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittel-\ngesetzes vom 21. Dezember 1958 (Bundesgesetzbl. I\nS. 950) auch im Land Berlin.\n§ 7                                                     § 9\n§ 26 der Ersten Verordnung zur Ausführung des              Diese Verordnung tritt 6 Monate nach der Ver-\nMilchgesetzes w inl ,rnfgc-~hoben.                        kündung in Kraft.\nBonn, den 24. Mai 1973\nDer Bundesminister\nfür Jugend, Familie und Gesundheit\nKatharina Focke\nDer Bundesminister\nfür Ernährung, Landwirtschaft und Forsten\nJ. Er t 1","480                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil I\nAnla~e\njzu § 1 Abs. 1 und 2)\nAnforderungen,\ndenen zur Abgabe an Verbraucher oder zur Herstellung von Erzeugnissen\nbestimmte Rohmilch entsprechen muß\nI. Anforderungen an Rohmilch\n1. Geruch, Geschmack und Aussehen müssen normal sein.\n2. Der pH-Wert darf 6,8 nicht über- und 6,5 nicht unterschreiten.\n:i. Die Zah I der c1eroben Keime (Gesamlkeimzahl) darf 500 000 je ml nicht über-\nsteigen.\n4. Salmonellen dürfen nicht nachweisbar sein.\n5. Coliforme Keime dürfen in 0,1 ml nicht nachweisbar sein.\n6. Streptokokken der SE\\rologischen Gruppe B (Sc. agalactiae) dürfen in 1 ml nicht\nnachweislrnr sein.\n7. Stoffe mit anl.ibiotischer Wirkung (Hemmstoffe) dürfen nicht nachweisbar sein.\nII. Nachweisverfahren zur Feststellung der Anforderungen in Ziffer I\nDie zu untersuchende Milch wird nach gründlicher Durchmischung unter mög-\nlichst keimfreien Bedingungen entnommen und für die bakteriologische Unter-\nsuchung nach dem Verfahren in Ziffer III konserviert.\nDie für die Nt1chweisverfahren vorgeschriebenen Nährmedien können auch aus\nentsprechenden Trockennährböden zubereitet werden.\n1,       Sinnenprobe\nDiese Untersuchungen sind durch eine organo1eptische Prüfung durchzu-\nführen. Die Prüfung muß von mehreren Personen vorgenommen werden.\n2.       Bestimmung des pH-Wertes\nDie Bestimmung des pH-Wertes erfolgt elektrometrisch.\n3.       Quantitativer NachwE!is aerober Keime (Kochsches Plattenverfahren)\n3.1.     Begriffsbestimmung:\nUnter der Zahl aerober Keime wird die Anzahl der aeroben oder mikro-\naerophilen Mikroorganismen verstanden, die auf dem in 3.4 beschriebe-\nnen Nährboden innerhalb von 3 Tagen bei 30° C sichtbar zur Koloniebil-\ndunrr gelangen, definiert als Zahl der Keime je ml oder g.\n3.2.     Kurzbeschreibung:\nIn Petrischc1len wird der Trypton-Hefeextrakt-Glukose-Milch-Agar mit\nabgestuften Verdünnungen der Probe im Gußplattenverfahren beimpft.\n3.3.      Verdünnungsflüssigkeit:\nAls Verdünnungsflüssigkeit wird Ringer-Lösung oder Trypton-Kochsalz-\nLösung verwendet.\nZusammensetzung:\nRinger-Lösung                       Trypton-Kochsalz-Lösung\nNatriumchlorid           9,0 g      Kasein-Pepton              10,0 g\nKaliumchlorid            0,42 g     (Trypton)\nKalziumchlorid           0,24 g     Natriumchlorid              5,0 g\nN atriumhydrogen-                   Aqua dest.          ad 1000,0 ml\ncarbonat                 0,20 g     pH                         7,5\ni\\qua dest.      ad 1000,0 ml","Nr. 40     Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Mai 1973                481\nZur Herstellung der Verdünnungsflüssigkeit aus\nRinger-Lösung fügt man 1 Teil dieser Lösung zu 3 Teilen Aqua dest.,\nTrypton-Kochsalz-Lösung werden 10 g Trypton und 5 g Natrium-\nchlorid in 1 000 ml Aqua dest. gelöst.\nVor dem Autoklavieren (15 Minuten bei 121 ° C) wird die Verdünnungs-\nflüssigkeit so in Flaschen gefüllt, daß diese nach dem Autoklavieren 99 ±\n1 ml enthalten.\n3.4. Nährmedium: Trypton-Hefeextrakt-Glukose-Milch-Agar\nZusammensetzung:\nTrypton                  5,0 g\nHefeextrakt              2,5 g\nGlukose                  1,0 g\nAgar-Agar               15,0 g\nAqua dest.           1 000,0 ml\nMagermilch              10,0 ml\npH                       7,0 ± 0,1\nTrypton, Hefeextrakt, Agar-Agar und Aqua dest. werden 30 Minuten im\nDampftopf erhitzt und filtriert. Danach werden 1,0 g Glukose und 10 ml\nhemmstofffreie entrahmte Milch (Magermilch) zugesetzt und auf einen\npH-Wert von 7,0 ± 0,1 eingestellt. Anschließend wird der Nährboden\n20 Minuten bei 121 ° C autoklaviert.\n3.5. Vorbereitung der Proben:\nDie Proben sind vor der Untersuchung im Wasserbad auf eine Temperatur\nvon etwa 20° C anzuwärmen. Diese Temperatur darf höchstens 10 Minu-\nten auf die Proben einwirken. Vor der Untersuchung sind die Proben\ndurch vorsichtiges Schütteln so zu durchmischen, daß ein möglichst\nhomogenes Gemisch entsteht.\n3.6. Durchführung:\nZur Herstellung der Verdünnung wird 1 ml der Probe mit einer sterilen\nPipette entnommen und in 99 ml sterile Verdünnungsflüssigkeit gegeben.