{"id":"bgbl1-1972-61-4","kind":"bgbl1","year":1972,"number":61,"date":"1972-07-04T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1972/61#page=40","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1972-61-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1972/bgbl1_1972_61.pdf#page=40","order":4,"title":"Berichtigung der Zweiundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung","law_date":"1972-06-30T00:00:00Z","page":1060,"pdf_page":40,"num_pages":1,"content":["1060                                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I\n(2) Eine Desinfektion der Jnjeklionsstelle hat zur                         gesamte Ganaschengegend aus. Auch geringgradige\nVermeidung von Fchlreakliuncn zu unterbleiben.                                 Schwellungen, die sich im Vergleich mit dem ande-\nren Augenlid fest.stellen lassen, sind als positiv\nb) Beurteilung                                     anzusehen. Es empfiehlt sich deshalb, besonders bei\n(1) Der zeitliche Abstand zwischen Brucellinisie-                          starker Gesichtsbewollung der Schafe, die Injek-\nrung und Kontrolluntersuchung richtet sich nach der                            tionsstelle bei jedem einzelnen Tier abzutasten, da\nAnweisung der HerstellerJirma des verwendeten                                  alle Reagenten eine phlegmonöse Konsistenz des\nBrucellins.                                                                   Augenlides aufweisen. Im medialen Augenwinkel\ntritt nicht selten eine seröse oder schleimige Flüssig-\n(2) Ein positives Ergebnis liegt vor, wenn an                              keit aus.\ndem Augenlid eine ödematöse Schwellung auftritt.\nIn den meisten Fällen ist das gesamte untere Augen-                               (3) Ein n e g a t i v e s Ergebnis liegt vor, wenn\nlid halbkugelig verdickt, so daß die Lidspalte stark                           das Augenlid, in das das Allergen injiziert wurde,\nverkleinert ist. Das ödematös geschwollene Lid ist                            unverändert ist. Wenige Stunden nach der Injektion\ngerötet, schmerzhaft und von teigiger Konsistenz.                              auftretende Schwellungen, die sich bald zurückbil-\nDie Schwellung dehnt sich gelegentlich über die                                den, bleiben für die Beurteilung außer Betracht.\nBerichtigung\nder Zweiundzwanzigsten Verordnung\nzur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung\nVom 30. Juni 1972\n§ 3     der Zweiundzwanzigsten Verordnung zur\nÄnderung der Außenwirtschaftsverordnung vom\n29. Juni 1972 (Bundesgesetzbl. I S. 995) muß richtig\nwie folgt lauten:\n,,§ 3\nDiese Verordnung tritt am Tage ihrer Verkün-\ndung in Kraft mit Ausnahme des § 1 Nr. 2 Buch-\nstabe a, der am 1. Juli 1972 in Kraft tritt.\"\nBonn, den 30. Juni 1972\nDer Bundesminister\nfür Wfrtschaft und Finanzen\nIm Auftrag\nBaase\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges. m. b. H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn.\nPostanschrift für Abonnementsbestellungen sowie für Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesgesetzblatt, 53 Bonn 1, Postfach 624, Telefon 22 40 86 - 88.\nDas Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Vernrdnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer Aus•\nfertigung verkündet. Laufender Bezug nur im Postabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. beim Verlag vorliegen.\nIm Teil III wird das als fortgeltend feslgeslellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über Sammlung des Bundesrechts vom 10. Juli 1958 (BGB! I\nS. 437) nach Sachqebieten geordnet veröffentlicht Der Teil III kann nur als Verlagsabonnement bezogen werden\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 31,- DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 0,85 DM. Dieser Preis gilt auch für die Bundes-\ngesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1970 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendu11q des Betraqes auf das Postsdwckkontu Butides\n.                                  gesetzblatt, Köln 3 99 oder gegen Vorausrecb11ung bzw. gegen Nachnahme\nPreis dieser Ausgabe 2,55 DM zuzüqlich Versandgebühr 0,20 DM, bei Lieferu11g gegen Vorausrechnung zuzüglich Portukosten für die Vorausrec..hnung\nIm Bezugspreis ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte St.euersatz beträgt 5,5 °/,."]}