{"id":"bgbl1-1971-70-1","kind":"bgbl1","year":1971,"number":70,"date":"1971-07-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1971/70#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1971-70-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1971/bgbl1_1971_70.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1971 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1971)","law_date":"1971-07-26T00:00:00Z","page":1065,"pdf_page":1,"num_pages":42,"content":["1065\nBundesgesetzblatt\nTeill                                                                                          Z1997A\n1971                     Ausgegeben zu Bonn am 28. Juli 1971                                                                                               Nr. 70\nTag                                                        I n h a 1t                                                                                     Seite\n26. 7. 71   Gesetz über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr\n1971 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1971) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           1065\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nßundesgcsetzhlall Teil II Nr. 36 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    1107\nVerkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            1108\nGesetz\nüber die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens\nfür das Jahr 1971\n(ERP-Wirtschaftsplangesetz 1971)\nVom 26. Juli 1971\nDer Bundestag        hat  dc1s  folgende     Gesetz be-                      (3) Die dem damaligen Bundesschatzminister -\nschlossen:                                                                 jetzt Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen -\ndurch § 3 des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1969 vom ·\nErster Teil                                       22. Mai 1969 (Bundesgesetzbl. II S. 1021) und dem\nAllgemeine Aufgaben des                                    Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen durch\nERP-Sondervermögens                                       § 3 des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1970 vom\n22. Dezember 1970 (Bundesgesetzbl. I S. 1797) erteil-\n§ 1                                           ten Ermächtigungen zur Beschaffung von Geldmit-\nDer diesem Gesetz nach § 7 des Gesetzes über die                         teln im Wege des Kredites bleiben wirksam.\nVerwaltung des ERP-Sondervermögens vom 31. Au-                                 (4) Der Bundesminister für Wirtschaft und Finan-\ngust 1953 (Bundesgesetzbl.l S. 1312) beigefügte Wirt-                     zen kann die Mittel nach den Absätzen 1 bis 3 bis\nschaftsplan - Teil I a des Gesamtplans des ERP-                           zur Verausgabung außer bei der Deutschen Bundes-\nSondervermögens für das Jahr 1971 - wird in Ein-                           bank auch anderweitig anlegen.\nnahme und Ausgabe auf\n2 024 818 000 Deutsche Mark\nfestgestellt.                                                                                                                 § 4\n§ 2                                                (1) Der Bundesminister für Wirtschaft und Finan-\nzen wird ermächtigt, Bürgschaften, Garantien oder\nDer Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen                          sonstige Gewährleistungen bis zum Gesamtbetrag\nkann Kassenmittel des ERP-Sondervermögens bis                              von 300 000 000 Deutsche Mark zu Lasten des ERP-\nzur Verausgabung für die in den ERP-Wirtschafts-                           Sondervermögens zu übernehmen. Diese Gewähr-\nplänen vorgesehenen Verwendungszwecke außer                               leistungen können auch abweichend von § 2 des\nbei der Deutschen Bundesbank auch bei Hauptleih-                          Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sonderver-\ninstituten des ERP-Sondervermögens anlegen.                                mögens und, soweit erforderlich, zu erleichterten\nBedingungen übernommen werden.\n§ 3                                                (2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden\n(1) Der Bundesminister für Wirtschaft und Finan-                         die Gewährleistungen angerechnet, für die das ERP-\nzen wird ermächtigt, zur Deckung von Ausgaben -                            Sondervermögen noch in Anspruch genommen wer-\nauch abweichend von § 2 des Gesetzes über die                              den kann oder in Anspruch genommen worden ist\nVerwaltung des ERP-Sondcrvermögens                   für das               und für die erbrachten Leistungen keinen Ersatz er-\nJahr 1971 Kredite bis zur Höhe von 207 216 000                             langt hat.\nDeutsche Mark aufzunehmen.                                                     (3) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne In-\n(2) Dem Kreditrahmen nach Absatz 1 wachsen die                          anspruchnahme von seiner Haftung frei wird oder\nBeträge zur Tilgung von im Jahr 1971 fällig werden-                        Ersatz für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine\nden Krediten zu, deren Höhe sich aus der Finanzie-                         übernommene Gewährleistung auf den Höchstbetrag\nrungsübersicht (Teil II des Gesamtplans) ergibt.                           nicht mehr anzurechnen.","1066                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I\n§ 5                                                      § 7\nDie Vorschriften des § 65 Abs. 7 der Bundes-              Der Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen\nhaushaltsordnung finden im Jahr 1971 auf das Eigen-       wird ermächtigt, Kredite bis zur Höhe von 212000000\nkapitalfinc:mzierungsprogramm in Berlin keine An-         DM zur Tilgung von im Jahr 1971 fällig werdenden\nwendung. In Bctciligungsvcrlrügen darf ein fester         Krediten aufzunehmen (Finanzierungsübersicht\nVeräußerungspreis vereinbart werden.                      Teil II des Gesamtplans -) .\nDritter Teil\nzweiter Teil                                    Gemeinsame Bestimmungen\nERP-Investitionshilie                                              § 8\nDie §§ 2 bis 5 und 7 gelten bis zum Tage der\n§ 6\nVerkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1972\nDer diesem Gesclz nach § 2 des ERP-Investitions-        weiter.\nhilfegesetzes vom 17. Oktober 1967 (Bundesgesetz-                                   § 9\nblatt I S. 989) in der Fassung des Gesetzes zur Ände-\nrung des ERP-Investitionshilfegesetzes vom 24. Juli         Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1\n1968 (Bundesgesetzbl. I S. 857) beigefügte Wirt-          des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952\nschaftsplan - Teil I b des Gesamtplans des ERP-           (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.\nSondervermögens für das Jahr 1971 - wird in Ein-\nnahme und Ausgabe auf                                                              § 10\n95 805 000 Deutsche Mark                    Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar\nfestgestellt.                                             1971 in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 26. Juli 1971\nDer Bundespräsident\nHeinemann\nDer Bundeskanzler\nBrandt\nDer Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen\nSchiller","Nr. 70 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Juli 1971  1067\nGesamtplan\ndes ERP-Sondervermögens 1971\nTeil I a:    Wirtschaftsplan nach § 7 des Gesetzes\nüber die Verwaltung des ERP-Sonder-\nvermögens vom 31. August 1953\nTeil Ib:      Wirtschaftsplan nach § 2 des ERP-Inve-\nstitionshilfegesetzes vom: 17. Oktober\n1967 in der Fassung des Gesetzes zur\nÄnderung des ERP-Investitionshilfe-\ngesetzes vom 24. Juli 1968\nTeil II:      Finanzierungsübersicht\nTeil III:    Kreditfinanzierungsplan\nAnlagen:\nNachweisung über die Anlage von\nKassenmitteln und über die Vorfinan-\nzierung von Darlehen\nNachweisung des ERP-Sonder-\nvermögens nach dem Stand vom\n31. Dezember 1969\nTeil I a\nWirtschaftsplan\nnach§ 7 des Gese_tzes\nüber die Verwaltung des ERP-Sondervermögens\nvom 31. August 1953\nKapitel    (Ausgaben):   Bundesgebiet (ohne Berlin)\nKapitel 2 (Ausgaben):    Berlin\nKapitel 3 (Ausgaben):    Entwicklungshilfe (einschließlich Schuldendienst)\nKapitel 4 (Ausgaben):    Sonstige Ausgaben\nKapitel 5 (Einnahmen):   Einnahmen\nKapitel 6:               Exportfinanzierung\nKapitel 7:               Treuhandverwaltung\n- Anleihe der Export-Import-Bank Washington -","1068                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I\nKap.1\n--------\nBetrag        Betrag\nTitel                                                                                                Ist-Ergebnis\nfür          für\nZweckbestimmung                                                                1969\nFunkt.-                                                                        1971         1970\nI<ennzifl.                                                                                               1 000 DM\n1--- ---\nDM\n------~-·-- --\nDM    -,-\n1                                '.l                                           3           4              5\nAusgaben\nAbweichend von den allgemeinen ERP-Konditionen\ndürfen Kredite zu erleichterten Bedingungen gewährt\nwerden, sofern der Förderungszweck nur durch derartige\nBedingungen erreicht werden kann.","Nr. 70 -      Tag der Ausgabe: Bonn, den 28, Juli 1971                    1069\nBundesgebiet (ohne Berlin)\nErläuterungen\nZu Kap.1\nDurch verbindliche Zusagen sind bzw. sollen gebunden werden bei:\nJahre\nTitel                   Zweckbestimmung                              1971 1972     1973    1974 1975\nin Millionen DM\n862 01   Gewerbliche Wirtschaft\nb) Verbesserung der Wirtschaftsstruktur in\nAgrargebieten       ........................             40   35\nd) Refinanzierung privater Kapitalbeteili-\ngungen    ..............................\n7) *)\nf) Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegs-\nsachgeschädigte      ......................              10\n5*)\n862 03   Rationalisierungsmaßnahmen von See-\nhafenbetrieben ...      ············ ...........             15   15        15\n862 04   Finanzierung ausländischer Aufträge an\ndeutsche Schiffswerften .................. 75                     75        97     97   96\n862 06   Handelsflotte     ...........................                24   24        45     45   45\n86207    Umstrukturierung im Saarland und in son-\nstigen Bergbaugebieten        ..................             95   90        45\n862 08 Wasserwirtschaft         ........................              