{"id":"bgbl1-1972-41-3","kind":"bgbl1","year":1972,"number":41,"date":"1972-05-10T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1972/41#page=4","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1972-41-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1972/bgbl1_1972_41.pdf#page=4","order":3,"title":"Verordnung zur Änderung der Auslandspostgebührenordnung","law_date":"1972-05-08T00:00:00Z","page":764,"pdf_page":4,"num_pages":9,"content":["764          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I\nVerordnung\nzur Änderung der Auslandspostgebührenordnung\nVom 8. Mai 1972\nAuf Grund des § 14 des Postverwaltungsgesetzes\nvom 24. Juli 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 676) wird im\nEinvernehmen mit dem Bundesminister für Wirt-\nschaft und Finanzen verordnet:\n§ 1\nDie Anlage zu § 1 Abs. 1 der Auslandspostgebüh-\nrenordnung vom 2. Juni 1971 (Bundesgesetzbl. I\nS. 737) wird durch die Anlage zu dieser Verordnung\nersetzt.\n§ 2\nDiese Verordnung gilt nach§ 14 des Dritten Uber-\nleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nblatt I S. 1) in Verbindung mit § 37 des Postverwal-\ntungsgesetzes auch im Land Berlin.\n§ 3\nDie Verordnung tritt am 1. Juli 1972 in Kraft.\nBonn, den 8. Mai 1972\nDer Bundesminister\nfür das Post- und Fernmeldewesen\nGeorg Leber","Nr. 41 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. Mai 1972                           765\nAnlage\nzu § 1 der Verordnung zur Änderung der\nAuslandspostgebührenordnung vom 8. Mai 1972\nPostgebühren im Verkehr mit dem Ausland\nvom 1. Juli 1972 an\nLfd.                                                      Gebühr\nG~9enstand                                                  Bemerkungen\nNr.\nDM  I Pf\na) Standardbrief                                         70     Briefe bis 20 g, die eine Länge\nzwischen 14 und 23,5 cm, eine\nBreite zwischen 9 und 12 cm und\neine Höhe bis 0,5 cm haben und\nderen Länge mindestens das 1,41-\nfache der Breite beträgt, sind Stan-\ndardbriefe.\nFür Briefe bis 20 g, die vor dem\n1. Oktober 1973 eingeliefert wer-\nden, beträgt die Gebühr auch dann\n70 Pf, wenn die Maße für Standard-\nbriefe nicht eingehalten sind.\nb) Standardbrief                                                 Für Briefe bis 20 g nach den unter\nnach Andorra, Belgien, Frankreich*), Ita-                  lfd. Nr. 1 b) genannten Ländern\nlien, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco,                    beträgt die Gebühr 60 Pf, wenn die\nden Niederlanden, San Marino, der                          Maße für Standardbriefe nicht ein-\nSchweiz und der Vatikanstadt                        40     gehalten sind.\n*) einschl. überseeische Departements\nGuadeloupe, Guayana, Martinique und\nReunion\n2  a) Brief\nbis    50g                         1    30\nüber     50 g bis 100 g                          1    60\nüber 100 g    bis 250 g                          2    90\nüber 250 g    bis 500 g                          5    50\nüber 500 g    bis 1 000 g                        9    10\nüber 1 000 g  bis 2 000 g                       14    60\nb) Brief\nbis    50 g                             60     Diese Gebührenfestsetzung wird\nnach Andorra, Belgien, Frankreich*), Ita-                 erst dann angewendet, wenn der\nlien, Luxemburg, Monaco, den Nieder-                       Bundesminister für das Post- und\nlanden, San Marino und der Vatikan-                        Fernmeldewesen durch Bekannt-\nstadt                                                      machung im Bundesanzeiger fest-\n*) einschl. überseeische Departements                      gestellt hat, daß im Verkehr mit\nGuadeloupe, Guayana, Martinique und                     dem betreffenden Land die Gegen-\nReunion                                                 seitigkeit gewährleistet ist.