{"id":"bgbl1-1973-36-2","kind":"bgbl1","year":1973,"number":36,"date":"1973-05-17T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1973/36#page=7","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1973-36-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1973/bgbl1_1973_36.pdf#page=7","order":2,"title":"Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel","law_date":"1973-05-10T00:00:00Z","page":427,"pdf_page":7,"num_pages":6,"content":["Nr. 36 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. Mai 1973                          427\nVerordnung\nüber die Berufsausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel\nVom 10. Mai 1973\nAuf Grund des § 25 Abs. 1 des Berufsbildungs-             b) Buchführung;\ngesetzes vom 14. August 1969 (Bundesgesetzbl. I               c) Kenntnisse der Kostenrechnung;\nS. 1112), geändert durch das Gesetz zur Änderung              d) Kenntnisse des Kreditwesens und der Finan-\ndes Berufsbildungsgesetzes vom 12. März 1971 (Bun-                zierung.\ndesgeselzbl. I S. 185), wird im Einvernehmen mit den\nBundesministern für Arbeit und Sozialordnung und          5. Verwaltung:\nfür Bildung und Wissenschaft verordnet:                       a) Kenntnisse des Personal- und Lohnwesens;\nb) Kenntnisse des betrieblichen Steuer- und Ver-\n§ 1                                  sicherungswesens;\nStaatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes               c) Kenntnisse der automatisierten Datenverar-\nDer Ausbildungsberuf „Kaufmann im Groß- und                    beitung.\nAußenhandel\" wird staatlich anerkannt.\n§4\n§2                                             Begriffsbestimmungen\nAusbildungsdauer\nSoweit in § 5 Abs. 1 unter den Doppelbuchstaben\nDie Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.                 die folgenden Begriffe und Umschreibungen genannt\nsind, bedeuten sie:\n§ 3\n1. Grundkenntnisse: Der Auszubildende ist mit den\nAusbildungsberufsbild                      wesentlichen Inhalten und Zusammenhängen so\nGegenstand der Berufsausbildung sind mindestens           vertraut zu machen, daß er sie nennen und unter-\ndie folgenden Kenntnisse und Fertigkeiten:                    scheiden kann.\n1. Allgemeine Kenntnisse und Fertigkeiten:                2. Kenntnisse: Der Auszubildende ist in den jewei-\na) Kenntnisse der Struktur und der Funktionen              ligen Sachgebieten soweit auszubilden, daß er sie\ndes Groß- und Außenhandels im Rahmen ge-              erklären und darüber Auskunft geben kann.\nsam twirtscha ftli eher Zusammenhänge;           3. Mitwirken bei Arbeits- oder Geschäftsvorgängen:\nb) Kenntnisse der Unternehmungsorganisation;              Der Auszubildende ist in der praktischen Anwen-\nc) allgemeine Büroarbeiten;                                dung soweit auszubilden, daß er die Vorgänge\nnach Anweisung ausführen oder bearbeiten kann.\nd) berufsbezogenes Rechnen;\ne) berufsbezogener Schriftverkehr;                     4. Selbständiges Bearbeiten von Arbeits- oder Ge-\nschäftsvorgängen: Der Auszubildende ist in der\nf) statistische Arbeiten;\npraktischen Anwendung soweit auszubilden, daß\ng) Kundenberatung;                                         er die Vorgänge ohne Anweisung ausführen, be-\nh) Kenntnisse der für die Berufsausübung not-              arbeiten oder zu ihnen Stellung nehmen kann.\nwendigen Gesetze, Verordnungen und Bestim-\nmungen;\n§5\ni) Kenntnisse der wichtigsten arbeits- und so-\nzialrechtlichen Vorschriften und Bestimmun-                        A usbildungsrahmertplan\ngen;\n(1) Die Vermittlung der Kenntnisse und Fertig-\nk) Arbeitsschutz und Unfallverhütung;                  keiten nach § 3 soll nach folgender Anleitung sach-\n1) Kenntnisse der branchenüblichen Waren.             