{"id":"bgbl1-1973-103-1","kind":"bgbl1","year":1973,"number":103,"date":"1973-12-11T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1973/103#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1973-103-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1973/bgbl1_1973_103.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften vom 25. Juli 1969 im Luftverkehr","law_date":"1973-12-04T00:00:00Z","page":1821,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["1321\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                     Z 1997 A\n197:1                   Ausgegeben zu Bonn am 11. Dezember 1973                                                                                      Nr.103\nTug                                                  Inhalt                                                                                       Seite\n4. 12. 7:l   Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung der Internationalen Gesund-\nhcitsvorschrill.en vom 25. Juli 1969 im Luftverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              1821\n1.1'.W-ll-l\nG. 12. 7'.l  Vnorrlnunq iiber die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugmechaniker . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                    1822\n{i. 12. 7:l  Vcrnrdnunq iihPr die ßcrufsuusbildung zum Kraftfahrzeugelektriker . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                1837\n13erich Ii<Jlrnq dn Verordnun9 zur Anderung der Gebührenordnung für Tierärzte . . . . . . . .                                             1848\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nUundcs~;csclzbl,1IJ Teil II Nr. 63 und Nr. 64 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       1848\nVerkiindun~JPn im Bundes,mzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    1849\nRcchlsvorschrillen der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    1850\nVerordnung\nzur Änderung der Verordnung\nzur Durchfühnmg der Internationalen Gesundheitsvorschriften\nvom 25. Juli 1969 im Luftverkehr\nVom 4. Dezember 1973\nJ\\ uf Cnmd cles /\\ rtikels 2 Nr. 13 des Gesetzes                   und Zyperns oder in einem Infektionsgebiet aufge-\nvorn 1. Juli 1971 zu den Internationalen Gesund-                     halten hat, hat bei der Ankunft eine gültige Pocken-\nheitsvorschrjf\\en vom 25. Juli 1969 (Bundesgesetz-                   Impfbescheinigung vorzulegen, sofern sie nicht den\nblatt 11 1971 S. Bfö) wird im Einvernehmen mit dem                   ausreichenden Nachweis einer Immunität infolge\nBundesminister für Verkehr mit Zustimmung des                        früherer Pockenerkrankung führen kann.\"\nBundesrntPs verordnet:\nArtikel 2\nArtikel 1\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\nDie Verordnun~J zur Durchführung der Inter-\nleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nnationcilen Gesund hei lsvorschriften vom 25. Juli\nblatt I S. 1) in Verbindung mit Artikel 6 Satz 2 des\n1969 im Luftverkehr vom 11. November 1971 (Bun-\nGesetzes vom 1. Juli 1971 zu den Internationalen\ndesgese!zbl. I S. 1809) wird wie folgt geändert:\nGesundheitsvorschriften vom 25. Juli 1969 auch im\n§ 5 Abs. l SiJ t.z 1 erhd lt fol~Jende Fassung:                      Land Berlin.\n„Eine Persern, die sich innerhalb eines Zeitraumes\nvon vierzehn Tagen vor ihrer Ankunft in Afrika                                                                    Artikel 3\noder Asien mit Ausnahme der Azoren, Madeiras, der                         Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-\nKanarischen Inseln, der Sowjetunion, der Türkei                      kündung in Kraft.\nBonn, den 4. Dezember 1973\nDer Bundesminister\nfür Jugend, Familie und Gesundheit\nKatharina Focke"]}