{"id":"bgbl1-1972-123-1","kind":"bgbl1","year":1972,"number":123,"date":"1972-11-21T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1972/123#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1972-123-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1972/bgbl1_1972_123.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung des Bundesministers des Innern zum Waffengesetz (WaffV-BMI)","law_date":"1972-11-14T00:00:00Z","page":2121,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["2121\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                        Z 1997 A\n1972                 Ausgegeben zu Bonn am 21. Novembe1· 1972                                                                                         1Nr.123\nTag                                                    In h a 1 t                                                                                    Seite\n14. 11. 72 Verordnung des Bundesministers des Innern zum Waffengesetz (WaffV-BMI) . . . . . . . . . .                                                    2121\n16. 11. 72 Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung der Leukose des Rindes . . . . . . . . . . . .                                                  2122\n16. 11. 72 Zweite Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit                                     .......................                          2125\n6. 11. 72 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 53 Abs. 1 Nr. 3 der Strafprozeßord-\nnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. September 1965) . . . . . . . . . . . . . . . . .                                              2126\n312-2\n6. 11. 72 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu dem Gesetz über die Berufsausübung\nim Einzelhandel vom 5. August 1957) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           2126\n7120-1\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundesgesetzblatt Teil II Nr. 70 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    2127\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        2127\nVerordnung\ndes Bundesministers des Innern zum Waffengesetz (WaffV-BMI)\nVom 14. November 1972\nAuf Grund des § 6 Abs. 1 Satz 2 des Waffen-\ngesetzes vom 19. September 1972 (Bundesgesetzbl. I\nS. 1797) wird verordnet:\n§ 1\n§ 27 Abs. 1, § 28 Abs. 1, § 29 Abs. 1, § 33 Abs. 1,\n§ 34 Abs. 1, § 35 Abs. 1, § 37 Abs. 1, § 39 Abs. 1, § 41\nAbs. 1, die §§ 42 und 43, § 44 Abs. 1, § 45 Abs. 1\nsowie die §§ 46 und 59 des Waffengesetzes (Gesetz)\nsind auf die dem Bundesminister des Innern nach-\ngeordneten Dienststellen sowie deren\" Bedienstete.\nnicht anzuwenden, soweit diese dienstlich tätig\nwerden.\n§ 2\n§ 13 des Gesetzes ist auf Munition nicht anzu-\nwenden, die für das Bundeskriminalamt erworben\nwird.\n§ 3\nDiese Verordnung tritt am 1. Januar 1973 in Kraft.\nBonn, den 14. November 197i\nDer Bundesminister des Innern\nGenscher"]}