{"id":"bgbl1-1972-39-4","kind":"bgbl1","year":1972,"number":39,"date":"1972-04-29T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1972/39#page=6","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1972-39-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1972/bgbl1_1972_39.pdf#page=6","order":4,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 21","page":750,"pdf_page":6,"num_pages":1,"content":["750                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 21, ausgegeben am 25. April 1972\nTag                                                   Inhalt                                                                                           Seite\n14. 4. 72  Verordnung über die Zusammenlegung der deutschen und der niederländischen Grenz-\nabfertigung am Grenzübergang Neurhede - Boertange . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           301\n4. 4. 72  Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung der Republik Bolivien über Kapitalhilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                  304\n5. 4. 72   Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über den Zollwert der Waren                                                             306\n5. 4. 72   Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zollübe1 einkommens über die vorüber-\ngehende. Einfuhr von Lehrmaterial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       306\n11. 4. 72   Bekanntmachung über den Geltungsbereich der St'ockholmer Fassung der Berner Uber-\neinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              307\n11. 4. 72  Bekanntmachung über die Fortgeltung des deutsch-britischen Auslieferungsvertrages in\nder Fassung der deutsch-britischen Vereinbarung über die Auslieferung flüchtiger Ver-\nbrecher vom 23. Februar 1960 im Verhältnis zu Mauritius . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           307\nHinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,\ndie mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften\nunmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nDatum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift\n- Ausqabe in deutscher Sprache -\nvom                          Nr ./Seite\nVorschriften für die Agrarwirtschaft\n12. 4. 72  Verordnung (EWG) Nr. 733/72 der Kommission zur Festset-\nzung der auf G e t r e i d e , M eh I e , G r o b g r i e ß und\nFeingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Ab-\nschöpfungen                                                                                              13. 4. 72                       L 87/1\n12. 4. 72  Verordnung (EWG) Nr. 734/72 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen für G e t r e i d e\nund M a l z hinzugefügt werden                                                                           13.4. 72                       L 87/3\n12. 4. 72  Verordnung (EWG) Nr. 735/72 der Kommission zur Anderung\nder bei der Erstattung für G e t r e i d e anzuwendenden Be-\nrichtigung                                                                                               13. 4. 72                      L 87/5\n12. 4. 72  Verordnung (EWG) Nr. 736/72 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weiß -\nz u c k e r und R o h z u c k e r                                                                        13.4. 72                       L 87/6\n12. 4. 72  Verordnung (EWG) Nr. 737/72 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Abschöpfung bei der Einfuhr von M e l a s s e                                                13. 4, 72                      L 87/7\n12. 4. 72  Verordnung (E\\VG) Nr. 738/72 der Kommission zur Festset-\nzung der Erstattung bei der Ausfuhr in unverändertem Zu-\nstand für W e i ß z u c k e r und R o h z u c k e r                                                      13. 4, 72                      L 87/8\n12. 4. 72  Verordnung (EWG) Nr. 740/72 der Kommission zur Einfüh-\nrung einer Ausgleichsabgabe auf die Einfuhr von bestimmten\nSorten S ü ß o r a n g e n aus Spanien                                                                   13 4. 72                       L 87/11"]}