{"id":"bgbl1-1972-127-2","kind":"bgbl1","year":1972,"number":127,"date":"1972-11-30T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1972/127#page=3","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1972-127-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1972/bgbl1_1972_127.pdf#page=3","order":2,"title":"Verordnung über die Erfassung von Daten für die Träger der Sozialversicherung und für die Bundesanstalt für Arbeit (Datenerfassungs-Verordnung - DEVO)","law_date":"1972-11-24T00:00:00Z","page":2159,"pdf_page":3,"num_pages":42,"content":["Nr.127 -Tag der Ausgabe: Bonn,·den 30. November 1972                       2159\nVerordnung\nüber die Erfassung von Daten für die Träger der Sozialversicherung\nund für die Bundesanstalt für Arbeit\n(Datenerfassungs-Verordnung- DEVO)\nVom 24. November 1972\nAul Grund des § 317 Abs. 2, § 317a Abs. 2, § 1401      (2) Die Meldungen haben die Angaben zu enthal-\nAbs. 2 und 3, § 1401 b Satz 3 und § 1414 a Abs. 2 der  ten, die in den jeweils in Betracht kommenden Vor-\nReichsversicherun~Jsordnung, des § 123 Abs. 2 und 3,   drucken nach den Anlagen zu dieser Verordnung\n§ 123 b Satz 3 und § 136 a Abs. 2 des Angestellten-    vorgesehen sind. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet,\nversicherungsgesetzes, des § 141 b Abs. 2 und § 141 c  dem Arbeitgeber die für die Ausfüllung der Vor-\nSatz 2 des Reichsknappschaftsgesetzes, des § 61        drucke notwendigen Angaben zu machen.\nAbs. 2 des Gesetzes über die Krankenversicherung          (3) Die Meldungen sind für krankenversicherungs-\nder Landwirte sowie des § 10 Abs. 2 und§ 178 Abs. 2    pflichtige Arbeitnehmer bei dem Träger der Kran-\ndes Arbeitsförderungsgesetzes wird mit Zustimmung      kenversicherung zu erstatten, dem der Arbeitneh-\ndes Bundesrates verordnet:                             mer als Mitglied angehört; für Mitglieder von Er-\nsatzkassen, die von dem Recht der Befreiung nach\n§ 517 der Reichsversicherungsordnung Gebrauch ge-\n§ 1\nmacht haben, sind die Meldungen bei der Ersatz-\nGrundsatz                        kasse zu erstatten. Bei nicht krankenversicherungs-\n(1) Die Meldungen auf Grund der §§ 317, 317 a,      pflichtigen Arbeitnehmern sind die Meldungen bei\n1401 und 1401 b der Reichsversicherungsordnung, der    dem Träger der Krankenversicherung zu erstatten,\n§§ 123 und 123 b des Angestelltenversicherungs-        der für den Einzug der Beiträge zu den gesetzlichen\ngesetzes, des § 141 c des Reichsknappschaftsgesetzes,  Rentenversicherungen oder zur Bundesanstalt für\nder §§ 10 und 178 des Arbeitsförderungsgesetzes        Arbeit zuständig ist.\nund des § 61 Abs. 2 des Gesetzes über die Kranken-\nversicherung der Landwirte sowie ihre Weiterlei-                                 § 3\ntung richten sich nach den Vorschriften dieser Ver-\nAnmeldung\nordnung. Die Meldungen nach Satz 1 können auch\nnach der Verordnung über die Datenübermittlung            Der Beginn einer Beschäftigung, die Kranken- oder\nauf maschinell verwertbaren Datenträgern im Be-        Rentenversicherungspflicht oder Beitragspflicht nach\nreich der Sozialversicherung und der Bundesanstalt     dem Arbeitsförderungsgesetz begründet oder für die\nfür Arbeit (Datc,nübermittlungs-Verordnung             Beitragsanteile zu den gesetzlichen Rentenversiche-\nDUVO) auf anderen maschinell verwertbaren Daten-       rungen zu entrichten sind, ist spätestens innerhalb\nträgern erstattet und weitergeleitet werden, wenn      von zwei Wochen nach ihrem Beginn zu melden. Die\ndie dort bestimmten Voraussetzungen erfüllt sind.      Meldung ist zu erstatten\nDie Meldungen für die jeweils beteiligten Träger       a) für einen Arbeiter auf einem Vordruck nach der\nder Sozialversicherung und für die Bundesanstalt für        Anlage 3,\nArbeit sind gemeinsam zu erstatten.                    b) für einen Angestellten auf einem Vordruck nach\n(2) Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherun-       der Anlage 7.\ngen sind berechtigt, zum Zwecke der Rentenberech-      Ist ein Vordruck nach Anlage 3 oder 7 nicht vor-\nnung besondere Entgeltsbescheinigungen unmittel-       handen, so ist die Meldung\nbar vom Arbeitgeber anzufordern. Inhalt und Form\na) für einen Arbeiter auf einem Vordruck nach der\nder Bescheinigung bestimmt der Träger der gesetz-\nlichen Rentenversicherungen. Durch die Ausstellung          Anlage 9,\neiner Bescheinigung nach Satz 1 wird die Pflicht zur   b) für einen Angestellten auf einem Vordruck nach\nAbgabe von Meldungen nach dieser Verordnung                 der Anlage 10\nnicht berührt.                                         zu erstatten. Der Meldung auf einem Vordruck nach\nAnlage 9 oder 10 ist eine Anforderung von Ver-\n§ 2                          sicherungsnachweisen der Sozialversicherung\nPersonenkreis, Meldestelle               a) bei einem Arbeiter auf einem Vordruck nach der\nAnlage 4,\n(1) Meldungen nach den §§ 3 bis 6 dieser Verord-\nb) bei einem Angestellten auf einem Vordruck nach\nnung sind zu erstatten für Arbeitnehmer einschließ-\nlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die       der Anlage 8\nkrankenversicherungspflichtig, rent.enversicherungs-   beizufügen. Ist ein Vordruck nach den Anlagen 4\npflichtig oder beitragspflichtig nach dem Arbeits-     oder 8 nicht vorhanden, so sind die Versicherungs-\nförderungsgesetz sind oder für die Beitragsanteile     nachweise der Sozialversicherung\nzu den gesetzlichen Rentenversicherungen zu ent-       a) bei einem Arbeiter auf dem Vordruck nach der\nrichten sind.                                               Anlage 9,","2160                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I\nb) bei einem Angestellten auf dem Vordruck nach            a) für einen Arbeiter auf einem Vordruck nach der\nder Anli.1ge 10,                                           Anlage 2,\nauf dem auch die Anmeldung erfolgt, anzufordern.           b) für einen Angestellten auf einem Vordruck nach\nWird ein Vordruck nach der Anlage 4 oder 8 bei-                der Anlage 6.\ngefügt, so entfällt die Anforderung von Versiche-          § 4 Abs. 1 Satz 5 gilt. Einer Meldung auf einem Vor-\nrungsnachweisen auf dem Vordruck nach den An-              druck nach den Anlagen 11 oder 12 ist eine Anfor-\nlagen 9 oder 10. Kann auf einem Vordruck nach den          derung von Versicherungsnachweisen der Sozialver-\nAnlagen 9 oder 10 die Versiciherungsnummer nicht           sicherung\nangegeben werden, so ist auf dem Vordruck auch die         a) bei einem Arbeiter auf einem Vordruck nach der\nVergabe der Versicherungsnummer zu beantragen,                 Anlage 4,\nsofern dies nicht Lcrcits erfolgt ist.\nb) bei einem Angestellten auf einem Vordruck nach\nder Anlage 8\n§ 4\nbeizufügen, sofern Versicherungsnachweise nicht be-\nAbmeldung                          reits angefordert sind. Ist ein Vordruck nach den An-\n(1) Das Ende einer Beschäftigung im Sinne des § 3       lagen 4 oder 8 nicht vorhanden, so sind die Versiche-\nSatz 1 ist spdte~:tens innerhalb von sechs Wochen zu       rungsnachweise der Sozialversicherung\nmelden. Satz 1 gilt nicht, wenn die Mitgliedschaft         a) bei einem Arbeiter auf einem Vordruck nach der\nVersicherungspflich1iger bei einem Träger der Kran-            Anlage 9,\nkenversicherung erhalten bleibt. Im Falle des Sat-         b) bei einem Angestellten auf einem Vordruck nach\nzes 2 ist unbeschadet des § 6 Abs. 2 die Auflösung             der Anlage 10\ndes Arbeitsverhältnisses innerhalb von sechs Wo-\nanzufordern; § 4 Abs. 1 Satz 6 und 7 gilt entspre-\nchen zu melden. Die Meldung ist zu erstatten\nchend.\na) für einen Arbeiter auf einem Vordruck nach der\nAnlage 2,                                                 (2) Eine Meldung nach Absatz 1 entfällt, wenn\nwegen des Endes einer Beschäftigung zum 31. De-\nb) für einen Angestellten auf einem Vordruck nach\n7ember eines Jahres eine Meldung nach § 4 oder\nder Anlage 6.\nwegen einer mit Ablauf des 31. Dezember eines Jah-\nIst ein Vordruck nach den Anlagen 2 oder 6 nicht           res eintretenden Veränderung eine Meldung nach\nvorhanden, so ist die Meldung                              § 6 zu erstatten ist.\na) für einen Arbeiter auf einem Vordruck nach der                                     § 6\nAnlage 11,\nb) für einen Angestellten auf einem Vordruck nach                      Meldung aus sonstigem Anlaß\nder Anlage l 2                                            (1) Die Arbeitgeber haben jede Veränderung im\nzu erstatten. Kann auf dem Vordruck nach den An-           Beschäftigungs- oder Versicherungsverhältnis ihrer\nlagen 11 oder 12 die Versicherungsnummer nicht an-         Arbeitnehmer, die nicht schon nach den §§ 3 und 4 zu\ngegeben werden, so ist, sofern dies nicht bereits er-      melden ist und die für die Versicherungs- oder Bei-\nfolgt ist, zusätzlich die Vergabe einer Versicherungs-     tragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung\nnummer                                                     oder in den gesetzlichen Rentenversicherungen oder\na) für einen Arbeiter auf einem Vordruck nach der          für die B2itragspflicht nach dem Arbeitsförderungs-\nAnlage 9,                                              gesetz von Bedeutung ist, zu melden. Die Meldun-\ngen sind zu erstatten\nb) für einen Angestellten auf einem Vordruck nach\nder Anlage 10                                          a) für einen Arbeiter auf Vordrucken nach den An-\nlangen 2 und 3,\nzu beantragen. Die Vordrucke nach den Anlagen 9\nund 11 oder 10 und 12 sind zusammenhängend ab-             b) für einen Angestellten auf Vordrucken nach den\nzugeben.                                                       Anlagen 6 und 7.\n(2) Bei Beendigung der Beschäftigung oder bei           Der Arbeitgeber hat ferner einen Wechsel des zu-\nAuflösung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeit-         ständigen Trägers der Krankenversicherung oder\ngeber nach Entnahme eirn~s Vordrucks nach den An-          des zuständigen Zweiges der gesetzlichen Renten-\nlagen 2 oder 6 dem Arbeitnehmer das Heft mit Ver-          versicherungen zu melden. Bei einem Wechsel des\nsicherungsnachweisen der Sozialversicherung auszu-         zuständigen Trägers der Krankenversicherung ist\nhändigen. Ist dies nicht möglich, so hat der Arbeit-       die Meldung auf dem Vordruck nach den Anlagen 2\ngeher das Heft bis zu acht Wochen nach dem Ende            oder 6 bei dem bisher zuständigen Träger der Kran-\nder Beschäftigung oder der Auflösung des Arbeits-          kenversicherung und die Meldung auf dem Vordruck\nverhältnisses aufzubewahren; nach Ablauf der Frist         nach den Anlagen 3 oder 7 bei dem künftig zustän-\nkann es vernichtet werden, sofern das Arbeitsver-          digen Träger der Krankenversicherung zu erstatten.\nhältnis aufgelöst worden ist.                              Bei einem Wechsel des zuständigen Zweiges der\ngesetzlichen Rentenversicherungen richtet sich die\n§ 5\nVerwendung eines Vordrucks nach den Anlagen 2\noder 6 nach dem bisher zuständigen und die Ver-\nJahresmeldung\nwendung eines Vordrucks nach den Anlagen 3 oder 7\n(1) Die Arbeitgeber haben jeweils spätestens bis        nach dem künftig zuständigen Zweig der gesetz-\nzum 31. März eines Jahres jeden am 31. Dezember            lichen Rentenversicherungen. Hinsichtlich der Fristen\ndes Vorjahres beschäftigten Arbeitnehmer zu mel-           für die Abgabe der Meldungen auf Vordrucken nach\nden. Die Meldung ist zu erstatten                          den Anlagen 3 und 7 gilt § 3 Satz 1 und für Meldun-","Nr. 127 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. November 1972                        2161\ngen auf Vordrucken nach den Anlagen 2 und 6 gilt         b) für Angestellte auf einem Vordruck nach der An-\n§ 4 Abs. l Scll.z 1 entsprechend. Sind Vordrucke nach        lage 10\nden Anlagen 2, 3, 6 uder 7 nicht vorhanden, so gel-      anzufordern.\nten § 3 Satz ] bis G und § 4 Abs. l Satz 5 bis 7 ent-\n(2) Wird ein Antrag auf Ausstellung eines Heftes\nsprechend. Scl1.z 1 gilt nicht bei Veränderungen des\nmit Versicherungsnachweisen bei einer Stelle ein-\nbeitragspflichtigen Brultodfbeitsentgelts, soweit die\ngereicht, die nicht Träger der gesetzlichen Kranken-\nVeränderung ohne Einfluß auf die Versicherungs-\noder Rentenversicherung ist, so hat diese Stelle den\npflicht oder Bcitrngspflicht in der Krankenversiche-\nrung oder in den gesetzlicht)n Rentenversicherungen      Antrag unverzüglich an die örtlich zuständige Orts-\nkrankenkasse weiterzuleiten.\noder auf die Bei l.ragspllicht nach dem Arbeitsförde-\nrungsgesetz ist.                                           (3) Nach Erhalt eines neuen Heftes mit Versiche-\nrungsnachweisen können die noch nicht verbrauch-\n(2) Wird eine f3()schfüLigung ohne Fortzahlung von\nten Versicherungsnachweise des alten Heftes ver-\nEnt~Jelt mindestens einen Kalendermonat unterbro-\nchen, ohne daß die Mitgliedschaft in der Kranken-        nichtet werden.\nversicherung davon berührt wird, so hat der Arbeit-                                § 8\ngeber für die Zeit bis zum Beginn der Unterbrechung                      Ausfüllen der Vordrucke\neine Meldung zu erstatten                                  (1) Vordrucke nach den Anlagen 2 bis 4 und 6 bis 8\na) für einen Arbeiter auf einem Vordruck nach der        sind mit Schreibmaschine unter Verwendung eines\nAnlage 2,                                           schwarzen Farbbandes auszufüllen. Die einzelnen\nb) für einen Angest<:)llten auf einem Vordruck nach      Zeichen der Schrift müssen vollständig und auf der\nder Anlage 6;                                       Erstschrift und den Durchschriften gut lesbar sein.\ndie Meldung ist innerhalb von zwei Wochen nach           Es ist nicht zulässig, die Vordrucke zu falten, zu\nAblauf des ersten Kalendermonats der Unterbre-           knicken, zu beschädigen, zu beschmutzen, über die\nchung abzugeben. § 4 Abs. 1 Satz 5 bis 7 gilt.           weißen Felder hinaus zu beschriften oder Eintragun-\ngen zu berichtigen. Es dürfen keine Firmenstempel\n(3) Andert sich die Staatsangehörigkeit eines Ar-\nund Behördenstempel benutzt werden, durch die das\nbeitnehmers, an den eine Versicherungsnummer ver-        Papier der Vordrucke beschädigt oder verformt wird.\ngeben worden ist, so ha.ben der Arbeitgeber und der      Entsprechen der Vordruck oder die Eintragungen\nArbeitnehmer dies dem zuständigen Träger der             nicht den Voraussetzungen der Sätze 1 bis 4, sind\nKrankenversicherung unt~r Angabe der Versiche-           die Meldungen auf einem neuen Vordruck zu wie-\nrungsnummer schriftlich mitzuteilen. Der Träger der      derholen; der nicht verwendbare Vordruck ist zu\nKrankenversicherung hat die Anzeige an den für die       vernichten.\nKontoführung zuständigen Träger der gesetzlichen\nRentenversicherungen weiterzuleiten; dieser hat die         (2) Auf den Vordrucken nach den Anlagen 2 und 6\nBundesanstalt für Arbeit zu unterrichten. Entspre-       sind stets folgende Felder wie folgt auszufüllen:\nchen die in den Versicherungsnachweisen vom Trä-         a) ,,Beschäftigt gegen Entgelt\".\nger der gesetzlichen Rentenversicherungen maschi-            Es ist der Zeitraum einzutragen, in dem der Ar-\nnell eingetragenen Daten nicht den tatsächlichen             beitnehmer während eines Kalenderjahres bei\nVerhältnissen, so gelten die Sätze 1 und 2 entspre-          dem Arbeitgeber beschäftigt war. Ist die Beschäf-\nchend.                                                       tigung ohne Fortzahlung von Entgelt für min-\ndestens einen Kalendermonat unterbrochen ge-\n§ 7\nwesen, dann ist der Zeitraum bis zum Beginn der\nUnterbrechung einzutragen; Entsprechendes gilt\nAnforderung von Versicherungsnachweisen                in den übrigen Fällen des § 6. Bei mehreren Mel-\n(1) Das Heft mit Versicherungsnachweisen der So-          dungen für Zeiträume desselben Kalenderjahres\nzialversicherung soll jeweils noch mindestens einen           dürfen bereits gemeldete Zeiträume nicht erneut\nVordruck nach den Anlagen 2 und 3 oder nach den               gemeldet werden. Tag und Monat sind mit je-\nAnlagen 6 und 7 enthalten. Ist das nicht der Fall             weils zwei Ziffern, das Jahr mit seinen letzten\noder wird ein letzter Vordruck nach den Anlagen 2,            beiden Ziffern zu bezeichnen. Ist der Tag oder\n3, 6 oder 7 verwendet, so ist vom Arbeitgeber oder            Monat nur mit einer der Ziffern eins bis neun zu\nvom Arbeitnehmer über den nach § 2 Abs. 3 zustän-             bezeichnen, so ist vor die Ziffer eine Null zu\ndigen Träger der Krankenversicherung                         schreiben.\na) für Arbeiter auf einem Vordruck nach der An-         b) ,,Beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt in DM\nlage 4,                                                  ohne Pfennige\".\nEs ist das Bruttoarbeitsentgelt einzutragen, das\nb) für Angestellte auf einem Vordruck nach der An-\nder Arbeitnehmer für den angegebenen Zeitraum\nlage 8\nerhalten hat und für das Beiträge zu einem Trä-\nunverzüglich ein neues Heft mit Versicherungsnach-           ger der Kranken- oder Rentenversicherung oder\nweisen der Sozialversicherung anzufordern. Bei einer         zur Bundesanstalt für Arbeit abgeführt sind; die\nNamensänderung des Arbeitnehmers gilt Satz 2. Ist            in dem Zeitraum geltende Beitragsbemessungs-\nein Vordruck nach den Anlagen 4 oder 8 nicht vor-            grenze der Rentenversicherungen der Arbeiter\nhanden, so ist ein neues Heft mit Versicherungs-             und der Angestellten ist zu beachten. Pfennig-\nnachweisen                                                   beträge von mehr als 49 sind nach oben, von\na) für Arbeiter auf einem Vordruck nach der An-              weniger als 50 nach unten auf volle Deutsche-\nlage 9,                                                 Mark-Beträge zu runden. Der Entgeltbetrag ist","2162                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I\nstets mit fünf Ziffern einzutragen; bei Entgelt-        j) ,, Zahl der Kinder lt. Steuerk.\".\nbetrügen von weniger als fünf Stellen sind die              Es ist nur die Zahl der Kinder in Ziffern anzu-\nfehlenden Stellen mit Nullen in der Weise auf-              geben, die auf der Lohnsteuerkarte des Arbeit-\nzufüllen, daß diese den ZiHern vorgesetzt wer-             nehmers eingetragen ist. Eine einstellige Zahl\nden, die den Entgel lbelrag kennzeichnen. Ist kein          ist durch das Vorsetzen der Ziffer „0\" zu einer\nEntgelt einzutragen, sind als Entgelt fünf Nullen           zweistelligen Zahl zu ergänzen. Sind keine Kin-\neinzutragen.                                                der eingetragen, kann die Eintragung der Zif-\nc) ,,Betriebsnummer\".                                           fern „00\" entfallen.\nEs ist die Nummer einzutragen, die dem Arbeit-         k) ,,Rentner oder Rentenantragsteller: ja\".