{"id":"bgbl1-1973-39-1","kind":"bgbl1","year":1973,"number":39,"date":"1973-05-26T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1973/39#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1973-39-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1973/bgbl1_1973_39.pdf#page=1","order":1,"title":"Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung","law_date":"1973-05-23T00:00:00Z","page":469,"pdf_page":1,"num_pages":8,"content":["469\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                              Z 1997 A\n1973                       Ausgegeben zu Bonn am 26. Mai 1973                                           1 Nr.39\nTag                                           Inhalt                                                  Seite\n23. 5. 73    Sccl1sundzwanzi9slc Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung                     469\n7400-1-1\nSechsundzwanzigste Verordnung\nzur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung\nVom 23. Mai 1973\nAuf Grund des § 27 in Verbi.ndung mit den §§ 2,           4. § 11 Abs. 4 erhält folgende Fassung:\n6, 7, 10, 14 und 26 des Außenwirtschaftsgesetzes                  11 (4) Eine Ausfuhrsendung, deren Anmeldung\nvom 28. April 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 481), zuletzt          die Versandzollstelle be,scheinigt hat, darf von\ngeändert durch das Zweite Gesetz zur Änderung des               dem in der Anmeldung angegebenen Ort erst\nAußenwirtschaftsgesetzes vom 23. Februar 1973                   nach Ablauf der angegebenen Zeit, nach Zoll-\n(Bundesgesetzbl. I S. 109), verordnet die Bundesre-             beschau oder mit Zustimmung der Zollstelle ent-\ngierung:                                                        fernt werden.\"\n§\nDie Außcnwirtschc1ftsverordnung in der Fassung            5. § 19 wird wie folgt geändert:\nder Bekanntmachung vom 20. Dezember 1966 (Bun-                  a) In Absatz 1 wird\ndesgesetzbl. 1967 J S. 1), zuletzt geändert durch die\nFünfundzwanzi~r-;te Verordnung zur Änderung der                        aa) die Nummer 1 wie folgt gefaßt:\nAußenwirtschaftsverordnung vom 2. Februar 1973                             ,, 1. a) Waren der gewerblichen Wirt-\n(Bunclesgesetzbl. I S. 49), wird wie folgt geändert:                                 schaft bis zu einem Wert von\ndreihundert Deutsche Mark je\n1. In § 5 Abs. 2 wjrd im letzlen Halbsatz hinter dem\nAusfuhrsendung,\nWort „Vertra~J'' das WorL „derartige\" eingefügt.\nb) Waren der Ernährung und Land-\n2. In den §§ Sa, 32a Abs. 2, § 33 Abs. 4, § 38                                      wirtschaft bis zu einem Wert von\nAbs. 2 Nr. 1, § 43b Abs. 1, 2 und 3, § 44a Abs. 1                              fünfzig Deutsche Mark je Aus-\nund 2, in der Dberschrift zu § 51a, in § 51a                                    fuhrsendung;\",\nAbs. 1 Nr. 1, 2, 3, 4 und 5, Abs. 2 Buchstaben a\nbb) hinter Nummer 31 wird folgende Num-\nund b, §§ 58a und 71 Abs. 1 Nr. 9 sowie in den\nmer 31 a eingefügt:\nLänderlisten D und E (Anlage L) wird jeweils\nhinter dem Wort „Südrhodesien\" das Wort                                11 31a.  Jagd- oder Sportwaffen und die\n11 (Rhodesien)\" eingefügt.                                                      dazugehörige Munition, die\na) von gebietsansässigen Rei-\n3. In § 10 Abs. 3 Satz 4 erhält die Nummer 2 fol-                                       senden zum eigenen Ge-\ngende Fassung:                                                                     brauch mitgeführt werden,\n11 2. in den übrigen FäBen die Zollstelle, bei                                     wenn der Ausführer eine\nder das gemeinschaftliche Versandverfahren                                   nach § 28 des W aff enge-\nbeginnt (Abgang,szoJJsteHe), jedoch bei der                                  setzes vom 19. September 1972\nAusfuhr im vereinfachten gemeinschaft-                                       (Bundesgesetzbl. I S. 1797) aus-\nlichen Versandverfahren für Warenbeförde-                                    gestellte   Waffenbesitzkarte\nrungen im Eisenbahnverkehr, sofern das Be-                                   mit sich führt und erklärt, daß\nförderungspapier     der    Abgangszollstelle                                die Waffen innerhalb von drei\nnicht vorzulegen ist, die für den Versand-                                   Monaten wieder eingeführt\nbahnhof zuständige Zollstelle;\".                                             werden sollen,","470                                       Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil I\nb) von gebietsfremden Reisen-       13. § 41 erhält folgende Fassung:\nden bei der Einreise zum eige-\nnen    Gebrauch      mitgeführt                                ,,§ 41\nworden sind und von ihnen                        Beschränkung nach § 14 A WG\nwieder ausgeführt werden.