lich gegliedert werden:\n2. Beschaffung und Lagerung:                              1. Allgemeine Kenntnisse und Fertigkeiten:\na) Wareneinkauf;                                           a) Kenntnisse der Struktur und der Funktionen\nb) Warenannahme, Warenlagerung und Waren-                      des Groß- und Außenhandels im Rahmen ge-\nausgabe.                                                  samtwirtschaftlicher Zusammenhänge:\n3. Vertrieb:                                                      aa) Kenntnisse der Entwicklung, Gliederung,\nAufgaben und Bedeutung des Groß- und\na) Warenverkauf;\nAußenhandels in der Gesamtwirtschaft;\nb) Kenntnisse des Marktes und der Werbung;\nbb) Grundkenntnisse der internationalen wirt-\nc) Kenntnisse der Kalkulation und des Preis-                        schaftlichen Zusammenschlüsse.\ngefüges;\nb) Kenntnisse der Unternehmungsorganisation:\nd) Kenntnisse des Warenversandes sowie des\naa) Kenntnisse der Art, Rechtsform, Aufgaben\nTransport- und Speditionswesens.\nund Gliederung des Ausbildungsbetriebes\n4. Rechnungswesen:                                                     sowie Rechtsformen anderer Unterneh-\na) Kenntnisse des Zahlungsverkehrs;                                 mungen im Groß- und Außenhandel;","428                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil I\nbb) Grundkc!nnlnisse der Zusammenarbeit der              cc) Grundkenntnisse der Vorschriften über\nAbteilungen und des betrieblichen Ab-                    den Handlungsgehilfen, die Handlungs-\nlaufs;                                                   vollmacht und die Prokura;\ncc) Gnmdkennlnisse der Betriebs- oder Ar-                dd) Grundkenntnisse der Vorschriften des\nbei lsordnung;                                           Wechsel- und Scheckrechts;\ndd) Grundkenntnisse der für den Ausbildungs-             ee) Grundkenntnisse der Grundzüge des\nbetrieb wichtigen Behörden, Wirtschafts-                 Wettbewerbsrechts;\norganisa Lianen und Berufsvertretungen.              ff) Grundkenntnisse der handels- und steuer-\nc) Allgemeine Büroarbeiten:                                       rechtlichen Vorschriften über das Führen\naa) Kenntnisse der Bearbeitung des Postein-                   von Büchern sowie über Inventur und\ngangs, der Postverteilung und des Post-                  Bilanz;\nausgangs;                                          gg) Grundkenntnisse der Bestimmungen des\nbb) Grundkenntnisse des Registraturwesens                     Ein- und Ausfuhrverfahrens sowie der\nund der Terminkontrolle;                                 zollrechtlichen Vorschriften;\ncc) Grundkenntnisse der Verwaltung von                   hh) Grundkenntnisse der Vorschriften des\nMaterial;                                                Handelsvertreter- und Handelsmakler-\ndd) Mitwirken bei Arbeiten mit Karteien und                   rechts sowie des Kommissionsgeschäfts;\nVordrucken;                                          ii) Kenntnisse der branchenbezogenen recht-\nee) Mitwirken beim Umgang mit sonstigen                       lichen Vorschriften.\nOrganisationsmitteln und Büromaschinen.          i) Kenntnisse der wichtigsten arbeits- und so-\nd) Berufsbezogenes Rechnen:                                  zialrechtlichen Vorschriften und Bestimmun-\ngen:\naa) Selbständiges Bearbeiten von Aufgaben\naus dem Prozentrechnen, Zinsrechnen,                aa) Grundkenntnisse der Entwicklung und Be-\nVerteilungsrechnen,        Terminrechnen,                deutung des Arbeits- und Tarifrechts;\nWährungsrechnen;                                    bb) Kenntnisse der Bestimmungen der für den\nbb) Mitwirken bei Gewichts- und Inhaltsbe-                    Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifver-\nrechnungen.                                              