{"id":"bgbl1-1972-139-4","kind":"bgbl1","year":1972,"number":139,"date":"1972-12-21T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1972/139#page=24","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1972-139-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1972/bgbl1_1972_139.pdf#page=24","order":4,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 75","page":2504,"pdf_page":24,"num_pages":1,"content":["2504                                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 15, ausgegeben am 20. Dezember 1972\nTag                                                             Inhalt                                                          Seite\n14. 12. 72   Verordnung über die Zusammenlegung der deutschen und der niederländischen Grenz-\nabfertigung an der Straße von Emmerich nach Doetinchem ............................ .                                1617\n14. 11. 72   Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung von Indien über Technische Zusammenarbeit ............... .                                   1620\n17.11.72     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über die gegenseitige\nAnerkennung der Beschußzeichen für Handfeuerwaffen ............................... .                                  1624\n29. 11. 72    Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Abkommen über den Internationalen\nWährungsfonds und über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung                                       1624\n29. 11. 72   Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens zur Beilegung von\nInvestitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten ......... .                               1625\n30. 11. 72   Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Freibord-Ubereinkom-\n1nens von 19G6 .............•..•.......•.....•......•.............•....•..•......•..•                                 1625\n8. 12. 72   Bekanntmachung des Abkommens zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundes-\nrepublik Deutschl,md und dem Secretary of State, Department of Trade and Industry of\nHer Majesty's Government in the United Kingdom über Prüfungsverfahren für Schiffs-\nsicherheitsausrüstung, die im Vereinigten Königreich für deutsche Reeder und in der\nBundesrepublik Deutschland für britische Reeder hergestellt wurde .................... .                              1626\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges. m. b. H. - Druck: Dundesdruckerei Bonn\nPoslanschiift fiir Abonnementsbestellungen sowie für Bestellungen bereits eischienener Ausgaben:\nBundesgesetzblatt, 53 Bonn l, Postfach 624, Telefon 22 40 86 - 88.\nDils_ Bundesgesetzblatt ersdwint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer Aus-\nte1 t19uug verkündet. L1ulender Bezu\\J nur im Postabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. beim Verlag vorliegen.\nIm Teil III wird das als lortqel1.end fcstqes1.ellle Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über Sammlung des Bundesrechts vom 10. Juli 1958 (BGB!. I\nS. 437) nach Sachgebieten geordnet veröl!entlicht. Der Teil III kann nur als Verlagsabonnement bezogen werden.\nBezuqspreis für Teil I und Teil II hülbJlihrlich je 31,- DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 0,85 DM. Dieser Preis gilt auch für die Bundes-\ngesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1972 ausrJeqeben worden sind. Lieferung geqen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundes-\ngesetzblatt, Köln 3 99-509 oder r1eqen Vorausrechnung bzw. gegen Nachnahme.\nPreis dieser Ausgabe 1,70 DM zuzüqlich Versilndqebühr 0, 15 DM, bei Lieferung gegen Vorausrechnung zuzüglich Portokosten für die Vorausrechnung.\nIm Bezugspreis ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5  •t,."]}