{"id":"bgbl1-1972-123-7","kind":"bgbl1","year":1972,"number":123,"date":"1972-11-21T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1972/123#page=7","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1972-123-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1972/bgbl1_1972_123.pdf#page=7","order":7,"title":"Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften","page":2127,"pdf_page":7,"num_pages":2,"content":["Nr. 123   Tag der Ausgabe: Bonn, den 21. November 1972                                                                                       2127\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 70, ausgegeben am 18. November 1972\nTag                                                              In h a I t                                                                                       Seite\n15. 11. 72   Geset7, zu dem Abkommen vom 11. November 1971 zwischen der Regierung der Bundes-\nrepubHk Deutschland und der Regierung der Union der Sozialis.tischen Sowjetrepubliken\nüber den Luftverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       1525\n25. 10. 72   Bekdnnl.nwchung der Erklürungen der Drei Mächte im Hinblick auf das Abkommen zwi-\nschen der Re~Jierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Union der\nSozic1lisl.isdien Sowjetrepubliken über den Luftverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                  1533\n27. 10. 72   Bekanntrnachung iiher den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 122 der Internatio-\nrrnlen Arbeitsorganisation über die Beschäftigungspolitik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                    1538\n3. 11. 72   Bekanntrnad1ung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 2 der Internatio-\nnalen Arbeitsorganisation betreffend die Arbeitslosigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                    1539\n3. 11. 72   Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 62 der Internatio-\nnalen Arbeitsorganisation über Unfall verhütungsvorschriften bei Hochbauarbeiten . . . . . .                                                             1539\n3. 11. 72   Bekcrnntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 102 der Internatio-\nnalen Arbeitsor9anisation über die Mindestnormen der Sozialen Sicherheit . . . . . . . . . . . . . .                                                     1540\nHinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,\ndie mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften\nunmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nDatum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift\n-     Ausgabe in deutscher Sprache -\nvom                       Nr./Seite\nVorschriften für die Agrarwirtschaft\n31. 10. 72   Verordnung (EWG) Nr. 2320/72 des Rates zur Festsetzung\ndes Marktrichtpreises und des Interventionspreises für\n0 live nöl für dus Wirtschaftsjahr 1972/1973                                                                          4. 1 l. 72                    L 249/1\n31. 10. 72   Verordnung (EWG) Nr. 2321/72 des Rates zur Festsetzung\nder monatlichen Zuschli:ige zum Marktrichtpreis, zum Inter-\nventionspn'is und zum Schwellenpreis für O 1 i v e n ö 1 für\ndas Wirtschaflsjahr 1972/ 1973                                                                                        4. 11. 72 -                   L 249/2\n31. 10. 72   Verordnun~J (EWG) Nr. 2322/72 des Rates zur Festsetzung\ndes Schwellenpreises für O 1 i v e n ö 1 für das Wirtschafts-\njahr 1972/1973                ·                                                                                       4. 11. 72                     L 249/3\n31. 10. 72   Verordnung (EWG) Nr. 2323/72 des Rates zur Änderung\nder Verordnung (EWG) Nr. 2311/71 über die Beihilfe für\nOlivenöl                                                                                                              4. 11. 72                     L 249/ 4\n31. 10. 72   Verordnung (EWG) Nr. 2325/72 der Kommission zur Festset-\nzung der Abschöpfungen für O 1 i v e n ö 1                                                                            4. 11. 72                     L 249/7\n31. 10. 72   Verordnung (EWG) Nr. 2326/72 der Kommission zur Änderung\nder Verordnun~J (EWC) Nr. 979/72 hinsichtlich der Aus-\n9leichsabgaben, die im Anschluß an die Währungsereignisse\nfür    bestimmte       landwirtschaftliche                                  Erzeug-\nnisse und aus diesen gewonnene Waren anzuwenden sind                                                                  4. 11. 72                     L 249/ 11\n6. 11. 72    Verordnung (EWG) Nr. 2328/72 der Kommission zur Festset-\nzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und Fein-\ngrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen                                                             7.11.72                         L 251/1\n6. 11. 72   Verordnung (EWG) Nr. 2329/72 der Kommission über die Fest-\nsetzun9 der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide\nund M a 1 z hinzugefügt werden                                                                                     7. 11. 