{"id":"bgbl1-1972-61-2","kind":"bgbl1","year":1972,"number":61,"date":"1972-07-04T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1972/61#page=7","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1972-61-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1972/bgbl1_1972_61.pdf#page=7","order":2,"title":"Verordnung über die Berufsbildung im Gartenbau","law_date":"1972-06-26T00:00:00Z","page":1027,"pdf_page":7,"num_pages":19,"content":["Nr. 61 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. Juli 1972                         1027\nVerordnung\nüber die Berufsbildung im Gartenbau\nVom 26. Juni 1972\nAuf Grund der §§ 21, 25 Abs. 1, des § 81 Abs. 4          c) Bodenverbesserung, Entwässerung,\nund des § 82 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes vom          d) Aufbereiten, Herrichten von Erden und Sub-\n14. August 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 1112), geändert           straten;\ndurch das Gesetz zur Änderung des Berufsbildungs-\ngesetzes vom 12. März 1971 (Bundesgesetzbl. I           4. Pflanzen:\nS. 185), wird im Einvernehmen mit dem Bundes-               a) Pflanzenkenntnisse,\nminister für Arbeit und Sozialordnung verordnet:            b) Aufbau und Lebenserscheinungen,\nc) Vermehrung,\nd) Verwendung;\nErster Teil\nAnerkennung des Ausbildungsberufes                5. Kultur- und Pflegemaßnahmen:\nund Ausbildungsordnung                         a) Pflege des Standortes,\nb) Düngung,\nErster Abschnitt                         c) Bewässerung,\nd) Arbeiten an der Pflanze,\nAllgemeine Vorschriften\ne) Pflanzenschutz,\n§ 1                               f) Wachstumsregulatoren;\nAnerkennung des Ausbildungsberufes              6. Maschinen und Geräte:\na) Einsatz,\nDer Ausbildungsberuf .Gärtner\" wird staatlich\nanerkannt.                                                  b) Wartung;\n§ 2                           7. Werkstoffe und Hilfsmittel:\nAusbildungsdauer                          a) Materialkunde,\nb) Verwendung,\nDie Ausbildung dauert drei Jahre. Sie dauert\nzwei Jahre, wenn der Auszubildende                          c) Be- und Verarbeitung;\n1. eine Abschlußprüfung in einem anderen Ausbil-        8. Aufbereitung und Markt:\ndungsberuf bestanden hat oder                           a) Ernte,\nb) Aufbereitung,\n2. den erfolgreichen Besuch der zehnten Klasse\neiner weiterführenden Schule oder einen gleich-         c) Lagerung,\nwertigen Bildungsabschluß nachweist.                    d) Absatz,\ne) Gärtnerisches Gesamtwerk;\nZweiter Abschnitt                     9. Wirtschafts- und Sozialkunde:\na) Betriebswirtschaft,\nInhalt der Berufsausbildung\nb) Arbeits- und Materialbedarf,\n§ 3                               c) Stellung des Gartenbaues in der Gesamtwirt-\nschaft,\nAusbildungsberufsbild\nd) Behörden, Organisationen und sonstige Ein-\nGegenstand der Berufsausbildung sind mindestens              richtungen für den Gartenbau,\ndie folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:                  e) Arbeitsrecht und Versicherungswesen.\n1. Ausbildungsstätte:\na) Standort,                                                                     § 4\nb) Einrichtung,                                                      Ausbildungsrahmenplan\nc) Organisation,                                        - Sadtlidle Gliederung der allgemeinen Fertig-\nd) Arbeitsschutz und Unfallverhütung;                                keiten und Kenntnisse -\nDie Vermittlung der allgemeinen Fertigkeiten und\n2. Vorbereitende Arbeiten:\nKenntnisse nach § 3 soll nach folgender Anleitung\na) Flächenaufteilung und Vermessung,                 sachlich gegliedert werden:\nb} Herrichten des Arbeitsplatzes;\n1. Ausbildungsstätte:\n3. Böden, Erden, Substrate:                                  a) Standort:\na) Bodenkunde,                                              aa) Kenntnisse über die Wirtschafts- und\nb) Bodenbearbeitung,                                             V er kehrslage,","1028                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I\nbb) Kenntnisse über die Klima-, Boden- und              bb) Kenntnisse über die Wirkung der dafür\nWasscrverhültnisse;                                     erforderlichen Geräte, Maschinen und\nMittel,\nb) Einrichtung:\ncc) Kenntnisse über Entwässerungsverfahren;\naa) Kennlnisse . über die Produktions- und\nWirtschaJtsräume,                                d) Aufbereitung und Herrichten von Erden und\nbb) Kenntnisse über sonstige Kulturräume,               Substraten:\ncc) Kennlnisse über die Heizung,                        aa) Kenntnisse über die Eignung von Erden\ndd) Kennlnisse übe:~r die Energie- und Wasser-               und Substraten für die verschiedenen\nversor~J1mg;                                             Pflanzen,\nbb) Fertigkeiten im Herstellen, Mischen und\nc) Organisation:                                                Lagern von Erden und Substraten;\naa) Kenntnisse über die allgemeine Gliede-\nrung des Betriebes,                           4. Pflanzen:\nbb) Kenntnisse über die Arbeitskräfte,\na) Pflanzenkenntnisse:\ncc) Kenntnisse über die Schwerpunkte,\naa) Kenntnisse über die Systematik der\ndd) Kenntnisse über die Besonderheiten des                   Pflanzen,\nBetriebes;\nbb) Kenntnisse über Pflanzennamen und\nd) Arbeitsschutz und Unfallverhütung:                           Pflanzensorten,\naa) Kenntnisse über Arbeitsschutzvorschriften           cc) Kenntnisse über geschützte Pflanzen,\nin Gesetzen und Verordnungen,                       dd) Kenntnisse über den Sortenschutz;\nbb) Kenntnisse über Vorschriften der Träger\nb) Aufbau und Lebenserscheinungen:\nder gesetzlichen Unfallversicherung, ins-\nbesondere Unfallverhütungsvorschriften,             aa) Kenntnisse über äußeren und inneren\nRichllinien und Merkblätter,                             Aufbau,\ncc) Kenntnisse über das Verhalten bei Un-               bb) Kenntnisse über Lebenserscheinungen,\nfällen und die Erste Hilfe;                              Wachstumsvorgänge      und Umweltein-\nflüsse;\n2. Vorbereitende Arbeiten:                                 c) Verwendung:\na) Flächenaufteilung und Vermessung:                       Kenntnisse über die Eignung der gebräuch-\nlichsten Arten und Sorten für die spätere Ver-\naa) Fertigkeiten im Einteilen von Flächen,\nwendung;\nbb) Kenntnisse über Flächennutzung und\nPflanzenabstände;                                d) Düngung:\naa) Fertigkeiten im Ausbringen von Düngern,\nb) Herrichten des Arbeitsplatzes:\nbb) Fertigkeiten im Ansetzen von Dünger-\naa) Fertigkeiten im fanrichten des Arbeits-\nlösungen,\nplatzes,\ncc) Fertigkeiten im Mischen von Düngemit-\nbb) Kenntnisse über Arbeitsverfahren, Planen\nteln,\nder Arbeitsvorgänge;\ndd) Kenntnisse über die gebräuchlichsten\n3. Böden, Erden, Substrate:                                        Düngerarten, deren Zusammensetzung,\nEigenschaften und Wirkung,\na) Bodenkunde:\nee) Kenntnisse über die Berechnung von\naa) Kenntnisse über die Entstehung der Bö-                   Düngermengen,\nden,\nff) Kenntnisse über Lagerung,\nbb) Kenntnisse über Zusammensetzung und\ngg) Kenntnisse über Gründüngung,\nEigenschaften der Bodenarten,\nhh) Kenntnisse über typische Mangelerschei-\ncc) Kenntnisse über die Eignung der Boden-\nnungen;\narten für die verschiedenen Pflanzen;\nb) Bodenbearbeitung:                                    e) Bewässerung:\naa) Fertigkeiten im Bedienen der Bewässe-\naa) Fertigkeiten in den Techniken der Boden-\nrungseinrichtungen,\nbearbeitung, insbesondere im Graben,\nHarken, Fräsen, Pflügen und Eggen,                  bb) Kenntnisse über die Bedeutung der Was-\nserqualität,\nbb) Fertigkeiten mit Handgeräten und Ma-\nschinen,                                            cc) Kenntnisse über Wasserbedarf,\ncc) Kenntnisse über Ziel und Zeitpunkt der              dd) Kenntnisse über Bewässerungsverfahren;\neinzelnen Arbeiten;\nf) Pflanzenschutz:\nc) Bodenverbesserung, Entwässerung:                        aa) Fertigkeiten im Ansetzen von Spritz-\naa) Fertigkeiten in der Verbesserung der                     brühen,\nBodenstruktur mit mechanischen, chemi-              bb) Fertigkeiten im Dosieren und Ausbringen\nschen und organischen Mitteln,                           der Mittel,","Nr. 61 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. Juli 1972                         1029\ncc) Kc!rinlniss(' ühcr MciiJlichkeit.en des vor-     Gartenbaues entsprechend den Unterschieden in\nb<~L1qcndcn PlliJn:-~i:nsdiutzcs, insbesondere  ihrer Zielsetzung und den dort anfallenden Arbeiten\ndie SorlcnwcJhl ndch Standort und Lage,         die in den Absätzen 2 bis 8 aufgeführten besonde-\ndd) Kennl.niss<! ülwr wjchtige Schadorganis-         ren Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt und die\nmen und Pllan,~cnkrankheitcn,                   Vermittlung nach der Anleitung dieser Absätze\nsachlich gegliedert werden.\nee) K(mnLni~;se ülwr die gebräuchlichsten\nPJhmzcnschu Lzrn i Ll.cl t1nd ihre Wirkung,        (2) In Ausbildungsstätten des Zierpflanzenbaues\nff) Kennlnisse über das Pflanzenschutzrecht;         einschließlich der Staudengärtnerei soll die Ver-\nmittlung der besonderen Fertigkeiten und Kennt-\n5. Grundkenntnisse über Aufbereitung und Markt:             nisse nach folgender Anleitung sachlich gegliedert\na)  Ernte,                                               werden:\nb)  Aufbereitung,\n1. Pflanzen:\nc)  Lagerung,\na) Pflanzenkenntnisse:\nd)  Absatz,\nKenntnisse über Arten und Sorten;\ne)  Gärtnerisches Gesamtwerk;\nb) Vermehrung:\n6. Wirtschafts- und Sozialkunde:                                    aa) Fertigkeiten in verschiedenen Arten der\na) Betriebswirtschaft:                                                generativen und vegetativen Vermeh-\naa) Grundkenntnisse der betriebswirtschaft-                       rung, insbesondere Aussäen, Teilen sowie\nlichen Zusammenhünge und Funktionen,                         Gewinnen und Stecken von Stecklingen,\nbb) Grundkenntnisse des Kosten- und Kalku-                   bb) Kenntnisse über Grundlagen der Pflan-\nlationswesens;                                               zenzüchtung und -vermehrung,\ncc) Kenntnisse über die Behandlung des\nb) Arbeits- und Materialbedarf:\nSaat- und Pflanzgutes sowie der Mutter-\naa) Grundkenntnisse des Arbeitsbedarfs bei                        pflanzen,\nwichtigen Arbeitsvorgängen,\ndd) Kenntnisse über Vermehrungsmethoden\nbb) Grundkennlnisse des Materialbedarfs bei\nund Vermehrungszeitpunkte,\nwichtigen Arbeitsvorgängen;\nee) Kenntnisse über das Saatgutverkehrs-\nc) Stellung des Gartenbaues in der Gesamtwirt-                        recht;\nschaft:\naa) Grundkenntnisse über die wirtschaftliche             c) Verwendung:\nBedeutung des Gartenbaues,                                   Grundkenntnisse über die Binderei;\nbb) Grundkenntnisse über den Beitrag des\n2. Kultur- und Pflegemaßnahmen:\nGartenbaues für die Volkswirtschaft, ins-\nbesondere zur optimalen Gestaltung der              a) Pflege des Standortes:\nUmwelt;                                                 aa) Fertigkeiten in der Wartung der Anzucht-\nd) Behörden, Organisationen und sonstige Ein-                         einrichtungen,\nrichtungen für den Gartenbau:                                bb) Fertigkeiten in der Bodenlockerung,\nc1a) Grundkenntnisse über Art und Aufgabe                    cc) Fertigkeiten in der Unkrautbekämpfung,\nder für den Gartenbau zuständigen staat-                dd) Kenntnisse über die Wirkung der Geräte,\nlichen Stellen und der berufsständischen                     Maschinen und Mittel;\nOrganisationen,\nb) Arbeiten an der Pflanze:\nbb) Grundkenntnisse über die Möglichkeiten\nder beruflichen Aus- und Fortbildung so-                aa) Fertigkeiten im Pikieren, Topfen und\nwie über die Ausbildungsstätten;                             Pflanzen,\nbb) Fertigkeiten im Rücken, Schneiden, Stut-\ne) Arbeitsrecht und Versicherungswesen:\nzen, Formen, Ausbrechen, Stäbeln und\naa) Grundkenntnisse des Arbeitsrechts, ins-                       Aufbinden,\nbesondere über das Tarifvertragsrecht und\ncc) Kenntnisse über die Auswirkungen der\nden Arbeitsschutz,\nMethoden und des Zeitpunktes der ein-\nbb) Grundkenntnisse des Versicherungswe-                          zelnen Maßnahmen;\nsens, insbesondere über die wichtigsten\nZweige der Sozialversicherung und der               c) Wachstumsregulatoren:\nSchadensversicherung.                                  