{"id":"bgbl1-1971-45-1","kind":"bgbl1","year":1971,"number":45,"date":"1971-05-18T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1971/45#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1971-45-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1971/bgbl1_1971_45.pdf#page=1","order":1,"title":"Zweites Gesetz zur Änderung des Arbeitsplatzschutzgesetzes","law_date":"1971-05-13T00:00:00Z","page":665,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["665\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                       Z1997 A\n1971                      Ausgegeben zu Bonn am 18. Mai 1971                                                                                                               Nr. 45\nTag                                                                         Inhalt                                                                                        Seite\n13. 5. 71 Zweites Gesetz zur Änderung des Arbeitsplatzschutzgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                     665\ns:1-2\n14. 5. 71 Drittes Gesetz zur Änderung des Ersten Gesetzes über individuelle Förderung der Aus-\nbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    666\n2171-1-1\n6. 5. 71 Zehnte Durchführungsverordnung zum Marktstrukturgesetz: Tabak . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                              668\n5. 5. 71 Anordnung über dje Ernennung und Entlassung von Beamten im Geschäftsbereich des\nBundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                               669\n2030-11-21\n28. 4. 71  Bekanntmachung über die Dbertragung von Verwaltungsaufgaben bei Durchführung der\nKrankenversicherungs-Pauschalbeitragsverordnung für Wehr- und Ersatzdienstzeiten . . . .                                                                           669\n5.5. 71  Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                            670\n14.5. 71  Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf Aus-\nstellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     675\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundesgesetzblatt Teil II Nr. 21 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      676\nVerkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              676\nZweites Gesetz\nzur Änderung des Arbeitsplatzschutzgesetzes\nVom 13. Mai 1971\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz be-\nschlossen:\nArtikel 1\nDas Arbeitsplatzschutzgesetz in der Fassung der\nBekanntmachung vom 21. Mai 1968 (Bundesgesetz-\nblatt I S. 551) wird wie folgt geändert:\nNach § 11 wird folgender § 11 a eingefügt:\n,,§ 11 a\nBevorzugte Einstellung\nin den öffentlichen Dienst\nBewirbt sich ein Soldat oder entlassener Soldat\nbis zum Ablauf von sechs Monaten nach Beendigung\ndes Grundwehrdienstes um Einstellung in den\nöffentlichen Dienst, so hat er Vorrang vor gesetzlich\nnicht bevorrechtigten Bewerbern gleicher Eignung.\"\nArtikel 2\nDieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-\ndung in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 13. Mai 1971\nDer Bundespräsident\nHeinemann\nDer Bundeskanzler\nBrandt\nDer Bundesminister der Verteidigung\nSchmidt"]}