{"id":"bgbl1-1972-106-4","kind":"bgbl1","year":1972,"number":106,"date":"1972-09-23T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1972/106#page=11","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1972-106-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1972/bgbl1_1972_106.pdf#page=11","order":4,"title":"Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften","page":1831,"pdf_page":11,"num_pages":2,"content":["Nr. 106 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 23. September 1972                         1831\nHinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,\ndie mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften\nunmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nDatum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift\n- Ausgabe in deutscher Sprache -\nvom          Nr./Seite\nVorschriften für die Agrarwirtschaft\n18. 9. 72  Verordnung (EWG) Nr. 1985/72 der Kommission zur Festset-\nzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und Fein-\ngrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen             19.9. 72          L 214/ 1\n18. 9. 72  Verordnung (EWG) Nr. 1986/72 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide\nund M a I z hinzugefügt werden                                     19.9. 72          L 214/3\n18. 9. 72  Verordnung (EWG) Nr. 1987/72 der Kommission zur Änderung\nder bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-\ngung                                                               19.9. 72          L 214/5\n18. 9. 72  Verordnung (EWG) Nr. 1988/72 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weiß -\nzucker und Rohzucker                                               19.9. 72          L 214/7\n18. 9. 72  Verordnung (EWG) Nr. 1989/72 der Kommission zur Änderung\nder Verordnung (EWG) Nr. 1899/72 über besondere Vorschrif-\nten zur Denaturierung von Weichweizen der Ernte 1972               19.9. 72          L 214/8\nAndere Vorschriften\n18. 9. 72  Verordnung (EWG) Nr. 1990/72 der Kommission zur Wieder-\neinführung des Zollsatzes des Gemeinsamen Zolltarifs für\nStäbe, Profile und Draht, aus Aluminium, massiv, der Tarif-\nnummer 76.02, mit Ursprung in Jugoslawien, dem die in der\nVerordnung (EWG) Nr. 2795/71 des Rates vom 20. Dezember\n1971 vorgesehenen Zollpräferenzen gewährt werden                    19. 9. 71.       !.. 214/9","1832                                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I\nFundstellennachweis B\nVölkerrechtliche Vereinbarungen\nAbgeschlossen am 31. Dezember 1971 - Format DIN A 4 - Umfang 320 Seiten\nDer Fundstellennachweis B enthält die von der Bundesrepublik Deutschland und ihren\nRechtsvorgängern abgeschlossenen völkerrechtlichen Vereinbarungen, die im Bundesgesetz-\nblatt, Bundesanzeiger und ihren Vorgängern veröffentlicht wurden und die - soweit ersicht-\nlich - noch in Kraft sind oder sonst noch praktische Bedeutung habe·n können.\nEinzelstücke können zum Preise von je DM 7,- zuzüglich je DM 0,90 Porto und Ver-\npackungsspesen gegen Voreinsendung des Betrages auf Postscheckkonto „Bundes-\ngesetzblatt\" Köln 399 bezogen werden.\nIm Bezugspreis ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 °/o.\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges. m. b. H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn\nPoslanschriil für Abonnementsbestellungen sowie fü1 Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesgesetzblatt, 53 Bonn 1, Postfach 624, Telefon 22 40 86 - 88.\nDas Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer Aus-\nfertigung verkündet. Laufender Bezu!J nur im Postnbonnement. Ab beste! Jungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10„ beim Verlag vorliegen.\nIm Teil III wird das nls lorl!Jellend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über Sammlung des Bundesrechts vom 10. Juli 1958 (B(,BJ. I\nS. 437) nnch Suchgebieten geordnet veröffentlicht. Der Teil JII kann nur als Verlagsabonnement bezogen werden.\nBezugspreis lür Teil I und Teil II hnlbjährlich je 31,- DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 0,85 DM. Dieser Preis gilt auch für die Bundes-\ngesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1972 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundes-\nge~etzblatt, Köln 3 99 oder gegen Vordusrechnung bzw. gegen Nachnahme.\nPreis dieser Ausgabe 0,85 DM zuzüqlich Versnndqebühr 0,15 DM, bei Lieferung gegen Vorausrechnung zuzüglich Portokosten für die Vorausrechnung.\nIm Bezugspreis ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 '/,."]}