{"id":"bgbl1-1971-76-4","kind":"bgbl1","year":1971,"number":76,"date":"1971-08-06T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1971/76#page=10","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1971-76-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1971/bgbl1_1971_76.pdf#page=10","order":4,"title":"Verordnung über die Berufsausbildung in der Spinnerei-Industrie","law_date":"1971-07-30T00:00:00Z","page":1226,"pdf_page":10,"num_pages":6,"content":["1224                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I\nim Berufsschulunterricht zusätzlich vermittelten                (3) Der Prüfling soll insbesondere Kenntnisse aus\nKenntnisse, soweit diese für die Berufsausbildung           folgenden Gebieten nachweisen:\nwesentlich sind.\n1. Einsatz allgemeiner Maschinenelemente an Webe-\n(2) Der Prüfling soll insbesondere folgende Auf-             reivorbereitungs- und Webmaschinen;\ngaben durchführen:                                          2. Einsatz elektrischer und elektronischer Bauele-\n1. In einer Arbeitszeit bis zu drei Stunden sollen die          mente an Webereivorbereitungs- und Web-\nwesentlichen zur Bedienung von Webmaschinen                maschinen;\nanfallenden Tätigkeiten nachgewiesen werden.           3. Warten von Maschinen;\n2. In einer Arbeitszeit bis zu drei Stunden sollen          4. Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz;\nUnterscheidungen an betriebsüblichen Garnen\n5. Berechnen von einfachen Ubersetzungsverhält-\n1226                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I\nVerordnung\nüber die Berufsausbildung in der Spinnerei-Industrie\nVom 30. Juli 1971\nAuf Grund des § 25 Abs. 1 des Berufsbildungs-            7. Bedienen von Spinnereivorbereitungsmaschinen;\ngesetzes vom 14. August 1969 (Bundesgesetzbl. I\n8. Bedienen von Feinspinnmaschinen;\nS. 1112), geändert durch das Gesetz zur Änderung\ndes Berufsbildungsgesetzes vom 12. März 1971 (Bun-          9. Knoten, Bedienen von Garnbearbeitungsmaschi-\ndesgesetzbl. I S. 185), wird im Einvernehmen mit                nen;\ndem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung            10. Durchführen von einfachen textilen Prüftechni-\nverordnet:                                                      ken und Kennenlernen der qualitativen Waren-\nbeurteilung;\nErster Teil                          11. Warten und Instandhalten der Maschinen und\nAllgemeine Vorschriften                            Einrichtungen.\n§ 1\nStaatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe                                         § 4\nim Rahmen einer Stufenausbildung                                    Ausbildungsrahmenplan\nDer Ausbildungsberuf                                       (1) Die Vermittlung der Fertigkeiten und Kennt-\nTextilmaschinenführer -   Spinnerei             nisse nach § 3 soll nach folgender Anleitung sachlich\ngegliedert werden:\nsowie der darauf aufbauende Ausbildungsberuf\nTextilmechaniker - Spinnerei                  1. Kenntnisse der textilen Rohstoffe und Erzeug-\nnisse:\nwerden staatlich anerkannt.\na) Ubersicht über Natur- und Chemiefasern, ins-\nbesondere Herkunft, Gewinnung, Eigenschaf-\n§ 2\nten;\nAusbildungsdauer                            b) Spinn- und Farbpartien;\nDie Ausbildungsdauer für den Ausbildungsberuf                c) Garndrehung in Drehung pro Meter (Tim)\nTextilmaschinenführer - Spinnerei beträgt 24 Mo-                     und Garndrehungsrichtungen;\nnate, für den darauf aufbauenden Ausbildungsberuf               d) Garngleichmäßigkeit, Garnreinheit, Garn-\nTextilmechaniker - Spinnerei weitere 12 Monate.                       