\ngeber für den Betrieb, in dem der Arbeitnehmer              In das Feld ist der Buchstabe „X\" einzutragen,\nbeschäftigt ist, von der Bundesanstalt für Arbeit\nwenn der Arbeitnehmer eine Rente aus den ge-\nzugeteilt ist. Ist eine Zuteilung noch nicht erfolgt,\nsetzlichen Rentenversicherungen bezieht oder be-\nso ist sie bei dem für den Betrieb zuständigen\nantragt hat.\nArbeitsamt zu beantrngen; der Arbeitgeber hat\ndie für die Zu leilung der Betriebsnummer erfor-        1) ,,Mehrfachbeschäftigter: ja\".\nderlichen Auskünfte zu erteilen.                            In das Feld ist ein „X\" einzutragen, wenn der\nd) ,,Beilragspflichliges Brutloarbeitsentgelt in DM             Arbeitnehmer bei mehreren Arbeitgebern be-\nin Worten\".                                                 schäftigt ist.\nIn die vorgesehenen Felder „Zehntausender\",            m) ,,Namensänderung eintragen\".\n,,Tausender\", ,,Hunderter\", ,,Zehner\" und „Einer\"          Stimmt der Name des Arbeitnehmers mit dem in\nsind die einzelnen Ziffern des Entgeltsbetrags als          der obersten Zeile des Vordrucks eingetragenen\nWort einzutraucn. Auch das Wort „Null\" muß                  Namen nicht mehr überein, so wird in das Feld\neingetragen werden.                                        zuerst der neue Familienname und dann der Vor-\ne) ,,Angaben zur Tätigkeit\".                                   name (Rufname) eingetragen; beide Namen sind\ndurch ein Komma zu trennen. Hinsichtlich der\nIm Feld A sind die verschlüsselten Angaben über            Schreibweise des Namens gilt DIN 5007.\ndie ausgeübte Beschäftigung oder Tätigkeit und\nim Feld B, be~J inncnd vom linken Rand des Fel-        In den Fällen der Buchstaben e und g bis m hat\ndes, an erster Slelle die verschlüsselte Angabe        der Arbeitgeber dafür zu sorgen, daß ihm die erfor-\nüber die Stellung im Beruf im Zeitpunkt der Ab-        derlichen Tatsachen bekannt werden; gegebenen-\ngabe der MPldunq und an zweiter Stelle die ver-        falls ist der Arbeitnehmer zu befragen.\nschlüsselte Angabe über die Ausbildung des Ar-         Das Ausfüllen der Vordrucke wird mit folgenden\nbeitnehmers einzutragen. Die Schlüsselzahlen\nEintragungen abgeschlossen:\nsind dem amtlichen Schlüsselverzeichnis der Bun-\ndesanstalt für Arbeit zu entnehmen.                    n) ,,Name der Krankenkasse (Geschäftsstelle)\".\nDie vorgedruckte Abkürzung der in Betracht kom-\nf) ,,Grund der Abgabe\".\nmenden Kassenart ist zu unterstreichen; der\nEinzusetzen ist die in dem Vordruck abgedruckte             Name und gegebenenfalls die zuständige Ge-\nSchlüsselzahl, die auf den zu meldenden Tat-                schäftsstelle des Trägers der Krankenversiche-\nbestand zutrifft.                                           rung sind einzutragen.\nDie folgenden Felder sind entsprechend den Verhält-        o) ,,Name und Anschrift des Arbeitgebers (Firmen-\nnissen, die im Zeitpunkt der Abgabe der Meldung                 stempel)\".\nbeim Arbeitnehmer vorliegen, entweder leer zu las-\nAn Stelle der vollständigen Bezeichnung des Ar-\nsen oder wie folgt auszufüllen:\nbeitgebers kann eine verkürzte Bezeichnung der\ng) ,,Anschriftenänderung: ja\".                                 Firma und deren Anschrift eingetragen werden.\nIst eine Änderung der An schritt gegenüber der             Wird ein Firmenstempel verwendet, darf dieser\nAnschrift auf der Vorderseite des Heftes mit                nicht größer sein als das vorgegebene Feld auf\nVersicherungsnachweisen eingetreten und ist die             dem Vordruck.\nÄnderung noch nicht auf Vordrucken nach den An-        p) ,,Konto-Nr. bei der Krankenkasse\".\nlagen 2, 4, 6, 8, 1 l oder 12 oder formlos dem Trä-        Die Nummer, unter der der Arbeitgeber bei der\nger der gesetzlichen Rentenversicherungen mit-             Krankenkasse geführt wird, ist nur dann einzu-\ngeteilt worden, wird das Feld mit dem Buch-                 tragen, wenn diese Nummer nicht mit der Be-\nstaben „X\" ausgefüllt. Die neue Anschrift (Buch-            triebsnummer übereinstimmt.\nstabe h) ist einzutragen.\n(3) Auf den Vordrucken nach den Anlagen 3 und 7\nh) ,,Anschriftenänderung eintragen\".                       sind die Felder entsprechend den in den Absätzen 1\nDie Anschrift ist in der Reihenfolge Postleitzahl,     und 2 aufgestellten Grundsätzen auszufüllen. Es gel-\nWohnort, Straße und Hausnummer einzutragen;            ten folgende Ergänzungen:\nzwischen die Bezeichnungen des Wohnorts und\nder Straße ist ein Komma zu setzen.                    a) ,,Beginn der Beschäftigung\".\nBei Meldungen nach § 3 ist das Datum des Be-\ni) ,,Verheiratet: ja\".                                         ginns der Beschäftigung, bei Meldungen nach § 6\nIst der Arbeitnehmer verheiratet, so ist in das            ist das Datum des Eintritts der Veränderung ein-\nFeld der Buchstabe „X\" einzutragen.                        zutragen.","Nr. 127 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. November 1972                          2163\nb) ,,Beitragsgruppe(n) \".                                                           § 10\nIn das Feld isl der aus der Anlage 16 ersichtliche,     Abgabe der Meldungen durch den Arbeitgeber\nauf den Arbeitnehmer zutreffende Beitragsgrup-         Bei Meldungen auf Vordrucken nach den Anlagen\npenschlüssel einzulragen.                           2, 3, 6,- 7, 11, 12, 17 und 18 sind die Erstschrift und\nc) ,,Anschrift eintragen\".                               die zweite Durchschrift bei dem zuständigenTräger\nEs ist die Anschrift des Arbeitnehmers einzutra-    der Krankenversicherung einzureichen; bei Meldun-\ngen, die im Zeitpunkt der Anmeldung gilt.           gen auf Vordrucken nach den Anlagen 2, 6, 11, 12,\n(4) Auf den Vordrucken nach den Anlagen 4 und 8       17 und 18 ist die erste Durchschrift dem Arbeitneh-\nsind die Felder enlsprechend den in den Absätzen 1       mer auszuhändigen;'bei Meldungen auf Vordrucken\nund 2 aufgestellten Grundsätzen auszufüllen. Der         nach den Anlagen 3 und 7 verbleibt die erste Durch-\nneue Name und die neue Anschrift sind in Groß-           schrift beim Arbeitgeber, Bei Meldungen auf Vor-\nbuchstaben einzutragen. Die Umlaute A, 0 und U           drucken nach den Anlagen 4 und 8 ist die Erstschrift\nsind in AE, OE und UE und der Buchstabe ß in SS          dem zuständigen Träger der Krankenversicherung\naufzulösen. Akzente sind wegzulassen.                    und die erste Durchschrift dem Arbeitnehmer auszu-\n(5) Für die Ausfüllung der Vordrucke nach den\nhändigen; die zweite Durchschrift verbleibt beim\nAnlagen 11 und 12 gelten die Absätze 1 und 2 ent-        Arbeitgeber. Bei Meldungen auf Vordrucken nach\nsprechend. Der Name und Vorname, bei Frauen der          den Anlagen 9 und 10 sind die Erstschrift und die\nGeburtsname, das Geburtsdatum, die Anschrift und,        erste Durchschrift beim zuständigen Träger der Kran-\nsofern bekannt, der den Träger der gesetzlichen Ren-     kenversicherung einzureichen; die zweite Durch-\ntenversichenmgen kennzeichnende Buchstabe und            schrift ist dem Arbeitnehmer auszuhändigen; die\ndie Versicherungsnummer des Arbeitnehmers sind           dritte Durchschrift verbleibt beim Arbeitgeber.\nin die dafür vorgesehenen Felder einzutragen; der\nden Träger der gesetzlichen Rentenversicherungen                                    § 11\nkennzeichnende Buchstabe und die Versicherungs-                 Besonderheiten bei Betriebskrankenkassen,\nnummer sind aus dem Ausweis über die Versiche-                  See-Krankenkasse und Bundesknappschaft\nrungsnummer oder aus den Versicherungsnachwei-              Betriebskrankenkassen, die die Daten der Meldun-\nsen der Sozialversicherung zu übertragen. Für die        gen nach der Datenübermittlungs-Verordnung wei-\nAusfüllung der Vordrucke nach den Anlagen 9 und          terleiten, können für Arbeitnehmer, für die sie der\n10 gelten Absatz 3 und Satz 2 dieses Absatzes ent-       zuständige Träger der Krankenversicherung sind,\nsprechend. Die Vordrucke nach den Anlagen 9 bis 12       eine von den Regelungen in den§§ 3 bis 7 und 9 ab-\nsind vom Arbeitgeber zu unterschreiben. Kann bei         weichende Form der Meldungen des Arbeitgebers\neiner Meldung auf einem Vordruck nach den An-            bestimmen. Hat der Arbeitnehmer, für den eine Mel-\nlagen 9 oder 10 eine Versicherungsnummer nicht           dung zu erstatten ist, keine Versicherungsnummer\neingetragen werden, so sind die Angaben zur Person       eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherun-\nan Hand eines amtlichen Ausweises durch den Ar-          gen, so hat die Betriebskrankenkasse dafür zu sor-\nbeitgeber zu prüfen; in diesen Fällen ist der Vor-       gen, daß\ndruck außer vom Arbeitgeber auch vom Arbeitneh-\na) für einen Arbeiter auf einem Vordruck nach der\nmer zu unterschreiben.\nAnlage 9,\n§ 9\nb) für einen Angestellten auf einem Vordruck nach\nBerichtigungen von Meldungen                     der Anlage 10\n(1) Stellt der Arbeitgeber fest, daß bei einer be-    unverzüglich ein Antrag auf Vergabe einer Ver-\nreits abgegebenen Meldung Angaben hinsichtlich           sicherungsnummer gestellt wird. Die Sätze 1 und 2\nder Beschäftigungszeit oder der Höhe des beitrags-       gelten für die See-Krankenkasse und für die Bun-\npflichtigen Bruttoarbeitsentgelts zu berichtigen sind,   desknappschaft entsprechend mit der Maßgabe, daß\nso hat er die Berichtigung                               die See-Krankenkasse und die Bundesknappschaft\na) für Arbeiter auf einem Vordruck nach der An-          auch die Form des Antrags auf Vergabe einer Ver-\nlage 17,                                            sicherungsnummer selbst bestimmen. Für Arbeit-\nb) für Angestellte auf einem Vordruck nach der An-       nehmer, für die die See-Krankenkasse der nach\nlage 18                                             § 2 Abs. 3 zuständige Träger der Krankenversiche-\nunverzüglich vorzunehmen. § 4 Abs. 1 Satz 6 und 7       rung ist, sind über die in § 2 Abs. 2 bestimmten\nund § 8 Abs. 2 gelten entsprechend.                      Angaben hinaus auch Angaben über Berufsgruppe,\n(2) Stellt ein Versicherungsträger fest, daß An-     Fahrzeuggruppe und Patent entsprechend dem\ngaben hinsichtlich der Beschäftigungszeit oder der       Schlüsselverzeichnis der         See-Krankenkasse     zu\nHöhe des beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts       machen; die Frist für die Anmeldung beträgt ab-\nzu berichtigen sind, so kann er vom Arbeitgeber die      weichend von § 3 Satz 1 einen Monat. Bei Meldun-\nAusstellung einer neuen Versicherungskarte ver-           gen bei der Bundesknappschaft ist als Betriebs-\nlangen.                                                  nummer die von der Bundesknappschaft vergebene\nArbeitgebernummer einzutragen.\n(3) Sonstige Berichtigungen hat der Arbeitgeber\ndem Träger der Krankenversicherung formlos unter\n§ 12\nAngabe des Namens, des den kontoführenden Trä-\nger der gesetzlichen Rentenversicherungen kenn-              Aufgaben der Träger der Krankenversicherung\nzeichnenden Buchstabens und der Versicherungs-              (1) Die Träger der Krankenversicherung haben\nnummer des Arbeitnehmers unverzüglich mitzutei-          die bei ihnen eingehenden Meldungen daraufhin zu\nlen.                                                     überprüfen, ob sie ordnungsgemäß und vollständig","2164                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I\nausgefüllt sind, keine offenbar unrichtigen Angaben      gabe einer Versicherungsnummer auf einem Vor-\nenthalten und ob sie rechtzeitig abgegeben werden.       druck nach den Anlagen 9 oder 10 zusammen an\nSie haben dafür zu sorgen, daß MJngel beseitigt und      den für die Vergabe der Versicherungsnummer zu- ,\ndaß die Ab~Jäbe!crminc cingl~hallen werden. So-          ständigen Träger der gesetzlichen Rentenversiche-\nfern eine Bcscili~Jtrng von Mi:ingeln bei Meldungen      rungen weiterzuleiten; das gleiche gilt, wenn eine\nauf Vordrucken ncich den Anlagen 2 bis 4, 6 bis 8,       Meldung nach § 3 auf einem Vordruck nach den\n11 und 12 ohne Bcc~intrdchtigung der maschinellen        Anlagen 9 oder 10 ohne Angabe einer Versiche-\nLesbarkeit der Meldunqen möglich ist, erfolgt die        rungsnummer erfolgt. Anforderungen neuer Ver-\nBeseitigung der f\\1Lingel durch den Trctger der Kran-    sicherungsnachweise der Sozialversicherung sind\nkenversicherung oder nach dessen Aufforderung            unverzüglich und getrennt von den übrigen Mel••\ndurch den A rbci !~Jeher. f'd1lende Angaben sind mit     dungen, Meldungen nach den §§ 3, 4, 6 und 9 sind\nSchreibmaschine unter Verwendung eines schwarzen         spätestens innerhalb von zehn Tagen nach ihrem\nFarbbandes zu erg~inzen. Ist eine Behebung von           Eingang, und Meldungen nach § 5 sind innerhalb\nMi:.ingeln ohne ßec'intrctchtigung der maschinellen      von 14 Tagen nach ihrem Eingang, spätestens bis\nLesbarkeit nicht möglich, so hat der Trctger der         zum 31. Mai eines jeden Jahres weiterzuleiten.\nKrankenversicherung die Deseitigung der Mängel           Eine Versendung durch die Post hat als Wertsen-\nauf der abgegebenen Meldung vorzunehmen. Alle            dung mit der vVertangabe 100 Deutsche Mark zu\nZeichen einer mangelhaften Eintragung sind unter         erfolgen; dies gilt nicht, wenn nur Anforderungen\nVerwendung einer OCR-Kugelschreibermine mehr-            neuer Versicherungsnachweise der Sozialversiche-\nmals deutlich durchzustreichen. Die richtige Angabe      rung versandt werden.\nist über das Feld zu setzen, in dem die mangelhafte\n§ 13\nEintragung steht. Bei Meldungen auf Vordrucken\nnach den Anlagen 2, 6, 11 und 12 kann der Träger                     Meldungen beitragsloser Zeiten\nder Krankenversicherung statt der Berichtigung den          (1) Beitragslose Zeiten sind\nArbeitgeber zur Abgabe einer neuen Meldung auf-          a) für Versicherte der Rentenversicherung der Ar-\nfordern oder diese selbst ausfertigen. Erfolgt eine          beiter auf Vordrucken nach der Anlage 13,\nErgänzung oder Anderung von Angaben über die\nb) für Versicherte der Rentenversicherung der An-\nBeschäftigungszeit oder die Höhe des beitragspflich-\ngestellten auf Vordrucken nach der Anlage 14,\ntigen Bruttoarbeitsentgelts durch den Träger der\nKrankenversicherung, so hat dieser den Arbeitge-         c) für Versicherte der knappschaftlichen Rentenver-\nber und der Arbeit9eber den Arbeitnehmer hiervon             sicherung, die nicht in einem knappschaftlichen\nschriftlich zu unterrichten, soweit die Ergänzung            Betrieb beschäftigt sind, auf Vordrucken nach\noder Änderung den Inhalt der Meldung berührt.                der Anlage 13, soweit nicht nach Buchstabe b\nSatz 9 gilt entspn~chend bei einer Ergänzung oder            die Meldung auf einem Vordruck nach der An-\nÄnderung durch den Arbeitgeber. Die Sätze 3 bis 8            lage 14 zu erfolgen hat,\ngelten nicht bei einer Weiterleitung der Meldungen       nach Maßgabe der Absätze 2 bis 5 zu melden. Für\nnach der Datenübermittlungs-Verordnung.                  Versicherte, die zur Rentenversicherung der Arbei-\nter und zur Rentenversicherung der Angestellten\n(2) Auf Verlangen eines Arbeitgebers, der nicht\nBeiträge entrichtet haben, richtet sich die Verwen-\nmehr als sieben Arbeitnehmer beschdftigt, haben\ndung eines Vordrucks nach den Anlagen 13 oder\ndie Träger der Krankenversicherung die Ausfüllung        14 nach dem Versicherungszweig, zu dem zuletzt\nder Vordrucke nach den Anlagen 2 bis 4, 6 bis 8,\nBeiträge entrichtet worden sind. In den Meldungen\n11 und 12 vorzunehmen; dies gilt nicht, wenn der\nmüssen der Versicherungsträger und die Versiche-\nArbeitgeber offensichtlich in der Lage ist, die Vor-\nrungsnummer angegeben werden. Versicherte, an\ndrucke selbst auszufüllen. Die Träger der Kranken-       die noch keine Versicherungsnummer vergeben\nversicherung sind im übrigen gehalten, Arbeitgeber\nwurde, sind zunächst zur Stellung eines Antrages\nbei der Ausfüllung der Vordrucke nach den Grund-\nauf Vergabe einer Versicherungsnummer aufzu-\nsätzen der Verhältnismäßigkeit zu unterstützen.\nfordern.\n(3) Die Träger der Krankenversicherung haben             (2) Die Bundesanstalt für Arbeit hat Tatbestände\ndie Meldungen für Arbeiter auf Vordrucken nach           von Ausfallzeiten nach § 1259 Abs. 1 Nr. 2 a und 3\nden Anlagen 2 bis 4 an die Datenstelle der Träger        der Reichsversicherungsordnung, § 36 Abs. 1 Nr. 2 a\nder Rentenversicherung der Arbeiter und die Mel-         und 3 des Angestelltenversicherungsgesetzes und\ndungen für Angestellte auf Vordrucken nach den           § 57 Nr. 2 a und 3 des Reichsknappschaftsgesetzes,\nAnlagen 6 bis 8 an die Bundesversicherungsanstalt        der Träger der Krankenversicherung, dem der Ver-\nfür Angestellte weiterzuleiten. Im Land Berlin sind      sicherte als Mitglied angehört, hat Tatbestände von\nMeldungen für Arbeiter auf Vordrucken nach den           Ausfallzeiten nach § 1259 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 der\nAnlagen 2 bis 4 an die Bundesversicherungsanstalt        Reichsversicherungsordnung, § 36 Abs. 1 Nr. 1, 2\nfür Angestellte v,~eiterzuleiten. Für Meldungen auf      und 4 des Angestelltenversicherungsgesetzes und\nVordrucken nach den Anlagen 9 bis 12, 17 und 18          § 57 Nr. 1, 2 und 4 des Reichsknappschaftsgesetzes,\ngelten die Sätze 1 und 2 entsprechend, wenn auf den      Zeiten einer Fach- und Hochschulausbildung, auch\nVordrucken die Versicherungsnummer eingetragen           wenn diese nicht abgeschlossen sind, und Tatbe-\nist. Ist bei einer Meldung auf einem Vordruck nach       stände von Ersatzzeiten nach § 1251 Abs. 1 Nr. 1\nden Anlagen 11, 12, 17 und 18 eine Versicherungs-        der Reichsversicherungsordnung, § 28 Abs. 1 Nr. 1\nnummer nicht eingetragen, so ist die Meldung auf         des Angestelltenversicherungsgesetzes und § 51\neinem Vordruck nach den Anlagen 11, 12, 17 und 18        Nr. 1 des Reichsknappschaftsgesetzes zu melden.\nund der dieser Meldung beigefügte Antrag auf Ver-        Gehärt der Versicherte keinem Träger der Kran-","Nr. 127 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. November 1972                     2165\nkenversichcrung als Mitglied an, so ist die für den        Bundesbahn-Versicherungsanstalt zu erstatten hat\nWohnsitz des Versicherten zuständige Ortskranken-          und daß die Form der Meldungen zwischen der Be-\nkasse zusländig; ist eine Belricbskrankenkasse für         triebskrankenkasse der Deutschen Bundesbahn und\nden fanzug der Bei LrJgc zu den gesetzlichen Ren-          der Bundesbahn-Versicherungsanstalt abweichend\ntenvcrsicherun~;en oder zur Bundesanstalt für Arbeit       von Absatz 1 vereinbart werden kann. Satz 1 gilt\nzusti:indig, so tritt sie an die Stelle der Ortskranken-   entsprechend für Arbeitnehmer, die Mitglieder der\nkasse. Ergibt sich der Tdlbestand einer Ausfallzeit        See-Krankenkasse sind und für die die Seekasse\nnur unter Zusammenrechnung mehrerer der in                 die Rentenversicherung der Arbeiter oder die Ren-\n§ 1259 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Reichsversicherungs-         tenversicherung der Angestellten durchführt.