{"id":"bgbl1-1972-31-1","kind":"bgbl1","year":1972,"number":31,"date":"1972-04-14T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1972/31#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1972-31-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1972/bgbl1_1972_31.pdf#page=1","order":1,"title":"Dreißigstes Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 74 GG - Umweltschutz)","law_date":"1972-04-12T00:00:00Z","page":593,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["593\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                        Z1997 A\n1972                       Ausgegeben zu Bonn am 14. April 1972                                                                                           Nr.;} 1\nTag                                                      Inh alt                                                                                        Sei I e\n12. 4. 72  Dreißigstes Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 74 GG -                                                Umweltschutz)                  5lU\n100-1\n10. 4. 72 Verordnung zum Schutz gegen die bösartige Faulbrut und die Milbenseuche der Bienen\n!Bienenseuchenverordnung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    S<J.1\n7831-1-40-1\n21. 3. 72  Anordnung über die Ubertragung von Befugnissen auf dem Gebiete des Beamtenrechts im\nBereich der Deutschen Bundespost und der Bundesdruckerei . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                 599\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften ............................ .                                                                600\nDreißigstes Gesetz\nzur Änderung des Grundgesetzes\n(Artikel 74 GG - Umweltschutz)\nVom 12. April 1972\nDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes-                                  bahnen\" der Punkt durch einen Strichpunkt er-\nrates das folgende Gesetz beschlossen; Artikel 79                               setzt.\nAbs. 2 des Grundgesetzes ist eingehalten.                                 2. Hinter Artikel 74 Nr. 23 wird folgende Nummer\n24 angefügt:\n„ 24.     die Abfallbeseitigung, die Luftreinhaltung\nArtikel I                                                       und die Lärmbekämpfung.\"\nDas Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutsch-\nland vom 23. Mai 1949 (Bundesgesetzbl. S. 1) wird                                                                     Artikel II\nwie folgt geändert:\nDieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-\n1. In Artikel 74 Nr. 23 wird hinter dem Wort „ Berg-                      dung in Kraft.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 12. April 1972\nDer Bundespräsident\nHeinemann\nFür den Bundeskanzler\nDer Bundesminister für besondere Aufgaben\nHorst Ehmke\nDer Bundesminister des Innern\nGenscher\nDer Bundesminister der Justiz\nGerhard Jahn"]}