{"id":"bgbl1-1972-23-3","kind":"bgbl1","year":1972,"number":23,"date":"1972-03-22T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1972/23#page=7","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1972-23-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1972/bgbl1_1972_23.pdf#page=7","order":3,"title":"Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes","law_date":"1972-03-09T00:00:00Z","page":455,"pdf_page":7,"num_pages":2,"content":["Nr. 23 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. März 1972     455\nBekanntmachung\nzu § 4 des Warenzeichengesetzes\nVom 9. März 1972\nAuf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3 des Warenzeichen-\ngesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom\n2. Januar 1968 (Bundesgesetzbl. I S. 1, 29), zuletzt\ngeändert durch Gesetz vom 23. Juni 1970 (Bundes-\ngesetzbl. I S. 805), wird in der Anlage ein Gewähr-\nzeichen bekanntgemacht, das im Spanischen Staat\neingeführt ist.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 1. Dezember 1970 (Bundes-\ngesetzbl. I S. 1558).\nBonn, den 9. März 1972\nDer Bundesminister der Justiz\nGerhard Jahn\nAnlage\nAmtliches Gewährzeichen für die Ausfuhrförderung","456                                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I\nFundstellennachweis B\nVölkerrechtliche Vereinbarungen\nAbgeschlossen am 31. Dezember 1971 - Format DIN A 4 - Umfang 320 Seiten\nDer Fundstellennachweis B enthält die von der Bundesrepublik Deutschland und ihren\nRechtsvorgängern abgeschlossenen völkerrechtlichen Vereinbarungen, die im Bundesgesetz-\nblatt, Bundesanzeiger und ihren Vorgängern veröffentlicht wurden und die - soweit ersicht-\nlich - noch in Kraft sind oder sonst noch praktische Bedeutung haben können.\nEinzelstücke können zum Preise von je DM 7,- zuzüglich je DM 0,90 Porto und Ver-\npackungsspesen gegen Voreinsendung des Betrages auf Postscheckkonto „Bundes-\ngesetzblatt\" Köln 399 bezogen werden.\nIm Bezugspreis ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 0/o.\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges. m. b. H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn.\nPostanschrift für Abonnementsbestellungen sowie für Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesgesetzblatt, 53 Bonn 1, Postfach 624, Telefon 22 40 86 - 88.\nDas Bundesgesetzblatt ersdieint in drei Teilen In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer Aus-\nfertigung verkündet. Laufender Bezug nur im Postabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. beim Verlag vorliegen.\nIm Teil III wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über Sammlung des Bundesrechts vom 10. Juli 1958 (BGBI. I\nS. 437) nadi Sadigebieten geordnet veröffentlicht. Der Teil III kann nur als Verlagsabonnement bezogen werden.\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlidi je 25,- DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 0,65 DM. Dieser Preis gilt auch für die Bundes-\ngesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1970 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundes-\ngesetzblatt, Köln 3 99 oder gegen Vorausrechnung bzw. gegen Nadinahme.\nPreis dieser Ausgabe 0,65 DM zuzüglidi Versandgebühr 0,15 DM, bei Lieferung gegen Vorausrechnung zuzüglich Portokosten für die Vorausrechnung.\nIm Bezugspreis ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 °/,."]}