72                       L 251/3","2128                                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I\nVeröttentlicht im Amtsblatt der\nEu rupä ischen Gemein„d1aften\nDatum und Bezeichnung der Rechlsv0rschrilt\n-   Ausgabe in deutscher Sprache -\nvom            Nr./Seite\n6. 11. 72     Verordnung (EWG) Nr. 2330/72 der Kommission zur Änderung\nder bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berich-\ntigung                                                                                      7.11.72          L 251/5\n6. 11. 72     Verordnung (EWG) Nr. 2331/72 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker\nund Rohzucker                                                                               7.11.72          L 251/7\n6. 11. 72     Verordnung (EWG) Nr. 2332/72 der Kommission über eine\nAusschreibung zur Lieferung von Ei pro du kt e n nach be-\nstimmten Drittländern zugunsten des Welternährungspro-\ngramms                                                                                      7.11.72          L 251/8\n6. 11. 72     Verordnung (EWG) Nr. 2333/72 der Kommission zur Anwen-\ndung der Güteklasse III für bestimmte Z i t r u s fr ü c h t e im\nWirtschaftsjahr 1972/1973                                                                   7.11.72          L 251/9\n31. 10. 72     Verordnung (EWG) Nr. 2335/72 der Kommission zur Anwen-\ndung der Verordnung (EWG) Nr. 1349/72 des Rates über die\nErzeugung von und den Verkehr mit Bruteiern und Küken\nvon Hausgeflügel                                                                            8. 11. 72         L 252/1\n7. 11. 72     Verordnung (EWG) Nr. 2336/72 der Kommission zur Festset-\nzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und Fein-\ngrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen                                      8. 11. 72         L 252/6\n7. 11. 72    Verordnung (EWG) Nr. 2337/72 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide\nund M a 1z hinzugefügt werden                                                               8. 11. 72         L 252/8\n7. 11. 72    Verordnung (EWG) Nr. 2338/72 der Kommission zur Änderung\nder bei Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichtigung                                  8. 11. 72         L 252/10\n7. 11. 72     Verordnung (EWG) Nr. 2339/72 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker\nund Rohzucker                                                                               8. 11. 72         L 252/12\n7. 11. 72     Verordnung (EWG) Nr. 2340/72 der Kommission zur Festset-\nzung der durchschnittlichen Erzeugerpreise für Wein                                         8. 11. 72         L 252/13\n7. 11. 72    Verordnung (EWG) Nr. 2341/72 der Kommission über die Ein-\nstellung des Abschlusses von Verträgen für die private Lager-\nhaltung für Ta f e 1weine der Weinart A I                                                   8. 11. 72         L 252/15\n7. 11. 72    Verordnung (EWG) Nr. 2343/72 der Kommission zur Festset-\nzung der Abschöpfungen für O 1 i v e n ö 1                                                  8. 11. 72         L 252/17\n7. 11. 72     Verordnung (EWG) Nr. 2344/72 der Kommission zur Festset-\nzung des Betrages der Beihilfe für O 1 s a a t e n                                           8. 11. 72        L 252/19\nAndere Vorschriften\n31. 10. 72     Verordnung (EWG) Nr. 2324/72 des Rates über die Ausset-\nzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs\nfür Rindfleisch                                                                             4. 11. 72         L 249/5\n31. 10. 72     Verordnung (EWG) Nr. 2327/72 der Kommission zur Wieder-\neinführung des Zollsatzes des Gemeinsamen Zolltarifs für\nStreichgarne aus Wolle, nicht in Aufmachungen für den Einzel-\nverkauf, der Tarifnummer 53.06, mit Ursprung in Entwick-\nlungsländern, denen die in der Verordnung (EWG) Nr. 2799/71\ndes Rates vom 20. Dezember 1971 vorgesehenen Zollpräferen-\nzen gewährt werden                                                                          4. 11. 72         L 249/56\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlags!=}es. m. b. H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn\nPostansdlrift tür Abonnementsbestellungen sowie für Bestellungen bereits ersdltenener Ausgdben:\nBundesgesetzblatt, 53 Bonn 1, Postladt 624, Telefon 22 40 86 - 88.\nDas Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer Aus-\nfertigung verkündet. laufender Bezug nur im Postabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. beim Verlag vorliegen.\nIm Teil III wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über Sammlung des Bundesredits vom 10. Juli 1958 (BGBI. I\nS. 437) nach Sachgebieten geordnet verüffentlicht. Der Tei] III kann nur aJs Verlagsabonnement bezogen werden.\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 31,- DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 0,85 DM. Dieser Preis gilt auch für die Bundes·\ngesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1972 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundes•\ngesetzblatt, Köln 3 99 oder gegen Vorausrechnung bzw. gegen Nadinahme.\nPreis dieser Ausgabe 0,85 DM zuzüglich Versandgebühr 0,15 DM, bei Lieferung gegen Vorausrechnung zuzüglic:h Portokostcn für die Vorausrechnung.\nIm Bezugspreis ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 •!e."]}