{"id":"bgbl1-1972-6-1","kind":"bgbl1","year":1972,"number":6,"date":"1972-01-29T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1972/6#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1972-6-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1972/bgbl1_1972_6.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung zum Übergang eines Teils der Bundeswasserstraße Saar auf das Saarland","law_date":"1972-01-17T00:00:00Z","page":77,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["77\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                        Z1997 A\n1972                    Ausgegehen zu Bonn am 29. Januar 1972                                                                                                                 Nr.6\nTag                                                                          Inhalt                                                                                         Seite\n17. 1. 72 V crordnung zum Ubergang eines Teils der Bundeswasserstraße Saar auf das Saarland                                                                                    77\n20. 1. 72 Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungs- und Begleitpapiere, ~u-\nsammenfassende Ubersichten und die statistische Erfassung der Beförderungsleistungen 1m\nWerkfernverkehr .......................................................... • • • • • • • • •                                                                         78\n9241-9\n7. 1. 72 Berichtigung der Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für frisches Obst und\nGemüse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       81\n7849-2-1-5\n19. 1. 72 Berichtiuung der Verordnung über die Gewährung einer Denaturierungsprämie für Weich-\nweizen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     81\n7847-6-20\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundesgesetzblatt Teil II Nr. 4 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        82\nVerkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               82\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                             83\nVerordnung\nzum Ubergang eines Teils der Bundeswasserstraße Saar\nauf das Saarland\nVom 17. Januar 1972\nAuf Grund des § 2 Abs. 1 des Bundeswasser-                                                                                                    § 2\nstraßengesetzes (WaStrG) vom 2. April 1968 (Bun-                                                  Die lfd. Nummer 33 der Anlage zu § 1 Abs. 1 Nr. 1\ndesgesetzbl. II S. 173), geändert durch Artikel 142                                          des WaStrG wird wie folgt geändert:\ndes Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungs-                                                 In Spalte 1 wird hinter dem Wort „Saar\" einge-\nwidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (Bundesgesetzbl. I                                             fügt „ohne Altarm zwischen Fechingerbach und\nS. 503), wird im Einvernehmen mit dem Bundes-                                                Scheidterbach (km 2,820 bis km 3,115, saarländische\nminister für Wirtschaft und Finanzen verordnet:                                              Kilometrierung).\"\n§ 3\nDiese Verordnung gilt nach§ 14 des Dritten Uber-\n§ 1                                                            leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nblatt I S. 1) in Verbindung mit § 58 WaStrG auch im\nDer Altarm der Bundeswasserstraße Saar zwischen                                           Land Berlin.\nFechingerbach und Scheidterbach (km 2,820 bis km                                                                                                 §4\n3,115, saarländische Kilometrierung) geht auf das                                                 Diese Verordnung tritt am 1. November 1972 in\nSaarland über.                                                                                Kraft.\nBonn, den 17. Januar 1972\nDer Bundesminister für Verkehr\nIn Vertretung\nWittrock"]}