\n3  a) Postkarte                                              50\nb) Postkarte\nnach Andorra, Belgien, Frankreich*), Ita-\nlien, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco,\nden Niederlanden, San Marino, der\nSchweiz und der Vatikanstadt                        30\n*) einschl. überseeische Departements\nGuadeloupe, Guayana, Martinique und\nReunion","766                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I\nLfd.                                                        Gebühr                   Bemerkungen\nGc~Jcnstand\nNr.\nDM      Pf\n4  Standardd rucksach<!                                         30    Drucksachen bis 20 g, die eine\nLänge zwischen 14 und 23,5 cm,\neine Breite zwischen 9 und 12 cm\nund eine Höhe bis zu 0,5 cm haben\nund deren Länge mindestens das\n1,41fache der Breite beträgt, sind\nStandarddrucksachen.\nFür Drucksachen bis 20 g, die vor\ndem 1. Oktober 1973 eingeliefert\nwerden, beträgt die Gebühr auch\ndann 30 Pf, wenn die Maße für\nStandarddrucksachen nicht einge-\nhalten sind.\n5  Drucksache\nbis    50 g                                    50\nüber    50 g bis 100 g                                       60\nüber 100 g bis 250 g                                         70\nüber 250 g bis 500 g                                   1     30\nüber 500 g bis 1 000 g                                 2     20\nüber 1 000 g bis 2 000 g                               3     70\njede weiteren     1 000 g                                    80\nHöchstgewicht         2 kg,\nfür Bücher (einschl.\nBroschüren)           5 kg\n6  Drucksache zu ermäßigter Gebühr                                    Als Drucksache zu ermäßigter Ge-\nbis    50 g                                    25    bühr sind zugelassen:\nüber    50 g bis 100 g                                       30    a) Zeitungen und Zeitschriften, die\nüber 100 g bis 250 g                                         40        nach den Bestimmungen der\nüber 250 g bis 500 g                                         65        Postzeitungsordnung zum Post-\nüber 500 g bis 1 000 g                                       10        zeitungsdienst zugelassen sind\nüber 1 000 g bis 2 000 g                                     85        und die von Verlegern oder\njede weiteren     1 000 g                                    90        Zeitungsvertriebsstellen einge-\nHöchstgewicht         2 kg,                                            liefert werden;\nfür Bücher (einschl.                                               b) Bücher,     Broschüren,  Noten-\nBroschüren)           5 kg                                             blätter und Landkarten, die, ab-\ngesehen von dem Aufdruck auf\ndem Umschlag und den Schutz-\nblättern, keinerlei Anzeigen\noder Werbungen enthalten.\n7  Drucksachen in besonderem Beutel an den-\nselben Empfänger in demselben Bestimmungs-\nort\na) Drucksachen                             je kg             80\nb) Drucksachen zu ermäßigter Gebühr        je kg             90\nHöchstgewicht        30 kg\n8  Blindensendung                                      Gebühren-      Bei Beförderung auf dem Luftweg\nHöchstgewicht         7 kg                            freie Be-    ist jedoch der Luftpostzuschlag zu\nförderung     entrichten.\n9  Päckchen\nbis 100 g                                      70\nüber   100 g bis 250 g                                 1     10\nüber   250 g bis 500 g                                 1     80\nüber   500 g bis 1 000 g                               3     30","Nr. 41   Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. Mai 1972                         767\nUd.                 · Ce90nstand                        Gebühr    1             Bemerkungen\nNr.\nDM   I  Pf\n10 Auf dem Luftweg bcforderte Sendungen\nLuftpost zuschlag\na) nach edlen europäischen Ländern                              Einschl. der asiatischen Gebiets-\nteile der Sowjetunion und der Tür-\nBriefe, Wc~rtbriefe, Wertkästchen, Postkar-\nkei sowie der Azoren, Grönland,\nten und Post.an weisungen\nder Kanarischen Inseln und Ma-\nanden! Briefsendungen für je 50 g                      15\ndeira.