aa) Fertigkeiten im Umgang mit Einrichtun-\ngen zum Heizen, Lüften, Schattieren, Be-\nlichten, Verdunkeln, Spritzen und Kühlen,\n§ 5\nbb) Fertigkeiten im Anwenden von Wuchs-\nAusbildungsrahmenplan\n-  Sachliche Gliederung der besonderen                            und Hemmstoffen,\nFertigkeiten und Kenntnisse -                           cc) Kenntnisse über optimale Wachstums-\nbedingungen für die einzelnen Kulturen,\n(1) Uber die nach § 4 zu vermittelnden allgemei-\nnen Fertigkeilen und Kenntnisse hinaus sollen in                     dd) Kenntnisse über wichtige Wachstumsregu-\nden einzelnen Arten von Ausbildungsstätten des                            latoren und ihre Wirkung;","1030                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I\n3. Maschinen und Geräte:                                         bb) Kenntnisse über Lagerungs- und Kühl-\nmethoden,\na) Einsatz:\ncc) Kenntnisse über Lagerfähigkeit und La-\naa) Fertigkeiten im Arbeiten mit und an den\ngerschäden;\nMaschinen und Geräten, insbesondere für\nBodenbearbeitung, Erdaufbereitung, Dün-        d) Absatz:\ngung, Bewässerung, Pflanzenschutz, Trans-          aa) Kenntnisse über Absatzformen,\nport, Sortierung und Verpackung,                   bb) Kenntnisse über Vermarktungseinrichtun-\nbb) Fertigkeiten im Bedienen der Heizungs-                   gen;\nund Regeleinrichtungen der Belichtungs-\ne) Gärtnerisches Gesamtwerk:\nund Verdunkelungseinrichtungen sowie\nsonstiger technischer Einrichtungen,               Grundkenntnisse über Beschaffung und Erle-\ndigung von Aufträgen.\ncc) Kenntnisse über Aufbau, Zweck und Ar-\nbeitsweise der Maschinen, Geräte und           (3) In Ausbildungsstätten des Gemüsebaues, ein-\nEinrichtungen,                              schließlich des Pilzanbaues, soll die Vermittlung der\ndd) Kenntnisse über das Erkennen von Stö-        besonderen Fertigkeiten und Kenntnisse nach fol-\nrungen;                                     gender Anleitung sachlich gegliedert werden:\nb) Wartung:                                           1. Pflanzen:\naa) Fertigkeiten im Pflegen der Maschinen,           a) Pflanzenkenntnisse:\nGeräte und Einrichtungen,                          Kenntnisse über Arten und Sorten;\n. bb) Fertigkeiten in betriebsüblichen kleine-         b) Vermehrung:\nren Reparaturen,\naa) Fertigkeiten in verschiedenen Arten der\ncc) Kenntnisse über Bedienungsanleitungen                    generativen und vegetativen Vermeh-\nund Wartungsvorschriften;                               rung, . insbesondere Aussäen und Teilen,\n4. Werkstoffe und Hilfsmittel:                                  bb) Kenntnisse über Grundlagen der Pflan-\nzenzüchtung und -vermehrung,\na) Materialkunde:\ncc) Kenntnisse über die Behandlung des\nKenntnisse über die im Gartenbau gebräuch-                   Saat- und Pflanzgutes,\nlichen Materialien, insbesondere Kunststoffe,\ndd) Kenntnisse über Vermehrungsmethoden\nHolz, Metall, Glas und Brennstoffe;\nund Vermehrungszeitpunkte,\nb) Verwendung:                                              ee) Kenntnisse über das Saatgutverkehrs-\naa) Fertigkeiten im Ausführen üblicher Ar-                   recht;\nbeiten bei Bau, Umbau oder Reparatur        2. Kultur- und Pflegemaßnahmen:\nvon Kulturräumen und -einrichtungen,\na) Pflege des Standortes:\nWirtschafts- und Lagerräumen,\naa) Fertigkeiten in der Wartung der Anzucht-\nbb) Kenntnisse über die Eignung der Werk-\neinrichtungen,\nstoffe und Hilfsmittel für die verschiede-\nnen Arten ihrer Verwendung;                        bb) Fertigkeiten in der Bodenlockerung,\ncc) Fertigkeiten in der Unkrautbekämpfung,\n5. Aufbereitung und Markt:                                       dd) Kenntnisse über die Wirkung der Ge-\na) Ernte:                                                        räte, Maschinen und Mittel;\naa) Fertigkeiten in den Erntearbeiten, ins-         b) Arbeiten an der Pflanze:\nbesondere im Schneiden, Pflücken und                aa) Fertigkeiten im Pikieren, Topfen und\nRäumen,                                                Pflanzen,\nbb) Kenntnisse über Erntezeitpunkte und                bb) Fertigkeiten im Rücken, Schneiden, Stut-\n-methoden;                                              zen, Formen, Ausbrechen, Stäbeln und\nAufbinden,\nb) Aufbereitung:\ncc) Kenntnisse über die Auswirkungen dßr\naa) Fertigkeiten im Reinigen,\nMethoden und des Zeitpunktes der ein-\nbb) Fertigkeiten im Handsortieren und ma-                   zelnen Maßnahmen;\nschinellen Sortieren,\nc) Wachstumsregulatoren:\ncc) Fertigkeiten im Verpacken und Kennzeich-\nnen,                                               aa) Fertigkeiten im Umgang mit Einrichtun-\ngen, insbesondere zum Heizen, Lüften,\ndd) Kenntnisse über Reinigungs- und Sortier-\nSchattieren, Belichten, Spritzen und Küh-\nverfahren,                                              len,\nee) Kenntnisse über Sortierungsvorschriften             bb) Fertigkeiten im Anwenden von Wuchs-\nund Qualitätsnormen;                                   und Hemmstoffen,\nc) Lagerung:                                                 cc) Kenntnisse über optimale Wachstums-\naa) Fertigkeiten im Vorbereiten der Erzeug-                  bedingungen für die einzelnen Kulturen,\nnisse und im Einbringen in Lager- und              dd) Kenntnisse über wichtige Wachstumsregu-\nKühlräume,                                               latoren und ihre Wirkung;","Nr. 61 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. Juli 1972                        1031\n3. Maschinen und Cerülc:                                         bb) Kenntnisse über Lagerungs- und Kühl-\nmethoden,\na) Einsatz:\ncc) Kenntnisse über Lagerfähigkeit und La-\naa) Fc1rt.igkeiten im Arbeiten mit und an den\ngerschäden;\nMaschinen und Geräten, insbesondere für\nBodenbearbeitung, Erdaufbereitung, Dün-          d) Absatz:\n~Jtmg, Pflanzung, Bl~wässerung, Pflanzen-            aa) Kenntnisse über Absatzformen,\nschutz, Ernte, Trnnsport, Sortierung und\nbb) Kenntnisse über Vermarktungseinrich-\nVerpackung,\ntungen;\nbb) Fertigkeiten im Bedienen der Heizungs-\nund Regeleinrich\\ungcm, der Belichtungs-         e) Gärtnerisches Gesamtwerk:\neinrichtungen sowie sonstiger technischer            Grundkenntnisse über Beschaffung und Erledi-\nEinrichtungen,                                       gung von Aufträgen.\ncc) Kenntnisse über Aufbau, Zweck und Ar-\nbeit weise der Maschinen, Geräte und Ein-       (4) In den Baumschulen als Ausbildungsstätten\nrichtungen,                                  soll die Vermittlung der besonderen Fertigkeiten\ndd) Kenntnisse über das Erkennen -von Stö-        und Kenntnisse nach folgender Anleitung sachlich\ngegliedert werden:\nrungen;\nb) Wartung:                                           1. Pflanzen:\naa) Fertigkeiten im Pflegen der Maschinen,            a) Pflanzenkenntnisse:\nGeräte und .Einrichtungen,                           Kenntnisse über Arten und Sorten;\nbb) Fertigkeiten in bclricbsüblichen kleine-\nb) Vermehrung:\nren Reparaturen,\naa) Fertigkeiten in verschiedenen Arten der\ncc) Kenntnisse über Bedienungsanleitungen                      generativen und vegetativen Vermeh-\nund Wartungsvorschriften;                                 rung, insbesondere Gewinnen und Wei-\nterbehandeln von Stecklingen, Steckholz,\n4. Werkstoffe und Hilfsmittel:\nAbrissen, Ablegern und Absenkern sowie\na) Materialkunde:                                                  Veredeln,\nKenntnisse über die im Gartenbau gebräuch-                bb) Kenntnisse über Grundlagen der Pflanzen-\nlichen Materialien, insbesondere Kunststoffe,                  züchtung und -vermehrung,\nHolz, Metall, Glas und Brennstoffe;                       cc) Kenntnisse über die Behandlung des Saat-\nb) Verwendung:                                                     und Pflanzgutes sowie der Mutterpflan-\nzen und Veredelungsunterlagen,\naa) Fertigkeiten im Ausführen üblicher Ar-\nbeiten bei Bau, Umbau oder Reparatur                 dd) Kenntnisse über Vermehrungsmethoden\nvon Kulturrüumen und -einrichtungen,                      und Vermehrungszeitpunkte;\nWirtschafts- und Lagerräumen,                2. Kultur- und Pflegemaßnahmen:\nbb) Kenntnisse über die Eignung der Werk-\nstoffe und I Iilfsmittcl für spezielle Arten     a) Pflege des Standortes:\nder Verwendung;                                      aa) Fertigkeiten im Warten der Anzuchtein-\nrichtungen,\n5. Aufbereitung und Markt:                                       bb) Fertigkeiten in der Bodenlockerung,\na) Ernte:                                                     cc) Fertigkeiten im An- und Abhäufeln,\naa) Fertigkeikn in Erntearbeiten, insbeson-               dd) Fertigkeiten in der Unkrautbekämpfung,\ndere im Schneiden, Pflücken und Räumen,              ee) Kenntnisse über die Wirkung der Geräte,\nbb) Kenntnisse über Erntezeitpunkte. und                        Maschinen und Mittel;\n-methodcn;\nb) Arbeiten an der Pflanze:\nb) Aufbereitung:                                               aa) Fertigkeiten im Pikieren, Topfen, Pflan-\naa) Fertigkeiten im Reinigen,                                   zen und Aufschulen,\nbb) Fertigkeiten im Handsortieren und ma-                 bb) Fertigkeiten im Schneiden, Stutzen, For-\nschinellen Sortieren,                                      men, Stäbeln und Aufbinden,\ncc) Fertigkeiten im Verpacken und Kenn-                   cc) Fertigkeiten im Einschlagen,\nzeichnen,                                            dd) Kenntnisse über die Auswirkungen der\ndd) Kenntnisse über Reinigungs- und Sortie-                    Methoden und des Zeitpunktes der ein-\nrungsvcrfahren,                                           zelnen Maßnahmen;\nee) Kenntnisse über Sortierungsvorschriften           c) Wachstumsregulatoren:\nund Qualitätsnormen;\naa) Fertigkeiten im Umgang mit Einrichtun-\nc) Lagerung:                                                       gen zum Heizen, Lüften, Schattieren, Be-\naa) Fertigkeiten im Vorbereiten der Erzeug-                    lichten, Spritzen und Kühlen,\nnisse und im Einbringen in Lager- und                bb) Fertigkeiten im Anwenden von Wuchs-\nKühlräume,                                                und Hemmstoffen,","1032                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I\ncc) Kenntnisse über die optimalen Wachs-             c) Lagerung:\ntumslwdingungen der einzelnen Kulturen,            aa) Fertigkeiten im Vorbereiten der Erzeug-\ndd) Kenntnisse über wichtige Wachstumsregu-                  nisse und im Einbringen in Lager- und\nlatoren und ihre Wirkung;                               Kühlräume,\nbb) Kenntnisse über Lagerungs- und Kühl-\n3. Maschinen und Geräte:\nmethoden,\na) Einsatz:                                                 cc) Kenntnisse über Lagerfähigkeit und La-\naa) Fertigkeiten im Arbeiten mit und an den                  gerschäden;\nMaschinen und Geräten, insbesondere für\nBodenbearbeitung, Erdaufbereitung, Pflan-        d) Absatz:\nzung, Schnitt, Düngung, Bewässerung,                aa) Fertigkeiten im Beladen von Transport-\nPflanzenschutz, Rodung, Transport, Sor-                  fahrzeugen,\ntierung und Verpackung,                             bb) Kenntnisse über Absatzformen und Ver-\nbb) Fertigkeiten im Bedienen der Heizungs-                    sandarten,\nund Regeleinrichtungen, der Belichtungs-            cc) Kenntnisse übe.r Vermarktungseinrichtun-\neinrichtungen sowie sonstiger technischer                gen;\nEinrichtungen,\ne) Gärtnerisches Gesamtwerk:\ncc) Kenntnisse über Aufbau, Zweck und Ar-\nbeitsweise der Maschinen, Geräte und                Grundkenntnisse über Beschaffung und Erle-\nEinrichtungen,                                      digung von Aufträgen.