{"id":"bgbl1-1971-31-5","kind":"bgbl1","year":1971,"number":31,"date":"1971-04-14T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1971/31#page=8","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1971-31-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1971/bgbl1_1971_31.pdf#page=8","order":5,"title":"Neunzehnte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung","law_date":"1971-04-07T00:00:00Z","page":320,"pdf_page":8,"num_pages":13,"content":["320                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I\nNeunzehnte Verordnung\nzur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung\nVom 7. April 1971\nAuf Grund des § 27 in Verbindung mit den §§ 2,                für die im Rahmen der gemeinsamen Markt-\n5, 8, 26, 33 Abs. 4 Nr. 2 und § 46 des Außenwirt-                organisationen der Europäischen Wirtschafts-\nschaftsgesetzes vom 28. April 1961 (Bundesgesetzbl. I            gemeinschaft Ausfuhrlizenzen .vorgeschrieben\nS. 481) verordnet die Bundesregierung:                           sind, gelten § 9 Abs. 1, 2 und 4, die §§ 10 bis 14\nund 16 Abs. 1, soweit nicht nachstehend oder\n§ 1                               durch unmittelbar geltende Rechtsvorschriften\nDie Außenwirtschaftsverordnung in der Fassung                 des Rates oder der Kommission der Euro-\nder Bekanntmachung vom 20. Dezember 1966 (Bun-                   päischen Wirtschaftsgemeinschaft etwas a:q.deres\ndesgesetzbl. 1967 I S. 1), zuletzt geändert durch                bestimmt ist.\ndie Achtzehnte Verordnung zur Änderung der                            (2) Die Ausfuhrgenehmigung oder die Aus-\nAußenwirtschaftsverordnung vom 16. Dezember 1969                 fuhrlizenz ist der Versandzollstelle des Aus-\n(Bundesgesetzbl. I S. 2317), wird wie folgt geändert:            führers mit dem Ausfuhrschein vorzulegen; eine\nDurchschrift der Ausfuhrgenehmigung ist ab-\n1. In § 6 erhält die Uberschrift folgende Fassung:              zugeben.\"\n,,Beschränkung nach § 8 Abs. 1 und 2 AWG\".\n5. In § 19 erhält Absatz 4 folgende Fassung:\n2. § 6 a wird wie folgt geändert:                                 ,, (4) Absatz 1 Nr. 10 gilt nicht für Waren einer\na) Die Uberschrift erhält folgende Fassung:                  gemeinsamen Marktorganisation der Euro-\n„Beschränkung nach den §§ 5 und 8 Abs. 1             päischen Wirtschaftsgemeinschaft, für die, wenn\nund 2 AWG\".                                           sie als Schiffs- oder Luftfahrzeugbedarf geliefert\nwerden, eine Ausfuhrlizenz vorgeschrieben ist.\nb) Absatz 1 wird aufgehoben.                                 Absatz 1 Nr. 19 gilt nicht für Waren, auf die\nc) Die bisherigen Absätze 2 bis 4 werden Ab-                 eine gemeinsame Marktorganisation der Euro-\nsätze 1 bis 3.                                        päischen Wirtschaftsgemeinschaft, die Handels-\nregelung der Europäischen Wirtschaftsgemein-\nd) Der neue Absatz 3 wird wie folgt geändert:               schaft für bestimmte, aus landwirtschaftlichen\ni) In Satz 2 werden hinter der Klammer              Erzeugnissen hergestellte Waren oder die Han-\n,, (Amtsblatt Nr. L 169 S. 3)\" die Worte         delsregelung der Europäischen Wirtschaftsge-\n,,in der jeweils geltenden Fassung\" ein-         meinschaft für Eieralbumin und Milchalbumin\ngefügt.                                          (gemeinsame Marktorganisation oder Handels-\nii) In Satz 5 wird hinter der Angabe ,, § 8           regelung) Anwendung findet oder die in Teil II\nAbs. 1\" die Angabe „und 2\" eingefügt.            Spalte 3 der Ausfuhrliste mit G, G 1 oder G 2\ngekennzeichnet sind.\"\n3. § 10 Abs. 1 erhält folgende Fassung:\n,, (1) Versandzollstelle ist die Zollstelle, in de-    6. § 20 erhält folgende Fassung:\nren Bezirk der Ausführer seinen Wohnsitz oder                                         ,,§ 20\nSitz, eine Zweigniederlassung oder Betriebs-                                     Kohleausfuhr\nstätte hat. Die Oberfinanzdirektion kann ab-\nweichend von Satz 1 für einzelne Ausführer                        (1) Feste Brennstoffe der Nummern 2701 10,\nallgemein oder für bestimmte Ausfuhrsendungen                2701 50; 2702 10, 2702 50, 2702 80, 2704 19 und\neine andere Versandzollstelle bestimmen. Die                 2704 60 des Warenverzeichnisses für die Außen-\nfür den Ort des Verpackens oder Verladens                    handelsstatistik sind der Versandzollstelle\nzuständige Zollstelle kann zulassen, daß die                 weder zu gestellen noch anzumelden.\nAusfuhrsendung bei ihr gestellt oder angemel-                     (2) Die Oberfinanzdirektion kann vertrauens-\ndet wird, wenn die Waren im Bezirk der nach                  würdigen Ausführern, die ständig zahlreiche\nSatz 1 zuständigen Zollstelle nur unter beson-               Sendungen der in Absatz 1 genannten festen\nderen Schwierigkeiten verpackt oder verladen                 Brennstoffe ausführen, gestatten, an SteHe des\nwerden können.\"                                              Ausfuhrscheins eine Ausfuhrkontrollmeldung für\nKohle (Anlage A 4) zu verwenden, wenn die\n4. In § 18 erhalten die Absätze 1 und 2 folgende\nfortlaufende, vollständige und richtige Erf as-\nFassung:\nsung der Ausfuhrsendungen nach der Art des\n,, (1) Für die genehmigungsbedürftige Ausfuhr             betrieblichen Rechnungswesens, insbesondere\nvon Waren und für die Ausfuhr von Waren,                     mit Hilfe einer elektronischen Datenverarbei-","Nr. 31 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 14. April 1971                           321\ntungsanlage, gewährleistet ist. Soweit die Uber-           3. eine Einfuhrkontrollmeldung nach Maßgabe\nwachung der Ausfuhr nicht beeinträchtigt wird,                 des§ 27 a und\nkann die Oberfinanzdirektion auch von der Vor-            4. in den Fällen des Absatzes 5 eine Einfuhr-\nlage der Ausfuhrkontrollmeldung für Kohle be-\nlizenz.\nfreien. Diese Erleichterungen können unter den\ngenannten Voraussetzungen auch auf Sendun-                    (3) Der Antrag auf Einfuhrabfertigung ist zu\ngen ausgedehnt werden, für die der Begünstigte             stellen\nals Versender (§ 13 Abs. 1) tätig wird.    11\n1. mit    dem Zollantrag auf Abfertigung zum\n7. § 22 wird wie folgt geändert:                                  freien Verkehr, zum aktiven Veredelungsver-\nkehr, zum Umwandlungsverkehr oder zur\na) Der bisherige Satz 1 wird Absatz 1. Satz 2                  Zollgu tverwendung,\nwird gestrichen.