{"id":"bgbl1-1973-101-1","kind":"bgbl1","year":1973,"number":101,"date":"1973-12-05T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1973/101#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1973-101-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1973/bgbl1_1973_101.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1973 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1973)","law_date":"1973-11-30T00:00:00Z","page":1765,"pdf_page":1,"num_pages":46,"content":["1765\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                       Z 1997 A\n1973                        Ausgegeben zu Bonn am 5. Dezember 1973                                                                                     Nr.101\nTag                                                    Inhalt                                                                                        Seite\nJO. 11. 7:3     Gl~setz iibcr die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr\n1973 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1973} . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    1765\n30. 11. Tl      V<~rordnunq iilwr die Höhe des Beitrages zur Bundesanstalt für Arbeit (Beitragsverord-\n1111119  1974) ······························································· .........                                                 1811\n2B. 11. 73      J\\11ordnt11HJ illwr die ErnC'nnunq und Entlassung von Beamten der Bundesfinanzverwaltung                                                 1812\n20:io-11.·n\nGesetz\nüber die Feststellung der Wirtschaftspläne\ndes ERP-Sondervermögens für das Jahr 1973\n(ERP-Wirtschaftsplangesetz 1973)\nVom 30. November 1973\nDer Bundestag               hat   das folgende    Gesetz  be-             (2) Dem Kreditrahmen nach Absatz 1 wachsen die\nschlossen:                                                             Beträge zur Tilgung von im Jahr 1973 fällig werden-\nden Krediten zu, deren Höhe sich aus der Finanzie-\nErster Teil                             rungsübersicht (Teil II des Gesamtplans) ergibt.\nAllgemeine Aufgaben                                    (3) Die in den ERP-\\l\\lütschaftsplangesetzen 1969\ndes ERP-Sondervermögens                              bis 1972 erteilten Ermächtigungen zur Beschaffung\nvon Geldmitteln im Wege des Kredites bleiben wirk-\n§ 1\nsam.\nDer diesem c;esetz nach § 7 des Gesetzes über die\n(4) Der Bundesminister für Wirtschaft kann die\nVerwaltung des ERP-Sondervermögens vom 31. Au-\nMittel nach den Absätzen 1 bis 3 bis zur Veraus-\ngust 1953 (Bundesgesetzbl. I S. l 312) beigefügte Wirt-\ngabung außer bei der Deutschen Bundesbank auch\nschaftsplan -- Teil I a des Gesamtplans des ERP-\nanderweitig anlegen.\nSondervermögens für das Jahr 1973 - wird in Ein-\nnahme und Ausgabe auf\n§ 4\n2 344 202 000 Deutsche Mark\nfes lqestc l l l.                                                           (1) Der             Bundesminister für Wirtschaft wird\nermächtigt, mit Einwilligung des Bundesministers\n§ 2                                 der Finanzen Bürgschaften, Garantien oder sonstige\nDer Bund(~sminister für Wirtschaft kann Kassen-                      Gewährleistungen bis zum Gesamtbetrag von\nmittel des ERP-Sondervermögens bis zur Veraus-                         400 000 000 Deutsche Mark zu Lasten des ERP-\ngabung für die in den ERP-Wirtschaftsplänen vorge-                     Sondervermögens zu übernehmen. Diese Gewähr-\nsehenen Verwendungszwecke außer bei der Deut-                           leistungen können auch abweichend von § 2 des Ge-\nschen Bundesbank auch bei Ifouptleihinstituten des                      setzes über die Verwaltung des ERP-Sonderver-\nERP-Sondervermögens ,mlegen.                                            mögens und, smveit erforderlich, zu erleichterten\nBedingungen übernommen werden,\n§ 3                                      (2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden\ndie auf Grund der Ermächtigungen der früheren\n(1) Der Bundesminister für Wirtschaft wird er-\n\\Nirtschaftsplangesetze übernommenen Gewährlei-\nmächtigt, zur Deckung von Ausgaben für das Jahr\nstungen angerechnet, soweit das ERP-Sondervermö-\n1973 Kredite bis zur Höhe von\ngen noch in Anspruch genommen werden kann oder\n413 862 000 Deutsche Mark                            in Anspruch genommen worden ist und für die er-\naufzunehmen.                                                            brachten Leistungen keinen Ersatz erlangt hat.","1766                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil I\n(3) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inan-          - Teil I b des Gesamtplans des ERP-Sondervermö-\nspruchnahme von seiner Haftung frei wird oder            gens für das Jahr 1973 - wird in Einnahme und\nErsatz für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine    Ausgabe auf\nübernommene Gewährleistung auf den Höchstbetrag                         104 000 000 Deutsche Mark\nnicht mehr anzurechnen.\nfestgestellt.\n§ 8\n§ 5\nAuf die in Kapitel 1 Titel 681 01 veranschlagte          Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermäch-\nDankesspende findet § 2 des Gesetzes über die Ver-       tigt, Kredite bis zur Höhe von 210 000 000 DM zur\nwaltung des ERP-Sondervermögens keine Anwen-             Tilgung von im Jahr 1973 fällig werdenden Krediten\ndung.                                                    aufzunehmen (Finanzierungsübersicht - Teil II des\nGesamtplans-).\n§ 6\nDie Vorschriften des § 65 Abs. 7 der Bundeshaus-                            Dritter Teil\nhaltsordnung finden im Jahr 1973 auf das Eigen-\nkapitalfinanzierungsprogramm in Berlin keine An-                     Gemeinsame Bestimmungen\nwendung. In Beteiligungsverträgen darf ein fester\nVeräußerungspreis vereinbart werden.                                                § 9\nDie §§ 2 bis 6 und 8 gelten bis zum Tage der Ver-\n. kündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1974 wei-\nZweiter Teil                         ter.\nERP-In vestitionshilf e                                             § 10\nDieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1\n§ 7                            des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952\n(Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.\nDer diesem Gesetz nach § 2 des ERP-Investitions-\nhilfegesetzes vom 17. Oktober1967 (Bundesgesetzbl. I\nS. 989) in der Fassung des Gesetzes zur Änderung                                   §  11\ndes ERP-Investitionshilfegesetzes vom 24. Juli 1968         Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar\n(Bundesgesetzbl. I S. 857) beigefügte Wirtschaftsplan    1973 in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 30. November 1973\nDer Bundespräsident\nHeinemann\nDer Bundeskanzler\nBrandt\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nFriderichs\nDer Bundesminister der Finanzen\nSchmidt","Nr. 101 -- - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Dezember 1973                                                         1767\nGesamtplan\ndes ERP-Sondervermögens 1973\nTeil Ia:          Wirtsd1uftsplan nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sonderver-\nmögcns vom 31. August 1953\nTeil Ib:         -wirtschuftsplan nach § 2 des ERP-Investitionshilfegesetzes vom 17. Oktober 1967 in\nder Fassung des Gesetzes zur Änderung des ERP-Investitionshilfegesetzes vom\n24. Juli 1968\nTeil II:         Finanzierungsübersicht\nTeil III:        Kredi t:f inanzi crungsplan\nAnlagen:         Nachwcisung über die Anlage von Kassenmitteln und über die Vorfinanzierung von\nDarlehen\nNachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 1971\nTeil I a\nWirtschaftsplan\nnach § 7 des Gesetzes\nüber die Verwaltung des ERP-Sondervermögens\nvom 31. August 1953\nKapitel 1 (Ausgaben):           Bundesgebiet (ohne Berlin)\nKapitel 2 (Ausgaben):           Berlin\nKapitel 3 (Ausgaben):           Entwicklungshilfe (einschließlich Schuldendienst)\nKapitel 4 (Ausgaben):           Sonstige Ausgaben\nKapitel 5 (Einnahmen):          Einnahmen\nKapitel 6:                      Exportfinanzierung\nKapitel 7:                      Treuhandverwaltung\nAus slabiliU.itspolitischcn Gründen werden auf Vorschlag der Bundesregierung (vgl. Ziffer III, 12\ndes Zweiten Stabilitütsprograrnms vom 9. Mai 1973) 10 Prozent des Volumens des ERP-Wirtschafts-\nplans 1973 (Teil I a des Gesamtplans) - das sind rund 233 Millionen DM - solange gesperrt, bis\ndie konjunkturelle Luge eine Freigabe der Mittel zuläßt. Der Gesamtsperrbetrag von rund 233 Mil-\nlionen DM, der 37 Prozent des sperrbaren Volumens von rund 630 Millionen DM entspricht, ver-\nteilt sich auf folgende Ansätze:\nMillionen DM\nKap. 1 Tit. 862 01           Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung kleiner und\nmittlerer Unternehmen (ohne Regionalförderung) . . . . . . . . . .                                   77,7\n862 02         Umstellungsinvestitionen der gewerblichen Wirtschaft . . . . .                                       14,8\n862 09         Wasserwirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       55,5\n862 10         Reinhaltung der Luft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          5,55\n862 11         Abfallbeseitigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       7 ,4\nKap. 3 Tit. 861 01           Beitrag zur Kapitalhilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           29,6\n866 02         Niederlassungen in Entwicklungsländern . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            9,25\n862 01         Lieferungen in Entwicklungsländer ....................... ___3_3_,3_ __\nInsgesamt                                                                                                                        233,10","1768                                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil I\n~------- ····--· ---·--- -·---------- --·-  ------··-·-\"-·\nKap.1\nTitel                                                                                          Betrag       Betrag\nIst-Ergebnis\nfür           für\nZweckbestimmung\n1973          1972     1911\nFunktion\nDM           DM    1 000 DM\n-       --  ··-- --~----   ~\n- - --\n1                                                      2                                       3             4        5\nAusgaben\nAbweichend von den allgemeinen ERP-Kondi tionen\ndürfen Kredite zu erleichterten Bedingungen gewährt wer-\nden, sofern der Förderungszweck nur durch derartige\nBedingungen erreicht werden kann.\nDie Hilfen werden nach Richtlinien gewährt, die der\nBundesminister für Wirtschaft für die einzelnen Pro-\ngramme erlassen hat.","Nr. 101        Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Dezember 1973              1769\nBundesgebiet (ohne Berlin)\nErläuterungen\nZu Kap. 1\nDurch verbindliche Zusagen sind gebunden bzw. sollen gebunden werden bei:\nJahre\nTitel       Zweckbestimmung                                  1973  1974 1975    1976   1977\nin Millionen DM\n862 01   Gewerbliche Wirtschaft\nf) Vertriebene,       Flüchtlinge und Kriegs-\nsachgeschädigte .................... .         5\n5*)\nBG2 03    Rationalisierungsmaßnahmen von See-\nhatenbetrieben ........................ .          22     15     15\n8*)         15 *)  15 *)\n862 04    Finanzierung ausländischer Aufträge an\ndeutsche Schiffswerften ................ .         97    97     96\n41,8*) 27,8*)\nBb2 06    Modernisierung der Handelsflotte ..... .           