30   30        20\n862 09   Reinhaltung der Luft , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10     5        5\n299  286       227    142  141\n•) Im ERP-Wirtscbaltsplan 1971 enthalten","1070                              Bundesgesetzbh1tt, Jahrgang 1971, Teil I\nKap.1\nTitel                                                                      Betrag      Betrag\nIst-Ergebnis\nfür         für\nZweckbestimmung\nFunkt.-                                                                      1971        1970         1969\nKennzifi.\nDM          DM        1000 DM\n3           4           5\n862 01  Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung kleiner und\nAnl. 1/A    mittlerer Unternehmen ............................ .          360 000 000 342 000 000     286 701\nDie für die gewerbliche Wirtschaft der Vertriebenen, Flücht-\nlinge und Kriegssachgeschädigten veranschlagten Mittel\ndürfen bis zur Verausgabung für den vorgesehenen Ver-\nwendungszweck als Liquiditätshilfen für die Gewährung von\nBetriebsmittelkrediten zugunsten von Vertriebenen, Flücht-\nlingen und Kriegssachgeschädigten eingesetzt werden.\nDie für die Kredit.- oder Beteiligungsgarantiegemeinschaften\nder mittelständischen gewerblichen Wirtschaft veranschlagten\nMittel dürferi bis zur Verausgabung für den vorgesehenen\nVerwendungszweck neu gegründeten Bundeskredit- oder\n-beteiligungsgarantiegemeinschaften überlassen werden .\nVerpflichtungsermächtigung                     12 000 000 DM\nfällig im Jahr 1972.","Nr. 70 -            Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Juli 1971                                                     1071\nBundesgebiet (ohne Berlin)\nErläuterungen\nZu Tit. 862 01                                                                              lagen vorgesehen. Hierbei ist insbesondere an die Förde-\nrung von Gemeinschaftsanlagen gedacht, um einen möglichst\nDie ERP-Kreditprogrammc für kh~ine und mittlere Unter-                                    großen Nutzeffekt zu erreichen.\nnehmen sollen - entsprechend den Grundsätzen der Struk-\nturpolitik der Bundesregierung für diese Unternehmen - in                                 Zu f)\nZukunft noch stärker auf die Leistungssteigerung dieser Un-\nternehmen ausgerichtet werden.                                                            Vorgesehen sind\nIm einzelnen sind vorgesehen Kredite                                                      aa) für die Gewährung von Krediten zur\nFinanzierung von Rationalisierungs-,\na) für Maßnahmen in Gebieten der Regio-\nnalen Aktionsprogramme . . . . . . . . . . . . . . 175 000 000 DM                          Modernisierungs- und Umstellungsmaß-\nnahmen sowie zum Auf- und Ausbau\nb) zur Verbesserung der gewerblichen Wirt-                                                     kleinerer und mittlerer Unternehmen\nschaftsstruktur in Agrargebieten . . . . . . . 40 000 000 DM                               solcher Vertriebenen, Sowjetzonenflücht-\nc) zur Förderung der Existenzgründungen                                                        linge, Kriegssachgeschädigten und Eva-\nund zur Errichtung von Betrieben in                                                        kuierten, die infolge der erlittenen\nneuen Wohnsiedlungen . . . . . . . . . . . . . . . . 85 000 000 DM                         Kriegs- und Kriegsfolgeschäden noch\nd) zur Refinanzierung privater Kapitalbetei-                                                   der Zuführung von Krediten aus öffent-\nligungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 000 000 DM         lichen Mitteln zu erleichterten Zins-,\nTilgungs- und Sicherungsbedingungen\ne) zur Förderung der elektronischen Daten-\nbedürfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 500 000 DM\nverarbeitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 000 000 DM\nf) für die gewerbliche Wirtschaft der Ver-                                                    10 000 000 DM sind auf Grund einer\nfrüheren Verpflichtungsermächtigung zu-\ntriebenen, Flüchtlinge und Kriegssachge-\ngesagt.\nschädigten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 000 000 DM\ng) zur Verbesserung der Wettbewerbsfähig-                                                 bb) für die Gewährung von Krediten an\nkeit von Presseunternehmen . . . . . . . . . . .                       5 000 000 DM        nichtdeutsche Flüchtlinge und Ver-\nh) für Kredit- oder Beteiligungsgarantie-                                                      schleppte zum Aufbau von selbständi-\ngen Existenzen ..................... .                              1500000 DM\ngemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         2 000 000 DM\n20 000 000 DM\n360 000 000 DM\nZu a)                                                                                     Zug)\nIn Ergänzung zu den im Bundeshaushaltsplan veranschlag-                                   Die Kredite sollen kleineren und mittleren Presseunterneh-\nten Mitteln für Maßnahmen der regionalen Wirtschaftsförde-                                men für Investitionen zur Verbesserung ihrer Wettbewerbs-\nrung sollen Kredite an kleine und mittlere Unternehmen                                    fähigkeit zur Verfügung gestellt werden.\n(Handel, Handwerk, Kleingewerbe, Gaststätten- und Beher-\nbergungsgewerbe) sowie an Unternehmen der mittleren ver-                                  Zu h)\narbeitenden Industrie gewährt werden.                                                     Aus den veranschlagten Mitteln sollen Kredite an Kredit-\noder Beteiligungsgarantiegemeinschaften der mittelständi-\nZu b)                                                                                     schen gewerblichen Wirtschaft zur Bildung oder Erhöhung\nDer Betrag ist auf Grund einer früheren Verpflichtungs-                                   von Haftungsfonds gewährt werden.\nermächtigung zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur in                                  Die durch die vorzeitige Bereitstellung der· Mittel erzielten\nAgrargebieten zugesagt.                                                                   Zinseinnahmen haben die Bundeskredit- oder -beteiligungs-\ngarantiegemeinschaften zur Deckung ihrer Anlaufkosten zu\nZu c)                                                                                     verwenden.\nGefördert werden sollen die Gründung selbständiger Exi-                                   Bei diesen ERP-Kreditprogrammen werden Kooperationsvor-\nstenzen durch Nachwuchskräfte sowie die Errichtung von                                    haben bevorzugt berücksichtigt, wenn sie eine Verbesserung\nBetrieben in neuen Wohnsiedlungen, neugeordneten Stadt-                                   der Leistungskraft der einzelnen Kooperationspartner bei\nteilen und Gewerbegebieten kleiner und mittlerer Unter-                                   Wahrung ihrer Selbständigkeit bedeuten.\nnehmen (Handel, Handwerk, Kleingewerbe, Gaststätten- und\nBeherbergungsgewerbe).\nVerpflichtungsermächtigungen:\nZu d)                                                                                     zu d)\nUm die Beschaffung von haftendem Kapital zu erleichtern,                                  Zur kontinuierlichen Fortführung der Refinanzierung priva-\nkönnen Kapitalbeteiligungsgesellschaften Kredite zur Re-                                  ter Kapitalbeteiligungen ist eine Verpflichtungsermächtigung\nfinanzierung von Beteiligungen an kleinen und mittleren                                   bis zur Höhe von 7 000 000 DM auf das Aufkommen des J ah-\nUnternehmen erhalten.                                                                     res 1972 erforderlich.\nzu f)\nZu e)                                                                                     Um eine Kreditversorgung der gewerblichen Wirtschaft der\nUm kleinen µnd mittleren Unternehmen die Möglichkeit zu                                  Vertriebenen, Flüchtlinge und Kriegssachgeschädigten zu ge-\neröffnen, an dem technischen Fortschritt durch die Einfüh-                                währleisten, ist eine Verpflichtungsermächtigung bis zur\nrung von elektronischen Datenverarbeitungsanlagen teilzu-                                 Höhe von 5 000 000 DM auf das Aufkommen des Jahres 1972\nnehmen, sind Kreditmittel für die Beschaffung solcher An-                                erforderlich.","1072                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I\nKap.1\nTitel                                                                  Betrag     Betrag\nIst-Ergebnis\nfür       für\nZweckbestimmung\nFunkt.-                                                                   1'971     1970        1969\nKennzift.                                                                                      1000 DM\nDM        DM\n4           5\n862 02   Umstellungsinvestitionen der gewerblichen Wirtschaft ..      18 000 000 15 000 000         3 665\n634\n862 03   Rationalisierungsmaßnahmen von Seehafenbetrieben ....        22 000 000 15 000 000         8 070\n730\n862 04   Fimrnzicrung ausländischer Aufträge an deutsche Schiffs-\n634      werften .......................................... .       75 000 000 90 000 000      104 231\n862 06   Modernisierung der deutschen Handelsflotte                   24 000 000 24 000 000       28 326\n7[]0\n862 07   Umstrukturierung im Saarland und sonstigen Bergbau-\nAnl. 1/ß    gebieten ......................................... .       95 000 000 89 500 000      124 516","Nr. 70 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Juli 1971                                                      1073\nBundesgebiet (ohne Berlin)\nErläuterungen\nZu Tit. 862 02                                                Zu Tit. 862 06\nDie Kredite sollen zur Finanzierung von Investitionen der     Die Kredite sind zur Finanzierung von Seeschiffsneubauten\nUnternehmen der gewerblichen Wirtschaft verwendet wer-        deutscher Reeder bestimmt.\nden, die durch wesentliche Strukturiinderungen eines ganzen\nProduktionszweiges ihr Produk lionsprogramm umstellen         Der Betrag ist auf Grund früherer Verpflichtungsermächti-\ngungen zugesagt.\nmüssen.\nKleine und mittlere: Unternehmen sollen bevorzugt werden.\nZu Tit. 862 07\nZu Tit. 862 03                                                  Veranschlagt sind Kredite für die gewerbliche Wirtschaft im\nDie Mittel sind für den Ausbau und zur Rationalisierung von   Saarland und in sonstigen Bergbaugebieten.\nSeehafen betrieben vorgesehen.                                Die Mittel sind vorgesehen zur Verbesserung der Wirt-\nVom veranschlagten Betrag sind 1970 15 000 000 DM zuge-       schaftsstruktur\nsagt worden.                                                  1. solcher    Bergbaugebiete,                  einschließlich\nSaarland, die von Bergwerksstillegungen,\nZu Tit. 862 04                                                     insbesondere im Steinkohlenbergbau, be-\ntroffen sind . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 000 000 DM\nVeranschlagt sind Kredite zur Fimmzierung ausländischer\n2. des Saarlandes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 000 000 DM\nAufträge an deutsche Schiffswerften.\nDer Betrag ist auf Grund früherer Verpflichtungsermächti-     Der Betrag ist auf Grund früherer Verpflichtungsermächti-\ngungcn zugesagt.                                              gungen zugesagt.","1074                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I\nKap.1\nTitel                                                                     Betrag            Betrag\nIst-Ergebnis\nfür              für\nZweckbestimmung\nFunkt.-                                                                      1971             1970              1969\nKennziff.\nDM               DM             1 000 DM\n--------------------------1-------                     ·-·----\n3                 4                5\n853 01      Förderung von Infrastrukturmaßnahmen von Gemeinden\n549          in Agrargebieten .................................. .                                              74 765\n853 02      Förderung von Investitionen der Gemeinden .......... .      125 000 000       125 000 000\n549\n862 08    . Maßnahmen zur Förderung der Wasserwirtschaft ...... .       142 000 000        15 400 000            15 746\n330\n862 09      Maßnahmen zur Förderung der Reinhaltung der Luft             12 000 000        10 000 000               4 712\n330\n862 10      Praktikantenausbildung im Ausland .................. .          300 000           300 000                 241\n159\n681 01      Dankesspende ...................................... .           700 000           760 000                 680\n152\n685 01      Förderung der Werbemaßnahmen des Saarlandes                     500 000           500 000                 400\n699                                              ,·•\n..\nGesamtausgaben ....       874 500 000       727 460 000\nAbschluß\nZuschüsse für laufende Zwecke                                                            1200 000 DM\nAusgaben für Investitionen ............................................. .           783 000 000 DM\nBesondere Finanzierungsausgaben                                                        90 300 000 DM\nGesamtausgaben ....           874 500 000 DM","Nr. 70 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Juli 1971                            1075\nBundesgebiet (ohne Berlin)\nErläuterungen\nZu Tit. 853 02                                                   Zu Tit. 862 10\nDie Maßnahmen zur regionalen Wirtschaftsförderung sollen         Die Mittel sollen der Carl-Duisberg-Gesellschaft für Nach-\ndurch weitere Infrastrukturinvestitionen der Gemeinden er-       wuchsförderung e. V. als Darlehen zur Verfügung gestellt\ngänzt werden. Hierfür sollen zusätzlich ERP-Mittel nach          werden, damit die Gesellschaft ihrerseits Darlehen an deut-\nMaßgabe entsprechender Richtlinien bereitgestellt werden.        sche Praktikanten und Werkstudenten, die sich zu Aus-\nDie Mittel sind vorgesehen für Vorhaben in Schwerpunkten         bildungszwecken in den OECD-Ländern aufhalten, gewähren\nin Gebieten de1 Regionalen Aktionsprogramme und in Bun-          kann.\ndesausbauorten außerhalb dieser Gebiete.\nZu Tit. 681 01\nZu Tit. 862 08\nIm Rahmen einer Dankesspende des deutschen Volkes für\nDie Mittel sind zur Finanzierung vordringlicher Investitio-      die von den Vereinigten Staaten von Amerika in der Nach-\nnen in Schwerpunkten zum Schutz der Gewässer gegen Ver-          kriegszeit gewährten Hilfeleistungen werden Reise- und\nunreinigungen vorgesehen.                                        Studienkosten amerikanischer Studierender in Deutschland\nWeitere 5 000 000 DM sind bei Kap. 7 Tit. 862 01 veranschlagt.   sowie dabei entstehende sonstige Kosten (z. B. für Tagun-\ngen) übernommen.\n30 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-\nermächtigung zugesagt.\nZu Tit. 685 01\nZu Tit. 862 09                                                     Der Zuschuß soll der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung\nDie Mittel sollen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft        Saar mbH, Saarbrücken, zur Mitfinanzierung von Werbe-\nzur Mitfinanzierung von Anlagen zur Reinhaltung der Luft         maßnahmen zur Förderung\nzur Verfügung gestellt werden.                                   a) des Absatzes saarländischer Erzeugnisse\n10 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-      b) der Strukturverbesserung und Industrieansiedlung\nermächtigung zugesagt.                                           zur Verfügung gestellt werden.","1076                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I\nKap.2\nTitel                                                                                                Betrag                Betrag\nIst-Ergebnis\nfür                    für\nZweckbeslimmung\nFunkt.-                                                                                                1971                   1970                   1969\nKennzifi.\n.....\nDM      ---- --··-\nDM\n-------~--\n,. ______   1 000 DM\n3                      4                      5\nAusgaben\nIn Anbetracht der besonderen politischen Lage Berlins\nkönnen im Rahmen der veranschlagten Mittel Finanzie-\nrungshilfen gewährt oder Beteiligungen übernommen wer-\nden, bei denen die üblichen bankmäßigen und betriebs-\nwirtschaftlichen Voraussetzungen nicht oder nicht in\nvollem Umfang vorliegen, die jedoch im Hinblick auf die\npolitische Zielsetzung der Berlinhilfe gerechtfertigt er-\nscheinen.\nAbweichend von den allgemeinen ERP-Konditionen\nkönnen Kredite und Beteiligungen zu erleichterten Be-\ndingungen gewährt werden, sofern der Förderungszweck\nnur durch derartige Bedingungen erreicht werden kann.\n685 01   Maßnahmen zur Förderung der Forschung ............. .                                       2 800 000             2 800 000                     2 856\n119\n685 02   Maßnahmen zur Förderung von Veranstaltungen ....... .                                         400 000                200 000                       39\n699       Die Mittel sind mit denen des Tit. 685 03 deckungsfähig.\n685 03   Maßnahmen zur Förderung von Ausstellungen ........ .                                        1300000                1 300 000                      943\n613       Die Mittel sind mit denen des Tit. 685 02 deckungsfätiig.\n685 04   Werbemaßnahmen .................................. .                                           300 000                35-0 000                     265\n699\n685 06   Sonstige wirtschaftliche Förderungsmaßnahmen ........ .                                       670 000                750 000                      412\n699\n862 01    Maßnahmen zur Förderung der Berliner Wirtschaft durch\n691       Gewährung von Investitionskrediten ............... .                                    285 000 000          268 000 000                  210 428\nDie Mittel sind mit denen der Titel 862 02, 862 04 und 831 01\ndeckungsfähig.\nVerpilichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . .             90 000 000 DM;\ndavon fällig:\nJahr 1972 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 000 000 DM\nJahr 1973 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 000 000 DM\n862 02    Maßnahmen zur Förderung der Berliner Wirtschaft durch\n699       die Gewährung von Betriebsmittelkrediten .......... .                                                                                         1 580","Nr. 70 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Juli 1971                                  1077\nBerlin\nErläuterungen\n6\nZu Kap. 2                                                                       Berlin als Messestadt führt seit 1969 die Modemesse „Inter-\nchic\" durch.\nDurch verbindliche Zusagen sind bzw. sollen gebunden\nwerden bei:                                                                   Diese Ausstellungen werden anteilig aus Mitteln des Lan-\ndeshaushalts Berlin und des ERP-Sondervermögens finan-\nJahr                    ziert.\nTitel          Zweckbestimmung               1971      1972      1973         Ferner sollen die Mittel für weitere Ausstellungen und Un-\nin Millionen DM               tersuchungen zur Ausgestaltung Berlins als Messestadt\nverwendet werden.\n862 01    Jn vcsti tion skredi te              90       30\n60*)       30*)\n862 03    Aufbaumaßnahmen                       5        5                  Zu Tit. 685 04\n862 04    Förderung des Absatzes                                              Die veranschlagten Mittel sind vorgesehen\nBerliner Erzeugnisse .....          70        50                    aa) zur allgemeinen Wirtschaftswerbung\n20*)       50*)\nbb) für den Einsatz eines Werbefilms für den Berliner\n165       165        80               Fremdenverkehr\n•) Im ERP-Wirtschaftsplan 1971 enthalten\nSoweit die Mittel zur Finanzierung von Investitionen nicht ausreichen,\nist der Bedarf aus dem Ansatz zur Förderung des Absatzes Berliner\nErzeugnisse (Tit. 862 04) zu entnehmen.                                  Zu Tit. 685 06\nNach einer Vereinbarung mit der Regierung der Vereinig-\nZu Tit. 685 01                                                                  ten Staaten von Amerika hat das ERP-Sondervermögen\njährlich 500 000 DM für Zwecke zur Verfügung zu stellen,\nDie Mittel sind für die Förderung solcher Forschungsvor-                      die sowohl der Förderung der Berliner Wirtschaft als auch\nhaben veranschlagt, deren Ergebnisse erwarten lassen, daß\nden Interessen der Vereinigten Staaten von Amerika\nsie als Ausgangspunkt für die technische und wirtschaftliche\nEntwicklung verwendet werden können.                                          dienen.\nVeranschlagt sind weiter Zuschüsse für Maßnahmen zur\nProjekte, die sich über mehrere Jahre erstrecken, sollen im                   Förderung des Erfahrungsaustausches und zur Durchführung\nlaufenden Jahr anfinanziert werden. Die Weiterfinanzierung\nvon Untersuchungen der Rationalisierungsmöglichkeiten im\nin den späteren Jahren ist in Aussicht genommen.\nBereich der mittelständischen gewerblichen Wirtschaft in\nAus dem Betrag sollen auch Vorhaben der Schiffbaufor-                         Berlin.\nschung gefördert werden.\nZu Tit. 685 02                                                                Zu Tit. 862 01 und 862 02\nDie Insellage Berlins erfordert die Wahrung der Stellung als                  Die Berliner Wirtschaft hat weiterhin einen erheblichen\nnationales oder internationales Tagungszentrum. Durch die                     Bedarf an Investitions- und Betriebsmittelkrediten. Die ver-\nGewährung von Zuschüssen soll der Anreiz gegeben wer-                         anschlagten Mittel sollen für\nden, wirtschaftlich oder wissenschaftlich bedeutsame Veran-                   a) die Errichtung neuer Betriebe\nstaltungen in Berlin durchzuführen.                                           