\nb) rwch den dlll:\\creuropäischen Ländern\n1. nach   Abu Sabi, Ägypten, Äquatorial-\nguined, Äthiopien, Adschman, Afgha-\nnistan, Algerien, Amiranten, Andamanen,\nAngola, Asccnsion, Bahamas, Bahrain,\nßangla-Desh, Barbados, Bermuda, Bhu-\ntan, Birma, Botsuana, Britisch-Honduras,\nBurundi, Cabinda, Cayman-lnseln, Cey-\nlon, Costa Rica, Dahome, Desirade, Do-\nminikanische Republik, Dubai, Elfenbein-\nküste, El Salvador, Französisches Afar-\nund lssa-Territorium, Fudschaira, Gabun,\nGambia, Ghana, Guadeloupe, Guatemala,\nGuinea, Haiti, Republik Honduras, In-\ndien, Irak, Iran, Israel, Jamaika, Jemen\n(Arabische Republik), Jemen (Demokra-\ntische Volksrepublik), Jordanien, Kame-\nrun, Kanada, Kapverdische Inseln, Katar,\nKenia, Kongo (Brazzaville), Kuba, Ku-\nwait, Lakkadi ven, Lesotho, Les Saintes,\nLibanon, Liberia, Libyen, Madagaskar,\nMalawi, Malediven, Mali, Marie-Ga-\nlante, Marokko, Martinique, Maskat,\nMauretanien, Mauritius, Mexiko, Mont-\nserrat, Mosambik, Nepal, Nicaragua,\nNiederländische Antillen, Niger, Nigeria,\nNikobaren, Obervolta, Oman, Pakistan,\nPanama, Panamakanal-Zone, Portugie-\nsisch-Guinea, Ras al Chaima, Reunion,\nRhodesien, Rodriguez, Ruanda, Sambia,\nSt. Helena, St. Marin, St. Pierre und Mi-\nquelon, St. Vincent, Säo Tome und Prin-\ncipe, Suudi-Arabien, Schardscha, Sene-\ngal, Seychellen, Sierra Leone, Sikkim,\nSorn alia, Spanisch-Westafrika, Sudan,\nSüdafrika, Südwestafrika, Syrien, Swasi-\nland, Tansania, Thailand, Togo, Trinidad\nund Tobago, Tristan da Cunha, Tschad,\nTschagos-Inseln, Tunesien, Turks- und\nCaicosinseln, Uganda, Umm al Kaiwain,\nVereinigte Staaten mit Aleuten-Inseln\nund Porto Rico, Virginische Inseln,\nWestindische Assoziierte Staaten, Zaire,\nZentralafrikanische Republik\nBriefe, Wertbriefe, Wertkästchen für je\n5 g, Postkarten und Postanweisungen                 20     Luftpostzuschläge für Stereodruck-\nandere Briefsendungen für je 20 g                   20     Karten nach außereuropäischen\n2. nach Argentinien, Bolivien, Brasilien,                     Ländern wie für Briefe bzw. Druck-\nBrunei, Chile, China, Ecuador, Falkland-                   sachen unter b) 1. bis 3.\ninseln, Französisch-Guayana, Galapagos-\ninseln, Guyana, Hongkong, Indonesien,\nJapan, Khmer, Kolumbien, Korea, Laos,\nMacau, Malaysia mit Sabah und Sara-","768                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I\nGebühr\nLfd.\nNr.\nl                    c;c9cnstand                                                Bemerkungen\nDM    Pf\nwc1k, Mongolei, Paraguay, Peru, Philip-\npinen, Portu~Jiesisch-Timor, Riukiu-In-\nseln, Singc1pur, Südgeorgien, Surinam,\nUruguay, Venezuela, Vietnam\nBriefe, Wertbriefe, Wertkästchen für je\n5 g, Postkarten und Postanweisungen                 30\nandere Briefsendungen für je 20 g                   30\nT nach J\\uslralien, Fidschi, Französisch-\nPolynesien, Guam einschließlich Maria-\nnen, Neuseeland, Ozeanien einschließ-\nlich Inseln Midway und Wake\nBrief(~, Wertbriefe, Wertkästchen für je\n5 g, Postkarten und Postanweisungen                 40\nandere Briefsendungen für je 20 g                   40\nAerograrnrn (Luftpostleichtbrief)                          90      Gesamtgebühr\n(Briefgebühr und Luftpostzuschlag).\n11    Zeitungen\na) Zeitungsgebühr für jedes Postvertriebsstück\nbis   50 g                              25\nüber       50 g bis  100 g                              30\nüber 100 g bis 250 g                                    40\nüber 250 g bis 500 g                                    65\nüber 500 g bis 1 000 g                                  10\nb) Vermittlungsgebühr für jede Bestellung\neines Zeitungsstücks                                    50\nc) Gebühr für Anschriftenänderung                          50\nd) Gebühr für Zeitungsbeilagen                                     Die Gebühr wird nicht für jedes\n(Fremdbeilagen)                                                Beilagenstück, sondern für alle in\nbis   50 g                              50      einem Zeitungsnummernstück ent-\nüber       50 g bis  100 g                              60      haltenen Zeitungsbeilagen berech-\nüber      100 g bis  150 g                              70      net.