45    45     45\nB62 OB    Umstrukturierung im Saarland ......... .           45\n862 09    Wasserwirtschaft         ..................... .   20\n862 10    Reinhaltung der Luft .................. .          15\n681 01    Dankesspende         ........................ .\n10*)   10*) 10*)   10*)\n249   221,8 193,8   25     25\n*) Im ERP-Wirtsd1<1rtsplan 1973 enthalten","1770                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil I\nKap.1\nTitel                                                                        Betrag        Betrag\nfür                   Ist-Ergebnis\nfür\nZweckbestimmung\n1973          1972         1971\nFunktion\n-~----\nDM            DM\n---·-·--~-----\n1 000 DM\n3             4            5\n862 01   Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung kleiner und\nAnl. I/A    mittlerer Unternehmen ............................ .            420 000 000   384 000 000      389 517\nDie Ausgaben sind in Höhe von 77 700 000 DM gesperrt.\nDie für die gewerbliche Wirtschaft der Vertriebenen, Flücht-\nlinge und Kriegssachgeschädigten veranschlagten Mittel dür-\nfen bis zur Verausgabung für den vorgesehenen Verwen-\ndungszweck als Liquiditätshilfen an Kreditinstitute zentralen\nCharakters zur Refinanzierung von Betriebsmittelkrediten an\nden genannten Personenkreis eingesetzt werden.\nVerpflichtungsermächtigung                       5000000DM\nfällig im Jahr 1974.","Nr. 101 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Dezember 1973                                                                  1771\nBundesgebiet (ohne Berlin)\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 862 01                                                                                   ausgegliedert und im Wege der zwischenbetrieblichen Zu-\nDie ERP-Kredi1programme für kleine und mittlere Unter-                                         sammenarbeit wahrgenommen werden. Die in dieser Ko-\nnehmen sollen --- entsprechend den von der Bundesregie-                                        operation liegende Rationalisierung soll jeweils eine nach-\nrung vorgclc9lcn „Grundsätzen einer Strukturpolitik für                                        haltige Leistungssteigerung erwarten lassen.\nkleine und mittlere Unternehmen\" (vgl. BT-Drucksache                                           Zu d)\nVI/1666 vorn 29. Dezc,mber 1970)                              der Leistungssteigerung          Mit den Refinanzierungsdarlehen an private Kapitalbeteili-\ndienen.                                                                                        gungsgesellschaften soll kleinen und mittleren Unternehmen\nKoopcralions\\·orhdben werden bevorzugt berücksichtigt,                                         die Beschaffung von haftendem Kapital über solche Gesell-\nwenn sie eine Verbesserung der Leistungskraft der Koope-                                       schaften erleichtert werden.\nrntionsparl ner bei Vl/ahrung ihrer Selbständigkeit erwarten                                   Zu e)\nlassen.\nKleinen und mittleren Unternehmen soll die Einführung der\nIm einzelnen sind Kredite Yorgcsehen für                                                       elektronischen Datenverarbeitung erleichtert werden. Die\na) Vorhaben in Gebieten <ler GemeinschaHs-                                                     hierfür vorgesehenen Kreditmittel dienen der Beschaffung\naufgabe „Verbesserung der Regionalen                                                       solcher Anlagen und dem Erwerb von Anwendungspro-\nWirtschaftsstruktur\" und in Bundesaus-                                                     grammen als Erstausstattung. Im Interesse eines möglichst\nbauorten außcrhulb dieser Gebiete ..... 205 000 000 DM                                     hohen Nutzeffekts sollen Gemeinschaftsanlagen vorrangig\nb) Existenzgründunqen und zur Errichtung                                                       gefördert werden.\nvon Betrieben in neuen vVohnsiedlun-                                                       Zu f)\ngen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125 000 000 DM   Vorgesehen sind:\ndavon qespcnt:                               4fi 2.\"iO 000 DM\naa) Kredite für Rationalisierungs-, Moderni-\nc) Kooperationsmodelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 000 000 DM                            sierungs- und Umstellungsmaßnahmen\ndavon ~Jesperrt:                               3 700 000 DM\nsowie zum Auf- und Ausbau kleiner und\nd) die Refinanzierung privater Kapitalbetei-                                                        mittlerer Unternehmen solcher Vertrie-\nligungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 000 000 DM              benen, Flüchtlinge, Kriegssachgeschädig-\ndavon gesperrt:                                3 700 000 DM                                   ten und Evakuierten, die infolge der\ne) die Einführung der elektronischen Daten-                                                         erlittenen Kriegs- und Kriegsfolgeschä-\nverarbeitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 000 000 DM                  den noch Kredite aus öffentlichen\ndavon gesperrt:                               11 100 000 DI\\1                                 Mitteln zu erleichterten Bedingungen\nf) Unternehmen der Vertriebenen, Flücht-                                                            benötigen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 500 000 DM\nlinge und Krie~rssachgcschädigten . . . . . . 20 000 000 DM                                     Aus den bei a) veranschlagten Mitteln\ndavon gesperrt:                                5 550 000 DM                                   sind für den vorgenannten Personenkreis\ng) die Verbesserung der Wettbewerbs-                                                                im Zonenrandgebiet und in den übrigen\nfähigkeit von Presseunternehmen . . . . . . 13 000 000 DM                                       Gebieten     der        Gemeinschaftsaufgabe\ndavon gesperrl:                                4 810 000 DM                                    \"Verbesserung der regionalen Wirt-\nschaftsstruktur\" je 5 000 000 DM vor-\nh) die Binnenschiffahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   3 000 000 DM        gesehen.\ndavon gesperrl:                                1 110 000 DM\nbb) Kredite an nichtdeutsche Flüchtlinge\ni) Kredil- und Beteiligungsgarantiegemein-                                                         und Verschleppte zum Aufbau einer\nschaften (I-foftun~Jsfondsdarlehen) . . . . . . .                           4 000 000 DM        selbständigen Existenz . . . . . . . . . . . . . . . .             1 500 000 DM\ndavon g(!Spcrrl.:                               1 480 000 DM_ _ _ _ _ __\n20 000 000 DM\n420 000 000 DM\nZu a)                                                                                          5 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-\nermächtigung zugesagt.\nIn Ergänzung zu den im Bundeshaushaltsplan (vgl. Kap. 09 02\nTitel 882 81 und 882 82) veranschlagten Mitteln für Maß-                                       Verpflich tungsermächtigung:\nnahmen in Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesse-                                         Zur besseren Kreditversorgung der Unternehmen der Ver-\nrung der regionalen Wirtschaftsstruktur\" und in Bundes-                                        triebenen, Sowjetzonenflüchtlinge, Kriegssachgeschädigten\nausbi:luorlcn außerhalb dieser Gebiete sollen Kredite an                                       und Evakuierten ist eine Verpflichtungsermächtigung bis\nkleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (Handel,                                           zur Höhe von 5 000 000 DM auf das Aufkommen des Jahres\nI-fandwerk, Kleingewerbe, Gaststätten- und Beherbergungs-                                      1974 erforderlich.\ngewerbe) sowie an Unternehmen der mittleren verarbei-                                          Zug)\ntenden Industrie gewührt werden.\nGefördert werden kleine und mittlere Presseunternehmen,\nZu b)                                                                                          die Zeitungen oder Zeitschriften herstellen, die überwiegend\nGefördert werden im Bereich der Unternehmen des Klein-                                         der politischen Bildung und Unterrichtung dienen. Durch die\ngewerbes sowie der kleinen und mittleren Unternehmen des                                       Kreditgewährung sollen Vollredaktionen erhalten und der\nHandels, Handwerks und Gaststätten- und Beherbergungs-                                         zunehmenden Konzentration im Pressewesen begegnet\ngewerbe                                                                                        werden.\ndie Existenzgründung durch Nachwuchskräfte,                                                Zu h)\n- die Errichtung von Betrieben in neuen Wohnsiedlungen,                                        Der veranschlagte Betrag steht für Rationalisierungs- und\nneugeordnetcn Stadtteilen und Gewerbegebieten.                                             Modernisierungsmaßnahmen im Bereich der mittelständi-\nZu c)                                                                                          schen Binnenschiffahrt zur Verfügung. Der Ansatz ist gegen-\nüber dem Vorjahr unverändert geblieben.\nMit diesem neuen Kreditprogramm sollen Kooperationsvor-\nhaben kleiner und mittlerer Unternehmen gefördert werden,                                      Zu i)\ndie Modellcharnkter haben und geeignet sind, nach erfolg-                                      Aus den veranschlagten Mitteln sollen Kredite an Kredit-\nreicher Erprobung weitere Initiativen anderer Unternehmen                                      garantiegemeinschaften der mittelständischen gewerblichen\nauszulösen Unter Wahrung der unternehmerischen Selb-                                           Wirtschaft und der freien Berufe sowie an Beteiligungs-\nständigkeit sollen bestimmte Funktionen (z. B. im Bereich                                      garantiegemeinschaften zur Bildung oder Erhöhung von\ndes Rechnungswesens) bei den beteiligten Unternehmen                                           Haftungsfonds gewährt werden.","1772                                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil I\nKap.1\nTitel                                                                                                 Betrag     Betrag\nIst-Ergebnis\nfür        für\nZweckbestimmung\n1973       1972        1971\nDM         DM       1 000 DM\n3          4           5\n862 02  Urnslellungsinvestitionen der gewerblichen Wirtschaft                                        40 000 000 24 000 000      28 049\n634       Die Ausgaben sind in Höhe von 14 800 000 DM gesperrt.\n8G2 03  i\\usbilu und Rationalisierung von Seehafenbetrieben                                          22 000 000 22 000 000      21 805\n730\nVerpflichtungsermächtigung                   ............... .               38 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1974 bis zu .......................... .                                 8 000 000 DM\nJahr 1976 bis zu .......................... .                                15 000 000 DM\nJahr 1971 bis zu .......................... .                                15 000 000 DM\n862 04  Finanzierun9 ausländischer Aufträge an deutsche Schiffs-\n634      werften .......................................... .                                       