elastizität,  Garnfestigkeit,  Garndehnung,\nGarndrehung, Drehungsrichtung und deren\nEinfluß auf den nachfolgenden Verarbeitungs-\nprozeß;\nZweiter Teil\ne) Unterscheiden von Garnen und Zwirnen;\nBerufsausbildung                               f) Garnfeinheitssysteme: Nummermetrisch(Nm),\nim Ausbildungsberuf\nTiter denier (Td) und Tex, deren Be- und Um-\nTextilmaschinenführer - Spinnerei\nrechnung, Gewichtsberechnungen;\n§ 3\ng) Eigenschaften textiler Flächengebilde, insbe-\nsondere von Geweben, Maschenwaren, Näh-\nAusbildungsberufsbild                              wirkwaren und Vliesen;\nGegenstand der Berufsausbildung im Ausbildungs-              h) Verhalten von Geweben im Veredlungspro-\nberuf Textilmaschinenführer - Spinnerei sind min-                    zeß, insbesondere Elastizität, Warenober-\ndestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:                   fläche, Reißfestigkeit und Schrumpfung.\n1. Kenntnisse der textilen Rohstoffe und Erzeug-\n2. Kenntnisse der Herstellung von Garnen und\nnisse;\nZwirnen:\n2. Kenntnisse der Herstellung von Garnen und                   a) Arbeitsweise der betriebsüblichen Spinnerei-","Nr. 76 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 6. August 1971                          1227\nd) Aufgabe und Wirkungsweise von Textil-              d) Bandanlegen, Beheben von Band- und Vor-\nmaschinen bei der Herstellung von Zwirnen,            garnbruch, Abziehen von Doppelfäden, Wech-\ninsbesondere beim Fachen, Zwirnen, Effekt-            seln von Spulen, Einfädeln des Vorgarns;\nzwirnen;                                           e) Kontrollieren der Streckwerke hinsichtlich\ne) Aufgabe und Wirkungsweise von Textil-                  der Streckfeldweite, der Bezüge, des Rund-\nmaschinen bei der Veredlung von Garnen,               laufens der Zylinder, der Wickelbildung, Vor-\ninsbesondere beim Gasieren, Mercerisieren,             garnführung, Vorgambelastung und Vorgarn-\nTexlurieren, Färben.                                   spannung;\n3. Kenntnisse der Konstruktion von Garnen und             f) Kontrollieren der Arbeitsorgane;\nZwirnen:                                               g) Kontrollieren von Verzug, Drehung, Aufwin-\na) Spinnstapel und Mittelstapel, Einfluß der              dung;\nStapellänge und Stapelgleichmäßigkeit auf         h) Kontrollieren der Absaugvorrichtungen, Sieb-\nden Verarbeitungsprozeß;                               filter, Transportbänder;\nb) Einfluß der Faserbeschaffenheit nach Quer-           i) Erkennen von Fehlern beim Vorspinnen und\nschnitt und Faseraufbau auf den Verarbei-              Möglichkeit der Verhütung, insbesondere\ntungsprozeß, Bedeutung der Faseranzahl in              Kannen- oder Hülsenverwechslung, unsach-\nGarnquerschnitt;                                       gemäßes Bandauflegen oder falsches Ein-\nc) die Bedeutung von Mischen, Reinigen, Paral-             fädeln des Vorgarns, falsches Kannensetzen;\nlelisieren, Verziehen und Doublieren auf die      k) Folgen zu hoher oder zu niedriger relativer\nGarnqualität;                                          Luftfeuchtigkeit und Temperatur iil den Pro-\nd) Einfluß der Drehung, Aussehen von Garnen,               duktions- und Lagerräumen.\nEinsatz von Garnen mit weicher, mittlerer      8. Bedienen von Feinspinnmaschinen:\nund harter Drehung;\na) Arbeitsweise der Maschinen und deren Ar-\ne) Garncharakteristik von Dreizylinder-, Kamm-,            beitsorgane, insbesondere für Verzug, Dre-\nStreich- und Texturiergarnen und deren Ein-            hung, Aufwindung, Steuerung der Drehzahl,\nsatz in den nachfolgenden textilen Verarbei-           Lieferung, Läufergeschwindigkeit, Kopsauf-\ntungsstufen;                                           bau und Windungszahl, Unterwindungslänge;\nf) Aufbau und Arten von Zwirnen.                     