b) die Rationalisierung und Erweiterung von Betrieben ver-\nwendet werden.\nZu Tit. 685 03\n90 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-\nWie in den Vorjahren soll im Rahmen der Import-Ausstel-                       ermächtigung zugesagt.\nlung „Partner des Fortschritts\" die deutsche Wirtschaft mit\nden Problemen der Entwicklungsländer vertraut gemacht                         Verpflich tungsermäch tigung:\nwerden. Gleichzeitig soll diesen Ländern Gelegenheit ge-                      Die Maßnahmen zur Förderung der Berliner Wirtschaft sol-\ngeben werden, ihre Erzeugnisse auszustellen, um Geschäfts-                    len auch in den Jahren 1972 und 1973 fortgeführt werden.\nverbindungen mit der deutschen Wirtschaft anzuknüpfen.                        Um bereits im Jahr 1971 die Inangriffnahme von Projekten\nIm Laufe der Jahre hat sich die „Internationale Börse des                     zu ermöglichen, für die erst in den Jahren 1972 und 1973\nTourismus\" zu einer bedeutenden Veranstaltung entwickelt,                     Mittel zur Verfügung zu stehen brauchen, ist eine Ermächti-\ndie unabhängig von der Ausstellung „Partner des Fort-                         gung zum Eingehen vertraglicher Bindungen bis zur Höhe\nschritts\" stattfindet.                                                        von 90 000 000 DM erforderlich.","1078                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I\nKap.2\nTitel                                                                     Betrag     Betrag\nIst-Ergebnis\nfür        für\nZweckbestimmung\nFunkt.-                                                                     1971       1970         1969\nKennzi/1.\n~~--\nDM         DM        1 000 DM\n1                                   2                                      3          4            5\n862 03   Aufbaumaßnahmen       ..................................         5 000 000  8 000 000         7 000\n699     Die Mittel sind mit denen des Tit. 862 01 deckungsfähig.\n862 04   Maßnahmen zur Förderung des Absatzes Berliner Erzeug-\n699     nisse .............................................            80 000 000 83 000 000      150 000\nDie Mittel sind mit denen des Tit. 862 01 deckungsfähig.\nVerpflichtungsermächtigung   ..............    '10 000 000 DM;\ndavon fällig:\nJahr 1972 bis zu ........................     20 000 000 DM\nJahr 1973 bis zu ........................     50 000 000 DM","Nr. 70 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Juli 1971         1079\nBerlin\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 862 03\nDie Kredite sind zur anteiligen Finanzierung des Auf- und\nNeubaues von Geschäftshäusern und, soweit erforderlich,\nvon Einrichtungen kultureller Bedeutung vorgesehen.\nZu Tit. 862 04\nVeranschlagt sind Kredite für die\na) gewerbliche Wirtschaft ............... .    20 000 .000 DM\nb) Schiffahrt ............................ .    2 000000 DM\nc) Verkehrsbetriebe ..................... .     3 000 000 DM\nd) Deutsche Bundesbahn ................. .     28 000 000 DM\ne) Deutsche Bundespost                         27 000 000 DM\n80 000 OOODM\nzu a)\nDie Mittel sind für die anteilige Finanzierung von Auf-\nträgen an Berliner Unternehmen vorgesehen. Der Geschäfts-\nsitz der Auftraggeber muß außerhalb Berlins liegen.\nzu b)\nDie Mittel sind für die anteilige Finanzierung von Schiff-\nbauaufträgen nach Berlin vorgesehen. Der Geschäftssitz der\nAuftraggeber muß außerhalb Berlins liegen.\nzu c)\nDer veranschlagte Betrag soll Betrieben des öffentlichen\nPersonennahverkehrs für Rationalisierungs- und Moderni-\nsierungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Er ist\nfür die anteilige Finanzierung von Aufträgen nach Berlin\nbestimmt.\nzu d) und e)\nDie Mittel dienen der anteiligen Finanzierung eines Auf-\ntragsfinanzierungsprogramms zugunsten der Berliner Wirt-\nschaft.\n70 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-\nermächtigung zugesagt.\nVerpflichtungsermächtigung:\nUm der Berliner Wirtschaft die Hereinnahme weiterer Auf-\nträge zu ermöglichen, ist es notwendig, bereits im Jahr 1971\nvertragliche Bindungen auf das Aufkommen des Jahres\n1972 und 1973 bis zur Höhe von 70 000 000 DM einzugehen.","1080                                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I\nKap.2\nTitel                                                                                  Betrag       Betrag\nIst-Ergebnis\nfür          für\nZweckbestimmung\nFunkt.-                                                                                  1971         1970             1969\nKennziff.\nDM           DM\n--- ----------- - ---- - - - - - - - - - - - - - - 1 - - - - - - - 1 - - - -\n1000 DM\n3            4                5\nTitel mit gleicher Zweckbestimmung\nEigenkt1pitalfinanzierungsprogramm .................. .                   (20 000 000) (30 000 000)          (30 363)\n831 01      Erwerb von I3eteiligungen, beteiligungsähnlichen Rechten\n852          und sonstigen Vermiygenswerten ................... .                    15 000 000   25 000 000            28 363\n831 02     Erwerb von Beteiligungen, beteiligungsähnlichen Rechten\n852          und sonstiqen Vermögenswerten durch Umwandlung\nben~its gewlihrl:er Kredite .......................... .                 5 000 000    5 000 000              2 000\n240 000 *)\nGesamtausgaben ....     395 470 000   394 640 000\n*) Im Vorjahr veranschlagt bei Tit. 685 05\nErstelltrn9 eines russisch-deutschen natur-\nwissenschaftlich-technischen Wörterbuches . .         240 000 DM\nAbschluß\nZuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke ......................... .                       5 470 000 DM\nAusgaben für Investitionen ............................................. .                   290 000 000 DM\nBesondere Finanzierungsausgaben                                                              100 000 000 DM\nGesamtausgaben ....     395 470 000 DM","Nr. 70 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Juli 1971     1081\nBerlin\nErläuterungen\n- --- --- --------- -----\nZu Tit. 831 01\nAuf Grund der mit der amerikanischen Regierung getroffe-\nnen Vereinbarungen sind die anfallenden Beträge und son-\nstigen Einnahmen aus dem Eigenkapitalfinanzierungspro-\ngramm dem gleichen Verwendungszweck wieder zuzuführen\n(vgl. Kap. 5 Tit. 121 04 und 133 03).\nDaneben sind noch Mittel für den Erwerb weiterer Betei-\nligungen veranschlagt.\nZu Tit. 831 02\nFür die Umwandlung bereits gewährter Kredite in Beteili-\ngungen sind 5 000 000 DM vorgesehen.","1082                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I\nKap.3\nTitel                                                                                             Betrag                   Betrag\nIst-Ergebnis\nfür                     für\nZweckbestimmung\nFunkt.-                                                                                              1971                    1970              1969\nKennzifi.\nDM                      DM             1 000 DM\n1                                           2                                                       3                       4                 5\nAusgaben\n866 01    Förderung von Entwicklungsländern durch Gewährung\n023        bilateraler Kapitalhilfe ............................ .                          100 000 000                115 000 000            35 000\n866 02     Förderung von Investitionen und Niederlassungen deut-\n023        scher Unternehmen in Entwicklungsländern ......... .                               15 000 000                25 000 000            19 695\nErsparnisse können zur Verstärkung der bei Tit. 866 03 ver-\nanschlagten Mittel verwendet werden.\n866 03     Finanzierungshilfen für Lieferungen in Entwicklungslän-\n023        der .............................................. .                               65 000 000                75 000 000            25 970\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . .        450 000 000 DM;\ndavon fällig:\nJahr 1972 bis zu .. . . . . . .. . . . .. . . . . . . . . .  90 000 000 DM\nJahr 1973 bis zu                                             90000 000 DM\nJahr 1974 bis zu                                             90 000 000 DM\nJahr 1975 bis zu                                             90 000 000 DM\nJahr 1976 bis zu                                             90000 000 DM\nSchuldendienst\n572 01     Verzinsung der Darlehen                                                              27 176 000                29 465 000            31 754\n920\nGesamtausgaben ....             207 176 000                244 465 000\nAbschluß\nSchuldendienst                                                                                                        27 176 000 DM\nAusgaben für Investitionen ............................................. .                                            15 000 000 DM\nBesondere Finanzierungsausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     165 000 000 DM\n--------\nGesamtausgaben ....                   207 176 000 DM","Nr. 70 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Juli 1971                           1083\nEntwicklungshilfe (einschließlich Schuldendienst)\nErläuterungen\nZu Kap. 3                                                             Zu Tit. 866 02\nAuf dieses Kapitel finden auch die Vorschriften des ERP-              Veranschlagt sind Kredite\nEntwicklungshilfegcsctzcs vom 9. Juni 1961 (Bundesgesetz-             a) zum Auf- und Ausbau von Unternehmen und\nblatt II S. 577) und die Pri.icunbel zu Kap. 1 Anwendung.\nb) zum Erwerb von Beteiligungen an Unternehmen oder\nvon Unternehmen in Entwicklungsländern.\nDurch Inanspruchnahme von Verpfüchtungsermächtigungen\nsind gebunden bei:\nZu Tit. 866 03\nTitel                                                1972--1976      Die Kredite dürfen nur gewährt werden zur Finanzierung\nZweckbestimmung\nin Millionen DM    von Einzelgeschäften auf Lieferung von Investitio1:sgütern,\ninsbesondere schweren Kapitalgütern nach Entwicklungs-\n866 03    Finanzierungshilfen für Lieferungen                         ländern.\nin Entwicklungsländer ........... .           je 90*)\nAusnahmsweise können Auslandsaufträge an Berliner Un-\n*) Im ERP-Wirlschilflsplan 1971 enthalten                             ternehmen bis zur Höhe von 20 000 000 DM aus diesen Mit-\nteln finanziert werden.