\nDabei soll nur die Spitze der Pipette eingetaucht werden. Die Pipetten\nsind durch mindestens dreimaliges Ansaugen der Verdünnungsflüssigkeit\nauszuspülen. Die Verdünnungsflasche wird verschlossen und der Inhalt\ndurch gleichmäßiges, kräftiges Auf- und Abwärtsbewegen der Flasche\ngut durchmischt. Von der Verdünnung werden unter Verwendung einer\nneuen Pipette 1,0 und 0,1 ml in die bereitgestellten und schon beschrif-\nteten Petrischalen übertragen, wobei der Deckel so wenig wie möglich\nangehoben werden soll. Beim Einpipettieren der 0,1 ml Menge soll die\nPipettenspitze auf den Petrischalenboden aufgesetzt werden. Die gleiche\nPipette wird auch für das Anlegen der nächsten Verdünnungsstufe be-\nnutzt, indem 1 ml der Verdünnung in eine weitere Verdünnungsflasche\npipettiert wird. Dieser Vorgang wird wiederholt, bis die erforderliche\nAnzahl Verdünnungen hergestellt ist.\nDie Verdünnungen sollen so angelegt werden, daß wenigstens eine\nVerdünnungsstufe eine Koloniezahl zwischen 30 und 300 aufweist.\nDie Petrischalen werden möglichst unmittelbar, spätestens innerhalb\nvon 10 Minuten nach dem Pipettieren, mit etwa 10 ml des auf 45° C\nabgekühlten Nährbodens beschickt. Verdünnungsflüssigkeit und Nähr-\nboden werden unmittelbar nach Zugabe des Mediums durch kreisende\nBewegung und schwaches Neigen der Schale sorgfältig durchmischt.\nNach dem Erstarren des Agars werden die Petrischalen mit der Unter-\nschale nach oben in den auf 30° C vorgewärmten Brutschrank gestellt.\nDabei dürfen höchstens 6 Petrischalen übereinander gestapelt werden.\nVon jeder Verdünnungsstufe werden zwei Parallelplatten angelegt.\n3.7. Bebrütung:\nDie Bebrütung erfolgt 72 Stunden bei 30° C ± 1 ° C.\n3.8. Auswertung:\nAusgezählt werden nur Platten mit Koloniezahlen zwischen 30 und 300.\nDie Keimzahl je Milliliter ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel\nder Koloniezahlen der Parallelplatten einer Verdünnungsstufe, multipli-\nziert mit dem Verdünnungsfaktor.","482                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil I\n4.     Qualitativer Nachweis von Salmonella-Keimen\n4.1.   Begriffsbestimmung:\nSalmonellen sind alle Bakterien der Gattung Salmonella der Familie\nder Enterobacteriaceae.\n4.2.   Kurzbeschreibung:\nUnverdünnte Milch wird zur Anreicherung in ein Flüssigmedium ver-\nbracht, 24 Stunden bei 37° C bebrütet und dann auf einem Selektivnähr-\nboden fraktioniert ausgestrichen. Nach Bebrütung bei 37° C für 20 Stun-\nden werden die Platten abgelesen und die verdächtigen Kolonien der\nserologischen und biochemischen Prüfung unterzogen.\n4.3.   Nährmedien:\n4.3.1. Anreicherungsmedium: Selenit-Bouillon (doppelt konzentriert)\nZusammensetzung:\nPepton (tryptisch verdaut, frei von\nvergärbaren Kohlenhydraten)                   10,0 g\nD (+)-Laktose                                  8,0 g\nNatriumbiselenit                               8,0 g\nDinatriumphosphat                             20,0 g\nAqua dest.                              ad 1 000,0 ml\npH                                             7,1\nUnter gleichmäßigem Erhitzen werden die Be-standteile in Aqua dest.\ngelöst und dann 10 Minuten im Dampftopf erhitzt. Die fertige Lösung\nmuß blaßgelb sein. Rotfärbung kommt durch Uberhitzung zustande und\nzeigt die Unbrauchbarkeit der Lösung an.\n4.3.2. Selektivnährmedium: Brillantgrün-Phenolrot-Laktose-Agar\nZusammensetzung:\nGrundmedi um:\nFleisch-Extrakt                                4,0 g\nPepton (tryptisch verdaut)                    10,0 g\nKochsalz                                       3,1 g\nsek. Natriumphosphat\n(Na 2HP04 • 2H20)                               1,0 g\nprim. Natriumphosphat\n(NaH2P0 4 • 2H2 0)                             0,6 g\nAgar-Agar                             etwa    15,0 g\nAqua dest.                                   900,0 ml\npH                                             7,0 ± 0,1\n15 Minuten bei 121 ° C sterilisieren.\nZ ucker-lndika tor-Gemisch:\nLaktose                                       10,0 g\nSaccharose                                    10,0 g\nPhenolrot                                      0,09 g\n(in Natronlauge gelöst)\nauf 100 ml Aqua dest. auffüllen, 15 Minuten Wasserbad bei 70° C;\nzusammen mit 1,0 ml Brillantgrünlösung (siehe unten) dem auf 55° C\nabgekühlten Grundmedium hinzufügen. Platten von mindestens 4 mm\nSchichtdicke ausgießen.\nBrillantgrünlösung:\nBrillantgrün (Chroma)                          0,5 mg\nAqua dest.                                   100,0 ml\n7 Tage bei Zimmertemperatur im Dunkeln aufbewahren, mehrfach\numschütteln, nicht erwärmen!\n4.4.   