b) Wechseln von Vorgarnspulen oder Vorgarn-\nwalzen, Beheben von Fadenbrüchen, Abzie-\n4. Kenntnisse der Fertigungsabläufe und allgemei-\nnen Betriebsorganisation im Ausbildungsbetrieb:            hen von Doppelfäden, Entleeren von Filter-\nkasten, Vermeiden von Anflug;\na) Die Fertigungsstufen in der Garnerzeugung\nund Garnbearbeitung;                              c) Kontrollieren der Spulenaufhängung, der Vor-\ngarnführung einschließlich der Changierung;\nb) betriebliches Formularwesen;\nd) Kontrollieren der Streckwerke hinsichtlich der\nc) Einführen in die Organisation des Unterneh-             Ober- und Unterriemchen, des Rundlaufens\nmens;                                                  der Zylinder, der Wickelbildung, Vorgarn-\nd) Einführen in das Kostendenken, Lohnabrech-              führung, Vorgarnbelastung und Vorgarn-\nnung.                                                  spannung;\n5. Kenntnisse der Zusammenarbeit im Ausbildungs-          e) Kontrollieren der Seile, Riemen, Schnüre und\nbetrieb:                                                   Ketten;\na) Rechte und Pflichten der Auszubildenden;            f) Kontrollieren der Ringe, Läufer, Ringläufer-\nb) Ausbildungsvergütung;\nschmierung, Spindelzentrierung,. des Spindel-\nantriebs, der Spindel-Aufsätze und Abblas-\nc) Rechte und Pflichten der Mitarbeiter.                   anlagen;\n6. Kenntnisse der Arbeitssicherheit und des Ar-           g) Kontrollieren der Vorgarnspulen oder Vor-\nbeitsschutzes:                                             garnwalzen, Kennzeichnen und Beurteilen des\na) Unfallverhütungsvorschriften, unfallsicheres            Qualitätsausfalls;\nVerhalten;                                        h) Kontrollieren des Kopsaufbaus, der Faden-\nb) Gefahren durch elektrischen Strom;                      bruchabsauganlagen;\nc) Wirksamkeit von Schutzeinrichtungen an              i) Erkennen von Fehlern beim Feinspinnen, ihrer\nMaschinen und mögliche Unfallfolgen bei                Ursachen und möglicher Maßnahmen zu ihrer\nderen Fehlen;                                          Verhütung, insbesondere beim Vorgarnbruch,\nWechsel von Vorgarnspulen oJer Vorgarn-\nd) Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe.\nwalzen, Anspinnen, Fadenbruchbeheben (An-\n7. Bedienen von Spinnereivorbereitungsmaschinen:               drehen);\na) Kennenlernen der Arbeitsweise der Maschi-          k) Kennenlernen der Arbeitsweise von Absetz-\nnen und ihrer Arbeitsorgane;                           maschinen oder Absetzvorrichtungen;\nb) Beschicken der Aufbereitungsmaschinen vom           1) Abdrehen, Absetzen von Hand, Anspinnen;\nBallen oder von Mischkammern, Auswech-            m) Erkennen von Fehlern und Kennenlernen von\nseln der Wickel;                                       Maßnahmen zu ihrer Verhütung, insbeson-\nc) Bedienen von Spinnereivorbereitungsmaschi-              dere falscher Hülsensitz, falsches Anspinnen,\nnen;                                                   falscher Garnzettel, falsche Unterwindung.","1228                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I\n9. Knoten, Bedienen von Garnbearbeitungsmaschi-              a) Bedienen von Spinnereivorbereitungsmaschi-\nnen:                                                         nen in neun Monaten (Absatz 1 Nr. 7);\na) Ubcn der wichtigsten Knotenarten und Ken-             b) Knoten, Bedienen von Garnbearbeitungsma-\nnenlernen ihrer Anwendung, insbesondere im               schinen in drei Monaten (Absatz 1 Nr. 9).