{"id":"bgbl1-1972-139-1","kind":"bgbl1","year":1972,"number":139,"date":"1972-12-21T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1972/139#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1972-139-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1972/bgbl1_1972_139.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung über die Festsetzung der Pauschsätze für Instandsetzung und Pflege der Gräber im Sinne des Gräbergesetzes für die Haushaltsjahre 1971 und 1972 (GräbPauschSV 71/72)","law_date":"1972-12-14T00:00:00Z","page":2481,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["2481\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                        Z 1997 A\n1972                    Ausgegeben zu Bonn am 21. Dezember 1972                                                                                                                    Nr.139\nTag                                                                                Inhalt                                                                                         Seite\n14. 12. 72  Verordnung über die Festsetzung der Pauschsätze für Instandsetzung und Pflege der\nGräber im Sinne des Gräbergesetzes für die Haushaltsjahre 1971 und 1972 {GräbPauschSV\n71 /72) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    2481\n2184-1-1\n18. 12. 72  Verordnung über die Datenübermittlung auf maschinell verwertbaren Datenträgern im\nBereich der Sozialversicherung und der Bundesanstalt für Arbeit {Datenübermittlungs-\nVerordnung - DUVO) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          2482\n826-23\n19. 12. 72  Verordnung zur vorübergehenden Änderung der Verordnung über die Beförderung ge-\nfährlicher Güter auf dem Rhein (ADNR) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                         2497\n9502-13-2\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundesgesetzblatt Teil II Nr. 75 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             2504\nVerordnung\nüber die Festsetzung der Pauschsätze für Instandsetzung und Pflege der Gräber\nim Sinne des Gräbergesetzes für die Haushaltsjahre 1971 und 1972\n{GräbPauschSV 71/72)\nVom 14. Dezember 1972\nAuf Grund des § 10 Abs. 4 Satz 2 des Gräber-                                                                 19,- DM für ein Einzelgrab,\ngesetzes vom 1. Juli 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 589)                                                              6,- DM für einen qm Sammelgrabfläche.\nwird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für\nWirtschaft und Finanzen und mit Zustimmung des                                                                                                       § 2\nBundesrates verordnet:\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\nleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\n§ 1                                                             blatt I S. 1) in Verbindung mit § 17 Abs. 1 des Grä-\nbergesetzes auch im Land Berlin.\nDie Pauschsätze zur Erstattung der Kosten für\nInstandsetzung und Pflege der Gräber im Sinne des\nGräbergesetzes an die Länder (§ 10 Abs. 4 Satz 1 des\n§    3\nGräbergesetzes) für die Haushaltsjahre 1971 und                                                        Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkün-\n1972 betragen:                                                                                    dung in Kraft.\nBonn, den 14. Dezember 1972\nDer Bundesminister\nfür Jugend, Familie und Gesundheit\nKäte Strobel\nDer Bundesminister des Innern\nGenscher"]}