\"\nDie Veräußerung von Nadelrohholz (Num-\nb) Absatz 3 mhält folgende Fassung:                            mern 4403 10, 4403 20, 4403 30, 4403 33 und\n,, (3) Absatz 1. Nr. 1 bis 4, 6, 17 bis 20, 22, 26     4403 41 des Warenverzeichnisses für die Außen-\nbis 28, 31, 32, 38, 39 und 41 Buchstabe b findet          handelsstatistik) im Rahmen eines Transithan-\nkeine Anwendung auf die in Teil I Ab-                     delsgeschäftes bedarf der Genehmigung, wenn\nschnitt A, B und C der Ausfuhrliste (An-                  Ursprungsland der Ware Osterreich ist.\"\nlage AL) genannten Waren. Für die Ausfuhr\nvon Unterlagen zur Fertigung dieser Waren             14. Nach§ 44a wird folgender§ 44b eingefügt:\ngilt das Genehmigungserfordernis des § 5\nAbs. 1 Satz 2.\"                                                                    ,,§ 44b\nBeschränkung nach § 6 Abs. 1 A WG\n6. § 20 Abs. 1 erhält folgende Fassung:\nDer Abschluß von Verträgen zwischen ge-\n,,(1) Feste Brennstoffe der Nummern 2701 11,                 bietsansässigen und gebietsfremden Seeschiff-\n2701 19, 2701 50, 2702 10, 2702 50, 2704 19 und                fahrtsunternehmen bedarf insoweit der Ge-\n2704 60 de,s Warenverzeichnisses für die Außen-                nehmigung, als die Verträge Bestimmungen über\nhandelsstatistik sind der Versandzollstelle                    die Aufteilung von Ladungen und Frachten ent-\nweder zu gestellen noch anzumelden.\"                           halten.\"\n7. In § 20c Abs. 1 wird die Angabe „und 2102 11\"              15. § 69b Abs. 1 Nr. l Buchstabe b erhält folgende\nersetzt durch die Angabe ,, , 210212 und 210213\".              Fassung:\n,,b) aus Krediten, die an bestimmte Warenliefe-\n8. § 27a wird wie folut geändert:                                        rungen oder Dienstleistungen der in Buch-\na) In Absatz 2 wird das Wort „zweihundertvier-                        stabe a genannten Art gebunden sind und\nzig\" durch das Wort „dreihundert\" ersetzt,                       deren Laufzeit dem handelsüblichen Zah-\nb) in Absatz 3 wird                                                   lungsziel für die Warenlieferung oder\nDienstleistung entspricht; dies gilt auch,\naa) in Nummer 1 Buchstabe b die Angabe                           wenn die Kredite bereits vor Erbringung der\n,,800,-- DM\" durch die Angabe „zwei-                    Warenlieferungen und der hierfür erforder-\ntausend Deutsche Mark\" ersetzt,                         lichen Dienstleistungen auf genommen wer-\nbb) die Nummer 2 wie folgt uefaßt:                               den, soweit sie in handelsüblicher Weise für\n„2. bei der unmittelbaren Einfuhr in den                die an den Gebietsfremden während der\nfreien Verkehr im Sammelzollan-                     Herstellung der Waren zu erbringenden\nmeldeverfahren oder Anschreibever-                  Zahlungen verwendet werden und ihre\nfahren von entgeltlich eingeführten                 Laufzeit spätestens mit dem handelsüb-\nWaren, die für zum Vorsteuerabzug                   lichen Zahlungsziel endet;\".\nberechtigte Unternehmen eingeführt\nwerden, der Vordruck E 2 f, E 2 f (Sp)   16. a) Die Vorderseiten der Anlage A 2 zur Außen-\noder E 2 g,\".                                     wirtschaftsverordnung (Klein-Ausfuhrerklä-\nrung zugleich Klein-Ausfuhranmeldung) und\n9. § 32 Abs. 1 wird wie folgt geändert:                                der dazugehörigen Durchschrift erhalten die\na) In Nummer 4 Buchstabe a wird das Wort                            Fassung der Anlagen 1 und 2 zu dieser Ver-\n,,zweihundertvierzig\" durch das Wort „drei-                   ordnung.\nhundert\" ersetzt,                                         b) In Anlage E 2 d zur Außenwirtschaftsverord-\nb) Nummer 33 Buchstabe d erhält folgende Fas-                       nung (Einfuhrkontrollmeldung) wird im Kopf\nsung:                                                          die Angabe „800 DM\" durch die Angabe\n,,d) Warenmuster und -proben; Erprobungs-                      ,,2 000 DM\" ersetzt.\nund Untersuchungsware; Vorbilder,\".              c) Anlagen E 2 f (Sp) und E 2 g (Anschreibung/\nEinfuhranmeldung/Zollanmeldung) sind die\n10. In § 33 Abs. 3 wird die Angabe „5509 01\" durch                      Anlagen 3 und 4 zu dieser Verordnung.\ndie Angabe „5509 02\" ersetzt.\n11. In § 35a ist vor dem Absatz 1 folgende Uber-\nschrift einzufügen:                                                                    § 2\n,,Einfuhr von Gartenbauerzeugnissen\".                        