\nHinblick auf Carn,irt, Haltbarkeit der Knoten\nin Abhüngigkeil von Faser- und Garneigen-        2. In den folgenden 12 Monaten sollen unter Beach-\nschaften, insbesondere Glülle;                       tung nachstehender zeitlicher Richtwerte vermit-\ntelt werden:\nb) Knoten von IIand und mit mechanischem\na) Bedienen von Feinspinnmaschinen in neun\nKnoter, Uberprüfon der Haltbarkeit der\nMonaten (Absatz 1 Nr. 8);\nKnoten;\nb) Durchführen von einfachen textilen Prüftech-\nc) Aufbüu und Wirklmgsweise von Garnbe-                      niken und Kennenlernen der qualitativen\narbeitungsmaschinen;                                     Warenbeurteilung in drei Monaten (Absatz 1\nd) Wechseln von Ablauf- und Auflaufkörpern,                  Nr.10).\nBeheben von Fadenbrüchen, Uberwachen der\n3. Außerdem hat sich die Berufsausbildung während\nFadenspannung, Fadenreinigung, Abstell- und\nder gesamten Ausbildungszeit auf die übrigen\nKontrollorgane, Auflaufkörperform in bezug\nim Absatz 1 genannten Fertigkeiten und Kennt-\nauf Wicklung und Durchmesser;\nnisse zu erstrecken.\ne) Erkennen von Fehlern und Kennenlernen von\nMaßnahmen zu ihrer Verhütung, insbeson-\ndere falsche Knoten, falsche Fadenspannung,\nDritter Teil\nfalsche Wicklung;\nBerufsausbildung\nf) Einfluß von Fadenreinigung und Fadenspan-\nin dem Ausbildungsberuf\nnung auf die Garn- oder Zwirnqualität.\nTextilmechaniker - Spinnerei\n10. Durchführen von einfachen textilen Prüfungen                                      § 5\nund Kennenlernen der qualitativen Warenbeur-\nteilung:                                                              Ausbildungsberufsbild\na) Stapelziehen;                                        Gegenstand der Berufsausbildung im Ausbildungs-\nb) Bestimmen der Drehungsrichtung von Garnen         beruf Textilmechaniker - Spinnerei sind minde-\nund einfachen Zwirnen;                           stens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse, die\nauf den in § 3 genannten aufbauen:\nc) Bestimmen der Anzahl Drehungen pro Meter\n(Tim);                                           1. Kenntnisse allgemeiner Maschinenelemente;\nd) Durchführen von Fcstigkeitsprüfungen an           2. Kenntnisse der Elektrotechnik;\nGarnen und Zwirnen;\n3. Kenntnisse der Betriebsorganisation im Ausbil-\ne) Bestimmen von Dehnung und Elastizität bei             dungsbetrieb;\nGarnen;\n4. Kenntnisse der Arbeitssicherheit und des Arbeits-\nf) Durchführen von einfachen Faserstoffbestim-\nschutzes;\nmungen;\ng) Erkennen von Spinnfehlern und Fehlkopsen,         5. grundlegende Fertigkeiten in der Metallbearbei-\nBestimmen ihrer Ursachen;                            tung und Mithelfen beim Reparieren und Mon-\ntieren von Textilmaschinen;\nh) Auswirkungen von Spinnereifehlern auf die\nnachfolgenden Verarbeitungsstufen.               6. Vorrichten und Einstellen von Spinnereivorberei-\ntungsmaschinen;\n11. Warten und Instandhalten der Maschinen und            7. Vorrichten und Einstellen von Feinspinnmaschi-\nEinrichtungen:                                           nen;\na) Reinigen und Schmieren von Spinnereimaschi-       8. Mithelfen beim Vorrichten und Einstellen von\nnen nach Vorschrift;                                 Spul- und Zwirnmaschinen;\nb) Kennenlernen      von    Schmierstellen   und\n9. Warten und Instandhalten der Arbeitsgeräte,\nSchmierintervallen;\nMaschinen und Einrichtungen.