Durchführung der Untersuchung:\n50 ml der zu untersuchenden Milch werden in die mit 50 ml Anreiche-\nrungsmedium gefüllten Kölbchen pipettiert und 48 Stunden bei 37° C\nbebrütet. Nach 24- und 4~stündiger Bebrütung wird die Anreicherungs-\nbouillon nach gründlichem Durchschütteln mittels Ose fraktioniert auf\ndem Selektivmedium und gegebenenfalls einem anderen Differenzie-\nrungsnährboden nach eigener Wahl ausgestrichen; die Platten werden 18 bis\n24 Stunden bei 37° C bebrütet. Verdächtige Kolonien werden mit staatlich","Nr. 40 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Mai 1973                  483\ngeprüften polyvalenten oder omnivalenten Salmonella-Antiseren auf\nihre Zugehörigkeit zur Salmonella-Gruppe untersucht. Serologische\nRauhformen sind durch Agglutination in Kaninchen-Normalserum odrr\nphysiologischer Kochsalzlösung auszuschließen und biochemisch weiter\nzu untersuchen.\nDie weitere serologische Untersuchung erfolgt mit staatlich geprüften\nSalmonella-O- und -H-Faktorenseren. Ist eine Ausdifferenzierung mittels\nder verfügbaren Seren nicht möglich, so ist der Bakterienstamm zur ab-\nschließenden Differenzierung an die Zentralstelle für veterinärmedizi-\nnische Salmonelloseforschung im Robert von Ostertag-Institut des Bun-\ndesgesundheitsamtes, 1 Berlin 33, Postfach, unter Beifügung des Form-\nblattes BGA 83 (siehe Anhang A) einzusenden, nachdem zuvor durch die\nbiochemische Prüfung das Vorliegen von Salmonella-Keimen bestätigt\nl\nworden ist. Salmonella-verdächtige, serologisch rauhe oder nicht aus-\ndifferenzierbare Keime sind nach der Gewinnung von Reinkulturen auf\nihr Verhalten in folgenden biochemischen Reaktionen zu prüfen:\nLaktose\nHarnstoff\nIndol                            -    für Salmonellen\nLysindecarboxylase                + typisches Verhalten\nVoges-Proskauer-Test bei 22° -\nbei 37° -   J\nDiese Reaktionen ermöglichen bereits eine Abgrenzung der Salmonellen\nvon anderen Enterobacteriaceen. Durch einige zusätzliche Nährböden\nläßt sich diese Abgrenzung sicherer gestalten und zugleich eine weit-\ngehende Differenzierung anderer Enterobacteriaceen erreichen (siehe\nAnhang B).\nDie Nährböden zur Prüfung der Laktosevergärung und Harnstoffspaltung\nsowie der Indolbildung entsprechen den Nährböden für die „Bunte Reihe\"\nder Anlage 1 zu § 20 der Ausführungsbestimmungen A über die Unter-\nsuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und\ndes Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB.A - Beilage 1 zur\nVerordnung über die Durchführung des Fleischbeschaugesetzes vom\n1. November 1940 (Reichsministerialblatt S. 289), zuletzt geändert durch\ndie Freibankfleisch-Verordnung vom 30. Juli 1970 (Bundesgesetzbl. I\nS. 1178).\nLysindecarboxylase-Test (LDC)\nZusammensetzung des Substrates:\nL (+ )-Lysin-monochlorid                       5,0 g\nHef eextrakt                                   3,0 g\nGlukose                                        1,0 g\nBromkresolpurpur                               0,015 g\nAqua dest.                                 1 000,0 ml\npH                                             6,8 ± 0,1\nSubstrat zu 5 bis 10 ml in Röhrchen abfüllen und 10 Minuten bei 121 ° C\nsterilisieren. Röhrchen beimpfen und 1 bis 2 Tage bei 37° C bebrüten.\nViolette Färbung: positiv; gelbe Färbung: negativ. Für den LDC-Test\nkönnen Fertignährböden herangezogen werden.\nDie Bewertung der LDC-Reaktion wird gelegentlich durch sehr schwache\noder zweifelhafte Reaktionen bei Vertretern der Bethesda-Ballerup-\nGruppe erschwert. Hierbei hat sich die Nährboden-Modifikation nach\nFritsche bewährt, die weniger Hefeextrakt und mehr Lysin enthält.\nZusammensetzung:\nsek. Kaliumphosphat                            0,5 g\nMagnesiumsulfat (MgSO 4 · 7 H 2 O)             0,5 g\nAmmoniumsulfat                                 1,0 g\nGlukose                                        1,5 g\nHef eextrakt                                   0,5 g\nL( + )-Lysin-monochlorid                      20,0 g\nBromkresolpurpur (10/oig)                      4,0 ml\nAqua dest.                             ad 1 000,0 ml\npH                                             6,8\n(Farbe des Nährbodens: kräftig violett)","484                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil I\nUm Oxydation durch Luftsauerstoff zu vermeiden, wird der in Röhrchen\nzu 2 bis 3 ml abgefüllte Nährboden mit einer etwa 5 mm starken Schicht\nvon Paraff. liquid. überschichtet. Beimpfte Röhrchen 1 bis 2 Tage bei\n37° C bebrüten, weinrote bis blau-violette Färbung: positiv; zitronen-\ngelb: negativ. Zur genaueren biochemischen Differenzierung der Salmo-\nnellen und anderer Genera der Familie der Enterobacteriaceen können\nneben den vorgeschriebenen Tests auch andere Untersuchungen durch-\ngeführt werden. Es kann dabei nach dem Differenzierungsschema für\nEnterobacteriaceen (AnhangB) verfahren werden. Alle angegebenen Nach-\nweise können mit Fertignährböden ausgeführt werden. Eigene Herstellung\nder Nährböden siehe bei Hallmann, L.: Bakteriologische Nährböden,\nGeorg Thieme Verlag, Stuttgart, 1953.