{"id":"bgbl1-1972-131-1","kind":"bgbl1","year":1972,"number":131,"date":"1972-12-09T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1972/131#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1972-131-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1972/bgbl1_1972_131.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung zur Durchführung der Wehrdisziplinarordnung","law_date":"1972-12-01T00:00:00Z","page":2237,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["2237\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                        Z 1997 A\n1972                    Ausgegeben zu Bonn am 9. Dezember 1972                                                                                                      Nr.131\nTag                                                                Inhalt                                                                                         Seite\n1. 12. 72 Verordnung zur Durchführung der Wehrdisziplinarordnung                                                                                                    2237\n52-2-1\n6. 12. 72 Verordnung über die Einfuhr und die Durchfuhr von Bienen (Bienen-Einfuhrverordnung)                                                                       2238\n7831-5\n6. 12. 72 Postreiseordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    2255\n901-1-5\n7. 12. 72 Zehnte Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-\nentschädigungsgesetzes und Elfte Verordnung zur Änderung der Zweiten und Dritten\nVerordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                    2244\n251-1-1, 251-1-2, 251-1-3\n5. 12. 72 Zwanzigste Bekanntmachung über die Wechsel- und Scheckzinsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                    2258\n4132-3-1-19\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                    2259\nVerordnung\nzur Durchführung der Wehrdisziplinarordnung\nVom 1. Dezember 1972\nAuf Grund des § 139 der Wehrdisziplinarordnung                                    auf Gehaltskürzung oder Einstufung in eine niedri-\nin der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Sep-                                       gere Dienstaltersstufe noch vollstreckt, oder ist auf\ntember 1972 (Bundesgesetzbl. I S. 1665) wird im Ein-                                Grund einer Anordnung der Einleitungsbehörde vor\nvernehmen mit dem Bundesminister des Innern ver-                                    dem Inkrafttreten dieser Verordnung ein Teil der\nordnet:                                                                             Dienstbezüge einbehalten worden, gelten für die\n§ 1                                                  Bestimmung der Dienstbezüge die bisherigen Vor-\nDienstbezüge                                                schriften.\n(1) Dienstbezüge im Sinne der §§ 20, 55 und 120\nder Wehrdisziplinarordnung sind das Grundgehalt,                                                                                       § 3\nder Ortszuschlag, der örtliche Sonderzuschlag, die\nInkrafttreten\nAmtszulagen, die Stellenzulagen und die Aus-\ngleichszulagen.                                                                          (1) Diese Verordnung tritt einen Tag nach ihrer\n(2) Dienstbezüge im Sinne der §§ 57 und 58 der                                   Verkündung in Kraft.\nWehrdisziplinarordnung sind alle dem Soldaten auf                                        (2) Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Durch-\nGrund seines Dienstverhältnisses zustehenden Be-                                    führung der Wehrdisziplinarordnung vom 10. April\nzüge.                                                                               1957 (Bundesgesetzbl. I S. 384), geändert durch die\n§ 2                                                  Verordnung zur Änderung der Verordnung zur\nlJberleitungsvorschrift                                            Durchführung der Wehrdisziplinarordnung vom\nWird gegen einen Soldaten ein vor Inkrafttreten                                  14. August 1958 (Bundesgesetzbl. I S. 609), außer\ndieser Verordnung rechtskräftig gewordenes Urteil                                   Kraft.\nBonn, den 1. Dezember 1972\nDer Bundesminister der Verteidigung\nGeorg Leber"]}