\ndd) Kenntnisse über das Erkennen von Stö-            (5) In Ausbildungsstätten des Obstbaues soll die\nrungen;                                      Vermittlung der besonderen Fertigkeiten und\nb) Wartung:                                          Kenntnisse nach folgender Anleitung sachlich ge-\ngliedert werden:\naa) Fertigkeiten im Pflegen der Maschinen,\nGeräte und Einrichtungen,                    1. Pflanzen:\nbb) Fertigkeiten in bctriebsüblichen kleine-          a) Pflanzenkenntnisse:\nren Reparaturen,                                    aa) Kenntnisse über Arten und Sorten,\ncc) Kenn lnisse über Bedienungsanleitungen               bb) Kenntnisse über Baumformen und Unter-\nund Wartungsvorschriften;                                lagen;\n4. Werkstoffe und Hilfsmittel:                             b) Vermehrung:\na) Materialkunde:                                           aa) Kenntnisse über Grundlagen der Pflan-\nzenzüchtung und -vermehrung,\nKenntnisse über im Gartenbau gebräuchliche\nMaterialien, insbesondere Kunststoffe, Holz,             bb) Kenntnisse über die Behandlung des\nMetall, Glas und Brennstoffe;                                Pflanzgutes,\ncc) Kenntnisse über Vermehrungsmethoden;\nb) Verwendung:\naa) Fertigkeiten im Ausführen üblicher Ar-        2. Kultur- und Pflegemaßnahmen:\nbeiten bei Bau, Umbau oder Reparaturen          a) Pflege des Standortes:\nvon Kulturräumen und -einrichtungen,\naa) Fertigkeiten in der Bodenlockerung,\nWirtschafts- und Lagerräumen,\nbb) Fertigkeiten im Mulchen,\nbb) Kenntnisse über die Eignung der Werk-\nstoffe und Hilfsmittel für die verschiede-          cc) Fertigkeiten in der Unkrautbekämpfung,\nnen Arten ihrer Verwendung;                         dd) Kenntnisse über Wirkung der Geräte,\nMaschinen und Mittel,\n5. Aufbereitung und Markt:                                     ee) Kenntnisse über Wind- und Frostschutz;\na) Ernte:                                               b) Arbeiten an der Pflanze:\naa) Fertigkeiten im Roden von Hand und mit               aa) Fertigkeiten im Pflanzen und Schneiden,\nMaschinen,                                              insbesondere im Pflanz-, Erziehungs-, Er-\nbb) Fertigkeiten im Ballieren,                               haltungs- und Verjüngtmgsschnitt,\nbb) Fertigkeiten im Formen und Binden,\ncc) Kenntnisse über Rodetermine und -metho-\nden;                                                cc) Fertigkeiten im Umveredeln,\ndd) Kenntnisse über die Auswirkungen der\nb) Aufbereitung:                                                Methoden und des Zeitpunktes für die\naa) Fertigkeiten im Handsortieren und ma-                    einzelnen Maßnahmen;\nschinellen Sortieren,\nc) Pflanzenschutz:\nbb) Fertigkeiten im Verpacken      und   Kenn-           Kenntnisse über den Warndienst;\nzeichnen,\nd) Wachstumsregulatoren:\ncc) Kenntnisse über Sortierverfahren,\naa) Fertigkeiten im Anwenden von Wuchs-\ndd) Kenntnisse über Sortierungsvorschriften                  und Hemmstoffen sowie von mechani-\nund Qualitätsnormen;                                    schen Verfahren,","Nr. 61 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. Juli 1972                       1033\nbb) Kcmnlnisse     über optimale Wachstums-             bb) Kenntnisse über Lagerungs- und Kühl-\nbedingungen für die einzelnen Kulturen,                methoden,\ncc) Kenntnisse über wichtige Wachstumsregu-            cc) Kenntnisse über Lagerfähigkeit und La-\nlatoren und ihre Wirkung;                              gerschäden;\n3. Maschinen und Geräte:                                   d) Absatz:\na) Einsatz:                                                aa) Kenntnisse über Absatzformen,\naa) Fertigkeiten im Arbeiten mit und an den             bb) Kenntnisse über Vermarktungseinrichtun-\nMaschinen und Gerüten, insbesondere für                 gen;\nBodenbearbeitung, Pflanzung, Schnitt,           e) Gärtnerisches Gesamtwerk:\nDüngung, Bewässerung, Pflanzenschutz,              Grundkenntnisse über Beschaffung und Erle-\nRodung, Transport, Ernte, Sortierung und           digung von Aufträgen.\nVerpackung,\nbb) Fertigkeiten im Bedienen sonstiger tech-        (6) In Ausbildungsstätten der Pflanzenzüchtung\nnischer Einrichtungen,                      und des Samenbaues soll die Vermittlung der be-\nsonderen Fertigkeiten und Kenntnisse nach folgen-\ncc) Kenntnisse über Aufbau, Zweck und Ar-\nder Anleitung sachlich gegliedert werden:\nbeitsweise der Maschinen, Geräte und Ein-\nrichtungen,                                 1. Pflanzen:\ndd) Kenntnisse über das Erkennen von Stö-            a) Pflanzenkenntnisse:\nrungen;                                            aa) Kenntnisse über Arten und Sorten, ein-\nb) Wartung:                                                     schließlich der Unterscheidung der ge-\naa) Fertigkeiten im Pflegen der Maschinen,                  bräuchlichsten Samen,\nGeräte und Einrichtungen,                          bb) Kenntnisse über Züchtungsmethoden,\nbb) Fertigkeiten in betriebsüblichen kleineren          cc) Kenntnisse über das Saatgutverkehrs-\nRcpmaturen,                                            gesetz;\ncc) Kenntnisse über Bedienungsanleitungen           b) Aufbau und Lebenserscheinungen der Pflanze:\nund Wartungsvorschriften;\nKenntnisse über Grundlagen der Vererbung;\n4. Werkstoffe und Hilfsmittel:\nc) Vermehrung:\na) Materialkunde:                                          aa) Fertigkeiten in verschiedenen Arten der\nKenntnisse über im Gartenbau gebräuchliche                  generativen und vegetativen Vermeh-\nMaterialien, insbesondere Kunststoffe, Holz                 rung, insbesondere Aussäen und Teilen,\nund Metall;\nbb) Fertigkeiten im Gewinnen und Stecken\nb) Verwendung:                                                 von Stecklingen,\naa) Fertigkeiten im Ausführen üblicher Ar-              cc) Kenntnisse über botanische Grundlagen\nbeiten bei Bau, Umbau oder Reparatur                   der Pflanzenzüchtung und -vermehrung,\nvon Wirtschafts- und Lagerräumen sowie\nanderen Betriebseinrichtungen,                     dd) Kenntnisse über die- Behandlung des\nSaat- und Pflanzgutes sowie der Eltern-\nbb) Kenntnisse über die Eignung der Werk-\npflanzen,\nstoffe und Hilfsmittel für die verschiede-\nnen Arten ihrer Verwendung;                        ee) Kenntnisse über Vermehrungsmethoden\nund Vermehrungszeitpunkte;\n5. Aufbereitung und Markt:\na) Ernte:                                          2. Kultur- und Pflegemaßnahmen:\naa) Fertigkeiten in Erntearbeiten von Hand          a) Pflege des Standortes:\nund mit Geräten,\naa) Fertigkeiten in der Wartung der Anzucht-\nbb) Kenntnisse über Erntezeitpunkte und                     einrichtungen,\n-methoden,\nbb) Fertigkeiten in der Bodenlockerung,\ncc) Kenntnisse über Erntegefäße;\ncc) Fertigkeiten in der Unkrautbekämpfung,\nb) Aufbereitung:\naa) Fertigkeiten im Handsortieren und ma-               dd) Kenntnisse über die Wirkung der Geräte,\nschinellen Sortieren,                                  Maschinen und Mittel;\nbb) Fertigkeiten im Verpacken und Kenn-             b) Arbeiten an der Pflanze:\nzeichnen,                                          aa) Fertigkeiten im Pikieren, Topfen und\ncc) Kenntnisse über Sortierverfahren,                       Pflanzen,\ndd) Kenntnisse über Sortierungsvorschriften             bb) Fertigkeiten im Bonitieren und Selektie•\nund Qualitätsnormen;                                   ren,\nc) Lagerung:                                               cc) Fertigkeiten im Isolieren und Bestäuben,\naa) Fertigkeiten im Vorbereiten der Erzeug-             dd) Kenntnisse über die Auswirkungen der\nnisse und im Einbringen in Lager- und                  Methoden und des Zeitpunktes für die\nKühlräume,                                              einzelnen Maßnahmen;","1034                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I\nc) Wachstumsregulatoren:                                 b) Aufbereitung:\naa) Fertigkeiten im Umgang mit Einrichtun-               aa) Fertigkeiten im Trocknen, Dreschen, Rei-\ngen, insbesondere zum Heizen, Lüften,                   nigen und Verlesen,\nSchattieren, Belichten, Verdunkeln, Sprit-          bb) Fertigkeiten im Verpacken und Kennzeich-\nzen und Kühlen,                                         nen,\nbb) Fertigkeiten im Anwenden von Wuchs-                  cc) Kenntnisse über Sortier- und Reinigungs-\nund Hemmstoffen,                                        verfahren,\ncc) Kenntnisse über optimale Wachstums-                  dd) Kenntnisse über Reinheits- und Keim-\nbedingungen für die einzelnen Kulturen,                 fähigkeitsprüfung,\ndd) Kenntnisse über wichtige Wachstumsregu-              ee) Kenntnisse über Saatgutbehandlung, ins-\nlatoren und ihre Wirkung;                               besondere Pilieren;\n3. Maschinen und Geräte:                                    c) Lagerung:\na) Einsatz:                                                 aa) Fertigkeiten im Vorbereiten der Erzeug-\naa) Fertigkeiten im Arbeiten mit und an den                  nisse und im Einbringen in Lager- und\nMaschinen und Geräten insbesondere für                  Kühlräume,\nBodenbearbeitung, Erdaufbereitung, Dün-             bb) Kenntnisse über Lagerungs- und Kühl-\ngung, Pflanzung, Bewässerung, Pflanzen-                 methoden,\nschutz, Ernte, Saatgutaufbereitung, Trans-          cc) Kenntnisse über Lagerfähigkeit und Lager-\nport, Sortierung und Verpackung,                        schäden;\nbb) Fertigkeiten im Bedienen der Heizungs-            d) Absatz:\nund Regeleinrichtungen, der Belichtungs-\nund Verdunkelungseinrichtungen sowie                Kenntnisse über Absatzformen;\nsonstiger technischer Einrichtungen,             e) Gärtnerisches Gesamtwerk:\ncc) Kenntnisse über Zweck und Arbeitsweise               Grundkenntnisse über Beschaffung und Erledi-\nder angeführten Maschinen, Geräte und               gung von Aufträgen.