\nc) Kennenlernen der Lager und ihrer Schmie-\nrung;\n§ 6\nd) Mithelfen beim Warten der Maschinen und\nbei der vorbeugenden Instandhaltung des                          Ausbildungsrahmenplan\nMaschinenparks.                                     (1) Die Vermittlung der Fertigkeiten und Kennt-\nnisse nach § 5 soll nach folgender Anleitung sachlich\n(2) Die Vermittlung der Fertigkeiten und Kennt-        gegliedert werden:\nnisse nach Absatz 1 soll nach folgender Anleitung         1. Kenntnisse allgemeiner Maschinenelemente:\nzeitlich gegliedert werden:\na) Aufgabe, Einsatz und Wirkungsweise von Fe-\n1. In den ersten 12 Monaten sollen unter Beachtung                dern, Keilen, Stiften, Schrauben, Nieten, Bol-\nnachstehender zeitlicher Richtwerte vermittelt                 zen, Zapfen, Klemm- und Sehrumpfverbindun-\nwerden:                                                        gen, Schrauben-, Mutter- und Abschersiche-","Nr. 76 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 6. August 1971                        1229\nrungcn, Dichtungen, Wellen, Achsen, Wälz-          g) Durchführen einfacher Arbeiten beim Aufstel-\nund Gleitlagern, Kupplungen, Kupplungs- und            len, Ausrichten, Befestigen und Inbetriebneh-\nBremsbelägen, Riementrieben, insbesondere              men von Maschinen.\nKeilriemen, Kettengetrieben, Rollenketten,\nReibtriemen, Regelgetrieben, Kurbelgetrieben,   6. Vorrichten und Einstellen von Spinnereivorberei-\nExzentersteuerungen, Exzentern, Zahnradtrie-       tungsmaschinen:\nben und Zahnradübersetzungen;                      a) Vorrichten und Einstellen der Arbeitsorgane\nb) Berechnen von Ubersetzungsverhältnissen;                nach vorgeschriebenen Daten, wie Wickelge-\nc) Einführen in die Grundbegriffe der Mechanik.           wicht, Abstände der Klemmpunkte an Streck-\nwerken, Tourenzahl, Verzug, Doublierung, Ren-\n2. Kenntnisse der Elektrotechnik:                             dement, Vorgarndrehung, Nummer metrisch;\na) StromsUirke, Spannung, Widerstand, Leistung;        b) Kontrollieren aller Maschineneinstellungen;\nb) Schwach- und Starkstrom;                            c) Großputzen einschließlich Kontrollieren aller\nc) Erkennen von Fehlern an Sicherungen, Moto-              Arbeitsorgane und Einstellungen;\nren, elektrischen und elektronischen Steue-\nd) Erkennen schadhafter Maschinenteile;\nrungs-, Kontroll- und Regelelementen, insbe-\nsondere Schaltern, Schützen, Befehlsgeräten        e) Auswechseln schadhafter Maschinenteile nach\nund Meßfühlern an Textilmaschinen;                     Vorschrift und Anweisung;\nd) sicheres Umgehen mit elektrischen Geräten.           f) Auswechseln oder Schleifen von Garnituren.\n3. Kenntnisse der Betriebsorganisation im Ausbil-      7. Vorrichten und Einstellen von Feinspinnmaschi-\ndungsbetrieb:                                          nen:\na) Grundzüge der Betriebsorganisation;                 a) Einstellen des Streckwerkes, der Garnfeinheit\nb) Unterlagen der Lohnberechnung;                          und der Garndrehung;\nc) Kenntnis über Methoden zur Lohnfindung;             b) Einsetzen von Ringläufern bei verschiedenen\nd) Einführung in das Kostendenken;                         Qualitäten und Garnfeinheiten;\ne) Lohn- und Kostenberechnungen einfacher Art;         c) Großputzen einschließlich Kontrollieren aller\nf) Aufgaben der Betriebsleitung und des Betriebs-         Arbeitsorgane und Einstellungen;\nrates.                                             