\nZu Tit. 866 01\nVerpflichtungsermächtigung:\nDie Mittel werden der Kreditanstalt für Wiederaufbau auf\nGrund des zwischen der Bundesrepublik Deutschland und                 Zur Fortführung der Finanzierungshilfen für ~ief~rung ~n\nder Kreditanstalt für Wiederaufbau vom 16. Mai/4. Juli 1966           Entwicklungsländer ist eine Verpflichtungsermachtigung m\nHöhe von 450 000 000 DM auf das Aufkommen der Jahre\ngeschlossenen Vertrages zur Durchführung der bilateralen\n1972 bis 1976 erforderlich.\nKapitalhilfe an Entwicklungsländer (Generalvertrag) dar-\nlehensweise zur Verfügung gestellt.\nZu Tit. 572 01\nVeranschlagt sind Zinsen für Darlehen im Rahmen der Ent-\nwicklungshilfe.\nDie Verpflichtungen      betrugen am   31. Dezember   1969\n496 700 000 DM.","1084                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I\nKap.4\nTitel                                                                                                Betrag       Betrag\nIst-Ergebnis\nfür         für\nZweckbestimmung\nFunkt.-                                                                                                1971         1970              1969\nKennzift.\n,-----\nDM          DM             1 000 DM\n-·-------\n1                                    2                                                                  3           4                5\nAusgaben\n526 01      Gerichts- und ähnliche Kosten .........................                                       70 000      10 000                  6\n017\n531 01      Kosten zur Durchführung von Prüfungen ...............                                         40 000      50 000                -\n017\n531 02      Kosten zur Durchführung von Untersuchungen, Erhebun-\n017          gen und Veröffentlichungen .........................                                     350 000      450 000                347\n547 01      Kosten für die Ubernahme und Verwaltung von Beteili-\n661          gungen sowie die Bearbeitung von Krediten zu erleich-\nterten Bedingungen ................................                                      730 000    1800000                  457\n547 02      Sächliche Verwaltungsausgaben       •••••••••••••••                1 •••••••                  24 000      10 000                -\n017\n572 01      Verzinsung der Darlehen .............................                                   36 500 000   17 500 000                161\n920\n574 01      Kosten der Kreditaufnahme   o o • o O II o o 1 0 0 0 0 0 o O • 0 o O O O o o O O 0             -           -                   164\n920\n870 01      Inanspruchnahme aus Gewährleistungen                     .............                    1500000     1500000                   37\n680\nGesamtousgaben ....                          39 214 000   21 320 000\nAbschluß\nSächliche Ausgaben ..................................................... .                                     1214000 DM\nSchuldendienst ......................................................... .                                   36 500000 DM\nBesondere Finanzierungsausgaben                                                                                1500000 DM\nGesamtausgaben ....          39 214 000 DM","Nr. 70 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Juli 1971                             1085\nSonstige Ausgaben\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 526 01                                                    b) an die Lastenausgleichsbank (Bank für Vertriebene und\nGeschädigte) für die Verwaltung der auf das ERP-Sonder-\nDie Mittel sind zur Abdeckung von Kosten und Gebühren\nvermögen übergegangenen Lastenausgleichsansprüche auf\nfür die Einziehung von Forderungen, für die Rechtsverfol-          Grund des Rundschreibens des Bundesausgleichsamtes\ngung und Rechtsverteidigung vorgesehen.\nvom 1. September 1961 (Mtbl. BAA 1961 S. 464) und der\nnachträglichen Änderung hierzu vom 5. Mai 1962 (Mtbl.\nBAA 1962 S, 183),\nZu Tit. 531 01\nVeranschlagt sind Kosten für Prüfungen, die im Zusammen-\nhang mit der Gewährung von Krediten und der Ubernahme         Zu Tit.57201\nvon Gewährleistungen erforderlich werden,                      Der Betrag ist für die Verzinsung von Krediten vorgesehen.\nDer Betrag ist geschätzt.\nZu Tit.53102\nFür die zweckmäßige und wirksame Verwendung der Mittel        Zu Tit. 870 01\ndes ERP-Sondervermögens können Untersuchungen, Erhe-\nbungen und Veröffentlichungen vorgenommen werden.               Nach\n1. § 2 des Dritten Gesetzes über die Ubernahme von Sicher-\nheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der\nZu Tit. 547 01                                                       deutschen Wirtschaft vom 6, Dezember 1954 (Bundes-\nFür die Ubernahme und Verwaltung von Beteiligungen im              gesetzbl. I S. 365),\nRahmen des Eigenkapitalfinanzierungsprogramms und die           2. dem Gesetz zur Ergänzung des Dritten Gesetzes über die\nBearbeitung von Krediten zu erleichterten Bedingungen wer-         Ubernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährlei-\nden der Berliner Industriebank AG die vereinbarten Ver-           stungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft vom\nwaltungskosten vergütet.                                           17. Mai 1957 (Bundesgesetzbl. I S, 517) und\n3, § 5 des ERP-Wirtschaftsplangesetzes· 1962 vom 1. Juni\nZu Tit. 54702                                                        1962 (Bundesgesetzbl. II S. 645) und\nVeranschlagt sind u. a. die Erstattung von Verwaltungsaus-     4. den ERP-Wirtschaftsplangesetzen 1964 bis 1971\ngaben                                                          konnte bzw. kann das ERP-Sondervermögen Gewährleistun-\na) an die Hauptleihinstitute, wenn das ERP-Sondervermögen      gen bis zum Gesamtbetrag von 706 000 000 DM zu seinen\nLasten übernehmen.\naus seiner Bürgschaft in Anspruch genommen wird und\nden Hauptleihinstituten die Weiterverfolgung der auf        Die veranschlagten Mittel sind zur Deckung von Inanspruch-\ndas ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen           nahmen des ERP-Sondervermögens aus solchen Verträgen\nübertragen worden ist                                       vorgesehen.","1086                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I\nKap.5\nTitel                                                                       Betrag          Bet,ag\nfür             für       Ist-Ergebnis\nZw e ckb e stimm ung\nfunk!.-                                                                       1971            1970            1969\nKennziff.\nDM              DM           1 000 DM\n2                                      3                              5\nEinnahmen\nBundesgebiet (ohne Berlin)\n119 01  Rückflüsse, Erlöse und Erträge aus Zuschüssen ......... .              300 000         200 000            394\n680\n119 02  Stundungs-, Verzugszinsen u. a ....................... .                50000           50 000             17\n680\n119 99  Vermischte Einnahmen .............................. .                    10 000         10 000              2\n017\n121 02  Erträge aus Beteiligungen ........................... .                120 000         120 000            120\n853\n131 01  Erlöse aus der Veräußerung von Grundbesitz ......... .                 100 000         100 000\n873\n141 01  Vergütungen für die Ubernahme von Gewährleistungen .                   140 000         360 000            139\n017\n14102   Rückflüsse aus der Inanspruchnahme von Gewährleistun-\n680      gen .............................................. .                    1 000           6000             44\n153 01  Zinsen aus Darlehen an Gemeinden ................... .              9 000 000       7 500 000              57\n549\n161 01  Zinsen aus Darlehen ................................ .            229 356 000     222 640 000        216 200\n634\n16102   Zinsen aus Darlehen zur Wohnraumbewirtschaftung für\n680    Beschäftigte von Zuwendungsempfängern ............. .                     1 000           1 000\n162 01  Zinsen von Wertpapieren und sonstigen Anlagen ...... .             20 300 000      10 100 000         19 327\n872\n173 01  Tilgung von Darlehen an Gemeinden ................. .               1000000         1000000\n940\n181 01  Tilgung von Darlehen und sonstige Rückflüsse ........ .           705 219 000     688 330 000        704 963\n634\n182 01  Tilgung von Darlehen zur Wohnraumbeschaffung ...... .                     5 000           5 000             5\n680\n315 01  Einnahmen aus Krediten für das Infrastrukturprogramm\n549    der Gemeinden in Agrargebieten ..................... .                                                27 000\n315 02  Einnahmen aus Krediten ............................. .            207 216 000      87 216 000\n549      Aus diesen Einnahmen sind auch die in der Finanzierungs-\nübersicht unter Ziff. 4.2. aufgeführten Ausgaben für Tilgung\nzu leisten.\n(1 172 818 000) (1 017 638 000)","Nr. 70 -           Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Juli 1971                                     1087\nEinnahmen\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 119 01                                                                                 Zu Tit.153 01\nDie Empfänger von ERP-Zuschüssen sind verpflichtet, Erlöse                                     Der Betrag ist geschätzt.\naus dem Verkauf unbrauchbar oder entbehrlich gewordener\nGeräte, Ausstattungsgegenstände und dergleichen sowie\nReingewinne aus der Verwertung von Forschungsergebnis-                                       Zu Tit. 161 01\nsen (Lizenzgebühren usw.) an das ERP-Sondervermögen                                            Veranschlagt sind Zinsen:\nabzuführen.\na) von der Kreditanstalt für Wiederaufbau . 217 278 000 DM\nZu Tit. 119 02                                                                                   b) von der Lastenausgleichsbank (Bank für\nDer Betrag ist geschätzt.                                                                          Vertriebene und Geschädigte) . . . . . . . . . . 12 078 000 DM\n229 356 000 DM\nZu Tit. 119 99\nDer Betrag ist geschätzt.                                                                    Zu Tit. 161 02\nVeranschlagt sind Zinsen für ein Darlehen zur Teilfinanzie-\nZu Tit. 121 02                                                                                   rung von Wohnungen für Angehörige des Rationalisierungs-\nDas ERP-Sondervermögen ist beteiligt an                                                        kuratoriums der Deutschen Wirtschaft e. V. in Frankfurt\na) der Kreditanstalt für Wiederaufbau mit                                    90 000 000 DM     am Main.\n(Vgl. § 1 Abs. 3 des Gesetzes zur Ände-\nrung des Gesetzes über die Kreditanstalt\nfür Wiederaufbau vom 16. August 1961 -                                                    Zu Tit.162 01\nBundesgesetzbl. I S. 1339.)                                                                