\nVoges-Proskauer-Reaktion\nZusammensetzung des Substrates:\nPepton (tryptisch verdaut)                      5,0 g\nGlukose                                         5,0 g\nsek. Kaliumphosphat                             5,0 g\nAqua dest.                                   1 000,0 ml\npH                                               6,9 ± 0,1\nPepton und sek. Kaliumphosphat in Aqua dest. auflösen, zum Kochen\nbringen, filtrieren, autoklavieren und Glukose zusetzen. Dieise Lösung\nzu 2 ml in enge Röhrchen (Durchmesser etwa 1 cm) abfüllen und 10 Minu-\nten kochen oder autoklavieren.\n2 Röhrchen beimpfen und je eines bei Zimmertemperatur (jedoch mög-\nlichst nicht über 22° C) und bei 37° C 2 bis 4 Tage bebrüten.\nReaktion: Den bebrüteten Röhrchen werden jeweils 1 ml 60/oige\na-Naphthollösung (in Aethylalkohol) und 0,4 ml 400/oige\nKalilauge hinzugefügt. Im positiven Fall tritt sofort oder\ninnerhalb weniger Minuten eine eosinähnliche Färbung auf.\nFür die Voges-Proskauer-Schnellreaktion nach der indirekten Methode\nvon Barry und Feenay wird eine volle Ose Kulturmaterial in etwa 0,2 ml\n0,3°/oiger Dextrose-Pepton-Lösung suspendiert und 15 bis 18 Stunden\nbei Zimmer- oder Brutschranktemperatur bebrütet. Danach werden pro\nRöhrchen hinzugefügt\n2 Tropfen 0,5°/oige Kreatin-Lösung (Kreatin-monohydrat)\n3 Tropfen a-Naphthollösung (s. oben)\n2 Tropfen Kalilauge 400/oig.\nDie Reihenfolge der Zusätze ist einzuhalten; nach jedem Zusatz ist zu\nschütteln. Bei positiver Reaktion tritt innerhalb von 15 Minuten eine\nrosa bis hellrote Färbung auf.\n5.    Quantitativer Nachwei,s coliformer Keime\n5.1.  Begriffsbestimmung:\nUnter coliformen Keimen werden alle Vertreter der Familie der\nEnterobacteriaceae verstanden, die Laktose bei 30° C innerhalb von\neinem Tag unter Säurebildung vergären.\n5.2.  Kurzbeschreibung:\nIn Petrischalen wird der laktosehaltige Selektivnährboden Kristallviolett-\nNeutralrot-Galle-Laktose-Agar (engl. Violet-Red-Bile) mit der Probe oder\nderen Verdünnungen im Gußplattenverfahren beimpft. Coliforme Keime\ngelangen auf dem Selektivnährboden zur Entwicklung. Durch ihre Fähig-\nkeit, Laktose unter Säurebildung zu vergären, bewirken sie einen Farb-\numschlag des im Medium enthaltenen Indikators. Die Zahl der coliformen\nKeime je ml oder g ergibt sich aus der Zahl der dunkelviolett gefärbten\nKolonien, multipliziert mit dem Verdünnungsfaktor.\n5.3.  Nährmedium: Kristallviolett-Neutralrot-Galle-Laktose-Agar\nZusammensetzung:\nPepton (tryptisch verdaut, aus Fleisch)   7,0 g\nHefeextrakt                                3,0   g\nGallensalze                               1,5 g\nLaktose                                   10,0 g\nKochsalz                                   5,0 g","Nr. 40 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Mai 1973                        485\nNeutralrot                            0,03 g    (30 ml 0,1 °/oige Lösung\nin 950/oigem Aethyl-\nalkohol)\nKristall violett                      0,002 g (2 ml 0,10/oige Lösung in\n95° / oigem Aethy 1alkohol)\nAgar-Agar                            15,0    g\nAqua dest.                    ad 1 000,0 ml\npH                                    7,4\nDas Nährmedium wird in Nährbodenflaschen abgefüllt und für 10 Minu-\nten im Dampftopf erhitzt. Das Medium soll nicht autoklaviert werden.\nFerner soll das Medium nicht ein zweites Mal erhitzt werden. Es ist\ndaher zweckmäßig, nur die jeweils benötigte Menge zuzubereiten.\n5.4. Verdünnungsflüssigkeit: Ringer-Lösung\nZusammensetzung: wie in 3.3. beschrieben\nVor Gebrauch fügt man 1 Teil dieser Lösung zu 3 Teilen Aqua dest.\n5.5. Durchführung der Untersuchung:\n1,0 ml einer Milchverdünnung 1 :10 werden gründlich mit dem Nährboden\nvermischt. Nach dem Erstarren des Agars werden die Platten mit einer\ndünnen Schicht des Nährbodens überschichtet. Nach Erkalten der Ober-\nschicht werden die Petrischalen mit der Unterschale nach oben in den\nauf 30° C vorgewärmten Brutschrank gestellt, wobei höchstens 4 Stück\nübereinander gestapelt werden sollen. Sie werden 18 bis 24 Stunden bei\n30° C bebrütet.\nGezählt werden dunkelviolett-rote Kolonien mit einem Durchmesser von\n0,5 mm und mehr. Die Zählung der Kolonien erfolgt zweckmäßigerweise\nmit einer Lupe.\nDie Untersuchung ist doppelt durchzuführen.\n6.   Qualitativer Nachweis von Streptokokken der serologischen Gruppe B\n(Sc. agalactiae)\n6.1. Begriffsbestimmung:\nUnter B-Streptokokken sind diejenigen Angehörigen der Gattung Strep-\ntococcus zu verstehen, die zur serologischen Gruppe B nach Lancefield\ngehören.\n6.2. Kurzbeschreibung:\nUnverdünnte Milch wird auf einem Selektivnährboden ausgestrichen.\nNach 20- bis 24stündiger Bebrütung bei 37° C werden die Platten ab-\ngelesen und die verdächtigen Kolonien der serologischen oder bioche-\nmischen Prüfung unterzogen.