d) Erkennen schadhafter Maschinenteile, insbe-\nsondere Oberzylinder, Unterriemchen, Ober-\n4. Kenntnisse der Arbeitssicherheit und des Arbeits-          riemchen, Käfige, Spindelbänder, Spannrollen,\nschutzes:                                                  Spindeln;\na) Unfallverhütungsvorschriften;                       e) Auswechseln schadhafter Maschinenteile, Spin-\nb) Gefahren durch elektrischen Strom;                      delrichten, Auswechseln von Spindeln;\nc) Wirksamkeit von Schutzeinrichtungen an Ma-           f) Kontrollieren der Spindelzentrierung;\nschinen und mögliche Unfallfolgen bei deren\nFehlen;                                            g) Vorrichten und Einstellen von Absetzmaschi-\nnen oder Absetzvorrichtungen;\nd) Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe.\nh) Kennenlernen der Funktion der Klima- und\n5. Grundlegende Fertigkeiten in der Metallbearbei-            Entstaubungsanlagen.\ntung und Mithelfen beim Reparieren und Mon-\ntieren von Textilmaschinen:                         8. Mithelfen beim Vorrichten und Einstellen von\na) Grundfertigkeiten im Messen, Prüfen, Anrei-         Spul- und Zwirnmaschinen:\nßen, Körnen, Kennzeichnen, Feilen, Sägen,          a) Mithelfen beim Vorrichten und Einstellen mit-\nMeißeln, Scheren, Bohren, Nieten, Senken,              tels vorhandener Lehren und Betriebsanleitun-\nReiben, Gewindeschneiden, Biegen, Richten,             gen des Maschinenherstellers;\nPassen, Schleifen von Werkzeugen;\nb) Einstellen der Kontrollgeräte.\nb) Einführen in das Lesen und Auswerten ein-\nfacher Maschinenzeichnungen, Skizzieren ein-\nfacher Maschinenteile und einfach er Bewe-      9. Warten und Instandhalten der Arbeitsgeräte,\ngungsabläufe;                                      Maschinen und Einrichtungen:\nc) Handhaben von verschiedenen Werkzeugen              a) Warten und vorbeugendes Instandhalten der\nfür Montagezwecke, wie Schraubenschlüssel,             Maschinen;\nAbziehvorrichtungen, Wasserwaage;                  b) Schmieren von Maschinen vor der Inbetrieb-\nd) Auseinandernehmen und Zusammenbauen von                 nahme;\nApparaten und Maschinen, insbesondere von\nc) vorbeugendes Kontrollieren von Maschinen-\nGetrieben;\nteilen zur Verhütung von Störungen;\ne) Aus- und Einbauen von Zählgeräten und\nKugellagern;                                       d) Erkennen von Störungen an Spinnereimaschi-\nnen und Zusatzeinrichtungen, systematisches\nf) Einpassung von Maschinenelementen, insbe-\nEinkreisen und Beseitigen von Fehlern;\nsondere Keilen, Federn, Stiften, Sprengringen,\nSeegeringen;                                       e) Mithelfen beim Beseitigen größerer Störungen.","1230                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I\n(2) Die Vermittlung der Fertigkeiten und Kennt-       3. Aufgabe und Wirkungsweise von betriebsüblichen\nnisse nach Absatz 1 soll nach folgender Anleitung               Spinnereivorbereitungs- und Garnnachbearbei-\nzeitlich gegliedert werden:                                      tungsmaschinen.\n1. In den 12 Monulen sollen unter Beachtung nach-\nstehender zeitlicher Richtwerte vermittelt werden:\n2. Abschnitt\na) Grundlegende Fertigkeilen in der Metallbear-\nbeitung und Mithelfen beim Reparieren und                           Abschlußprüfungen\nMontieren von Textilmaschinen in drei Mo-\n§ 9\nnaten (Absatz 1 Nr. 5);\nPrüfungsanforderungen\nb) Vorrichten und Einstellen von Spinnereivorbe-                       für den Ausbildungsberuf\nreitungsmc1schinen in sechs Monaten (Absatz 1                Textilmaschinenführer - Spinnerei\nNr. 6);\nc) Vorrichten und Einstellen von Feinspinnma-              (1) Die Prüfung erstreckt sich auf die in § 4 auf-\nschinen in zwei Monaten (Absatz 1 Nr. 7);         geführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf die\nim Berufsschulunterricht zusätzlich vermittelten\nd) Mithelfen beim Vorrichten und Einstellen von       Kenntnisse, soweit diese für die Berufsausbildung\nSpul- und Zwirnmaschinen in einem Monat           wesentlich sind.