\nordnung, § 36 J\\ bs. 1 Nr. 1 bis 3 des Angestellten-          (7) Hat der Träger der Krankenversicherung oder\nversich<'~nmgsgesctzes und § 57 Nr. 1 bis 3 des            die Bundesanstalt für Arbeit Zweifel, ob ein Tat-\nReichsknappschafLsgcsetzes uenannten Zeiten, so ist        bestand einer Ersatz- oder Ausfallzeit vorliegt, so\nder Träger der Krnnkenvcrsichenmg zuständig, so-           haben sie den Sachverhalt bei Arbeitern der örtlich\nfern nicht nur eine :Zusammenrechnung von Zeiten           zuständigen Landesversicherungsanstalt, bei Ange-\nder Arbeilslosiqkeit und des Bezugs von Schlecht-          stellten der Bundesversicherungsanstalt für Ange-\nwettergeld in Betracht kommt; in diesem Falle ist          stellte mitzuteilen und die vorliegenden Unterlagen\ndie Bundesanstall für Arbeit zuständig.                    beizufügen; Absatz 5 Satz 1 gilt entsprechend.\n(3) Meldungen von Tatbesti:inden einer Ausfall-            (8) Die Träger der Krankenversicherung und die\nzeit nach Absatz 2 erfolgen von Amts wegen, wenn           Bundesanstalt für Arbeit sind an Erklärungen der\nder Bundesanstalt für Arbeit oder dem Träger der           Träger der gesetzlichen Rentenversicherungen zu\nKrankenversicherung bei Erledigung ihrer Aufga-            Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung gebun-\nben ein entsprechender Tatbestand bekannt wird;            den.\ndies gilt nicht, soweit die Bundesanstalt für Arbeit\n§ 14\nnach Absatz 2 Satz 3 zusti:indig ist. Im übrigen er-\nfolgt die Meldung auf Antrag des Versicherten.                      Aufgaben der Träger der gesetzlichen\nAusfallzeittatbestände, die nicht von Amts wegen                           Rentenversicherungen\ngemeldet werden, und Ersatzzeittat.bestände dürfen            (1) Die Datenstelle der Träger der Rentenver-\nnur gemeldet werden, wenn sie in den dafür be-             sicherung der Arbeiter und die Bundesversicherungs-\nstimmten oder in anderen amtlichen Bescheinigun-           anstalt für Angestellte haben von den bei ihnen\ngen nachgewiesen werden.                                   eingehenden Meldungen die Daten nach Maßgabe\n(4) Für die Ausfüllung der Vordrucke nach den           des Absatzes 2 unverzüglich auf maschinell ver-\nAnlagen 13 und 14 und ihre Weiterleitung g~lten            wertbaren Datenträgern so aufzunehmen, daß sie\n§ 8 Abs. 1 und 5 und § 12 Abs. 3 entsprechend; die         von den Trägern der gesetzlichen Rentenversiche-\nMeldungen sind innerhalb eines Monats nach be-•            rungen und von der Bundesanstalt für Arbeit ma-\nkanntgewordenem Abschluß der Zeiten zu erstatten.          schinell übernommen werden können, und sie, so-\nEine Durchschrift der Meldung ist dem Versicherten         weit sie benötigt werden, an die Träger der ge-\nzu geben.                                                  setzlichen Rentenversicherungen und an die Bun-\ndesanstalt für Arbeit weiterzuleiten. Dabei haben\n(5) Tatbestände von Ersatz- und Ausfallzeiten,          sie die Daten entsprechend dem jeweiligen Stand\ndie nicht nach den Absätzen 2 bis 3 zu melden sind,        der Technik zu sichern und vor unberechtigtem Zu-\nsind auf Antra9 des Versicherten durch den nach            griff zu schützen. Werden Meldungen an die Daten-\nAbsatz 2 zusti:indigen Träger der Krankenversiche-         stelle der Träger der Rentenversicherung der Ar-\nrung bei Arbeitern der örtlich zuständigen Landes-         beiter und an die Bundesversicherungsanstalt für\nversicherungsanstalt und bei Angestellten der Bun-         Angestellte auf Magnetband übermittelt, so sind\ndesversicherungsanstalt für Angestellte unter An-          auf Verlangen der Träger der gesetzlichen Renten-\ngabe des den kontoführenden Träger der gesetz-             versicherungen und der Bundesanstalt für Arbeit\nlichen Rentenversicherungen kennzeichnenden Buch-          auch Daten, die nach Absatz 2 nicht aufzunehmen\nstabens und der Versicherungsnummer des Ver-               sind, weiterzuleiten.\nsicherten formlos mitzuteilen. Der Versicherte kann\ndie Vormerkung von Tatbeständen einer Ersatz-                 (2) Von den Meldungen sind folgende Daten auf\nund Ausfallzeit auch unmittelbar bei dem für die           maschinell verwertbare Datenträger aufzunehmen:\nKontoführung zuständigen Träger der gesetzlichen           Aus den Vordrucken nach den Anlagen 2 bis 4,\nRentenversicherungen beantragen. Den Anträgen              6 bis 8 und 11 bis 14\nsind geeignete Beweismittel beizufügen. Die Träger\nVersicherungsträger,\nder Krankenversicherung sind verpflichtet, auf An-\ntrag der Versicherten auch sonstige für die Daten-            Versicherungsnummer.\nspeicherung und Rentenberechnung wichtigen Tat-            Außer den in Satz 1 aufgeführten Daten:\nsachen bei Arbeitern der örtlich zuständigen Landes-\nAus den Vordrucken nach den Anlagen 3 und 7\nversicherungsanstalt, bei Angestellten der Bundes-\nversicherungsanstalt für Angestellte mitzuteilen.             Staatsangehörigkeit,\nAngaben über den Familienstand,\n(6) Die Absätze 1 bis 5 gelten für Arbeiter der            Zahl der Kinder laut Steuerkarte,\nDeutschen Bundesbahn, die Mitglieder der Betriebs-\nkrankenkasse der Deutschen Bundesbahn sind, mit               Betriebsnummer,\nder Maßgabe, daß die Betriebskrankenkasse der                 Beginn der Beschäftigung,\nDeutschen Bundesbahn Meldungen unmittelbar der                Angaben zur Tätigkeit,","2166                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I\nBeitragsgruppe,                                        der die Versicherungsnummer vergebende Träger\nAngaben darüber, ob der Arbeitnehmer Rentner           der gesetzlichen Rentenversicherungen sicherzustel-\noder Rentenantragsteller ist,                         len, daß die Bundesanstalt für Arbeit von der An-\nGrund der Abgabe.                                     meldung und der vergebenen Versicherungsnummer\nKenntnis erhält.\nAus den Vordrucken nach den Anlagen 2, 6, 11\n(6) Meldungen nach dieser Verordnung, deren\nund 12\nDaten von den Trägern der gesetzlichen Renten-\nBeschäftigungszeit,                                   versicherungen, von der Datenstelle der Träger der\nBeitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt,             Rentenversicherung der Arbeiter oder der Bundes-\nBetriebsnummer,                                       anstalt für Arbeit auf maschinell verwertbaren Da-\nAngaben zur Tätigkeit, soweit sie maschinell ge-      tenträgern aufgenommen und ausreichend gesichert\nlesen werden können,                                  sind, können vernichtet werden. Das gleiche gilt\nGrund der Abgabe.                                     für die im Land Berlin seit dem Jahre 1971 verwen-\ndeten maschinell lesbaren Versicherungskarten.\nAus den Vordrucken nach den Anlagen 13 und 14\nDauer der bescheinigten Zeit,\n§ 15\nArt der Zeit und gegebenenfalls Abschluß.\nDatenspeidterung\nMeldungen ohne oder mit einer nicht plausiblen\nBetriebsnummer sind vor der Aufnahme der Daten              (1) Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherun-\nauf maschinell verwertbare Datenträger von der           gen haben für die Versicherten, für die in maschi-\nBundesanstalt für Arbeit mit der zutreffenden Be-        neller Form ein Konto geführt wird, alle Daten, die\ntriebsnummer zu versehen.                                nach dem jeweils geltenden Recht der gesetzlichen\nRentenversicherungen erheblich sein können, min-\n(3) Die Datenstelle der Träger der Rentenver-         destens soweit sie für Zeiten vom 1. Januar 1973\nsicherung der Arbeiter kann Meldungen auf Vor-           an anfallen, so zu speichern, daß sie jederzeit für\ndrucken nach den Anlagen 13·und 17 an den konto-\njeden Versicherten abrufbar bereitstehen und zwi-\nführenden Träger der gesetzlichen Rentenversiche-\nschen den Trägern der gesetzlichen Rentenversiche-\nrungen weiterleiten; das gleiche gilt bei Meldungen\nrungen auf maschinell verwertbaren Datenträgern\nauf Vordrucken nach den Anlagen 2 und 11, die\nausgetauscht werden können. Bei der Datenspeiche-\nMitteilungen über eine Anschriftenänderung enthal-\nrung und bei einem Datenaustausch sind die Daten\nten, hinsichtlich der Daten der Anschriftenänderung.\nentsprechend dem jeweiligen Stand der Technik\n(4) Meldungen auf Vordrucken nach den Anlagen         zu sichern und vor unberechtigtem Zugriff zu schüt-\n3 und 7, deren Inhalt maschinell nicht oder nicht        zen. Zuständig für die Datenspeicherung ist der je-\nvollständig gelesen werden kann, sind von der            weils für die Kontoführung zuständige Träger der\nDatenstelle der Träger der Rentenversicherung der        gesetzlichen Rentenversicherungen. Die Datenspei-\nArbeiter oder der Bundesversicherungsanstalt für         cherung kann für mehrere Träger der gesetzlichen\nAngestellte an die Bundesanstalt für Arbeit weiter-      Rentenversicherungen gemeinsam erfolgen.\nzuleiten, es sei denn, daß diese sich mit den aus der\nMeldung erfaßbaren Daten begnügt. Meldungen auf             (2) Die einen Versicherten betreffenden Versiche-\nrungsunterlagen für Zeiten vor dem 1. Januar 1973,\nVordrucken nach den Anlagen 2, 6, 11 und 12, die\nnicht entsprechend Absatz 2 erfaßt werden können,        deren Inhalt nach Absatz 1 gespeichert ist, können\nvernichtet werden, wenn\nsind an den für die Kontoführung zuständigen Trä-\nger der gesetzlichen Rentenversicherungen zu leiten.     1. dem Versicherten vorher ein Ausdruck der ge-\nWird auf Vordrucken nach den Anlagen 9 oder 10               speicherten Daten zugestellt worden ist und er\neine Anmeldung vorgenommen, so sind die Vor-                 nicht innerhalb von drei Monaten Einwendungen\ndrucke unverzüglich an die Bundesanstalt für Arbeit          gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit der\nweiterzuleiten. Wird mit einer Anmeldung auf Vor-            gespeicherten Daten erhoben hat und\ndrucken nach den Anlagen 9 und 10 zugleich ein           2. die Versicherungsunterlagen so mikroverfilmt\nneues Heft mit Versicherungsnachweisen der Sozial-           sind, daß auf sie im Bedarfsfall zurückgegriffen\nversicherung angefordert, so hat die Datenstelle             werden kann.\nder Träger der Rentenversicherung der Arbeiter           Der Versicherte ist auf die Möglichkeit der Ver-\noder die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte      nichtung der Versicherungsunterlagen ausdrücklich\nvor Weiterleitung der Meldung an die Bundesan-           hinzuweisen. Die Zustellung eines Ausdrucks nach\nstalt für Arbeit die Daten hinsichtlich der Anfor-       Satz 1 Nr. 1 kann unterbleiben, wenn Versicherungs-\nderung von neuen Versicherungsnachweisen auf-            karten vernichtet werden sollen, in denen keine\nzunehmen.                                                Beiträge durch Verwendung von Beitragsmarken\n(5) Meldungen über einen Versicherten, die einem      entrichtet worden sind. § 14 Abs. 6 Satz 2 bleibt\nTräger der gesetzlichen Rentenversicherungen zu-         unberührt. Satz 1 gilt entsprechend für Versiche-\ngeleitet werden, der nicht der kontoführende Ver-        rungskarten, in denen Beiträge durch Verwendung\nsicherungsträger ist, sind unverzüglich an den konto-    von Beitragsmarken für Zeiten vom 1. Januar 1973\nführenden Träger der gesetzlichen Rentenversiche-         an entrichtet sind. Alle übrigen Versicherungsunter-\nrungen weiterzuleiten. Erfolgt für einen Arbeitneh-      lagen, die im Sinne des Absatzes 1 erhebliche Daten\nmer eine Anmeldung auf einem Vordruck nach den           für Zeiten vom 1. Januar 1973 an enthalten, können\nAnlagen 9 oder 10 und wird zugleich ein Antrag auf        nach Speicherung dieser Daten an den Versicherten\nVergabe einer Versicherungsnummer gestellt, so hat       zurückgesandt werden.","Nr. 127 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. November 1972                        2167\n§ 16                         1. die Bundesknappschaft, wenn eine der Beschäfti-\nZuständigkeit für die Kontoführung               gungen in der knappschaftlichen Rentenversiche-\nrung versicherungspflichtig ist oder der Versi-\n(1) ZusU.indig für die Kontoführung in der Renten-        cherte die Wartezeit nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 des\nversicherung der Arbeiter ist                                Reichsknappschaftsgesetzes erfüllt hat, es sei\n1. die Landesversicherungsanstalt, die die Versiche-         denn, daß nach Absatz 1 Satz 3 die Bundesbahn-\nrungsnummer vergeben hat,                                Versicherungsanstalt oder die Seekasse zustän-\ndig ist,\n2. die Landesversicherungsanstalt, deren Bereichs-\nnummer sich ergibt, wenn von der in der Ver-         2. die Bundesbahn-Versicherungsanstalt, wenn sie\nsicherungsnummer entha lt(men Bereichsnummer             für eine der Beschäftigungen die Rentenversiche-\ndie Zahl 40 abgezogen wird, wenn die Bundes-             rung der Arbeiter durchzuführen hat,\nversicherungsanstalt für Angestellte die Versiche-   3. die Seekasse, wenn sie für eine der Beschäfti-\nrungsnummer vergeben hat,                                gungen die Rentenversicherung durchzuführen\n3. die Landesversicherungsanstalt Oberfranken und            hat oder der Versicherte mindestens für 60 Mo-\nJ\\,1ittelfranken, wenn die Bundesbahn-Versiche-          nate Beiträge zur Seekasse entrichtet hat, soweit\nrungsanstalt die Versicherungsnummer vergeben            nicht nach den Nummern 1 und 2 die Bundes-\nhat,                                                     knappschaft oder die Bundesbahn-Versicherungs-\nanstalt zuständig ist,\n4. die Landesversicherungsanstalt Freie und Hanse-\nstadt Hamburg, wenn die Seekasse die Versiche-       4. die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte,\nrungsnummer vergeben hat,                                wenn eine der Beschäftigungen in der Angestell-\ntenversicherung versicherungspflichtig ist, soweit\n5. die Landesversicherungsanstalt Westfalen, wenn\nnicht nach den Nummern 1 bis 3 die Bundes-\ndie Bundesknappschaft eine Versichenmgsnum-\nknappschaft, die Bundesbahn-Versicherungsan-\nmer mit der Bereichsnummer 80 vergeben hat.\nstalt oder die Seekasse zuständig ist.\n6. die Landesversicherungsanstalt Rheinprovinz,\n(5) Die Träger der gesetzlichen Rentenversiche-\nwenn die Bundesknappschaft eine Versicherungs-\nrungen haben sicherzustellen, daß bei einem Wech-\nnummer mit der Bereichsnummer 81 vergeben hat,\nsel des kontoführenden Trägers ein Datenaustausch\n7. die Landesversicherungsanstalt für das Saarland,      zwischen den Trägern untereinander und zwischen\nwenn die Bundesknappschaft eine Versicherungs-       den Trägern und der Datenstelle der Träger der\nnummer mit der Bereichsnummer 82 vergeben hat,       Rentenversicherung der Arbeiter möglich ist.\n8. abweichend von den Nummern 1 bis 7          die Lan-     (6) Tritt ein Wechsel in der Zuständigkeit für die\ndesversicherungsanstalt Rheinprovinz       für die   Kontoführung ein, so hat der vor dem Wechsel\nDauer der Entrichtung von Beiträgen       zur Ren-   zuständige Träger dem künftig kontoführenden Trä-\ntenversicherung der Arbeiter aus dem       Ausland.  ger nach Anzeige des Zuständigkeitswechsels den\nInhalt des Versicherungskontos sofort zu übermit-\nSatz 1 gilt ni.cht bei Versicherten, für die die See-\nteln. Auf eine entsprechende Anforderung des künf-\nkasse, die Bundesbahn-Versicherungsanstalt oder\ntig kontoführenden Trägers sind auch die den Ver-\ndie Bundesknappschaft für die Kontoführung zu-\nsicherten betreff enden Versicherungsunter lagen zu\nständig ist. Die Bundesbahn-Versicherungsanstalt\nübersenden. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend,\nund die Seekasse sind für die Kontoführung zu-\nwenn ein Wechsel in der Zuständigkeit für die\nständig bei Versicherten, für die sie die Rentenver-\nKontoführung vor Inkrafttreten dieser Verordnung\nsicherung der Arbeiter durchzuführen haben. Die\nstattgefunden hat.\nSeekasse ist außerdem zuständig bei Versicherten,\nfür die mindestens für 60 Monate Beiträge zur See-          (7) Jeder Träger der gesetzlichen Rentenversiche-\nkasse entrichtet sind, soweit nicht die Bundesbahn-      rungen ist verpflichtet, alle ihm in bezug auf einen\nVersicherungsanstalt oder nach Absatz 3 die Bun-         Versicherten bekannt werdenden Daten, die nach\ndesknappschaft für die Kontoführung zuständig ist.       dem jeweils geltenden Recht der gesetzlichen Ren-\ntenversicherungen für die Datenspeicherung oder\n(2) Zuständig für die Kontoführung in der Ren-        für die Gewährung von Leistungen erheblich sein\ntenversicherung der Angestellten ist die Bundes-         können, dem kontoführenden Träger mitzuteilen.\nversicherungsanstalt für Angestellte, soweit nicht\ndie Seekasse oder die Bundesknappschaft zuständig\nist. Die Seekasse ist für die Versicherten zuständig,                               § 17\nfür die sie die Renten festzustellen und zu zahlen                    Unterrichtung der Versicherten\nhat.\n(1) Der für die Kontoführung 'zuständige Träger\n(3) Die Bundesknappschaft ist für die Kontofüh-\nder gesetzlichen Rentenversicherungen hat den Ver-\nrung bei den Versicherten zuständig, die nach dem\nsicherten, für die er in maschineller Form ein Konto\nReichsknappschaftsgesetz versicherungspflichtig sind\nführt, mindestens alle drei Jahre einen Nachweis\noder die die Wartezeit für die Bergmannsrente nach\nüber die gespeicherten Daten (Versicherungsverlauf)\n§ 45 Abs. 1 Nr. 1 des Reichsknappschaftsgesetzes\nzu übersenden. Versicherten, die ihren Wohnsitz\nerfüllt haben, soweit nicht die Bundesbahn-Versiche-\noder gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Geltungs-\nrungsanstalt oder nach Absatz 1 Satz 3 die Seekasse\nbereich dieser Verordnung haben, ist ein Versiche-\nzuständig ist.\nrungsverlauf nur auf Antrag zu übersenden. Der\n(4) Bei Mehrfachbeschäftigten ist für die Konto-      Versicherungsverlauf hat in zeitlicher Reihenfolge\nrührung zuständig                                        die von den Versicherten zurückgelegten Beitrags-,","2168                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I\nErsatz- und Ausfallzeiten, die Höhe des in den             (2) Der Träger der Krankenversicherung hat spä-\neinzelnen ZeilC'n versicherten beitragspflichtigen      testens bis zum 31. März eines jeden Jahres die un-\nBruttoarbcitsentqc:lts und eine Bezeichnung der zu-     ständig beschäftigten Arbeiter der für ihn örtlich\nrückgeleglen Zeiten zu cnlhalten. Auf Zeiten, für       zuständigen Landesversicherungsanstalt und die un-\ndie rechtscrhebliche TutbcsU.inde nicht ermittelt wor-  ständig beschäftigten Angestellten der Bundesversi-\nden sind, ist besonders h inzuweiscn, sofern sie        cherungsanstalt für Angestellte zu melden, wenn\nmindestens einen Kulcnclermonat umfassen. Sind          für die unständig Beschäftigten im Laufe des vor-\nBeiträge nach Bcitragsk lussen entrichtet, so sind      aufgegangenen Jahres Beiträge zur Rentenversiche-\ndie Zahl und Klussc der Beiträge und, soweit wie        rung entrichtet sind. Die Meldung hat den den Trä-\nmöglich, die Zeit, für die die Beiträge entrichtet      ger der gesetzlichen Rentenversicherungen kenn-\nsind, anzugeben. Ein erster Versicherungsverlauf        zeichnenden Buchstaben, die Versicherungsnummer\nist spcttestens bis zum 31. Dezember 1977 zu über-      des unständig Beschäftigten, die Beschäftigungszeit\nsenden.                                                 