{"id":"bgbl1-1971-85-4","kind":"bgbl1","year":1971,"number":85,"date":"1971-08-27T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1971/85#page=23","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1971-85-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1971/bgbl1_1971_85.pdf#page=23","order":4,"title":"Verkündungen im Bundesanzeiger","page":1399,"pdf_page":23,"num_pages":2,"content":["Nr. 85---Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. August 1971                               1399\nBu ndesgesetzh la t t\nTei I II\nNr. 41, ausgegeben am 24. August 1971\nTag                                                 Inhalt                                             Seite\n12. 8. 71    Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 9/71 - Erhöhung des Zoll-\nkonl.ingents 1971 für Bananen) . / .................................................... .     1029\n5.8. 71     Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Protokolls zur Anderung des Abkommens\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Islamischen Republik Pakistan zur\nVermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den\nSteuern vom Einkommen sowie des Ergänzungsabkommens ........................... .             1030\n10. 8. 71     Bekanntmachung über das Außerkrafttreten des Abkommens zwischen der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland und der Regierung des Kaiserreichs Iran über den gewerb-\nlichen Fluglinienverkehr zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus ........... .      1031\n11.8.71       Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik\nDeutschland und der Republik Singapur über den Luftverkehr zwischen ihren Hoheits-\n9ebicten und darüber hinaus ....................................................... .         1031\nVerkündungen im Bundesanzeiger\nGemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950\n(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich\nhingewiesen:\nVerkündet im             Tag des\nDc1lurn und Bezeichnung der Verordnung                           Bundesanzeiger            Inkraft-\nNr.        vom            tretens\n20. 7. 71  Erste Verordnung der Bundesanstalt für Flug-\nsicherung zur Anderung der Siebenundzwan-\nzigsten Durchführungsverordnung zur Luftver-\nkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für\nAn- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln\nzum und vom Flughafen Bremen)                                       152      19. 8. 71       16. 9. 71\n!JG-1-2-27\n5. 8. 71  Erste Verordnung der Bundesanstalt für Flugsiche-\nrung zur Änderung der Einunddreißigsten Durch-\nführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung\n(Festlegung von Einzelheiten über Landemel-\ndungen)                                                             152      19. 8. 71         2. 9. 71\n96-1-2-31\n19. 8. 71  Verordnung über die Grundsätze für die Ver-\nteilung des Gemeinschaftszollkontingents für Ver-\nedelungsvorgänge bei bestimmten Spinnstoffwaren\nim passiven Veredelungsverkehr der Gemeinschaft                     154      21. 8. 71         1. 9. 71\n29. 7. 71  Strom- und schiffahrtpolizeiliche Anordnung der\nWasser- und Schiffahrtsdirektion Hamburg über\ndi.e Reedebegrenzung und den Umschlag von leicht\nentzündlichen Flüs-sigkeilen auf der Reede nörd-\nlich der Tnsel Neuwerk                                              155      24. 8. 71         1. 10. 71","1400                                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I\nFundsteHennachv,eis A\nBundesrecht ohne völkerrechtliche Vereinbarungen\nAbgeschlossen am 31. Dezember 1970 - Format DIN A 4 - Umfang 232 Seiten\nund Nachtrag, abgeschlossen am 30. Juni 1971.\nDer Fundslellennachweis A enthält - von völkerrechtlichen Vereinbarungen abgesehen - alle nach\ndem 31. Dezember 1963 im Bundesgesetzblatt Teil I und II sowie im Bundesanzeiger verkündeten Vor-\nschriften und die im Bundesgesetzblatt Teil III aufgeführten und noch geltenden Vorschriften mit\nden inzwischen eingetretenen Änderungen.\nFundstellennachY1eis B\nVölkerrechtliche Vereinbarungen\nAbgeschlossen am 31. Dezember 1970 - Format DIN A 4 - Umfang 256 Seiten\nDer Fundstellennachweis B enthält die von der Bundesrepublik Deutschland und ihren Rechts-\nvorgängern abgeschlossenen völkerrechtlichen Vereinbarungen, die im Bundesgesetzblatt,\nBundesanzeiger und ihren Vorgängern veröffentlicht wurden und die - soweit ersichtlich -\nnoch in Kraft sind oder sonst noch praktische Bedeutung haben können.\nEinzelstücke können zum Preise von je DM 7.- zuzüglich je DM 0.50 Porto und Ver-\npackungsspesen gegen Voreinsendung des Betrages auf Postscheckkonto „Bundes-\ngesetzblatt\" Köln 399 bezogen werden.\nIm Bezugspreis ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandteSteuersatzbeträgt5,5%.\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges. m. b. H. - Druck: _Bundesdruckerei Bonn.\nPostanschrift für Abonnementsbestellungen sowie für Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesgesetzblatt, 53 Bonn 1, Postfach 624, Telefon 22 40 86 - 88.\nDas Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer_ Aus-\nfertigung verkündet. Lautender Bezug nur im Postabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. beim Verlag vorhegen.\nIm Teil III wird das als fortgeltend fost4estellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über Sammlung des Bundesrechts vom 10. Juli 1958 (BGB!. I\nS. 437) nach Sach4cbietcn geordnet veröffentlicht. Der Teil III kann nur als Verlagsabonnement bezogen werden.\nBezugspreis für Teil I und Teil Ii halbtährlich je 25,- DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 0,65 DM. Dieser Preis gilt auch für die Bundes-\ngesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1970 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundes-\ngesetzblatt, Köln 3 99, oder gegen Vorausrechnung bzw. gegen Nachnahme.\nPreis dieser Ausgabe 1,30 DM zuzüglich Versandgebühr 0,15 DM, bei Lieferung gegen Vorausrechnung zuzüglich Portokosten für die Vorausrechnung.\nIm Bezugspreis ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 1/1."]}