{"id":"bgbl1-1972-130-1","kind":"bgbl1","year":1972,"number":130,"date":"1972-12-07T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1972/130#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1972-130-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1972/bgbl1_1972_130.pdf#page=1","order":1,"title":"Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 31 d des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes","law_date":"1972-11-30T00:00:00Z","page":2229,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["2229\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                        Z 1997 A\n1972                   Ausgegeben zu Bonn am 7. Dezember 1972                                                                                                  Nr.130\nTag                                                            In h a 1 t                                                                                     Seite\n30. 11. 72 Vierte Verordnung zur Andcrung der Verordnung zur Durchführung des § 31 d des\nGcstitzes zur Re~Jelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für\nAngehörige des üflentlichen Dienstes ............................. '. ....... ,....... . . . .                                                        2229\n20:J7-1-4\n30. 11. 72 Verordnung zur .Anclcrung der Vorschriften für die Reeden auf dem Rhein . . . . . . . . . . . . . .                                                   2230\n9501-25\n1. 12. 72 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Ausbildungsgeld für\nSanil.ütsoffizicr-Anwärler . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    2231\n51-1-15\n4. 12. 72 Verorclnunu über das Entrichten von Beiträgen zu den Rentenversicherungen der Arbeiter\nund der AngestellLen bei Aufenthalt außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes                                                                 2232\n8232-3\n4. 12. 72 Verordnung zur Anderung der Verordnung über die bargeldlose Entrichtung von Bei-\nträgen zur Rentenversicherung der Arbeiter und zur Rentenversicherung der Angestellten                                                                2233\n826-22\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nVerkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  2234\nRec:htsvorschrillen der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             2234\nVierte Verordnung\nzur Änderung der Verordnung\nzur Durchführung des§ 31 d des Gesetzes\nzur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts\nfür Angehörige des öffentlichen Dienstes\nVom 30. November 1972\nAuf Grund des § 31 d Abs. 2 des Gesetzes zur                                         für die Vollwaise auf monatlich einhundert-\nRegelung der Wiedergutmachung nationalsozialisti-                                        zwanzig Deutsche Mark.\"\nschen Unrechts für Angehörige des öffentlichen\nDienstes in der Fassung der Bekanntmachung vom                                                                              Artikel 2\n15. Dezember 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 2073) wird                                                                     Berlin-Klausel\nverordnet:\nDie Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\nArtikel 1                                           leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nÄnderung der Verordnung                                           blatt I S. 1) in Verbindung mit Artikel V des Dritten\n§ 3 Abs. 2 Nr. 1 der Verordnung zur Durchführung                             Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung\ndes § 31 d des Gesetzes zur Regelung der Wieder-                                der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Un-\ngutmachung nationalsozialistischen Unrechts für An-                             rechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes vom\ngehörige des öffentlichen Dienstes in der Fassung                               23. Dezember 1955 (Bundesgesetzbl. I S. 820) und\nvom 2. April 1963 (Bundesgesetzbl. I S. 182, 339),                              Artikel VII des Sechsten Gesetzes zur Änderung\nzuletzt geändert durch die Dritte Anderungsverord-                              des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung\nnung vom 24. März 1971 (Bundesgcsetzbl. I S. 269),                              nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des\nwird folgender Buchstabe d angefügt:                                            öffentlichen Dienstes vom 18. August 1961 (Bundes-\ngesetzbl. I S. 1349) auch im Land Berlin.\n„d) vom 1. Januar 1973 an\nfür den Bediensteten auf monatlich vierhundert-                                                                        Artikel 3\nfünfundzwanzig Deutsche Mark,\nInkrafttreten\nfür die Witwe auf monatlich dreihundertfünfzig\nDeutsche Mark,                                                                 Die Verordnung tritt am 1. Januar 1973 in Kraft.\nBonn, den 30. November 1972\nDer Bundesminister des Innern\nGenscher"]}