\n2. mit der Zollanmeldung, wenn sie Waren aus\nb) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 ein-                  mehreren Gestellungen umfaßt oder für Wa-\ngefügt:                                                   ren abgegeben wird, die von der Gestellung\n,, (2) Absatz 1 gilt nicht für die Einfuhr von          befreit sind,\n1. Waren aus dem freien Verkehr eines Mit-           3. für Waren, die von dem Lagerinhaber aus\ngliedstaates der Europäischen Wirtschafts-          einem offenen Zollager durch Anschreibung\ngemeinschaft (Artikel 9. Abs. 2 EWG-Ver-            in einen ihm bewilligten aktiven Verede-\ntrag) mit Ausnahme von Waren der                    lungsverkehr     oder    Umwandlungsverkehr\nWarennummer 2711 91 der Einfuhrliste,                oder eine ihm bewilligte Zollgutverwendung\n2. Waren, auf die eine gemeinsame Markt-                   übergeführt worden sind, mit der Abgabe der\norganisation oder Handelsregelung (§ 19             Zollanmeldung,\nAbs. 4) Anwendung findet,                       4. für Waren, die zur vorübergehenden Zollgut-\n3. Vorstoffen von Nichteisenmetallen der                   verwendung eingeführt worden sind, sobald\nWarennummern 2601 31, 2601 35, 2601 37,              diese Waren als in den freien Verkehr ent-\n2601 43, 2601 47, 2601 73, 2601 75, 7401 10,         nommen gelten,\n7401 20, 7501 10 und 7801 11 der Einfuhr-      5. vor Gebrauch, Verbrauch, Bearbeitung oder\nliste,                                              Verarbeitung der Waren in einem Freihafen\n4. elektrischem Strom.      11\noder auf der Insel Helgoland oder\n8. In § 24 wird in Absatz 1 folgender Satz ange-             6. vor Wiederausfuhr von Waren, für die eine\nfügt:                                                          Einfuhrerklärung abgegeben worden ist.\n,,Die Abgabe einer Einfuhrerklärung ist für Wa-               (4) Mit dem Zollantrag auf Abfertigung zum\nren, auf die eine gemeinsame Marktorganisa-               Zollgutversand oder zur Zollgutlagerung und\ntion oder Handelsregelung (§ 19 Abs. 4) Anwen-            während der Zollgutlagerung in Zollniederlagen\ndung findet, mit Ausnahme von Saatgut nicht               oder Zollverschlußlagern kann der Antrag auf\nerforderlich.     11\nEinfuhrabfertigung nur gestellt werden, wenn\nein dringendes wirtschaftliches Bedürfnis dar-\n9. § 27 erhält folgende Fassung:                             getan wird und zwingende dienstliche Gründe\n,,§ 27                         nicht entgegenstehen. Bei der Einlagerung und\nwährend der Lagerung in einem Freihafen kann\nAntrag auf Einfuhrabfertigung              der Antrag nur gestellt werden, wenn die Wa-\n(1) Der Einführer hat die Einfuhrabfertigung            ren dort überwacht werden können.\nbei einer Zollstelle zu beantragen. Die nach § 24             (5) Ist für die Einfuhr einer Ware im Rahmen\nerforderliche Einfuhrerklärung ist abgestempelt           einer gemeinsamen Marktorganisation (§ 19\n(§ 26) vorzulegen; bei der Einfuhr von Saatgut             Abs. 4) eine Einfuhrlizenz vorgeschrieben, so\nentfällt die Vorlage der Einfuhrerklärung. Hat             kann abweichend von den Absätzen 3 und 4 der\neine der in § 24 Abs. 3 genannten Personen die             Antrag auf Einfuhrabfertigung nur gestellt wer-\nEinfuhrerklärung abgegeben, so hat sie die Ein-            den\nfuhrabfertigung zu beantragen. Bei der Einfuhr\nin den Freihafen Hamburg kann der Antrag                   1. zusammen mit dem Zollantrag auf Abferti-\nbeim Freihafenamt Hamburg gestellt werden;                     gung zum freien Verkehr oder zur Zoll- oder\ndas Freihafenamt Hamburg gilt als Zollstelle im                Abschöpfungsgutverwendung,\nSinne dieses Kapitels.\n2. mit der Zollanmeldung, wenn sie Waren aus\n(2) Bei der Einfuhrabfertigung sind vorzulegen              mehreren Gestellungen umfaßt oder für Wa-\n1. die Rechnung oder sonstige Unterlagen, aus                  ren abgegeben wird, die von der Gestellung\ndenen das Einkaufs- oder Versendungsland                   befreit sind,\nund das Ursprungsland der Waren ersichtlich            3. für Waren, die von dem Lagerinhaber aus\nsind,                                                      einem offenen Zollager durch Anschreibung\n2. ein Ursprungszeugnis, wenn die Waren in                     in eine ihm bewilligte bleibende Zoll- oder Ab-\nSpalte 5 der Einfuhrliste mit „ U gekenn-\n11\nschöpfungsgutverwendung übergeführt wor-\nzeichnet sind,                                             den sind, mit der Abgabe der Zollanmeldung,","322                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I\n4. für Wawn, die aus <~inem offenen Zollager              Angaben, die im Vordruck nach Anlage ·E 2 nicht\nin den freien Verkehr entnommen werden,               vorgesehen sind, gelten auch in den anderen\nbei der Auslagenmg oder mit der Abgabe                Vordrucken der Einfuhrkontrollmeldung als\nder Zollanmeldung,                                    nicht gefordert.\"\n5. für Erzeugnisse, die aus einem aktiven Ver-\nedelungsverkehr nicht gestellt werden, mit        11. In § 28 Abs. 1 Satz 2 wird das Wort „Genehmi-\nder Abrechnung des Vcrcdelungsverkehrs,               gung\" durch ·die Worte „Einfuhrgenehmigung\noder Einfuhrlizenz\" ersetzt.\n6. für Rindergefrierf1eisch der Warennummern\n0201 42 bis 0201 49 der Einfuhrliste, für das     12. § 29 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:\nein Umwandlungsverkehr bewilligt ist, auch\nmit dem Zollantrag auf Abfertigung zu                 „Bei der Einfuhrabfertigung von Waren, die in\ndiesem Verkehr.                                       Spalte 5 der Einfuhrliste mit „U\" gekennzeichnet\nsind, ist ein Ursprungszeugnis nicht vorzulegen,\n(6) Bei der Einfuhr von Wasser, elektrischem           wenn der Wert der in der Einfuhrsendung ent-\nStrom sowie Stadtgas, Ferngas und ähnlichen               haltenen Waren, für die ein Ursprungszeugnis\nGasen in Leitungen entfällt die Einfuhrabferti-           vorgeschrieben ist, eintausend Deutsche Mark\ngung.\"                                                    nicht übersteigt.\"\n10. Nach § 27 wird folgender § 27 a eingefügt:\n13. In§ 31 Abs.1 wird die Angabe,,§§ 27, 28 Abs.1,\n,,§ 27 a                          4 und 5\" durch die Angabe ,,§§ 27, 27 a Abs. 1\nEinfuhrkontrollmeldung                     Nr.1, Abs.2 und 3, § 28 Abs, 1, 4 und 5\" ersetzt.\n(1) Die Einfuhrkontrollmeldung (§ 27 Abs. 2\nNr. 3) ist vorzulegen, wenn                           14. § 62 erhält folgende Fassung:\n1. a) die Waren in Spalte 3 der Einfuhrliste mit                                 ,,§ 62\n00, 01, 02 oder 03,                                          Meldung der Forderungen und\nb) Waren des Kapitels 24 in Spalte 3 der Ein-                         Verbindlichkeiten\nfuhrliste mit 14 und in Spalte 5 mit GMO,            (1) Gebietsansässige, ausgenommen Geldinsti-\nc) Waren des Kapitels 27 in Spalte 3 der              tute, haben monatlich bis zum zehnten Tage des\nEinfuhrliste mit 08                                folgenden Monats\noder                                               1. bei gebietsfremden Geldinstituten unterhal-\nd) Waren der Kapitel 54 und 57 in Spalte 3                tene Guthaben,\nder Einfuhrliste mit 09 oder 11 und in\n2. Forderungen aus Darlehen und sonstigen\nSpalte 5 mit GMO                                       Krediten, die sie Gebietsfremden gewährt\ngekennzeichnet sind                                       haben,\noder                                                  3. Verbindlichkeiten aus Darlehen und sonsti-\n2. Einkaufs- und Ursprungsland der Ware in                    gen Krediten, die sie bei Gebietsfremden auf-\nden Länderlisten A oder B nicht genannt                   genommen haben,\nsind.                                                 