{"id":"bgbl1-1973-2-1","kind":"bgbl1","year":1973,"number":2,"date":"1973-01-10T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1973/2#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1973-2-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1973/bgbl1_1973_2.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Einführung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf dem Rhein (ADNR) und über die Ausdehnung dieser Verordnung auf die übrigen Bundeswasserstraßen","law_date":"1972-12-29T00:00:00Z","page":9,"pdf_page":1,"num_pages":2,"content":["9\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                        Z 1997 A\n1973                         Ausgegeben zu Bonn am 10. Januar 1973                                                                                                             Nr.2\nTag                                                                          Inhalt                                                                                         Seite\n29. 12. 72    Verordnung zur .i\\ndenmg der Verordnung zur Einführung der Verordnung über die Be-\nförderung gdiihrlicber Cüter auf dem Rhein (ADNR) und über die Ausdehnung dieser\nVerordnung auf die übrigen Bundeswasserstraßen .................................... .                                                                                9\n!3502-t:l-l\n2.  1. 73  Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Einführung der Rheinschiffahrtpolizei-\nVl!rordn ung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        11\n9'.lÜl-22, 9501-23\n4. 1. 73   Vnordnung über die Durchführung einer Statistik über den Auftragseingang in der\nIndustrie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     12\n708-lH-4\n4. 1. 73   Verordnung über die Durchführung einer Statistik über den Auftragsbestand in der In-                                                                                13\ndustrie ............................................................................ .\n708-18-5\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nVerkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                14\nRechtsvorschriflen der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                            15\nVerordnung\nzur Änderung der Verordnung\nzur Einführung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf dem Rhein {ADNR)\nund über die Ausdehnung dieser Verordnung auf die übrigen Bundeswasserstraßen\nVom 29. Dezember 1972\nAuf Grund des § 3 Abs. 1 des Gesetzes über die                                                        Genehmigung der Mu-                                     Physikalisch-\nAufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnen-                                                           ster von Versandstük-                                   Technische Bundes-\nschiffahrt vom 15. Februar 1956 (Bundesgesetzbl. II                                                      ken und Beförderungs-                                   anstalt\".\nS. 317), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. April                                                     genehmigungen\n1971 (Bundesgesetzbl. I S. 345), wird verordnet:\nb) Bei Rn 11231 wird unter der Rubrik „Zustän-\n§ 1\ndige Behörde\" das Wort „Schiffsuntersuchungs-\nDie Verordnung zur Einführung der Verordnung                                                          kommission\" ersetzt durch das Wort „Wasser-\nüber die Beförderung gefährlicher Güter auf dem                                                          und Schiffahrtsamt\".\nRhein (ADNR) und über die Ausdehnung dieser\nVerordnung auf die übrigen Bundeswasserstraßen                                                     c) Nach Rn 31225 (6) a wird folgender Text einge-\nvom 23. November 1971 (Bundesgesetzbl. I S. 1851)                                                        fügt:\nwird wie folgt geändert:\n„31231 (1) Zulassung                                   Wasser- und\n1. § 3 Abs. 1 wird wie folgt {Jeändert:                                                                                        von Anlaß-                         Schiffahrtsamt\".\n1  a) Bei Rn 6461 (3) wird der Text unter den Rubri-                                                                          vorrichtun-\nken „Aufgabe\" bzw. ,,Zuständige Behörde\" wie                                                                           gen für\nfolgt gefaßt:                                                                                                          Dieselmotore\n„Genehmigung der Bau- Bundesanstalt für\nartmuster von Verpak- Materialprüfung                                                       d) In Rn 42 192 (1) und in Rn 42 414 (1) wird\nkungen und Kapseln                                                                               jeweils unter der Rubrik „Zuständige Behörde\"","10                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil I\ndas Wort „Landesbehörde\" ersetzt durch das         3. In § 5 wird nach Satz 2 folgender Satz 3 angefügt:\nWort „PhysikaJisch-Technische Bundesanstalt\".         ,,Die Rn 10 100 der Anlage B bleibt unberührt.\"\n2. In § 3 wird nach Absatz 4 folgender Absatz 5 an-\ngefügt:                                                                           § 2\n,,(5) Das örtlich zusti.indigc Wasser- und Schiff-       Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\nfahrtsmnt kunn für Stoffe der Klasse III a Katego-      leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nrie K3 die in Randnummer 10 506 der Anlage B            blatt I S. 1) in Verbindung mit § 11 des Gesetzes\nvorgesehene besondere Genehmigung des voll-             über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der\nständigen oder teil weisen lJmladens durch Be-          Binnenschiffahrt auch im Land Berlin.\nkanntmachung, die zu veröffentlichen ist, allge-\nmein erteilen, jedoch mit der Einschränkung, daß\n§ 3\ndas Umladen nur bei Tage stattfinden darf und\nvorher dem örtlich zusl.ündigen Wasser- und                Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-\nSchiffahrtsamt angemeldet worden sein muß.\"             kündung in Kraft.\nBonn, den 29. Dezember 1972\nDer Bundesminister für Verkehr\nIn Vertretung\nWittrock"]}