Die Bankguthaben des ERP-Sondervermögens werden zwi-\nb) der Lastenausgleichsbank (Bank für Ver-                                                     schenzeitlich angelegt.\ntriebene und Geschädigte) mit . . . . . . . . . .                          3 000 000 DM\n(Vgl. § 2 des Gesetzes über die Lasten-\nausgleichsbank - Bank für Vertriebene                                                     Zu Tit. 173 01\nund Geschädigte - vom 28. Oktober 1954\n- Bundesgesetzbl. I S. 293.)                                                               Der Betrag ist geschätzt.\nMittelbar ist das ERP-Sondervermögen\nbeteiligt an                                                                              Zu Tit. 181 01\nc) der Weltbank mit ..................... 100 000 000 DM                                       Veranschlagt sind Tilgungen:\nd) der Internationalen Finanz-Corporation                                                      a) durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau 662 840 000 DM\nmit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 318 105 DM     b) durch die Lastenausgleichsbank (Bank für\nIm Jahr 1971 wird mit einer Gewinnausschüttung der Lasten-                                        Vertriebene und Geschädigte) . . . . . . . . . . 42 379 000 DM\nausgleichsbank gerechnet.\n705 219 000 DM\nZu Tit. 131 01                                                                                 Zu Tit. 182 01\nDer Deutschen Bundesbahn und der Bundesstraßenverwal-                                          Veranschlagt sind Tilgungen für ein Darlehen zur Teilfinan-\ntung sind Teile des Grundstücks Bonn-Bad Godesberg, Heer-                                      zierung von Wohnungen für Angehörige des Rationalisie-\nstraße 108 bis 110 und 124 überlassen worden.                                                  rungskuratoriums der Deutschen Wirtschaft e.V. in Frankfurt\nam Main.\nZu Tit. 141 01\nFür die Ubernahme von Gewährleistungen ist grundsätzlich\neine Vergütung an das ERP-Sondervermögen zu zahlen.                                          Zu Tit. 315 02\nGemäß § 3 des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1971 können\nZu Tit. 141 02                                                                                   Geldmittel im Wege des Kredits beschafft werden.\nDer Betrag ist geschätzt.                                                                      Die Mittel sind vorgesehen für Kap. 1 Tit. 853 02 und 862 08.","1088                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I\nKap.5\nTitel                                                                                       Betrag            Betrag\nIst-Ergebnis\nfür               für\nZweckbestimmung\nFunJ.ct.-                                                                                     1971              1970              1969\nKennzjff_\nDM                DM             1 000  DM\n.. ·-·-•···•-··-· · - · · · · • · · · - - - - - 1 - - - - - - - 1 - - - - - - - 1 - - - - - -\n3                 4                 5\nBerlin\n119 03     Rückflüsse, Erlöse und Erträge aus Zuschüssen                                       100 000           100 000                77\n680\n119 04     Stundungs-, Verzugszinsen u. a ....................... .                             25 000             10 000               28\n680\n119 99     Vermischte Einnahmen .............................. .                                 10 000            10 000                8\n017\n121 03     Erträge aus Beteiligungen ............................ .                         1 777 000         1777000                1 777\n853\n121 04     Erträge aus der Eigenkapitalfinanzierung .............. .                        1 900 000         8 220 000              1 934\n852\n133 03     Erlöse aus der Veräußerung von Beteiligungen im Rah-\n852          men der Eigenkapitalfinanzierung und sonstige Ein-\nnahmen .......................................... .                            9 100 000         3 000 000              9 394\n141 03     Vergütungen für die Ubernahme von Gewährleistungen                                   30 000             30 000               25\n017\n152 01     Zinsen aus Darlehen an den öffentlichen Bereich ...... .                         6 200 000         6 200 000              5 620\n411\n161 03     Zinsen aus Darlehen an Hauptleihinstitute und andere .. .                       45 340 000        44 050 000           41 728\n691\n162 03     Zinsen von Wertpapieren und sonstigen Anlagen ...... .                           3 900 000         4 500 000              4 737\n872\n172 01     Tilgungen von Darlehen an den öffentlichen Bereich ... .                        13 600 000        13 600 000           22 006\n411\n181 02     Tilgungen von Darlehen an Hauptleihinstitute und andere                        236 160 000       228 950 000          224 132\n691\n(318 142 000)     (310 447 000)\n360 01      Vortrag aus Vorjahren                                                           25 400 000        59 800 000\n970\nGesamteinnahmen . . . .                   1516360 000        1 387 885 000\nAbschluß\nVerwaltungseinnahmen ............................................... .                                       95000 DM\nUbrige Einnahmen .................................................... .                             1516265 000 DM\nGesamteinnahmen ... .              1 516 360 000 DM","Nr. 70 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Juli 1971                                 1089\nEinnahmen\nErläuterungen\nZu Tit. 119 03                                                Zu Tit.152 01\nDie Empfänger von ERP-Zuschüssen sind verpflichtet, Erlöse    Veranschlagt sind Zinsen vom Land Berlin.\naus dem Verkauf unbrauchbar oder entbehrlich gewordener\nGeräte, Ausstattungsgegenstände und dergleichen sowie\nReingewinne aus der Verwertung von Forschungsergebnis-      Zu Tit. 16103\nsen (Lizenzgebühren usw.) an das ERP-Sondervermögen ab-       Veranschlagt sind Zinsen:\nzuführen.\na) von der Berliner Industriebank AG                29 200 000 DM\nb) von der Kreditanstalt für Wiederaufbau 16 090 000 DM\nZu Tit.119 04                                                   c) von der Lastenausgleichsbank (Bank für\nVertriebene und Geschädigte) ..........___5_0_0_0_0_D_M_\nDer Betrag ist geschätzt.\n45 340000 DM\nZu Tit.119 99\nDer Betrag ist geschätzt.                                   Zu Tit. 162 03\nDie Bankguthaben des ERP-Sondervermögens werden zwi-\nschenzeitlich angelegt.\nZu Tit.121 03\nDas ERP-Sondervermögen ist an der Berliner Industriebank\nAG mit 34 000 000 DM beteiligt. Wie im vergangenen Jahr     Zu Tit. 172 01\nwird mit der Ausschüttung einer Dividende gerechnet.\nVeranschlagt sind Tilgungen durch das Land Berlin.\nZu Tit. 121 04\nZu Tit.18102\nNach einer Vereinbarung mit den Vereinigten Staaten von\nAmerika vom 15./19. Juni 1953 sind die aus dem Programm       Veranschlagt sind Tilgungen:\n,,Eigenkapitalfinanzierung\" anfallenden Einnahmen dem glei-   a) durch die Berliner Industriebank AG             193 300 000 DM\nchen Verwendungszweck wieder zuzuführen.                      b) durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau 42 610 000 DM\nc) durch die Lastenausgleichsbank (Bank für\nZu Tit. 133 03                                                     Vertriebene und Geschädigte) .. . . . . . . . .     250 000 DM\nVgl. Erläuterungen zu Til. 121 04.                                                                               236 160 000 DM\nZu Tit.141 03                                                 Zu Tit. 360 01\nFür die Dbernahme von Gewährleistungen ist grundsätzlich      Veranschlagt sind die in den Vorjahren zusätzlich angefalle-\neine Vergütung an das ERP-Sondervermögen zu zahlen.           nen Mittel, für die kein Verwendungszweck vorgesehen war.","1090                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I\nKap.6\nBetrag     Betrag\nTitel                                                                                                   Ist-Ergebnis\nfür         für\nZweckbestimmung                                                               1969\nFunkt.-                                                                          1971        1970\nKennzifi.                                                                                                   1 000 DM\n----------\nDM          DM                   ~-\n1                                           2                                   3           4                5\nEinnahmen\n360 01     Bestand und Rückflüsse .............................. .          500 000 000 500 000 000        1045648\n023\nAusgaben\n861 01     Kredite an die Kreditanstalt für Wiederaufbau                    500 000 000 500 000 000        1039817\n023        Die Mittel dürfen\na) bis zur Höhe etwaiger Mehreinnahmen bei Kap. 6 Tit.\n360 01 überschritten\nb) über das Jahr hinaus revolvierend in Anspruch genommen\nwerden.\nAuf künftig zu erwartende Rückflüsse können vertragliche\nZusagen erteilt werden.\nAbschluß\nEinnahmen\nEinnahmen                                                                           500 000 000 DM\nGesamteinnahmen ....      500 000 000 DM\nAusgaben\nBesondere Finanzierungsausgaben                                                     500 000 000 DM\nGesamtausgaben ....     500 000 000 DM","Nr. 70 -    Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Juli 1971       1091\nExportfinanzierung\nErläuterungen\nEinnahmen\nZu Tit. 360 01\nDie Kreditanstalt für Wiederaufbau hat die Finanzierung\nvon Liefergeschäften in den Fällen übernommen, in denen\nlängerfristige Zahlungsziele von den Entwicklungsländern\ngdordert werden. Zur Finanzierung dieser Geschäfte be-\nschüfft sie sich die erforderlichen Mittel auf dem Geld- und\nKapitalmarkt. Während die Kreditzusagen bereits bei Ab-\nschluß der Lieferverträge vorliegen müssen, ist die Bereit-\nstellung der Mittel erst zu einem späteren Zeitpunkt not-\nwendig. Da nicht zu übersehen ist, ob und zu welchen Be-\ndingungen Mittel in den künftigen Jahren am Geld- und\nKüpitalmarkt zur Verfügung stehen werden, hat das ERP-\nSondervermögen der Kreditanstalt für Wiederaufbau\n500 000 000 DM zur Verfügung gestellt.\nDie Kreditanstalt für Wiederaufbau hat dem ERP-Sonder-\nvermögen halbjährlich die Entnahmen und Rückflüsse des\nrevolvierenden Fonds mitzuteilen.\nAusgaben\nZu Tit. 861 01\nDie Mittel stehen zur Verfügung:\n1. für Kredite an deutsche Lieferfirmen zur Einräumung län-\ngerfristiger Zahlungsziele,\n2. für Kredite an ausländische Besteller zur Finanzierung\ndeutscher Lieferungen.\nDie einzelnen Ausfuhrgeschäfte müssen vom ERP-Sonder-\nvermögen als förderungswürdig anerkannt sein.\nAn diesen Maßnahmen wird die Berliner Wirtschaft betei-\nligt.