Die bisherigen Vordrucke Anlagen A 2 und E 2 d\nzur Außenwirtschaftsverordnung können noch bis\n12. In § 35 b Abs. 1 wird die Angabe ,, (Warennum-             zum 31. Dezember 1973 verwendet werden, sofern\nmer 2102 11)\" durch die Angabe ,,(Warennum-                sie entsprechend der Vorschrift des § 1 Nr. 16 Buch-\nmern 2102 12 und 2102 13)\" ersetzt.                        staben a und b abgeändert worden sind.","Nr. 39 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. Mai 1973                       471\n§ 3                          rates vom 20. Dezember 1946 oder nach sonstigem\nin Berlin geltenden Recht verboten sind oder der\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Dber-  Genehmigung bedürfen.\nleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nblatt I S. 1) in Verbindung mit § 51 Abs. 4 des                               § 4\nAußenwirtschaftsgesetzes auch im Land Berlin. § 1      Diese Verordnung tritt am Tage ihrer Verkün-\nNr. 5 findet im Land Berlin keine Anwendung, so-     dung In Kraft, § 1 Nr. 5 Buchstabe a Doppelbuch-\nweit er sich auf Rechtsgeschäfte oder Handlungen     stabe aa, Nr. 8 Buchstabe a und Nr. 9 Buchstabe a\nbezieht, die nach dem Gesetz Nr. 43 des Kontroll-    jedoch erst am 1. Januar 1974.\nBonn, den 23. Mai 1973\nDer Bundeskanzler\nBrandt\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nFriderichs","470                                       Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil I\nb) von gebietsfremden Reisen-       13. § 41 erhält folgende Fassung:\nden bei der Einreise zum eige-\nnen    Gebrauch     mitgeführt                                 ,,§ 41\nworden sind und von ihnen                        Beschränkung nach § 14 A WG\nwieder ausgeführt werden.\"\nDie Veräußerung von Nadelrohholz (Num-\nb) Absatz 3 erhlilt folgende Fassung:                          mern 4403 10, 4403 20, 4403 30, 4403 33 und\n,, (3) Absatz 1 Nr. 1 bis 4, 6, 17 bis 20, 22, 26      4403 41 des Warenverzeichnisses für die Außen-\nbis 28, 31, 32, 38, 39 und 41 Buchstabe b findet         handelsstatistik) im Rahmen eines Transithan-\nkeine Anwendung auf die in Teil I Ab-                    delsgeschäftes bedarf der Genehmigung, wenn\nschnitt A, B und C der Ausfuhrliste (An-                 Ursprungsland der Ware Osterreich ist.\"\nlage AL) genannten Waren. Für die Ausfuhr\nvon Unterlagen zur Fertigung dieser Waren            14. Nach§ 44a wird folgender § 44b eingefügt:\ngilt das Genehmigungserfordernis des § 5\nAbs. 1 Satz 2.\"                                                                   ,,§ 44b\nBeschränkung nach § 6 Abs. 1 A WG\n6. § 20 Abs. 1 erhält folgende Fassung:\nDer Abschluß von Verträgen zwischen ge-\n,, (1) Feste Brennstoffe der Nummern 2701 11,                bietsansässigen und gebietsfremden Seeschiff-\n2701 19, 2701 50, 2702 10, 2702 50, 2704 19 und                fahrtsunternehmen bedarf insoweit der Ge-\n2704 60 de,s Warenverzeichnisses für die Außen-                nehmigung, als die Verträge Bestimmungen über\nhandelsstatistik sind der Versandzollstelle                    die Aufteilung von Ladungen und Frachten ent-\nweder zu gestellen noch anzumelden.\"                           halten.\"\n7. In § 20c Abs. 1 wird die Angabe „und 2102 11\"              15. § 69b Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b erhält folgende\nersetzt durch die Angabe ,, , 2102 12 und 210213\".             Fassung:\n,,b) aus Krediten, die an bestimmte Warenliefe-\n8. § 27a wird wie folgt geändert:\nrungen oder Dienstleistungen der in Buch-\na) In Absatz 2 wird das Wort „zweihundertvier-                        stabe a genannten Art gebunden sind und\nzig\" durch das Wort „dreihundert\" ersetzt,                      deren Laufzeit dem handelsüblichen Zah-\nb) in Absatz 3 wird\nlungsziel für die \\iVarenlieferung oder\nDienstleistung entspricht; dies gilt auch,\naa) in Nummer 1 Buchstabe b die Angabe                          wenn die Kredite bereits vor Erbringung der\n,,800,-- DM\" durch die Angabe „zwei-                    Warenlieferungen und der hierfür erforder-\ntausend Deutsche Mark\" ersetzt,                         lichen Dienstleistungen auf genommen wer-\nbb) die Nummer 2 wie folgt gefaßt:                              den, soweit sie in handelsüblicher Weise für\n„2. bei der unmittelbaren Einfuhr in den                die an den Gebietsfremden während der\nfreien Verkehr im Sammelzollan-                     Herstellung der Waren zu erbringenden\nmeldeverfahren oder Anschreibever-                  Zahlungen verwendet werden und ihre\nf ahren von entgeltlich eingeführten                Laufzeit spätestens mit dem handelsüb-\nWaren, die für zum Vorsteuerabzug                   lichen Zahlungsziel endet; 11\n•\nberechtigte Unternehmen eingeführt\nwerden, der Vordruck E 2 f, E 2 f (Sp)   16. a) Die Vorderseiten der Anlage A 2 zur Außen-\noder E 2 g,\".                                     