{"id":"bgbl1-1972-118-1","kind":"bgbl1","year":1972,"number":118,"date":"1972-11-07T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1972/118#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1972-118-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1972/bgbl1_1972_118.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz zur Änderung des Entwicklungshilfe-Steuergesetzes","law_date":"1972-11-03T00:00:00Z","page":2061,"pdf_page":1,"num_pages":2,"content":["2061\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                        Z 1997 A\n1972                      Ausgegeben zu Bonn am 7. November 1972                                                                                                                 Nr.118\nTag                                                                              Inhalt                                                                                         Seite\n3. 11. 72    Gesetz zur Änderung des Entwicklungshilfe-Steuergesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                   2061\n610-6-6\n31. 10. 72     Vierte Verordnung über die Bemessung der Aufwendungen für die Leistungen gemäß\n§§ 1236 bis 1244 a, 1305 und 1306 der Reichsversicherungsordnung und für Verwaltungs-\nund Verfahrenskosten in der Rentenversicherung der Arbeiter (4. Bemessungs-Verord-\nnung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    2063\n820-1-1-3\n31. 10. 72    Zweite Verordnung über Räumungsfristen in der kreisfreien Stadt München und im Land-\nkreis München . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            2064\n402-12-2-1\n19. 10. 72    Bekanntmachung über Änderungen der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages . . . .                                                                                2065\n1101-1\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundesgesetzblatt Teil II Nr. 67 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         2067\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                               2067\nGesetz\nzur Änderung des Entwicklungshilfe-Steuergesetzes\nVom 3. November 1972\nDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes-                                                               bb) In Satz 2 werden hinter dem Wort „Han-\nrates das folgende Gesetz beschlossen:                                                                                 delsschiffen\" die Worte „oder Luftfahr-\nzeugen eingefügt.\nII\ncc) Nach Satz 2 wird der folgende Satz ein-\nArtikel 1                                                                                gefügt:\nDas Entwicklungshilfe-Steuergesetz in der Fassung                                                                    ,,Besteht die Bewirkung gewerblicher Lei-\nder Bekanntmachung vom 15. März 1968 (Bundes-                                                                          stungen in der Errichtung oder dem Be-\ngesetzbl. I S. 217), geändert durch das Zweite Steuer-                                                                 trieb von Anlagen, die dem Fremden-\nänderungsgesetz 1971 vom 10. August 1971 (Bundes-                                                                      verkehr dienen, so gilt Satz 2 mit der\ngesetzbl. I S. 1266), wird wie folgt geändert:                                                                         Maßgabe, daß an die Stelle des Bundes-\nministers für Verkehr der Bundesminister\n1. § 1 wird wie folgt geändert:                                                                                        für Wirtschaft tritt und die Prüfung der\na) In Absatz 1 Satz 1 wird die Jahreszahl „ 1973\"                                                                  verkehrspolitischen Förderungswürdigkeit\ndurch die Jahreszahl „ 1974\" ersetzt.                                                                          entfällt.\"\nb) Absatz 2 wird wie folgt geändert:                                                          2. In § 2 Abs. 1 Satz 1 wird die Jahreszahl „ 1973\"\n11\naa) In Satz 1 werden in Ziffer 2 die Jahreszahl                                                durch die Jahreszahl „1974 ersetzt.\n„ 1973\" durch die Jahreszahl „ 1974\" ersetzt\nund im Satzteil nach Ziffer 4 hinter dem                                           3. Dem § 6 wird der folgende Satz angefügt:\nWort „Waren\" die Worte „außer Waffen\"                                                    „Außereuropäische Gebiete europäischer Länder\neingefügt.                                                                               und abhängige Gebiete dürfen nicht als Entwick-","2062                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I\nlungsländer im Sinne dieses Gesetzes anerkannt                              Artikel 2\nwerden.\"\nDieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 12 Abs. 1\ndes Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952\n4. § 11 erhält die folgende Fassung:\n(Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.\n,,§ 11\nAnwendungsbereich\nArtikel 3\nDie vorstehende Fassung dieses Gesetzes ist erst-\nmals auf Kapitalanlagen anzuwenden, die nach dem           Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-\n31. Dezember 1972 vorgenommen werden.\"                   dung in Kraft.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 3. November 1972\nDer Bundespräsident\nHeinemann\nDer Bundeskanzler\nBrandt\nDer Bundesminister\nfür Wirtschaft und Finanzen\nSchmidt"]}