\n12    Postanweisung\na) feste Gebühr für das Verfahren\n1. bei einer Postanweisung, die im Karten-\nverfahren abgewickelt wird                          90\n2. bei einer Postanweisung, die im Listen-\nverfahren abgewickelt wird                          80\nb) gestaffelte Gebühr\nbis 50 DM                               40\nüber 50 DM bis 100 DM                                  75\nfür jede weiteren vollen oder angefange-\nnen 20 DM des eingezahlten Betrags                     15\n13    Telegrafische Postanweisung\ndieselbe Gebühr wie für eine gewöhnliche\nPostanweisung; ~ußerdem die Gebühr für das\nUberweisungstelegramm und gegebenenfalls\nfür persönliche Mitteilungen des Absenders\n\\4    Zahlkarte\na) feste Gebühr für das Verfahren\n1. bei einer Zahlkarte, die im Kartenver-\nfahren abgewickelt wird                             50\n2. bei einer Zahlkarte, die im Listenver-\nfahren abgewickelt wird                             90","Nr. 41 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. Mai 1972                         769\nLfd.                                                      Gebühr\nGegenstand                                                Bemerkungen\nNr.\nDM     Pf\nb) gestaffelte Gebühr\nbis 200 DM                              75\nfür jede weiteren vollen oder angefange-\nnen 40 DM des eingezahlten Betrags                    15\n15  Telegrafische Zahlkarte\ndieselbe Gebühr wie für eine gewöhnliche\nZahlkarte; außerdem die Gebühr für das Uber-\nweisungstelegramm und gegebenenfalls für\npersönliche Mitteilungen des Absenders\n16  Postreisescheck\nfür jede vollen oder angefangenen 20 DM des                      Das Scheckheft mit den Scheckform-\nfür alle Schecks des Scheckhefts eingezahlten                    blättern wird zum Selbstkosten-\nGesamtbetrags                                              15    preis von 1,50 DM abgegeben.\n17  Gebühren für das Einziehen und Ubermitteln\neines Nachnahmebetrags, mit dem eine Sen-\ndung nach dem Ausland belastet ist\nI. wenn der eingezogene Betrag durch Nach-\nnahme-Auslandspostanweisung übermittelt\nwerden soll\na) feste Gebühr für das Verfahren\n1. bei einer Postanweisung, die im Kar-\ntenverfahren abgewickelt wird                  60\n2. bei einer Postanweisung, die im\nListenverfahren abgewickelt wird         2     50\nb) gestaffelte Gebühr\nbis 50 DM                              40\nüber 50 DM bis 100 DM                                 75\nfür jede weiteren vollen oder angefange-\nnen 20 DM des Nachnahmebetrags oder\ndes Gegenwerts in fremder Währung                     15\nII. wenn der eingezogene Betrag einem Post-                      Eine weitere Gebühr wird im Be-\nscheckkonto im Bestimmungsland der Sen-                     stimmungsland vom eingezogenen\ndung gutgeschrieben werden soll                       35    Betrag einbehalten.\n18  Gebühr für das Einziehen und Ubermitteln                         Die Gebühr wird vom eingezoge-\neines Nachnahmebetrags, mit dem eine Sen-                        nen Nachnahmebetrag einbehalten.\ndung aus dem Ausland belastet ist und der\neinem Postscheckkonto im Bereich der Deut-\nschen Bundespost gutgeschrieben werden soll                85\n19   Postüberweisung\nfür jede 100 DM des Uberweisungsbetrags\noder einen Teil davon bis 1 000 DM                      1  10\nmindestens für jeden Auftrag                               25\nfür jede weiteren 100 DM bis        10 000 DM                5\nfür jede weiteren 100 DM bis 100 000 DM                     4\nfür jede weiteren 100 DM über 100 000 DM                     3\n20  Telegrafische Postüberweisung\ndieselbe Gebühr wie für eine gewöhnliche\nPostüberweisung, dazu die Gebühr für das\nUberweisungstelegramm und gegebenenfalls\nfür persönliche Mitteilungen des Absenders;\naußerdem eine feste Gebühr von                             10","770                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I\n, ------····----------------,------,,---\nUd.                                                      