\nEin wirksamer Einsatz der Mittel ist davon abhängig, daß\na) die Mittel revolvierend in Anspruch genommen werden\nkönnen,\nb) die Bereitstellung der Mittel unbefristet erfolgt,\nc) auf künftig zu erwartende Rückflüsse vertragliche Zu-\nsagen erteilt werden dürfen.\n(Vgl. auch Kap. 3 Tit. 866 03.)","1092                                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I\nKap.7\nTitel                                                                                                                 Betrag                     Betrag\nIst-Ergebnis\nfür                       für\nZweckbestimmung\nFunk/.·                                                                                                                  1971                      1970              1969\nKennzi/J.\n-----                                --------------------\nDM\n-----\nDM             1 000DM\n-------------  ·---                                                                        ·-·--                           -----     --~-        -\n3                        4                5\nEinnahmen\n162 01     Zinsen von Darlehen ................................ .                                                    2 199 000                  2 189 000             2 446\n330\n182 01     Tilgungen von Darlehen ............................. .                                                    5 392 000                  5 534 000             5 734\n330\n360 01     Vortrag aus dem Vorjahr                                                                                      867 000                   335 000             6 422\n970\nGesamteinnahmen ....                                 8 458 000                  8 058 000\nAusgaben\nAusgaben dürfen nur in Höhe der Einnahmen bei Kap. 7\ngeleistet und bis zur Höhe etwaiger Mehreinnahmen über-\nschritten werden. Die Mittel sind übertragbar.\n621 01     Abführung an den Bundeshaushalt ................... .                                                     3 458 000                  3 458 000             3 321\n920\n862 01     Maßnahmen zur Förderung der Wasserwirtschaft ...... .                                                     5 000 000                  4 600 000             7 140\n330\nGesamtausgaben ....                               8 458 000                  8 058 000\nAbsdlluß\nEinnahmen\nEinnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      8458000 DM\n--------\nGesamteinnahmen ....                             8 458 000 DM\nAusgaben\nZuweisungen ................................................ _............ .                                                                 3 458 000 DM\nAusgaben für Investitionen                                                                                                                   5 000000 DM\nGesamtausgaben ....                           8 458000 DM","Nr. 70 -     Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Juli 1971      1093\nTreuhandverwaltung-Anleihe der Export-Import-Bank Washington -\nErläuterungen\nEinnahmen\nZu Tit. 162 01\nVeranschlagt sind Zinsen:\na) der Kreditanstalt für Wiederaufbau           2 190 000 DM\nb) der Lastenausgleichsbank\n(I3ank für Vertriebene und Geschädigte)        9 000 DM\n2 199 000 DM\nZu Tit. 182 01\nVeranschlagt sind Tilgungen:\na) der Kreditanstalt für Wiederaufbau           5 150 000 DM\nb) der Lastenausgleichsbank\n(Bank für Vertriebene und Geschädigte)        242 000 DM\n5 392 000 DM\nAusgaben\nZu Tit. 621 01\nDie Anleihe wird vom ERP-Sondervermögen treuhänderisch\nfür den Bund verwaltet. Da die Deutsche Bundesbank die\nAnleihe vorzeitig zurückgezahlt hat, sind die an sie zu zah-\nlenden Zinsen und Tilgungen dem Bundeshaushalt zur Ver-\nfügung zu stellen.\nZu Tit. 862 01\nVeranschlagt sind Kredite für die Wasserwirtschaft. Für den\ngleichen Verwendungszweck sind 142 000 000 DM bei Kap. 1\nTit. 862 08 veranschlagt.","1094                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I\nAnlage Nr. 1/A\nzu Kap. 1 - Ausgaben -\nTitel\n862 01    Finm1zierungshilfen zur Leistungssteigerung kleiner und mittlerer Unternehmen.\nFunkt.-                                                                           Ist-Ausgaben\nKennziff.                                                                               DM\n634       Verarbeitende Industrie ........................................ .\n635       Handwerk und Kleingewerbe ................................... .\n641       Handel ....................................................... .\n650       Fremdenverkehr ............................................... .\n670       Sonstige Dienstleistungen ...................................... .\n680       Sonstige Bereiche .............................................. .\nZonenrandgebiete\n691       Betriebliche Investitionen\n699       Sonstiges\nSumme Ist-Ausgaben ....","Nr. 70 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Juli 1971                       1095\nAnlage Nr. 1/B\nzu Kap. 1 - Ausgaben -\nTitel\n862 07    Umstrukturienmg im Saarland und sonstigen Bergbaugebieten\nFunkt.-                                                                        Ist-Ausgaben\nKennziff.                                                                            DM\n634       Verarbeitende Industrie ........................................ .\n635       Handwerk und Kleingewerbe ................................... .\n639      Sonstiges verarbeitendes Gewerbe .............................. .\n641      Handel ....................................................... .\n650      Fremdenverkehr ............................................... .\n680      Sonstige Bereiche  ............................................... - - - - - ' - - - - -\nSumme Ist-Ausgaben ....","1096                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I\nAbschluß\ndavon entfallen auf\nZuweisungen                besondere\nKap.      Bezeichnung          Einnahmen                     sächliche  Schulden-   u. Zuschüsse Investitionen    Finan-\nAusgaben\nAusgaben     dienst        für lfd.                 zierungs-\nZwecke                   ausgaben\nDM             DM            DM         DM            DM            DM          DM\n1   Bundesgebiet\n(ohne Berlin) ........                   874 500 000                             1 200 000  783 000 000    90 300 000\n2   Berlin ...............                   395 470 000                             5 470 000  290 000 000  100 000 000\n3   Entwicklungshilfe\n(einschließlich\nSchuldendienst) .....                    207 176 000              27 176 000                 15 000 000  165 000 000\n4   Sonstige Ausgaben    ..                   39 214 000    1 214 000 36 500 000                                1500000\n5   Einnahmen    .......... 1 516 360 000\n6    Exportfinanzierung ...    500 000 000    500 000 000                                                     500 000 000\n7   Treuhandverwaltung\n- Anleihe der Export-\nImport-Bank\nWashington - ......         8 458 000      8 458 000                             3 458 000     5 000 000\n2 024 818 000  2 024 818 000    1 214 000 63 676 000    10 128 000 1093000 000   856 800 000","Nr. 70 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Juli 1971 1097\nTeil Ib\nWirtschaftsplan\nnach § 2 des ERP-Investitionshilfegesetzes\nvom 17. Oktober 1967\nin der Fassung des Gesetzes\nzur Änderung des ERP-Investitionshilfegesetzes\nvom 24. Juli 1968","1098                                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I\nTitel                                                                                                               Betrag                  Betrag\nIst-Ergebnis\nfür                    für\nZweckbestimmung\nFunkt.-                                                                                                                1971                   1970              1969\nKennzifl.\nDM                     DM             1 000 DM\nEinnahmen\n119 01      Stundungs-, Verzugszinsen u. a ....................... .\n680\n119 99      Vermischte Einnahmen .............................. .                                                          5 000                 5 000\n017\n153 01      Zinsen aus Darlehen an Gemeinden, Gemeindeverbände\n549           einschl. Eigenbetriebe, Eigengesellschaften und Zweck-\nverbände ......................................... .                                               21 900 000               20 950 000            17 858\n157 01      (jetzt Tit. 153 01) ......................................... .                                                                 2 100 000\n549\n162 01      Zinsen aus Darlehen an Privatunternehmen ........... .                                                     600 000                550 000                269\n330\n162 02      Zinsen von Wertpapieren und sonstigen Anlagen ...... .                                                     300 000                100 000                576\n872\n173 01      Tilgung von Darlehen an Gemeinden, Gemeindeverbände\n549           einschl. Eigenbetriebe, Eigengesellschaften, Zweckver-\nbände und sonstige Rückflüsse ...................... .                                             46 000 000               21 700 000              1 797\n177 01      (jetzt Tit. 173 01)                                                                                                             2 500 000\n549\n182 01      Tilgung von Darlehen an Privatunternehmen .......... .                                                  2 000 000                 300 000                 23\n330\n221 01      Zuführung aus dem Bundeshaushalt ................... .                                                25 000 000               26 000 000            19 900\n950\n329 01      Einnahmen aus Krediten ............................. .                                                                                              163 200\n872           Aus Einnahmen sind auch die in der Finanzierungsübersicht\nunter Ziff. 4.2. aufgeführten Ausgaben, für Tilgung unter\nAbzug des Ansatzes von Tit. 592 01 zu leisten.\n360 01      Vortrag aus Vorjahren                                                                                                                                10 309\n970\nGesamteinnahmen ....                               95 805 000               74 205 000\nAusgaben\n539 99      Vermischte Ausgaben                                                                                            5 000                 5 000\n017\n572 01      Verzinsung der Darlehen ............................ .                                                47 800 000               49 700 000            39 127\n920\n592 01      Tilgung der Darlehen ................................ .                                               