97 000 000 75 000 000     111 690\nVerpilichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . .                  69 600 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1974 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41800000 DM\nJahr 1975 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 800 000 DM\n862 06  Modernisierung der deutschen Handelsflotte ........... .                                     45 000 000 24 000 000      25 164\n730","Nr. 101 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Dezember 1973                        1773\nBundesgebiet (ohne Berlin)\nErläuterungen\nZu Tit. 862 02                                              Zu Tit. 862 04\nIm Rahmen dieses Ansatzes können Investitionskredite an     Veranschlagt sind Kredite zur Finanzierung ausländischer\nsolche Produktionsunternehmen der gewerblichen Wirt-        Aufträge an deutsche Schiffswerften.\nschaft gewährt werden, die durch wesentliche Struktur-\nänderungen ihres Produktionszweiges zu Umstellungsmaß-      Der Betrag ist auf Grund früherer VerpflichlungsPrm,ichti-\nnahmen gezwungen sind. Hierbei werden kleine und            gungen zugesagt.\nmittlere CnlernC'hmen bevorzugt berücksichtigt.\nVerpflichtungsermäch tigung:\nZu Tit. 862 03                                                Zur kontinuierlichen Fortführung der 1'1aßnahmen ist eine\nDie Mittel sind für den Ausbau und zur Rationalisierung     Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 69 600 000 D!\\f\nvon Seehafenbetrieben vorgesehen.                           auf das Aufkommen der Jahre 1974 und 1975 erforderlich.\nDer Betrag ist auf Grund früherer Verpflichtungsermächti-\ngungen zugesagt.                                          Zu Tit. 862 06\nVerpflichtungsermJch tigung:\nDie Kredite sind zur Finanzierung von Seeschiffsneubauten\nZur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen ist eine     deutscher Reeder bestimmt.\nweitere Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von\n38 000 000 DM auf das Aufkommen der Jahre 1974, 1976 und    Der Betrag ist auf Grund früherer Verpflichtungsermächti-\n1977 erforderlich.                                          gungen zugesagt.","1774                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil I\nKap. 1\nTitel                                                                       Betrag           Betrag\nIst-Ergebnis\nfür              für\nZweckbestimmung\n1973             1972         1971\nFunktion\n----   ----------- - -\nDM\n-------   ---\nDM\n---------\n1 000 DM\n-----    --- -- -\n1                                  2                                         3                 4           5\n862 08   Umstrukturierung im Saarland    ........................          45 000 000       45 000 000        -\nAnl. 1/B\n853 01   Infrastrukturinvestitionen von Gemeinden in Agrar-\n692       gebieten ..........................................                  -                -           43 798\n853 02   Infrastrukturinvestitionen der Gemeinden   ..............        150 000 000      145 000 000       23 082\n692","Nr. 101 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Dezember 1973                            1775\nBundesgebiet (ohne Berlin)\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 862 08                                                Zu Tit. 85302\nVeranschlagt sind Kredite für die gewerbliche Wirtschaft      Die Maßnahmen zur Verbesserung der regionalen Wirt-\nim Saarland. Die Mittel sind vorgesehen zur Verbesserung      schaftsstruktur sollen durch weitere Infrastruktur-Investi-\nder Wirtschaftsstruktur des Saarlandes.                       tionen der Gemeinden ergänzt werden. Die Mittel sind vor-\nDer Betrag ist auf Grund früherer Verpflichtungsermächti-     gesehen für Vorhaben in Schwerpunkten innerhalb der\ngungen zugesagt.                                              Gebiete der Gemeinschaftsaufgabe \"Verbesserung der regio-\nnalen Wirtschaftsstruktur\" und in Bundesausbauorten außer-\nhalb dieser Gebiete. Gefördert werden insbesondere Ein-\nrichtungen, die der Steigerung des Wohn- und Freizeit-\nwertes dienen, sowie Wasserversorgungsanlagen.","1776                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil I\nKap.1\nTitel                                                                                                                  Betrag      Betrag\nIst-Ergebnis\nfür          für\nZweckbestimmung\n1973         1972       1971\nFunktion\n----    -----                                                         -~ -\nDM\n-------\nDM\n----\n1 000 DM\n1                                              2                                                                        3            4          5\n862 09      Wasserwirtschaft   •. <I o, ••  II• II  •••• 11 II II II. II II II. II II II II II ••    e e. e  e  9.    193 885 000 155 885 000      23 339\n330        Die Ausgaben sind in Höhe von 55 500 000 DM gesperrt.\n862 10      Reinhaltung der Luft     .................................                                                 30 000 000  20 000 000        6 395\n330        Die Ausgaben sind In Höhe von 5 550 000 DM gesperrt.\n862 11      Abfallbeseitigung  •• t  ••   I ••  e.   e. I.  e  •••    I.    • •••     II lt.•    <II •• • II II <I.    20 000 000  20 000 000      -\n330        Die Ausgaben sind in Höhe von 7 400 000 DM gesperrt.","Nr. 101 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Dezember 1973                            1777\nBundesgebiet (ohne Berlin)\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 862 09                                                  Zu Tit. 862 10\nDie Mittel sind zur Mitfinanzierung vordringlicher Investi-     Die .Mittel stehen zur Mitfinanzierung von Anlagen für die\ntionen zum Schutz der Gewässer gegen Verunreinigungen           Reinhaltung der Luft zur Verfügung.\nvorgesehen. Hiervon sind 30 000 000 DM für Schwerpunkte         15 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-\nin Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der          ermächtigung zugesagt.\nregionalen Wirtschaftsstruktur\" bestimmt.\n20 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-   Zu Tit. 86211\nermächtigung zugesagt.                                          Die Mittel sollen zur Mitfinanzierung von Abfallbeseiti-\nWeitere 6 115 000 DM sind bei Kap. 7 Tit. 862 01 veran-         gungsanlagen (Verbrennungs- und Kompostierungsanlagen,\nschlagt.                                                        Sondermülldeponien) zur Verfügung gestellt werden.","1778                                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil I\nKap.1\nTitel                                                                                                       Betrag           Betrag\nIst-Ergebnis\nfür              für\nZweckbestimmung\n1973             1972            1971\nFunktion\n~--                                                                                         -\nDM               DM           1 000\n-\nDM\n1                                                           2                                                3                4                5\n863 01       Praktikantenausbildung im Ausland                                 ...................            300 000          300 000               176\n159\n681 01       Dankesspende        .......................................                                   10 700 000       10 700 000               604\n029\nVerpflichtungsermäddigung                       ................           40 000 000 DM\n10 000 000 DM jeweils fällig in den Jahren 1974-1977\n685 01       Werbemaßnahmen des Saarlandes                                    ....................            500 000          500 000              500\n699\n45 000 000*)\nGesamtausgaben ....        1074385 000     971385000\n*) Im Vorjahr veranschlagt bei Kap. 1 Tit. 862 07\nUmstrukturierung In Bergbaugebieten . . . . . . . . . • . . . . . . . • . • 45 000 000 DM.\nAbschluß\nZuschüsse für laufende Zwecke                                                                                           11200000 DM\nAusgaben für Investitionen ............................................... .                                          941885000 DM\nBesondere Finanzierungsausgaben ......................................... .                                           121 300 000 DM\nGesamtausgaben . . . . 1 074 385 000 DM","Nr. 101 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Dezember 1973        1779\nBundesgebiet (ohne Berlin)\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 863 01\nDie Mittel werden der Carl-Duisberg-Gesellschaft für Nach-\nwuchsförderung e. V. als Darlehen zur Verfügung gestellt,\ndamit die Gesellschaft ihrerseits Darlehen an deutsche\nPraktikanten und Werkstudenten, die sich zu Ausbildungs-\nzwecken in den OECD-Ländern aufhalten, gewähren kann.\nZu Tit. 681 01\na) Aus Anlaß der 25. Wiederkehr der Verkündung des\nMarshallplanes (5. Juni 1972) wurde einer neu errichte-\nten amerikanischen Stiftung (\"THE GERMAN MARSHALL\nFUND OF THE UNITED STATES - A MEMORIAL TO\nTHE MARSHALL PLAN\"). eine Dankesspende von jähr-\nlich 10 000 000 DM für die Dauer von 15 Jahren (1972\nbis 1986) zugesagt. Die Zuwendung dient der Bildung\neines Stiftungsvermögens, aus dessen Erträgen gegen-\nwarts- und zukunftsbezogene europäische Studien- und\nForschungsvorhaben (.,European Studies\") gefördert wer-\nden.\nb) Daneben ist aus dem Ansatz ein Betrag von 700 000 DM\nzur Fortsetzung des Dankstipendiatenprogramms be-\nstimmt; hieraus werden Reise- und Studienkosten ameri-\nkanischer Studierender in Deutschland sowie dabei ent-\nstehende sonstige Kosten (z. B. für Tagungen) über-\nnommen.\nVerpflichtungsermächtigung zu a):\nZur kontinuierlichen Erfüllung der Zusage aus der Dankes-\nspende ist eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von\ninsgesamt 40 000 000 DM auf das Aufkommen der Jahre\n1974 bis 1977 erforderlich.\nZu Tit 685 01\nDer veranschlagte Betrag soll der Gesellschaft für Wirt-\nschaftsförderung Saar GmbH, Saarbrücken, deren alleiniger\nGesellschafter das Saarland ist, als Zuschuß zur Verfügung\ngestellt werden. Die Gesellschaft hat die Aufgabe, durch\nWerbemaßnahmen (Offentlichkeitsarbeit) zur Verbesserung\nder Wirtschaftsstruktur des Saarlandes und zur Förderung\ndes Absatzes saarländischer Erzeugnisse beizutragen.","1780                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil I\nKap. 2\nTitel                                                                             Betrag      Betrag\nIst-Ergebnis\nfür         für\nZweckbestimmung\n1973        1972        1971\nFunktion\nDM          DM       1 000 DM\n2                                           3           4           5\nAusgaben\nIn Anbetracht der besonderem politischen Lage Berlins\nkönnen im Rahmen der veranschlagten Mittel Finanzie-\nrungshilfon gewährt oder Beteiligungen übernommen\nwerden, hci denen die üblichen bankmäßigen und be-\ntriebswirlschaftl ichen UJ Cl U,'.)')l ,.,,u,u4cu nicht oder nicht in\nvollem l                      die jedoch im Hinblick auf die\npolitiscl1r!               der Ber1inhilfe gerechtfertigt er-\nscheinen.\nAhweiclwnd von den allgemeinen ERP-Konditionen\nkönnen Kredite nnd Bf:teiiigungen zu erleichterten Bedin-\ngungc>n qFwährl W(•rdr.n, sofern der Förderungszweck nur\ndurch dc•ra rtiqc BcdinqunqPn erreicht werden kann.