träge;\ne) Berufsbezogener Schriftverkehr:                           cc) Grundkenntnisse des Betriebsverfassungs-\nrechts;\naa) Mitwirken beim Verfassen von Geschäfts-\nbriefen;                                            dd) Grundkenntnisse des Berufsbildungsge-\nsetzes;\nbb) selbständiges Verwenden von vorgegebe-\nnen Texten;                                         ee) Kenntnisse der Ausbildungsordnung, des\nBerufsausbildungsvertrages und des be-\ncc) Mitwirken beim Erstellen von Aktenver-\ntrieblichen Ausbildungsplans;\nmerken, Telegrammen und Fernschreiben;\nff) Grundkenntnisse      des    Jugendarbeits-\ndd) Grundkenntnisse der Unterschriftenrege-\nschutzgesetzes, des Mutterschutzgesetzes\nlung.\nund des Kündigungsschutzgesetzes;\nf) Statistische Arbeiten:\ngg) Grundkenntnisse wichtiger Vorschriften\naa) Mitwirken beim Erstellen betrieblicher                    des Bundesausbildungsförderungsgesetzes\nStatistiken;                                             und des Arbeitsförderungsgesetzes;\nbb) Mitwirken beim Anfertigen von Ubersich-              hh) Grundkenntnisse des Sozialversicherungs-\nten, auch in Form graphischer Darstel-                   rechts.\nlungen;\nk) Arbeitsschutz und Unfallverhütung:\ncc) Mitwirken beim Auswerten einfacher\naa) Kenntnisse der Arbeitsschutzvorschriften\nStatistiken.\nin Gesetzen und Verordnungen;\ng) Kundenberatung:\nbb) Kenntnisse der Vorschriften der Träger\naa) Grundkenntnisse der Kundenberatung                        der gesetzlichen Unfallversicherung, ins-\nund -betreuung;                                          besondere Unfallverhütungsvorschriften,\nbb) Mitwirken beim Führen von Kundenbe-                       Richtlinien und Merkblätter;\nratungs- und Verkaufsgesprächen.                    cc) Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe.\nh) Kenntnisse der für die Berufsausübung not-             1) Kenntnisse der branchenüblichen Waren:\nwendigen Gesetze, Verordnungen und Be-\naa) Grundkenntnisse der Standard- und Rand-\nstimmungen:\nsortimente;\naa) Grundkenntnisse der für den Kaufmann                 bb) Kenntnisse der Bezeichnung, Herkunft,\nwichtigen Vorschriften des bürgerlichen\nArt der Herstellung, Beschaffenheit und\nRechts und des Handelsrechts, insbeson-                  Verwendung;\ndere der Vorschriften über Angebot, Auf-\ntragsannahme,     Vertrag,  Erfüllungsort,          cc) Kenntnisse der handelsüblichen Maß-,\nVerzug, Mängelrüge;                                      Mengen- und Gewichtseinheiten sowie\nder Normen und Verpackungen.\nbb) Grundkenntnisse der Gerichtsorganisa-\ntion, des Mahnverfahrens und des Ver-        2. Beschaffung und Lagerung:\nfahrens in Handelssachen;                       a) Wareneinkauf:","Nr. 36 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. Mai 1973                             429\naa) Grundkenntnisse der Bedarfsermittlung;            b) Kenntnisse des Marktes und der Werbung:\nbb) Grundkenntnisse der Bezugsquellen und                 aa) Grundkenntnisse der Markterkundung\nQuellennachweise sowie der Markt- und                    und Marktbeobachtung;\nBörsenberichte und der Auslandsverbin-              bb) Grundkenntnisse der Bedeutung der Mes-\ndungen;                                                  sen, Ausstellungen und Börsen;\ncc) Mitwirken bei der Anfragetätigkeit unter              cc) Kenntnisse der Absatzgebiete sowie der\nBerücksichtigung des Vergleichs von Lie-                 Saison- und Konjunktureinflüsse;\nferzeiten, Preisen und Bedingungen sowie\ndd) Grundkenntnisse der Werbemöglichkei-\nbeim Bestellen und in der Auftragsver-\nten, der Arten der Werbung, der Werbe-\nwaltung;\nmittel und des Kundendienstes;\ndd) Grundkenntnisse des Abwickelns von\nee) Grundkenntnisse des Werbeplans und des\nEinfuhren;\nWerbeetats.