{"id":"bgbl1-1971-30-1","kind":"bgbl1","year":1971,"number":30,"date":"1971-04-07T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1971/30#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1971-30-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1971/bgbl1_1971_30.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung über eine vorzeitige Anwendung einzelner Vorschriften der Verordnung zur Änderung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung","law_date":"1971-03-23T00:00:00Z","page":305,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["305\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                       Z1997 A\n1971                      Ausgegeben zu Bonn am 7.                                                  April 1971                                                1 Nr. 30\nTag                                                          In h a I t                                                                                     Seite\n23. 3. 71  Verordnung über eine vorzeitige Anwendung einzelner Vorschriften der Verordnung zur\nÄnderung der Lebc~nsmittel-Kennzeichnungsverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                   305\n2125-4-10\n30. 3. 71  Bekanntmachung über Enteignungen für Zwecke der Deutschen Bundesbahn . . . . . . . . . . . .                                                          306\n2.4. 71   Siebz(~hnte Bekanntmachung über die Wechsel- und Scheckzinsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                            306\n23. 3. 71  Berichtigung der Dritten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Tarifüber-\nwachung im Güterfernverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             307\n9241-8\nHinweis auf andere Verkündungsbl~tter\nBundl~sgesel.zbla LI. 'foil II Nr. 18 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     308\nVerkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 308\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              309\nIm Bundesgesetzblatt Teil 1 und II sowie im Bundesanzeiger erstreckt sich der bisher auf die Sammlung des Bundes-\nrechts - Bundesgesetzblatt Teil III --- und demnach auf den Stand 31. Dezember 1963 beschränkte Hinweis zu\nbetroffenen Rechtsvorschriften nun auch auf den Fundstellennachweis A, der die Sammlung fortführt. Künftig wird\nim Inhaltsverzeichnis durch die Bezeichnung der Gliederungsnummer auf alle Rechtsvorschriften hingewiesen, auf\ndie eine Verkündung sich auswirkt. Auf die Erläuterungen im Fundstellennachweis A wird Bezug genommen.\nVerordnung\nüber eine vorzeitige Anwendung einzelner Vorschriften\nder Verordnung zur Änderung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung\nVom 23. März 1971\nAuf Grund des § 5 Nr. 4. des Lebensmittelgesetzes                           in Verbindung mit der in Abs. 1 Nr. 3 getroffenen\nin der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Januar                               Regelung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverord-\n1936 (Reichsgesetzbl. I S. 17), zuletzt geändert durch                        nung gekennzeichnet werden.\ndas Gesetz zur Änderung des Lebensmittelgesetzes\nvom 8. September 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 1590),                                                                                 § 2\nin Verbindung mit Artikel 129 des Grundgesetzes\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\nwird mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:\nleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nblatt I S. 1) in Verbindung mit Artikel 8 des Ge-\nsetzes zur Änderung und Ergänzung des Lebens-\n§ 1                                               mittelgesetzes vom 21. Dezember 1958 (Bundes-\ngesetzbl. I S. 950) auch im Land Berlin.\nLebensmittel dürfen bereits vor Inkrafttreten der\nVerordnung zur Änderung der Lebensmittel-Kenn-\nzeichnungsverordnung vom 25. Februar 1970 (Bun-                                                                                    §  3\ndesgesetzbl. I S. 225) nach Maßgabe der in der ge-                                  Diese Verordnung tritt am Tage nach der Ver-\nnannten Verordnung vorgesehenen Änderungen des                                 kündung in Kraft; sie tritt am l. Januar 1972 außer\n§ 2 Abs. 2 Nr. 1, 2, 5 und 7, Abs. 3 Nr. 2 und Abs. 4                         Kraft.\nBonn, den 23. März 1971\nDer Bundesminister\nfür Jugend, Familie und Gesundheit\nKäte Strobel\nDer Bundesminister\nfür Ernährung, Landwirtschaft und Forsten\nJ. Ertl"]}