\n(Absatz 1 Nr. 8).\n(2) Der Prüfling soll insbesondere folgende Auf-\n2. Außerdem hat sich die Berufsausbildung während          gaben durchführen:\nder gesamten Ausbildungszeit auf die übrigen im       1. In einer Arbeitszeit bis zu drei Stunden sollen die\nAbsatz 1 genannten Fertigkeiten und Kenntnisse             wesentlichen, zur Bedienung von Feinspinn-\nzu erstrecken.\nmaschinen anfall enden Tätigkeiten nachgewiesen\nwerden.\nVierter Teil                         2. In einer Arbeitszeit bis zu drei Stunden sollen\nPrüfungen                                Unterscheidungen an betriebsüblichen Garnen\nverschiedener Faserstoffe und betriebsübliche\n1. Abschnitt\nMessungen an zwei verschiedenen Garnen zur Be-\nstimmung der Drehungsrichtung, der Drehung pro\nZwischenprüfungen                            Meter und der Reißfestigkeit vorgenommen wer-\nden.\n§ 7\nAllgemeine Bestimmungen                      (3) Der Prüfling soll insbesondere Kenntnisse aus\nfolgenden Gebieten nachweisen:\n(1) Während der Berufsausbildung zum Textil-\nmaschinenführer - Spinnerei soll nach 12 Monaten           1. Textile Rohstoffe und Erzeugnisse;\neine Zwischenprüfung durchgeführt werden.                 2. Garn- und Zwirnherstellung;\n(2) Die Abschlußprüfung im Ausbildungsberuf            3. Konstruktion von Garnen und Zwirnen;\nTextilmaschinenführer - Spinnerei gilt bei Fortset-        4. Fehler bei der Produktion von Garnen und Zwir-\nzung der Berufsausbildung als Zwischenprüfung für              nen;\nden auf diesen Beruf aufbauenden Ausbildungs-\nberuf.                                                     5. Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz;\n§ 8\n6. einfache Garn- und Zwirnberechnungen;\n7. einfache Mengen- und Kostenberechnungen;\nPrüfungsanforderungen\n(1) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in      8. Wirtschafts- und Sozialkunde.\n§ 4 für die ersten 12 Monate aufgeführten Fertigkei-\nten und Kenntnisse sowie auf die im Berufsschul-                                       § 10\nunterricht zusätzlich vermittelten Kenntnisse, soweit                         Prüfungsanforderungen\ndiese für die Berufsausbildung wesentlich sind.                             für den Ausbildungsberuf\nTextilmechaniker - Spinnerei\n(2) Der Prüfling soll insbesondere folgende Auf-\ngaben durchführen: In einer Arbeitszeit bis zu drei            (1) Die Prüfung erstreckt sich auf die in § 6 auf-\nStunden soll eine Spinnereivorbereitungs- und eine         geführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf die\nGarnnachbearbeilungsmaschine bedient werden.               im Berufsschulunterricht zusätzlich vermittelten\nVorkommende Fehler sollen vom Prüfling erkannt             Kenntnisse, soweit diese für die Berufsausbildung\nund ihre Ursachen erläutert werden. Dazu sollen            wesentlich sind.\nmindestens an jeder Maschine Ab- und Auflaufkör-              (2) Der Prüfling soll insbesondere folgende Auf-\nper ausgewechselt sowie Vorgarn- und Fadenbrüche           gaben durchführen:\nbehoben werden.