\nee) Grundkenntnisse der Handelsbräuche;\nc) Kenntnisse der Kalkulation und des Preisge-\nff) selbständiges Bearbeiten von Geschäfts-              füges:\nvorgängen einschließlich Reklamationen;\naa) Grundkenntnisse der Kalkulation;\ngg) Mitwirken bei der Rechnungsprüfung.\nbb) Grundkenntnisse des Preiswesens, der\nb) Warenannahme, Warenlagerung und Waren-                         Preisbestandteile und der Preispolitik;\nausgabe:                                                  cc) Kenntnisse des Aufbaus von Rechnungen;\naa) Mitwirken beim Prüfen und Buchen der                  dd) Kenntnisse der Gewährung von Skonto,\nWareneingänge und Warenausgänge so-                      Rabatt und Bonus.\nwie der Empfangs- und Versandunter-\nlagen; Kenntnisse der Zusammenarbeit            d) Kenntnisse des Warenversandes sowie des\nmit dem Einkauf und Verkauf;                        Transport- und Speditionswesens:\nbb) Kenntnisse der Warenprüfung;                          aa) Grundkenntnisse der Beförderungs- und\nFrachtraumarten;\ncc) Kenntnisse der Lagerorganisation, der\nEinrichtungen und des Ordnungssystems               bb) Grundkenntnisse der Auswahl der Ver-\nder Warenlagerung;                                       kehrsträger und Frachtvermittler sowie\nder Frachttarife;\ndd) Grundkenntnisse der Lagerungsarten, La-\ngerfähigkeit der Waren, Warenpflege und             cc) Grundkenntnisse des Einsatzes der be-\nWarenbehandlung;                                         trieblichen Kraftfahrzeuge; Grundkennt-\nnisse der Versandpläne und der Arbeits-\nee) Kenntnisse der Lagerbevorratung, des\neinteilung für Lade- und Fahrpersonal;\nLagerumschlags, der Lagerstatistik und\nder Inventur;                                       dd) Kenntnisse der Transportvorschriften,\nTransportversicherungen, Versand- und\nff) Kenntnisse der branchenbedingten Lage-\nBegleitpapiere;\nrung bestimmter Waren;\nee) Grundkenntnisse des Versandes in das\ngg) Grundkenntnisse der Bereitstellung und\nAusland sowie der Zollpapiere und Zoll-\nVerpackung der Waren.\nabfertigung.\n3. Vertrieb:\n4. Rechnungswesen:\na) Warenverkauf:\na) Kenntnisse des Zahlungsverkehrs:\naa) Selbständiges Bearbeiten von Anfragen,\nAusarbeiten von Angeboten und Bestäti-              aa) Grundkenntnisse der gesetzlichen Zah-\ngen der Aufträge;                                        lungsmittel sowie des baren, halbbaren\nund bargeldlosen Zahlungsverkehrs;\nbb) Grundkenntnisse der Arten der Kaufver-\nträge;                                              bb) Grundkenntnisse der wichtigsten fremden\nWährungen sowie des internationalen\ncc) Mitwirken beim Abwickeln von Auf-\nZahlungsverkehrs;\nträgen;\ncc) Grundkenntnisse der verschiedenen Ar-\ndd) Mitwirken beim Ausstellen von Rechnun-\nten der Geldinstitute;\ngen;\ndd) Grundkenntnisse der Kassenführung.\nee) Mitwirken beim Bearbeiten von Kunden-\nreklamationen;                                  b) Buchführung:\nff) Kenntnisse der Zusammenarbeit mit Lager              aa) Kenntnisse der Aufgaben und Gliederung\nund Versand;                                             der Buchhaltung, des Kontenrahmens und\ndes Kontenplans des Betriebs;\ngg) Grundkenntnisse der Umsatzstatistik;\nMitwirken beim Buchen;\nhh) Mitwirken bei der Zusammenarbeit mit\nbb) Mitwirken beim Vorbereiten von Ab-\ndem Außendienst, den Vertriebsstellen\nschlußarbeiten;\nund Verkaufsorganisationen; Grundkennt-\nnisse der Provisionsabrechnung;                     cc) Grundkenntnisse der Bedeutung und des\nii) Kenntnisse der Lieferungs- und Zahlungs-                  Aufbaus der Bilanz.\nbedingungen;                                    c) Kenntnisse der Kostenrechnung:\nkk) Grundkenntnisse des Abwickelns von                     aa) Grundkenntnisse       der Aufgaben       der\nAusfuhren.                                               