{"id":"bgbl1-1973-3-1","kind":"bgbl1","year":1973,"number":3,"date":"1973-01-13T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1973/3#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1973-3-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1973/bgbl1_1973_3.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 10 Satz 1 des Gesetzes über Bausparkassen auf das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen","law_date":"1973-01-08T00:00:00Z","page":17,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["17\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                        Z 1997 A\n1973                       A usgcgcben zu Bonn am 13. Januar 1973                                                                                                            Nr.3\nTag                                                                           Inhalt                                                                                         Seite\n8. 1. 73   Verordnung zur Ubcrtragung der Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach\n§ 10 Siltz 1 des Geselzcs über Bausparkassen auf das Bundesaufsichtsamt für das Kredit-\nwesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     17\n8. 1. 73  Vt!rordnung zur Änderung der Verordnung über die Arbeitserlaubnis für nichtdeutsche\n/\\. ,bei tnchmcr (Arbeitserlaubnisverordnung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                   18\nlll0-1-ll\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nßundcs~wselzblatl Teil II Nr. 2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       19\nRech l.svorschrHLcn der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                           20\nVerordnung\nzur Ubertragung der Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen\nnach § 10 Satz 1 des Gesetzes über Bausparkassen auf das Bundesaufsichtsamt\nfür das Kreditwesen\nVom 8. Januar 1973\nAuf Grund des § 10 Satz 2 des Gesetzes über Bau-\nsparkassen vom 16. November 1972 {Bundes-\ngesetzbl. I S. 2097) wird verordnet:\n§ 1\nDas Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen wird\nermächtigt, Rechtsverordnungen nach Maßgabe des\n§ 10 Satz 1 des Gesetzes über Bausparkassen zu er-\nlassen.\n§2\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\nleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesge-\nsetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 21 des Gesetzes\nüber Bausparkassen auch im Land Berlin.\n§3\nDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkün-\ndung in Kraft.\nBonn, den 8. Januar 1973\nDer Bundesminister der Finanzen\nSchmidt\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nFriderichs"]}