{"id":"bgbl1-1972-37-1","kind":"bgbl1","year":1972,"number":37,"date":"1972-04-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1972/37#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1972-37-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1972/bgbl1_1972_37.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Rationalisierung im Steinkohlenbergbau","law_date":"1972-04-24T00:00:00Z","page":665,"pdf_page":1,"num_pages":2,"content":["665\nBundesgesetzblatt\nTeill                                                                         Z1997A\n1972                    A usgcgeben zu Bonn am 28. April 1972                                                                      Nr. 37\nTi!CJ                                            I n h a 1t                                                                      Seite\n24. 4. 72 Gesetz zur Anderung des Gesetzes zur Förderung der Rationalisierung im Steinkohlen-\nbergbau . . .               ...........................................................                                   665\n750-9\n24. 4. 72 Gesetz über die feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das\nJahr 1972 (ERP-Wirtschaitsplangesetz 1972) .......................................... .                                   667\n20. 4.  n Vcronlnung über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung für die Berufsausbildung\ni 11 der gewerblichen Wirtschaft (Ausbilder-Eignungsverordnung) ...................... .                                  707\n18. 4. 72 BPkannlmachung zu dem Gesetz über den rechtlichen Status der Rhein-Main-Donau-\nCroßschiffahrtsstrnße zwischen dem Main und Nürnberg und über die damit zusammen-\nhängenden Eiqen lumsverhältnisse .................................................. .                                     709\nHinweis aui andere Verkündungsblätter\nRcchlsvorsdiriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ... . . . .    710\nGesetz\nzur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Rationalisierung\nim Steinkohlenbergbau\nVom 24. April 1912\nDer Bundestag hal mit Zustimmung des Bundes-                   die Aufhebung der Beschränkung der Kohlenge-\nrates das folgende Gesetz beschlossen:                            winnung (§ 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6) ganz oder teil-\nweise bewilligt, um einem oder mehreren benach-\nArtikel 1                                barten, weiterbetriebenen Steinkohlenbergwer-\nken die Kohlengewinnung in dem stillgelegten\nDas Gesetz zur Förderung der Rationalisierung im               Abbaubereich zu ermöglichen. Die Aufhebung\nSteinkohlenbergbau vom 29. Juli 1963 (Bundesgesetz-               kann nur insoweit gestattet werden, als der still-\nblatt I S. 549), zuletzt geändert durch das Gesetz                gelegte Abbaubereich mit dem Grubengebäude\nüber die Gewährung von Investitionszulagen und                    des oder der benachbarten Steinkohlenbergwerke\nzur Anderung steuerrechtlicher und prämienrecht-                  verbunden ist oder innerhalb angemessener, vom\nlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 1969)                  Bundesbeauftragten für den Steinkohlenbergbau\nvom 18. August 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 1211),                  und die Steinkohlenbergbaugebiete festzusetzen-\nwird wie folgt geändert und ergänzt:                              der Frist verbunden wird, und dieser bestätigt,\ndaß das Abbauvorhaben\n1. Nach§ 16 wird folgender § 16 a eingefügt:\n1. die Wirtschaftlichkeit des oder der benachbar-\n,,§ 16 a                                 ten Steinkohlenbergwerke verbessert,\nAufhebung der Beschränkung                          2. bergtechnisch zweckmäßig ist und\nder Kohlengewinnung                           3. der Zielsetzung des § 1 des Gesetzes zur An-\nAuf Antrag kann der Bundesminister für Wirt-                  passung und Gesundung des deutschen Stein-\nschaft und Finanzen gestcJtten, daß der Verband                   kohlenbergbaus und der deutschen Steinkoh-","666                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I\nlenhNqbiill(J(dlide vorn 15. Mai 1968 (Bundes-                                 Artikel 2\n! S. :H/\"i), z1!1el.zt 9(!Ündert durch das\nDieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1\nC<\\selz über di<) C<·w/ihrnng von Tnvestitions-\ndes Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952\nzul,incm und zur i\\nd<)nmu steuerrechtlicher\n(Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.\nund prlimi<)Jlr('chllidwr Vorschriften (Steuer-\nündenmusq<\\scl.z 1DG9) vom 18. August 1969\n(Hundes~J(!sdzbl. l S. 1211), entspricht.\"                                     Artikel 3\nDieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar\n2. § 19 A hs. 2 wird  il u fuetioben.                         1971 in Kraft.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nßonn, den 24. April 1972\nDer Bundespräsident\nHeinemann\nDer Bundeskanzler\nBrandt\nDer Bundesminister\nfür Wirtschaft und Finanzen\nSchiller"]}