{"id":"bgbl1-1972-19-2","kind":"bgbl1","year":1972,"number":19,"date":"1972-03-10T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1972/19#page=12","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1972-19-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1972/bgbl1_1972_19.pdf#page=12","order":2,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 9","page":304,"pdf_page":12,"num_pages":1,"content":["304                                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 9, ausgegeben am 9. März 1972\nTag                                                               I nh a 1 t                                                       Seite\n3. 3. 72      Gesetz zu dem Abkommen vom 11. September 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutsch-\nland und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Rentenversicherung gewisser\nArbeitnehmer der Landstreitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika ............. .                                    97\n8. 2. 72      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Genfer Protokolls wegen Verbots des\nGaskriegs ......................................................................... .                                   103\n8. 2. 72      Bekanntmachung über den Geltungsbereich der vier Genfer Rotkreuz-Abkommen ..... .                                       104\n8. 2. 72      Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Protokolls Nr. 5 zur Konvention zum Schutze\nder Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das die Artikel 22 und 40 der Konvention\ngl~ändert werden .................................................................. .                                   105\n11. 2. 72      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über die Verringerung\nder Mehrstaatigkeit und über die Wehrpflicht von Mehrstaatern ..................... .                                   105\n11. 2. 72      Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Regierung der Bun-\ndesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs der Niederlande zum\ndeutsch-niederländischen Ergänzungsabkommen zum NATO-Ubereinkommen vom 21. Sep-\ntember 1960 ..................... , ................................................. .                                106\n14. 2. 72      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über die wechselseitige\nGeheimbehandlung verteidigungswichtiger Erfindungen, die den Gegenstand von Patent-\nanmeldungen bilden ............................................................... .                                    106\n16. 2. 72      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über die Annahme ein-\nheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von\nKraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung ........... .                                     107\n16. 2. 72      Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Änderungen des Abkommens über den Zoll-\nwert der Waren ................................................................... .                                    108\nI-lernusq<!bcr: De, Bundesminister der Justiz -- Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges. m. b. H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn.\nPostanschrift für Abonnementsbestellungen sowie für Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesgesetzblatt, 53 Bonn 1, Postfach 624, Telefon 22 40 86- 88.\nDas Bnndcsnescl:dil,itl crscl1Pinl in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer Aus-\nfertigung verkündet. Lmifender Bn:rnq nur im Postabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. beim Verlag vorliegen.\nIm Teil III wird diis als lorl.\\Jellend feslgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über Sammlung des Bundesrechts vom 10. Juli 1958 (BGB!. I\nS. 437) nach Sachqe!Jielen geordnet veröffentlicht. Der Teil III kann nur als Verlagsabonnement bezogen werden.\nBezll(Jspreis für Teil I und Teil II hiilbjährlich je 25,-- DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 0,6.5 DM. Dieser Preis gilt auch für die Bundes-\ngescJlzbläller, die vor dc!m 1. .Juli 1970 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundes-\n.    .                               gcsetzblatt, Köln 3 99 oder gegen Vorausrechnung bzw. gegen Nachnahme.\nPreis dieser J\\usqc1lw O,fi5 DM zuzüqlic:h Versandgebühr 0,15 DM, bei Lieferung gegen Vorausrechnung zuzügli.ch Portokosten für die Vorausrechnung.\nIm Bezugspreis ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 0/o."]}