{"id":"bgbl1-1972-143-1","kind":"bgbl1","year":1972,"number":143,"date":"1972-12-30T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1972/143#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1972-143-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1972/bgbl1_1972_143.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Verordnung über den Lohnsteuer-Jahresausgleich","law_date":"1972-12-21T00:00:00Z","page":2553,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["2553\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                        Z 1997 A\n1972                  Ausgegeben zu Bonn am 30. Dezember 1972                                                                                                                 Nr.143\nTüg                                                                           In h a 1 t                                                                                     Seite\n21. 12. 72   Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Verordnung über den Lohnsteuer-Jahres-\nausgleich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    2553\n611-2-4\n22. 12. 72   V(-)rordmrng des Bundesministers der Finanzen zum Waffengesetz (WaffV-BMF) . . . . . . . . .                                                                       2554\n22. 12. 72   Verordnung über die Sachkunde zum Betrieb eines Unternehmens der Be- oder Ver-\narbcilung von MiJch und eines Milchhandelsunternehmens (Milch-Sachkunde-Verordnung)                                                                                2555\n7842-1-1\n20. 12. 72   Bekanntmachung zur Änderung der Bekanntmachung über die Gewährung eines dem\nSorlcnschulz entsprechenden Schutzes außerhalb des Geltungsbereichs des Sortenschutz-\ngesetzcs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     2558\n7822-2-3\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundesgesel.zblat1. Teil II Nr. 76 und Nr. 77 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               2559\nVerkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                2560\nVerordnung\nzur Änderung und Ergänzung der Verordnung über den Lohnsteuer-Jahresausgleich\nVom 21. Dezember 1972\nAuf Grund des § 39 Abs. 4 und des § 42 Abs. 2                                                           durch die Worte „vorbehaltlich der Nummern\nin Verbindung mit § 51 Abs. 1 Ziff. 1 und 3 des Ein-                                                       4 bis 6\" ersetzt.\nkommensteuer~rcselzes in der Fassung der Bekannt-\nmachung vom 1. Dezember 1971 (Bundesgesetzbl. I                                                     b) In der Nummer 3 Buchstabe d, Nummer 4\nS. 1881), zuletzt fJCi::ind0rt durch das Gesetz zur Än-                                                    Buchstabe d und Nummer 5 Buchstabe d sind\nderung des Gesetzes über die Ermittlung des Ge-                                                            vor den Worten „ein Pauschbetrag\" jeweils\nwinns aus Land- und Forst wirlschaft nach Durch-                                                           die Worte „vorbehaltlich der Nummer 6\" ein-\nschnittsätzen und des Einkommensteuergesetzes                                                              zufügen.\nvom 8. Mai 1972 (BundesgesE1tzbl. I S. 761), verord-                                                c) Folgende neue Nummer 6 wird eingefügt:\nnet die Bundesregierung mit Zustimmung des Bun-\ndesrates:                                                                                                   „6. Ein Pauschbetrag für Sonderausgaben von\nArtikel 1                                                                              936 Deutsche Mark nach der Nummer 3\nBuchstabe d, Nummer 4 Buchstabe d und\nÄnderung und Ergänzung der Verordnung                                                                       Nummer 5 Buchstabe d ist nicht abzuzie-\nüber den lohnst.euer-Jahresausgleich                                                                    hen, wenn der maßgebende Arbeitslohn\nDie Verordnung über den Lohnsteuer-Jahres-                                                                      eines Ehegatten nicht mehr als 100 Deut-\nausgleich in der Fassung der Bekanntmachung vom                                                                     sche Mark beträgt.\"\n16. März 1971 (Bundesnesctzbl. I S. 194) wird wie\nd) Die bisherige Nummer 6 wird Nummer 7. In\nfolgt geändert und ergünzt:\nder neuen Nummer 7 werden im ersten Satz\n1. § 7 a Abs. 2 wird wie folgt geändert:                                                                    die Worte „nach den Nummern 1 bis 5\" durch\na) Im ersten Satz der Nummer 3 werden die                                                               die Worte „nach den Nummern 1 bis 6\" er-\nWorte „vorbehaltlich der Nummern 4 und 5\"                                                           setzt."]}