nach dem Stand des letzten Werktages des Vor-\n(2) Die Vorlage einer Einfuhrkontrollmeldung           monats mit dem Vordruck „Forderungen und\nist nicht erforderlich, wenn der Wert der Ein-            Verbindlichkeiten aus Finanzbeziehungen mit\nfuhrsendung bei Waren, die in Spalte 3 der Ein-           Gebietsfremden\" (Anlage Z 5 Blatt 1 und Blatt 2)\nfuhrliste mit 00 gekennzeichnet sind, fünfzig             in doppelter Ausfertigung zu melden.\nDeutsche Mark, bei anderen Waren zweihun-                    (2) Absatz 1 gilt nicht für Forderungen und\ndertvierzig Deutsche Mark nicht übersteigt. Dies          Verbindlichkeiten aus Warenlieferungen und\ngilt nicht bei der Einfuhr von Saatgut.                   Dienstleistungen sowie aus geleisteten und ent-\n(3) Zu verwenden sind                                  gegengenommenen Vorauszahlungen im Waren-\nund Dienstleistungsverkehr.\n1. bei der Abfertigung zum freien Verkehr von\n(3) Meldepflichtig sind nur Gebietsansässige,\na) nicht dem Wertzoll unterliegenden ent-\nderen Guthaben und Forderungen zusammen-\ngeltlich eingeführten Waren der Vordruck\ngerechnet oder deren Verbindlichkeiten bei Ab-\nE 2 a oder E 2 b, soweit erforderlich mit\nlauf des Monats jeweils mehr als einhundert-\nErgtinzungsblatt E 2 c,\ntausend Deutsche Mark betragen, sowie Gebiets-\nb) Waren mit einem Wert je Sendung bis                ansässige, die durch Uberschreiten der vorste-\neinschließlich 800,- DM der Vordruck               henden Betragsgrenze an einem der vorangegan-\nE 2 d, soweit erforderlich mit Ergänzungs-         genen 12 Meldestichtage meldepflichtig waren.\nblatt E 2 c,\nc) Waren, bei denen für die Ermittlung de·s              (4) Gebietsansässige, die nach den Absätzen 1\nbis 3 meldepflichtig sind, haben monatlich bis\nZollwertes ein Mittelwert gilt, der Vor-\ndruck E 2e,                                        zum zwanzigsten Tage des folgenden Monats\njeweils ihre Forderungen und Verbindlichkeiten\n2. in allen sonstigen Fällen                              aus dem Waren- und Dienstleistungsverkehr mit\nder Vordruck E 2, soweit erforderlich mit          Gebietsfremden einschließlich der geleisteten\nErgänzungsblatt E 2 c.                             und entgegengenommenen Vorauszahlungen","Nr. 31 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 14. April 1971                            323\nnach dem Stand des letzten Werktages des Vor-              c) Anlage Z 1 zur Außenwirtschaftsverordnung\nmonats mit dem Vordruck „Forderungen und                      erhält die Fassung der Anlage 5 zu dieser\nVerbindlichkeiten gegenüber Gebietsfremden                    Verordnung.\naus dem Waren- und Dienstleistungsverkehr\"                 d) Anlage Z 4 zur Außenwirtschaftsverordnung\n(Anlage Z 5 a) in doppelter Ausfertigung zu mel-             wird wie folgt geändert:\nden.\"\ni) In Spalte 3 werden die Worte „Nr. der\n15. In § 65 Abs. 1 wird das Wort „zehntausend\"                        Einfuhrerklärung,      Einfuhrgenehmigung,\ndurch das Wort „zwanzigtausend\" ersetzt.                          des Saareinfuhrscheins\" durch die Worte\n,,die Bezeichnung ,E'\" ersetzt.\n16. § 69 wird wie folgt geändert:                                 ii) Die Fußnote 4 erhält folgende Fassung:\na) Absatz 2 Nr. 5 und 6, Absatz 3 sowie die An-                     4\n,, ) gegebenenfalls   wie in der Einfuhr-\nlagen Z 14 und Z 15 werden aufgehoben.                            erklärung, Einfuhrgenehmigung oder\nb) In Absatz 4 wird die Angabe „5 und 6        11\nge-                   im Saareinfuhrschein.\".\nstrichen.                                            e) Die Anlagen Z 5 (Blatt 1 und Blatt 2) sowie\nc) In Absatz 6 wird Nr. 2 aufgehoben, Nr. 3                   Z 5 a zur Außenwirtschaftsverordnung erhal-\nwird Nr. 2.                                             ten die Fassung der Anlagen 6, 7 und 8 zu\ndieser Verordnung.\nd) Die bisherigen Absätze 4 bis 8 werden Ab-\nsätze 3 bis 7.                                                              § 2\n17. In § 71 Abs. 2 wird hinter Nr. 7 folgende Nr. 7 a        Die Vordrucke, die durch § 1 Nr. 18 Buchstaben b,\neingefügt:                                             c und d geändert werden, können bis zum 31. De-\n,, 7 a. als Ausführer oder Versender eine Aus-         zember 1971 noch in ihrer bisherigen Fassung ver-\nfuhrkontrollmeldung für Kohle nach § 20        wendet werden.\nAbs. 2 unrichtig oder nicht vollständig ab-\ngibt, II.\n§ 3\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten\n18. a) Die Anlagen A 4 und A 4 a zur Außenwirt-            Dberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundes-\nschaftsverordnung (Kohle-Versand-Ausfuhr-        gesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 51 Abs. 4 des\nerklärung) werden ersetzt durch Anlage 1 zu      Außenwirtschaftsgesetzes auch im Land Berlin.\ndieser Verordnung (Ausfuhrkontrollmeldung\nfür Kohle; Anlage A 4 zur Außenwirtschafts-\nverordnung).                                                                § 4\nb) Die Anlagen E 2 a, E 2 b und E 2 c zur Außen-         Diese Verordnung tritt mit Ausnahme des § 1\nwirtschaftsverordnung erhalten die Fassung       Nr. 14 und 18 Buchstabe e am Tage nach der Ver-\nder Anlagen 2, 3 und 4 zu dieser Verord-         kündung in Kraft. § 1 Nr. 14 und 18 Buchstabe e tre-\nnung.                                             ten am 1. Juni 1971 in Kraft.\nBonn, den 7. April 1971\nDer Bundeskanzler\nBrandt\nFür deh Bundesminister für Wirtschaft\nDer Bundesminister für besondere Aufgaben\nHorst Ehmke","324                                                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I\nAnlage 1\nAnlage A 4 zur A WV\nAusfuhrkontrollmeldung für Kohle\n(§ 20 Abs. 2 der Außenwirtschaftsverordnung)\n1 Aus/ührer (Name und Ansdui/1)                                                       18 Versender (Name und Anschrilt)\nIch versichere die Richtigkeit meiner Angaben\nOrt und Datum                       Firmenstempel und Unterschrilt\n125 Bestimmungsland\n30 Anzahl, Art, Zeichen und Nummern der Packstücke                    31 Warenbezeichnung\n(bei unverpackten Waren: Beförderungsmittel mit Nr. oder Namen}\n136 Gewicht\nZur Verfahrenserleichterung nach§ 20 Abs. 2 AWV zugelassen.\nHinweise:\n!. Die Ausfuhrkontrollmeldung darf nur verwendet werden, wenn die Verfahrenserleichterung nach § 20 Abs. 2 AWV gewährt worden ist.\n2. Die Numerierung der Felder in der \"Ausfuhrkontrollmeldung für Kohle' ist der Numerierung in den Versandanmeldungen T 1 oder T 2 angepaßt.\n3. Bei Ausfuhrsendungen, die nicht im gemeinschaftlichen Versandverfahren ausgeführt werden, bedarf es nur der Ausfüllung der ungerasterten\nFelder.\n(Originalgröße: 210 X 297 mm)","Nr. 31 -           Tag der Ausgabe: Bonn, den 14. April 1971                                                                                                     325\nAnlage 2\nAnlage E 2 a zur A WV\n1. Einfuhrverfahren nach der A WV,\nstatistische Behandlung                                                                                  Zollantrag und\na) Einfuhrerklärung (EE)                                                          Zollanmeldung/ Einfuhranmeldung\nvom ........................ zu Sp. 14 Nr.\nfür die Abfertigung zum freien Verkehr\nund ........................ zu Sp. 14 Nr.                                         von entgeltlich eingeführten \\Varen, die nicht\nb) Einfuhrgenehmigung (EG)                                                                                 dem Wertzoll unterliegen\nvom...                  .. ...... und ...... ..\n•~;;at;:~~~ngs- } Nr. . ... ..\n2. Ausfertigung - Einfuhrkontrollmeldung -\nund„                                         Vom Zoll an das Bundesamt iür gewerbliche Wirtschaft/Ernährung und Forstwirtschaft 1)\nlfd. Nr. Je Aussdlrelbung                                                 Diese 2. Ausfertigung darf nur bei gleichzeitigem Antrag auf Einfuhrabfertigung nach § 27\noder Verfahren ...                                                        oder 31 A WV abgegeben und weitergeleitet werden.\nund ....\nzu Sp. 14 Nr. ...                    ... und ....... .\n.c) AWV § 32 Abs. 1 Nr ................................. .                 II. Ich beantrage für die nachstehend angemeldeten Waren die Abfertigung zum freien Ver•\nkehr, Ich bin hinsichtlich dieser Waren - nicht - nicht in vollem Umfang - zum Vor•\nd) Gesamtwert                             Gesamtwert in DM                      steuerabzug (§ 15 UStG) berechtigt. 1)\nder EE in DM                         oder -menge der EG\nDie Waren sind für das/die Unternehmen ......\n............             ......             . bestimmt. Der/Die Unternehmer ist/sind\nhinsichtlich dieser Waren zum Vorsteuerabzug berechtigt. 1)\ne) Statlstfsdt angemeldet -           s. Vorpapier -                           Zusätze: ..\nnoch _nicht 10)                                    Buchstaben\n::: i(~i~~; :i/ i;~~~~J;ldelung (EV)                 eintragen  t--l-.-A-b-se_n_d_e_r_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _                              N-am-e-un_d_A_n_s_ch_n_·ft_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __\nals Einfuhr zur Lohnveredelung (LV)\nWare des freien Verkehrs (F od. F/OZL)                                      (Lieferer)\n2. Einführer                                             Name                                                Postleitzahl            Wohnort/Sitz               Postfach/Straße und Hausnummer\n4. Anlaß der Einfuhr                (z. B. Kauf, Kommission)                                                                              2     5. Datum des Kaufvertrages\nNachholgut { LV       EVH          )\na) Waggon-LKW-Nr., Sdtiffsname                                     zu Spalte 14 lfd. Nr. 1                                                          zu Spalte 14 lfd. Nr. 2\n6.   b) Zahl, Art, Zel<;hen u. Nm.\nder Packstücke\n7. lieferbedingung (Wertstellung, z. B,\n1                                                            Herstellungs- and\n1\nLänder-Nr.')\nfrei Grenze, cif Bremen, frei München)                                                             8.                         1\nUrsprungs-                                                         I\n9. Rohgewicht der Sendung                                                                               10. Einkaufsland                                                         Länder-Nr.')\nin vollen kg\nI\n11. Erster inländischer Bestimmungsort                             12. Preisnachlässe                                                  i 13. Umrechnungskurs (zu Sp. 22 a)              6\n)\n1\n14.                             15.                                      16.                               17.                    18.                     19.                                          22.\nBenennung der Waren                                                                                                                                                          a) Redinungsprels 6)\nWarennummer                     Bes. Maßstab\nlfd.      (Art und Beschaffenheit mit Angabe                                                                               Elgengewldlt                 Grenz•                                b) Beförderungsk, ')  7)\nder Sortenbezeichnung und der                         (Nummer des                     (Stück, Liter,                                  ilbergangswert\nNr.                                                           Warenverzeichnisses                Gramm usw.)                 In vollen                                                       c) sonsllge Kosten 6) ')\nbeson\\feren Bewertungsmerkmale)                                                                                        kg                 in vollen DM\nAngabe falls EGKS-, EWG- od, EAG-                            für die                        a) '), b) ')                                                                            d) Abzugsbeträge ')\nWaren                            Außenhandelsstatistik)                                                                                                                 DM          j Pf\nFur Jede Warenart (Warennummer und Tanfstelle) besondere Zeile und besondere Angaben\na)                                                                                            a)\nb)                                                                                            b)\n1\n--•    Nldtt\nc)\nd)\nausfüllen                1  .1.1                 • 1. • 1 •             • 1        • 1           • 1       • 1\na)                                                                                            a)\nb)                                                                                            b)\n2.                                                                                                                                                                                          c)\n--•Nicht                                                                                                                                       d)\nausfüllen            • l    .1.1                 • 1        • 1         • 1        • 1           • 1       • 1\n1) Nichtzutreffendes streichen.                                                                                             Umrechnungskurs umzuredmen; für dort nidtt aufgenommene Währungen ist\n2) Ggf, Zutreffendes ankreu1.en.                                                                                            der letzte Briefkurs anzusetzen.\n') Nach dem Länderverzeidmis für die Außenhandelsstatistik - soweit bekannt -.                                           ') Bis zum ersten inländ. Bestimmungsort, soweit im Rechnungspreis nid1t enthalten,\n4) Angeben, soweit für die Abgabenerhebung bedeutsam,                                                                    ') Einschließlich sonstiger Leistungen bzw. Aufwendungen.\n5) Angeben, soweit im AHStatWvz ein anderer Maßstab als kg vorgesehen ist.                                               ') rm Rechnungspreis enthaltene Eingangsabgaben, Beförderungskosten ab erstem\n•j Ausländ. Werte sind nach dem im Bundeszollblatt veröffentlicnten geltenden                                               inländischem Bestimmungsort und dergleichen.\nEinfuhrbestätigung der Anmeldestelle                                                                   Ich versichere, daß ich die Angaben nach bestem Wissen und Ge-\nwissen gemacht habe. Ich weiß, daß unrichtige Angaben in dieser\nDie Einfuhr der Waren wird bestätigt.                                                 ·····\nAbgegeben am ....................................... 19.                      /.,•··                                    Steuererklärung als Steuervergenen strafbar sein können,\nVorbuch/Belegsammlung .............................. .                                                                  Ort und Datum ....\n\\.~ienststempel \\\n·, ............. •···\nFirmenstempel und Untersd1rift\n(Die Unterschrift darf nicht durchgeschrieben werden)\nAnmerkungen:\nPapierfarbe: rosa\nIn Rotdruck: Die \\Vörter: ,.2. Ausfertigung - Einfuhrkontrollmeldung -\" ,.Vom Zoll an das Bundesamt für gewerbliche Wirt-\nschaft/ Ernährung und Forstwirtschaft 1)\" .,Diese 2. Ausfertigung darf nur bei gleichzeitigem Antr_ag auf Einfuhrabferti~ung nach § 27\noder 31 AWV abgegeben und weitergeleitet werden.\" .Für jede Warenart (Warennummer und Tanfstelle) besondere Zeile und beson-\ndere Angaben\"","326                                                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I\nAnlage 3\nAnlage E 2 b zur A WV\nl. Einfuhrverfahren nad1 der A WV,                                                                   Zollantrag und\nstatistische Behandlung\na) Einfuhrerklärung (EE)                                                      Zollanmeldung/ Einfuhranmeldung\nvom ......................................... .                                  für die Abfertigung zum freien Verkehr\nund ................................... .                                  von entgeltlich eingeführten Waren, die nicht\nb) Einfuhrgenehmigung (EG)                                                                          dem Wertzoll unterliegen\nvom .............................. und ..... .\n2. Ausfertigung - Einfuhrkontrollmeldung-\nt~;;:~=~~~ngs- }Nr.... ..                                                  Vom Zoll an das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft/Ernährung und Forstwirtschaft1)\nund ...                                       Diese 2. Ausfertigung darf nur bei gleidlzeitigem Antrag auf Einfuhrabfertigung nadl § 21\nlfd. Nr. Je Aussduelbung                                                   oder 31 A WV abgegeben und weitergeleitet werden.\noder Verfahren ....................... ..\nund ..................................... .\nc) AWV § 32 Abs. 1 Nr... ..                                                  II. Idi bin hinsichtlidl der nachstehend angemeldeten Waren - nidit - nicht in vollem Um•\nd) Gesamtwert\nder EE m DM\nI      Gcsamlwc1l in DM\noder -l!lcn!J\" der EG\nfang - zum Vorsteuerabzug (§ 15 UStG) bereditigt, 1)                                                        (Name und Anschrift)\nDie Waren sind für das/die Unternehmen .................................... :.................................................... .\n............................................................................................. bestimmt. Der/Die Unternehmer ist/sind\ne)                                  ~\nStatlstlsm. an~~·~eid~t.. ~.::~~; :;:;;;;,:;:~...\n1\nhinsichtlidi dieser Waren zum Vorsteuerabzug berechtigt.1)\nnod1 nimt [O}                                                               Zusätze: .......................... ..\nals Einfuhr auf Lager [L)\nals Einfuhr zur Eigcnvererlelung (EVJ\nals Einfuhr zur Lohnvcred,,Junri (LV}                 ..               1, Absender                                                                                     Name und Anschrift\nWare des freien Verkehrs (P od. f/OZL}                                      (Lieferer)\n2. Einführer                                                      Name                                       Postleilzuhl               Wohnort/Sitz                        Postfach/Straße und Hausnummer\n4, Anlaß der Einfuhr                  (z. B, Kauf, Kornmission)\nNachholgut { EV            LV 1-         12)    15.      Datum des Kaufvertrages·\n1\n6,     a) Wauuan-L~W-Nr., Schifl~namc                   1\nb} Zahl, Art, Zeichen u, Nm,\nder Pack.stücke\n7, 1.ieferbedin.gung                (We1 lslcllnnq, z.B.                                                   S. Herstellungs-1and                                                               Länder-Nr.')\nfrei Grenze, cli Bremen, fr('( Müncllen}\nUrsprungs-\n9, Rohgewicht der Sendung                                                                                 10. Einkaufsland                                                                   Länder-Nr,'}\nin vollen kg\n11, Erster inländischer Bestimmungsort                                12. Preisnachlässe                                                     l  13. Umrechnungskurs (zu Sp. 22 a) 6)\n14.                              15.                                        16.                           17.                        18.                           19.                                                       22.\nDenennung der Waren                                                                                                                                                                        a) Rechnungspreis 6)\nWarennommer                  Des. Maßstab\nlfd.       (Art tmcl llcsdwffcnheil mit An<JithC                                                                              Eigengewicht                      Grenz•                                        b) Deförderungsk. ')            1)\nder Sorlen1Jczcichnun~1 und der                          (Nummer des                (Stück, Liter,                                           übergangswert\nNr.                                                                Wurenvcrzcichnisscs            Gramm usw.)                    in vollen                                                                    c) sonstige Kosten 6)           8)\nbcsondlffCn Bewcrtunq~mcrkmnle)                                                                                          kg                     in vollen DM                                      d) Abzugsbeträge 9)\nAngabe f<1lls EC:KS-, EWG- od. EAC•                            für die                   a) '), b) ')\nWmr>n                               Aniknlrnndc]sstatistik)                                                                                                                                DM                I Pf\nFur Jede Warenart (Warennummer und Tarifstelle) besondere Zeile und besondere Angaben\na)\na)\n1\nb)                                                                                                            b)\nc)\n--•   Nicht                                                                                                                                                 d)\nnnsfüllcrt          . 