{"id":"bgbl1-1972-40-1","kind":"bgbl1","year":1972,"number":40,"date":"1972-05-06T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1972/40#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1972-40-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1972/bgbl1_1972_40.pdf#page=1","order":1,"title":"Drittes Gesetz zur Änderung des Krankenpflegegesetzes","law_date":"1972-05-04T00:00:00Z","page":753,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["753\nBundesgesetzblatt\nTeill                                                                                         Z1997A\n1972                        Ausgegeben zu Bonn am 6. Mai 1972                                                                                                           Nr.40\nTag                                                                    Inhalt                                                                                         Seite\n4. 5. 72   Drittes Gesetz zur Änderung des Krankenpflegegesetzes                                                                                                        753\n2124-5\n27. 4. 72   Verordnung über den Einzug der Beiträge zur Bundesanstalt für Arbeit und über die\nI iöhe des Eim::ugskoslenpauschales (Beitragseinzugsverordnung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                754\n2. 5. 72   Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf\nAusstellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    756\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nVerkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         757\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                       758\nDrittes Gesetz\nzur Änderung des Krankenpflegegesetzes\nVom 4. Mai 1972\nDer Bundestag hat          das   folgende             Gesetz            be-               In § 19 Abs. 4 wird die Jahreszahl „ 1970\" durch\nschlossen:                                                                             die Jahreszahl „ 1974\" ersetzt.\nArtikel 2\nArtikel 1\nDieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1\nDas Krankenpflegegesetz in der Fassung der Be-                                       des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952\nkanntmachung vom 20. September 1965 (Bundesge-                                         (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.\nsetzbl. I S. 1443), geändert durch das Zweite Gesetz\nzur Änderung des Krankenpflegegesetzes vom 3. Sep-                                                                                  Artikel 3\ntember 1968 (Bundesgesetzbl. I S. 989), wird wie                                           Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-\nfolgt geändert:                                                                        dung in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 4. Mai 1972\nDer Bundespräsident\nHeinemann\nDer Bundeskanzler\nBrandt\nDer Bundesminister\nfür Jugend, Familie und Gesundheit\nKäte Strobel"]}