Gebühr\nCcqensland                                                 Bemerkungen\nNr.\nDM    Pf\n21 Einschrc~ibgebühr für Pine Sendung                        30\n22 Werl:send tmgen\na) Brief mit Werl.dngabe (Wertbrief)\n1. Briefgebühr (Ud. Nr. 1 nnd 2)\n2. Einschreibgebühr (lfd. Nr. 21)\n]. Wertgebühr für je 200 DM der Wert-\ndngabe oder (~inen Teil davon                      60\nh) Wertkästchen\n1. Befördc~rungsgebühr. für j(c~ 50 g oder\neinen Teil davon                                   25\nmindestens                                         10\n2. Einschreibgebühr (lfd. Nr. 21)\n3. Wertgebühr für je 200 DM der Wert-\nangabe oder einen Teil davon                       60\nc) Paket mit Wertangabe (Wertpaket)\n1. Beförderungsgebühr gemäß § 1 Abs. 2\n2. Behandlungsgebühr                                   30\n]. Wertgebühr für je 200 DM der Wert-\ncmgabe oder einen Teil davon                       60\n23  Paket mit stiller Versicherung\n1. Beförderungsgebühr gemäß § l Abs. 2\n2. Versicherungsgebühr für je 50 DM oder\neinen Teil davon                                   50\nmindestens\n24  Rückscheingebühr für eine Sendung                                Zusätzlich der Luftpostzuschlag,\na) wenn der Rückschein bei der Einlieferung                      wenn der Absender verlangt, daß\nverlangt wird                                          80     ihm der Rückschein auf dem Luft-\nweg übersandt wird.\nb) wenn der Rückschein nachträglich verlangt                     Zusätzlich der Luftpostzuschlag\nwird                                                   40     oder die Telegrammgebühr, wenn\nder Absender wünscht, daß das\nnachträgliche Verlangen auf dem\nLuftweg oder telegrafisch übermit-\ntelt wird. Verlangt der Absender,\ndaß ihm der Rückschein auf dem\nLuftweg übersandt wird, so hat\ner außerdem den Luftpostzuschlag\nfür diese Beförderung zu zahlen.\n25  Gebühr für die eigenhändige Zustellung einer\nSendung                                                   80\n26  Eilzustellgebühr\na) Briefsendung                                      2\nb) Paket                                             2    50\n27  Internationaler Antwortschein                             75","Nr. 41    Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. Mai 1972                         771\nGebühr\nCc~J(!llsland                                             Bemerkungen\nl;:~.· I                                                      DM     Pf\n--------------------------'------'----'----------------\n28     Gc·bühr für einen Antrag auf Zurückziehung                        Zusätzlich der Luftpostzuschlag\neiner Postsendung oder Anderung der Auf-                          oder die Telegrammgebühr, wenn\nschrift oder Streichung oder Anderung des                         der Absender verlangt, daß der\nN d<:hnah 1nebetrc1~JS                                2     30    Antrag auf dem Luftweg oder tele-\ngrafisch übermittelt wird.\nDas gleiche gilt, wenn der Absen-\nder wünscht, auf dem Luftweg\noder telegrafisch darüber unter-\nrichtet zu werden, was das Bestim-\nmungsamt auf seinen Antrag auf\nZurückziehung usw. unternommen\nhat.\n29     Gebühr iür einen Auszahlungsschein                                Zusätzlich der Luftpostzuschlag,\nc1) wenn der Auszahlungsschein bei der Ein-                       wenn der Absender verlangt, daß\nlieferung verlangt wird                                 70    ihm der Auszahlungsschein auf\ndem Luftweg übersandt wird.