1. 1        1      1     1      . l .           . l         . l                • 1        .   \\'  '\n:t) Nid1tzuf.reffcndl'S strckbcn.                                                                                           ') Ausländ. Werte sind nach dem im Bundeszollblatt veröffentlichten geltenden\n') Ggf. Zutreffendes ankreuzen.                                                                                                 Umrechnungskurs umzurechnen; für dort nicht aufgenommene Währungen ist\n8) Nad1 dem Uindcrvcrzeichnis für cliP Außenhandelsstatistik -                    soweit bekannt-,                              der letzte Briefkurs anzusetzen,\n') Angeben, soweit für die Abqilb0.ri<•rhebung bcdeut?am.                                                                   ') Dis zum ersten inländ. Bestimmungsort, soweit im Rechnungspreis nidll enthalten,\n8 ) Einschließlich sonstiger Leistungen bzw. Aufwendungen,\n~) Angeben, soweit im Al!SlülWvz ein anderer M<1ßslab als kg vorgesehen ist,\n') Im Rechnungspreis enthaltene Eingangsabgaben, Beförderungskosten ab erstem\ninländischem Bestimmungsort und dergleichen.\nEinfuhrbestätigung der Anmeldestelle                                                                    Ich versichere, daß ich die Angaben nach bestem Wissen und Ge•\nwissen gemacht habe. Ich weiß, daß unrichtige Angaben in dieser\nDie Einfuhr der Waren wird bcstütigt.                                                                                        Steuererklärung als Steuervergehen strafbar sein.können,\nAbgegeben am .........................                           19\nVorbuch/ Belegsammlung                                                                                                       Ort und Datum .......... ,........... ,............. ,.. ,... ,, .. ,.............................................. ..\nL\nFirmenstempel und Unterschrift\n(Die Unterschrift darf nicht durchgesduieben werden)\nAnrnerkunqcn:\nPapierfarbe: rosa\nIn Rotdruck: Di<) Wiirl.er: ,.2. Ausfertigung - Einfuhrkontrollmeldung-\" ,.Vom Zoll an das Bundesamt für gewerbliche Wirt-\nsclrnfl / Ernährun9 und Forst.wirtsdwft 1)\" ,,Diese 2. Ausfertigung darf nur bei gleichzeitigem Antrag auf Einfuhrabfertigung nach § 27\noder ]l AWV ah9cqdie11 und wciler~J(~lcitct werden.\" ,.Für jede Warenart (Warennummer und Tarifstelle) besondere Zeile und beson-\ndere An9abcn\"","Nr. 31 -           Tag der Ausgabe: Bonn, den 14. April 1971                                                                                             327\nAnlage 4\nAnlage E 2 c zur A WV\nBlatt Nr ..\nErgänzungsblatt für\nvom.\nZollantrag und Zollanmeldung/ Einfuhranmeldung\n2. Ausfertigung - Eluluhrkontrollmeldung -\n(lest mit dem Hauptblatt verbinden)\nElnfl1hre{                               Name                                       Po!>tleitzahl         Wohnort/Sitz              Postfach/Straße und Hausnummer\na) Waggoo.:.LKW•Nr. 1                 zu Sp. 14 lfd. Nr ..                                     zu Sp. 14 lfd. Nr .... ······•                            zu Sp. 14 lfd. Nr.\nSchiffsname                                                               1                                                           1\nb) Zahl, Art, Zeichen\nund Nm. der\nPack.stüdte                                     zu Sp. 14 lfd. Nr •.   ...                                                             zu Sp. 14 lfd. Nr ..\n1\n14.                        15.                                 16.                    17.                  18.                     19.                                             22.\nBenennung der Waren                   Warennummer                                                                                                     Ct) Redtnongsprels 1)\n{Art und Beschaffenheit mit Angabe                                  Bes. Maftstab         Eigengewicht                 Grenz•\nLfd.                                                     {Nummer des                                                                                                     b) Beffirderungsk. ') 7)\nder Sortenbezeichnung und der be•          V,,larenverzeidmisses     (Stüdc, Liter,          in vollen            O.bergangswert                                c) sonstige Kosten 'l ~,\nNr.          sonderen Bewertungsmerkmale}                    für die          Gramm usw.)                  kg                 in vollen DM                               d) Abzagsbetrlge 1 )\nAngab~ falls EGKS•, EWG• oder          Außenhandelsstatistik)       a) '), b) 'J\nEAG-Waren                                                                                                                                                 DM           J Pf\nP1lr Jede Wareaart (Warennummer und Tarifstelle) besondere ZelJe und besondere An.gaben\na)\n.,\nbl                                                                                          b)\nc)\n--•                                                                                                                                d)\nNicht\nausfüllen           . , .1. I         . 1. . 1 •            . I      . 1             . I . • 1\na)\n•l\nb)                                                                                          b)\nc)\n-•   Nicht\nd)\nausffi11en          • 1  .1.1         • 1. • 1             • 1 • • 1 •              • 1      . I\na)\n•l\nbl                                                                                          b)\n~\n--•   Nicht\nd)\nausfüllen              1 .1.1.        . 1. . 1 .           . I      • 1             • 1 • • 1\n•l\n.,\nb)                                                                                           b)\nc)\n--•   Nicht\nd)\nausfüllen              1 .1.1.        . 1. . 1 .           . 1         1            . 1. . 1 .\na)\n•l\nb)                                                                                           b)\nc)\n--•   Nicht\nd)\nausfüllen     . ·'  . 1     1.1       . 1. . 1 .           . 1      . 1             • 1      . 1\n4) ') 6) 7) ') ') siehe Fußnoten auf dem Hauptblatt\nAnmerkungen:\nPapierfarbe: rosa\nIn Rotdruck: Die Wörter: .2. Ausfertigung - Einfuhrkontrollmeldung -\" ,,(fest mit dem Hauptblatt verbinden)\" ,Für jede\nWarenart (Warennummer und Tarifstelle) besondere Zeile und besondere Angaben\"","328                                                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I\nAnlage 5 (Vorderseite)\n,Anlage Z l zur AWV               1\nZahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr\nAn\nMeldung nach § 59 der Außenwirtschaftsverordnung\n1               Ortsstempel mit Nr,\n1\nBereichs-Nr.\n(Ansd:irift des bcnuftrngten Geldinstituts ocfor der Postnnstnlt)\nWährung           1                            Betrag                                       Meldepflichtiger (Auftraggeber):\nName oder Firma:\nin Worten:\nAnschrift:\nFernruf:\nHausapparat:\nI. Wareneinfuhr*)\n1. Einkaufsland                                               2. Betrag in D-Mark\n(ohne Pfennige)\nII. Transithandel        (soweit zutreffend, ankreuzen und Rückseite ausfüllen)\nIII. Dienstleistungs- und Kapitalverkehr, Sonstiges*)\n•\n1. Kennzahl lt. Lcistungsvcrzeidmis                  .......................                 