und die Höhe des erzielten beitragspflichtigen Brut-\ntoarbeitsentgelts zu enthalten. Als Beschäftigungs-\n(2) Der Versicherte soll den Versicherungsver-\nzeit ist die Zeit vom ersten bis zum letzten Tag der\nlauf auf Richtigkeit und Vollstctndigkeit hin über-\nBeschäftigung in dem voraufgegangenen Jahr zu\nprüfen. Mängel sollen dem Träger der gesetzlichen\nmelden, wenn in jedem Kalendermonat mindestens\nRentenversicherungen innerhalb von drei Monaten\nan einem Tage eine Beschäftigung ausgeübt wurde.\nnach Ubersendung mitgeteilt werden. Der Mitteilung\nIst in einem Kalendermonat keine Beschäftigung\nsind die zur Beseitigung von Mängeln geeigneten\nBeweismittel beizufügen.                                ausgeübt worden, so sind die einzelnen Beschäfti-\ngungszeiträume im Sinne des Satzes 3- und das\n(3) Der Versicherungsverlauf ist kein die Betei-     in ihnen erzielte Bruttoarbeitsentgelt getrennt aus-\nligten bindender Verwaltungsakt.                        zuweisen. Entfallen auf dieselben Zeiträume Be-\nschäftigungen bei mehreren Arbeitgebern, sind die\n§ 18\nZeiträume nur einmal und die Entgelte zusammen-\ngezählt in einer Summe anzugeben.\nSonderregelung für unständig Beschäftigte\n(1) Unständig Beschäftigte, die nicht nach den                                 § 19\n§§ 3 bis 6 gemeldet werden, hat der Arbeitgeber bei                 Kontrollmeldung durch Entleiher\ndem für sie zuständigen Träger der Krankenver-\nsicherung nach Maßgabe der folgenden Sätze zu              Der Entleiher (§ 317 a der Reichsversicherungs-\nmelden; die Meldepflicht nach § 444 der Reichsver-      ordnung und § 10 des Arbeitsförderungsgesetzes)\nsicherungsordnun~J bleibt unberührt. Die Meldung        hat Begi.nn und Ende der Uberlassung eines Leih-\nist bis zum fünften Werktag eines jeden Monats          arbeitnehmers innerhalb von zwei Wochen auf\nfür den abgelaufenen Monat zu erstatten. Sie hat        einem Vordruck nach der Anlage 15 zu melden. Die\nden Namen, die Anschrift und die Betriebsnummer         Erstschrift und die erste Durchschrift sind bei dem\ndes Arbeitgebers, den den Träger der gesetzlichen       in § 2 Abs. 3 bestimmten Träger der Krankenver-\nRentenversicherungen kennzeichnenden Buchstaben,        sicherung einzureichen; die zweite Durchschrift ist\ndie Versicherungsnummer, den Namen und Vor-             vom Entleiher drei Jahre aufzubewahren. Ist der\nnamen, das Geburtsdatum, bei Frauen auch den Ge-        Leiharbeitnehmer      weder    krankenversicherungs-\nburtsnamen, und die Anschrift des unständig Be-         pflichtig, rentenversicherungspflichtig noch beitrags-\nschäftigten zu enthalten. In der Meldung sind fer-      pflichtig auf Grund des Arbeitsförderungsgesetzes\nner Angaben über die einzelnen Tage, an denen           und sind für ihn auch keine Beitragsanteile zu den\neine Beschäftigung ausgeübt wurde, über die Höhe        gesetzlichen Rentenversicherungen zu entrichten,\ndes in der Rentenversicherung beitragspflichtigen       so ist die Meldung nach Satz 1 bei dem Träger\nBruttoarbeitsentgelts und über einbehaltene Bei-        der Krankenversicherung zu erstatten, dem der\nträge zur Krankenversicherung zu machen. Der Trä-       Leiharbeitnehmer anzugehören hätte, wenn er zu\nger der Krankcnversicherunq kann bestimmen, daß         dem Entleiher in einem krankenversicherungspflich-\ndie genannten und sonstigen von ihm für die Durch-      tigen Beschäftigungsverhältnis stünde. Der Träger\nführung der Versicherung und der ihm übertrage-         der Krankenversicherung hat die erste Durchschrift\nnen Aufgaben benötigten Angaben in einer be-            an das für den Betriebssitz des Verleihers örtlich\nstimmten Form (Liste) zu machen sind. Der den           zuständige Arbeitsamt oder, falls die Bundesanstalt\nTrctger der gesetzlichen Rentenversicherungen kenn-     für Arbeit eine andere Stelle bestimmt hat, an diese\nzeichnende Buchstabe und die Versicherungsnummer        zu senden.\nsind aus dem Ausweis über die Versicherungsnum-                                   § 20\nmer oder aus Versicherungsnachweisen der Sozial-\nversicherung des unständig Beschctftigten zu über-                          Kostenregelung\ntragen. Kann auf der Meldung eine Versicherungs-           Die bei den Trägern der Krankenversicherung und\nnummer nicht ange~Jelwn werden, so ist gleichzei-       der gesetzlichen Rentenver·sicherungen sowie bei\ntig mit der Meldun~J die Vergabe einer Versiche-        der Bundesanstalt für Arbeit auf Grund dieser Ver-\nrungsnummer <1uf einem Vordruck nach den Anla-          ordnung und der Datenübermittlungs-Verordnung\ngen 9 oder 10 zu beantragen. § 8 Abs. 5 Satz 5          entstehenden Kosten werden entsprechend dem Um-\ngilt. Nach Vergabe der Versicherungsnummer hat          fang der Beteiligung am Verfahren durch pauschale\nder unständig Beschäftigte dem Arbeitgeber und          Zahlungen ausgeglichen. Die Beteiligten können\ndieser dem Triiger der Krankenversicherung die          über die Ausgleichszahlungen eine Vereinbarung\nVersicherungsnummer mitzuteilen.                        treffen.","Nr. 127 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. November 1972                         2169\n§ 21                             (2) Die Verordnung über die Einführung maschi-\nOrdnungswidrigkeiten                      nell lesbarer Versicherungskarten in den Renten-\nversicherungen der Arbeiter und der Angestellten\nOrdnungswidrig im Sinne des § 231 Abs. 2 des            sowie zur Durchführung der Anzeigepflicht nach dem\nArbeitsförderun~Jsqesetzes handelt, wer als Arbeit-        Arbeitsförderungsgesetz vom 22. Februar 1972 (Bun-\ngeber vorsätzlich oder fahrlässig                          desgesetzbl. I S. 195) und die Verordnung über die\n1. eine Meldung enlgegen einer Vorschrift des              Durchführung der Meldepflicht gemäß § 24 des Kün-\na) § 1 Abs. l Satz 3,                                  digungsschutzgesetzes vom 16. September 1954 (Bun-\ndesanzeiger Nr. 181 vom 21. September 1954) wer-\nb) § 2 Abs. 2 Sr1tz l oder § 8 Abs. 1 Satz 1 bis 4,    den aufgehoben.\nAbs. 2 bis 5 SiJlz l bis 4,\nc) § 3 Salz 1 bis 3,                                      (3) Die Verordnung über den vorzeitigen Um-\nd) § 4 Abs. l Satz l, 3 bis 5,                         tausch von Versicherungskarten vom 27. Mai 1971\n(Bundesgesetzbl. I S. 725) wird wie folgt geändert:\ne) § 5 Abs. 1 Sc1tz 1 in Verbindung mit§ 2 Abs. 1,\n§ 5 Abs. 1 Satz 2 oder 3,                          1. In § 3 werden\nf) § 6 Abs. 1 Satz 1 bis 6 oder Satz 7 in Verbin-         a) in Absatz 1 der Satz 3 und in Satz 5 die Worte\ndung mit § 3 Salz 3 oder § 4 Abs. 1 Satz 5                 ,,Firmen- oder\" gestrichen,\noder des § 6 Abs. 2 Satz 1 oder Satz 2 in Ver-\nbindung mit § 4 Abs. 1 Satz 5,                         b) Absatz 2 gestrichen.\ng) § 10,                                               2. In § 5 wird die Zahl „ 1972\" durch die Zahl „ 1973\"\nh) § 11 Satz 4 oder 5 oder                                  ersetzt.\ni) § 19 Satz 1, Sat7, 2 Halbsatz i oder Satz 3            (4) Versicherungskarten des bisherigen amtlichen\nnicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen        Musters von rentenversicherungspflichtig beschäf-\nForm oder nicht rechtzeitig erstattet,                  tigten Arbeitnehmern sind nach Eintragung des Ent-\n2. einen Versicherungsnachweis entgegen einer Vor-         gelts für Beschäftigungszeiten bi\"s zum 31. Dezember\nschrift des                                             1972 bis zum 31. Dezember 1973 bei den Ausgabe-\nstellen zur Aufrechnung abzuliefern, sofern die Ver-\na) § 3 Satz 4 oder 5,\nsicherungskarten nicht zur Entrichtung von Beiträ-\nb) § 5 Abs. 1 Satz 4 oder Satz 5 Halbsatz 1,            gen durch Verwendung von Beitragsmarken benötigt\nc) § 6 Abs. 1 Satz 7 in Verbindung mit § 3 Satz 4       werden.\noder 5,\nd) § 7 Abs. 1 Satz 2, 3 oder 4 oder\ne) § 8 Abs. 4, 5 Satz 3 oder 4                                                    § 23\nnicht, nicht in der vorgeschriebenen Form oder                               Berlin-Klausel\nnicht rechtzeitig anfordert,                               Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\n3. das Heft mit Versicherungsnachweisen entgegen           leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\n§ 4 Abs. 2 Satz 1 dem Arbeitnehmer nicht aus-          blatt I S. 1) in Verbindung mit Artikel 5 § 2 des\nhändigt oder entgegen § 4 Abs. 2 Satz 2 Halb-           Dritten       Rentenversicherungs-Anderungsgesetzes,\nsatz 1 nicht aufbewahrt,                                § 115 des Gesetzes über die Krankenversicherung\n4. entgegen § 9 Abs. 1 Satz 1 oder Satz 2 in Ver-          der Landwirte und § 250 Satz 2 des Arbeitsförde-\nbindung mit § 8 Abs. 2 oder entgegen § 9 Abs. 3        rungsgesetzes auch im Land Berlin.\neine Berichtigung oder entgegen § 9 Abs. 2 die\nAusstellung einer neuen            Versicherungskarte\nnicht, nicht in der vorgeschriebenen Form oder\nnicht rechtzeitig vornimmt oder                                                   § 24\n5. entgegen § 10 dem Arbeitnehmer die für ihn                                    Inkrafttreten\nbestimmte Durchschrift einer Meldung nicht aus-           Die Verordnung tritt mit Ausnahme von § 13 und\nhändigt.                                               § 22 Abs. 3 am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.\n§ 22                          Soweit nach den §§ 1 und 7 des Gesetzes über die\nFinanzstatistik vom 8. Juni 1960 (Bundesgesetzbl. I\nUbergangs- und Schlußvorschriften\nS. 322) Personalstatistiken geführt werden, findet\n(1) Meldungen auf Grund der §§ 3 bis 6 und der          § 8 Abs. 2 Buchstabe e dieser Verordnung mit Wir-\n§§ 18 und 19 sind erstmalig für nach dem 31. Dezem-        kung vom 1. Januar 1974 Anwendung. § 13 und\nber 1972 eingetretene Tatbestände zu erstatten.            § 22 Abs. 3 treten am 31. Dezember 1972 in Kraft.\nBonn, den 24. November 1972\nDer Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung\nIn Vertretung\nEhrenberg","2170                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I\nAnlagen zur Datenerfassungs-Verordnung\nVorbemerkungen zu den Anlagen\n(1) Bei den Anlagen 1 bis 8 handelt es sich jeweils  Arbeiter und bei der Bundesversicherungsanstalt für\num Dreifachsätze. Die Anlagen 1 bis 4 sind in einem     Angestellte vorgesehen ist. Die Eintragung des Ge-\nHeft zusammengefußt, das von Trägern der Renten-        burtsdatums erfolgt auf den Vordrucken der An-\nversicherung der Arbeiter ausgestellt wird, die An-     lagen 2 bis 4 und 6 bis 8. Die Staatsangehörigkeit\nlagen 5 bis 8 sind in einem :Heft zusammengefaßt,       ist entsprechend dem Schlüsselverzeichnis der An-\ndas von der Bundesversicherungsanstalt für Ange-        lage 20 einzutragen.\nstellte ausgestellt wird. Auf die Erstschrift der je-      (2) Die Vordrucke nach den Anlagen 9, 11, 13\nweils letzten Vordrucke mtch den Anlagen 2, 3, 6        und 17 werden von den Trägern der Rentenversiche-\nund 7 ist in roter Schrift der Zusatz „Achtung!\nrung der Arbeiter, die Vordrucke nach den An-\nGleichzeitig Anforderung für neue Versicherungs-        lagen 10, 12, 14 und 18 von der Bundesversicherungs-\nnachweise einreichen.\" aufgedruckt. Zwischen die\nanstalt für Angestellte und die Vordrucke nach der\neinzelnen Blätter der Vordrucke nach den Anlagen 1      Anlage 15 von der Bundesanstalt für Arbeit herge-\nbis 8 ist hart eingefärbtes, wischfestes Kohlepapier    stellt und den Trägern der Krankenversicherung, der\ngelegt. Das jeweils erste und dritte Blatt der An-      Bundesanstalt für Arbeit, den Arbeitgebern und\nlagen 1 bis 8 besteht aus 80 g/m 2 -Papier, das erste\nVersicherten nach Bedarf zur Verfügung gestellt.\nBlatt nach DIN 6724 in Verbindung mit DIN 66008;        Bei den Vordrucken nach den Anlagen 9 und 10\ndas jeweils zweite Blatt der Anlagen 1 bis 8 besteht    handelt es sich jeweils um Vierfachsätze, bei den\naus 45 g/m 2 -Papier. Auf den Vordrucken nach den       Vordrucken nach den Anlagen 11, 12, 15, 17 und 18\nAnlagen 1 bis 8 ist der Name des Versicherten in        handelt es sich jeweils um Dreifachsätze. Für die\nder Reihenfolge: Familienname, Vorname (Rufname),       Vordrucke nach den Anlagen 11 und 12 gilt Ab-\nder den Versicherungsträger kennzeichnende Buch-        satz 1 Satz 4 und 5 entsprechend. Bei den Vordruk-\nstabe entsprechend der Anlage 19 und die Versiche-      ken nach den Anlagen 13 und 14 handelt es sich\nrungsnummer in der Schrift einzutragen, die für das     jeweils um Zweifachsätze; das jeweils erste Blatt\nmaschinelle Lesen der Versicherungsnummer in der        besteht aus 80 g/m 2 -Papier (DIN 6724 in Verbin-\nDatenstelle der Träger der Rentenversicherung der       dung mit DIN 66008).","Nr. 127 -        Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. November 1972    2171\nAnlage 1\nGrundfarbe gelbbraun\nVer&- v e r s I c n e r u n  g sn u mme r\nWg.   Bereich Geburtsdatum          Serleo-Nr.     Geburtsname\nVERSICHERUNGSNACHWEISE\nDER SOZIALVERSICHERUNG\nausgestellt von der\nHerrn, Frau, Fräulein\naystemform 1, 72.18.000.000","2172                                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I\nnoch Anlage 1\nVers.- Ve r s ic h e r u n g s n u m m e r\nträg.  Bereich   Geburtsdatum       Serien-Nr.   Geburtsname\nAUSWEIS\nÜBER DIE VERSICHERUNGSNUMMER\nIN DEN GESETZLICHEN RENTENVERSICHERUNGEN\nausgestellt von der\nHerrn, Frau, Fräulein\nDiesen Ausweis sorgfältig\naufbewahren.\nDie Versicherungsnummer\nist bei allen Anfragen 1\nMitteilungen und\nAnträgen anzugeben.","Nr.127 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. November 1972                                                                                              2173\nAnlage 2\nGrunclfar/Je gclblnaun\nEntgeltsbe1cne1nlgung fOr Rentenversicherung der Arbeiter\nAbmeldung für Krankenkasse und Arbeitsamt                                                                                                         ~    KrankenkuM elni'e181ili\nBesehll.ftlgt gegen Entgelt                       8eltragsrelehtlgei         Betriebsnummer\nV&rs.•         VerslcherungMul'l'lrnet                           von                bis                Im          Bruttoar eitsentgelt\nträg.                                                            Tag       Monat Tag          Monat    Jahr        In DM ohne Pfennige\n1         DDDDD                                          1    1            .   1  11                                   1\n1\nBellragspfllchtlges Bruttoarbeitsentgelt In DM In Worten                                                                       Angaben zur Tätigkeit      Grund der Anschriften•\nZehntausender                    Tausender              Hunderter               Zehner               Einer                      A           B              Abgabe•         änderung: ja\n1\n·Verfle~ Zähl d.\nratet Klndar lt\nJa       Stauorlc.\nII\nRentneroder Mohilllill-\nRentenantrao·bll!dlilf·\nt!ll\"6r.Ja tlllar.]a\nII\nNamensänderung eintragen\nII\nund !Jlelchzeltlg Anforderung für neue\nVersicherungsnachweise einreichen\nII                  1   1    DD\nGrund der Abgabe\nEnde der Beschäftigung\n1•              1\n.,\n°\nRV-Pfllcht Nicht RV-Pfllcht\n!l\n•••\nAnschrlflenänderung eintragen\n•            1\n1Jahresentgelt und Unterbrechung bei\nFortbestehen des Beschäftigungs•\nVerhältnisses\nÄnderung Im Versicherungsverhältnis\n(Beitragsgruppen-, Kassenwechsel,\nS       8\n.sonstige Gründe)                           4       0\n1                                                                                                                                                                                  1\nName der Krankenkasse (Geschäftsstelle)                               Name und Anschrift des Arbeitgebers (FlrmenstempeO                             Konto-Nr. bei der Krankenkasse\n(sofern nicht mit der Belriebsnummei Identisch)\nAOK           LKK              BKK              IKK       EK\nEingangsstempel der Krankenkasse\nV E R                                   s                       H E R u Nder G\n1 Cder Rentenversicherung                                      Arbeiter\ns         K        A         R           T          E\nDieses Feld bitte nicht beschreiben und nicht bestempeln\nDurchschrift der Elitgeltsbeschelnlgung f!lr Rentenversicherung der Arbeiter\nAbmeldung für Krankenkasse und Arbeitsamt                                                                                      für Arbeitnehmer\nBeschäftigt gegen Entgelt                                                     Betriebsnummer\nVers.·         Versicherungsnummer                                von                 bis                Im\nträg.                                                             Tag       Monat Tag          tilonat   Jahr\nBeHragspfllchtlges Bruttoarbeitsentgelt In DM In Worten                                                                          AAngaben zur Tätlgkelt     Grund der Anschriften-\nZehntausender                    T!l,usender            Hunderter               Zehner                Einer                                  8              Abgabe          änlerung: ja\nVerfle~ Zahl d.      Rentneroder MeMam·           Namensänderung.                                                                Sind die Angaben zur Beschäftigongszelt\nratet Kinder lt.     Renlenantrag- beschllf-      Gleichzeitig muß eine Anforderung für neue                                     und zum beitragspflichtigen\n18 Stauarlc.         steller. Ja t~ter. Ja        Versicherungsnachweise eingereicht worden sein!                                Bruttoarbeitsentgelt richti9 '/\nWenn nein,- Rückfrage beim A~itgeberl\nAnschrlftenänderung\nName der Krankenkasse (Geschäftsstelle)\nAOK            LKK               BKK              IKK      EK\nr~• '\"'     Aosel\"tt! do, M,,Hgobo\" (Fl,m.,...mpel)\nK911to-Nr. bei der Krankenkasse\nVERSICHERUNGSKARTE\nder Rentenversicherung der Arbeiter","2114                                                           13undesqesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil                                  1\nnoch Anlage 2\nDurchsch lft de Entgeltsbescheinigung filr Rentenversicherung der Arbeiter\nr           ' Abmeldung für Krankenkasse und Arbeitsamt                                                                  bei Krankenkasse einreichen\nBeschäftigt gegen Entgelt                         Beitragspflichtiges        Betriebsnummer\nVers,-\nträg.