\nDie f·filfen 'Nerden nach Richtlinien gewährt, die der\nBundesminister für Wirtschaft                 im Einvernehmen mit\ndem Senator für Wirtschaft in Berlin                  für die einzel-\nnen Proqrcimme Prlassen hat.\n862 01   TnveslitionskrPdite an Unternehmen .................. .                334 700 000 309 700 000     283 369\n691\nDie Mille] sind mit dc!nen der Titel 862 02, 861 01 und 831 01\ncleckunqsföhiq.\nV erpflichtungsermächtigung                            90 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1974 bis zu                                      60 000 000 DM\nJahr 1975 bis zu                                      30 000 000 DM\n862 02   Betriebsm1ttelkredile an Unternehmen ................ .                                             13 500\n699","Nr. 101       Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Dezember 1973                   1781\nBerlin\nErläuterungen\nZu Kap. 2\nDurch verbindliche Zusagen sind gebunden bzw. sollen ge-\nbunden werden bei:\nJahre\nTitel        Zweckbestimmung                1973       1974       1975\nin Millionen DM\n8G2 01     Investitionskredite              90        30\n60*)     30*)\n862 03     Aufbaumaßnahmen\n5 *)      5 *)\n861 01     Förderung des Absatzes\nBerliner Erzeugnisse . . . .    70         50\n20*)     50*)\n160        165        85\n*) Im ERP-Wi rtschafisplan 1973 enthalten.\nSoweit die Mittel zur Finanzierung von Investitionen nicht ausreichen,\nist der Bedarf aus dem Ansatz zur Fiirdr-'runq des Absatzes Berliner\nEr7.cuqnisse (Tit. 861 01) zu entnehmen.\nZu Til. 862 01\nDie Berliner Wirtschaft hat einen erheblichen Bedarf an\nInvestitionskrediten. Die veranschlagten Mittel sollen für\na) die Errichtung neuer Betriebe\nb) die Rationalisierung und Erweiterung von Betrieben\nverwendet werden.\n90 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-\nermüchtigung zugesagt.\nVerpflichtungsermächtigung:\nDie Förderung der Berliner Wirtschaft soll auch in den\nJahren 1974 und 1975 fortgeführt werden. Damit bereits\n1973 Projekte begonnen werden können, für die erst in den\nJahren 1974 und 1975 Mittel zur Verfügung zu stehen\nbrauchen, ist eine Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe\nvon 90 000 000 DM erforderlich.","1782                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil I\nKap. 2\nTitel                                                                      Betrag     Betrag\nIst-Ergebnis\nfür       für\nZweckbestimmung                                           1972               1971\n1973\nPunktion\nDM         DM      -- --\n1 000 DM\n1                                    2                                      3          4                  5\n862 03   Aufbaumaßnahmen         ........ \" .........................      5 000 000  5 000 000                4 000\n699       Die Mittel sind mit denen des Tit. 862 01 deckungsfähig\nVerpflichtungsermächtigung    ................    10 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1974 bis ZU   ...........................     5 000 000 DM\nJahr 1975 bis zu   ...........................     5 000 000 DM\n861 01   Förderung des Absatzes Berliner Erzeugnisse         ... .......\n.,       80 000 000 80 000 000            118 595\n699      Die Mittel sind mit denen des Tit. 862 01 deckungsfähig.\nVerpilichtungsermächtigung    ................    70 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1974 bis zu  ...........................     20000 000DM\nJahr 1975 bis zu  ...........................     50 000000 DM","Nr. 101 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Dezember 1973                          1783\nBerlin\nErläuterungen\nZu Tit. 862 03                                                 Zu b)\nDie Kredite sind zur anteiligen Finanzierung des Auf- und    Die Mittel sind für die anteilige Finanzierung von Schiff-\nNeubaues von Geschäftshäusern und, soweit erforderlich,      bauaufträgen nach Berlin vorgesehen. Der Geschäftssitz\nvon Einrichtungen kultureller Bedeutung vorgesehen.          der Auftraggeber muß außerhalb Berlins liegen.\nVerpflichtungsermächtigung:                                  Zu c)\nDie Finanzierung der Auf- und Neubauvorhaben soll konti-     Der Betrag soll Betrieben des öffentlichen Pe:r:sonennahver-\nnuierlich fortgeführt werden. Daher ist eine Verpflichtungs- kehrs für Rationalisierungs- und Modernisierungsmaßnah-\nermächtigung auf das Aufkommen der Jahre 1974 und 1975       men zur Verfügung gestellt werden. Er ist für die anteilige\nbis zur Höhe von insgesamt 10 000 000 DM erforderlich.       Finanzierung von Aufträgen nach Berlin bestimmt.\nZu Tit. 861 01                                                 Zu d) und e)\nVeranschlagt sind Kredite für die                            Die Mittel dienen der anteiligen Finanzierung von Auf-\nträgen der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bun-\na) gewerbliche Wirtschaft ............... .   21000000 DM    despost an die Berliner Wirtschaft.\nb) Schiffahrt ............................ .   1000000 DM\nZu a) bis e)\nc) Verkehrsbetriebe ..................... .    3 000 000 DM\n70 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-\nd) Deutsche Bundesbahn ................. .    28 000 000 DM\nermächtigung zugesagt.\ne) Deutsche Bunuespost ................. .    27 000 000 DM\nVerpflichtungsermächtigung:\nZusammen ... .   80 000 000 DM\nUm der Berliner Wirtschaft die Hereinnahme weiterer Auf-\nZu a)                                                        träge zu ermöglichen, ist es notwendig, bereits im Jahr\nDie Mittel sind für die anteilige Finanzierung von Auf-      1973 vertragliche Verpflichtungen auf das Aufkommen der\nträgen an Berliner Unternehmen vorgesehen. Der Geschäfts-    Jahre 1974 und 1975 bis zm Höhe von insgesamt 70 000 000\nsitz der Auftraggeber muß außerhalb Berlins liegen.          DM einzugehen.","1784                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil I\nKap. 2\nTilel                                                                                             Betrag        Betrag\nIst-Ergebnis\nfür           für\nZweckbestimmung\n1973          1972             1971\nFunktion\nDM            DM            1 000 DM\n--------------------·-···--·-·--------------------'---------=----------'-------\n685 01     Wirtschaftsnahe Forschung                                                              2 800 000     2 800 000             2 531\n179\n685 02     Veranstaltungen (Kongresse und Tagungen) ........... .                                   400 000       400 000               189\n699        Die Mittel sind mjl denen des Tit. 685 03 deckungsfähig.\n685 03     Ausstellungen und Messen ...........................                                   1 300 000     1 300 000             1 108\n643        Die Mittel sind mit denen des Tit. 685 02 deckungsfähig.\n685 04     Wc~rbemaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ~ .. .     400 000       300 000               369\n699\n685 06     Sonstige wirtschaftliche Förderungsmaßnahmen .........                                   500 000       500 000               674\n699\nTitel mit gleicher Zweckbestimmung\nEigen kc1pil.al finanzierungsprogramm                                                (20 000 000)  (20 000 000)           (7 819)\n831 01     Erwerb von Betc~iligllllQ('n und beteiligungsähnlichen\n699         Rechten .......................................... .                                15 000 000    15 000 000            (7 819)\nDie Mittel sind mit denen des Tit. 862 01 deckungsfähig.\n8]1 02     Erwerb von Beteiligungen und bet.eiligungsähnlichen Rech-\n699        ten durch Umwandlung bereits gewährter Kredite .....                                 5 000 000     5 000 000\nGesamtausgaben ....                     445 100 000   420 000 000\nAbschluß\nZuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke ..................... • • • •. • •                             5 400 000 DM\nA usgc1ben für Investitionen ............................................... .                            339 700 000 DM\nBesondere Fincmzierungsausgaben                                                                            100 000 000 DM\nGesamtausgaben ....    445 100 000 DM","Nr. 101      Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Dezember 1973                           1785\nBerlin\nErläuterungen\nZu Tit. 685 01                                                         Ferner können die Mittel für sonstige Ausstellungen so-\nDie Mittel (Zuschüsse) sind für die Förderung solcher                wie für Untersuchungen über die weitere Entwicklung\nForschungsvorhaben venrnsd1lilrJt, deren Ergebnisse erwar-           Berlins als Messestadt verwendet werden.\nten lüssen, daß sie uls Ausgangspunkt für die technische\nund wirtschuftlichc f:nlwicklung verwend(!! werden können.\nZuschußcmpföngcr sind einzelne Forscher (nicht Institutio-         Zu Tit. 685 04\nnen), die ihren Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Berlin haben.          Die veranschlagten Mittel sind vorgesehen\nPro_jckle, die sich über mehrere Jahre erstrecken, sollen            a) zur allgemeinen Wirtschaftswerbung\nim laufenden Jciln <1nfin,rnzierl wc1ucn. Die Weiterfinanzie-        b) zur Deckung der Einsatz- und sonstigen Kosten eines\nrung in d<!n sp/il01e11 .lilhrcn isl in /\\ussichl genommen.             Werbefilms für den Berliner Fremdenverkehr (,,Berlin's\na hit\")\nZu Tit. 685 02\nBerlin soll seine Stellung ,ds nillion,Jles und internationales\n. Zu Tit. 685 06\nTagungszentrum behalten und weiter ausbauen. Durch Zu-\nschüsse wird ein Anreiz qe9cben, wirtsch11ftlich oder wis-           Nach einer mit der Regierung der Vereinigten Staaten von\nsensdlilftlich bedeutsame Verunsliillungen (Tagungen und             Amerika im Jahr 1968 getroffenen Vereinbarung heil das\nKongresse) in Berlin <ll1rcl111lfiihrC'11.                           ERP-Sondervermögen jährlich 500 000 DM für Zwecke zur\nVerfügung zu stellen, die sowohl der Förderung der Ber-\nliner Wirtschaft als auch den Interessen der Vereinigten\nZu Tit. 685 03                                                         Staaten von Amerika dienen.\nWie in den Vorjahrc:n soll irn Rilhrnen der Import-Ausstel-          Hierunter fällt u. a. die finanzielle Unterstützung ameri-\nlung „Parlner des Fortscbritls\" die deutsche Wirtschaft mit          kanischer Teilnehmer an der Deutschen Industrieausstellung\nden Problemen der Ent.wicklungsliinder vertraut gemacht              und der Internationalen Grünen Woche.\nwerden. Gleichzeitig erhalten diese Länder Gelegenheit,\nihre Erzeugnisse auszustellen und dadurch Geschäftsver-\nbindungen mit der deutschen Wirtschaft anzuknüpfen.                Zu Tit. 831 01\nDie „Internationale Börse des Tourismus/Internationale               Das ERP-Sonclervermögen soll weiterhin die Möglichkeit\nBoots- und Freizeitschau\" hat sich zu einer bedeutenden              haben, Beteiligungen an Berliner Unternehmen vorüber-\nVeranslaltung enlwickelt, die unabhängig von der Aus-                gehend zu erwerben, um deren Eigenkapital zu verstärken.\nstellung „Partner des Fortschrills\" stattfindet.\nFerner führt Berlin seit 1%9 die Modemesse „Interchic\"\ndurch.                                                             Zu Tit. 831 02\nDiese Ausstellungen weiden anleil1g aus Mitteln des Lan-             Es ist vorgesehen, ERP-Kredite in Eigenkapital umzuwan-\ncleshauslwlls Berlin uncl des ERP-Sondervermögens finan-             deln, um das Kapital dem ausgeweiteten Geschäftsumfang\nziert.                                                               