\n6.3. Nährmedium:       Aesculin-Kristallviolett-Thalliumsulfat-Agar         (Edward's-\nMedium)\nZusammensetzung:'\nFleischextrakt                                 10,0      g\nPepton                                         10,0      g\nAesculin                                         1,0     g\nKochsalz                                         5,0     g\nKristallviolett                                 0,0013 g\nThalliumsulf at                                  0,33 g\nAgar-Agar                                      15,0      g\nAqua dest.                               ad 1 000,0      ml\npH                                               7,4\nDie Sterilisation erfolgt im Autoklaven 20 Minuten bei 115° C. Nach Ab-\nkühlen auf 50° C werden 5 bis 7 0/o steriler roter Blutzellen (Rind oder\nSchaf) zugegeben. Gegebenenfalls kann außerdem die Zufügung von\nStaphylokokken-ß-Toxin erfolgen. Nach gründlichem Mischen werden\ndie Platten gegossen.\n6.4. Durchführung der Untersuchung:\n0,1 ml der zu untersuchenden Milch werden auf dem Nährboden aus-\ngestrichen und 20 bis 24 Stunden bei 37° C bebrütet.","486                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil I\nVerdächtige Kolonien sind an .der Haemolyse und ihrem taubenblauen\nSchimmer zu erkennen. Eine Identifizierung der B-Streptokokken erfolgt\ndurch CAMP-Phänomen oder serologische Klassifizierung. Auch können\nbiochemische Teste (Spaltung von Hippurat, Aesculin, Rötung und Ge-\nrinnung von Lackmusmilch) herangezogen werden.\n7.       Qualitativer Nachweis von Stoffen mit antibiotischer Wirkung (Hemm-\nstoffe)\n7.1.     Begriffsbestimmung:\nUnter Stoffen mit antibiotischer Wirkung (Hemmstoffe) sind alle Sub-\nstanzen zu verstehen, die im Brillantschwarz-Reduktionstest oder im\nAgardiffusionstest keine Reaktion hervorrufen.\n7.2.     Brillantschwarz-Reduktionstest:\n7.2.1.   Herstellung des Reaktionsgemisches:\n7.2.1.1. Herstellung des Nährmediums:\nNährmedium: Diffusionsagar\nZusammensetzung:\nFleischextrakt                                  1,5 g\nHef eextrakt                                   3,0 g\nPepton aus Kasein                              4,0 g\nPepton aus Fleisch                             6,0 g\nGlukose                                         1,0 g\nAgar-Agar                                     15,6 g\nAqua dest.                             ad 1 000,0 ml\npH                                             6,6\nDie Zutaten werden im Aqua dest. kalt gelöst (etwa 1 Stunde). Danach\nwird das Nährmedium 15 Minuten bei 121 ° C autoklaviert; Abkühlung\nvor der Weiterverarbeitung auf 52° C ± 2° C.\n7.2.1.2. Vorbereiten der Testkultur:\nTestkeim ist Bac. stearothermophilus var. calidolactis Stamm C 953\n(standardisiert). Es sind lyophilisierte Testkulturen einer Keimdichte\nvon 15,7 ± 0,3 X 109 /ml zu verwenden.\nDas Lyophilisat wird mit 10 ml sterilem Aqua dest. versetzt und unter\nintensivem Mischen eine homogene Suspension einer Keimdichte von\n15,7 ± 0,3 X 108/ml hergestellt.\n7.2.1.3. Zugabe der Testkultur zum Nährmedium:\nDie Keimsuspension wird in einem Wasserbad auf 52° C ± 2° C erwärmt,\nanschließend mit einer sterilen Pipette dem Nährmedium zugegeben und\nmit diesem intensiv durchmischt. 100 ml Nährmedium sind 10 ml Keim-\nsuspension beizugeben.\n7.2.1.4. Zugabe des Indikators zum Nährmedium:\n9 mg Brillantschwarz gelöst in 2 ml Glycerin DAB 7 (Lösungsvermittler)\nund 1 ml einer 0,20/oigen Manganchloridlösung (wachstumfördernder\nFaktor) werden nach Erwärmen auf 52° C ± 2° C dem Agar-Keimsuspen-\nsionsgemisch zugesetzt.\n7.2.2.   Herstellung des Reaktionssystems:\n7.2.2.1. Präparation der Testtabletts:\njeweils 0,1 ml des Reaktionsgemisches werden - am zweckmäßigsten\nunter Verwendung einer 1- oder 2-ml-Cornwall-Automatik-Spritze - in\ndie Kavitäten der Tabletts (Mikroplatten aus Kunststoff) pipettiert. Um\nein gleichmäßiges Reaktionssystem sicherzustellen, sollten in einem\nArbeitsgang nicht mehr als 100 ml des Reaktionsgemisches abgefüllt wer-\nden.\n7.2.2.2. Verschließen und Lagern der präparierten Tabletts:\nZur Aufbewahrung müssen die Tabletts unmittelbar nach der Präparation\nmit einer Klebefolie verschlossen werden. Bei 2° C bis 4° C können sie\nohne Beeinträchtigung der Empfindlichkeit mindestens 2 Wochen vor-\nrätig gehalten werden.","Nr. 40 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Mai 1973                487\n7.2.3.   Durchführung des Hemmstoffnachweises:\n7.2.3.1. Beschicken der Testtabletts:\nDie Klebefolie muß von den Tabletts entfernt und jedes Reaktionssystem\nmit 0, 1 ml der zu prüfenden Milch (z. B. mit Hilfe einer Mikropipette)\nüberschichtet werden. Als positive Kontrolle dient ein Penicillin-Stan-\ndard mit 0,008 IE/ml, als negative Kontrolle eine hemmstofffreie Milch.