48 000 000               24 500 000\n920\n853 01      Finanzierung von Investitionsvorhaben ............... .                                                                                             164 452\n120\nGesamtausgaben ... .                            95 805 000               74 205 000\nAbschluß\nEinnahmen\nVerwaltungseinnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      5 000 DM\nUbrige Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           95 800 000 DM\n--------\nGesamteinnahmen . . . .                          95 805 000 DM\nAusgaben\nSächliche Ausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                5 000 DM\nSchuldendienst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       95 800 000 DM\n--------\nGesamtausgaben . . . .                        95 805 000 DM","Nr. 70 -    Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Juli 1971     1099\nErläuterungen\nEinnahmen\nZu Tit. 119 99 bis 162 01\nDie Beträge sind geschätzt.\nZu Tit. 162 02\nDir) Bankguthaben werden zwischenzeitlich angelegt.\nZu Tit. 173 01 bis 182 01\nDie Beträge sind geschätzt.\nZu Tit. 221 01\nNach § 1 Abs. 2 des ERP-Jnvestitionshilfegesetzes vorn\n17. Oktober 1967 erstattet der Bundesminister der Finanzen\naus dem Bundeshaushalt den Unterschiedsbetrag zwischen\nden aufgekommenen und den zu zahlenden Zinsen.\nAusgaben\nZu Tit. 539 99\nDer Betrag ist geschätzt.\nZu Tit. 572 01\nVeranschlagt sind Zinsen für aufgenommene Darlehen.\nZu Tit. 592 01\nVeranschlagt sind Tilgungen aufgenommener Darlehen.","1100                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I\nTeil II\nFinanzierungs übersieht\nTeil I a                           Teil I b\nAllgemeine Aufgaben                 Investitionshilfe\ndes ERP-Sondervermögens\nBetrag für\n1971             1970      1      1971              1970\nin Tausend DM\nErmittlung des Finanzi<:!rungssaldos\n1. Ausgaben    .................................. .        2 024 818         1 895 943           47 805            49 705\n(ohne Ausgaben zur Schuldentilgung am Kredit-\nmarkt, Zuführungen an Rücklagen und Ausgaben\nzur Deckung eines kassenmäßigen Fehlbetrages)\n2. Einnahmen ................................. .            1 791 335         1 748 S27           95 805            74 205\n(ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt,\nEinnahmen aus kassenmäßigen Uberschüssen)\n3. Saldo    ...................................... .          233 483           147 016         + 48 000         + 24 500\n4. Nettoneuverschuldung/ Nettotilgung am Kredit-\nmarkt ...................................... .\n4.1. Einnahmen aus Krediten vom Kreditm :1rkt             245 000           125 000          212 000            15 000\n4.2. Ausgaben zur Schuldentilgung am Kredit-\nmarkt .................................. .             37 784           37 784          260 000            39 500\nSaldo   ...................................... .          207 216            87 216        -48 000           -24 500\n5. Einnahmen aus kassenmäßigen Dberschüssen                     26 267           59 800           -                  -\n6. Finanzierungssaldo .......................... .            233 483           147 016        -  48 000         -24 500","Nr. 70 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Juli 1971                                1101\nTeil III\nKreditfinanzierungsplan\nTeil I a                             Teil I b\nAllgemeine Aufgaben                    Investitionshilfe\ndes ERP-Sondervermögens\nBetrag für\n1971             1970       1      1971               1970\nin Tausend DM\n1. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt\n1.1. langfristig                                            -                -                 -                  -\n1.2. kurzfristig                                          245 000          125 000           212 000             15 000\nSumme 1.                245 000          125 000           212 000             15 000\n2. Ausgaben für Schuldentilgung am Kapitalmarkt\n2.1. Tilgung langfristiger Schulden ............ .         37 784           37 784            48 000             24 500\n2.2. Tilgung kurzfristiger Schulden ............ .          -                -               212 000             15 000\nSumme 2.                 37 784           37 784           260 000             39 500\n3. Saldo aus 1. und 2.\n(im ERP-Wirtschaftsplan veranschlagte Nettoneu-\nverschuldung am Kreditmarkt ................ .            207 216           87 216        -   48 000          -  24 500","1102                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I\nNachweisung\nüber die Anlage von Kassenmitteln\nund über die Vorfinanzierung von Darlehen\nVorbemerkungen:\nA. Nach § 2 des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1970 vom 22. Dezember 1970 (Bundesgesetzbl. I S. 1797) ist der\nBundesminister für Wirtschaft ermächtigt worden, Kassenmittel des ERP-Sondervermögens bis zur Ver-\nausgabung für die in den ERP-Wirtschaftsplänen vorgesehenen Verwendungszwecke auch bei den Haupt-\nleihinstituten des ERP-Sondervermögens anzulegen.\nB. Nach § 4 des ERP-Entwicklungshilfegesetzes vom 9. Juni 1961 (Bundesgesetzbl. II S. 577) ist der Bundes-\nminister für wirtschuftlichen Besitz des Bundes (jetzt Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen) er-\nmächtigt, Kassenmittel des ERP-Sondervermögens für Vorfinanzierung von Darlehen, die im Rahmen der\nEntwicklungshilfe gegeben werden, zu verwenden.\nLfd.                                                                  Betrag\nNr.             Empfänger                Verwendungszweck           für 1970        Bemerkungen\nin Mill. DM\n, A. Anlage von Kassenmitteln\nKreditanstalt                Stärkung der Liquidität\nfür Wiederaufbau\na) für Kredite an\nEntwicklungsländer          rd. 25\nb) zur Durchführung des\nAuftragsfinanzierungs-\nprogramms Berlin            rd. 133\nc) zur Exportfinanzierung      rd.   6\nB. Vorfinanzierung von Darlehen","Nr. 70 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Juli 1971 1103\nNachweisung\ndes ERP-Son~ervermögens\nnach dem Stand vom 31. Dezember 1969\n1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen\n2. Verluste im Rechnungsjahr 1969","1104                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I\n1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen\nAktiva:\nStand am 31. 12. 1968 Stand am 31. 12. 1969\nDM                  DM\nA. Bankguthaben ...................................................... .         511 184 990,45       168 577 104,28\nB. Darlehensforderungen\n1. Kreditanstalt für Wiederaufbau                                           5 595 844 231,12     5 657 449 747,61\n2. Berliner Industriebank AG ........................................ .       977 750 731,25       994 268 731,30\n3. Lastenausgleichsbank ............................................. .       506 995 529,16       539 071 005,78\n4. Deutsche Bundesbahn ............................................. .          32 317 000,-        21043000,-\n5. Deutsche Bundespost ............................................. .           3 500 000,-         1000000,-\n6. Land Berlin ...................................................... .       677 201 716,83       661 583 065,78\n7, Mibau - Mitteldeutsche BAU-AG für gemeinnützigen Wohnungs- und\nSiedlungsbau ..................................................... .            471 803,50          466 801,15\n8. Verschiedene ..................................................... .       529 689 023,66       748 997 991,16\nC. Sonstige Forderungen\n1. Zins-, Provisions- und Gewinnertragsforderungen ................... .      121 057 948,42       123 135 046,36\n2. Tilgungsforderungen .............................................. .       340 558 477 ,83      361 967 353,32\n3. Kreditanstalt für Wiederaufbau - Sondereinlage - ................ .        203 078 638,-        210 454 454,-\n4. Kreditanstalt für Wiederaufbau - zwischenzeitliche Anlage - ..... .        216 091 128,15       202 472 421,67\n5. Verschiedene - zwischenzeitliche Anlage (ERP-Investitionshilfe) - ..         10 039 299,14       10 062 099,92\n6. Kreditanstalt für Wiederaufbau - Inanspruchnahme der Liquiditätshilfe\nzur Förderung des Absatzes Berliner Erzeugnisse ................... .         1796000,-\n7. Kreditanstalt für Wiederaufbau - Inanspruchnahme der Liquiditätshilfe\nzur Finanzierung von Lieferungen in Entwicklungsländer ........... .         37 370 000,-       494 168 923,12\n8. Lastenausgleichsbank - zwischenzeitliche Anlage - ............... .          15 000 000,-        15 000 000,-\n9. Verschiedene ..................................................... .         16 718 624,48       37 905 069,29\nD. Beteiligungen\n1. Lastenausgleichsbank ............................................. .          3 000 000,-         3 000 000,-\n2. Berliner Industriebank AG ........................................ .         34 000 000,-        34 000 000,-\n3. Kreditanstalt für Wiederaufbau .................................... .        90 000 000,-        90 000 000,-\n4. Beitrag des ERP-Sondervermögens zur Erfüllung der Verpflichtungen\ndes Bundes als Mitglied der Internationalen Bank für Wiederaufbau\nund Entwicklung (Weltbank) ...................................... .        100 000 000,-        100 000 000,-\n5. Beitrag des ERP-Sondervermögens zur Erfüllung der Verpflichtungen\ndes Bundes als Mitglied der Internationalen Finanz-Corporation ..... .       15 318105,-         15 318 105,-\n6. Beteiligungen der Berliner Industriebank AG an Berliner Unternehmen\nim Rahmen der Eigenkapitalfinanzierungsprogramme in Berlin für\nRechnung des ERP-Sondervermögens .............................. .            70 360 619,16       85 589 341,63\nE. Liegenschaften ...................................................... .            914 017,-           914 017,-\nF. Wertpapiere ........................................................ .        260 747 323,-        188 359 440,37\n10 371005206,15      10 764 803 718,74","Nr. 70 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Juli 1971                       1105\ndes ERP-Sondervermögens\nPassiva:\nStand am 31. 12. 1968 Stand am 31.12.1969\nDM                   DM\nA. Vermögensbestand .................................................. .     9 296 497 206, 15    9 538 079 718,74\nB. Darlehensverpflichtungen ............................................ .   1 074 508 000,--     1 226 724 000,-\n10 371 005 206,15     10 764 803 718,74","1106                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I\n2. Verluste im Rechnungsjahr 1969\nKapitalforderungen Zinsforderungen\nDM               DM\nAn Verlusten sind eingetreten:\na) Bundesgebiet (ohne Berlin) .................. .         114 129,35\nb) Berlin ..................................... .           13 342,01\n127 471,36"]}