anzupassen.","1786                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil I\nKap. 3\n~----~---~~--- -- ----------------------------,--------;-----\nBetrag        Betrag\nTilel                                                                                                        Ist-Ergebnis\nfür          für\nZ w (~ c k b <~stimm u n g\n1973          1972             1971\nFunktion\nDM           DM            1 000 DM\n3            4                5\nAusgaben\n8G1 01    Jfoi1rcJg zur bilal<)rcilen Kapitalhilfe                             110 000 000  100 000 000           115 000\n023         Die Ausgaben sind in Höhe von 29 600 000 DM gesperrt.\nSfüi 02   Förderung von In vesti lionen und Niederlassungen deut-\n023        scher Unternehmen m Entwicklungsländern ......... .                25 000 000    25 000 000           14 422\nDie Ausgaben sind in Höhe von 9 250 000 DM gesperrt.\nErsparnisse können zur Verstärkung der bei Tit. 862 01 ver-\nanschlaqlen Mittel verwendet werden.\nB62 01    Finanzierungshilfen für Lieferungen in Entwicklungs-\n023        länder ........................................... .               90 000 000    90 000 000           23 500\nDie Ausgaben sind in Höhe von 33 300 000 DM gesperrt.\nSchuldendienst\n572 01    Verzinsung der Darlehen                                               22 597 000    24 887 000           27 175\n924\nGesamtausgaben ....       247 597 000  239 887 000\nAbschluß\nSchuldendienst                                                                             22 597 000 DM\nAusgaben für Investitionen ............................................... .               25 000 000 DM\nBesondere Finanzierungsausgaben                                                           200 000 000 DM\nGesamtausgaben . . . .   247 597 000 DM","Nr. 101 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Dezember 1973                              1787\nEntwicklungshilfe (einschließlich Schuldendienst)\nErläuterungen\nZu Kap. 3                                                             Zu Tit. 866 02\nAuf dieses Kilpilel finden uuch die Vorschriften des ERP-             Veranschlagt sind Kredite\nEntwicklungshilfegeselzes vom 9. Juni 1961 (Bundesgesetz-             a) zum Auf- und Ausbau von Unternehmen und\nblctl.t II S. 577) und die Präambel zu Kap. 1 Anwendung.\nb) zum Erwerb von Unternehmen oder von Beteiligungen\nDurch Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen                    an Unternehmen in Entwicklungsländern.\nsind gebunden bei:\nZu Tit. 862 01\nJahre\nDie Kredite, die auf Grund einer früheren Verpflichtungs-\nTitel        Zwec·khc'slimmung             1973 1974 1975 1976\nermächtigung zugesagt sind, dienen der Finanzierung der\nin Millionen DM       Lieferung von Investitionsgütern in Entwicklungsländer.\nDie Zweckbindung ist die gleiche wie die des revolvieren-\n861 01      Kupilülhilfe cm                                          den Fonds für die Exportfinanzierung in Höhe von 500 000 000\nEntwicklungsllinder            30                        DM (vgl. Kapitel 6). Im Unterschied zu den Mitteln dieses\n862 01      Finanzierungshilfen                                      Fonds stehen die hier veranschlagten Mittel der Kredit-\nfür Lieferungen in                                       anstalt für Wiederaufbau nicht revolvierend zur Verfügung.\nEnl.wickl u ngsl Linder        90    90     90    90     Mit der Verpflichtungsermächtigung in Höhe von jeweils\n90 000 000 DM für die kommenden Jahre ist jedoch auch\n120    90     90    90     hier eine kontinuierliche Förderung der langfristigen Export-\ngeschäfte mit den Entwicklungsländern sichergestellt.\nZu Tit. 861 01                                                          Ausnahmsweise können aus diesen Mitteln auch Auslands-\nDie Mittel werden der Kredilanslult für Wiedernufbau auf              aufträge an Berliner Unternehmen bis zur Höhe von\nGrund des zwischen der Bundesrepublik Deutschland und                 20 000 000 DM finanziert werden.\nder Kreditanstalt für Wiedernufbau vom 16. Mai/ 4. Juli 1966\ngeschlossenen Verlrnges zur Durchführung der bilateralen            Zu Tit. 572 01\nKapitalhilfe an Entwicklungsländer (Genernlvertrag) dar-              Veranschlagt sind Zinsen für Darlehen im Rahmen der\nlehem;weise zur Verfügung gestelH.                                    Entwicklungshilfe.\n30 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-           Die Verpflichtungen aus diesen Darlehen betrugen am 31.\nennächtigung zugesagt.                                                Dezember 1971 421 156 000 DM.","1788                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil I\nKap. 4\nBetrag       Betrag\nTitel                                                                                                   Ist-Ergebnis\nfür          für\nZweckbestimmung\n1973         1972               1971\nFunktion\n-\nDM\n---·---\nDM\n-·---·-\n1 000 DM\n3             4                 5\nAusgaben\n526 01     Gerichts- und ähnliche Kosten ........................ .            10 000        10 000                 57\n011\n531 01     Kosten zur Durchführung von Untersuchungen, Erhebun-\n013        gen und Veröffentlichungen ........................ .          600 000       500 000                  286\n532 01     Kosten zur Durchführung von Prüfungen                               40 000       40 000\n017\n532 02     Kosten der Kreditaufnahme .......................... .        5 900 000                               1 720\n920\n671 01     Kosten für die Ubernahme und Verwaltung von Beteili-\n017        gungen sowie die Bearbeitung von Krediten zu erleich-\nterten Bedingungen ............................... .            800 000      800 000                  562\n671 02     Sächliche Verwaltungsausgaben                                       10 000        10 000\n017\n574 01     Verzinsung der Darlehen ............................ .       59 000 000    38 000 000              10 080\n920\n870 01     Inanspruchnahme aus Gewährleistungen .............. .         1500000       1 500 000                    12\n680\nGesamtausgaben            67 860 000    40 860 000\nAbschluß\nSächliche Ausgaben                                                                     1460000 DM\nSchuldendienst ........................................................... .        64 900 000DM\nBesondere Finanzierungsausgaben                                                        1 500 000DM\nGesamtausgaben ....         67 860 000 mv1","Nr. l 01 --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Dezember 1973                           1789\nSonsfige Ausgaben\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 526 01                                                   Zu Tit. 514 01\nDie Mittel sind zur Abdeckung von Kosten und Gebühren            Der Betrag ist für die Verzinsung aufgenommener Kredite\nfür die Einziehung von Forderungen, für die Rechtsverfol-        vorgesehen; er ist geschätzt.\ngung und Rechtsverteidigung vorgesehen.\nZu Tit. 810 01\nZu Tit. 531 01                                                     Nach\nFür die zweckmäßige und wirksame Verwendung der Mittel           1. § 2 des Dritten Gesetzes über die Ubernahme von Sicher-\ndes ERP-Sonderverrnögens können Untersuchungen, Erhe-               heitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der\nbungen und Veröffentlichungen vorgenommen werden.                   deutschen Wirtschaft vom 6. Dezember 1954 (Bundes-\nHierzu gehört vor allem die jtihrliche Broschüre „ERP-              gesetzbl. I S. 365),\nKrcdile für die deutsche Wirtschaft\".\n2. § 1 des Gesetzes zur Ergänzung des Dritten Gesetzes\nüber die Ubernahme von Sicherheitsleistungen und Ge-\nZu Tit. 532 01                                                        währleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft\nVeranschlagt sind Kosten Jür Pr iifungen, die im Zusammen-          vom 17. Mai 1957 (Bundesgeselzbl.l S.517),\nhang mit der Gewührung von Krediten und der Dbernahme            3. § 5 des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1962 vom 1. Juni 1962\nvon Gewührleistungen erforderlich werden.                           (Bundesgesetzbl. II S. 645) und\n4. den ERP-Wirtschaftsplangesetzen 1964 bis 1972\nZu Tit. 532 02                                                     konnte bzw. kann das ERP-Sondervermögen Gewährleistun-\nDie veranschlaglen Mitlel dienen zur Deckung der Kosten          gen bis zum Gesamtbetrag von 706 000 000 DM zu seinen\nfür die gemüß § 3 des Wirtschaflsplc1ngesetzes 1973 aufzu-       Lasten übernehmen.\nnehmenden Kredite (Disagio).                                     Für einen Teilbetrag von 406 000 000 DM (aus den Er-\nmächtigungen gemäß den vorstehenden Punkten 1, 2 und 3),\nder durch Gewährleistungen volJ belegt ist, ist ein revol-\nZu Tit. 671 01                                                     vierender Einsatz nicht zugelassen. Die Verpflichtungen aus\nFür die Ubernahme und Verwaltung von ßeteiligungen im            diesen Ermächtigungen betrugen zum 31. Dezember 1971\nRahmen des Eigenkapitalfinanzierungsprogr;:nmns und die          116 559 177,95 DM.\nBearbeitung von Krediten zu erleichterten Bedingungen\nwerden der Berliner Industriebtink AG die vereinbarten           Das restliche Gewährleistungsvolumen von 300 000 000 DM\nVerweil tun gskosten vergütet..                                  (aus der jeweiligen Ermächtigung gemäß Punkt 4) war am\n31. Dezember 1971 mit Verpflichtungen im Betrage von\n114 631 497,42 DM belegt.\nZu Tit. 671 02\nDer Gesamtbetrag der Verpflichtungen des ERP-Sonderver-\nVeranschlagt ist u. et. die Ersi.atlung von Verwültungsaus-      mögens aus Gewährleistungen betrug somit zum 31. De-\ngaben an die I-Iauplleihinstitute, wenn das ERP-Sonderver-       zember 1971 231 190 675,37 DM.\nmögen aus seiner Bürgscbaft in Anspruch genommen wird\nund den Hauptleihinstituten die Weiterverfolgung der auf         Die veranschlagten Mittel sind zur Deckung von Inanspruch-\ndas ERP-Sondervcrmögen über 9e~J,mgencn Forderungen              nahmen des ERP-Sondervermögens aus solchen Verpflich-\nübertragen worden ist.                                           tungen vorgesehen.","1790                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil I\nKap. 5\nTitel                                                                           Betrag       Betrag\nIst-Ergebnis\nfür          für\nZweckbestimmung\n1973         1972         1971\nFunlUion\nDM           DM        1 000 DM\n1                                       2                                       3            4            5\nEinnahmen\nBundesgebiet (ohne Berlin)\n119 01    Riick II üssc~, Frl<>S(' und ErlrÜ~Je aus Zuschüssen                    245 000      250 000            73\n680\n119 02    SI undungs- und Vcrz11gszinsen u. a.                                      20 000       50 000\n680\n119 99    Vermischte Einnahmen .............................. .                     10 000       10 000\n017\n121 02    Erträge aus Beteiligungen ........................... .                 120 000      120 000           120\n853\n1'.31 01  Erlöse aus der Veri:iußerung von Grundbesitz .......... .               100 000      100 000\n873\n141 01    Vergütungen für die Ubernahme von Gewährleistungen                      137 000      157 000           123\n017\n141 02    Rückflüsse aus der Inanspruchnahme von Gewährleistun-\n680      gen .............................................. .                     