\nVersicherungsnummer                        von\nTag      Monat Tag\nbis\nMonat\nIm\nJahr      t\" Bruttoarbeitsentgelt\nDM ohoe Pfeeoigo\n1                                                                                1                                       1\nBeitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt In DM In Worten\nZehntausender                 Tausender         Hunderter             Zehner                Einer\nAAngaben zurBTätlgkelt\nIAbgoOO'        f\nGrund der Anschriften•\nderuog;J•\nVamel' Zahl d,\nratet: Kinder lt\nRentneroder Mehrfach-\nRontnnantrag- beschäf-\nNamensänderung,\nGleichzeitig muß eine Anforderung für neue\n1\n'Grund der Abaabe                    RV-Pflicht Nicht RV-Pflicht\nJa Steueli(,       steiler, ~ tlgler ~    Versicherungsnachweise eingereicht worden sein 1\nEnde der Beschäftigung                      2\nJahresentgelt und Unterbrechung bei\nFortbestehen des Beschäftigungs•\nVerhältnisses                              8        s\nÄnderung Im Versicherungsverhältnis\n(Beitragsgruppen-, Kassenwechsel,\nAnschrlftenänderung                                                                                               sonstige Gründe)                            4       9\nName der Krankenkasse (Geschäftsstelle)                        Name und Anschrift des Arbeitgebers (FlrmenstempeO                           Konto-Nr. bei der Krankenkasse\nAOK           LKK                                                                                                                            (sofern nlc:ht mit der Betriebsnummer Identisch)\nBKK              IKK  EK\nEingangsstempel der Krankenkasse\nDieses Feld bitte nicht beschreiben und nicht bestempeln","Nr.127            Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. November 1972                                                                                       2175\nAnlage 3\nCirunc/Jorl>c: 9c/l>/Jruu11\nAnmeldung fOr Krankenkasse und Arbeitsamt                                                                                             bei KrankenkMse einreichen\nVers.-    Versicherungsnummer               Steatsange--                                       Verheiratet: Zahl d.Klnder          Betrleb~nummer\niräg.                                       hörigkeit                                          Ja            ltSteuerk.\nBeginn der Beschäftigung\n1\nAngaben zur Tätigkeit\n1                                   1    • •      1\nBel!ragsgruppe(n)\n1     1\nRen!neroder ,Mehrfaeh•\nRentenan1rag- beschäf·\n1\nGrund d.\n1\nTag     Monat Jahr            A                  B                                                                        sleller:ja        tigter:ja     Abgabe•\nDDD 1 D                                       1   D\nNamensänderung eintragen\n1\nund gleichzeitig Anforderung für neue\n1\n1                     1\n1    • • •      I\n•Grund der Abgabe\nl            I\nVersicherungsnachweise einreichen\nBeginn der Beschäftigung                  0\n1                                                                    1                       Änderung Im Versicherungsverhältnis\n(Beitragsgruppen·,\nKassenwechsel, sonstige Gründe)            1\nAn$thrlft eintragen\n1                                                                                                                                                                      1\n.Name der Krankenkasse (Geschäftsstelle)               Name und Anschrift des Arbeitgebers (Firmenstempel)                                Konto-Nr. bei der Krankenkasse\n(sofem nicht mit der Belriebsriummer Identisch)\nAOK          LKK         BKK      IKK       EK\nEingangsstempel der Krankenkasse\nA N M E LD uN G\nDieses Feld bitte nicht beschreiben und nicht bestempeln\nDurchschrift der Anmeldung fOr Krankenkasse und Arbeitsamt                                                                                              för Arbeitgeber\nVers.-     Versicherungsnummer                                                                   Verheiratet: Zahl dl<inder         Betriebsnummer\nträg.                                                                                           ja            ltSteuerk.\nRenlneroder Mehrfach·\nBeginn der Beschäftigung        Angaben zur Tätigkeit                                           Beltragsgruppe(n)          Rentenantrag- beschäf• Grung d.\nTag       Monat Jahr            A                 B                                                                        stellenja         tigter:Ja      Abgabe•\nNamensänderung.\nGleichzeitig muß eine Anforderung für neue                                                   •Grund der Abgabe\nVersicherungsnachweise eingereicht worden sein 1\nBeginn der Beschäftigung                   0\nÄnderung Im Verslcherungsverhl!ltnls\n(Beitragsgruppen·,\nKassenwechsel, sonstige Grün~)\nAnschrift\nName der Krankenkasse (Geschäftsstelle)                                                                                               Konto-Nr. bei der Krankenkasse\nAOK           LKK        BKK      IKK       EK\nANMELDUNG","2176                                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I\nnoch Anlage 3\nDurchschrift der Anmeldung fOr Krankenkasse und Arbeitsamt                                                                         bei Krankenkasse einreichen\nVers,•    Versicherungsnummer               Staatsange•                                        Verheiratet: Zahl d.Kinder      Betriebsnummer\nträg.                                       hörigkeit\n(            ,.\"''\"\"\"'       1\nRentner oder    Mehrfach·\nBeginn der Beschäftlgu~g       ~ngaben zur Tätig~eit                                          Beitragsgruppe(n)         Renienanlrag- beschäf·          Grund d.\nTag      Monat Jahr\n1\nNamensänderung,\nf-\"           1\nu,,.,,;; 1Abg,.,.        1\nGleichzeitig muß eine Anforderung für neue                                                •Grund der Abgabe\nVersicherungsnachweise eingereicht worden sein!\nBeginn der Beschäftigung                  0\nÄnderung im Versicherungsverhältnis\n(Beitragsgruppen·,\nKassenwechsel, sonstige Gründe)            1\nAnschrift\nName der Krankenkasse (Geschäftsstelle)              Name und Anschrift des Arbeitgebers (FirmenstempeO                            Konto-Nr. bei der Krankenkasse\n(sofern nicht mit der Belriebsnummer Identisch)\nAOK          LKK       BKK       IKK      EK\nEingangsstempel der Krankenkasse\nDieses Feld bitte nicht beschreiben und nicht bestempeln","Nr. 127 · ·- Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. November 1972                                                                         2177\nAnlage 4\nGrundfarbe gclbbrnun\nAnforderung neuer Versicherungsnachweise                                                                                       bei Krankenkasse einreichen\nVers.-     Verskherungsnummer                     Namensänderung In Großbuchstaben.eintragen\nträg.\n1       1...____ _ _ _ _ _ _ _ _1                                                                              1\nAnschrifter,änderung in Großbuchstaben eintragen. Reihenfolge: Postleitzahl.Wohnort, Straße und Hausnummer; Wohnort und Straße durch Komma trennen.\n1                                                                     '''     '      ,,,,,,,,,,,,,, '' ' '' ' ' ' '           '      '                 11\nBitte beachten :\n1. Mit diesem Vordruck sind nur.neu~ Versicherungsnachweise der\nArbeiterrentenversicherung anzufordern.\nBei einem Wechsel zur Angestelltenversicherung sind diese\nName der Krankenkasse (Geschäftsstelle)                                                    Versicherungsnachweise bei der Ausgabestelle abzugeben und zugleich\nAOK         LKK         BKK        IKK       EK                                            ein Antrag auf Ausstellung von Versicherungsnachweisen der\nAngestelltenversicherung zu stellen.\n2. Haben sich seit der Ausstellung dieser Versicherungsnachweise\nder Name (z. 8, durch Heirat) oder die Anschrift geändert, so sin_d die\nneuen Angaben in die entsprechenden Zeilen mit Schreibmaschine\nEingangsstempel der Krankenkasse                                                           einzutragen.\nANFORDERUNG\nOurchschrlft der Anforderung neuer Versicherungsnachweise                                                                                  filr Arbeitnehmer\nVers.•    Versicherungsnummer                     Namenslinderung\nträg.\nAnschrlftenänderung: Reihenfolge: Postleitzahl, Wohnort, Straße und Hausnummer, Wohnort und Straße durch Komma getrennt.\nFür Sie Ist auf dem Original -dieses Belegs ein neues Heft mit\nVersicherungsnachweisen angefordert worden'. Es geht Ihnen\nName der Krankenkasse (Geschäftsstelle)                                                demnächst von dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger zu,\nÜbergeben Sie das neue Heff sofort Ihrem Arbeitgeber,\nAOK          LKK        BKK        IKK       EK                                        Haben sich Ihr Name und/oder l~re Anschrift seit dem Empfang des\nletzten Heftes geändert?\nWef\\n ja, sind diese Änderungeh von Ihrem Arbeitgeber oben eingetragen\noder bereits dem Rentenversicherungsträger mitgeteilt worden?\nWenn nein, stellen Sie bei der Po-Jt einßn NachSendeantrag und\nbenachrichtigen Sie den ausstellenden Versicherungsträger,\nANFORDERUNG","2178                                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I\nnoch Anlage 4\nDurchschrift der Anforderung neuer Versicherungsnachweise                                                                             für ArbeH:geber\nVers.·     Versicherungsnummer                      Namensänderung\nträg.\nAnschrrftenänderung. Reihenfolge: Postleitzahl, Wohnort, Straße und Hausnummer; Wohnort und Straße durch Komma getrennt\n1. Mit diesem Vordrutk sind nur neue Versicherungsnachweise der\nArbeiterrentenversicherung anzufordern.\nBei einem Wechsel zur Angestelltenversicherung sind diese\nName der Krankenkasse (Geschäftsstelle)                                                Versicherungsnachweise bei der Ausgabestelle abzugeben und zugleich\nein Antrag auf Ausstellung von Versicherungsnachweisen der\nAOK         LKK        BKK       IKK        EK\nAngestelltenversicherung zu stellen,\n2. Haben sich seit der Ausstellung dieser Versicherungsnachweise\nder Name (z. B. durch Heirat) oder die Anschrift geändert, so sind die\nneuen Angaben in die entsprechenden Zeilen mit Schreibmaschine\neinzutragen.\nANFORDERUNG","Nr.127             ~     Tag der Ausgabe: Bonn, den 30.November 1972                                                              2179\nAnlage 5\nGrundfarbe grün\nVers.- Versicherungsnummer\ntrOg.    Bereich Geburndatum                          Serien-Nr.       Gebumname\nVERSICHERUNGSNACHWEISE\nousgestel~ von der\nDER SOZIALVERSICHERUNG\nBundesversicherungsanstalt für Angestellte\n1000 Berlin 31 • Ruhrstroße 2\nHerrn, Frau, Fräulein\n'\n'\n:     ~\nD\n~--\n~\n,_\n-~ ~-\nllllll JI\n-\nI·             'ito\n.\n~I\n,,\n,........\n141„\nIEI'\n'\"\"\nIS\n,.,. ...\n~ i.\n•   •\n1.:\n•t\n~-                     ~\n~~-\n..,,....;:,,\n·-~·               :-lt:&\"     l!hl~                ~~ ~. t~ !] ,, 111\"1:      tll~lffl~l•~              1,\n11\n• ,a          '\n!'11!':i'Fi\n[11\nDieses Blatt kann weggeworfen werden\n=a-::,, ,-,If~ ~- , ..=\n-                              ·~ ,a-•\n..... -\"\"' ....                          ~fl         im                       =.,\n-\" ~, ,~\" .. ,::1u\n\"\"L\"I'.\nil:!'\"2                                  \\cfB\n,.,\n-~-\n~1-\n,.,.Eil...             llll'Q                  .... w\n·-~\n'l:\\111\\\n,.,....\n~I                             a               .,\n,.... .,.              ~\nR\n,.\nr, r,                          , ...\n'\nt,       ,  ~\n:,\nJlllil\n11'!:!       1.          r1       l1    ,,              ll            :•\nt,\n...-                                                             ,,\n,1\nH","21ao                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I\nGeburtsname\nAUSWEIS\nOBER DIE VERSICHERUNGSNUMMER\nausgestellt von der\nIN DEN GESETZLICHEN RENTENVERSICHERUNGEN\nBundesversicherungsanstalt für Angestellte\n1000 Berlin 31 · Ruhrstraße 2\nHerrn, Frou, Fräulein\nDiesen Ausweis sorgfältig\naufbewahren.\nDie Versicherungsnummer ·\nist bei allen Anfragen,\nMitteilungen und\nAnträgen anzugeben.","Nr. 127          Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. November 1972                                                                                             2181\nAnlage 6\nGrundfarbe grün\nEntgeltsbescheinigung für Rentenversicherung der Angestellten\nbei Krankenkasse einreichen\nAbmeldung für Krankenkasse und Arbeitsamt\nBeschäftigt gegen Entgelt                              Beitragspflichtiges           Betriebsnummer\nVers.·         Versicherungsnummer                                 von                  bis                 im            Bruttoarbeitsentgelt\nträg.                                                              Tag        Monat Tag           Monat     Jahr          in DM ohne Plennige\n1        DDDDD                                                1    1                  1\n1    1                              1\n1\nBeilrogspflichliries Brullourbeilscntgell in DM in Worten                                                                               Angaben zur Tätigkeit      Grund der Anschriften•\nZehnlausender                    Tausender               Hunderter                Zehner                  Einer                          A           B              Abgabe*• änderung: ia\n1c~--7\n1\nVed1ei- Zohl d.\nrolel: Kinder lt.\nja       Steucrk.\nlt==_ _ =:]I\nRcnhieroder lkhdoth-\nRenlenonlrog- be1<häf-\n~eller:jo       ligler,jo\nNamensünderuna cintroaen\nII\nund gleichzeitig Anforderung für neue\nVersicherungsnod1wcisc einreichen\n1    DD\n• Grund der Abaobe\n1 1  •                  •\n.RV·Pllicht Nicht RV-Pflicht\nEnde der Beschäftigung                     2        7\n•••                                  •             1\n1 Jahresentgelt und Unterbrechung bei\nfortbestehen des Beschäftigungs·\nverhältnisses\nÄnderun·g im Versicherungsverhältnis\n(Beitragsgruppen·, Kassenwechsel,\n3        8\nAnschriftenänderung eintragen                                                                                                    sonstige Gründe}                           4        9\n1                                                                                                                                                                                          1\nName der Krankenkasse (Geschäftsstelle)                                 Name und Anschrift des Arbeitgebers (Firmenstempel)                                    Konto-Nr. bei der Krankenkasse\nAOK             LKK              BKK               IKK                                                                                                         (sofern nicht mit der Betriebsnummer identisch)\nEK\nEingangsstempel der Krankenkasse\nV E R                                    s     1C H E R                                         u          N G                   s         K A RT                                   .E\nder Rentenversicherung der Angestellten\nDieses Feld bitte nicht beschreiben und nicht bestempeln\nDurchschrift der                   Entgeltsbescheinigung für Rentenversicherung der Angestellten\nAbmeldung für Krankenkasse und Arbeitsamt                                                                                                für Arbeitnehmer\nBeschäftigt gegen Entgelt                              Beitragspflichtiges            Betriebsnummer\nVers.•          Versicherungsnummer                                 vo11                  bis                 im            Bruttoarbeitsentgelt\ntrög.                                                              Tag        Monat Tag            Monat     Jahr          in DM ohne Pfennige\nBeitragspflichtiges Brultaarbeitsenlgelt in DM in Warten                                                                                 :gaben zurJötigkeit        Grund der Anschriften•\nZehntausender                    Tausender                Hunderter                Zehner                  Einer                                                     Abgabe         änderung: ia\nVemei- Zohl d.       P.enlneroder    Niihrfuch.    Namensänderung.                                                                        Sind die Angaben zur Beschäftigungszeit\nratet, rmdeilt.      RoolenoolrOIJ- besdriil·      Gleichzeitig muß eine Anforderung für neue                                             und zum beitragspflichtigen\nja        Steuerk.   lleller,ja      'oter, iO     Versicherungsnachweise eingereicht worden sein 1\nBruttoarbeitsentgelt richtig i\nWenn nein, - Rückfrage beim Arbeitgeber!\nAnschriftenönderung\nName der Krankenkasse (Geschäftsstelle)                                Name und Anschrift des Arbeitgebers (FirmenstempeQ                                     Konto-Nr. bei der Krankenkasse\nAOK            LKK              BKK               IKK       EK                                                                                                (sofern nicht mit der Betriebsnummer identisch)\nVERSICHERUNGSKARTE\nder Rentenversicherung der Angestellten","2182                                                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil J\nnoch Anlage         {j\nDurchschrift der             Entgeltsbescheinigung für Rentenversicherung der Angestellten\nAbmeldung für Krankenkasse und Arbeitsamt                                                                              bei Krankenkasse einreich,m\nBeschäftigt gegen Entgelt                             Beitragspflichtiges           Betriebsnummer\nVers.-       Verskhervngsnummer                           von                  bis                1m            Brvttoorbeitsentgelt\n!räg.                                                     Tog       Mono! Tog            Mono!    Johr          in DM ohne Pfennige\n1\nBeitragspflichtiges Bruttoorbeitsentgelt in DM in Worten\n1                          1\nAngaben zur Tötigkeit\n1\nGrund der Anschriften·\nZehntousender                Tausender           Hunderter               Zehner                 Einer                         A            B\n1 Ahgobe'     f\"''\"\"9• e\nVemei• Znhl d.\nratet: ~nder lt,\nRenlner oder lkh~och-\nReotenonhog- bc1<höf-\nNamensänderung.\nGleichzeitig muß eine Anforderung für neue\n1\n1u      ~teuert.  ~cller, io   rigter, jo                                                                             •Grund der Abaabe                    RV-Pllicht Nicht RV-Pflicht\nVersicherungsnachweise einriereicht worden sein!