wirtschaftsverordnung (Klein-Ausfuhrerklä-\nrung zugleich Klein-Ausfuhranmeldung) und\n9. § 32 Abs. 1 wird wie folgt geändert:                                der dazugehörigen Durchschrift erhalten die\na) In Nummer 4 Buchstabe a wird das Wort                            Fassung der Anlagen 1 und 2 zu dieser Ver-\n,,zweihundertvierzig\" durch das Wort „drei-                   ordnung.\nhundert\" ersetzt,                                        b) In Anlage E 2 d zur Außenwirtschaftsverord-\nb) Nummer 33 Buchstabe d erhält folgende Fas-                       nung (Einfuhrkontrollmeldung) wird im Kopf\nsung:                                                         die Angabe „800 DM\" durch die Angabe\n,,d) Warenmuster und -proben; Erprobungs-                     ,,2 000 DM\" ersetzt.\nund Untersuchungsware; Vorbilder,\".              c) Anlagen E 2 f (Sp) und E 2 g (Anschreibung/\nEinfuhranmeldung/Zollanmeldung) sind die\n10. In § 33 Abs. 3 wird die Angabe „5509 01\" durch                      Anlagen 3 und 4 zu dieser Verordnung.\ndie Angabe „5509 02\" ersetzt.\n11. In § 35a ist vor dem Absatz 1 folgende Uber-\nschrift einzufügen:                                                                    § 2\n,,Einfuhr von Gartenbauerzeugnissen\".                        Die bisherigen Vordrucke Anlagen A 2 und E 2 d\nzur Außenwirtschaftsverordnung können noch bis\n12. In § 35 b Abs. 1 wird die Angabe ,,(Warennum-              zum 31. Dezember 1973 verwendet werden, sofern\nmer 2102 11)\" durch die Angabe ,,(Warennum-                sie entsprechend der Vorschrift des § 1 Nr. 16 Buch-\nmern 2102 12 und 2102 13)\" ersetzt.                        staben a und b abgeändert worden sind.","Nr. 39                Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. Mai 1973                                                                                                                                          473\nAnlage 2\nDurchschrift der Klein-Ausfuhrerklärung                                                                                                                                                                                                                Anlage A 2 zur AWV\n(§ 8 Abs. 3 der Außenwirtschaftsverordnung)\nAusfuhr:                                                                    Ausfuhrarten:\naus dem freien Verkehr                                                            A\naus einem offenen Zollager                                                         A/OZL\naus Lager (son,;t. Zoll.19cr, rreihafcnlagcr u. a.)                                 B\nnach Eigenveredelung                    Jnu1      1011.:i.rntlic.h bcwi!liglc        C\nn.a. ~.h. Loh. _nvc_•_r_o.dclu..ng .. ___ l o. u_er ir.1 h.Jllfu\"?iueb_,_\"_''_'_\"     D\n_:~t~.!_ !?l~~~.:._ ~r_f':_f.~~~~Jn-9 _ ~\\:1!~':l_a•~·~_,:~~-~:~f!_~Jc_lun_~_              =-E-+----....:...:.....:...:...-.......:...:.....:...:.-'-;.,.........._....:...:.....:...:.-....:...:.-....:...:.---'-r..,;.,,,--..;....,,,,,-.,_,,.,..-\".\nVerbleib! beim Ausführer\n4 An1ahl der bei·         5 Ausfuhrgenehmigung vom\ngefügten Er·\n\\Jänwn9sblatter            Nr.\ngültig bis                                                             Stempel\nUnte,schrift\n··if'Ausgeführt m,t Versand-~-A~E~N~r-.                    ----------Ste~mpe1-·-~--\n$tat. AnmSt.fü.:\n8 Bei Ausgang über einen deutschen Seehafen oder rheinabwarts\n•                        •\nAusluhrcr (Name, Postlcit1ah/, Wohnort, Postfac/:/S/raßc und Hausnummer)\na)- vom Ausführer zutreffenden Hafen ankreuzen -\nHamburg                     Bremen und             Sonstiger\nBremerhaven\nb)- ggf. vom Warenführer zu ergänzen -\nSchiffsname, Verladetag und Ausfadehafen\n10 VERSANDA,tMELOUNG:\nvertrnlen durch\nvcrpflichtel         s,ch,    die        unten          bezeichneten\nBostimmungszoltstelle                  ------,-----------------,---------..;_,c.'--'--.,--.'-''\"\"-'\"'·\n( O r t ) - - - - - - - ~ · den _ _ _ _ _ _ _.,....._....;.,;..\"'\"--\n12 Ausfuhrart /,utrellende Buchstaben aus                                                        13 Anlaß der Ausfuhr (z.B. Verkauf,zuodernach wirtschaft/icherLohnverede/ung,nachzollamtl.\ndem Vordruckkopf eintragen)                                                                    bewilligter Lohnveredelung)\n16 entgeltlich [J unentgeltlich l]\nzutreffendes ankreuzen\n25 Verbrauchs·/Bestimmungsland                         Länder-Nr.