Kostenrechnung;","430                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil I\nbb) Grundkenntnisse der Kostenarten, Kosten-            dd) Grundkenntnisse des Aufbaus, der Ar-\nstellen, Kostenträger;                                  beitsweise und Leistung von Datenver-\ncc) Grundkenntnisse      der Bedeutung und                   arbeitungsanlagen;\nGliederung     des   Betriebsabrechnungs-          ee) Grundkenntnisse der Anwendung der\nbogens.                                                 automatisierten Datenverarbeitung für\nd) Kenntnisse des Kreditwesens und der Finan-                   typische Arbeitsabläufe im Betrieb und\nzierung:                                                     der Schlüsselsysteme.\naa) Kenntnisse der Besonderheiten des Wa-           (2) Die Vermittlung der Kenntnisse und Fertigkei-\nrenkredits sowie der Kreditfunktion des     ten nach Absatz 1 soll nach folgender Anleitung\nGroßhandels;                                zeitlich gegliedert werden und unter Beachtung der\nbb) Kenntnisse der Kreditarten, des Kredit-      bei den einzelnen Buchstaben der Nummern 1 bis 3\nvertrages und der Kreditsicherung;          angegebenen zeitlichen Richtwerte erfolgen:\ncc) Kenntnisse der Kreditprüfung, der Kredit-\n1. Im ersten Ausbildungsjahr:\nkontrolle und des Einholens von Aus-\nkünften;                                        a) Warenannahme nach Absatz 1 Nr. 2 Buch-\nstabe b, aa) und bb), in vier Monaten;\ndd) Kenntnisse der Kontenüberwachung unter\nBerücksichtigung von Zahlungsziel und          b) Warenlagerung nach Absatz 1 Nr. 2 Buch-\nFälligkei ten;                                     stabe b, cc) bis ff), in vier Monaten;\nee) Grundkenntnisse des Zahlungsverzugs,             c) Warenausgabe nach Absatz 1 Nr. 2 Buch-\nVergleichs, Konkurses und der Liquida-             stabe b, aa) und gg), Kenntnisse des Zahlungs-\ntion;                                              verkehrs nach Absatz 1 Nr. 4 Buchstabe a, aa),\ncc) und dd), in vier Monaten.\nff) Grundkenntnisse der betrieblichen Finan-\nzierung und der Finanzierungsvorgänge;      2. Im zweiten Ausbildungsjahr:\ngg) Grundkenntnisse der Aufgaben der Kre-            a) Warenverkauf nach Absatz 1 Nr. 3 Buch-\nditinstitute.                                      stabe a und Kenntnisse des Marktes und der\nWerbung nach Absatz 1 Nr. 3 Buchstabe b,\n5. Verwaltung:                                                Kenntnisse des Zahlungsverkehrs nach Ab-\na) Kenntnisse des Personal- und Lohnwesens:                satz 1 Nr. 4 Buchstabe a, bb), in sechs Mona-\nten;\naa) Kenntnisse der Aufgaben und Bedeutung\ndes Personalwesens;                            b) Kenntnisse der Kalkulation und des Preisge-\nfüges nach Absatz 1 Nr. 3 Buchstabe c, Kennt-\nbb) Grundkenntnisse der Arbeitspapiere;\nnisse der Buchführung nach Absatz 1 Nr. 4\ncc) Grundkenntnisse der freiwilligen sozialen           Buchstabe b, aa), Kenntnisse des betrieblichen\nLeistungen des Ausbildungsbetriebes;               Steuer- und Versicherungswesens nach Ab-\ndd) Kenntnisse des innerbetrieblichen Aus-              satz 1 Nr. 5 Buchstabe b in drei Monaten;\nund Fortbildtm~Jswesens des Ausbildungs-        c) Kenntnisse des Warenversandes sowie des\nbetriebes;                                         Transport- und Speditionswesens nach Ab-\nee) Kenntnisse der Lohn- und Gehaltsabrech-             satz 1 Nr. 3 Buchstabe d, Vertiefung der\nnung.                                              Kenntnisse und Fertigkeiten in der Waren-\nannahme, Warenlagerung und Warenausgabe\nb) Kenntnisse des betrieblicllen Steuer- und Ver-\nnach Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe b in drei Mo-\nsicherungswesens:\nnaten.