\nEnde der Beschäftigung                     2       7\nJahresentgelt und Unterbrechung bei\nFortbestehen des Beschäftigungs-\nverhältnisses                              3        8\nÄnderung im Versicherungsverhältnis\n(Beitrogsgruppen-, Kassenwechsel,\nAnschriftenöndervng                                                                                                   sonstige Gründe)                            4       9\nr·\nNdme der KroQkenkässe (Geschäftsstelle)                        Norne und Anschrift des Arbeitgebers (Firmenstempel)                                 Konto-Nr. bei der Krankenkasse\nAOK           LKK            BKK             IKK                                                                                                   (sofern nicht mit der Befriebsnummer identisch)\nEK\nEingaNgsstempel der Krunkenkasse\nDieses Feld bitte nicht beschreiben und nicht bestempeln","Nr.127               Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. November 1972                                                                                            2183\nAnlage 1\nGrundfarbe grii11\nAnmeldung für Krankenkaase und Arbeitsamt                                                                                                            bei Krankenkasse einreichen\nVers.·      Vcrskherungsnvmmcr                      Slaolsongc •                                              Verheiratet: Zahl_ d. Kinder     Betriebsnummer\nfrög,                                               hörigkcil                                                 ja             lt. Steuerk.\n1 Df               DI~:~/;;~~f;;.   1                              11\nBeginn der Beschäftigung\nTag\n•••\nMonat Jahr\nAnqahcn zur Tötiakcit\nA\n1g19..1\n8\nund gleichzeitig Anforderung für neue\nVcrsicherun[Jmachweisc einreichen\n11\n1leitrogsgruppc(n)\n,r• ,•cr1A[r1        ~:,~~gt·\n•Grund der Abgabe\nGrund d.\nBeginn der Beschäftigung                  0\n1                                                                                                   Änderung im Versicherungsverhältnis\n{Beitragsgruppen-,\nKassenwechsel, sonstige Gründe)           1\nAnschrift eintragen\n............  ·····-··-·-----------------------------------.\n1                                                                                                                                                                                   1\nNorne der Krankenkasse (Geschäftsstelle)                       Norne und Anschrift des Arbeitgebers (FirmensternpeQ                                   Konto-Nr. bei der Krankenkasse\nAOK           LKK          BKK         IKK          EK                                                                                                (sofern nicht mit der Betriebsnummer identisch)\nEingangsstempel der Krankenkasse\nANMELDUNG\nDieses Feld bitte nicht beschreiben und nicht bestempeln\nDurchschrift der Anmeldung für Krankenkasse und Arbeitsamt                                                                                                         für Arbeitgeber\nVers.•      Versicherungsnummer                      Staotsonge•                                              Verheiratet: Zahl d. Kinder       Betriebsnummer\nträg.                                                hörigkeit                                                 fo            lt, Steuerk.\nBeginn der Beschäftigung               Angaben zur Tätigkeit                                                 Beitragsgruppe[ri)\nTog        Monat      Johr              A                  B\nNamensänderung.\nGleichzeitig muß eine Anforderung für neue\nVersicherungsnachweise eingereicht worden sein 1                                                    *Grund der Abgabe\nBeginn der Beschäftigung                   0\nÄnderung im Versicherungsverhöltnis\n(Beitragsgruppen·,\nKassenwechsel, sonstiae Gründe)\nAnschrift\nName der Krankenkasse (Geschäftsstelle)                       Non,ü und Anschrift des Arbeitgebers (Firmenstempel)                                    Konto-Nr. bei der Krankenkasse\nEK --,--------------~~-~-e,-n-nic-h-,rn-it-d-er_Be_t_rie_b_sn_urn_m_e_r-ide-n-tis-ch-) 1\nAOK          LKK          BKK         IKK\nANMELDUNG","2184                                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I\nnoch Anlage 7\nDurchschrift der Anmeldung für Krankenkasse und Arbeitsamt                                                                                        bei Krankenkasse einreichen\nVers.•     Versicherungsnummer                   Stoatsang.e•                                             Verheiratet : Zahl d. Kinder       Betriebsnummer\nlräg.                                            hörigkeit                                                io             lt, Steuerk,\n1                                1\nRentner oder     Mehrfach·\nBeginn der Beschäftigung           Ang(,ben zur Täiigkeit                                                Beitrogsgruppe(n)             Rentenantrag· beschäf-         Grund d.\nTag        Monat Jahr              A                  B                                                                                                tigter: ja     Abg,b,•\n1\nNamensänderung.\n1\nf'\"'\"i'       1              1            1\nGleichzeitig muß eine Anforderung für neue\nVersicherungsnachweise eingereicht worden sein!                                                      *Grund der Abgabe\nBeginn der Beschäftigung                  0\nÄnderung im Versicherungsverhältnis\n(Beitragsgruppen-,\nKassenwechsel, sonstige Gründe)           1\nAnschrift\nName det Krankenkasse (Geschi.iftsstelle)                  Name und Anschrift des Arbeitgebers (Firmenstempel)                                     Konto-Nr. bei der Krankenkasse\nAOK\n----~--··--------.---------~~----------------,---------,-------,-~~,                                          {sofern nicht mit der Betriebsnummer identisch)\nLKK        BKK          IKK       EK\nEingangsstempel der Krankenkasse\nDieses Feld bitte nicht beschreiben und nicht bestempeln","Nr. 127 -        Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. November 1972                                                                          2185\nAnlage 8\nGrunclforbc griin\nAnforderung neuer Versicherungsnachweise                                                                                                 bei Krankenkasse einreichen\nVers.-      y,,. si< herungrn„rnmer                      Namensänderung in Großbucl11taben eintragen\nlrög.\n1        l~-------~I                                                                                               1\n1......___ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ ___.I 1\nAnschriff Pnöndenmg in Großh,,,h,taben eintragen. Reihenfolge: Postleit,ohl, Wohnort, Straße und Hausnummer; Wohnort und Straße durch Komma trennen.\nBitte beachten :\n1. Mit diesem Vordruck sind nur neue Versicherungsnachweise der\nAngestelltenversicherung anzufordern.\nBei einem Wechsel zur Arbeiterrentenversicherung sind diese\nName der Krankenkasse (Geschäftsstelle)                                                         Versicherungsnachweise bei der Ausgabestelle abzugeben und zugleich\nAOK           LKK            BKK        IKK       EK                                              ein Antrag auf Ausstellung von Versicherungsnachweisen der\nArbeiterrentenversicherung zu stellen.\n'l. Haben sich seit der Ausstellung die.ser Versicherungsnachweise\nder Name (z.B. durch Heirat) oder die Anschrift geändert, so sind die\nneuen Angaben in die entsprechenden Zeilen mit Schreibmaschine\nEingangsstempel der Krankenkasse                                                                 einzutragen,\nANFORDERUNG\nDurchschrift der Anforderung neuer Versicherungsnachweise                                                                                           für Arbeitnehmer\nVers.•     Versicherungsnummer                           Nocpensönderung\ntrög.\nAnschriftenönderung. Reihenfolge: Postleitzahl, Wohnort, Straße und Hausnummer; Wohnort und Straße durch Komma getrennt,\nFür Sie ist auf dem Original dieses Belegs ein neues Heft mit\nVersicherungsnachweisen angefordert worden. Es geht Ihnen\nName der Krankenkasse (Geschäftsstelle)                                                       demnächst von dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger zu.\nAOK          LKK            BKK        IKK        EK                                      1 Obe,gebeo s;, das\"'\"' Hek sofort lhcem A,be;tgebec.\nHoben sich Ihr Name und/oder Ihre Anschrift seit dem Empfang des\nletzten Heftes geändert?                                            ·\nWe\"\" jo, s;od d;,se Äodemogeo ,oo lhcem A,be;tg,bec obeo eiogetrogeo\noder bereits dem Rentenversicherungsträger mitgeteilt worden?\nWenn l)t!in, stellen Sie bei der Post einen Nachsendeantrag und\nbenachrichtigen Sie den ausstellenden Versicherungsträger•.\nANFORDERUNG","2186                                                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I\nnoch Anlage 8\nDurchschrift der Anforderung neuer Versicherungsnachweise                                                                                   für Arbeitgeber\nVers.•     Versicherungsnummer                          NomDnsänderung\nlrög.\nAnschriftenönderung. Reihenfolge: Postleitzahl, Wohnort, Straße und Hausnummer; Wohnort und Straße durch Komma getrennt.\n1. Mit diesem Vordruck sind nur nelJe Versicherungsnachweise. der\nAngestelltenversicherung anzufordern.\nBei einem Wechsel zur Arbeiterrentenversicherung sind diese\nName der Krankenkasse {Geschllftsstelle)                                                    Versicherungsnachweise bei der Ausgabestelle abzugeben und tugleich\nAOK         LKK·        BKK          IKK         EK                                    1    •;o Aaimg ool A,,.telloag ooo Veekhe,Oog,oo,hw,;,eo d,r\nArbeiterrentenversicherung zu stellen.\n,. Hobeo ,;,h ,.;, det \"\"\"\"\"\"\"'       a;..., Veakhe,oag,Mdw.ci!a\nder Name (z. B. durch Heirat) oder die Anschrift geändert, so sind die\nneuen Angaben in die entsprechenden Zeilen mit Schreibmaschine\neinzutragen,\nANFORDERUNG","Nr. 127             Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. November 1972                                                                                   2187\nGrundfarbe gelbbraun                                                                                                                                                                                         Anlage 9\nAnmeldung und Antrag.\nfür Arbeiter\n.,\nC\nN   •          Ersatz-Anmeidung für Krankenkasse und Arbeitsamt\n(nur ankreuzen, wenn kein Vordruck .Anmeldung\" aus dem Versicherungsnachweisheft verwendet werden kann)\nJa\n•\n;;J\n]                  Vordruck zur Anforderung neuer Versicherungsnachweise ist beigefügt\n.,a\n:t::\n:ö\nGl\n\"\"   •             Antrag auf Vergabe einer Versicherungsnummer\n•\nC\nGl\n:t=                Antrag auf Ausstellung von neuen Versicherungsnachweisen\nGl\n(nur ankreuzen, wenn kein Anforderungsvordruck beigefügt ist)\n\"5\n•\nN\nAntrag auf Ausstellung der Versicherungskarte der Arbeiterrentenversicherung Nr.\n(nur für die VerwcndunrJ von f3e1lr:,g,;rnar kcn und Hoherversicherungsmarken)\n[I]\nAngaben zur Person                                                                               Bitte nur mit Schreibmaschine oder in Blockschrift (Kugelschreiber/Tinte) ausfüllen 1\nci5 Name                                                                                        @     V~~-na-me (Rufname)\n@    Geburtsname (bei Frauen)                                                                   8)    Fruher_geführte Namen\n@   GcburlsdGlum                                                                                                                               (!) Staatsang~hörigkeit\n@\n_ I        I\nGeburtsort\nL___._____._------'---------'-'--1\n@. Art     der Versicherung in der                                           (bitte ankreuzen~\nF'flichlversicher!er              freiw. Versicherter                      vers.-pflichtiger ~elbständiger\nAnschrift\nFrostlc-, -t·,-a-hl-~W-oh_n_o_rt-(g-e JCG;:-,-;-e~,;~~-;;:;,t Postort)\nrStraße und Hausnummer\nAngaben zur Versicherung____s--,n---1·J--m--m-e_r_____________________________________,\n@   -W~rde ~~r~its eine Versicherungsnu~mer von einer Landesver·                                                                        Bitte Versicherungsnummer angeben\nsicherungsanstalt, von der Bundesversicherungsanstalt für An·\ngestellte, von der Bur1desknupµ,scl1aft, von der Bundesbahn-Ver·\nsicherunsisanstalt oder von der                        vergeben 7\n_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __L__t_ _L._J_L.....-L--1-..J......---1..-.1..--L..--1-..1----1..-.1.-.-'---'-i\n@    lst'bercits ein Antrag auf Vergallc einer Versicherungs•                                                                                                                                 Nicht\nnummcr gestellt wordcri?                                                                                                                                                                 ausfüllen l\nT\n®    Wird aus der dcubchen nesct1lichen Rentenversicherung eine                                                 von bzw. bei welcher Versicherungsanstalt?\nVersichcrtenrente bewgcn uder wurde eine solche beantragt?                                                                                                                      0 0\nAngaben zur Anmeldung\n(nur ausfüllen, wenn kein Vordruck „Anmeldung\" aus dem Versicherungsnachweisheft verwendet werden kann)\nVerheiratet:             Zahl d. Kinder         Betriebsnummer                     Beginn der Beschäftigung                    Angaben zur Tätigkeit          Beitragsgruppe(n)\nja\n•\nlt. Steuerkarte                                           Tag       Monat      Jahr                   A                 B\n• •\nRentner oder ·Mehrfach-                        _•Grund der Ab_gabe _ _ _ __\n•••                                          1\nHenlenarrtray- beschäf-    'Grundd.            Beginn der Beschäftigung           O\nstellur:Ja     tigler:ja    Aligalrn\"          Anderung im Versicherungs-\n•••                                          vcrhäl\\nis (Beitragsgruppen-,\nKas:;enwechsel, sonst. Gründe)\nOrVDatum                                                                                                            Die Angaben zur Person wurden geprüft\nUnterschrift des Arbeitnehmers/Antrdqstellcrs                                                                        firmen- oder Dienststempel und Unterschrift\n(entfällt bei Anmeldung mit Vcrsicherungsnurnrner)\nName der Krankenkasse (Geschäflsslclle)                              Name und Anschrift des Arbeitgebers (Firrnenstempel)                             Konto-Nr. bei der Krankenkasse\nAOK             LKK           BKK --       IKK --        EK                                                                                            (sofern nicht mit der Betriebsnummer identisch)\n1::ingangsstempel der Krankenkasse","2188                                                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I\nAnlage 10                                                                                                                                                                                              Grundfarbe grün\nAnmeldung und Antrag\nfür Angestellte\nErsatz-Anmeldung für Krankenkasse und Arbeitsamt\n(nur ankreuzen, wenn kein Vordruck „Anmeldung\" aus dem Versicherungsnachweisheft verwendet werden kann)\nJA\nVordruck zur Anforderung neuer Versicherungsnachweise ist beigefügt\n•\n~•            Antrag auf Vergabe einer Versicherungsnummer\n:•~o          Antrag auf Ausstellung von neuen Versicherungsnachweisen\n(nur ankreuzen, wenn kein Anforderungsvordruck beigefügt ist)\nAntrag auf Ausstellung der Versicherungskarte der Angestelltenversicherung Nr.\n[I]\n(nur für die Verwendung von Beitragsmarken und Höherversicherungsmarken)\nAngaben zur Person                                                                           Bitte nur mit Schreibmaschine oder in Blockschrift (Kugelschreiber/Tinte) ausfüllen!\nG) Name                                                                                        1 @ Vorname (Rufname)\nG) Geburtsname (bei Frauen)                                                                      ©   früher geführte Nomen\n® Geburtsdatum\n1    1     1\n® G.eburtsort\n® Art der Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung (bitte ankreuzen)\n·-·-·-·-·---__ -· . . D_              Pflichtversicherter . ____ .__,__fr_e_iw_._V_e_rs_ic_h_er_te_r_ _ ___.__v_er_s._-p_f_lic_h_ti_g_er_Se_l_b.s_ta_'\"n_d_ig_e_r_ _ _ _ _ _ _ _ _ _           ~\nAnschrift\n·---·-·-----------------·-·-··-·------------------------------------,\nWohnort (gegebenenfalls mit Posiert)\n®    ostltat            1\n1\n® Straß~ und Hausnummer\n--·----------       ----------------------------~---------'\n~•1J1_C1_b_~!)_Z11r.\"1'~.r~_ch~!_Ullgsn_1J!'!ll!~r--------------------------------------.\n@ Wurde bereits eine Versicherungsnummer von einer Landesver-                                 Wenn 10 bitte     ~ers-               ß'tt V         · h un n            er angeben\nsicherungsanstalt, von der Bundesversicherungson-st_o_lt_f_ü_r_A_n_-_ _ _\ngestellte, von der Bundesknoppschoft, von der Bundesbahn-\non~kreu'zenl\n· []rag.           I •,       e ersac er gs umm\nVersicherungsanstalt oder von der Seekasse vergeben?\n1                                                      1   1         1   1\n@ Ist bereits ein Antrag auf Vergabe einer Versicherungsnummer                                              bei welcher Stelle?                                                                    Nicht\ngestellt worden?                                                                                                                                                                               ausfüllen t\n·--··-·-·-·--- -·--· ·-··•. ·····-------.......-----------------------;::.:.:.;:.=1..,...__                                                                          V •\n® Wird        aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung eine                                        von bzw. bei welcher Versicherungsanstalt?\nVersichertenrente bezogen oder wurde eine solche beantragt?