\nb) wenn der Auszahlungsschein nachträglich                        Zusätzlich der Luftpostzuschlag\nverlangt wird                                           40    oder die Telegrammgebühr, wenn\nder Absender wünscht, daß das\nnachträgliche Verlangen auf dem\nLuftweg oder telegrafisch über-\nmittelt wird. Verlangt der Absen-\nder, daß ihm der Auszahlungs-\nschein auf dem Luftweg übersandt\nwird, so hat er außerdem den Luft-\npostzuschlag für diese Beförderung\nzu zahlen.\n30     Gebühr für die Ubermittlung des nachträg-                         Zusätzlich der Luftpostzuschlag\nlichen Verlangens eines Gebührenzettels               2     30    oder die Telegrammgebühr, wenn\nder Absender wünscht, daß das\nnachträgliche Verlangen auf dem\nLuftweg oder telegrafisch übermit-\ntelt wird.\n31     Gebühr für eine Unzustellbarkeitsanzeige                    80    Zusätzlich die Telegrammgebühr,\nwenn auf Grund der Unzustellbar-\nkeitsanzeige neue Verfügungen\ntelegrafisch übermittelt werden\nsollen.\n32     Gebühr für einP V crschiffungsbescheinigung                 70\n33     Zustellgebühr für ein Paket                                 20\n34     Verzollungspostgebühr                                             Gilt auch für Sendungen aus den\na) Briefsendung                                             70    Zollfreigebieten und dem Zollaus-\nschlußgebiet Büsingen am Hoch-\nb) Drucksuchen in besonderem Beutel an den-\nrhein.\nselben Empfänger in demselben Bestim-\nmungsort                             je Beutel     3    40\nc) Paket                                               2    30\n35     Gebühr für eine Nachfrage                                         Zusätzlich die Telegrammgebüh-\nren, wenn der Absender verlangt,\ndaß die Nachfrage und ggf. die\nAntwort darauf telegrafisch über-\nmittelt werden.","112                                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I\nLfd.                                                                                   Gebühr\nC  (! 9 c n s t an d                                                           Bemerkungen\nNr.\nDM    I   Pf\n36          Gebühr lür die J\\usstcllung einer Postausweis-\nkarte                                                                      2\n37         Gcbiih r für ein drinw~ndes Paket\nDas Doppelte der Beförderungsgebühr für\nein qewöhnliches Paket\n38         Gebühr für ein sperri~Jes Paket oder ein Paket\nmit zerbrechlichem Jnhalt\nDie BeförderungsrJebühr für ein gewöhn-\nliches Paket und eine zusätzliche Gebühr\nvon 50 v. H. der Beförderungsgebühr\nHernusgclwr, Der BurHlcsmi11ister der Justiz         Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges. m. b. H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn.\nPostanschrift für Abonnementsheslellungen sowfo für Bestellunuen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesgesetzblatt, 53 Bonn 1, Postfach 624, Telefon 22 40 86 - 88.\nDas Bundcsqesetzblatt ersdwirrt. in drei Teilen. In Tl!il I und II werden die Gesetze und Verordnunqen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer Aus-\nfcrliqunrJ verkündet. Laufender Bezuri nur im Post<1bon11ement. Abbestellu119en müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. beim Verlag vorliegen.\nIm Teil III wird das als fortqclttirHl fes[qc,slellle Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über Sammlung des Bundesrechts vom 10. Juli 1958 (BGB!. I\nS. 437) nach Sach(ldiietcu 9eordnet veröffentlicht. Der Teil III kann nur als Verla9sabonnement bezogen werden.\nBezugspreis für Teil I und Teil II halhJiih!lich je 25,--- DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 0,65 DM. Dieser Preis gilt auch für die Bundes-\ngcsetzbliitlc!r. die vor dem 1. Juli J 970 ausgegeben worden sind. Lieferung geqen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundes-\n!JCsdzblatt, Köln 3 99 oder gegen Vorausrechnung bzw. gegen Nachnahme.\nPreis dir!se, Aus<Jilbe 0,65 DM znziiqlich Vl!rSiHHlfJcbühr 0,15 DM, bei Lieferung gegen Vorausrechnung zuzüglich Portokosten für die Vorausrechnung.\nIm Bezugspreis ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 0/o."]}