{"id":"bgbl1-1971-76-5","kind":"bgbl1","year":1971,"number":76,"date":"1971-08-06T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1971/76#page=16","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1971-76-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1971/bgbl1_1971_76.pdf#page=16","order":5,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 38","page":1232,"pdf_page":16,"num_pages":1,"content":["1232                                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 38, ausgegeben am 31. Juli 1971\nTag                                                             Inhalt                                                         Seite\n29. 7. 71      Gesetz zu dem Vertrag vom 11. September 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland\nund der Republik Osterreich über Rechts- und Amtshilfe in Zoll-, Verbrauchsteuer- und\nMonopolangelegenheiten ........................................................... .                                1001\n3.5. 71      Bekanntmachung des Rahmenabkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung des Spanischen Staates über Zusammenarbeit in der\nwissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung ....................... .                              1005\n12. 6. 71      Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Bildung und Wis-\nsenschaft der Bundesrepublik Deutschland und dem Innenministerium der Vereinigten\nStaaten über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der magnetohydrodynamischen Energie-\numwandlung ...................................................................... .                                 1010\n2. 7. 71      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens zur Bekämpfung der Ver-\nbreitung unzüchtiger Veröffentlichungen und der Internationalen Dbereinkunft zur\nBekämpfung der Verbreitung und des Vertriebs unzüchtiger Veröffentlichungen ....... .                              1013\n8. 7. 71      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Dbereinkommens über die Weltorgani-\nsation für Meteorologie ............................................................ .                              1014\n12. 7. 71      Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Stockholmer Fassung der Pariser Ver-\nbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums ........................... .                              1015\n12. 7. 71      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Dbereinkommens zur Befreiung aus-\nländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation ............................... .                            1016\n15. 7. 71      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zollübereinkommens über den internatio-\nnalen Warentransport mit Carnets TIR ............................................. .                               1016\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges. m. b. H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn.\nPostanschrift für Abonnementsbestellungen sowie für Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesgesetzblatt, 53 Bonn l, Postfach 624, Telefon 22 40 86 - 88.\nDas Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer Aus-\nfertigung verkündet. Lautender Bezug nu1 im Postabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. beim Verlag vorliegen.\nIm Teil III wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes übe1 Sammlung des Bundesrechts vom 10. Juli 1958 [BGB!. I\nS. 437) nach Sachgebieten geordnet veröttentlicht. Der Teil III kann nur als Verlagsabonnement bezogen werden.\nBezugspreis für Teil I und Teil II halb1ährlich je 25,- DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 0,65 DM. Dieser Preis gilt auch für die Bundes-\ngesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1970 ausgegeben worden sind. Lielerung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bu'ldes·\ngesetzblatt, Köln 3 99. oder gegen Vorausrechnung bzw. gegen Nachnahme.\nPreis dieser Ausgabe 0,65 DM zuzüglich Versandgebühr 0, 1:i DM, bei Lieferung gegen Vorausrechnung zuzüglich Portokosten für die Vorausrechnung.\nIm Bezugspreis ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 °/,."]}