\nAngaben zur Anmeldung\n(nur ausfüllen, wenn kein Vordruck „Anmeldung\" aus dem Versicherunqsnachweisheft verwendet werden kann)\nVerheiratet:           Zahl d. Kinder       Betriebsnummer                          Beginn der Beschäftigung                   Angaben zur Tätigkeit                 Beitragsgruppe{n)\nja                     lt. Steuerkarte                                              Tag       Monat Jahr                       A                          B\n• •\nRentner oder Mehrfach-\nRentenontrog- beschät-       Grund d\n• Grund ~er Abgabe\n•••                                                                   •\nsteiler: ja     !igtor: jo   Abgabe·\nBeginn der Beschäftigung\nÄnderung im Versicherungs-\n•••                                     verhältnis (Beitragsgruppen-,\nKassenwechsel, sonst. Gründe)\nOrt/Datum                                                                                                         Die Angaben zur Person .wurden geprüft\n---·--lT~;rschrift d-~s Arbeitneh'mers/Antr~-g;tellers                                                                          Firmen- oder Dienststempel und Unterschrift\n(entfällt bei Anmeldung mit Versicherungsnummer)\nName der Krankenkasse (Geschäftsstelle)                              Name und Anschrift des Arbeitgebers (Firmerislempel)                                      Konto-Nr. bei der Krankenkasse\nAOK            LKK          BKK         IKK       EK                                                                                                            (sofern nicht mit der Betriebsnummer identis<;h}\nEingangsstempel der Krankenkasse","Nr.127 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. November 1972   2189\nZu den Anlagen 9 und 10\nDie Durchschriften zu den Anlagen 9 und 10 unter-\nscheiden sich von den Erstschriften nur dadurch, daß\na) auf der ersten Durchschrift der Zusatz „Durch-\nschrift für Krankenkasse\"\nb) auf der zweiten Durchschrift der Zusatz „Durch-\nschrift für Arbeitnehmer\"\nc) auf der dritten Durchschrift der Zusatz „Durch-\nschrift für Arbeitgeber\"\naufgedruckt ist.","2190                                                                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I\nAnlage 11\nGrunclforl>e gel/Jlnoun\nEntgeltsbescheinigung für Rentenversicherung der Arbeiter/ Abmeldung für Krankenkasse und Arbeitsamt\nN.Jrne, Vornrnnc, Gcburblalum (br,i ,rauen auch Geburtsname)                                                                                                 bei Krankenkasse einreichen.\n1                                                                                                                                                                                             1\nBeschäftigt gegen Entgelt                          Beitragspflichtiges         Betriebsnummer\nVers.-           Veröicherungcnummer                                      von                 bis                im           Bruttoarbeitsentgelt\nträner                                                                     Tag       Monat Tag          Monat     Jahr         in DM ohne Pfennige\n1                                                           1\n1      DDDDD                                             1   1                 1\n1    1                               1\n1\n1\nBeitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt in DM in Worten\nZehntausender\nVerhei·Zahld\nratet: Kinderlt.\nJa      Steuerk\nII\nTausender\nRentner oder Mchrtach-\nRentenantrag· bcsch:,f-\nsteiler ja    tigler]a\nII\nHunderter\nVersicherungsnummer beantragt\n(nurbe!Abgahe\nohneVcrslcherungsnummer):Ja\nII\nZehner\nII\nEiner\n1\n1\nAngaben zur Tätigkeit\nA\nCJD\n• Grund der Abgabe\nB\nEnde der Beschäftigung\nr•·\nGrund der\n1 •\nAnschriften·\nänderung: ja\nRV:Pflicht Nicht RV-Pflicht\n2       7\n•••                               ••\nJahresentgelt und Unterbrechung bei\nFortbestehen des Beschäftigungs·\nVerhältnisses                              3        8\nÄnderung im Versicherungsverhältnis\n(Beitragsgruppen-, Kassenwechsel,\nsonstige Gründe)                            4       9\nAnschrift eintragen\n1                                                                                                                                                                                              l\nName der Krankenkasse (Geschäftsstelle)                                       Name, Anschrift und Unterschrift des Arbeitgebers (Firmenstempel)                 'Konto-Nr. bei der Krankenk~;;se\nAOK                                                                                                                                                              (sofern nicht mit der Betriebsnummer identisch).\nLKK              BKK               IKK             EK\nEingang•;slempcl der Krankenkasse\nE R s A T z-\nV E                      Rs                          1C H E Ru N G s K A RT E\nder Rentenversicherung der Arbeiter\nDieses Feld bitte nicht beschreiben und nicht bestempeln\nDurchschrift der Entgeltsbescheinigung für Rentenversicherung der Arbeiter/ Abmeldung für Krankenkasse und Arbeitsamt\nName, Vorname, Geburtsdatum (bei Frauen auch Geburtsname)                                                                                                                    für Arbeitnehmer\nBeschäftigt gegen En'tgelt                          Beilragspfiichliges          Bet11ebsnummer\nVersicherungsnummer                                      von                 bis                im           Bruttoarbeitsentgelt\nTag      Monat Tag           Monat     Jahr         in DM ohne Pfennige\nBcitragspllich\\iqcs Bruttoarbci\\scnlgrell in DM in Worten                                                                                   Angaben zur 1 ätigkeil     Grund der       Anschriften·\nZrehntausenrJcr                1 ausender                      Hunderter                Zehner                Einer                         A           B              Abgabe'          änderung: ja\nVerhel-Zalild.      Rentnerodcr                 Versicherungsnummer beantragt\nratet: Kinder lt.   Renlmianlrng                (nurbrnA!Jgabe\n·Ja      Stcuerk.    steiler.Ja    tigter.ja     oh11eVers1cherungsnummer):Ja\nSind die Angaben zur Beschäftigungszeit\nund zum beitragspflichtigen\nBruttoarbeitsentgelt richtig?\nWenn nein, - Rückfrage beim Arbeitgeber!\nAnschrift\nName der Krankenk;ic,sc (Gc,;c:häftss\\clle)                                   Name, Anschriff und Unterschrift des Arbeilgebers (Firmenslempel)                  Konto-Nr. bei der Krankenkasse\nAOK            LKK             BKK                               EK                                                                                              (sofern nichl m~ der Betriebsnummer identisch).\nIKK\nERSATZ-\nVERSICHERUNGSKARTE                                            der Rentenversicherung der Arbeiter","Nr. 127 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. November 1972                                                                                            2191\nnoch Anlage 11\nDurchschrift der Entgeltsbescheinigung für Rentenversicherung der Arbeiter/ Abmeldung für Krankenkasse und Arbeitsamt\nName, Vor11arnc, Geburtsdaturr, (b,:r I ra1Ji,r1 auct, Gcburb,ame)                                                                                       bei Krankenkasse einrei,h!.ln\ni'\"\n~:nschäftigl gegen bTtlgelt           im          Beitragspflichtiges        Belriebsnummer\nVers.•           Vcrsicherungsnurnrncr                                                                                       Bruttoarbeitsentgelt\nträger                                                                     Tag      Monat     Tag      Monat     Jahr          DM ohoe f'f,oolge\n1                                                                              1                                 1\nBeitragspflichliges Brulloarbcibcnlgcll in DM in Worten\nZehntausender                  Tausender                      Hunderter                 Zehner                Einer\n1\nAngaben zur Tatigkeit\nA          B          fGrund der\ngebe'   1\nAnschriflen·\nimdernog, ja\nVerhel· 7ahl d     Rentner oder              Vee:ir,her1111gsnummer beantragt\nratet: Krndcrlt.   Rerrtunantrag             (nur hmAhgabe                                                                         •Grund der Abgabe               RV-Pflicht Nicht RV-Pflicht\nJa      Steuerk.   ~teller: ja   tigter: Ja  ohneVcrsicherungsnummer):Ja                                                            Enda der Beschäftigung               2      7\nJahresentgelt und Unterbrechung bei\nFortbestehen des Beschäftigungs-\nverhältnisses                        3      8\nÄnderung im Versicherungsverhältnis\n(Beitragsgruppen-, Kassenwechsel,\nsonstige Gründe)                     4      9\nAnschrift\n:~:e der \\:1:cnknss:::cscl,;;ri;,K:/~ __ EK __ N'.1rnc, Anschrift und Unterschrift des Arbeitgebers (Firmenstempel)                                          Konto-Nr. bei der Krankenkasse\nEingangsstempel der Krankenkasse                                             1\nDieses Feld bitte nicht beschreiben und nicht bestempeln","2192                                                                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I\nAnlage 12\nC,runclfor/Jc yriin\nEntgeltsbescheinigung für Rentenversicherung der Angestellten/ Abmeldung für Krankenkasse und Arbeitsamt\nNome, VornornP, Geburtsdoh;m (hei Frc1uen oucf1 Geburtsname)                                                                                                               bei Krankenkasse einreichen\n1                                                                                                                                                                                                          1\nBeschäftigt gegen Entgelt                                  Beitrogs pflichtiges         Betriebsnummer\nVers.-          Versicherungsnummer                                          von                  bis                    im             Bruttoarbeitsentgelt\nlrüg.                                                                       Tag        Monat Tag             Monat      Jahr           in DM ahne rfennige\n1                                                             1\n1       DDDDD                                                    1   1                  1\n1   1                              1\n1\nBeitragspflichtiges BrulloorbcitsentrJclt in DM in Worten                                                                                            Angaben zur Tätigkeit     Grund der Anschriften•\nZehntausender                    Tausender                      Hunderter                   Zehner                    Einer                           A           B             Abgabe*        önderung :ia\nII                          1     DD                       1•                     •\n1                               11                            11                           11                                                1\nVcrl1ci- luhld\nrolct: Kinder lt.\nRcnlnCJodCJ 11,hrloch- Vcrojd,crung111ummor beantmgt\nRcnlcnnnlmg- besrhäf- (nurbciAugobeohne\n1\njo        Sleuet                                                                                                                              *Grund der Ab!'.labe                RV-rflicht   Nicht RV-rflicht\n1ellCJ: 10     tigler:jo Verojdwrungsiumrner): ja\nEnde der Beschäftigung                    2        7\n•••                                  ••                                                                                                         Jahresentgelt und Unterbrechung bei\nFortbestehen des Beschäftigungs-\nVerhältnisses\nÄnderung im Versicherungsverhältnis\n(Beitragsgruppen-, Kassenwechsel,\n3        8\nAnschrift eintragen                                                                                                                           sonstige Gründe)                          4        9\n1                                                                                                                                                                                                          1\nNorne der Krankenkasse (Geschäftsstelle)                                         Norne, Anschrift und Unferschrilt des Arbeagebers (FirmenstempeO                           Konto-Nr. bei der Krankenkasse\nAOK               LKK             BKK               IKK            EK                                                                                                       (sofern nicht mit der Betriebsnummer identisch)\nEingangsstempel der Krankenkasse\nE Rs A Tz -\nV E R                                    s          1C H E R u N G s K A R T                                                                                                                   E\nder Rentenversicherung der Angestellten\nDieses Feld bitte nicht beschreiben und nicht bestempeln\nDurchschrift der Entgeltsbescheinigung für Rentenversicherung der Angestellten/ Abmeldung für Krankenkasse und Arbeitsamt\nNorne, Vorname, Geburtsdatum (bei Frauen auch Geburtsname)                                                                                                                                für Arbeitnehmer\nBeschäftigt gegen Entgelt                                  Beitragspflichtiges          Betriebsnummer\nVers.-          Versicherungsnummer                                           von                  bis                    1m             Bruttoarbeitsentgelt\nträg.,                                                                       Tag       Monat      Tag         Monat      Jahr           in DM ohne P!ennige\nBeitrogspllichtisies Bruttoarbeitsentgelt in DM in Worten                                                                                              Angaben zur Tätigkeit     Grund der      Anschriften-\nZehntausender                    Tausender                      Hunderter                   Zehner                    Einer                            A          B              Abgabe*        änderung: ja\nVerhei loh! d         Reotoo oder    lkhrfo,h- Ver.ichcrung'llurrmer beonlrngt\nratet: Kinde,b.      la;nterrntr~ besrhäf- (nurbeiAlxjnbeohne\nja        Steucrk.   ~dler: ja      tigter: ja Vcriidierunga,urnrner): ~\nSind die Angaben zur Beschäftigungszeit\nund zum beitragspflichtigen\nBruttoarbeitsentgelt richtig?\nWenn nein, - Rückfrage beim Arbeitgeber!\nAnschrift\nName der Krankenkasse (Geschäftsstelle)                                          Norne, Anschrift und Unferschrilt des Arbeijgebers (FirmensfempeO                          Konto-Nr. bei der Krankenkasse\nHK --;,------;,-1----------------------~~-cl~.-n-~-~-t-~-rtd_e_r_~-~~-n-u_m_me_r_ij~~-ti-K~~I\nAOK              LKK\nE;\"\"°\"'\"'~\"\"I do ~\"\"'\"\"\"''~                                                      1\nERSATZ\nVERSICHERUNGSKARTE                                        der Rentenversicherung der Angestellten","Nr. 127 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. November 1972                                                                                                               2193\nnoch Anlage 12\nDurchschrift der Entgeltsbescheinigung für Rentenversicherung der Angestellten/ Abmeldung für Krankenkasse und Arbeitsamt\nName, Vorname, Gcbumdalum {bei Frauen auch Gebumname)                                                                                                                       bei Krankenkasse einreichen\nBeschäftigt gegen Entgelt                                   Beitragspflichtiges           Betriebsnummer\nVers.-         Versicherungo;nummer                                        von                  bis                    im              Bruttoorbeitsentgelt\nträg_                                                                      Tog        Monat Tag             Monat      Johr            in DM ohne Pfennige\nBeitragspllichli•ies Brutloarbeilsentgelt in DM in Worten\n1                                                                                 Angaben zur Tätigkeit       Grund der Anschriften·\n1\nZehntausender                      Tausender                   Hunderter                   Zehner                    Einer                           A            B              Abgabe•       önderung : ja\nVcrliei loh! d\n1111,1   Kind., II\nRrolnCI ade,\nll>t1le11ml1og-\n/khrfo,h\nbe1<häf-\nVcr,mcrungsnu1rme1 beonhogt\n(nur bei Abgabe ohne\n*Grund der Abaobe\n1 1 RV-Pflicht  Nicht RV-Pflicht\n10       Sleid.     llellcr 10       l1gler ja  VeNdwn111gsnumn101), ju\nEnde der Beschäftigung                      2      7\nJahresentgelt und Unterbrechung bei\nFortbestehen des Beschäftigungs·\nverhältnisses                               3       8\nÄnderung· im Versicherungsverhältnis\n(Beitragsgruppen-, Kossenwechsel,\nAnschrift                                                                                                                                    sonstige Gründe)                            ,4      9\nNorne der Kronkenkosse (Geschäftsstelle)                                       Norne, Anschrift und Unterschrift des Arbeitgebers (FirmensfempeQ                           Konto-Nr. bei der Krankenkasse\nAOK            LKK               BKK               IKK                                                                                                                     (sofern nicht m~ der Betriebsnummer identisch)\nEK\nEingangsstempel der Krankenkasse\nDieses Feld bitte nicht beschreiben und nicht bestempeln","2194                                                                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I\nAnlage 13\nGrundfarbe gelhbrnun\nBescheinigung über beitragslose Zeiten für Rentenversicherung der Arbeiter\nName, Vorname, Geburtsdatum\nDauer der bescheinigten Zeit\nVers.-             Versicherungsnummer                                                von                             liis                          Art         Abschluß bei\nträger                                                                                Tag         Monat      Jahr     Tag    Monat    Jahr          derZeit*    Art 56 od. 57: Ja\nIDDD I DDDID 1                                                                    •        1\n• 1Ei ('öT'\nvon                             bis                           Art         Abschluß bei\n1DDD I Dö\nAnschrift eintragen\n•Art der Zelt                                                                                                         Name und Anschrift der bescheinigenden Stelle (StempeO\n= t~~~~~~~!~~TI~~~ ~~~,E~:2;b~~~~~k~~[ ;~~a~~~~s~:;ie1u~1i;Jermonat\n61\n(§ 1259, 1 Nr. 1 RVO)\n52   = Schwangerschaft und Wochenbett (§ 1259, 1 Nr. 2 RVO)\n53     Arbeitslosigkeit von mindestens 1 Kalendermonat (§ 1259, 1 Nr. 3 RVO)\n64   = Schulausbildung ausgcn. Fach- und Hochschulausbildung (§ 1259, 1 Nr. 4b RVO)\n66   = Fachschulausbildung, auch ohne Abschluß\n67   = Hochschulausbildung, auch ohne Abschluß\n58   = Schlechtwetlergeld von mindestens 1 Kalendermonat (§ 1259, 1 Nr. 2a RVO)\n69   = Lehrzeit (§ 1259, 1 Nr. 4a RVO)\n31   = Militärischer Dienst(§ 1251,1 Nr. 1 RVO)\nDurchschrift der Bescheinigung über beitragslose Zeiten für Rentenversicherung der Arbeiter\nName, Vorname, Gcburhclatim1                                                                                                                                                  für Versicherten\n[Jauer der bescheinigten Zeit\nVers.