3. für Kapitalanlagen zusätzlich:\n2. Land.\n(Land des Gläubigers)\n...................... , ..... :,:::::::,           Anlageland: ............ ,....................... .\n•-----'\n.. ......•\n4. Nähere Angaben über den Zahlungszwedc\n(Wichtigste Einzelheiten des Grundgeschäfts angeben z. B. Erwerb eines Grundstückes in., , , . Darlehnsgewährung an ein Unternehmen in, . , , , Rild<zahlung\neines in .... nulgcnommcnen Kredits. Lizenzgebühr für ein ausländisches Patent.)\n•j Falls Raum nicht ausreicht, Rückseite benutzen.\nOrt und Dalum                                                                                    Unterschrift•\nAnmerkung:\nIn Rotdruck: Umrandung o/Jen und rechts.","Nr. 31 -    Tag der Ausgabe: Bonn, den 14. April 1971                                               329\nAnlage 5 (Rückseite)\nRaum für weitere Angaben\nTransithandel\nDie umstehende Zahlung betrifft dastdie Transithandelsgeschäft(e):\nArt der Ware:\nggf.        Nr. d. Waren-\nGenehm.-          Verz. f. d.                                                                        Betrag in D-Mark\nAußenhandels-                           Einkaufsland                                    (ohne Pfennige)\nNr.\nstatistik\nSofern die Ware bereits veräußert ist inurchgehandelte Transithandelsgeschäfte): 1)\nNr. d. Waren-                                         Bezeichnung           Verkaufspreis\nEingang des               ggf.                                                                  der\nVerkaufserlöses         Genehm.-         Verz. f. d.                Käuferland                                   Betrag in D-Mark\nAußenhandels-                                         empfangenen\n(Monat u. Jahr) 2)           Nr.           statistik                                           Währung3)              (ohne Pfennige)\n1) Bei Transithandelsgeschäften, bei denen die Ware im Zeitpunkt der Bezahlung an den Lieferanten noch nicht veräußert ist,\nist der Eingang der Verkaufserlöse mit Vordruck Anlage Z 4 zur AWV zu melden.\n2) Sofern der Verkaufserlös noch nicht eingegangen ist, voraussichtlichen Zeitpunkt des E'ingangs des Verkaufserlöses angeben.\n3) Bei späterem Eingang des Verkaufserlöses die voraussichtlich zu erwartende Währung angeben.","Anlage Z 5 zur A WV                                                           Forderungen und Verbir)dlichkeiten                                                                                         >    w\n:=  w\nBlatt 1                                                                 aus Finanzbeziehungen mit Gebietsfremden                                                                                              Q\n;'\n(.Q\nIn zweifacher Ausfertigung                                     Meldung nach § 62 Abs. 1 - 3 der Außenwirtschaftsverordnung                                                                               ('C\nOrtsstempel mit Nr.       ~\nAn\nLandeszentralbank,Hauptstelle/Zweigstelle              Monatliche Meldung nach dem Stand vom\nName oder Firma                                                                           Meldepflichtig sind nur Gebietsansässige, deren\ndes Meldepflichtigen                                                                      Forderungen oder Verbindlichkeiten bei Ablauf des\nPostle 1tzahl                                                                                                                                    Kalendermonats -jeweils zusammengerechnet- mehr\nals 100 000 DM betragen, sowie Gebietsansässige,\nzur ~eiterleitung an die                                                                                                                         die durch Überschreiten dieser Betragsgrenze an\nGewerbe\nDEUTSCHE BLWESBANK Vs 74                                                                                                                         einem der vorangegangenen 12 Meldestichtage\nmeldepflichtig waren.\nFrankfurt am Hain\n[!]1                             111                    A. Forderungen\n- Beträge in TAUSEND DM angeben; fremde Währungen sind in DM umzurechnen -\nF o r d e r u n g e n                                            F o r d e r u n g e n                                         g;\ngegenüber                         - ohne Forderungen aus dem Waren- und Dienstleistungsverkehr -                         ~\nund                 0..\ngebietsfremden Geldinstituten                - ohne in Wertpapieren verbriefte Forderungen - gegenüber                              (1)\n[fJ\nWährung, in der eine              - ohne in Wertpapieren                                                                                                          (.Q\nLand des Schuldners                                               verbriefte Forderungen -             gebietsfremden verbundenen Unternehmen              sonstigen Gebietsfremden\nForderung besteht                                                                                                                                                (1)\n'J)\nmit Fristigkeiten     mit Fristigkeiten   mit Fristigkeiten      mit Fristigkeiten      mit Fristigkeiten      mit Fristigkeiten        ~\nbis zu 1 Jahr      von mehr als 1 Jahr     bis zu 1 Jahr      von mehr als 1 Jahr       bis zu 1 Jahr       von mehr als 1 Jahr       N\nü'\n1                      2                     3                     4                     5                       6\nj\n01                       02                  03                      04                    05                     06\noi'\n::r\n...,\n01                       02                  03                      04                    05                     06                       (.Q\nPl\n::;\n01                       02                  03                      04                    05                     06                       (.Q\n.....\n01                       02                  03                      04                    05                     06                        <.o\n-..J\n,-,.