{"id":"bgbl1-1972-126-1","kind":"bgbl1","year":1972,"number":126,"date":"1972-11-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1972/126#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1972-126-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1972/bgbl1_1972_126.pdf#page=1","order":1,"title":"Vierte Verordnung über die Festsetzung der Ortslöhne in der Sozialversicherung","law_date":"1972-11-21T00:00:00Z","page":2149,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["2149\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                        Z 1997 A\n1972                 Ausgegeben zu Bonn am 28. November 1972                                                                                             Nr.126\nTag                                                      Inhalt                                                                                         Seite\n21. 11. 72 Vierte Verordnung über die Festsetzung der Ortslöhne in der Sozialversicherung                                                                  2149\n23. 11. 72 Siebente Verordnung zur Änderung der Soldatenurlaubsverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                          2150\n51-1-3\n23. 11. 72 Neufassun-g der Soldatenurlaubsverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   2151\n51-1-3\n24. 11. 72 Verordnung über die Errichtung von Truppendienstgerichten                                                                                       2154\n52-2-2\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundcsgesetzblatl Teil II Nr. 72 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    2156\nVierte Verordnung\nüber die Festsetzung der Ortslöhne in der Sozialversicherung\nVom 21. November 1972\nAuf Grund des § 151 der Reichsversicherungs-\nordnung in Verbindung mit Artikel 129 Abs. 1\nSatz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik\nDeutschland wird mit Zustimmung des Bundesrates\nverordnet:\n§ 1\nDie Ortslöhne sind für die Zeit vom 1. Januar\n1973 an für den Geltungsbereich dieser Verordnung\nbinnen zwei Monaten nach deren Inkrafttreten neu\nfestzusetzen.\n§ 2\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten\nUberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundes-\ngesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit Artikel 5 § 2 des\nDritten Rentenversicherungs-Anderungsgesetzes vom\n28. Juli 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 956) auch im Land\nBerlin.\n§ 3\nDiese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. No-\nvember 1972 in Kraft.\nBonn, den 21. November 1972\nDer Bundesminister\nfür Arbeit und Sozialordnung\nWalter Arendt"]}