{"id":"bgbl1-1972-77-3","kind":"bgbl1","year":1972,"number":77,"date":"1972-08-03T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1972/77#page=15","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1972-77-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1972/bgbl1_1972_77.pdf#page=15","order":3,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 47","page":1335,"pdf_page":15,"num_pages":2,"content":["Nr. 77 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. August 1972                          1335\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 47, ausgegeben am 2. August 1972\nTag                                              Inhalt                                           Seite\n27.6. 72  Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nlünd und der Kaiserlich Iranischen Regierung über Kapitalhilfe ....................... .  821\n4. 7. 72 Bekmrnt1m1chung des Dritten Protokolls zum Langfristigen Abkommen zwischen der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Volksrepublik Bulga-\nrien über den Warenverkehr, über die Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem und techni-\nschem Gebiet und über die Handelsvertretungen ..................................... .     823\n13. 7. 72 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung der Birmanischen Union über Kapitalhilfe .................... .    834\n19. 7. 72 Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Verordnung und der Vereinbarung über die\nZusammenlegung der deutschen und der niederländischen Grenzabfertigung am Grenz-\nübergang Neurhede-Boertange ..................................................... .       836","1336                                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I\nFundstellennachweis B\nVölkerrechtliche Vereinbarungen\nAbgeschlossen am 31. Dezember 1971 - Format DIN A 4 - Umfang 320 Seiten\nDer Fundstellennachweis B enthält die von der Bundesrepublik Deutschland und ihren\nRechtsvorgängern abgeschlossenen völkerrechtlichen Vereinbarungen, die im Bundesgesetz-\nblatt, Bundesanzeiger und ihren Vorgängern veröffentlicht wurden und die - soweit ersicht-\nlich - noch in Kraft sind oder sonst noch praktische Bedeutung haben können.\nEinzelstücke können zum Preise von je DM 7,- zuzüglich je DM 0,90 Porto und Ver-\npackungsspesen gegen Voreinsendung des Betrages auf Postscheckkonto „Bundes-\ngesetzblatt\" Köln 399 bezogen werden.\nIm Bezugspreis ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 0/o.\nIlerausuebcr: D<!r Hunrlt>sminisler der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges. m. b. H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn\nPoslansc:hriH iür Abonnementsbestellungen sowie iür Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundcsgeselzblatt, 53 Bonn 1, Postfach 624, Telefon 22 40 86 - 88.\nDas Bundcsgcsclzbli!U cn;chcinl in drd Teilen. ln Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer Aus-\nfer l.iqur1g verkündet. Lirnlcrrd<)r Bezuq nur im Postabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. beim Verlag vorliegen.\nIm Teil III wird ·das als fortqelt.end festqcslcllte Bundesrecht auf Grund d,~s Gesetzes über Sammlung des Bundesrechts vom 10. Juli 1958 (BGB!. I\nS. 437) nuch St1chqcbiet.cn geordnet veröffentlicht. Der Teil III kann nur als Verlagsabonnement bezogen werden.\nBczu9spreis lür. T<)il 1 und Teil lI hitlbjiihrlich je 31,- DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 0,85 DM. Dieser Preis gilt auch für die Bundes-\ngesetzhliiller, drc vor dem 1. Juli 1972 ausqeuebcn worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundes-\n\\Jcsct.diltrtt, Köln 3 9\\J oder (JC\\JC!l Vormrsrechnunq bzw. qegcn Nachnahme.\nPreis dieser Ausgabe 0,8'.i DM zu,.iiqlich Versandqebühr 0,15 DM, bei Lieferung gegen Vorausrechnung zuzüglich Portokosten für die Vorausrechnung.\nIm Bezugspreis ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz behägt 5,5 ¼."]}