{"id":"bgbl1-1973-26-1","kind":"bgbl1","year":1973,"number":26,"date":"1973-04-07T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1973/26#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1973-26-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1973/bgbl1_1973_26.pdf#page=1","order":1,"title":"Zweite Verordnung zur Neufestsetzung der in der Verordnung zur Änderung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung getroffenen Übergangsregelungen","law_date":"1973-03-28T00:00:00Z","page":265,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["265\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                 Z 1997 A\n1973                              Ausgegeben zu Bonn am 7.April 1973                                                                                        Nr.26\nTag                                                                Inhalt                                                                                  Seite\n28. 3. 73     Zweite Verordnung zur Neufestsetzung der in der Verordnung zur Änderung der Lebens-\nmittel-Kennzeichnungsverordnung getroffenen Ubergangsregelungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                            265\n2125-4-10\n21. 3. 73    Bckannlmc1chung über das Inkrafttreten des Seerechtsändenmgsgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . .                                             266\n4101-5, 4100-1, 4101-1, 9516-1, 310-5, 310-4, 311-4, 310-14, 315-1, 361-1, 4103-1, 9514-1, 27-2, 940-9, 4101-4, 8231-6,\n8231-6-1\n21. 3. 73    Bekanntmachunq über das Inkrafttreten der Seerechtlichen Verteilungsordnung . . . . . . . .                                                     267\n:JJ 1-7, :lt 1-4, 360-1 , 368-1, 302-2\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundesgesetzblatt Teil II Nr. 14 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     268\nVerkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             269\nRechtsvorschri lten der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          270\nZweite Verordnung\nzur Neufestsetzung der in der Verordnung zur Änderung\nder Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung getroffenen Ubergangsregelungen\nVom 28. März 1973\nAuf Grund des § 5 Nr. 4 des Lebensmittelgesetzes                             2. In Satz 3 werden nach der Zahl „ 1973\" ein Komma\nin der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Januar                                    und die Worte „Obst- und Gemüsedauerwaren\n1936 (Reichsgeselzbl. l S. 17), zuletzt geändert durch                              in DIN-Packungen noch bis zum 31. Dezember\ndas Gesetz zur Änderung des Lebensmittelgesetzes                                    1973\" eingefügt.\nvom 8. September 1969 (Bundesgesetzbl. l S. 1590),\nin Verbindung mit Artikel 129 des Grundgesetzes\nwird mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:                                                                           Artikel 2\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\nArtikel 1                                       leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nArtikel 5 Abs. 2 der Verordnung zur Änderung                                 blatt I S. 1) in Verbindung mit Artikel 8 des Gesetzes\nder Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung vom                                   zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelge-\n25. Februar 1970 (Bundesgesetzbl. l S. 225), geändert                            setzes vom 21. Dezember 1958 (Bundesgesetzbl. I\ndurch die Verordnung zur Neufestsetzung der in der                               S. 950) auch im Land Berlin.\nVerordnung zur Änderung der Lebensmittel-Kenn-\nzeichnungsverordnung vom 25. Februar 1970 getrof-\nfenen Ubergangsregelungen vom 15. Dezember 1971\n(Bundesgesetzbl. l S. 2029), wird wie folgt geändert:                                                                    Artikel 3\n1. In Satz 2 werden die Worte „Obst- und Gemüse-                                   Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli\ndauerwaren in DIN-Packungen sowie\" gestrichen.                               1972 in Kraft.\nBonn, den 28. März 1973\nDer Bundesminister\nfür Jugend, Familie und Gesundheit\nKatharina Focke\nDer Bundesminister\nfür Ernährung, Landwirtschaft und Forsten\nJ. Ertl"]}