1 000        1 000            5\n153 01    Zinsen aus Darlehen an Gemeinden ................... .               28 000 000   15 000 000         5 565\n699\n161 01    Zinsen aus Darlehen ................................ .              240 011 000  241 611 000      285 039\n634\n162 01    Zinsen aus Wertpapieren und sonstigen Anlagen                        14 000 000   18 000 000       12 624\n872\n173 01    Tilgung von Darlehen an Gemeinden ................. .                 1 000 000    1 000 000           502\n699\n181 01    Tilgung von Darlehen und sonstige Rückflüsse ........ .            736 426 000   684 035 000      765 361\n634\n325 01    Einnahmen aus Krediten für das Infrastrukturprogramm\n928       der Gemeinden in Agrargebieten ................... .                                           110 000\n325 02    Einnahmen aus Krediten ............................. .             413 862 000   294 216 000       17 216\n928\n(1433932000) (1254550000)","Nr. 101    - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Dezember 1973                                                  1791\nEinnahmen\nErläuterungen\nZu Tit. 119 01                                                  Zu Tit. 153 01\nDie Ernpfi:inger von ERP-Zuschüssen sind verpflichtet, Erlöse   Der Betrag ist geschätzt.\naus dem Verkauf unbrauchbar oder entbehrlich gewordener\nGeräte, Ausstattungsgegenstände und dergleichen sowie\nZu Tit. 161 01\nReingewinne aus der Verwertung von Forschungsergebnis-\nsen (Lizenzgebühren usw) an das ERP-Sondervermögen ab-          Veranschlagt sind Zinsen\nzuführen.                                                       a) von der Kreditanstalt für Wiederaufbau 224 100 000 DM\nb) von der Lastenausgleichsbank (Bank für\nZu Tit. 119 02                                                       Vertriebene und Geschädigte) . . . . . . . . . . 15 410 000 DM\nDer Bdrng isl geschützt.                                        c) von der Deutschen Siedlungs- und\nRentenbank . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     500 000 DM\nd) für ein Darlehen zur Wohnraumbeschaf-\nZu Tit. 119 99                                                       fung zugunsten von Angehörigen des\nDer Betrug ist 9cscl1älzl.                                         Rationalisierungskuratoriums der Deut-\nschen Wirtschaft e. V., Frankfurt/Main                                 l 000 DM\nZu Tit. 121 02                                                                                                                        240 011 000 DM\nDas ERP-Sonderve1mögen ist m1 der Lastenausgleichsbank\n(Bank für Vertriebene und Geschädigte) mit 3 000 000 DM       Zu Tit. 162 01\nbeteiligt [vgl. § 2 des Gesetzes über die Lastenausgleichs-     Die Bankguthaben des ERP-Sondervermögens werden zwi-\nbank -- Bcmk für Vertriebene und Geschädigte - vom 28. Ok-      schenzeitlich angelegt\ntober 1954, Bundesgesetzbl. I S. 293 in der Fassung des Ein-\nundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenaus-           Zu Tit. 173 01\ngleichsgesetzes (21. AndG LAG) vom 18. August 1969, Bun-        Der Betrng ist geschätzt\ndesgesetzbl. I S. 1232 ff.].\nWie in den vergungenen Jahren wird im Jahre 1973 mit          Zu Tit. 181 01\neiner Gewinnausschüttung der Lastenausgleichsbank ge-\nrechnet.                                                        Veranschlagt sind Tilgungen:\na) durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau 685 130 000 DM\nb) durch die Lastenausgleichsbank (Bank für\nZu Tit. 131 01                                                       Vertriebene und Geschädigte) . . . . . . . . . . 51 291 000 DM\nEs ist vorgesehen, Teile des dem ERP-Sondervermögen ge-         c) auf ein Darlehen zur Wohnraumbeschaf-\nhörenden Grundstücks in Bonn-Bad Godesberg, Heer-                  fung für Angehörige des Rationalisie-\nstraße 108-110 und 124 an die Deutsche Bundesbahn und an            rungskuratoriums der Deutschen vVirt-\ndie Bundesstraßenverwaltung zu veräußern.                          schaft e. V., Frankfurt/Main . . . . . . . . . . . .                   5 000 DM\n736 426 000 DM\nZu Tit. 141 01\nFür die Ubernahme von Gewährleistungen ist grundsätzlich      Zu Tit. 325 02\neine Vergütung an das ERP-Sondervermögen zu zahlen.             Gemäß § 3 Abs. 1 ERP-Wirtschaftsplangesetz 1973 können\nGeldmittel im Wege des Kredits beschafft werden. Die hier\nveranschlagte Netto-Kreditaufnahme entspricht der Vor-\nZu Tit. 141 02                                                    schrift des § 15 Abs. 1 Satz 2 BHO. Vgl. im übrigen Finan-\nDer Betrag ist geschätzt.                                       zierungsübersicht Teil II Nr. 4.","1792                                             Bundes~Jesetzblatl, Jahrgang 1973, Teil I\nKap. 5\nBetrag                     Betrag\nTitel                                                                                                                                                  Ist-Ergebnis\nfür                       für\nZw    (! c k h (' s t i rn rn u n g\n1973                      1972              1971\n1;1111/;lion\nDM                         DM            1 000 DM\n3                        4                 5\n····-··-·-····-····-·----------··------'--------'---------'-------\nEinnahmen\nBerlin\n119 03       H r·wk rliis'.;( ,, L1foS(' 11 nd Ertrüge aus Zus eh Lissen ......... .                              93 000                   70 000                  30\n680\n119 04       SI 11ndu11qs·, Ver7.uqs,.inscn u. a ...... .                                                      100 000                     25 000                  79\n680\n119 99       Vcnnisdill! Einncil1nwn .............................. .                                             10 000                    10 000                 25\n017\n121 03       Erlrliql! clll.s BclPiligungPn ............................ .                                  1 777 000                   1 777 000               1 777\n853\n121 04       Erlr~i~J<:   illlS   dem Eigcnkdpili.1lfinanzierungsprogramm                                   2 100 000                   1 200 000              2 180\n691\n133 03       Erlöse crns der Veräußerung von Beteiligungen im Rah-\n691            men der Eigenkapitalfinanzierung und sonstige Ein-\nnuh1n0n          .......................................... .                               5 900 000                 16 200 000               6 956\n141 03       Vergütunqen flir dil: Uhernahme von Gewährleistungen                                                 30 000                    30 000                 25\n017\n141 04       Rückflüsse aus der Inanspruchnahme von Gewährleistun-\n680           gen .............................................. .\n152 01       Zinsen dllS Darlehen an den öffentlichen Bereich ....... .                                     6 200 000                   6 200 000              5 926\n411\n161 03       Zinsen aus Darlehen an Hauptleihinstitute u. a. . . . . . . . . . .                          49 680 000                  46 140 000             48 916\n691\n162 03       Zinsen aus Wertpapieren und sonstigen Anlagen . . . . . . .                                    5 400 000                   5 600 000              6 339\n872\n172 01       Til9lmgen von Darlehen an den öffentlichen Bereich . . . . .                                  14 500 000                 13 600 000             18 872\n411\n181 02       Tilgungen von Darlehen an Hauptleihinstitute u. a. . . . . . .                             257 720 000                 249 630 000             235 496\n1------1------1\n691                                                                                                  (343 510 000)               (340 482 000)\n360 01       Vortrag cllls Vorjahren .............................. .                                     57 500 000                  77 100 000\n970\nGesamteinnahmen . . . .            1 834 942 000              1 672 132 000\nAbschluß\nVerwaltungseinnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         140 000 DM\nUbrige Einnahmen ........................................................ 1 834 809 000 DM\nGesamteinnahmen .... 1834942 000 DM","Nr. 101     Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Dezember 1973                           1793\nEinnahmen\nErläuterungen\nZu Tit. 119 03                                                 Zu Tit. 152 01\nDie Empfänger von ERP-Zuschüssen sind verpflichtet, Erlöse     Veranschlagt sind Zinsen vom Land Berlin.\naus dem Verkauf unbrauchbar oder entbehrlich gewordener\nGeräte, Ausstatt.ungsgegenstände und dergleichen sowie       Zu Tit. 161 03\nReingewinne aus der Verwertung von Forschungsergebnis-\nsen (Lizenzgebühren usw.) an das ERP-Sondervermögen            Veranschlagt sind Zinsen:\nabzuführen.                                                    d) von der Berliner Industriebank AG         35 400 000 DM\nb) von der Kreditanstalt für Wiederaufbau    14 240 000 DM\nZu Tit. 119 04                                                   c) von der Lastenausgleichsbank (Bank für\nDer Betrag ist gcschdlzt.                                         Vertriebene und Geschädigte) ......... .      40000 DM\n49 680 000 DM\nZu Tit. 119 99\nDer Betrag ist geschätzt.                                  · Zu Tit. 162 03\nDie Bankguthaben des ERP-Sondervermögens werden zwi-\nZu Tit. 121 03                                                   schenzeitlich angelegt.\nDas ERP-Sondervermögen ist an der Berliner Industrie-\nbank AG mit 34 000 000 DM beteiligt. Wie im vergangenen      Zu Tit. 172 01\nJahr wird im Jahre 1973 mit der Ausschüttung einer Divi-       Veranschlagt sind Tilgungen durch das Land Berlin.\ndende gerechnet.\nZu Tit. 181 02\nZu Tit. 121 04                                                   Veranschlagt sind Tilgungen:\nVeranschlagt sind Erträge aus Beteiligungen, die im Rahmen     a) durch die Berliner Industriebank AG ... 217 500 000 DM\ndieses Programms übernomnwn worden sind.\nb) durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau 40 020 000 DM\nc) durch die Lastenausgleichsbank (Bank für\nZu Tit. 133 03                                                      Vertriebene und Geschädigte) ......... .     200 000 DM\nDer Betrag ist gc!sc.hützt                                                                                 257 720 000 DM\nZu Tit. 141 03                                                 Zu Tit. 360 01\nFür die Ubernahmc von Gewährleistungen ist grundsätzlich       Veranschlagt sind die in den Vorjahren angefallenen Mittel,\neine Vergütung un das ERP-Sondervermögen zu zahlen.            für die kein Verwendungszweck vorgesehen war.","1794                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil I\nKap. 6\nBetrag          Betrag\nTitel                                                                                                                                  Ist-Ergebnis\nfür             für\nZweckbestimmung\n1973            1972              1911\nFunktion\nDM      --\nDM\n-----\n1 000 DM\n1                                          2                                                              3                 4              5\nEinnahmen\n380 01     Bestand und Rückflüsse     • • • •  • • O • • O O I O O 1 0 O O O O t O O O O O O o O O t   500 000 000    500 000 000             63 164\n990\nAusgaben\n980 01     Kredite an die Kreditanstalt für Wiederaufbau ..........                                    