\naa) Grundkenntnisse der Arten der betrieb-\nlichen Steuern und Abgaben unter Be-        3. Im dritten Ausbildungsjahr:\nrücksichtigung der Errechnungsgrund-            a) Wareneinkauf nach Absatz 1 Nr. 2 Buch-\nlagen, der Termine und der Abführung;              stabe a in vier Monaten;\nbb) Grundkenntnisse der für den Betrieb in          b) Kenntnisse des Kreditwesens und der Finan-\nBetracht kommenden Versicherungen, der             zierung nach Absatz 1 Nr. 4 Buchstabe d,\nEntrichtung der Prämien und der Bearbei-           Kenntnisse der Kostenrechnung nach Absatz 1\ntung von Schadensmeldungen.                        Nr. 4 Buchstabe c, Kenntnisse der Buchfüh-\nrung nach Absatz 1 Nr. 4 Buchstabe b, bb)\nc) Kenntnisse df~r automatisierten Datenverarbei-\nund cc), Kenntnisse der automatisierten Daten-\ntung:\nverarbeitung nach Absatz 1 Nr. 5 Buchstabe c,\naa) Grundkenntnisse des Prinzips, der Metho-            Kenntnisse des Personal- und Lohnwesens\nden, Ziele, Möglichkeiten und Auswir-              nach Absatz 1 Nr. 5 Buchstabe a in vier Mo-\nkungen der automatisierten Datenverar-             naten;\nbeitung;\nc) Vertiefung der Kenntnisse und Fertigkeiten\nbb) Grundkenntnisse des Aufbaus und Be-                 des Wareneinkaufs nach Absatz 1 Nr. 2 Buch-\ntriebs der Datenverarbeitung und ihrer             stabe a, des Warenverkaufs, der Kalkulation\nStellung in der Unternehmung,sorganisa-            und des Preisgefüges nach Absatz 1 Nr. 3\ntion;                                              Buchstaben a und c sowie des Rechnungs-\ncc) Grundkenntnisse der Methoden der Daten-             wesens nach Absatz 1 Nr. 4 unter Berücksich-\nerfassung, der wesentlichen Datenträger            tigung betriebsbedingter Schwerpunkte in\nund deren Anwendunm                                vier Monaten.","Nr. 36  Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. Mai 1973                           431\n4. Während der 9est1rnlen Ausbildungszeit:              2. Wirtschaftslehre und Politik:\nAllgemeine Kenntnisse 1md Fertigkeiten nach            In einer Prüfungsdauer von etwa 90 Minuten soll\nAbsatz 1 Nr. 1.                                        der Prüfling mehrere Aufgaben lösen und dabei\nzeigen, daß er allgemeine betriebs- und volks-\nwirtschaftliche Zusammenhänge sowie gesell-\n§ 6                             schaftliche und politische Zusammenhänge der\nAusbildungsplan                        Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen\nkann.\nDer Ausbildende hat unter Zugrundelegung des\n3. Rechnungswesen, automatisierte Datenverarbei-\nAusbildungsrahmenplans für den Auszubildenden\ntung und Verwaltung:\neinen Ausbildungsplan zu erstellen.\nIn einer Prüfungsdauer von etwa 90 Minuten soll\nder Prüfling mehrere Aufgaben lösen und dabei\nzeigen, daß er Grundlagen und System des Rech-\n§ 7                              nungswesens, der automatisierten Datenverarbei-\nBerichtsheft                         tung und der Verwaltung eines Großhandelsbe-\ntriebes versteht.\nDer AuszuuiJdende hat (~in Berichtsheft in der\n4. Praktische Ubungen:\nForm eines Ausbildungsnachweises zu führen. Der\nAusbildende l1c1! das Berich 1.shefl regelmäßig durch-       In einer Prüfungsdauer von etwa 30 Minuten\nzusehen.                                                     soll der Prüfling zeigen, daß er anhand betriebs-\npraktischer Vorgänge und Tatbestände betrieb-\nliche und wirtschaftliche Zusammenhänge ver-\n§ 8                              steht und praktische Aufgaben lösen kann.\nZwischenprüfung                       (3) Die in Absatz 2 Nr. 1 bis 3 genannten Prü-\nfungsfächer sind schriftlich zu prüfen. Die schrift-\n(1) Es isl   eine Zwischenprüfung durchzuführen.     liche Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach\nSie soll frühestens nach 12 Monciten stattfinden.       