\n30 Anzahl, Art, Zeichen und Nummern der Packstücke                                               31 Warenbezeichnung (bei Veredelung auch Veredelungsarbeit angeben)\n(bei unverpackten W„Hcn: Beforderung:;;mittc! mit Nr. oder Namen}\n38 Warennummer                                                                                                                                                                         41 Eigengewicht in vollen kg                                        42 Grrmzübergangswert in vollen DM\n30 Anzahl, Art, Zeichen und Nummern der Packstücke                                               31 Warenbezeichnung (bei Veredelung auch Veredelungsarbeit angeben)\n( bei unvcrpadlcn W<Arcn: ßcfordcrungsrnittel mit Nr. oder Narnen)\n3$ Versei1dungsland                                                            36 Rohgewicht in vollen kg\n38 Warennummer                                             39 Ursprungsland\n45 Vorgesehene\nGrenzübergang•\n~.\"_~_LI.'._L..\"_nd)\n46 Benutzte\nGrenzubergang-\n,:tellen (u. Land)\n50                                                   Ort\nEingang in die\nGemeinschaft\nBeladung/\nUrnladung\nUrnladung\nUmladung/\nEntladung\nAusgang aus der\nGemeinschaft","Anlage E 2 f (Sp) zur AWV         ~\n~     \"';.J\nAnschreibung /Einfuhranmeldung/ Zollanmeldung                                                                                                                            :=     ~\nStat. AnmSt. Nr. der überwachenden/                                                                                                                                                                                                                    ;--\nfür die unmittelbare Einfuhr in den freien Verkehr von e n tg e lt I ich                                                                                             (,Q\nabrechnenden Zollstelle: _ _ _ _ __                                                                                                                                                              EUSt-Satz                                             (t)\neingeführten Waren, die nur der EUSt unterliegen und für zum Vorsteuerabzug\nberechtigte Unternehmen eingeführt werden                                                                      01•\nw\nMonat:------------                                                                                                                                                                               ---,o\n4. Ausfertigung - Einfuhrkontrollmeldung -\nLfd. Nr. des B l a t t e s : - - - - - - - -                 Vom Beauftragten/ Zoll an das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft/ Ernährung und Forstwirtschaft1)\n1                       2                               3                           4                 5                6                      7                     8         9       10          11            12             13\nHerstellungs-/\nUrsprungsland             Einkaufsland             Benennung der Waren               Warennummer\n,;,re,-\nbedingung\n1\nBes. Maßstab\n(Stück, Liter,\nEigengewicht           a) EUSt-Wert\nb) Grenzüber•\nTarif·   Zoll•       Ziel•\n(Bund~s-)\nOrt\nder        EU St-Betrag\nin vollen kg                        stelle   Salz\nGramm usw.)                                     gangswert                       land          Einfuhr\nLfd.Nr.         Dat. d. Anschrbg.        Nr. d. t:lelege    Zollbeteiligter:                                                                                                              Rechnungspreis:\n!                       1                   1\nEE/EG/Einfuhrliz.. (Dat. u. Nr.)               Einführer:                                                                                                              a)\n1\nb)\n1                       1\nto\n~\n1      1                 1                                                            •1         1 . 1 .           • ' •• 1 ••         • 1 •• 1 ••             • 1 •• 1 ••      . 1               1 1                                             ~\nLfd.Nr.         Dat. d. Anschrbg.        Nr. d. Belege      Zollbeteiligter:                                                                                                              Rechnungspreis:                                                    0..\n(1)\n1\nEE/EG/Einfu hrliz. (Dat u. Nr.)       '      1\nEinführer: '                                                                                                            a)                                                                                  (Q\n[fJ\n(1)\n[fJ\n(1)\nb)                                                                                    ,-+\n1                       1                                                                                                                                                                                                                  N\ncr'\npi'\nLfd.Nr.