\nEinrichtungen,\ndd) Kenntnisse über das Erkennen von Stö-            (7) In Ausbildungsstätten des Garten- und Land-\nrungen;                                      schaftsbaues soll die Vermittlung der besonderen\nFertigkeiten und Kenntnisse nach folgender Anlei-\nb) Wartung:                                          tung sachlich gegliedert werden:\naa) Fertigkeiten im Pflegen der Maschinen,\nGeräte und Einrichtungen,                    1. Vorbereitende Arbeiten:\nbb) Fertigkeiten in betriebsüblichen kleineren        a) Flächenaufteilung und Vermessung:\nReparaturen,                                        aa) Fertigkeiten im Ubertragen von Ausfüh-\ncc) Kenntnisse über Bedienungsanleitungen                    rungsplänen auf. der Baustelle,\nund Wartungsvorschriften;                           bb) Fertigkeiten im Arbeiten mit Meßgeräten,\n4. Werkstoffe und Hilfsmittel:\ninsbesondere Fluchtstäben, Meßlatten,\nBandmaß, Winkelspiegel, Prismen, Nivel-\na) Materialkunde:                                               liergeräten, Wasserwaage, Richtscheit und\nKenntnisse über die im Gartenbau gebräuch-                   Setzlatte,\nlichen Materialien, insbesondere Kunststoffe,            cc) Fertigkeiten im Planlesen,\nHolz, Metall, Glas und Brennstoffe;\ndd) Kenntnisse über elementare Formeln zur\nb) Verwendung:                                                  Flächen- und Massenberechnung;\naa) Fertigkeiten im Ausführen üblicher Ar-\nb) Herrichten des Arbeitsplatzes, insbesondere\nbeiten bei Bau, Umbau oder Reparaturen\nder Baustelle:\nvon Kultur-, Wirtschafts- und Lagerräu-\nmen sowie anderen Betriebseinrichtungen,            aa) Fertigkeiten im Ausgraben, Ballieren und\nbb) Kenntnisse über die Eignung der Werk-                    Einschlagen von Gehölzen und Stauden,\nstoffe und Hilfsmittel für spezielle Arten          bb) Fertigkeiten im Bau von Schutzvorrichtun-\nder Verwendung;                                         gen,\n5. Aufbereitung und Markt:                                     cc) Fertigkeiten im Schälen und Lagern von\nGrassoden,\na) Ernte:\ndd) Fertigkeiten im Fällen von Bäumen und\naa) Fertigkeiten im Abnehmen von Samen\nim Roden,\nund Früchten,\nbb) Fertigkeiten im Aufziehen samenreifer                ee) Fertigkeiten im Bau von Anfahrteinrich-\nPflanzen,                                               tungen,\ncc) Fertigkeiten im Kennzeichnen des Ernte-              ff) Fertigkeiten in der Sicherung des Mutter-\ngutes,                                                  bodens,\ndd) Kenntnisse über Erntezeitpunkte und                  gg) Kenntnisse über Arbeitsverfahren, Planen\n-methoden;                                              der Arbeitsvorgänge,","Nr. 61 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. Juli 1972                        1035\nhh) Kenntnisse über Möglichkeiten zum Ver-          c) Wachstumsregulatoren:\npflanzen vorhandener Gehölze und über            aa) Fertigkeiten im Anwenden von Wuchs-\ndie duzu not wendigen Geräte und Maschi-               und Hemmstoffen,\nnen;                                             bb) Kenntnisse über Wirkung und optimalen\n2. Böden, Erden, Substrate:                                        Einsatz der Wachstumsregulatoren;\na) Bodenbearbeitung:                                5. Maschinen und Geräte:\naa) Fertigkeiten im Abtragen, Auftragen,           a) Einsatz:\nTrans portieren, Formen, Lockern und\naa) Fertigkeiten im Arbeiten mit und an den\nVerdichten,\nMaschinen und Geräten für Fällen, Roden,\nbb) Fertigkeiten im Lagern und Pflegen des                   Bodenbearbeitung, Dränen, Planieren,\nMutterbodens,                                          Transport, Wegebau, Rasenbau, Rasen-\ncc) Ferti~Jk eiten im Umgang mit Geräten und                 pflege, Düngung, Pflanzenschutz, Steinbe-\nMaschinen;                                             arbeitung und Betonherstellung,\nb) Bodenverbesserung und Entwässerung:                    bb) Kenntnisse über Aufbau, Zweck und Ar-\naa) Kenntnisse über das Herstellen von Ab-                   beitsweise der Maschinen und Geräte,\nzugsgräben und Dränungen,                        cc) Kenntnisse über das Erkennen von Stö-\nbb) Kenntnisse über das Setzen und Anschlie-                 rungen;\nßen von Oberflächeneinläufen;                 b) Wartung:\n3. Pflanzen:                                                 aa) Fertigkeiten im Pflegen der Maschinen\nund Geräte,\na) Pflanzenkenntnisse:\nbb) Fertigkeiten in betriebsüblichen kleine-\nKenntnisse über Arten und Sorten;                            ren Reparaturen,\nb) Vermehrung:                                            cc) Kenntnisse über Bedienungsanleitungen\naa) Kenntnisse über Grundlagen der Pflanzen-                 und Wartungsvorschriften;\nzüchtung und -vermehrung,\n6. Werkstoffe und Hilfsmittel:\nbb) Kenntnisse über verschiedene Möglich-\nkeiten zur Vermehrung der hauptsächlich       a) Materialkunde:\nverwendeten Pflanzen;                            Kenntnisse über Materialien für \\!\\lege- und\nc) Verwendung:                                            Platzbau, Mauern, Treppen, Fundierungen,\nZäune, Verankerungen und Spielgeräte;\naa) Fertigkeiten im Pflanzen von Großgehöl-\nzen, sonstigen Gehölzen, Rosen, Stauden,      b) Verwendung:\nBlumenzwiebeln und Gruppenpflanzen,              aa) Fertigkeiten im Herstellen von Weg-\nbb) Fertigkeiten in der Raseneinsaat,                        und Platzbefestigungen innerhalb von\ncc) Kenntnisse über Lebendverbau und In-                    Grün- und Sportanlagen einschließlich\ngenieurbiologie unter Beachtung der                    Unterbau mit wassergebundenen Decken,\nStandort- und Klimaansprüche;                          Platten, Pflaster, Bitumen und Kunststof-\nfen,\n4. Kultur- und Pflegemaßnahmen:                              bb) Fertigkeiten im Mauer- und Treppenbau\na) Pflege des Standortes:                                       aus Natur- und Kunststein einschließlich\nFundierung,\naa) Fertigkeiten im Sichern der Pflanzen durch\nVerankerung,                                     cc) Fertigkeiten im Aufstellen von Schutz-\nbb) Fertigkeiten im Frost- und Verdunstungs-                 zäunen und Spielgeräten,\nschutz,                                          dd) Kenntnisse über die Einwirkung          von\ncc) Fertigkeiten in Maßnahmen gegen Schä-                   Frost, Wind- und Erddruck,\nden durch Wild und Weidevieh,                    ee) Kenntnisse über Wege- und Platzprofilie-\ndd) Fertigkeiten im Ausbringen von Schutz-                  rung,\nund Deckansaaten,\nff) Kenntnisse über Stufen- und Treppenab-\nee) Fertigkeiten in der Bodenlockerung,                     messungen,\nff) Fertigkeiten in der Unkrautbekämpfung,\ngg) Kenntnisse über Gefälle und Dossierung;\ngg) Kenntnisse über die Wirkung der Geräte,\nMaschinen und Mittel;                         c) Be- und Verarbeitung:\nb) Arbeiten an der Pflanze:                               aa) Fertigkeiten im Be- und Verarbeiten von\naa) Fertigkeiten im Lagern und Einschlagen,                Natur- und Kunststein, insbesondere\nTrennen und Bossieren,\nbb) Fertigkeiten im Schneiden, Formen und\nBinden von Gehölzen und Stauden,                 bb) Fertigkeiten im Herstellen von Beton,\ncc) Fertigkeiten im Rasenschnitt,                           einschließlich Waschbeton und Sichtbeton,\ndd) Kenntnisse über die Auswirkungen der               cc) Kenntnisse über Möglichkeiten der Be-\nMethoden und des Zeitpunktes für die                   und Verarbeitung von Hand und mit Ma-\neinzelnen Maßnahmen;                                    schinen, Betongüteklassen;","1036                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I\n7. Aufbereitung und Markt:                                    cc) Kenntnisse über Grundlagen der Grab-\na) Ernte:                                                      gestaltung und Trauerbinderei;\nGrundkenntnisse über Erntezeitpunkte und         4. Kultur- und Pflegemaßnahmen:\n-methoden;                                          a) Pflege des Standortes:\nb) Aufbereitung:                                          aa) Fertigkeiten in der Wartung der Anzucht-\nGrundkenntnisse über Sortierungsvorschriften                einrichtungen,\nund QualiU.itsnormen;                                  bb) Fertigkeiten in der Bodenlockerung,\nc) Lagerung:                                              cc) Fertigkeiten in der Unkrautbekämpfung,\nGrundkenntnisse über Lagerungs- und Kühl-              dd) Fertigkeiten in der Instandhaltung der\nmethoden;                                                   Grabstätten und sonstiger Friedhofsanla-\nd) Absatz:                                                     gen,\nGrundkenntnisse über Absatzformen und Ver-             ee) Kenntnisse über die Wirkung der Geräte,\nmarktungseinrichtungen;                                     Maschinen und Mittel;\ne) Gärtnerisches Gesamtwerk:                           b) Arbeiten an der Pflanze:\naa) Fertigkeiten im Pikieren, Topfen und\naa) Fertigkeiten in der vollständigen Herstel-\nPflanzen,\nlung von Gärten, Grün- und Sportflächen\nund deren Unterhaltung,                            bb) Fertigkeiten im Rücken, Schneiden, Stut-\nzen, Formen, Ausbrechen, Stäbeln und\nbb) Grundkenntnisse über Auftragsbeschaf-\nAufbinden,\nfung.\ncc) Fertigkeiten im Aufschulen,\n(8) In AusbildungssUittcn der Friedhofsgärtnerei           dd) Fertigkeiten im Einschlagen,\nsoll die Vermilllung der besonderen Fertigkeiten\nee) Kenntnisse über die Auswirkungen der\nund Kenntnisse nach folgender Anleitung sachlich\nMethoden und des Zeitpunktes der einzel-\ngegliedert werden:\nnen Maßnahmen;\n1. Ausbildungsstätte:\nc) Wachstumsregulatoren:\na) Einrichtung:                                           aa) Fertigkeiten im Umgang mit Einrichtun-\nKenntnisse über Aufteilen nach Grabfeldern                  gen, insbesondere zum Heizen, Lüften,\nund Belegungsarten,                                         Schattieren, Belichten, Verdunkeln, Sprit-\nb) Organisation:                                                zen und Kühlen,\nKenntnisse über die Friedhofsordnung;                  bb) Fertigkeiten im Anwenden von Wuchs-\nund Hemmstoffen,\n2. Vorbereitende Arbeiten:                                    cc) Kenntnisse über optimale Wachstums-\na) Flächenaufteilung und Vermessungsarbeiten:                  bedingungen der einzelnen Kulturen,\naa) Fertigkeiten im Umgang mit Meßgeräten,             dd) Kenntnisse über wichtige Wachstumsregu-\nbb) Fertigkeiten im Planlesen,                              latoren und ihre Wirkung;\ncc) Kenntnisse über Arten und Größe der          5. Maschinen und Geräte:\nGrabstätten,                                    a) Einsatz:\nb) Herrichten des Arbeitsplatzes;                          aa) Fertigkeiten im Arbeiten mit und an den\n3. Pflanzen:                                                       Maschinen und Geräten, insbesondere für\nBodenbearbeitung, Erdaufbereitung, Dün-\na) Pflanzenkenntnisse:                                        gung, Bewässerung, Pflanzenschutz, Trans-\nKenntnisse über Arten und Sorten;                           port, Rasenpflege und die Anlage von\nb) Vermehrung:                                                  Grabstätten,\nbb) Fertigkeiten im Bedienen der Heizungs-\naa) Fertigkeiten in verschiedenen Arten der\nund Regeleinrichtungen, der Belichtungs-\ngenerativen und vegetativen Vermeh-\nund Verdunkelungseinrichtungen sowie\nrung, insbesondere Aussäen, Teilen sowie\nsonstiger technischer