500 000 000    500 000 000             63 164\n990         Die Mittel dürfen\na) bis zur Höhe etwaiger Mehreinnahmen bei Kap. 6 Tit. 380 01\nüberschritten\nund\nb) über das Jahr hinaus revolvierend in Anspruch genommen\nwerden.\nAuf künftig zu erwartende Rückflüsse können neue Zusagen\nerteilt werden.\nAbschluß\nEinnahmen\nEinnahmen ........................................................ ; . . . . . .                                    500 000 000 DM\nGesamteinnahmen . . . .     500 000 000 DM\nAusgaben\nBesondere Finanzierungsausgaben                                                                                     500 000 000 DM\nGesamtausgaben . . . .   500 000 000 DM","Nr. 101 -    Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Dezember 1973         1795\nExportfinanzierung\nErläuterungen\nEinnahmen\nZu Tit. 380 01\nDie Kreditanstalt für Wiederaufbau hat die Finanzierung\nvon Liefergeschäften in den Fällen übernommen, in denen\ndie ausländischen Besteller längerfristige Zahlungsziele for-\ndern. Zur Finanzierung dieser Geschäfte beschafft sie sich\ndie erforderlichen Mittel auf dem Geld- und Kapitalmarkt.\nWährend die Kreditzusagen bereits bei Abschluß der Liefer-\nverträge vorliegen müssen, ist die Bereitstellung der Mittel\nerst zu einem späteren Zeitpunkt notwendig. Da nicht zu\nübersehen ist, ob und zu welchen Bedingungen Mittel in den\nkünftigen Jahren am Geld- und Kapitalmarkt zur Verfügung\nstehen werden, hat das ERP-Sondervermögen der Kredit-\nunstalt für Wiederaufbau 500 000 000 DM zur Verfügung\ngestellt.                      ·\nDie Kreditanstalt für Wiederaufbau hat dem ERP-Sonder-\nvermögen halbjährlich die Inanspruchnahme des revolvieren-\nden Fonds mitzuteilen.\nAusgaben\nZu Tit. 980 01\nDie Mittel stehen zur Verfügung:\n1. für Kredite an deutsche Lieferfirmen zur Einräumung\nlängerfristiger Zahlungsziele,\n2. für Kredite an ausländische Besteller zur Finanzierung\ndeutscher Lieferungen.\nDie einzelnen Ausfuhrgeschäfte müssen vom ERP-Sonder-\nvermögen als förderungswürdig anerkannt sein.\nAn diesen Maßnahmen wird die Berliner Wirtschaft be-\nteiligt.\n(Vgl. auch Kap. 3 Tit. 862 01)","1796                                 BluHl<:~sqesc~tzblatt, Jahrgang 1973, Teil I\nKap. 7\nTitel                                                                             Betrag      Betrag\nIst-Ergebnis\nfür        für\nZw (! c k b <) s t i mmung\n1973        1972              1971\nFunktion\nDM          DM            1 000 DM\n3          4                 5\n-----'----- -··--····--·---\nEinnahm en\n161 01      Zinsen aus Darlehen ......... . ........................              2 162 000   2 149 000              2 512\n330\n181 01     Tilgungen von Darlehen ..... . .........................              6 438 000    6 371 000              5 475\n330\n360 01     Vortrag aus dem Vorjahr ..... ........................                   660 000     740 000               1 671\n970\nGesamteinnahmen ....          9 260 000   9 260 000\nAusgab en\nAusgaben dürfen nur in Höhe der Einnahmen bei Kap. 7\ngeleistet und bis zur Höhe etwai ger Mehreinnahmen über-\nschritten werden. Die Mittel sind übertragbar.\n621 01     Abführung an den Bundeshaush alt .....................                3 145 000    3 145 000              3 145\n920\n862 01     Wasserwirtschaft    ........... . ........................            6 115 000    6 115 000               1 437\n330\nGesamtausgaben ....         9 260 000    9 260 000\nAbschluß\nEinnahmen\nEinnahmen                                                                                   9 260 OOODM\nGesamteinnahmen ....        9 260 000 DM\nAusgaben\nSchuldendienst ........................................................... .                3 145 000 DM\nAusgaben für Investitionen                                                                  6 115 000 DM\nGesamtausgaben ....       9 260 000 DM","Nr. 101 -    Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Dezember 1973         1797\nTreuhandverwaltung\nErläuterungen\n6\nEinnahmen\nZu Tit. 161 01\nVeranschlagt sind Zinsen:\na) der Kreditanstalt für Wiederaufbau          2 160 000 DM\nh) der Lastenausgleichsbank (Bank für Ver-\ntriebene und Geschädigte) .............. _ _ _2_0_0_0_D_M_\n2 162 000 DM\nZu Tit. 181 01\nVeranschlagt sind Tilgungen:\na) der Kreditanstalt für Wiederaufbau          6 390 000 DM\nb) der Lastenausgleichsbank (Bank für Ver-\nlriebene und Geschädigte) ............. ___4_8_0_0_0_D_M_\n6 438 000 DM\nAusgaben\nZu Tit. 621 01\nAuf Grund einer Vereinbarung zwischen dem Bundesminister\nder Finanzen und dem ERP-Sondervermögen sind die Mittel\naus der Anleihe, die die Export-Import-Bank, Washington,\nder Bundesrepublik Deutschland gewährt hatte (vgl. Gesetz\nüber die Aufnahme eines Kredits durch den Bund im Rahmen\nder von den Vereinigten Staaten gewährten Wirtschafts-\nhilfe vom 23. Mai 1952, Bundesgesetzbl. Teil I S. 301), dem\nERP-Sondervermögen zur treuhänderischen Verwaltung über-\ntragen worden. Die Anleihe, die ein Bestandteil der ameri-\nkanischen Nachkriegswirtschaftshilfe (MSA-Hilfe) war und\nderen planmäßige Laufzeit erst 1986 enden sollte, ist im\nAußenverhältnis vorzeitig zurückgezahlt worden. Hiervon\nist die im Innenverhältnis bestehende Vereinbarung über\ndie treuhänderische Verwaltung der Mittel durch d·as ERP-\nSondervermögen unberührt geblieben. Zu den Verpflichtun-\nqen des ERP-Sondervermögens aus dem Treuhandverhältnis\ncrehört die Ubernahme des Schuldendienstes gegenüber dem\nBundeshaushalt nach dem ursprünglichen Zins- und Til-\nqunrssplan.\nZu Tit. 862 01\nVeranschlagt sind Kredite für die Wasserwirtschaft. Für den\n~Jleichen Verwendungszweck sind 193 885 000 DM bei Kap. 1\nTit. 862 09 veranschlagt worden.","1798                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil I\nAnlage Nr. I/ A\nzu Kap. 1 - Ausgaben -\nTitel\n862 01   Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung kleiner und mittlerer Unternehmen.\nIst-Ergebnis\n1973           1972          1971\nFunktion                                                     DM             DM         1 000 DM\n634      Verarbeitende Industrie .................. .                                     109 872\n635      Handwerk und Kleingewerbe .............. .                                        55 154\n641      Handel .................................. .                                       29 672\n650      Fremdenverkehr .......................... .                                       29 919\n670     Sonstige Dienstleistungen .................. .                                      2 430\n680      Sonstige Bereiche ......................... .                                     53 419\nZonenrandgebiete\n691      Betriebliche Investitionen                                                       109 051\n699      Sonstiges\nSumme . . . . 420 000 000   384 000 000       389 517","Nr. 101 -       Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Dezember 1973                                        1799\nAnlage Nr. I/B\nzu Kap. 1 - Ausgaben -\nTitel\n862 07      Umstrukturierung in Bergbaugebieten\nIst-Ergebnis\n1973                 1972               1971\nFunktion                                                                       DM                   DM            1 000 DM\n634         Verarbeitende Industrie ................... .                                                             76 636\n635         :Handwerk und Kleingewerbe .............. .\n639         Sonstige verarbeitende Gewerbe ........... .\n641         1-Iandel .................................. .\n650         Fremdenverkehr .......................... .\n680         Sonstige Bereiche\nSumme ....                           45 000 000              76 636\nTitel\n862 08      Umstrukturierung im Saarland\nIst-Ergebnis\n1973                 1972             1971 *)\nFunktion                                                                      DM                   DM             1 000 DM\n634         Verarbeitende Industrie ................... .\n635         Handwerk und Kleingewerbe .............. .\n639         Sonstige verarbeitende Gewerbe ........... .\n641         Handel ................................... .\n650         Fremdenverkehr .......................... .\n680         Sonstige Bereiche          ..........................- - - - - - - - - - - - - - - - - - -\nSumme . . . .    45 000 000          45 000 000\n•) Das Ist-Ergebnis dieses Titels ist in dem oben genannten Ist-Ergebnis des Titels 862 07 enthalten, da beide Ansätze im Jahre\n1971 einen einheitlichen Titel -- 862 07 - bildeten.","1800                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil I\nAbschluß\ndavon entfallen auf\nZuweisungen                 besondere\nsächliche  Schulden-   u. Zuschüsse Investitionen    Finan-\nKap          Bezeichnung         Einnahmen      Ausgaben                                                         zierungs-\nAusgaben     dienst       für lfd.\nZwecke                   ausgaben\nDM            DM            DM         DM            DM           DM           DM\nl     Bundesgebiet\n(ohne Berlin) ........                 1074385 000                              11 200 000  941885000    121 300 000\n2    Berlin    ...............                 445 100 000                             5 400 000  339 700 000  100 000 000\n3     Entwicklungshilfe (ein-\nschließlich Schulden-\ndienst) ..............                   247 597 000              22 597 000                  25 000 000 200 000 000\n4    Sonstige Ausgaben ..                       67 860 000    1460000   64 900 000                               1 500 000\n5     Einnahmen     .........  1 834 942 000\n6     Exportfinanzierung    ..   500 000 000   500 000 000                                                     500 000 000\n7     Treuhandverwultung           9 260 000     9 260 000               3 145 000                   6 115 000\n2 344 202 000 2 344 202 000    1 460 000 90 642 000    16 600 000 1 312 700 000 922 800 000","Nr. 101 --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Dezember 1973 1801\nTeil Ib\nWirtschaftsplan\nnach § 2 des ERP-Investitionshilfegesetzes\nvom 17-. Oktober 1967-\nin der Fassung des Gesetzes\nzur Änderung des ERP-Investitionshilfegesetzes\nvom 24. Juli 1968","1802                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil I\nKap.\nTitel                                                                       Betrag         Betrag\nIst-Ergebnis\nfür            für\nZweckbestimmung\n1973           1972             1971\nPunhlion\nDM             DM            1 000 DM\n2\nEinnahmen\n119 01       Slundtmgs-, Verzugszinsen u. a ....................... .\n680\n119 99       Vermischte Einnahmen .............................. .\n017\n153 01       Zinsen c1us Dclrlchcn an Gemeinden, Gemeindeverbände\n5-19         einschließlich Eigenbetriebe, Eigengesellschaften und\nZweck verbände                                              19 200 000    19 200 000            21 486\n162 01       Zinsen aus Darlehen an Privatunternehmen ............ .          500 000        500 000              605\n330\n162 02       Zinsen aus Wertpapieren und sonstigen Anlagen ...... .           300 000        300 000            1 270\n872\n173 01       Tilgungen von Darlehen an Gemeinden, Gemeindever-\n549          bünde einschließlich Eigenbetriebe, Eigengesellschaften,\nZweckverb~inde und sonstige Rückflüsse ............. .      