Ermessen des Prüfungsausschusses durch eine\n(2) Die Zwischenprüfung ist schriftlich anhand       mündliche Prüfung in einer Prüfungsdauer von etwa\npraxisbezogener Fälle oder Aufgaben in einer Prü-       10 Minuten je Prüfungsfach zu ergänzen, soweit die\nfungsdauer bis zu 180 Minuten durchzuführen. Sie        mündliche Prüfung für das Bestehen der Prüfung\nerstreckt sich auf die für die ersten zwölf Monate      oder zur Verbesserung der Prüfungsleistungen von\nin § 5 aufgeführten Kenntnisse und Fertigkeiten         wesentlicher Bedeutung ist.\nsowie auf den im Berufsschulunterricht entspre-            (4) Das    Prüfungsfach Praktische Ubungen ist\nchend den Rahmenlehrplänen zu vermittelnden             mündlich in Form eines Prüfungsgesprächs zu prü-\nLehrstoff, soweit dieser für die Berufsausbildung       fen.\nzum Kaufmann im Groß- und Außenhandel wesent-\nlich ist.                                                  (5) Soweit die schriftliche Prüfung in program-\nmierter Form durchgeführt wird, kann die vorge-\n(3) Soweit die Zwischenprüfung in programmier-       schriebene Prüfungsdauer unterschritten werden.\nter Form durchgeführt wird, kann die in Absatz 2\nvorgeschriebene Prüfungsdauer unterschritten wer-          (6) Zum Bestehen der Abschlußprüfung müssen in\nden.                                                    mindestens zwei der in Absatz 2 Nr. 1 bis 3 genann-\nten Prüfungsfächer und im Prüfungsfach Praktische\nUbungen ausreichende Prüfungsleistungen er-\n§ 9                         bracht werden. Soweit in den in Absatz 2 Nr. l\nbis 3 genannten Prüfungsfächern auch mündlich\nAbschlußprüfung\ngeprüft wird, sind die Ergebnisse der schriftlichen\n(1) Die Abschlußprüfung erstreckt sich auf die in    und mündlichen Prüfung zusammenzufassen. Bei der\n§ 5 genannten Kenntnisse und Fertigkeiten sowie         Ermittlung des Gesamtergebnisses sind die Prü-\nauf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehr-     fungsleistungen in den Prüfungsfächern gleich zu\nstoff, soweit dieser für die Berufsausbildung zum       gewichten.\nKaufmann im Groß- und Außenhandel wesentlich\n(7) In der Wiederholungsprüfung ist der Prüfling\nist.\nauf Antrag von der Prüfung in einzelnen Prüfungs-\n(2) Die Abschlußprüfun9 r~rstreckt sich auf fol-     fächern zu befreien, wenn seine Leistungen in einer\ngende Prüfungsfächer:                                   in den letzten zwei Jahren vorangegangenen Prü-\nfung ausgereicht haben.\n1. Handelsbetriebslehre:\nIn einer Prüfungsdauer von etwa 180 Minuten\nsoll der Prüfling mehrere praxisbezogene Auf-\ngaben oder Fälle lösen und dabei zeigen, daß er                               § 10\nneben den Kenntnissen und Fertigkeiten der Be-\nUbergangsregelung\nschaffung, der Lagerung und des Vertriebs im\nGroß- und Außenhandel auch die erforderlichen          Für Berufsausbildungsverhältnisse, die bei In-\nallgemeinen KenntnissE~ und Fertigkeiten erwor-     krafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die\nben hat.                                           bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden. es sei","432                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil I\ndenn, djc Verl.rc.l~Jsp,-irl.c!ien vereinbaren die Anwen-       blatt I S. 1) in Verbindung mit § 112 des Berufsbil-\ndunq der Vorschrillc!n dieser Verordnung.                       dungsgesetzes auch im Land Berlin.\n§ 11                                                      § 12\nBerlin-Klausel                                                 Inkrafttreten\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-               Diese Verordnung tritt am Tage nach der Ver-\nleitungsgeselzes vom 4 . .Januar 1952 (Bundesgesetz-            kündung in Kraft.\nBonn, den l 0. Mai 1973\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nIn Vertretung\nDr. Sc h 1echt"]}