Einrichtungen,\nGewinnen und Stecken von Stecklingen,\ncc) Kenntnisse über Aufbau, Zweck und Ar-\nbb) Kenntnisse über Grundlagen der Pflanzen-\nbeitsweise der Maschinen, Geräte und\nzüchtung und -vermehrung,\nEinrichtungen,\ncc) Kenntnisse über die Behandlung des Saat-\ndd) Kenntnisse über das Erkennen von Stö-\nund Pflanzgutes sowie der Mutterpflanzen,\nrungen;\ndd) Kenntnisse über Vermehrungsmethoden\nund Vermehrungszeitpunkte;                      b) Wartung:\naa) Fertigkeiten im Pflegen der Maschinen,\nc) Verwendung:\nGeräte und Einrichtungen,\naa) Fertigkeiten im Bepflanzen der Grabstät-           bb) Fertigkeiten in betriebsüblichen kleineren\nten und sonstiger Friedhofsanlagen,                     Reparaturen,\nbb) Fertigkeiten in der Schalenbepflanzung,            cc) Kenntnisse über Bedienungsanleitungen\nDekoration und Trauerbinderei,                          und Wartungsvorschriften;","Nr. Gl   Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. Juli 1972                        1037\nb. WerksloflP und llillsn1il.lc:l:                             Erwerb von Fertigkeiten und Kenntnissen über\ni:l) Mal.cric11 k unde:                                     a) Einrichtung der Ausbildungsstätte,\nKenntnisse über im Cc!1\"1.cnbau gebräuchliche          b) Arbeitsverfahren,\nMa1erialicn, inslH'sondcre Natur- und Kunst-          c) Bodenbearbeitung mit einfachen Maschinen,\nstein, Holz, Metall, (3las und Brennstoffe;           d) Verbesserung der Bodenstruktur mit mechani-\nb) Verwendung:                                                 schen und organischen Mitteln,\nda) Fertigkeiten in der räumlichen Verteilung         e) Eignung von Erden und Substraten,\nder Gestaltungselemente auf der Grab-             f) Pflanzen, insbesondere    Pflanzennamen und\nstätte,                                              Pflanzensorten,\nl>b) Kenntnisse über Eignung und Wirkung              g) Einführung in die Verwendung der Pflanzen,\nder Gestaltungselemente;\nh) gebräuchlichste Düngerarten,\n7. Aufbereitung und Markt:\ni)  Bewässerungsverfahren,\na) Ernte:\nk) Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen\nGrundk enn tn isse  über    Erntezeitpunkte und           unter Aufsicht, Einführung in den Pflanzen-\n-methoden;                                                schutz,\nb) Aufbereitung:                                            1) Zeitleistungen und Materialbedarf,\nGrundkenntnisse über Sortierungsvorschriften          m) Grundlagen des Arbeitsrechts und der Sozial-\nund Qualitätsnormen;                                      versicherung;\nc) Lagerung:\n3. Drittes Ausbildungsjahr:\naa) Grundkenntnisse über Lagerungs- und\nKühlmethoden,                                    Erweiterung der Fertigkeiten bis zur einwand-\nbb) Grundkenntnisse übt:r Lagerfähigkeit und          freien Ausführung, Vertiefung und Erweiterung\nLagerschä den;                                   der bisher erworbenen Kenntnisse, Erfassung von\nKultur- und Arbeitsabläufen; Erwerb von Fertig-\nd) Absatz:                                                  keiten und Kenntnissen über\nGrundkenntnisse über J\\bsatzformen und Ver-\na) Organisation der Ausbildungsstätte,\nmarktungseinrichtungen;\nb) Flächenaufteilung und Vermessung,\ne) Gärtnerisches Gesamtwerk:\naa) Fertigkeiten in der Anlage, Bepflanzung           c) Planen der Arbeitsvorgänge,\nund Pflege von Gräbern,                          d) Bodenkunde,\nbb) Grund kenn lnisse über Auftragsbeschaf-           e) Bodenbearbeitung mit Maschinen, Ziel und\nfung.                                                Zeitpunkt der einzelnen Arbeiten,\nf)  Bodenverbesserung, Entwässerung,\n§ (i\ng) Pflanzen, ihr Aufbau und ihre Lebenserschei-\nAusbildungsrahmenplan                           nungen,\n- Zeitliche Gliederung\nh) Verwendung der Pflanzen,\nder allgemeinen Fertigkeiten und Kenntnisse -\ni) Düngung,\nDie Vermittlung der allgemeinen Fertigkeiten und\nKenntnisse nach § 3 so] 1 nach folgender Anleitung             k) Bedeutung der Wasserqualität und Wasser-\nzeitlich gegliedert werden:                                        bedarf,\n1. Erstes Ausbildungsjahr:                                     1)  Pflanzenschutz,\nEinführung; Erwerb der Grundfertigkeiten und               m) wirtschaftliche Zusammenhänge.\neinfacher Kenntnisse über\na) Standort der Ausbildungsstätte,                                                 § 7\nb) Arbeitsschutz und Unfallverhütung,                                   Ausbildungsrahmenplan\nc) Einrichten des Arbeitsplatzes,                                        - Zeitliche Gliederung\nd) Bodenbearbeitung mit Handgeräten,                        der besonderen Fertigkeiten und Kenntnisse -\ne) Herstellen, Mischen und Lagern von Erden                (1) Uber die nach § 4 zu vermittelnden allgemei-\nund Substraten nach Anweisung,                   nen Fertigkeiten und Kenntnisse hinaus sollen in\nf) Pflanzen, insbesondere Pflanzennamen und             den einzelnen Arten von Ausbildungsstätten des\nPflanzensorten,                                   Gartenbaues entsprechend den Unterschieden in\ng) Bedienung der Bewässerungseinrichtungen,             ihrer Zielsetzung und den dort anfallenden Arbeiten\ndie in den Absätzen 2 bis 8 aufgeführten besonde-\nh) Arbeits- und Materialbedarf,\nren Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt und die\ni)    Grundkenntnisse des Arbeitsrechts;                Vermittlung nach der Anleitung dieser Absätze\n2. Zweites Ausbildungsjahr:                                zeitlich gegliedert werden.\nErweiterung der bisher erworbenen Fertigkeiten             (2) In den Ausbildungsstätten des Zierpflanzen-\nund Kenntnisse;                                         baues, einschließlich der Staudengärtnerei, soll die","1038                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I\nVermittlung der besonderen Fertigkeiten und Kennt-           a) Pflanzen, insbesondere Arten und Sorten,\nnisse nach folgc~nder Anleitung zeitlich gegliedert          b) Vermehrungsarbeiten,\nwerden:\nc) Bodenlockerung, mechanische Unkrautbekämp-\n1. Erstes Ausbildungsjahr:                                       fung,\nEinführung; Erwerb der Grundfertigkeiten und             d) Pikieren, Topfen und Pflanzen,\neinfacher Kenntnisse über                               e) Bedienung technischer Wachstumsregulatoren,\na) Pflanzen, insbesondere Arten und Sorten,             f) Arbeiten mit Handgeräten und deren Wartung,\nb) Vermehrungsarbeiten, insbesondere Teilen so-          g) gebräuchliche Materialien,\nwie Gewinnen und Stecken von Stecklingen,            h) Erntearbeiten,\nc) Bodenlockerun~J und mechanische Unkrautbe-           i) Handsortieren, maschinelles Sortieren;\nkämpfung,\nd) Pikieren, Topfen und Pflanzen,                   2. Zweites Ausbildungsjahr:\ne) Bedienen technischer Wachstumsregulatoren,            Erweiterung der bisher erworbenen Fertigkeiten\nf) Arbeiten mit Handgeräten und deren Wartung,           und Kenntnisse; Erwerb von Fertigkeiten und\ng) Gebräuchliche Materialien;                          Kenntnissen über\na) Wartung der Anzuchteinrichtungen,\n2. Zweites Ausbildungsjahr:\nh) Arbeiten an der Pflanze,\nErweiterung der bisher erworbenen Fertigkeiten\nund Kenntnisse; Erwerb von Fertigkeiten und              c) optimale Wachstumsbedingungen und wichtige\nKenntnissen über                                             W achstumsregula toren,\na) Vermehrungsarbeiten,                                  d) Einsatz und Wartung von Geräten, Maschinen\nund sonstigen technischen Einrichtungen,\nb) Wartung der Anzuchteinrichtungen,\ne) Materialkunde,\nc) Arbeiten an der Pflanze,\nf) Eignung der Werkstoffe und Hilfsmittel für\nd) optimale Wachstumsbedingungen und wichtige\ndie verschiedenen Arten ihrer Verwendung,\nWachstumsregulatoren,\ng) Reinigen, Handsortieren, maschinelles Sortie-\ne) Einsatz und Wartung von Geräten, Maschinen\nren, Verpacken und Kennzeichnen;\nund sonstigen technischen Einrichtungen,\nf) Materialkunde,                                    3. Drittes Ausbildungsjahr:\ng) Eignung der Werkstoffe und Hilfsmittel für die        Erweiterung der Fertigkeiten bis zur einwand-\nverschiedenen Arten ihrer Verwendung,                freien Ausführung; Vertiefung und Erweiterung\nh) Erntearbeiten,                                        der bisher erworbenen Kenntnisse; Erfassung von\ni) Reinigen, Handsortieren, maschinelles Sortie-         Kultn- und Arbeitsabläufen; Erwerb von Fertig-\nren, Verpacken und Kennzeichnen;                     keiten und Kenntnissen über\na) Vermehrung,\n3. Drittes Ausbildungsjahr:\nb) Kultur- und Pflegemaßnahmen,\nErweiterung der Fertigkeiten bis zur einwand-            c) Erkennen von Störungen an Maschinen und\nfreien Ausführung; Vertiefung und Erweiterung                betriebsübliche kleinere Reparaturen,\nder bisher erworbenen Kenntnisse; Erfassen von\nKultur- und Arbeitsabläufen; Erwerb von Fertig-          d) Ausführung üblicher Arbeiten unter Verwen-\nkeiten und Kenntnissen über                                  dung von Werkstoffen und Hilfsmitteln,\na) Vermehrung und Verwendung der Pflanzen,               e) Erntezeitpunkte und -methoden,\nb) Kultur- und Pflegemaßnahmen,                          f) Reinigungs- und Sortierverfahren,\nc) Erkennen von Störungen an Maschinen und               g) Sortierungsvor:::diriften und Qualitätsnormen,\nbetriebsübliche kleinere Reparaturen,                h) Lagerung,\nd) Ausführung üblicher Arbeiten unter Verwen-            i) Absatz,\ndung von Werkstoffen und Hilfsmitteln,               k) Beschaffung und Erledigung gärtnerischer Auf-\ne) Erntezeitpunkte und -methoden,                            träge.\nf) Reinigungs- und Sortierverfahren,                    (4) In der Baumschule als Ausbildungsstätte soll\ng) Sortierungsvorschriften und Qualitätsnormen,      die Vermittlung der besonderen Fertigkeiten und\nh) Lagerung,                                         Kenntnisse nach folgender Anleitung zeitlich geglie-\ni) Absatz,                                           dert werden:\nk) Beschaffung und Erledigung gärtnerischer          1. Erstes Ausbildungsjahr:\nAufträge.                                            