{"id":"bgbl1-1973-14-1","kind":"bgbl1","year":1973,"number":14,"date":"1973-02-27T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1973/14#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1973-14-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1973/bgbl1_1973_14.pdf#page=1","order":1,"title":"Fünfte Verordnung zur Neufestsetzung des Zeitpunktes für das Außerkrafttreten der Zulassung von Ameisensäure als Zusatz zu Lebensmitteln","law_date":"1973-02-19T00:00:00Z","page":117,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["117\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                       Z 1997 A\n1973                     Ausgegeben zu Bonn am 27. Februar 1973                                                                                    Nr.14\nTag                                               In h alt                                                                                       Seite\n19.2. 73   Fünfte Verordnung zur Neufestsetzung des Zeitpunktes für das Außerkrafttreten der\nZulassung von Ameisensäure als Zusatz zu Lebensmitteln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         117\n2125-4-31\n23. 2. 73  Verordnung über die Gewährung von Beihilfen für Saatgut . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          118\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nVerkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     121\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   121\nDieser Ausgabe ist für die Abonnenten der Fundstellennachweis A 1972, Bundesrecht ohne völkerrechtliche\nVereinbarungen und Verträge mit der DDR, abgeschlossen am 31. Dezember 1972, beigefügt.\nFünfte Verordnung\nzur Neufestsetzung des Zeitpunktes für das Außerkrafttreten der Zulassung\nvon Ameisensäure als Zusatz zu Lebensmitteln\nVom 19. Februar 1973\nAuf Grund des § 5 a Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 2                  bensmitteln vom 20. März 1972 (Bundesgesetzbl. I\nund 3 des Lebensmittelgesetzes in der Fassung der                 S. 462), wird wie folgt geändert:\nBekanntmachung vom 17. Januar 1936 (Reichsgesetz-                      In Artikel 1 wird das Datum 1. Januar 1973\" er-                11\nblatt I S. 17), zuletzt geändert durch das Gesetz zur             setzt durch das Datum 1. Januar 1974\".         11\nAnderung des Lebensmittelgesetzes vom 8. Septem-\nber 1969 (Bundesgesctzbl. I S. 1590), wird im Einver-\nnehmen mit den Bundesministern für Ernährung,                                                                  Artikel 2\nLandwirtschaft und Forsten und für Wirtschaft mit\nZustimmung des Bundesrates ve~ordnet:                                  Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\nleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nblatt I S. 1) in Verbindung mit Artikel 8 des Ge-\nArtikel 1                              setzes zur Änderung und Ergänzung des Lebensmit-\ntelgesetzes vom 21. Dezember 1958 (Bundesgesetzbl. I\nDie Verordnung zur Neufestsetzung des Zeitpunk-\nS. 950) auch im Land Berlin.\ntes für das Außerkrafttreten der Zulassung von\nAmeisensäure als Zusatz zu Lebensmitteln vom\n25. April 1968 (Bundesgesetzbl. I S. 339), zuletzt ge-\nArtikel 3\nändert durch die Vierte Verordnung zur Neufest-\nsetzung des Zeitpunktes für das Außerkrafttreten                       Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar\nder Zulassung von Ameisensäure als Zusatz zu Le-                   1973 in Kraft.\nBonn, den 19. Februar 1973\nDer Bundesminister\nfür Jugend, Familie und Gesundheit\nKatharina Focke"]}