{"id":"bgbl1-1973-4-2","kind":"bgbl1","year":1973,"number":4,"date":"1973-01-17T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1973/4#page=3","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1973-4-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1973/bgbl1_1973_4.pdf#page=3","order":2,"title":"Einundzwanzigste Bekanntmachung über die Wechsel- und Scheckzinsen","law_date":"1973-01-11T00:00:00Z","page":23,"pdf_page":3,"num_pages":2,"content":["Nr. 4 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. Januar 1973   23\nEinundzwanzigste Bekanntmachung\nüber die Wechsel- und Scheckzinsen\nVom lt.Januar 1973\nAuf Grund des § 1 des Gesetzes über die Wechsel-\nund Scheckzinsen vom 3. Juli 1925 (Reichsgesetzbl. I\nS. 93) wird bekanntgemacht:\nDer Diskontsatz der Deutschen Bundesbank für\nWechsel ist mit Wirkung vom 12. Januar 1973 auf\nfünf vom Hundert festgesetzt worden.\nBonn, den 11. Januar 1973\nDer Bundesminister der Justiz\nIn Vertretung\nDr. E rkel","24                                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil I\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 3, ausgegeben am 16. Januar 1973\nTag                                                           Inhalt                                                      Seite\n15. 12. 72       Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung der Republik Bolivien über Kapitalhilfe ....................... .                      25\n15. 12. 72       Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung der Zentralafrikanischen Republik über Kapitalhilfe ........... .                      27\n18. 12. 72       Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Fernmeldevertrages .... .                         29\n18. 12. 72       Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Internationale\nFinanz-Corporation (IFC) ........................................................... .                        29\n22. 12. 72       Bekanntmachung über den Geltungsbereich der vom Nordatlantikrat genehmigten Ver-\nfahrensregelung zum NATO-Ubereinkommen über die wechselseitige Geheimbehandlung\nverteidigungswichtiger Erfindungen, die den Gegenstand von Patentanmeldungen bilden                           30\n22. 12. 72      Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik\nDeutschland und der Republik Uruguay über den Luftverkehr ........................ .                          30\n22. 12. 72       Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Verträge des Weltpostvereins (Tokio 1969)                         31\nDieser Ausgabe ist für die Abonnenten die Neuauflage des Fundstellennachweises B, völkerrechtliche Vereinbarungen\nund Verträge mit der DDR, abgeschlossen am 31. Dezember 1972, beigefügt.\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz\nVerlag: Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn\nIm Bundesgesetzbliltt Teil I werden Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen veröffentlicht.\nIm Bundesgesetzblcilt Teil II werden völkerrechtliche Vereinbarungen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvorschriften und\nBek,rnn trnachungen sowie Zolltarifverordnungen veröffentlicht.\nBez u 9 s b e d in g u n gen : Laufender Bezug nur im Postabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres\nbeim Verlag vorlieDcn. Postanschrift für Abonnementsbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt,\n53 Bonn 1, Postfach 624, Tel. (0 22 21) 22 40 86 bis 88.\nBe Zugs Preis: Pür Teil I und Teil II halbjährlich je 31,- DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 0,85 DM. Dieser Preis gilt auch für\nBundesgesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1972 ausge9eben worden sind. Lieferun9 gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto\nBundesgesetzblatt Küln 3 99 -5 09 oder ge~Jen Vorausrechnung bzw. Nachnahme.\nPreis dieser Ausgabe : 0,85 DM zuzüglich Versandgebühr 0,15 DM; bei Lieferung gegen Vorausrechnung zuzüglich Portokosten für die\nVorausrechnung. Im Bczuyspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,50/o."]}