Einführung; Erwerb der Grundfertigkeiten und\n(3) In den Ausbildungsstätten des Gemüsebaues,            einfacher Kenntnisse über\neinschließlich des Pilzanbaues, soll die Vermittlung         a) Pflanzen, insbesondere Arten und Sorten,\nder besonderen Fertigkeiten und Kenntnisse nach              b) Vermehrungsarbeiten, insbesondere Gewinnen\nfolgender Anleitung zeitlich gegliedert werden:                  und Weiterbehandeln von Stecklingen, Steck-\n1. Erstes Ausbildungsjahr:                                       holz, Abrissen, Ablegern und Absenkern,\nEinführung; Erwerb der Grundfertigkeiten und             c) Bodenlockerung und mechanische         Unkraut-\neinfacher Kenntnisse über                                    bekämpfung,","Nr. 61   Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. Juli 1972                         1039\nd) Topfen, Pflanzen und Aufschulen,                    g) Erntearbeiten,\ne)  Bedienung technischer Wachstumsregulatoren,         h) Handsortieren und maschinelles Sortieren;\nf)  Arbeiten mit Handgeräten und deren Wartung,\n2. Zweites Ausbildungsjahr:\ng) gebräuchliche Materialien;\nErweiterung der bisher erworbenen Fertigkeiten\n2. Zweites Ausbildungsjahr:                                 und Kenntnisse; Erwerb von Fertigkeiten und\nErweiterung der bisher erworbenen Fertigkeiten          Kenntnissen über\nund Kenntnisse; Erwerb von Fertigkeiten und             a) Mulchen und Frostschutz,\nKenntnissen über                                        b) Arbeiten an der Pflanze,\na) Veredeln,                                           c) optimale Wachstumsbedingungen und wich-\nb) Wartung der Anzuchteinrichtungen, An- und                tige Wachstumsregulatoren,\nAbhäufeln,                                          d) Einsatz und Wartung von Geräten, Maschinen\nc) Arbeiten an der Pflanze,                                 und sonstigen technischen Einrichtungen,\nd) optimale Wachstumsbedingungen und wichtige           e) Materialkunde,\nWachstumsregu latoren,                               f) Eignung der Werkstoffe und Hilfsmittel für\ne) Einsatz und Wartung von Geräten, Maschinen               die verschiedenen Arten ihrer Verwendung,\nund sonstigen technischen Einrichtungen,            g) Handsortieren, maschinelles Sortieren, Ver-\nf) Materialkunde,                                           packen und Kennzeichnen;\ng) Eignung der Werkstoffe und Hilfsmittel für       3. Drittes Ausbildungsjahr:\ndie verschiedenen Arten ihrer Verwendung,\nErweiterung der Fertigkeiten bis zur einwand-\nh) Roden von I-Iand und mit Maschinen, Ballieren,       freien Ausführung; Vertiefung und Erweiterung\ni) Handsortieren, maschinelles Sortieren, Ver-          der bisher erworbenen Kenntnisse; Erfassung von\npacken und Kennzeichnen,                            Kultur- und Arbeitsabläufen; Erwerb von Fertig-\nk) Beladen von Transportfahrzeugen;                     keiten und Kenntnissen über\na) Behandlung des Pflanzgutes und Vermehrungs-\n3. Drittes Ausbildungsjahr:\nmethoden,\nErweiterung der Fertigkeiten bis zur einwand-          b) Kultur- und Pflegemaßnahmen,\nfreien Ausführung, Vertiefung und Erweiterung\nder bisher erworbenen Kenntnisse, Erfassung von         c) Erkennen von Störungen an Maschinen und\nKultur- und Arbeitsabläufen; Erwerb von Fertig-             betriebsübliche kleinere Reparaturen,\nkeiten und Kenntnissen über                             d) Ausführung üblicher Arbeiten unter Verwen-\na) Vermehrung,                                              dung von Werkstoffen und Hilfsmitteln,\nb) Kultur- und Pflegemaßnahmen,                         e) Erntezeitpunkte, Erntemethoden und Ernte-\nc) Erkennen von Störungen an Maschinen und                  gefäße,\nbetriebsübliche kleinere Reparaturen,              f)   Sortierverfahren,\nd) Ausführung üblicher Arbeiten unter Verwen-           g) Sortierungsvorschriften und Qualitätsnormen,\ndung von Werkstoffen und Hilfsmitteln,\nh) Lagerung,\ne) Rodetermine und -methoden,\nf) Sortierverfahren,                                    i)  Absatz,\ng) Sortierungsvorschriften und Qualitätsnormen,         k) Beschaffung und Erledigung gärtnerischer Auf-\nträge.\nh) Lagerung,\ni) Absatz,                                             (6) In den Ausbildungsstätten der Pflanzenzüch-\nk) Beschaffung und Erledigung gärtnerischer Auf-     tung und des Samenbaues soll die Vermittlung der\nträge.                                          besonderen Fertigkeiten und Kenntnisse nach fol-\ngender Anleitung zeitlich gegliedert werden:\n(5) In den Ausbildungsstätten des Obstbaues soll\ndie Vermittlung der besonderen Fertigkeiten und         1. Erstes Ausbildungsjahr:\nKenntnisse nach folgender Anleitung zeitlich geglie-        Einführung; Erwerb der Grundfertigkeiten und\ndert werden:                                                eint ach er Kenntnisse über\n1. Erstes Ausbildungsjahr:                                  a) Pflanzen, insbesondere Arten und Sorten so-\nEinführung; Erwerb der Grundfertigkeiten und                wie Grundlagen der Vererbung,\neint ach er Kenntnisse über\nb) Vermehrungsarbeiten,\na) Pflanzen, insbesondere Arten und Sorten,\nc) Bodenlockerung und       mechanische Unkraut-\nb) Grundlagen der Pflanzenzüchtung und -Ver-\nmehrung,                                                bekämpfung,\nc) Bodenlockerung und mechanische Unkraut-              d) Pikieren, Topfen, Pflanzen, Selektieren und\nbekämpfung,                                             Isolieren,\nd) Pflanzen und Schneiden,                              e) Bedienung technischer Wachstumsregulatoren,\ne) Arbeit mit Handgeräten und deren Wartung,            f)  Arbeiten mit Handgeräten und deren Wartung,\nf) gebräuchliche Materialien,                            g) gebräuchliche Materialien;","1040                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I\n2. Zweilcs Aushildtm~Jsjahr:                                l)  Herstellen von Beton, einschließlich Wasch-\nErwei lerung der bisher erworbenen Fertigkeiten             beton und Sichtbeton;\nund Kenntnisse~; Erwerb von Fertigkeiten und\nKenntnissen über                                     2. Zweites Ausbildungsjahr:\na) Züchtungsmethoden,                                   Erweiterung der bisher erworbenen Fertigkeiten\nb) Wartung der Anzuchleinrichlungen,                    und Kenntnisse; Erwerb von Fertigkeiten und\nc) Arbeiten an der Pflanze,                             Kenntnissen über\nd) optimale Wachstumsbedingungen und wichtige           a) Arbeiten mit Vermessungsgeräten zur Flächen-\nWachs tumsregulatoren,                                   messung,\ne) Einsatz und Wartung von Geräten, Maschinen           b) Ballieren von Gehölzen und Stauden, Bau von\nund sonstigen technischen Einrichtungen,                 Schutzvorrichtungen, Schälen und Lagern von\nGrassoden, Arbeitsverfahren,\nf) Materialkunde,\nc) Verbesserung der Bodenstruktur mit mecha-\ng) Eignung der Werkstoffe und Hilfsmittel für               nischen und organischen Mitteln, Verlegen\ndie verschiedenen Arten ihrer Verwendung,                von Drän- und Entwässerungsrohren,\nh) Erntearbeiten,\nd) Herrichten von Pflanzflächen und Pflanz-\ni) Aufbereitung von Samen;                                   gruben,\n3. Drittes Ausbildungsjahr:                                 e) Pflanzarbeiten,\nErweiterung der Fertigkeiten bis zur einwand-           f) Ausbringen von Schutz- und Deckansaaten,\nfreien Ausführung, Vertiefung und Erweiterung            g) Schneiden, Formen und Binden von Gehölzen\nder bisher erworbenen Kenntnisse; Erfassung von             und Stauden, Rasenschnitt mit Motormäher,\nKultur- und Arbeitsabläufen; Erwerb von Fertig-         h) Einsatz und Wartung von Geräten und Ma-\nkeiten und Kenntnissen über                                 schinen,\na) Saatgutverkehrsrecht,                                 i) Materialkunde,\nb) Vermehrung,                                           k) Herstellen von einfachen Mauern und Trep-\nc) Kultur-und Pflegemc:1ßnahmen,                            pen einschließlich Fundierung, Plattenlegen,\nd) Erkennen von Störungen an Maschinen und               1) Be- und Verarbeiten von Natur- und Kunst-\nbetriebsübliche kleinere Reparaturen,                    stein;\ne) Ausführung üblicher Arbeiten unter Verwen-\ndung von Werkstoffen und Hilfsmitteln,            3. Drittes Ausbildungsjahr:\nf) Erntezeitpunkte und Erntemethoden,                   Erweiterung der Fertigkeiten bis zur einwand-\ng) Lagerung,                                            freien Ausführung; Vertiefung und Erweiterung\nh) Absatz,                                              der bisher erworbenen Kenntnisse; Erfassung\nvon Arbeitsabläufen; Erwerb von Fertigkeiten\ni) Beschaffung und Erledigung gärtnerischer Auf-\nund Kenntnissen über\nträge.\na) Ubertragen von Ausführungsplänen auf der\n(7) In den Ausbildungsstätten des Garten- und\nBaustelle,\nLandschaftsbaues soll die Vermittlung der besonde-\nren Fertigkeiten und Kenntnisse nach folgender An-          b) Arbeiten mit Vermessungsgeräten zur Höhen-\nleitung zeitlich gegliedert werden:                             messung, Planlesen, Flächen- und Massen-\nberechnung,\n1. Erstes Ausbildungsjahr:\nc) Fällen von Bäumen, Bau von Anfahrteinrich-\nEinführung; Erwerb der Grundfertigkeiten und\neinfacher Kenntnisse über                                   tungen, Planen der Arbeitsvorgänge,\na) Pflanzen, insbesondere Arten und Sorten,             d) Verpflanzen vorhandener Gehölze, Bodenbe-\nb) Arbeiten mit einfachen Meßgeräten,                       arbeitung, Bodenverbesserung und Entwässe-\nrung,\nc) Ausgraben und Einschlagen von Gehölzen und\nStauden, Rodungsarbeiten, Sicherung des Mut-         e) Vermehrung und Verwendung von Pflanzen,\nterbodens,                                            f) Frost- und Verdunstungsschutz, Maßnahmen\nd) Herstellen offener Abzugsgräben,                         gegen Schäden durch Wild und Weidevieh,\ne) einfache Pflanzenarbeiten,                           g) Unkrautbekämpfung,\nf) Bodenlockerung, mechanische Unkrautbekämp-           h) Zeitpunkte für die Arbeiten an der Pflanze,\nfung, Sicherung der Pflanzen durch Veranke-\nrung,                                                 i) Wachstumsregulatoren,\ng) Lagerung und Einschlag von Gehölzen und              k) Erkennen von Störungen an Maschinen und\nStauden, Rasenschnitt mit Handmäher,                     betriebsübliche kleinere Reparaturen,\nh) Arbeit mit Handgeräten und deren Wartung,             1) Materialkunde,\ni) Materialkunde,                                       m) Verwendung, Be- und Verarbeitung            von\nk) Herstellen von Weg- und Platzbefestigungen               Werkstoffen und Hilfsmitteln,\nmit wassergebundenen Decken und Platten,             n) Herstellung    eines   Gärtnerischen   Gesamt-\nAufstellen von Schutzzäunen,                             werkes.","Nr. hl  Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. Juli 1972                        1041\n(8) Jn den J\\ 11sbi ldu nysstütlen der Friedhofsgärt-                           § 8\nnerei soll die Vermill.lung der besonderen F€:}rtig-     Berufsausbildung außerhalb der Ausbildungsstätte\nkciten und Kenntnisse rwch folgender Anleitung\nzeillkh gerJliederl. wenhm.:                                Sofern die erforderlichen Fertigkeiten und Kennt-\nnisse nicht in vollem Umfang in der Ausbildungs-\nl. Erstes Ausbildungsjahr:                               stätte vermittelt werden können, soll die zusätzlich\nEinführunq; Erwerb dm Cru11df(!rti9keitf~n und       zu vermittelnde Berufsausbildung in geeigneten Ein-\neinfacher Kenntnisse über                            richtungen außerhalb der Ausbildungsstätte durch-\na) Pflanzen, insbesondere Arten und Sorten,          geführt werden.\nb) einfadw Vermehrungscubeiten, insbesondere\n§ 9\nTeilen sowie Stecken von Stecklingen,\nc) Bepflanzen der c;rabsU.itten und sonstiger                            Ausbildungsplan\nFriedhoJsanL:1nen, einfache Trauerbinderei,        Der Ausbildende hat unter Zugrundelegun9 des\nd) Bodenlockerung,        mechanische    Unkrautbe-  Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden\nkämpfung, Instandhaltung der Grabstätten        einen Ausbildungsplan zu erstellen.\nund sonstiger Friedhofsanlagen,\ne) Pikieren, Topfen und Pflanzen,                                              § 10\nf) Bedienun9 technischer Wachstumsregulatoren,                       Führung des Berichtsheftes\ng) Arbeiten mit Handgerüten und deren War-\ntung;                                              Der Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form\neines Ausbildungsnachweises zu führen. Der Aus-\n2. Zweites Ausbildungsjahr:                              bildende hat das Berichtsheft regelmäßig durchzu-\nErweiterung der bisher erworbenen Fertigkeiten        sehen.