\n7.2.3.2. Durchführung der Hemmstoffdiffusion:\nDie mit Milch beschickten Tabletts werden unverschlossen für 1 Stunde\nzur Diffusion vorhandener Hemmstoffe in den Kühlschrank (2° C bis\n4 ° C) gestellt. Die Milch ist anschließend durch starkes Schwenken aus\nden Tabletts zu entleeren; zurückbleibende Milchreste werden durch\nmindestens viermaliges Spülen mit sterilem Aqua dest. entfernt, wobei\ndas Spülwasser sorgfältig zu beseitigen ist. Zum Abtropfen werden die\nTabletts auf Fließpapier gelegt. Die getrocknete Oberfläche ist anschlie-\nßend wieder mit der Klebefolie zu verschließen.\n7.2.3.3. Inkubation des Reaktionssystems:\nDie Inkubation erfolgt entweder im Brutschrank bei gesättigter Wasser-\ndampfatmosphäre und einer Temperatur von 68° C bis 70° C für etwa\n2 Stunden oder für die gleiche Zeit im Wasserbad bei einer Temperatur\nvon 60° C. Bei der Wasserbad-Inkubation müssen die Tabletts so in ein\nStativ eingespannt werden, daß ihre Unterseite nur 2 bis 3 mm tief in\ndas Wasser eintaucht.\n7.2.3.4. Beurteilung der Reaktion:\nDie Reaktionen werden an der Tablettunterseite abgelesen. Hemmstoff-\nfreie Milchproben sind leicht am Farbumschlag des Redoxindikators von\nblau (Oxydationsstufe) nach gelb (Reduktionsstufe) zu erkennen. Alle\nblaugefärbten Reaktionssysteme mit mindestens der Farbintensität des\nPenicillin-Standards sind als positiv zu bewerten.\n7.2.4.   Spezifischer Nachweis von Penicillin:\nUnmittelbar vor dem Beschicken mit 0,1 ml der zu prüfenden Milch\nwerden in jedes Reaktionssystem 80 Levi-Einheiten Penicillinase pipet-\ntiert. Nach dem allgemeinen Brillantschwarz-Reduktionstest hemmstoff-\npositive Milchproben werden im penicillinasehaltigen Reaktionssystem\nhemmstoffnegativ, wenn die zuvor positive Reaktion durch Penicillin\nverursacht worden ist. Durch die angegebene Penicillinasemenge werden\n1 000 IE Penicillin sicher inaktiviert.\n7.2.5.   Sicherheit des Brillantschwarz-Reduktionstestes:\nDie minimale Hemmkonzentration beträgt bei\nPenicillin-G-Kalium                           0,007     0,008 IE/ml\nStreptomycin (Base)                          10,0        Gamma/ml\nChlortetracyclin                              0,7        Gamma/ml\n7.3.     Agardiffusionstest:\n7.3.1.   Kurzbeschreibung:\nTestplättchen oder Arme eines Teststernes, die mit der zu untersuchenden\nMilchprobe beschickt sind, werden auf eine mit einer Sporenemulsion des\nTestkeimes präparierten Agarplatte gelegt und nach einer definierten\nBebrütungszeit die Hemmzonen abgelesen.\n7.3.2.   Nährmedium:\nZusammensetzung:\nProteosepepton                               15,6 g\nHef eextrakt                                   2,8 g\nNatriumchlorid                                3,0 g\nDextrose                                       1,0 g\nStärke, löslich                                4,0 g\nGelatine                                      4,0 g\nBromkresolpurpur                               0,016 g\nAgar-Agar                                    15,0 g\nAqua dest.                              ad 1 000,0 ml\npH                                             7,0","488                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil I\n7.3.3.     Zubereitung:\nZu 250 ml der obigen Lösung wird eine Ampulle der auf eine definierte\nDichte eingestellten Sporenemulsion (Merck, Darmstadt) zugesetzt.\nDie Sterilisation erfolgt bei 110° C für 15 Minuten. Nach Abkühlen auf\netwa 50n C erfolgt das Ausgießen in Petrischalen in Mengen von 15 ml.\nDie mit einem Klebeband verschlossenen Schalen lassen sich über Monate\nim Kühlschrank aufbewahren.\n7.3.4.     Durchführung der Untersuchung:\nTestplä.ttchen oder Arme eines Teststernes, die mit der zu untersuchenden\nMilch getränkt sind, werden auf die Nährbodenoberfläche ausgelegt und\nangedrückt. Die Platten werden_bei 65° C für 180 Minuten bebrütet.\n7.3.5.     Beurteilung:\nNach der Inkubation werden die Hemmhöfe und Farbumschlagzonen\nbeurteilt. Zur Bewertung können Plättchen mit definierten Antibiotika-\nbeladungen unter denselben Bedingungen bebrütet und zur vergleichen-\nden Beurteilung herangezogen werden.\nIII. Konservierung von Milchproben zur bakteriologischen Untersuchung\n1.         Begriffsbestimmung:\nUnter Konservierung ist die Behandlung der Milchproben nach dem unter\nNummer 2 bis 4 beschriebenen Verfahren zur Erhaltung des bakteriolo-\ngischen Zustandes der Milch im Zeitpunkt der Probeentnahme für die\nDauer von mindestens 24 Stunden in einem Temperaturbereich von\n5° C bis 20° C und von weiteren 24 Stunden bei Kühlschranktemperatur\n(etwa 6° C) zu verstehen.\n2.         Kurzbeschreibung:\nDie unter möglichst keiµifreien Bedingungen entnommenen Milchproben\nwerden mit einem gefriergetrockneten Konservierungsmittel, das die\nEigenschaft der Instantlöslichkeit besitzt, vermischt.\n3.         Konservierungsmittel:\n3.1.       Wirkstofflösung:\n3.1.1.     