\n01                       02                  03                      04                    05                     06                        ....J\n01                       02                  03                      04                    05                     06                        ~\n01                       02                  03                      04                    05                     06\n01                       02                  03                      04                    05                     06\n01                       02                  03                      04                    05                     06\n01                       02                  03                      04                    05                     06\n01                       02                  03                      04                    05                     06\nGesamtstand                       999                       999    01                      02                  03                      04                    05                     06\nPostleitzahl           Ort und· Datum                                                                                             Unterschrift\nFernruf _ _ _ __             Housopporat _ _ _ __","Anlage Z 5 zur AWV\nBlatt 2                                                             Forderungen und Verbindlichkeiten\nIn zweifacher Ausfertigung                                    aus Finanzbeziehungen mit Gebietsfremden\nOrtsstempel mit Nr,\nMonatliche Meldung nach dem Stand vom\nName oder Firma\ndes Meldepflichtigen\nGewerbe\n~I                       111                                             8. Verbindlichkeiten\n- Beträge in TAUSEND DM angeben; fremde Währungen sind in DM umzurechnen -                                                                             z:--1\n~\nV e r b i n d l i c h k e i t e n                             Ve r b i n d l i c h k e i t e n\ngegenüber                 - ohne Verbindlichkeiten aus dem Waren- und Dienstleistungsverkehr - und\ngebietsfremden Geldinstituten                                                                                        Indossaments-\n- ohne in Wertpapieren verbriefte Forderungen - gegenüber                      verbindlichkeiten\nWährung, in der                                                                                                                                                        >-l\neine                                                                                                                                    aus in fremden             OJ\nLand des Gläubigers                                - ohne in Wertpapieren                  gebietsfremden verbundenen                                                  Wirtschafts-           (0\nVerbindlichkeit                                                                                          sonstigen Gebietsfremden\nbesteht             verbriefte Verbindlichkeiten -                     Unternehmen                                                      gebieten diskon-            0-\n(D\ntierten Wechseln            >--;\nmit Fristigkeiten                        mit Fristigkeiten                    mit  Fristigkeiten\nmit Fristigkeiten                       mit  Fristigkeiten\nbis zu 1 Jahr        von mehr als\n1 Jahr          bis zu 1 Jahr         von mehr als\n1 Jahr\nmit Fristigkeiten\nbis zu 1 Jahr      von mehr als\n1 Jahr                                    •c\nrn\n7                     8                  9                    10                11                  12                  13                (0\nOJ\ncr'\n(D\n07                    08                09                    10                 11                 12                   13\nto\n07                    08                09                    10                 11                 12                   13                           0\n:::::1\n07                    08                 09                   10                 11                 12                   13                        .P\n0-\n(D\n-\n07                    08                 09                   10                 11                 12                   13                           :::::1\n,,1::,..\n07                    08                 09                   10                 11                 12                   13\n07                    08                 09                   10                 11                 12                   13                         •\n'O\ns\n07                    08                 09                   10                 11                 12                   13\n-\n-\nCO\n--1-]\n07                    08                 09                   10                 11                 12                   13\n07                    08                 09                    10                11                 12                   13\n07                    08                 09                    10                11                 12                   13\n07                   08                 09                    10                11                 12                   13\nGesamtstand                 999              999   07                    08                 09                    10                11                 12                   13\n>\n=\nSi\n(Q\n-\n~         t,I,)\nt,I,)\nUnterschrift                                    \"'l,;I","w\nAnlage Z5a zur AWV                                                               Vor Ausfüllung Rückseite beachten                                                          =>     w\nN\n;-\nForderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gebietsfremden                                                  (,Cl\n('0\naus dem Waren - und Dienstleistungsverkehr                                                          C0\nIn zweifacher Ausfertigung                                         Meldung nach § 62 Abs. 4 der Außenwirtschaftsverordnung                          Ortsstempel mit Nr.\nAn\nLondeszentrolbonk, Hauptstelle/Zweigstelle                Monatliche Meldung noch dem Stand vom\nName oder Firma\ndes Meldepflichtigen\nzur Weiterleitung an die                                  Gewerbe\nDEUTSCHE B~DESBANK Vs 74\nFrankfurt am Moin\n@J 1                    1    1     1\nt:o\nC\n:::i\np..\n(1)\nU).\nBetrog                                                                                  Betrag\nc.o\n(D\nForderungen                                 in Tausend DM                          Verbindlichkeiten                                 in Tausend DH\nU).\n~\nN\ncr'\n1.   Forderungen ous Worenlieferungen und Leistungen                                     1.   Verbindlichkeiten ous Worenlieferungen und Leistungen\no) an gebietsfremde verbundene Unternehmen             21                                a) gegenüber gebietsfremden verbundenen Unternehmen    25                          ~c:....,\np,i\n::;'\nb)   an sonstige Gebietsfremde                         22                                b)  gegenüber sonstigen Gebietsfremden                 26                           >-;\nc.o\np,i\n:::i\nc.o\n2.   Geleistete Anzahlungen (für Woreneinfuhr etc.)                                      2.   Empfangene Anzahlungen (für Warenausfuhr etc.)                                      ......\nc.o\n~\na) an gebietsfremde verbundene Unternehmen             23                                o) von gebietsfremden verbundenen Unternehmen          27                           ......\n....,\nb)   an sonstige tebietsfremde                         24                                b) von sonstigen Gebietsfremden                        28                           ~\n1-1\nPosthi tzahl      Ort und Datum                                                                                           Unterschrift\nHousopparat ______\nFernruf\n------\nAnmerkung:\nPapierfarbe: h e 11 grün"]}