58 000 000    57 000 000            50 768\n1H2 01       Tilgungen von Darlehen an Privatunternehmen                    2 000 000      2 000 000            2 181\n330\n221 01       Zuführung aus dem Bundeshaushalt                              24 000 000    25 000 000            24 611\n680\n329 01       Einnahmen aus Krediten\n928\n360 01       Vortrcig aus Vorjahren\n970\nGesamteinnahmen ....      104 000 000   104 000 000\nAusgaben\n539 99       Vermischte Ausgaben\n017\n572 01       Verzinsung der Darlehen                                       44 000 000    45 000 000            49 702\n928\n592 01       Tilgung der Darlehen ............................... .        60 000 000    59 000 000            66 621\n928\n8.S'.1 01    Finanzierung von InvcsUlionsvorhaben ............... .                                            10 685\n699\nGesamtausgaben ... .     104 000 000   104 000 000\nAbschluß\nEinnahmen\nVerwaltungseinnahmen .................................................. • •\nlJbrige Einnahmen ....................................................... .         104 000 000 DM\nGesamteinnahmen ... .     104 000 000 DM\nAusgaben\nSüchliche Ausgaben ...................................................... .\nSchuldendienst ........................................................... .       104 000 000 DM\nGesamtausgaben ... .    104 000 000 DM","Nr. 101 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Dezember 1973         1803\nInvestitionshilie\nErläuterungen\n6\nEinnahmen\nZu Tit. 153 01 und 162 01\nDie Beträge sind geschätzt.\nZu Tit. 162 02\nDie Bankguthaben werden zwischenzeitlich angelegt.\nZu Tit. 173 01 und 182 01\nDie Beträge sind geschätzt.\nZu Tit. 221 01\nNach § 1 Abs. 2 des ERP-Investitionshilfegesetzes vom\n17. Oktober 1967 in der Fassung des Gesetzes zur Änderung\ndes ERP-Investitionshilfegesetzes vom 24. Juli 1968 wird der\nUnterschiedsbetrag zwischen den Zinseinnahmen und den\nzu zahlenden Zinsen aus dem Bundeshaushalt erstattet.\nAusgaben\nZu Tit. 572 01\nVeranschlagt sind Zinsen für aufgenommene Darlehen.\nZu Tit. 592 01\nVeranschlagt sind Tilgungen aufgenommener Darlehen.","1804                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil I\nTeil II\nFinanzierungsübersicht\nTeil I a                            Teil I b\nAllgemeine Aufgaben                  Investitionshilfe\ndes ERP-Sondervermögens\nBetrag für\n1973              1972      1      1973             1972\nin Tausend DM\nErmittlung des Finanzierungssaldos\n1. Ausgaben .................................. .          2 344 202         2 181 392            44 000           45 000\n(ohne Ausgaben zur Schuldentilung am Kredit-\nmarkt, Zuführungen an Rücklagen und Ausgaben\nzur Deckung eines kassenmäßigen Fehlbetrages)\n2. Einnahmen ................................. .          1 872 180         1 809 336           104 000          104 000\n(ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt,\nEinnahmen aus kassenmäßigen Uberschüssen)\n3. Saldo ...................................... .           472 022           372 056         + 60 000          + 59 000\n4. Nettoneuverschuldung/Nettotilgung am Kredit-\nmarkt ...................................... .\n4.1 Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt ..            691 646           442 000           210 000          174 000\n4.2 Ausgaben zur Schuldentilgung am Kredit-\nmarkt ................................... .          277 784           147 784           270 000          233 000\nSaldo ...................................... .           413 862           294 216        -60 000           -59 000\n5. Einnahmen aus kassenmäßigen Uberschüssen                  58 160             77 840               -                --\n6. Finanzierungssaldo .......................... .          472 022           372 056        -60 000           -59 000","Nr. 101    Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Dezember 1973                             1805\nTeil III\nKreditfinanzierungsplan\nTeil I a                           Teil I b\nAllgemeine Aufgaben                   Investitionshilfe\ndes ERP-Sondervermögens\nBetrag für\n1973             1972      1      1973              1972\nin Tausend DM\n1. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt\n1.1 langfristig ............................... .        250 000                -                -                 -\n1.2 kurzfristig .............................. .         441 646           442 000          210 000           174 00(,\nSumme 1.              691 646           442 000          210 000           174 000\n2. Ausgaben für Schuldentilgung am Kreditmarkt\n2.1 Tilgung langfristiger Schulden ............ .          37 784           37 784           60 000            59 000\n2.2 Tilgung kurzfristiger Schulden                       240 000           110 000          210 000           174 000\nSumme 2.              277 784           147 784          270 000          233 000\n3. Saldo aus 1. und 2.\nim ERP-Wirtschaftsplan veranschlagte Nettoneu-\nverschuldung am Kreditmarkt ................ .           413 862           294 216        -60 000           - 59 000","1806                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil I\nNachweisung\nüber die Anlage von Kassenmitteln\nund über die Vorfinanzierung von Darlehen\nVorbernerkun9en:\nA. Nach § 2 des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1972 vom 24. April 1972 (Bundesgesetzbl. I S. 667) ist der\nBundesminister für Wirtschaft und Finanzen ermächtigt worden, Kassenmittel des ERP-Sondervermö-\ngens bis zur Verausgabung für die in den ERP-Wirtschaftsplänen vorgesehenen Verwendungszwecke\nauch bei den Hauptleihinstituten des ERP-Sondervermögens anzulegen.\nB. Nach § 4 des ERP-Entwicklungshilfegesetzes vom 9. Juni 1961 (Bundesgesetzbl. II S. 577) ist der Bundes-\nminister für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (jetzt Bundesminister für Wirtschaft) ermächtigt, Kassen-\nmittel des ERP-Sondervermögens zur Vorfinanzierung von Darlehen, die im Rahmen der Entwicklungshilfe\ngegeben werden, zu verwenden.\nLfd.                                                                  Betrag\nEmpfänger                 Verwendungszweck           für 1972          Bemerkungen\nNr.\nin Mill. DM\nA. Anlage von Kassenmitteln\nKreditanstalt                Stärkung der Liquidität\nfür Wiederaufbau\na) für Kredite an\nEntwicklungsländer          rd. 19\nb) zur Durchführung des\nAuftragsfinanzierungs-\nprogramms Berlin            rd. 129\nc) zur Exportfinanzierung      rd. 150\nB. Vorfinanzierung von Darlehen","Nr. 101 --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Dezember 1973 1807\nNachweisung\ndes ERP-Sondervermögens\nnach dem Stand vom 31. Dezember 1971\n1. Zusan1menstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen\n2. Verluste im Rechnungsjahr 1971","1808                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil I\n1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und\nAktiva:\nStand am 31. 12. 1970 Stand am 31.12.1971\nDM                    DM\nA. Bankguthaben ...................................................... .               233 388 351,98        280 447 222,86\nB. Darlehensforderungen\n1.  Kreditanstalt für Wiederaufbau ................................... .        5 750 535 901,80      5 919 882 620,40\n2.  Berliner Industriebank ............................................ .       1 064 463 211,69      1 160 682 592,74\n3.  Lastenausgleichsbank ............................................. .          604 402 772,05        650 604 228,53\n4.  Deutsche Bundesbahn ............................................. .            10 669 000,-           3 894 000,-\n5.  Deutsche Siedlungs- und Landesrentenbank ........................ .                                   2 170 000,-\n6.  Land Berlin ...................................................... .          651 930 365,20        637 000 741,04\n7.  Mibau - Mitteldeutsche Bau-AG für gemeinnützigen Wohnungs- und\nSiedlungsbau -- .................................................. .              440 203,90            433 890,75\n8. Verschiedene .................................................... .            859 952 334,68        885 846 097,81\nC. Sonstige Forderungen\n1. Zins-, Provisions- und Gewinnertragsforderungen ................... .          126 390 687 ,25        74 684 621,30\n2.  Tilgungsforderungen ............................................. .           284 807 679,10        238 018 372,20\n3.  Kreditanstalt für \\1Viederautbm1 - Sondereinlage - ................ .         218 250 529,-         226 676 243,-\n4.  Kreditanstalt für Wiederaufbau - zwischenzeitliche Anlage - ...... .          1.34117 516,73        285 819 707,16\n5.  Verschiedene      zwischenzeitliche Anlage - ....................... .         22 937 416,72         10 000 000,-\n6.  Kreditanstalt für Wiedenrnfbau - Inanspruchnahme der Liquiditäts-\nhilfe zur finanzicrung von Lieferungen in Entwicklungsländer - .... .         500 000 000,-         500 000 000,-\n7. Verschiedene ..................................................... .            28 964 996, 17        28 046 018,95\nD. Beteiligungen\n1. Lastenausgleichsbank*}                                                           3 000 000,-           3 000 000,-\n2. Berliner Ind11striebank *) .......................................... .         34 000 000,-          34 000 000,-\n3. Kreditanstalt für V/iederaufbau *) .................................. .         90 000 000,-          90 000 000,-\n4. Unterbeteiligung des ERP-Sondervermögens an einer Beteiligung des\nBundes bei der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwick-\nlung (Weltbank)*) ............................................... .           100 000 000,-         100 000 000,-\n5. Unterbeteiligung des ERP-Sondervermögens an einer Beteiligung des\nBundes bei der Internationalen Finanzcorporation (IFC) *) ........... .        15 318 105,-          15 318 105,--\n6. Beteiligungen der Berliner Industriebank AG an Berliner Unternehmen\nim Rahmen der Eigenkapitalfinanzierungsprogramme in Berlin für\nRechnung des ERP-Sondervermögens .............................. .             115 936 034,97        123 019 350,-\nE. Liegenschaften ...................................................... .                 914 017,-             766 534,-\nF. Wertpapiere                                                                         238 254 497,02        163 913 231,36\n11 088 673 820,26     11 434 223 577,10\n\"') Nominalbetrag","Nr. 101    Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Dezember 1973\nVerpHkhhrngcn des ERP--Sondervermögens\nStand am 31.12.1970  Stand am 31. 12. 1911\nDM                   DM\nA. Vermügenshesl.and . . . ...                                                   9 792 733 820,26    10 070 067 577,10\nB. Darl~:hensverpflicht.ungen ............................................ .     1 295 940 000,-      1364156 000, -\n11 088 673 820,26     11 434 223 577, 10\nVerpflichtungen aus\nGewährleistungen:\n231 190 675,37 DM","1810                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil I\n2. Verluste im Rechnungsjahr 1971\nKapital-               Zins-\nforderungen\nDM                   DM\nAn Verlusten sind eingetreten:\na) Bundesgebiet (ohne Berlin) .................. .          226 550,52                260,10\nh) Berlin ..................................... .           130 000,-              17 468,78\n356 550,52             17 728,88"]}