{"id":"bgbl1-1971-35-1","kind":"bgbl1","year":1971,"number":35,"date":"1971-04-29T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1971/35#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1971-35-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1971/bgbl1_1971_35.pdf#page=1","order":1,"title":"Drittes Gesetz zur Anpassung der Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (3. Unterhaltshilfe-Anpassungsgesetz - 3. UAG)","law_date":"1971-04-27T00:00:00Z","page":361,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["361\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                        Z1997 A\n1971                         Ausgegeben zu Bonn am 29. April 1971                                                                                       1 Nr. 35\nTag                                                       I n h a 1t                                                                                     Seite\n27. 4. 71    Drittes Gesetz zur Anpassung der Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz\n(3. Unterhaltshilfe-Anpassungsgesetz - 3. UAG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   361\n621-1\n21. 4. 71    Verordnung über die Datenübermittlung in den gesetzlichen Rentenversicherungen\n(DUVO) ........................................................................... .                                                           362\n820-1, 821-1\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundesgesetzblatt Teil II Nr. 19 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     375\nDrittes Gesetz\nzur Anpassung der Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz\n(3. Unterhaltshilfe-Anpassungsgesetz - 3. UAG)\nVom 27. April 1971\nDer Bundestag hat             das   folgende Gesetz be-                    b) in Nummer 6\nschlossen:                                                                           die Zahl „75\" durch die Zahl „87\",\ndie Zahl „53\" durch die Zahl „64\" und\ndie Zahl „27\" durch die Zahl „31 \".\n§ 1\n2. In § 269 a Abs. 4 wird ersetzt\nÄnderung des Lastenausgleichsgesetzes\ndie Zahl „48\" durch die Zahl „60\",\nDas Lastenausgleichsgesetz in der Fassung der                               die Zahl „33\" durch die Zahl „44\" und\nBekanntmachung vom 1. Oktober 1969 (Bundesge-                                  die Zahl „ 17\" durch die Zahl „21 \".\nsetzbl. I S. 1909), zuletzt geändert durch das Drei-\nundzwanzigste Gesetz zur Änderung des Lasten-                                                                                § 2\nausgleichsgesetzes vom 23. Dezember 1970 (Bundes-                                                             Geltung in Berlin\ngesetzbl. I S. 1870), wird wie folgt geändert:                                Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1\ndes Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952\n1. In § 267 Abs. 2 wird ersetzt\n(Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.\na) in Nummer 2         Buchstabe b\ndie Zahl „ 75\"     durch die Zahl „87\",                                                                               § 3\ndie Zahl „81\"      durch di·e Zahl „93\" und                                                                 Inkrafttreten\ndie Zahl „91\"      durch die Zahl „ 103\",                              Dieses Gesetz tritt am 1. Juni 1971 in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 27. April 1971\nDer Bundespräsident\nHeinemann\nDer Bundeskanzler\nBrandt\nDer Bundesminister der Finanzen\nMöller\nDer Bundesminister des Innern\nGenscher"]}