{"id":"bgbl1-1971-60-1","kind":"bgbl1","year":1971,"number":60,"date":"1971-07-02T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1971/60#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1971-60-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1971/bgbl1_1971_60.pdf#page=1","order":1,"title":"Kostenordnung für Amtshandlungen im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr","law_date":"1971-06-25T00:00:00Z","page":865,"pdf_page":1,"num_pages":2,"content":["865\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                        Z1997 A\n1971                           Ausgegeben zu Bonn am 2. Juli 1971                                                                                         Nr. 60\nTug                                                     I n h a 1t                                                                                    Seite\n25. 6. 71  KostenordnuniJ li1r /\\nilsliandlungen im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr . . . . . .                                                     865\n202-4\n28. 6. 71  Zweite Verordnung zur Anderung von Vorschriften auf dem Gebiet der gewerbsmäßig\nvern ns taHeten Spiele mit Gewinnmöglichkeit ....................................... .                                                           867\n7103-1, 7103-4\n2. 7. 71 Bekanntmachung über die Ausprägung einer Bundesmünze im Nennwert von 10 Deut-\nschen Mark (2. Moliv der Olympiamünze - Ausgabe 1970) .......................... .                                                               870\n25. 6. 71  Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 21 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes des\nLandes Nordrhein-Weslfalen über die Vergnügungssteuer vom 16. Oktober 1956) ...... .                                                             871\n25. 6. 71  Enlsthcidunq des Bundesverfassunqsgerichts (zu§ 21 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes\ndes Landes Nordrhein-Westfalen über die Vergnügungssteuer vom 16. Oktober 1956) ....                                                             871\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBund(!sgeselzblall Teil II Nr. 31 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    872\nKostenordnung\nfür Amtshandlungen im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr\nVom 25. Juni 1971\nAuf Grund des § 103 b des Güterkraftverkehrsge-                                                                             § 4\nsetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom                                   Urkunden, die im Zusammenhang mit der kosten-\n22. Dezember 1969 (Bundesgeselzbl. 1970 I S. 1), ge-                       pflichtigen Amtshandlung ausgehändigt werden,\nändert durch das Gesetz zur Änderung des Güter-                            können bis zur Zahlung der Kosten zurückbehalten\nkraftverkehrsgesetzes vom 4. Dezember 1970 (Bun-                           oder an den Kostenschuldner auf dessen Kosten un-\ndesgesetzbl. I S. 1613), wird mit Zustimmung des                           ter Postnachnahme übersandt werden.\nBundesrates verordnet:\n§ 1\n(1) Für Amtshandlungen der Verkehrsbehörden                                                                                § 5\nim grenzüberschreitenden Güterverkehr mit Kraft-                                Der Umfang der zu erstattenden Auslagen, die\nfahrzeugen werden Kosten (Gebühren und Auslagen)                           Fälligkeit und die Verjährung der Kostenansprüche,\nnach dieser Verordnung erhoben.                                            die Befreiung von der Kostenpflicht und das Erhe-\n(2) Gebührenfrei sind Amtshandlungen, die im                            bungsverfahren bestimmen sich nach dem Verwal-\nRahmen einer gemeinnützigen oder mildtätigen Be-                           tungskostengesetz.\ntätigung von Körperschaften oder Vereinigungen\nvorgenommen werden, die als mildtätig oder ge-\n§ 6\nmeinnützig anerkannt sind.\nDiese Verordnung gilt nach§ 14 des Dritten Uber-\n§ 2                                        leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nFür die Bemessung der Gebühr ist das Gebühren-                          blatt I S. 1) in Verbindung mit § 105 des Güterkraft-\nverzeichnis maßgebend, das Bestandteil dieser Ver-                         verkehrsgesetzes auch im Land Berlin.\nordnung ist.\n§ 3\n§ 7\nBei Unternehmen, die ihren Betriebssitz im Aus-\nland haben, ist von der Erhebung der Kosten abzu-                               Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-\nsehen, soweit die Gegenseitigkeit verbürgt ist.                             kündung in Kraft.\nBonn, den 25. Juni 1971\nDer Bundesminister für Verkehr\nGeorg Leber","866                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I\nGebührenverzeichnis\nLfd.                                                                   Gebührenrahmen\nGebührentatbestand                            in DM\nNr.\nI. Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr\n1.   Erteilung und Ausstellung von Einzelgenehmigungen für eine Fahrt      5- 10\n2.   Erteilung und Ausstellung von befristeten Genehmigungen (je Last-\nzug und Land):\nGültig bis zu 1 Monat                                                10- 25\nGültig bis zu 3 Monaten                                              15- 55\nGültig bis zu 6 Monaten                                              20- 60\nGültig bis zu 12 Monaten                                             50-150\nII. Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr im Rahmen des EWG-\nGemeinschaftskontingents\n1.   Erteilung und Ausstellung von Gemeinschaftsgenehmigungen             50-150\n2.   Zurücknahme von Gemeinschaftsgenehmigungen                           50-150\n3.   Berichtigung und Neuausfertigung von Gemeinschaftsgenehmigungen       5- 20"]}