-              Vcrc;ichcrungsnurnrncr                                            von                              bis                          Art        Abschluß bei\ntrbger                                                                               Tag          Monat     Jahr       Tag   Monat    Jahr          der Zeit*  Art 56 od.57:ja\nvon                               bis                          Art        Abschluß bei\nTag         Monat     Jahr       Tag   Monat    Jahr          der Zeit'  Art 56 ad. 57:ja\nAnc;chrift\n'J\\rl der 7d!                                                                                                        Name und Anschrift der bescheinigenden Stelle (Stempel)\n51                                                                    rrh;illung, Besserung und\nvor1 111indcslens 1 Kalendermonat\nNr. 3 RVO)\n1'.2c9,1 Nr. 4b RVO)\n!)ti    1\nfj'/   1lu< h•,d11JbtJ•,liild11t1(J,     :111( 11 ollll(; j\\lJ,,rld1Jr3\nfül    :;e.l1l1•,.l1iwo,l'l,•1qr·lrl vrrrr rniordr,,,l„11', 1 Kulcndcrmonat (§ 1259,1 Nr. 2a RVO)\nUJ     1<'lrr;r•il (1,               Nr 1:r INO)\n31     M1l1läriscl1er üicrrsl (§ 1'.2ii1,1 Nr. 1 [NO)","Nr. 127 -           Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. November 1972                                                                                      2195\nAnlage 14\nGrundfarbe grün\nBescheinigung,,i.iber beitragslose Zeiten für Rentenversicherung der Angestellten\nName, Vorname, Geburtsda!um\n1                                                                                                                                                                                 l\nDauer der bescheinigten Zeit\nVers.•           Versicherungsnummer                                                      bis                                    Art            Abschluß bei\n1Döö I DDD I D fcrf\nträger\n1                                               1\nvon                             bis                                    Art            Abschluß bei\nTag       Monat      Jahr       Tag       Monat       Jahr             der Zeit•      Art 56od.57: ja\n1DDD I DDD I D 1• 1\nAnschrift eintragen\n1                                                                                                                                                                                  1\n• Art der Zeit                                                                             Name und Anschrift der bescheinigenden Stelle (Stempe~\n51 ° Arbcitsunfahigkeit oder Maßnahmen zur Erhaltung, Besserung uncl\n0\nWiederherstellung der Erwcrbsfoh,gkeit van mindestens 1 Kalendermonat\n(§ 36,1 Nr. 1 AVG)\n52 '' Schwonnerschall und Wodt<,nbdt (§ 36,1 Nr. 2 AVG)\n53 Arbeilslosiukeit von mindeslcns 1 Kulcnderrnonot (§ 36,l Nr. 3 AVG)\n54 Schulousbildun,1 ousw,r1. Foch- und Hochschulausbildung(§ 36,l Nr.4bAVG)\n56 Fachschulausbildung, auch ohne Abschluß\n57      Hochschulausbildung, auch ohne Abschluß\n58 ~ Schlechtwcttergeld von mindestens 1 Kalendermonat(§ 36,1 Nr. 2a AVG)\n59 ,. Lehrzeit(§ 36,1 Nr. 4a AVG)\n31 Militärischer Dienst{§ 28,1 Nr. 1 AVG)\nDurchschrift der Bescheinigung über beitragslose Zeiten für Rentenversicherung der Angestellten\nName, Vorname, Geburtsda!um                                                                                                                                       für Versicherten\nDover der bescheinigten Zeit\nVers.-            Versicherungsnummer                      von                             b~                                     Art            Abschluß bei\nträger                                                    Tag       Monat Jahr            Tag      Monat       Jahr              der Zeit*      Art 56od.57: ja\nvon                             bis                                    Art           Abschluß bei\nTag       Monat      Jahr       Tag      Monat       Jahr             ·der Zeit*      Art 56 od.57: ja\nAnschrift,\n• Art der Zeit                                                                             Norne und Anschrift der bescheinigenden Stelle {StemfX'0\n51 Arbeihunlähigkeit oder Maßnahmen zur Erhaltung, ile<serung und\n\\'.Ytederherstellung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 1 Kalendermonat\n(§ 36,1 Nr. 1 AVG)\n52 = Schwangerschaft und Wochenbett(§ 36,1 Nr. 2 AVG)\n53 = Arbeihlosigkeit von mindestens 1 Kalendermona! (§ 36,1 Nr. 3 AVG)\n~:     ~~~h;~h~T~~~bi?d~~~~~:c~a~~~eu~t,~hl~thulausbildung {§ 36, 1 Nr. 46 AVG)\n57 =   Hochschulausbildung, auch ohne Abschluß\n58 =   Schlechtwettergeld von mindestens 1 Kalendermonat(§ 36,1 Nr. 2a AVG)\n59 =   Lehrzeit(§ 36,1 Nr. 4a AVG)\n31 =   Militärischer Dienst(§ 28,1 Nr. 1 AVG)","2196                                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I\nAnlage 15\nKontrollmeldung nach § 317a RVO und § 10 AFG                                                                             bei Kr11nk11nka119 einreichen\nfür Krankenkasse und Arbeitsamt\nVers.•   Versicherungsnummer\nträg.\nLeiharbeitnehmer                                                                                              01                                     1\nName, Vorname\n1                                                                                                                                                     1\nGeburtsdatum                                                                                Beginn der Überlaasung          Ende der Üborlauung\nTag       Monat    Jnhr                 Staatsangehörigkeit                                 Tag     Monat    Jahr          Tag       Monet     Jahr\nDDI\nAnschrift (mit Postleitzahl)\n1      1                                             1\n•••                            •••\n1                                                                                                                                                    1\nVerleiher\nName, Vorname (Firma)                                                                           Telefon                    Betriebsnummer\n1                                                                                              11                        II                          1\nAnschrift (mit Postleitzahl)\n1                                                                                                                                                    1\nKonto-Nr. bei der Krankenkasse, sofern nicht mit der Betriebsnummer identisch\n1                                                                               1\nEntleiher\nName, Vorname (Firma)                                                                           Telefon                    Betriebsnummer\n1                                                                                              11                        11                           1\nAnschrift (mit Postleitzahl)\n1                                                                                                                                                     1\nNeme der Kronkenkasse (Geschäftsstelle)             Firmenstempel und Unterschrift des Entleihers                           Konto-Nr. bei der Krankenkasse\nAOK         LKK       BKK          IKK     EK                                                                                (sofern nicht mit dar Betriobanummer\nidentisch}\nEingeng911tempel dor Krßllkenkasse\nKONTROLLMELDUNG DURCH ENTLEIHER\nZu der Anlage 15                                                     b) auf der zweiten Durchschrift der Zusatz „Durch-\nschrift der\" und an Stelle der auf der Erstschrift\nDie Durchschriften zu der Anlage 15 unterscheiden                                             und auf der ersten Durchschrift aufgedruckten\nsich von der Erstschrift nur dadurch, daß                                                        Worte „bei Krankenkasse einreichen\" die Worte\na) auf der ersten Durchschrift der Zusatz „Durch-                                                 ,,für Entleiher (3 Jahre aufbewahren)\"\nschrift der\" und                                                                        aufgedruckt sind.","Nr. 127 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. November 1972                      2197\nAnlage 16\nVerzeichnis der Beitragsgruppen\nBeiträge                                  Beitrags-                                              Beitrags-\nBeiträge\ngruppe                                                 gruppe\nZur Krankenversicherung (allgemeiner         A         Zur Rentenversicherung der Ange~tell-        L\nBeitragssatz), zur Rentenversicherung                  ten (voller Beitrag)\nder Arbeiter und zur Bundesanstalt für                 Zur Rentenversicherung der Angestell- ½ L\nArbeit                                                 ten (nur Beitragsanteil des Arbeitgebers)\nZur Krankenversicherung (allgemeiner         B         Zur Bundesanstalt für Arbeit                 M\nBeitragssatz) und zur Rentenversiche-\nrung der Arbeiter                                      Zur Rentenversicherung der Arbeiter          N\nund zur Bundesanstalt für Arbeit\nZur Krankenversicherung (allgemeiner         D\nBeitragssatz), zur Rentenversicherung                  Zur Rentenversicherung der Angestell-        0\nder Angestellten und zur Bundesanstalt                 ten und zur Bundesanstalt für Arbeit\nfür Arbeit\nLiegen die Voraussetzungen für die Eintragung\nZur Krankenversicherung (allgemeiner         E         einer Beitragsgruppe A, B, D, E, N oder O vor, so\nBeitragssatz) und zur Rentenversiche-                  soll diese Beitragsgruppe eingetragen werden; es\nrung der Angestellten                                  ist zulässig, stattdessen die Beitragsgruppen einzu-\nZur Krankenversicherung (allgemeiner         G         tragen, die die Beitragspflicht in den einzelnen\nBeitragssatz)                                          Zweigen der Sozialversicherung und zur Bundes-\nZur Krankenversicherung (erhöhter Bei-       H         anstalt für Arbeit kennzeichnen.\ntragssatz)                                                Die Beitragsgruppen ½ K oder ½ L sind einzu-\ntragen, wenn für einen nicht rentenversicherungs-\nZur Rentenversicherung     der   Arbeiter    K         pflichtigen Arbeitnehmer der Beitragsanteil des Ar-\n(voller Beitrag)\nbeitgebers zur Rentenversicherung nach § 1286 der\nZur Rentenversicherung der Arbeiter ½ K                Reichsversicherungsordnung oder nach § 113 des\n(nur Beitragsanteil des Arbeitgebers)                  Angestelltenversicherungsgesetzes zu entrichten ist.","2198                                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I\nAnlage 17\nGrundfarbe gcllJlnaun\nbei Krankenkasse einreichen\nBerichtigung von Entgeltsbescheinigungen\nder Rentenversicherung der Arbeiter\n•           Die Versicherungskarte der Rentenversicherung der Arbeiter\nenthielt unrichtige Eintragungen\n•           Das am _ _ _ _ _ _ _ an den Träger der Krankenversicherung/die Datenstelle der Träger\nder Rentenversicherung der Arbeiter übersandte Magnetband enthielt unrichtige Daten\nfür den nachstehend genannten Versicherten\nName, Vorname\nGeburtsname bei Frauen\nPostleitzahJ, Wohnort, Straße und Hausnummer\nVers.-\n•\nUnter der Versicherungsnummer\n1     1       1     1     1      1     1     1   1  1         1        1        1\nwurden eingetragen bzw. übermittelt für\nZeitraum\nvon                        bis                                    Entgelt\nTaq           Monat        Tao         Monat        Jahr          in vollen DM\nEs waren einzutragen bzw. zu übermitteln für\nZeitraum\nvon                       bis                                     Entgelt\nTaq           Monat       Ta~          Monat        Jahr          in vollen DM\nBetriebsnummer\n1     1   1  1         1        1         1       1         1\nName der Krankenkasse(Geschäftsslelle)        Name, Anschrift und Unterschrift des Arbeitgebers (Firmenstempel)           Konto-Nr. bei der Krankenkasse\nAOK        LKK        BKK        IKK  EK                                                                                  (sofern nicht mit der Betriebsnummer identisch)\nEingangsstempel der Krankenkasse","Nr. 127 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. November 1972                                                                             2199\nAnlage 18\nGrnndforbe qriin\nbei Krankenkasse einreichen\nBerichtigung von Entgeltsbescheinigungen\nder Rentenversicherung der Angestellten\nD         Die Versicherungskarte der Rentenversicherung der Angestellten\nenthielt unrichtige Eintragungen\nD         Das am _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ an den Träger der Krankenversicherung/\ndie Bundesversicherungsanstalt für Angestellte übersandte Magnetband enthielt\nunrichtige Daten für den nachstehend genannten Versicherten\nName, Vorname\nGeburtsname bei Frauen\nPostleitzahl, Wohnort, Straße und Hausnummer\nVers.~\nTräg.        Unter der Versicherungsnummer\nSchablone K\nNicht vom Arbeitgeber auszufüllen\nl            111111111111\nwurden eingetragen bzw. übermittelt für\nI\nZeitraum                                             Entgelt,\nvon                            bis\nSchi üssel (SC)                           TaQ        Monat         TaQ       Monat     Jahr                    in vollen DM\n21\nEs waren einzutragen bzw. zu übermitteln für\nSchlüssel (SC)\n- VKNR              Tag\nvon\nMonat\nZeitraum\nTag\nbis\nMonat    Jahr\nEntgelt\nin vollen DM\n-'o\n21                          9/\n21                         9~\nVKNR 90      = SVN-Heft                                                                                  Betriebsnummer\n91 =   D(JVO-Obermittl.\n1   1      l      1      1       1    l       1    1\nName der Krankenkasse (Geschäftsstelle)   Name, Anschrift und Unterschrift des Arbeltgebers,(Flrmenstempel)      Konto-Nr. bei der Krankenkasse\nAOK       ~KK      BKK      IKK      EK                                                                          (sofer~ nicht mit der Betriebsnummer identisch)\nElngongsstempel der Krankenkasse","2200                                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I\nZu den Anlagen 17 und 18                                                                                                Anlage 19\nDie Durchschriften zu den Anlagen 17 und 18                                           Kennzeichnung der Versicherungsträger\nunterscheiden si.ch von den .Erstschriften dadurch,                                 Die Versicherungsträger sind in dem Feld „Vers.-\ndaß\n- träg.\" wie folgt zu kennzeichnen:\na) auf der ersten und zweiten Durchschrift der Zu-                                  A       Landesversicherungsanstalt\nsatz „Durchschrift der\" und\nB       Bundesversicherungsanstalt für Angestellte\nb) auf der ersten Durchschrift an Stelle der Worte\n„bei Krankenkasse einreichen\" die Worte „für                                   C       Bundesknappschaft\nArbeitnehmer\"                                                                  D       Bundesbahn-Versicherungsanstalt\naufgedruckt sind.                                                                   E       Seekasse (als Träger der Rentenversiche-\nrung der Arbeiter)\nAuf der ersten Durchschrift fehlen die Worte „Ein-\ngangsstempel der Krankenkasse\"; auf den Durch-                                      F       Seekasse     (als Träger  der Rentenversiche-\nschriften zu der Anlage 18 fehlen ferner die Worte                                          rung der    Angestellten)\n,,Nicht vom Arbeitgeber auszufüllen\" und das dar-\nunter befindliche umrahmte, mit Schablone K be-\nzeichnete Feld.\nAnlage 20\nSchlüsselverzeichnis für die Staatsangehörigkeit\nFür die Staatsangehörigkeit gilt folgender Schlüssel:\n01 Deutschland                                              50 Ägypten\n10 Albanien                                                 51 Algerien\n11 Belgien                                                  52 Ghana\n12 Bulgarien                                                53 Marokko\n13 Dänemark                                                 54  Nigeria\n14 Finnland                                                 55  Südafrikanische Union\n15 Frankreich                                               59  sonstiges Afrika\n16 Griechenland                                             60  Argentinien\n17  Großbritannien und Nordirland                           61  Brasilien\n18   Irland                                                 62  Chile\n19   Island                                                 63  Kanada\n20   Italien                                                64  Mexiko\n21  Jugoslawien                                             65  Peru\n22   Luxemburg                                              66  USA\n23   Niederlande                                            69  sonstiges Amerika\n24   Norwegen                                               70  China\n25   Osterreich                                             71  Indien\n26   Polen                                                  72  Indonesien\n27   Portugal                                               73  Irak\n28   Rumänien                                               74  Israel\n29   Schweden                                               75  Japan\n30   Schweiz                                                76  Jordanien\n31   Sowjetunion                                            77  Pakistan\n32   Spanien                                                78  Persien/Iran\n33   Tschechoslowakei                                       79  sonstiges Asien\n34   Türkei                                                 89  Australien und Ozeanien\n35   Ungarn                                                 99  Staatenlosigkeit/ungeklärte\n49   sonstiges Europa                                           Staatsangehörigkeit\nHerausgeber: De, Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges. m. b. H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn\nPoslanscbriH für Abonnementsbestellungen sowie für BPstellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesgesetzblatt, 53 Bonn 1, Postfach 624, Teleion 22 40 86 - 88.\nDas BundesqcsetzblaU erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer Aus-\nfertigung vcrkündC'l. L1ule11dl!r Bezug nur im Pusl<1bonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. beim Verlag vorliegen.\nlm Teil III wird das als tortqcdlend lestgl!stellle Bundesrncht auf Grund des Gesetzes über Sammlung des Bundesrechts vom 10. Juli 1958 (BGBl. I\nS 437) nach Sachqcbielen 11eo1dnel vc!1<>llt>11tlicht. Der Teil III kann nu1 a]s Verlaqsabonnement bezogen werden.\nBezugsp1:eis für Teil I und Teil Jl h<1lbjährlich je 31,- DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 0,85 DM. Dieser Preis gilt auch für die Bundes-\ngesetzblatter, die vo, dem 1. Juli 1972 ausqeqeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundes-\ngesetzblatt, Köln 3 99 oder qeqen Vorilusrc!chnunq bzw. gegen Nachrrnhrne\nPreis dieser Ausgabe 2,55 DM zuzüqlich Ve,sandqebühr 0,30 DM, bei Lieferung gegen Vorausrechnunq zuzüglich Portokosten für die Vorausrechnung.\nIm Bezugspreis ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5   •!,."]}