\nund Kenntnisse; Erwerb von Fertigkeiten und\nKenntnissen über\na) Herstellen des Planums,                                              Dritter Abschnitt\nb) VermehrungsarbeHen,                                                    Prüfungswesen\nc) Schalenbepflanzung, Dekoration und Trauer-\nbinderei,                                                                 § 11\nd) Wartung der Anzuchteinrichtungen,                                     Zwischenprüfung\ne) Arbeiten an der Pflanze,\n(1) Es ist eine Zwischenprüfung durchzuführen.\nf) optimale Wachstumsbedingungen und wichtige        Sie soll nach dem ersten Ausbildungsjahr stattfinden.\nWachstumsregu] atoren,\n(2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in\ng) Einsatz und Wc1rtung der Geräte, Maschinen        den§§ 4 bis 7 für das erste Ausbildungsjahr aufge-\nund sonstigen technischen Einrichtungen,        führten Fertigkeiten und Kenntnis5e sowie auf den\nh) Materialkunde,                                    im Berufsschulunterricht entsprechend den Rahmen-\ni) räumliche Verteilung der Gestaltungselemente      lehrplänen zu vermittelnden Lehrstoff, soweit dieser\nauf der Grabstätte;                             für die Berufsausbildung wesentlich ist.\n3. Drittes Ausbildungsjahr:\nErweiterung der Fertigkeiten bis zur einwand-                                  § 12\nfreien Ausführung; Vertiefung und Erweiterung           Prüfungsanforderungen für die Abschlußprüfung\nder bisher erworbenen Kenntnisse; Erfassung\nvon Kultur- und Arbeitsabläufen; Erwerb von              (1) Die Abschlußprüfung erstreckt sich auf die im\nFertigkeiten und Kenntnissen über                   Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Fertigkeiten\nund Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunter-\na) Aufteilung nach Grabfeldern und Belegungs-       richt vermittelten Lehrstoff, soweit dieser für die\narten, Friedhofsordnung,                       Berufsausbildung wesentlich ist.\nb) Flächenaufteilung und Vermessung,                    (2) In der Prüfung soll die Art der Ausbildungs-\nc) Grundlagen der Pf'lünzenzüchtung und Ver-        stätte nach § 5 berücksichtigt werden.\nmehrung, Behandlung des Saat- und Pflanz-           (3) Zur Prüfung der Fertigkeiten sollen minde-\ngutes sowie der Mutterpflanzen, Vermehrungs-   stens sechs Aufgaben aus einem der nachstehend\nmethoden, Vermehrungszeitpunkte,               aufgeführten Sachgebiete des Ausbildungsrahmen-\nd) Grabgestaltung,                                  plans gestellt werden:\ne) Unkrautbekämpfung,                                1. Zierpflanzenbau, Gemüsebau, Baumschule, Obst-\nf)   Anwendung von Wuchs- und Hemmstoffen,               bau sowie Pflanzenzüchtung und Samenbau:\na) Vermehrung,\ng) Erkennen von Störungen an Maschinen und\nbetriebsübliche kleinere Reparaturen,               b) Arbeiten an der Pflanze,\nh) Eignung und Wirkung der Gestaltungsele-               c) Pflanzenschutz,\nmente,                                              d) Einsatz von Maschinen und Geräten,\ni) Herstellung eines Gärtnerischen Gesamt-              e) Ernte,\nwerkes.                                              f) Aufbereitung;","1042                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I\n2. Garten- und Landschaftsbclu:                         tung müssen zeitgemäß und in einwandfreiem Zu-\na) Flächenaufteilung und Vermessung,                stand sein und den Unfallverhütungsvorschriften\nb) Bodenbearbeitung,                                entsprechen.\nc) Verwendung der Pflanzen,                                                  § 14\nd) Arbeiten an der Pflanze,                                        Besondere Anforderungen\ne) Einsatz von Maschinen und Geräten,                  (1) Zierpflanzenbaubetriebe müssen über Gewächs-\nf) Be- und Verarbeitung der Werkstoffe;            häuser mit einer heizbaren Fläche von mindestens\n3. Friedhofsgärlnerei:                                  500 Quadratmetern verfügen. Reicht diese unter Be-\nrücksichtigung der angebauten Kulturen und der\na) Flächenaufteilung und Vermessung,                Betriebsstruktur für eine ordnungsgemäße Ausbil-\nb) Bodenbearbeitung,                                dung nicht aus, so mussen ergänzende Frühbeetan-\nc) Vermehrung,                                      lagen oder Freilandflächen vorhanden sein. Stauden-\nd) Verwendung der Pflanzen,                         gärtnereien müssen als Haupt- oder selbständige\nTeilbetriebe geführt werden. Ausreichende Gewächs-\ne) Arbeiten an der Pflanze,\nhausflächen zur Vermehrung sowie ausreichende\nf) Pflanzenschutz.                                  Freilandflächen und ein breites Staudensortiment\n(4) In der Prüfung der Kenntnisse soll der Prüfling  müssen vorhanden sein.\nschriftlich und mündlich in folgenden Gebieten ge-\n(2) Gemüsebaubetriebe müssen entsprechend ihrer\nprüft werden:\nBetriebsstruktur über ausreichende Gewächshäuser\n1. Allgemeines Fachwissen:                              mit heizbaren Flächen für die Jungpflanzenanzucht\na)  Botanik,                                        verfügen. Ihre gesamte Gewächshausfläche soll min-\ndestens 300 Quadratmeter betragen. Sind die in den\nb)   Bodenkunde,\nSätzen 1 und 2 bestimmten Flächen nicht vorhanden\nc)  Düngerlehre,                                    oder reichen sie unter Berücksichtigung der dort an-\nd)  Pflanzenschutz,                                 gebauten Kulturen für eine ordnungsgemäße Aus-\ne)  Technik;                                        bildung nicht aus, so müssen ergänzende Frühbeet-\nanlagen oder Freilandflächen vorhanden sein. Be-\n2. Besonderes Fachwissen:                               triebe des Pilzanbaues müssen mindestens über\na) Pflanzen- und Sortenkunde,                       sechs Kulturräume mit einer Pilzanbaufläche von\nb) Kulturverfahren und Arbeitsvorgänge,             insgesamt 700 Quadratmetern verfügen.\nc) Materialkunde;                                      (3) Baumschulbetriebe müssen über ausreichende\nSortimente verfügen sowie Fertigkeiten und Kennt-\n3. Wirtschaftszusammenhänge:\nnisse von der Anzucht bis zur verkaufsfertigen\na) Betriebswirtschaftliche Grundlagen,              Pflanze vermitteln können. Uberwinterungsräume\nb) Grundlagen des Arbeitsrechts und der Sozial-     und ein Anzuchthaus müssen vorhanden sein.\nversicherung.\n(4) Obstbaubetriebe müssen als Haupt- oder selb-\n(5) Bei der Ermittlung des Gesamtergelmisses der     ständige Teilbetriebe geführt werden. Die Mindest-\nAbschlußprüfung haben die Leistungen nach Ab-           größe beträgt 5 Hektar. Mehrere Obstarten und Be-\nsatz 3 das vierfache und die Leistungen nach Ab-        stände unterschiedlichen Alters müssen vorhanden\nsatz 4 das sechsfache Gewicht. Bei den Leistungen       sein.\nnach Absatz 4 haben der schriftliche und der münd-\nliche Teil der Prüfung das gleiche Gewicht.                (5) Pflanzenzucht- und Samenbaubetriebe müssen\neine ordnungsgemäße Arbeit auf ihrem Gebiet in\nfachlicher und technischer Hinsicht gewährleisten.\nAusreichende Gewächshausflächen müssen vorhan-\nZweiter Teil                      den sein.\nEignung der Ausbildungsstätte                   (6) Garten- und Landschaftsbaubetriebe müssen in\nder Lage sein, Garten-, Grün- und Sportanlagen so-\nwie Maßnahmen des Landschaftsbaues als land-\n§ 13\nschaftsgärtnerisches Gesamtwerk in fachlicher und\nAllgemeine Anforderungen                 technischer Hinsicht ordnungsgemäß zu erstellen.\n(1) Die Ausbildungsstätte muß die Voraussetzun-      Sie müssen die fachliche Pflege und Unterhaltung\ngen dafür bieten, daß dem Auszubildenden fach-          derartiger Anlagen gewährleisten und die Vermitt-\nliches Können und Wissen sowie betriebswirtschaft-      lung der notwendigen Pflanzenkenntnisse ermög-\nliche Zusammenhänge vermittelt werden. Eine breite      lichen.\nberufliche Ausbildung sowie eine ganzjährige und           (7) Friedhofsgärtnereien müssen die fachlichen\nständige Anleitung müssen gewährleistet sein.           und technischen Voraussetzungen für eine ordnungs-\ngemäße Arbeit auf dem Friedhof erfüllen. Aus-\n(2) Die Ausbildungsstätte muß grundsätzlich nach\nreichende Gewächshausflächen oder andere geeig-\nbetriebswirtschaftlichen Methoden bewirtschaftet\nnete Einrichtungen zur Vermehrung sowie aus-\nwerden. Art, Umfang und Pflege der Kulturen sollen\nreichende Freilandflächen müssen vorhanden sein.\nneuzeitlichen Erkenntnissen entsprechen und für die\nArt der Ausbildungsstätte typisch sein. Bauliche An-        (8) Sind die Voraussetzungen der Absätze 1 bis 7\nlagen, Betriebseinrichtungen und technische Ausstat-    nicht erfüllt, so kann der Betrieb als Ausbildungs-","Nr. 61 ~ Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. Juli 1972                          1043\nstälte zugelassen werden, wenn dies nach den re-              (4) Im Prüfungsfach „Pflanzenschutz\" können ge-\ngionalen Struk Lu rverhctlt.n i ssen notwendig und wenn    prüft werden:\nsichergestellt isl, duß der Ausbi ldnngsinhalt trotz-      1. Pflanzenschutzrecht und Pflanzenschutzdienst,\ndem oder durch zusä1.zlid1e 1\\11sbildunqsmaßnahrnen        2. Schadensursachen,\nvermittelt werden kann.\n3. Pflanzenschutzmaßnahmen,\n4. Unkrautbekämpfung,\n5. Kosten des Pflanzenschutzes.\nDritter Teil\n(5) Im Prüfungsfach „Planung, Anbau und Aus-\nAnforderungen\nführung\" können geprüft werden:\nin der Meisterprüfung\n1. bei einer besonderen Ausbildung im Zierpflanzen-\n§ 15                                bau einschließlich der Staudengärtnerei\nZiel der Meisterprüfung                        a) besondere Produktions- und Absatzfaktoren,\nb) Maßnahmen zur Steuerung der Kulturen,\nDurch die Meisterprüfung ist festzustellen, ob der\nPrüfling die notwendigen Kenntnisse hat, einen Gar-            c) marktwichtige Kulturen bei Schnittblumen,\ntenbaubetrieb selbständig zu führen und Auszubil-                  Topfpflanzen, Gruppenpflanzen, Sonderkultu-\ndende ordnungsgemäß auszt1bilden.                                  ren und Stauden;\n2. bei einer besonderen Ausbildung im Gemüsebau,\n§ 16                                einschließlich Pilzanbau\nGliederung der Meisterprüfung                      a) besondere Produktions- und Absatzfaktoren,\nb) marktwichtige Kulturen im Freiland- und\n(1) Die Meisterprüfung gliedert sich in einen fach-\nUnterglasgemüsebau sowie Sonderkulturen;\ntheoretischen, einen wirlschaftlichen und rechtlichen\nsowie einen berufs- und arbeitspädagogischen Teil.         3. bei einer besonderen Ausbildung in der Baum-\n(2) In der Prüfung sind die während der Ausbil-             schule\ndung nach den §§ 4 und 5 vom Prüfling erworbenen               a) besondere Produktions- und Absatzfaktoren,\nFertigkeiten und Kenntnisse zu berücksichtigen.                b) marktwichtige Kulturen von Ziergehölzen,\n(3) Die Prüfung ist schriftlich und mündlich durch-             Obstgehölzen und sonstigen Baumschul-\nzuführen. Die schriftliche Prüfung umfaßt je Prü-                  pflanzen;\nfungsteil eine Klausur von drei Stunden Dauer. Die         4. bei einer besonderen Ausbildung im Obstbau\nmündliche Prüfung soll bei einem Prüfling je Teil\nnicht länger als 90 Minuten dauern.                            