\n1. In einer Arbeitszeit bis zu vier Stunden soll eine\n(3) Der Prüfling soll insbesondere Kenntnisse aus           Spinnereivorbereitungs- oder Feinspinnmaschine\nfolgenden Gebieten nachweisen:                                 nach erfolgtem Großputzen geschmiert werden,\nmittels vorhandener Lehren auf ein anderes Garn-\n1. Natur- und Chemiefasern;\nsortiment nach gegebener Vorschrift eingestellt\n2. Garndrehungen und Drehungsrichtungen, Garn-                 und die Richtigkeit der Einstellung nach erfolg-\nfeinheit;                                                  tem Probelauf kontrolliert werden.","Nr. 76 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 6. August 1971                          1231\n2. In einer Arbeitszeit bis zu zwei Stunden soll der                         Sechster Teil\nEinbau einfacher Austauschteile an einer Spinne-\nUbergangs-\nreivorbereitungs- oder Feinspinnmaschine mit an-\nund Schlußbestimmungen\nschließendem Probelauf und Uberprüfung auf\nrichtige Funktion vorgenommen werden.\n§ 13\n3. In einer Arbeitszeit bis zu zwei Stunden sollen\nAufhebung von Vorschriften\nStörungen und deren Ursachen an Spinnereivor-\nbereitungs-, Feinspinn- oder Garnnachbearbei-            Die bisher im Verwaltungsverfahren festgelegten\ntungsmaschinen erkannt und Maßnahmen zu               Berufsbilder, Berufsbildungspläne und Prüfungsan-\nderen Beseitigung vorgeschlagen werden.               forderungen für die Lehrberufe, Anlernberufe und\nvergleichbar geregelten Ausbildungsberufe, die in\n(3) Der Prüfling soll insbesondere Kenntnisse aus      dieser Rechtsverordnung geregelt sind, insbeson-\nfolgenden Gebieten nachweisen:                             dere die Ausbildungsberufe Zweizylinderspinner\n1. Einsatz allgemeiner Maschinenelemente an Spin-         und Baumwollspinner, sind nicht mehr anzuwenden.\nnereivorbereitungs-, Feinspinn- oder Garnnach-\nbearbeitungsmaschinen;\n2. Einsatz elektrischer und elektronischer Bauele-                                  § 14\nmente an Spinnereivorbereitungs-,        Feinspinn-                     Ubergangsregelung\noder Garnbearbeitungsmaschinen;\n(1) Für Berufsbildungsverhältnisse, die bei In-\n3. Warten von Maschinen;                                   krafttreten dieser Verordnung länger als 12 Monate\n4. Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz;                    bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter\nanzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien ver-\n5. Berechnen von einfachen Ubersetzungsverhält-            einbaren die Anwendung der Vorschriften dieser\nnissen;\nVerordnung.\n6. Berechnen von Materialeinsatz, Produktionszeit;\n(2) Für Berufsbildungsverhältnisse, die bei In-\n7. Wirtschafts- und Sozialkunde.                          krafttreten dieser Verordnung noch nicht 12 Monate\nbestehen, kann die zuständige Stelle zur Vermei-\ndung unbilliger Härten genehmigen, daß die bis-\nFünfter Teil                         herigen Vorschriften weiter angewendet werden.\nAusbildungsplan\nund Berichtshefte\n§ 15\n§ 11                                                 Berlin-Klausel\nAusbildungsplan                          Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\nDer Ausbildende hat unter Zugrundelegung des           leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nAusbildungsrahmenplans für den Auszubildenden             blatt I S. 1) in Verbindung mit § 112 des Berufsbil-\neinen Ausbildungsplan zu erstellen.                       dungsgesetzes auch im Land Berlin.\n§ 12\nFührung des Berichtsheftes                                           § 16\nDer Auszubildende hat regelmäßig ein Berichts-                              Inkrafttreten\nheft zu führen. Der Ausbildende hat die Führung              Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-\ndes Berichtsheftes regelmäßig zu überprüfen.              kündung in Kraft.\nBonn, den 30. Juli 1971\nDer Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen\nIn Vertretung\nDr. R oh w e d d e r"]}