{"id":"bgbl1-1971-65-1","kind":"bgbl1","year":1971,"number":65,"date":"1971-07-20T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1971/65#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1971-65-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1971/bgbl1_1971_65.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz zur Änderung des Siebenten Bundesmietengesetzes","law_date":"1971-07-15T00:00:00Z","page":973,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["973\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                        Z1997 A\n1971                         Ausgegeben zu Bonn am 20. Juli 1971                                                                                                               Nr. 65\nTag                                                                           Inhalt                                                                                         Seite\n15. 7. 71  Gesetz zur Änderung des Siebenten Bundesmietengesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                        973\n402-24-7\n15. 7. 71  Gesetz zur Änderung des Zweiten Wohngeldgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                    974\n402-27\n12. 7. 71  Verordnung zur vorläufigen Regelung der Gebühren für die Untersuchung der aus EWG-\nMitgliedstaaten eingehenden Teile des Tierkörpers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                               975\n7832-3\n12. 7. 71  Vierte Verordnung zur Änderung der Auslandsfleischbeschau-Verordnung . . . . . . . . . . . . . .                                                                      976\n7832-1-9\n13. 7. 71  Erste Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr                                                                                     978\n9290-8\n13. 7. 71  Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                                  979\n9232-1, 9240-2, 9232-1-1-2, 9232-1-6, 9232-1-14\n13. 7. 71  Vierte Verordnung zur Änderung von Rechtsvorschriften zum Saatgutverkehrsgesetz . . . .                                                                               990\n7822-3-1, 7822-3-2, 7822-3-3, 7822-3-7, 7822-3-8, 7822-3-9, 7822-3-4, 7822-3-10, 7822-3-5\n13. 7. 71  Verordnung über die Führung von Saatgutkontrollbüchem (Saatgutkontrollbuchverord-\nnung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     998\n7822-3\n8. 7. 71 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 6 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 Abs. 1\nNr. 3 sowie zu§ 6 Abs. 2 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften\nin der Fassung der Bekanntmachung vom 29. April 1961) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                  1000\n2161-1\n6. 7. 71 Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf Aus-\nstellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       1001\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                              1002\nGesetz\nzur Änderung des Siebenten Bundesmietengesetzes\nVom 15. Juli 1971\nDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes-                                                                                             Artikel 2\nrates das folgende Gesetz beschlossen:                                                                Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1\nArtikel 1                                                          des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952\n(Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.\n§ 2 Abs. 2 des Siebenten Bundesmietengesetzes\n(Artikel 2 des Gesetzes zur Anderung mietpreis-\nrechtlicher und wohnungsrechtlicher Vorschriften in\nder Freien und Hansestadt Hamburg sowie in der                                                        Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nkreisfreien Stadt München und im Landkreis Mün-\nchen vom 18. Juni 1970               Bundesgesetzbl. I S. 786 -)                                 Bonn, den 15. Juli 1971\nerhält folgende Fassung:\n,, (2) Die Landesregierungen werden ermächtigt,                                                                            Der Bundespräsident\ndurch Rechtsverordnung zur Ausführung des Ab-                                                                                             Heinemann\nsatzes 1 Vorschriften zu erlassen über die Ertrags-\nberechnung und das Genehmigungsverfahren, insbe-                                                                               Der Bundeskanzler\nsondere über                                                                                                                                    Brandt\na) die Ermittlung und Anerkennung der Kapital.-\nund Bewirtschaftungskosten und die hierfür zu-                                                                          Der Bundesminister\nlässigen Ansätze einschließlich der Bewertung                                                      für Städtebau und Wohnungswesen\nder Eigenleistung (laufende Aufwendungen);                                                                                           Lauritzen\nb) die Ermittlung und Anerkennung der den lau-\nfenden Aufwendungen gegenüberzustellenden                                                                              Der Bundesminister\nErträge;                                                                                                     für Wirtschaft und Finanzen\nc) die Wohnflächenberechnung.\"                                                                                                                Schiller"]}