Zusammensetzung:\nOrtho-Borsäure (DAB 7) fein gepulvert           50,0 g\nKaliumsorbat                                     0,75 g\nGlyzerin (DAB 7)\ndoppelt destilliert, wasserfrei                10,0 g\nMethylenblau (DAB 7)\n10/oige Lösung                                  0,5 ml\nAqua dest.                               ad 1 000,0 ml\n3.1.2.     Herstellung:\nBorsäure, Kaliumsorbat, Glyzerin und Methylenblau werden unter ständi-\ngem Rühren in Aqua dest. vollständig gelöst. Während des Rührens ist\ndie Wirkstofflösung auf etwa 40° C bis 50° C zu erwärmen. Die fertige Wirk-\nstofflösung wird mit einem Filter mittlerer Porenweite (etwa 1 t,t) partikel-\nfrei filtriert.\n3.2.       Abfüllen der Wirkstofflösung und Gefriertrocknung:\nFür die Konservierung von 10 ml Milch sind 1,18 ml der Wirkstofflösung\nerforderlich. Die Wirkstofflösung wird in der für das beabsichtigte Pro-\nbenvolumen notwendigen Menge in sterile Probenröhrchen abgefüllt.\nAnschließend werden die beschickten Röhrchen bis zur Trocknung tief-\ngefroren. Nach Beendigung der Gefriertrocknung erfolgt Flutung der Ge-\nfrier-Trocknungsanlage mit Stickstoff. Nach Entnahme aus der Gefrier-\nTrocknungsanlage müssen die Röhrchen unverzüglich luftdicht ver-\nschlossen werden. Die Haltbarkeit einwandfrei gefriergetrockneter\nProbenröhrchen ist praktisch unbegrenzt.","Nr. 40   -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Mai 1973            489\n4. Durchführung der Konservierung:\nDie Zu~Jdbe der Rohmilchproben zum gefriergetrockneten Konservierungs-\nrniltc,J muß mit einer Genauigkeit von ± 10 0/o erfolgen. Konservierungs-\nrn i !tel und Milchprobe sind gründlich zu durchmischen.\nS. Sicherheit:\nIn der Vc1ricmz,mtllyse liegt der auf die Konservierung zurückzuführende\nStreuun~JscmLeil an der Gesamtvarianz der Keimzahlergebnisse nach\n2ifsti·111dige1r J\\ufbewahrung der Proben bei 5° C bis 20° C und weiterer\n24stündiqer /\\ufbewahrung bei 6° C einschließlich eventueller Zähl-\nund EnLncihmefehler bei 4,7 bzw. 5,5 °/o.\nEin kurzzeitiges Uber- oder Unterschreiten der angegebenen Temperatur-\nber()iclH! ist ohne Belang.\nDurch die Konservierung werden der Nachweis von Stoffen mit anti-\nbiotisclwr Wirkung nach den Verfahren Abschnitt II Nummer 7 sowie\ndi(! c~lektronische Zählung somatischer Zellen nicht beeinträchtigt.","490                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil I\nAnhang A\n(Vorderseite)\nZentralstelle für vet.-mcd. Salmonelloseforschung\nim Institut für VeterinJrmcdizin (Robert von Ostertag-Institut)\ndes Bundesgesundheitsamtes Berlin\nAz.: F\nBerlin, den\nFernsprecher (Durchwahl):\nr                                                         7                (03 11) 8 30 86 81 und 8 30 82 76\nBundesgesundheitsamt, l Berlin 33, Postfach\nAn\nL                                                        ..J\n(vollständige Anschrift des Einsenders einsetzen!)\nBetr.:  Mitteilung bzw. Einsendung von Salmonella-Isolierungen\nBezug: Ihr Schreiben (und) Ihre Einsendung vom                          Az.:\nWir danken Ihnen für die Mitteilung bzw. Ubersendung der umstehend aufgeführten Salmonella-\nlsolierungen. Die hier gestellten Diagnosen sind in Spalte 2 eingetragen.\nIm Auftrag\nBemerkungen der Zentralstelle für vet.-med. Salmonellose-Forschung: (bitte offen lassen!)\nVermerke des Einsenders (Fortsetzung von Rückseite):","Anhang A\n(Rückseite)\nEinsendung     1) - Mitteilung     1) von Salmonella 2 )-Isolierungen\nan die Zentralstelle für vet.-med. Salmonellose-Forschung im Bundesgesundheitsamt\n1 Berlin 33, Postfach\nEinsender (Stempel)\nabgesandt am                                                     in Berlin eingegangen am\nAz. des Einsenders\nSpalte 2 bitte stets offen lassen!\nTgb.-\nz::\"'\nNr.des\nDatum\nisoliert aus: ) 4\nbei BU: Vorbericht         Bemerkungen     6)\n..,.,\nDiagnose des                           Diagnose des              der         Herkunft des                                                                                             0\nEin-                                                                                                                          Art der Untersuchung            und path.-anat.          (ggfs. Rückseite\nBundesgesundheitsamtes                          Einsenders            Isolie-  Isolierungsmaterials 3)\nsen-                                                                                                                                 (BU; DiU)                   Befund 5 )              benutzen!)\nrung                                                                                                                  ....,\nders\nOJ\n(Q\n1                              2                                      3                   4                  5                           6                        7                          8\n0..\n...,\n(1)\n•\nC\nUl\n(Q\nOJ\no'\n(1)\nto\n0\n::::s\np\n0..