\n1       1\nDat. d. Anschrbg.\n1\nNr. d. Belege      Zollbeteiligter:\n• 1        1 . 1             • 1 •• 1 ••         •. 1 •• 1 ••            • 1 • • 1    ..  . 1\nRechnungspreis:\n1 1                                            ,-+\n.a+\n1                       1                   1                                                                                                                                                                                                  ~\nOJ\nEE/EG/Einfuhrliz. (Dat u: Nr.)                 Einführer:                                                                                                              a)                                                                                   ::i-'\n1                                                                                                                                                                                                              1-i\n(Q\nb)                                                                                   OJ\n1                       1                                                                                                                                                                                                                 ~\n(Q\nLfd.Nr.\n1       1\nDat. d. Anschrbg.\n1\nNr. d. Belege      Zollbeteiligter:\n•1         1  .    1         • ' •• 1 ••         • ' •• 1 ••             • 1 •• 1     ..  . 1\nRechnungspreis:\ni    1\n,.....,.\nc.o\n-..J\n1                       1                   1                                                                                                                                                                                                _s,J\nEE/EG/Einfuhrliz. {Dat u. Nr.)                 Einführer:                                                                                                              a)                                                                                   ....,\n1\n~\n1\n1\n1                1\n1\n• 1        1       1         • 1 •• 1 ••         • 1 •• 1 ••\nb)\n• 1 •• 1 ••      . 1               1 1\n-\nLid.Nr.         Dat. d. Anschrbg.        Nr. d. Belege      Zollbeteiligter:                                                                                                              Rechnungspreis:\n1                       1                   1\nEE/EG/Einfuhrliz. (Dat u. Nr.)                 Einführer:                                                                                                              a)\n1\nb)\n1\n1       l                1\n'                                                      . !        1       1         . 1 .. 1 . .        .1„1 ..                    1 .• 1    ..  . 1               1    1\nIch/Wir versichere(n).im Auftrag der Einführer, daß die Angaben richtig sind.\nEinfuh'rbestätigung der Anmeldestelle\nDie einfuhr der Waren von Blatt Nr. - - - -\nOrt und Datum\nDienststempel\nbiffel Blatt Nr,---Wird bestätigt.\nAbgegeben am\nFirmenstempel und Unterschrift:                                  1) Nichtzutreffendes streicheJl","Anlage E 2 g zur AWV\nAnschreibung / Einfuhranmeldung / Zollanmeldung\nEinführer_____________                                      Einfuhrart·---                       EUSt-Satz--%\nfür die unmittelbare Einfuhr in den freien Verkehr - auch in ein offenes Zollager•                                (Name)                           Einfuhr in den freien· Verkehr (A)\nvon entgeltlich eingeführten Waren, die Zöllen/Abschöpfungen unterliegen und           -------:-:---:--:-:-,,--------                              Einfuhr in ein offenes Zollager (A/OZL)\nfür zum Vorsteuerabzug.berechtigte Unternehmen eingeführt werden                                         (Anschrift}                         (zutr. Buchstaben eintragen, für jede Einfuhrart einen\nbesonderen Vordruck verwenden)\n4. Ausfertigung - Einfuhrkontrollmeldung •                           Monat _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __\nVom Zoll an das Bundesamt                                                                                                                                             Stat. AnmSt. Nr. der überwachenden/\nfür gewerbliche Wirtschaft/Ernährung und Forstwirtschaft 4 )\nLfd. Nr. des Blattes: - - - - - - - - - - -                                                                 abrechnenden Zollstelle: _ _ __\n1                      2      1                       3                            4                      5                 6                     7                      8                 9             10           11           12\ni             Benennung der Waren                                         .             