a) besondere Produktions- und Absatzfaktoren,\nb) marktwichtige Kulturen von Kernobst, Stein-\n(4) Wird die Prüfung programmiert durchgeführt,                 obst, Beerenobst und sonstigen Obstarten;\nso kann auf die mündliche Prüfung ganz oder teil-\nweise verzichtet werden.                                   5. bei einer besonderen Ausbildung in der Pflanzen-\nzüchtung und im Samenbau\n(5) Der Prüfling kann von dem Teil der münd-\nlichen Prüfung befreit werden, in welchem er sehr              a) besondere Produktions- und Absatzfaktoren,\ngute schriftliche Leistungen erbracht hat.                     b) Methoden der Pflanzenzüchtung bei markt-\nwirtschaftlich wichtigen Zierpflanzen- und Ge-\n§ 17                                    müsearten,\nFachtheoretischer Teil                         c) Grundzüge des Saatgutverkehrsrechts und des\nSortenschutzrechts;\n(1) Die Prüfung der fachtheoretischen Kenntnisse\nerstreckt sich auf die Prüfungsfächer                      6. bei einer besonderen Ausbildung im Garten- und\n1. Botanik und Pflanzenkenntnisse,                             Landschaftsbau\n2. Bodenkunde und Pflanzenernährung,                           a) gesetzliche, technische und spezielle betriebs-\n3. Pflanzenschutz,                                                 wirtschaftliche Grundlagen,\n4. Planung, Anbau und Ausführung,                              b) Arten von Gartenanlagen,\n5. Technik und Materialkunde.                                   c) Arten öffentlicher Grün- und Sportanlagen,\nd) Landschaftsgestaltung und Ingenieurbiologie;\n(2) Im Prüfungsfach „Botanik und Pflanzenkennt-\nnisse\" können geprüft werden:                              7. bei einer besonderen Ausbildung in der Fried-\n1. Bau der Pflanze,                                            hofsgärtnerei\n2. Lebensvorgänge und ihre Beeinflussung,                       a) gesetzliche, technische und spezielle betriebs-\n3. Pflanzen- und Sortenkenntnisse.                                 wirtschaftliche Grundlagen,\n(3) Im Prüfungsfach „Bodenkunde und Pflanzen-              b) Anlage und Wiederherrichtung,\nernährung\" können geprüft werden:                               c) Bepflanzung und Pflege,\n1. Chemische und physikalische Grundlagen,                      d) Trauerbinderei und Dekoration.\n2. Böden und Substrate,                                        (6) Im Prüfungsfach „Technik und Materialkunde\"\n3. Nährstoffe,                                             können geprüft werden:\n4. Düngung.                                                 1. Physikalische Grundlagen,","1044                                 Hundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I\n2. Materialkunde,                                         4. Grundkenntnisse des Steuerrechts, insbesondere\n3. Maschinen und Gl!rütc,                                     über die wichtigsten Steuerarten, wie Einkom-\nmensteuer, Lohnsteuer, Gewerbesteuer und Um-\n4. Wärme-, Energie- und Wc1sserversorgung,\nsatzsteuer;\n5. Kulturräume, insbesondere C~ewächshäuser,\n5. Grundkenntnis-se des Versicherungswesens, ins-\n6. Bauliche Anlagen,\nbesondere über die wichtigsten Zweige der So-\n7. Gcul.entechnik.                                            zialversicherung, wie Krankenversicherung, Un-\nfallversicherung, Rentenversicherung der Arbeiter\n§ 18                              und Altershilfe für Landwirte sowie der Schadens-\nversicherung, wie Feuerversicherung, Hagelver-\nWirtschaftlicher und rechtlicher Teil              sicherung und Transportversicherung;\n(1) Die Prüfung im wirtschaftlichen und rechtlichen   6. Organisation und sonstige Einrichtungen für den\nTeil erstreckt sich auf die Prü[ungsfächer                    Gartenbau,\n1. Wirtschaftslehre,\n2. Rechnungswesen,                                                                § 19\n3. Rechts- und Sozialwesen.\nBerufs- und arbeitspädagogischer Teil\n(2) Im Prüfungsfach „Wirtschaftslehre\" können ge-        (1) Die Prüfung im berufs- und arbeitspädagogi-\nprüft werden:                                             schen Teil erstreckt sich auf _die Prüfungsfächer\n1. Grundfragt~n der Betriebsgründung und -Über-         1. Grundfragen der Berufsbildung,\nnahme,                                              2. Planung und Durchführung der Ausbildung,\n2. Finanzierungsfragen,                                 3. der Jugendliche in der Ausbildung,\n3. Betriebsorganisation einschließlich Personal- und    4. Rechtsgrundlagen der Berufsbildung.\nArbeitsorganisation,\n(2) Im Prüfungsfach „Grundfragen der Berufsbil-\n4. Betriebsplanung,                                     dung\" können geprüft werden:\n5. betriebswirtschaftliche Funktionen,                  1. Aufgaben und Ziele der Berufsbildung im Bil-\n6. Betriebserfolg,                                          dungssystem, individueller und gesellschaftlicher\n7. Kalkulation,                                             Anspruch auf Chancengleichheit, Mobilität und\n8. Der Betrieb im Spannungsfeld der Volkswirt-              Aufstieg, individuelle und soziale Bedeutung von\nschaft,                                                 Arbeitskraft und Arbeitsleistung, Zusammen-\nhänge zwischen Berufsbildung und Arbeitsmarkt;\n9. Betrieb und Markt unter Berücksichtigung von\nAngebot und Nachfrage,                              2. Betriebe, überbetriebliche Einrichtungen und be-\n10. Qualitätsnormen,       Verpackungs-, Lieferungs-,         rufliche Schulen als Ausbildungsstätten im System\nVersandformen, Vermarktungseinrichtungen und            der beruflichen Bildung;\nWerbung,                                            3. Aufgabe, Stellung und Verantwortung des Aus-\n11. Wirtschaftsordnung,                                       bilders.\n12. Wi rtschaftspolilik,                                     (3) Im Prüfungsfach „Planung und Durchführung\n13. Wirtschaftsgemeinschaften.                            der Ausbildung\" können geprüft werden:\n(3) Im Prüfungsfach „Rechnungswesen\" können           1. Ausbildungsinhalte, Ausbildungsberufsbild, Aus-\ngeprüft werden:                                               bildungsrahmenplan, Prüfungsanforderungen;\n1. Buchführung und Bilanz,                                2. Didaktische Aufbereitung der Ausbildungsinhalte:\n2. Geldverkehr und Schriftverkehr,                            a) Festlegen von Lernzielen, Gliederung der Aus-\n3. BetriebsverglE~ich durch Kennzahlen,                           bildung;\n4. Kostenrechnung.                                            b) Festlegen der lehrgangs- und produktionsge-\nbundenen Ausbildungsabschnitte, Auswahl der\n(4) Im Prüfungsfach „Rechts- lmd Sozialwesen\"\nbetrieblichen und überbetrieblichen Ausbil-\nkönnen geprüft werden:\ndungsplätze, Erstellen des betrieblichen Aus-\n1. Grundkenntnisse des bürgerlichen Rechts und des                bildungsplans.\nHandelsrechts, insbesondere über Rechtsgeschäfte\n3. Zusammenarbeit mit der Berufsschule, der Berufs-\nund über einzelne besonders wichtige Schuldver-\nberatung und dem Ausbildungsberater.\nhältnisse, wie Kauf, Pacht, Werkvertrag, über den\nErwerb und Verlust des Eigentums und über den        4. Lehrverfahren und Lernprozesse in der Ausbil-\nHandelskauf;                                             dung:\n2. Grundkenntnisse des Arbeitsrechts, insbesondere             a) Lehrformen, insbesondere Unterweisen und\nüber das Tarifvertragsrecht und das Betriebsver-             Dben am Ausbildungs- und Arbeitsplatz, Lehr-\nfassungsrecht;                                               gespräche, Demonstration von Ausbildungs-\nvorgängen;\n3. Arbeitsschutz und Jugendschutzrecht, staatliche\nb) Ausbildungsmittel;\nArbeitsschutzvorschriften, Vorschriften der Träger\nder gesetzlichen Unfallversicherung, Verhalten           c) Lern- und Führungshilfen;\nbei Unfällen;                                            d) Beurteilen und Bewerten.","Nr. 61 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. Juli 1972                         1045\n(4) Im Prüfungsfach „Der Jugendliche in der Aus-            (2) Wird die Meisterprüfung wiederholt, so ist der\nbildung\" können geprüft werden:                             Prüfling auf Antrag von den Teilen der vorange-\n1. Notwendigkeit und Bedeutung einer jugendge-\ngangenen Prüfung freizustellen, in denen seine Lei-\nmtißen fü~rnfsausbildung;                              stungen bereits ausgereicht haben.\n2.   Leistungsprofil, Fähigkeiten und Eignung;\n§ 22\n3.   typische Entwicklungsersdwinungen und Verhal-\ntensweisen im Ju~Jendultcr, Motivation und Ver-                            Berufsbezeichnung\nhallen, ~Jruppcnpsycholo~Jische Verhaltensweisen;         Wer die Meisterprüfung bestanden hat, ist berech-\n4.   betriebliche und außcrbetriebliche Umweltein-          tigt, die Berufsbezeichnung „Gärtnermeister\" zu füh-\nflüsse, soziales und poJilischcs Verhalten Jugend-     ren.\nlicher;\n5.   Verhalten bei besonderen Erziehungsschwierig-\nkci tcn des J u~J endlichen;                                                  Vierter Teil\n6.   gesundheitliche Betreuung des Jugendlichen ein-                           Schlußvorschriften\nschließlich der Vorbeugung gegen Berufskrank-\nheiten, Beuchlung der Leistungskurve, Unfallver-                                  § 23\nhütung.\nUbergangsregelung\n(5) Im Prüfungsfach „Rechtsgrundlagen der Berufs-\nbildung\" können geprüft werden:                                 (1) Für Berufsausbildungsverhältnisse, die bei In-\nkrafttreten dieser Verordnung länger als ein Jahr\n1. Berufsbildungsgesetz;\nbestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter an-.\n2. Rechtsverordnungen über die Berufsbildung im             zuwenden, es sei denn, die Vertragsparteienverein-\nAgrarbereich, insbesondere im Gartenbau;               baren die Anwendung der Vorschriften dieser Ver-\n3. Arbeitsfördernngs9esetz;                                  ordnung.\n4. Bundesausbildungsförderungsgesetz.                           (2) Für Berufsausbildungsverhältnisse, die bei In-\nkrafttreten dieser Verordnung noch nicht ein Jahr\n§ 20                           bestehen, kann die zuständige Stelle zur Vermei-\ndung unbilliger Härten genehmigen, daß die bishe-\nGesamtnote                         rigen Vorschriften weiter angewendet werden.\n(1) Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses der\nMeisterprüfung haben die Leistungen nach § 17 das                                      § 24\nvierfache und die Leistungen nach den § § 18 und 19\nBerlin-Klausel\njeweils das dreifache Gewicht.\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten\n(2) Reichen die Leistungen des Prüflings nicht in\nDberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundes-\nallen drei Teilen aus, so ist die Meisterprüfung nicht\ngesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 112 des Berufs-\nbestanden.\nbildungsgesetzes auch im Land Berlin.\n§ 21\n§ 25\nWiederholung der Meisterprüfung\nInkrafttreten\n(1) Die Meisterprüfung kann zweimal wiederholt\nwerden, frühestens jeweils zum nächsten regelmäßi-              Diese Verordnung tritt am Tage nach der Ver-\ngen Prüfungstermin.                                          kündung in Kraft.\nBonn, den 26. Juni 1972\nDer Bundesminister\nfür Ernährung, Landwirtschaft und Forsten\nJ.Ertl"]}