\n(1)\n::::s\nw\n:=,\n~\n~-\n....,.\nCD\n-.,.J\nw\nHinweise zur Benutzung des Einsendeformulars:      1) Nichtzutreffendes bitte streichen!                                          4) Tierart, Lebens- oder Futtermittel; BU   = bakteriologische Fleischunter-\n2) bei Benutzung für Nicht-Salmonellen: bitte stets getrennte Formulare mit       suchung; DiU = diagnostische Untersuchung.\nentsprechendem Vermerk verwenden!                                           5) ggfs. Spalte 8 mitbenutzen!\n3) Orts- und Kreisangabe erforderlich!                                         6) z. B. Lebensmittelvergiftungen (mit Zahl der erkrankten Personen!); En-\nBGA 83/III                                                                                                                           teritis bestand usw.\n-\n.i::.,.\nC0","492                                                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil I\nAnhang B\nDie biochemische Differenzierung der Enterobacteriaceae\n---         -------     --·-·--·---·--\np_,\n~\nProteus\n~-\n1j'-<\ni:::~\n(tj                 ~                     '-<      Hafnia\n~\n>-<p::i\n:§                   2u                                                   (J)\nNührbodc!n/Test                               Q)     '                         -~    ~                                             .....         u\n(1)\ni:::\n(tj\ni:::\n+-'\nu'\"d\n(tj\n(tj\nrJJ         ~\nrJJ\n'\"d\n~\n-~    (1)\n·oo\nc'd\n.0\n0                  -~-:z; -~H  ]      ·aeo     H\ni:::\n(J)\n'\"d\n0        0         .0 (J)            (1)      H       H\n(tj E               (J)\n·:;;:\ns       .;::;        O,.r::\n~w                 Ol\n/0\n~\n(J)\n{l    .0\nH\n(J)                   H    Ol   ro\nH\n...0Ol :§1   0\n~\n(J)                          H\n';ö       H\n.:.E                   g             37°    22°          3\nlfJ       <C         Urr:i              rn\n'\"d\nµ.:i\nrJJ\nµ.:i         U-l\n1\nlfJ\n(J)\n>   '§      s       (J)\nH\nH\np..\nLaktose                        i    /X       -1 iX         --IX              * +*    +     +      --IX        -IX\nHarnstoff                                   ----/X                                   X     X                           +    +     +        +\nIndol                                       --/X               d       +       +                                       +          +        +    +\nLDC                     +        +                                     +       +    (+)     d       +          (+)\nVoges- Prosk.                                                                        +     +        d      +    +           d\nMethylrol              -1        +              +             +        +       +                   +                   +    +     +        +    +\nAmmon.-Ci trat         +         +             +                                     +     +        d      +    +      d    d              +    +\nMalonat                  d       +                                                  (+)     d       d\nDulzit                (+)                        d             d               d     d      d\nBeweglichkeit         (+)        +              +                      +       +           +               +    +      +    +      +       +    +\n+   positiv nach 1-2 Tagen\nnegativ\nX spät und unregelmäßig positiv oder negativ\n(+) überwiegend positiv\nd differente biochemische Typen\n* Edwardsiella bildet - im Gegensatz zu laktose-negati ven Varianten von E.coli -\nregelmäßig H2S.\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz\nVerlag· Bundesanzeige1 Verlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn\nIm Buudesgesetzblatt Teil I weiden Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen veröffentlicht.\nIm Bundesgesetzblatt Teil II werden völkerrechtliche Vereinbarungen, Verträge mit de1 DDR und die dazu gehiirenden Rechtsvorschriften und\nBekanntmuchungen sowie Zollt,Hifverordnungen veröffentlicht.\nBezugs b e d in g u n gen : Lautender Bezug nur im Postabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres\nbeim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt,\n53 Bonn 1, Postfach 624, Tel. (0 22 21) 22 40 86 bis 88.\nBezugs Preis: Fü1 Teil I und Teil II halbjährlich je 31,- DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 0,85 DM. Dieser Preis gilt auch für\nBundesgesetzblätter, die vor dem t. Juli 1972 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto\nBundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung bzw. Nachnahme.\nPreis dieser Ausgabe : 0,85 DM zuzüglich Versandgebühr 0,20 DM; bei Lieferung gegen Vorausrechnung zuzüglich Portokosten für die\nVorausrechnung. Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten, der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 0/o."]}