Bes: Maß~tab        a) Rohgewicht            GrenzUber•                                        Ziel•         Ort\nHerst ellungs·/          Einkaufsland 1     (auch angeben, ob EG·, Assoziations•    Warennummer            ~.efer·            bS tuck, Liter)     b) Eigengewicht          gangswert          Tarifstelle     Zollsatz    {Bundes·)        der\nUrsprungsland                                   oder sonstige Präferenz-Ware)                                    ingung        ~j~t 'f'\n~s2            in vollen kg         in vollen DM                                       land        Einfuhr\nLfd. Nr.        Dat. der Anschrbg.          Nr. des Vorpapiers               EE 3 )        EG/Einfuhrliz. (Dat. u. Nr.)      a)                   a)                                                                            Rechnungspreis\n1                           1                                1ja n   nein n                                                                                                                                     1                                     z\n:-,\nb)                   b)\n1                      l                                                                                                                                                                                                                         w\nc.o\n1 .   1               1                                                                 . 1 •     1            1       . ! .. l..            . ! .. 1 •            • 1 •• 1 • •                                        1 1\nLfd. Nr.        Dat. der Anschrbg,          Nr. des Vorpapiers               EE 3)         EG/Einfuhrliz. (Dat u..Nr.)       a)                   a)                                                                            Rechn11ngspreis                 >-l\n1                           1                                    n\n1ja nein     n                                                                                                                                     1                                  c.Q\npi\nb)                   b)\n1                      1                                                                                                                                                                                                                        0..\n(D\n'\"i\nLfd. Nr.\n1.1                   1\nOat. der Anschrbg.          Nr. des Vorpapiers               EE 3)\n. , . l\nEG/Einfuhrliz. (Dat. u. Nr.)\n1\na)\n.  1„1 . . . 1 .• , .\na)\n. 1 .• , . .                                        1 1\nRechnungspreis                 •C\n1                           1                                    n\n1ja nein     n                                       b)                   b)\n1                                    1Jl\nc.Q\nPi\nO'\nl                      1                                                                                                                                                                                                                        (D\n1.1                   1                                                                 . , .     1            1.       .   ,  ..   r . . . , .. , .               . , .• , • •                                        1 1                              t:o\n0\nLfd. Nr.        Dat. der Anschrbg.          Nr, des Vorpapiers               EE 3)         EG/Einfuhrliz. (Dat. u. Nr.)      a)                   a)                                                                            Rechnungspreis                  ::;\n1                           1                                    n\n1ja nein     n                                                                                                                                     1                                  .P\nb)                   b)                                                                                                            0..\n(D\n1                      '                                                                                                                                                                                                                        ::;\n1.1                   1                                                                 . '.      1            1        .1 .. 1 . . . 1 •• 1.                      . 1 •• 1 „                                          11                               N\n0\nUd. Nr.         Dat. der Anschrbg,          Nr. des Vorpapiers               EE 3)         EG/Einfuhrliz. (Dat. u. Nr.)      a)                   a)                                                                            Rechnungspreia\nl                           1                                1ja n   nein n                                                                                                                                     1                                    i:\nb)                   b)                                                                                                            e:.......\n1                      1\nc.o\n.....:i\n1. 1                  l                                                             . . ·I •      1     •      1        . 1 •• l . .         . 1 •• 1 •            • 1 •• 1 • •                                        1 1                              w\nLfd. Nr.        Dat. der Anschrbg.          Nr. des Vorpapiers               EE 3)         EG/Einfuhrliz. (Dat. u. Nr.)      a)                   a)                                                                            Rechnungspreis\nl                           1          .                         n\n1ia nein     n                                                                                                                                     1\nb)                   b)\n1                      1\n1.1        ,          1                                                                 . , .     1            1        .1 .. , • . . , . . , . . . , .• , . •                                                         11\nIch versichere, daß die Angaben richtig sind.\nEinfuhrbestätigung der Anmeldestelle\nDie Einfuhr der Waren von Blatt Nr.___                    Dienststempel                                 Ort und Datum\nbis Blatt Nr. - - wi rd beS tätigt.\n1) Angeben, soweit für diti Abgabenerhebung bedeutsam.\n2) Angeben, soweit im AI-JStatWvz ein anderer Maßstab als k9.\n•=j5j'\nvorgesehen ist.                                            «:!\nCl)   .,s;.\nAbgegeben am - - - - - - - - -                                                                          Firmenstempel und Unterschrift                                                   3) Zutreffendes ankreuzen.                                            '\"1,1\n(Die Unterschrift darf nicht durchgeschrieben werden)                            4) Nichtzutreffendes streichen.                                ;I;;.  C/1","476                                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil I\nObersicht\nüber den Stand der Bundesgesetzgebung\nDie 267. Übersicht über den Stand der Bundesgesetzgebung, abgeschlossen am\n30. April 1973, ist im Bundesanzeiger Nr. 96 vom 23. Mai 1973 erschienen.\nDiese Übersicht enthält bei den aufgeführten Gesetzesvorlagen\nalle wichtigen Daten des Gesetzgebungsablaufs\nsowie Hinweise auf die\nBundestags- und Bundesrats-Drucksachen\nund\nauf die sachlich zuständigen Ausschüsse des Bundestages.\nVerkündete Gesetze sind nur noch in der der Verkündung folgenden Übersicht\nenthalten.\nDer Bundesanzeiger Nr. 96 vom 23. Mai 1973 kann zum Preis von 0,55 DM (einschl. Versand-\ngebühr) gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto „Bundesanzeiger\" Köln\n834 00-502 bezogen werden.\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz\nVerlag: Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. - Druck:: Bundesdruckerei Bonn\nIm Bundesgesetzblatt Teil I werden Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen veröffentlicht.\nIm Bundesgesetzblatt Teil II werden völkerrechtliche Vereinbarungen, Ve1träge mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvorschriften und\nBekanntmachungen sowie Zolltarifverordnungen veröffentlicht.\nBel u g s b e d in g u n gen : Laufender Bezug nur im Postabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres\nbeim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt,\n53 Bonn 1. Postfach 624, Tel. (0 22 21) 22 40 86 bis 88.\nBezugspreis : Für Teil I und Teil II halbjährlich je 31,- DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 0,85 DM. Dieser Preis gilt auch für\nBundesgesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1972 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto\nBundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung bzw. Nachnahme.\nP r e i s diese I Ausgabe : 0,8:i DM zuzüglich Versandgebühr 0,20 DM; bei Lieferung gegen Vorausrechnung zuzüglich Portokosten für die\nVorausrechnung. Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,50/o."]}